Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 49/2023
Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel - HuMos

- Öffentliche Sitzung -

Vor Eintritt in die Tagesordnung beantragt der Verbandsvorsteher folgende Tagesordnungspunkte zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen:

2.

Bebauungsplan "Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Teilgebiet 1, 3. Änderung": Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Bebauungsplanung

3.

Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes "Hinter Kreuz" im Ortsbezirk Gonzerath

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 1: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023

Sachverhalt:

Der Verbandsvorsteher legt den Haushaltsentwurf nach den Vorschriften der Doppik Rheinland-Pfalz vor.

Der (doppische) Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 ist festgesetzt,

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

3.188.190,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.872.590,00 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

315.600,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

328.100,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

300.500,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-300.000,00 €

Finanzmittelüberschuss / -fehlbetrag

27.600,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-27.500,00 €

1. Ergebnishaushalt

Der vorliegende Ergebnishaushalt ist ausgeglichen. Er weist einen Jahresüberschuss von 315.600 Euro aus.

Im Ergebnishaushalt 2023 ist gegenüber dem Jahr 2022 eine Ertragssteigerung von 585.310 Euro zu verzeichnen. Dies beruht insbesondere auf den höheren Einzahlungen aus dem Vorteilsausgleich. Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2023 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich berücksichtigt die vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 aus dem Verbandsgebiet eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen

der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2022 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2021 zwar um 946.150,05 Euro verringert, aber dennoch fällt der Vorteilsausgleich in diesem Haushaltsjahr 2023 um 585.495 Euro deutlich höher aus als die Abrechnung im Vorjahr, weil sich durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2023 die Berechnungsparameter für den Vorteilsausgleich geändert haben.

Die laufenden Aufwendungen (ohne Abschreibungen) betreffen die Sach- und Dienstleistungen für die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und des Anlagevermögens sowie die sonstigen Aufwendungen für die Geschäftsstelle. Die Höhe der Aufwendungen von 35.600 haben sich gegenüber dem Vorjahresansatz um da. 30.000 Euro verringert, was auf geringe Aufwendungen für die Bauleitplanung zurückzuführen ist.

Der Ressourcenverbrauch ist mit den Abschreibungen des Anlagevermögens in Höhe von 69.490 Euro veranschlagt. Dem stehen Auflösungen von Sonderposten (aus Zuwendungen) von 56.990 Euro gegenüber. Hieraus resultiert in diesem Jahr ein Negativsaldo von 12.500 Euro.

Die Freie Finanzspitze errechnet sich aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen und Auszahlungen, vermindert um die planmäßigen Tilgungen, und beträgt somit 328.100 Euro. Tilgungsleistungen stehen keine an. Es verbleibt damit eine „Freie Finanzspitze“ von 328.100,00 Euro. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit des Zweckverbandes zeigt auch für die Folgejahre eine positive Entwicklung. Bei gleichbleibender Konjunktur werden sich sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben stabilisieren.

2. Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt stellt, im Gegensatz zum Ergebnishaushalt, die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen, beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit.

Der Finanzhaushalt ist insgesamt ausgeglichen. Er weist einen positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von 328.100 Euro aus. Dieser verringert sich durch den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 27.600 Euro. Tilgungen von Investitionskrediten stehen keine an.

Der Finanzmittelüberschuss von 27.600,00 Euro erhöht die liquiden Mittel. Die Aufnahme von Krediten ist nicht erforderlich.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in Höhe von 300.500 Euro vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit werden keine erwartet, so dass der Saldo aus dem Investitionsbereich mit einem Finanzmittelüberschuss von 27.600 Euro abschließt.

Unter Berücksichtigung des Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen

(ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von

328.100 Euro

ergibt dies ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von

27.600 Euro

Der Finanzmittelüberschuss erhöht die liquiden Mittel entsprechend.

Die Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Für die Haushaltsjahre 2024 bis 2025 ist jeweils ein Finanzmittelfehlbetrag zu verzeichnen, der über die Inanspruchnahme liquider Mittel finanziert werden kann.

Der Haushaltsausgleich ist damit auch für die mittelfristige Finanzplanung gewährleistet.

Investitionsübersicht / Verpflichtungsermächtigungen

In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind Planungsleistungen für die Ingenieurplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes Gonzerath Hinter Kreuz und Grunderwerb geplant. Geplant ist ferner, das Teilgebiet 2 für eine gewerbliche Nutzung zu entwickeln. Hierzu stehen Haushaltsreste aus Vorjahren für Grunderwerb zur Verfügung und sind Ansätze in den Folgejahren bei Produktgruppe 114 veranschlagt. Für die Aufstellung einer Bauleitplanung sind bei Produktgruppe 511 weitere Haushaltsmittel veranschlagt.

Verpflichtungsermächtigungen sind keine veranschlagt.

3. Vorteilsausgleich/Erlöse

Der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr und die Folgejahre ist insbesondere durch die Erträge / Einzahlungen des Vorteilsausgleichs gewährleistet.

Der von der Gemeinde Morbach im Jahr 2023 an den Zweckverband abzuführende Vorteilsausgleich von 3.130.000 Euro berücksichtigt die vom 01.10.2021 bis 30.09.2022 aus dem Verbandsgebiet tatsächlich eingenommene Gewerbesteuer und die Grundsteuer B. Das Ist-Aufkommen der Steuereinnahmen im Erhebungszeitraum 2022 hat sich gegenüber dem Steueraufkommen im Jahr 2021 zwar um 946.150,05 Euro verringert, aber dennoch fällt der Vorteilsausgleich in diesem Haushaltsjahr 2023 um 585.495 Euro deutlich höher aus als die Abrechnung im Vorjahr, weil durch die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2023 sich die Berechnungsparameter für den Vorteilsausgleich geändert haben.

4. Auszahlung von Erlösen

Nach § 13 Abs. 6 der Verbandsordnung werden Überschüsse –soweit sie nicht für Investitionen, Grunderwerb oder außerordentliche Schuldentilgungen genutzt werden- an die Verbandsmitglieder ausgezahlt.

Der Bestand an liquiden Mitteln erlaubt eine Auszahlung von 2.650.000 Euro an die Verbandsmitglieder. Die vorhandenen liquiden Mittel werden zusätzlich zur Finanzierung der Investitionstätigkeiten und für den vorgesehenen Grunderwerb eingesetzt. Schulden sind keine vorhanden. Somit sind die Voraussetzungen zur Auszahlung von Erlösen gegeben.

Der Betrag von 2.650.000 Euro ist wie folgt an die Verbandsmitglieder zu verteilen:

Die Erhebung einer Umlage nach § 14 Verbandsordnung (VerbO) ist nicht erforderlich.

5. Schulden aus Investitionen

Der Zweckverband ist seit 2008 schuldenfrei. Einzahlungen und Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt. Die Haushaltssatzung legt einen Höchstbetrag für Zwischenfinanzierungen und Kontokorrentkredite von 100.000 Euro fest

6. Kassenbestand (Liquide Mittel)

An liquiden Mitteln des Zweckverbandes Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos- waren

am 31.12.2022 vorhanden 5.793.399,15 Euro

zzgl. Auflösung liquider Mittel HH 2023 27.600,00 Euro.

Voraussichtlicher Stand der Liquidität zum 31.12.2023 5.820.999,15 Euro

Beschluss:

Der beigefügten Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 und dem Haushaltsplan einschließlich des Ergebnishaushalts und dem Finanzhaushalt mit den geplanten Investitionsmaßnahmen auch für die Folgejahre laut der Investitionsübersicht und der Anlage Produkthaushaltsbuch wird zugestimmt-

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 2: Bebauungsplan "Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Teilgebiet 1, 3. Änderung": Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Bebauungsplanung

Sachverhalt:

Zur Weiterentwicklung des Gewerbeparks Hunsrück-Mosel im bisher unbeplanten Teilgebiet 2 hatte der Zweckverband am 23.5.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Auftrag zur Bearbeitung der Bebauungsplanung an das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern vergeben.

Durch die erfolgte Ansiedlung eines Betriebsteiles einer ansässigen Firma im Teilgebiet 1 unmittelbar angrenzend an das Teilgebiet 2 ergab sich auch für diesen Teilbereich Planungs- bzw. Änderungsbedarf. Es war vorgesehen, die erforderlichen Änderungen im laufenden Verfahren der Planungen zum Teilgebiet 2 durch eine Plangebietserweiterung mit aufzunehmen. Aufgrund der Eilbedürftigkeit im Hinblick auf eine zusätzlich erforderliche Anbindung der Fläche an das bestehende Firmengelände ergibt sich die Notwendigkeit, die notwendigen Änderungen zum Teilgebiet 1 in einem eigenen Verfahren vorzuziehen.

Das Planungsbüro ISU aus Kaiserslautern hat bislang die gesamte städtebauliche Planung für den Gewerbepark bearbeitet, insofern gibt es für die Bearbeitung der vorgezogenen Änderung des Teilgebietes 1 keine sinnvolle Alternative zu diesem Büro.

Da es sich um eine Standardleistung nach HOAI handelt und eigentlich im bestehenden Auftrag zur Bebauungsplanung des Teilgebietes 2 durch Plangebietserweiterung abzuhandeln wäre, wurden keine weiteren Planungsbüros angefragt.

Beschluss:

Die Planungsleistungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbepark Hunsrück-Mosel –HuMos, Teilgebiet 1“ werden auf der Grundlage des Angebotes vom 18.9.2023 (Honorarzone II, Mindestsatz, Leistungsumfang 45 %, 5 % Nebenkosten) an das Planungsbüro ISU, Kaiserslautern, vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen zur Erschließung des Gewerbegebietes "Hinter Kreuz" im Ortsbezirk Gonzerath

Sachverhalt:

Die Ingenieurleistungen für die Erschließung des Gewerbegebietes „Hinter Kreuz“ im Ortsbezirk Gonzerath sind europaweit auszuschreiben. Mit der Ausschreibung ist die Kanzlei Rechtsanwälte Webeler, Koblenz, beauftragt. Derzeit werden mit der Kanzlei die Kriterien für die Ausschreibung abgestimmt.

Um das Verfahren zu beschleunigen wird vorgeschlagen, den Verbandsvorsteher in Abstimmung mit seinem Stellvertreter zu bevollmächtigen, den Auftrag für die Planungsleistungen entsprechend der Bewerberauswahl an das jeweilige Büro zu erteilen.

Beschluss:

Der Verbandsvorsteher wird bevollmächtigt nach vorheriger Abstimmung mit seinem Stellvertreter, den Auftrag für die Planungsleistungen entsprechend der Bewerberauswahl an das jeweilige Büro zu erteilen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen und Mitteilungen liegen keine vor.