- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass
| - | folgende Ausschusssitzungen – u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben: |
| - | am 05.12.2022 die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschuss sowie des Werkausschuss |
| - | am 06.12.2022 die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss |
| - | am 07.12.2022 die Sitzungen des Schulträgerausschuss sowie des Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss |
| - | am 08.12.2022 die Sitzungen des Tourismusausschuss sowie des Forst- und Landwirtschaftsausschuss |
| - | die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich eine pauschalbewilligte Zuwendung für den Brandschutz, die Allgemeinde Hilfe und den Katastrophenschutz gemäß § 34 Abs. 3 LBKG in Höhe von 33 1/3 v.H. der zuwendungsfähigen Aufwendungen, maximal 7.145,57 €, beschieden. |
| - | die Offenlegung und Renaturierung des Morbach im Ortsbezirk Morbach nach Freigabe des Leistungsverzeichnisses durch den BLA am 26.10.2022 öffentlich ausgeschrieben wurde. Die Vergabe wird an den wirtschaftlichsten Bieter, Firma Böwlingloh & Helfbernd GmbH, Verl, zum geprüften Angebotspreis von 593.096,25 € (8,42 € über geplanten Kosten) erfolgen. |
| - | der „Trierische Volksfreund“ am 16.11.2022 unter der Rubrik „Themen des Tages“ über eine „aufwendige Analyse der Agentur Contor gemeinsam mit der Zeitschrift Kommunal“ berichtet. Hierbei wurde die Gemeinde Morbach unter den vier erfolgreichsten deutschen kleinen Städten und Kommunen in der Region Trier erwähnt. |
Zu Punkt 3: Aufstellung des Bebauungsplanes Morbach XVIII - Auf dem Anfeldchen im Ortsbezirk Morbach: Aufstellungsbeschluss
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach verfügt im geltenden Flächennutzungsplan für den Zentralort Morbach derzeit über keine Wohnbauflächen mehr, die eine Ortserweiterung zuließen. Die Betrachtung der realistischen Möglichkeiten zur Ortsentwicklung von Morbach und zur Ausweisung von Wohnbauflächen konzentriert sich auf den südlichen Ortsrand von Morbach östlich der K122, einem Bereich, der einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsstandort dient. Nach intensiven Verhandlungen ist es zwischenzeitlich gelungen, die Voraussetzungen für eine Umsiedlung dieses Betriebes zu schaffen.
Das Baugesetzbuch bietet derzeit noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen für Wohnnutzungen einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Auch ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann auf diesem Wege aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf allerdings nicht beeinträchtigt werden, der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.
Für die an die Ortslage angrenzenden Außenbereichsflächen im Bereich „Auf dem Anfeldchen“ wurde die Möglichkeit geprüft, in Anwendung des §13b BauGB i.V.m. dem §13a BauGB einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, um für den kurzfristigen Bedarf Wohnbauflächen zur Verfügung stellen zu können. Die Prüfung hat ergeben, dass eine Anwendbarkeit des §13b BauGB grundsätzlich unter Vorbehalten gegeben ist. Die zulässige Grundfläche von unter 10.000 qm ist einzuhalten. Darüber hinaus ist für den Bau der erforderlichen öffentlichen Straße noch zu prüfen, ob sich hieraus erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ergeben und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. In diesem Falle wäre die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB nicht gegeben.
Das vorgeschlagene Gebiet „Auf dem Anfeldchen“ hat eine Größe von insgesamt ca. 4,5 ha. Das Gebiet wird einen hohen Anteil an Grünflächen ausweisen (Feuchtbereich innerhalb des Gebietes, notwendige Flächen für die Oberflächenwasserrückhaltung, Grünflächen zur Randeingrünung), so dass die zulässige Grundfläche unter der im Baugesetz festgelegten Obergrenze von 10.000 qm bleiben wird.
Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt, im nördlichen Teil angrenzend an die Ortslage sieht der Flächennutzungsplan teilweise bereits Wohnbauflächen vor.
Achim Zender beantragt die Aufnahme des Antrags der FWM-Fraktion vom 14.11.2022 zur Niederschrift:
„Hiermit beantragt die FWM e.V. zur Ausweisung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Birkenfelder Straße, hinter Haus 43 im beschleunigten Verfahren nach § 13a und § 13b Baugesetzbuch zu beraten und dies im Rahmen der Dringlichkeit in der Gemeinderatsitzung am 15.11.22 beschließen zu lassen.“
Beschluss:
Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Morbach im Bereich „Auf dem Anfeldchen“ wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen ein Bebauungsplan aufgestellt.
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a i.V.m. §13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Morbach XVIII – Auf dem Anfeldchen“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sonderinteresse: 1 (Dr. J. Jakobs)
Zu Punkt 4: Ausweisung von Wohnbauflächen nach §§ 13a und 13b Baugesetzbuch in den Ortsbezirken der Einheitsgemeinde Morbach; Antrag der FWM-Fraktion
Sachverhalt:
Nachfolgender Antrag wird seitens der FWM-Fraktion vorgestellt:
„Durch die geplante Wohnbauentwicklung „In den Seifen“ (Urmacher) im Zentralort Morbach soll nach Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung zukünftig auf die Flächennutzungspläne (FNP) der Ortsbezirke der Einheitsgemeinde zurückgegriffen werden, da der Flächennutzungsplan des Ortsbezirks Morbach keine ausreichende Wohnbauflächen ausweist. Für den Ortsbezirk Morbach stehen derzeit lediglich Wohnbauflächen in der Größe von 1,2 Hektar im gültigen FNP zur Verfügung.
Eine Erweiterung des Flächennutzungsplans für den Ortsbezirk Morbach ist nach der gültigen Gesetzeslage nicht möglich, da die Gemeinde Morbach diese Voraussetzungen im gültigen Landesentwicklungsprogramm IV nicht erfüllt; zudem stehen in den Ortsbezirken größtenteils noch ausreichende Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan bereit, die auf Landesebene der gesamten Einheitsgemeinde angerechnet werden. Das Baugebiet „In den Seifen“ in Morbach hat eine Größe von ca. 15 Hektar.
Dies führt sicherlich zu einem erheblichen Konfliktpotential zwischen den Ortsbezirken und dem Zentralort Morbach.
Mit Schreiben vom 14.11.2022 an die Gemeindeverwaltung Morbach hatte die FWM Gemeinderatsfraktion beantragt, die Möglichkeit der Ausweisung von Wohnbauflächen in der Verlängerung der Birkenfelder Straße in Rtg. des Hofes Urmacher („In den Seifen“) im Sinne der §§ 13a und 13b Baugesetzbuch für den Zentralort Morbach zu beschließen.
(Siehe Kopie im Anhang). Diese beiden im Jahr 2015 eingeführten Paragraphen schaffen die Möglichkeit, reine Wohnbauflächen von einem Hektar ohne vorhandenen Flächennutzungsplan auszuweisen; hierüber wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung beraten. Diese Möglichkeit der Ausweisung von Wohnbauflächen ohne vorhandene Flächen im FNP tritt jedoch am 31.12.2022 außer Kraft.
Auf Grund dieser Ausgangssituation sieht die FWM Fraktion auch dringendsten Handlungsbedarf im Hinblick auf die Ausweisung von Wohnbauflächen im Sinne der §§ 13a und 13b für alle in Frage kommenden Ortsbezirke der Einheitsgemeinde Morbach.
Der erforderliche Satzungsbeschluß kann bis Ende 2024 gefasst werden.
Hierdurch könnte aufkommendes Konfliktpotential bei der Umwidmung von Flächen aus dem FNP der Ortsbezirke zum Zentralort Morbach bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu aller Zufriedenheit aufgefangen werden – eventuell freigewordene Flächen aus dem FNP könnten dem Zentralort Morbach zugeschlagen werden, ohne dass die Ortsbezirke in ihrer wohnbaulichen Entwicklung eingeschränkt würden.
Die FWM Fraktion weist bereits heute darauf hin, dass sie gegen den Willen der Ortsbezirke keine Umwidmung von deren Flächen aus dem Flächennutzungsplan zum Ortsbezirk Morbach unterstützt!
Darüber hinaus weisen wir, wie in jedem Jahr darauf hin, dass seitens der Verwaltung über alle Parteigrenzen hinweg Gespräche und Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen werden müssen, damit die Einheitsgemeinde Morbach als Mittelzentrum im Landesentwicklungsprogramm IV aufgenommen wird. Ein weiter so wird der Entwicklung der Einheitsgemeinde Morbach nicht gerecht!“
Verwaltungsseitig wird hierzu folgender Vorschlag als Tischvorlage vorgelegt:
Sachverhalt:
Aufstellung der Bebauungspläne Hinzerath II - Allwies und Gonzerath VIII - Unter den Kenteln: Aufstellungsbeschluss
Das Baugesetzbuch bietet derzeit noch die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen für Wohnnutzungen einen Bebauungsplan für Arrondierungsflächen mit weniger als 1 ha Grundfläche, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen, im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Auch ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, kann auf diesem Wege aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes darf allerdings nicht beeinträchtigt werden, der Flächennutzungsplan ist dann im Wege der Berichtigung anzupassen.
Für zwei Ortsbezirke liegen konkrete Flächenabgrenzungen zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Sinne des §13b BauGB vor: Hinzerath und Gonzerath
Im Ortsbezirk Hinzerath wurde eine Fläche im Bereich des Gemeindehauses geprüft, um im Sinne der Innenentwicklung eine kleine Lösung der Ortsentwicklung durch Abrundung der Ortslage vorzubereiten ohne aufwendige Erschließung neuer Bauflächen im Außenbereich. Durch Arrondierung einer Außenbereichsfläche könnten kurzfristig 6 Baugrundstücke geschaffen werden. Die Flächen sind im geltenden Flächennutzungsplan nur zum Teil als Baufläche (gemischte Bauflächen) dargestellt, die restlichen Flächen sind Flächen für die Landwirtschaft. Der Flächennutzungsplan wäre demnach entsprechend anzupassen. Darüber hinaus ist für den Bau der erforderlichen öffentlichen Straße zu prüfen, ob sich hieraus erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ergeben.
Für den Ortsbezirk Gonzerath verfügt die Gemeinde Morbach im geltenden Flächennutzungsplan derzeit über keine Wohnbauflächen mehr, die eine Ortserweiterung zuließen. Seitens des Ortsbeirates wird die Möglichkeit gesehen, im Bereich „Unter den Kenteln“ durch Arrondierung von Außenbereichsflächen angrenzend an die Ortslage bauliche Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen und die Ortslage damit abzurunden. Das vorgeschlagene Gebiet „Unter den Kenteln“ hat eine Größe von insgesamt ca. 2 ha. Nach Abzug von Grünflächen und öffentlichen Flächen und unter Berücksichtigung einer Grundflächenzahl von max. 0,4 wird die zulässige Grundfläche unter der im Baugesetzbuch festgelegten Obergrenze von 10.000 qm bleiben. Darüber hinaus ist für den Bau der erforderlichen öffentlichen Straße zu prüfen, ob sich hieraus erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt ergeben und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wird. In diesem Falle wäre die Anwendbarkeit des § 13 b BauGB nicht gegeben. Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft mit dem Ziel der Grünlandwirtschaft dargestellt.
Auf Antrag des Ratsmitglieds Uwe Andretta wird die Sitzung von 18:20 Uhr bis 18:25 Uhr unterbrochen.
Beschluss:
Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Gonzerath im Bereich „Unter den Kenteln“ wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a i.V.m. §13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Gonzerath VIII – Unter den Kenteln“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.
Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Hinzerath im Bereich „Allwies“ wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht für neue Wohnbauflächen ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a i.V.m. §13b Baugesetzbuch (BauGB) mit der Bezeichnung „Hinzerath II - Allwies“ im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung nachträglich angepasst.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 5: Überführung anteiliger Gewinne des "Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co.KG" in den Bereich der Gemeindewerke der Gemeinde Morbach; Antrag der FWM-Fraktion
Sachverhalt:
Nachfolgender Antrag wird seitens der FWM-Fraktion vorgestellt:
„Seit Jahren bereitet der FWM Fraktion in großen Teilen der bauliche auch technische Zustand unserer Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Sorgen. Im Rahmen der Besichtigung der Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Sommer 2022 konnte dies nochmals bestätigt werden. In den kommenden Jahren sind Investitionen dringend erforderlich, damit das Lebensmittel ‚Nummer Eins‘ unseren Bürger*innen auch in den kommenden Jahren ausreichend in guter Qualität zur Verfügung gestellt werden kann. Hinzu kommt für diese beiden Bereiche, dass die Energiekosten für Strom exorbitant gestiegen sind, was zusätzlich eine enorme Belastung für unsere Bürger*innen bedeutet. Es muß, wie in vielen anderen Kommunen bereits vorhanden, insbesondere bei der Abwasserversorgung in Photovoltaikanlagen investiert werden, damit die Stromkosten zukünftig bezahlbar bleiben. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass gerade für Bürger*innen in unserer ländlich geprägten Struktur, im Hunsrück, auch in Morbach durch die geopolitischte Lage enorm belastet werden. Gaspreisdeckel, Gaspreisbremse, 9€ oder 49€ Ticket, (kein ausreichender ÖPNV im ländlichen Raum), entlasten unserer Bürgerinnen und Bürger nicht. Im Gegenteil! Wir müssen dies mitfinanzieren und gleichzeitig für Energie, wie z.B. Heizöl, Pellets und Holz tief in die Tasche greifen, ohne dass wir Entlastung spüren. Auf für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung scheint es in den kommenden Jahren für die Haushalte teuer zu werden. Deshalb schlagen wir vor, den Bürger*innen aus Morbach hierbei unter die Arme zu greifen und durch die sich ankündigenden Mehreinnahmen der Windkraftanlagen des ‚Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG‘ diese Gewinne als Gesellschafter einzufordern und zur zukünftigen Entlastung der Bürger*innen in Morbach in den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu überführen.“
In Abstimmung mit der CDU-Fraktion soll der Beschlussvorschlag um folgenden Text ergänzt werden: Die Gemeindewerke werden gebeten, einen mittelfristigen Investitionsplan zu erstellen und darauf aufbauend die Zuschussbedarfe zu ermitteln.
Beschluss:
Der Bürgermeister der Einheitsgemeinde Morbach wird beauftragt, Gewinne aus dem „Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG“ in Höhe der 25 prozentigen Gesellschaftsanteile in der Gesellschafterversammlung für die Einheitsgemeinde Morbach einzufordern und diese in den Bereich der Gemeindewerke der Einheitsgemeinde Morbach zu überführen. Die Gemeindewerke werden gebeten einen mittelfristigen Investitionsplan zu erstellen und darauf aufbauend die Zuschussbedarfe zu ermitteln.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 6: Vergaben
Zu Punkt 6.1: Errichtung elektrischer Sirenen zur Bevölkerungswarnung
Sachverhalt:
Im Rahmen der Maßnahmen für Schutz, Vorsorge und Prävention hat der Gemeinderat am 15.02.2022 beschlossen, dass ein flächendeckendes Sirenennetz für die Warnung der Bevölkerung aufgebaut werden soll.
Zur Umsetzung des Aufbaus soll mit der Errichtung von drei Sirenen an den Standorten Grundschule Morbach, Kindergarten Auf der Huhf und ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Hunolstein begonnen werden.
Aufgrund der durchgeführten Markterkundung sollte ein freihändiges Vergabeverfahren durchgeführt werden. Daraufhin wurden fünf Firmen zur Abgabe eines Angebotes zur Lieferung und Montage der drei elektrischen Sirenen aufgefordert. Von den fünf angefragten Firmen wurden vier Angebote zur Lieferung und Montage abgegeben.
Aufgrund der durchgeführten Auswertung der Angebote ist festzustellen, dass alle Angebote in allen Positionen vergleichbar sind, so dass der Auftrag zur Lieferung und Montage der drei Sirenen an den günstigsten Anbieter erfolgen soll.
Der Auftrag zur Lieferung und Montage der drei elektrischen Sirenen soll an die Firma Kalina Funktechnik GmbH, Gewerbegebiet, 55758 Niederwörresbach zu einem Preis in Höhe von 38.997,49 € vergeben werden.
Für die Errichtung der drei elektrischen Sirenen sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle „Katastrophenschutz: Anlagen im Bau sonstige“ 128.101-096.130-2012-593 eingeplant. Darüber hinaus liegen der Verwaltung Bewilligungsbescheide der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion aus dem Sonderförderprogramm Sirenen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz vor. Die Förderung beträgt je Standort 10.850,00 €.
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung und Montage der drei elektrischen Sirenen wird an die Firma Kalina Funktechnik GmbH, Gewerbegebiet, 55758 Niederwörresbach gemäß des Angebotes vom 01.12.2022 in Höhe von 38.997,49 € vergeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 7: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 lag in der Zeit vom 26.11.2022 bis 09.12.2022 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Bis zum heutigen Tag sind keine/folgende Vorschläge eingegangen.
1. Gesamthaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 ist festgesetzt,
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 39.901.620 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 39.528.010 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 373.610 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -610.140 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.394.500 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.101.890 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 2.707.390 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.317.530 € |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 37.489.020 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 41.003.000 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen auf | -3.513.980 €. |
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 nicht vorgesehen.
Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2023 ist nicht vorgesehen.
Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
| 1. | der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist, |
| 2. | im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind. |
Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen, da er einen Jahresüberschuss von 373.610 € ausweist.
Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -610.140 € nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 196.450 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von ‑806.590 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2023 nicht ausgeglichen.
Die negative Freie Finanzspitze in Höhe von -806.590 € (=Ausgleich Finanzhaushalt) kann durch Einzahlungen aus der Auflösung liquider Mittel aus dem Vorjahr in Höhe von 3.513.980 € aufgefangen werden.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre positive Beträge, die im Bereich zwischen 1,1 Mio. € und 1,4 Mio. € liegen. Bei diesen Zahlen wurde von einer schwächeren Konjunktur und sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen, die u. a. aus den Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland und der damit verbundenen Energiekrise, dem Stoffmangel und der hohen Inflation resultieren. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Darstellung des Ergebnishaushalts.
Der Gesamthaushalt ist damit formell nicht ausgeglichen, da der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist.
2. Ergebnishaushalt 2023
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2021, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.
Unter allgemeinen Gesichtspunkten könnte das Jahr 2023 ein sog. Rezessionsjahr für Deutschland und seine Wirtschaft darstellen. Demnach sind die Auswirkungen des Krieges in Europa, der Energiekrise, weiter anhaltender Rohstoffknappheit und steigender Preise in fast allen Wirtschaftsbereichen nicht abzusehen. Deshalb lässt das Jahr 2023 und seine Folgejahre nur wage Prognosen zu.
Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Spielplätzen, Wartehallen, Leichenhallen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Wirtschaftswegen, Ortsgestaltung, Brauchtumspflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2020.
Die mit dem Ergebnishaushalt 2022 vorgesehenen Steuererträge stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung Mai 2022 dar. Aufgrund der Steuerschätzung und der hohen Inflation wurden die Ansätze zum Anteil an der Umsatzeuer höher angesetzt als in der Steuerschätzung Mai 2022.
Das Land Rheinland-Pfalz hat eine neue Gesetzesgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich auf den Weg gebracht. Diese soll voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft treten. Unter anderem wird hier eine Anpassung der Nivellierungssätze vorgenommen, die wie folgt aussieht:
| Grundsteuer A von 300 | auf 345 |
| Grundsteuer B von 365 | auf 465 |
| Gewerbesteuer von 365 | auf 380. |
Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind mit den neuen Nivellierungssätzen berechnet. Würde keine Anpassung der Hebesätze an die vorgegebenen Nivellierungssätze des Landes erfolgen, hätte dies eine immense Umlagenerhöhung mit geringeren Einnahmen zur Folge. Eine Erhöhung der Hebesätze über die geltenden Nivellierungssätze erfolgt aufgrund einer Gesetzesänderung im Kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Gewerbesteuer wird mit 17.000.000 € eingeplant. Die aktuellen Steuerprognosen gehen von sinkenden Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 20 % aus. Trotz allem sind die Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland auf unsere Unternehmen der Gemeinde Morbach nicht absehbar. Besonders die aktuelle Rohstoffknappheit bei verschiedensten Gütern, die Energiekrise und die hohe Inflation bringen nicht nur die Produktion ins Stocken, sondern hat auch Auswirkungen auf den Endverbraucher.
Insgesamt wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre mit weiter sinkenden Gewerbesteuereinnahmen gerechnet: für 2024 mit 16.750.000 €, für 2025 mit 16.250.000 € und 2026 mit 15.825.000 €.
Der Krieg in Europa und die aktuell sehr hohe Inflation lassen Preissteigerungen in fast allen Bereichen für das Jahr 2023 erwarten. Bei den Energiepreisen ist in Teilbereichen mit einem Anstieg von mehr als 50 % zu rechnen, bei den Versicherungen ein Anstieg um ca. 20 % und bei den Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen von ca. 10 %, um hier nur einige Beispiele zu nennen.
Die Kreisumlage wurde auf den Prozentsatz des letzten Jahres von 46,6 % (bzw. mit Sonderumlage 47,2 %) berechnet. Die Kreisumlage liegt mit einem Ansatz von 13.971.200 € mit 2.417.100 € stark über dem Ansatz des Nachtrags 2022 (11.554.100 €). Hierfür sind unter anderem die hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2022 verantwortlich.
Die mittelfristige Finanzplanung mit sinkenden Steuereinnahmen hat Auswirkungen auf die Umlagen, insbesondere die Gewerbesteuerumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Die Gewerbesteuerumlage wird in den Folgejahren demnach sinken.
Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.888.981 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:
| Bezeichnung | Differenz z. Vorjahr |
| Personalaufwendungen (EH Posten E9) | + 462.100 € |
| Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (EH Posten E10) | + 743.700 € |
| Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen (EH Posten E12) | +1.019.370 € |
| Aufwendungen der sozialen Sicherung (EH Posten E13) | -221.950 € |
| Sonstige laufende Aufwendungen (EH Posten E14) | -114.239 € |
| Gesamtdifferenz | +1.888.981 € |
Die Personalkosten sind mit einer Erhöhung von 4,5 % aufgrund der steigenden Inflation und der anstehenden Tarifverhandlungen 2023 (aktuelle Forderung 10 %) berechnet. Die in den mittelfristigen Finanzplanungen eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+2 % der Vorjahre) eingeplant. Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.
Im Bereich der Sachkosten wurden auch für das Jahr 2022 zusätzliche Mittel für spezielle Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant, um das Steuerungsinstrument des Gemeinderates, die Prioritätenliste für Unterhaltungsmaßnahmen, umzusetzen. Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Im Jahr 2022 sind alleine für diesen Bereich 524.500 € eingeplant. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich z. B. um die Sanierung der Friedhofsmauer in Gonzerath und in Morbach, Reparatur der Dacheindeckung Ölmühle Morbach, Sanierung der Fenster im Gemeindehaus Bischofsdhron, Malerarbeiten in den Ortsbezirken oder Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau).
Die Aufwendungen der sozialen Sicherung sinken von einem Vorjahreswert von 1.257.950 € um 221.950 € auf 1.036.000 €. Die mittelfristige Planung pendelt sich auf diesen Wert ein. Hier sind vor allen Dingen im Bereich Asyl starke Veränderungen aufgrund des Krieges zwischen der Ukraine und Russland zu verzeichnen. Immer mehr Ukrainer und Flüchtlinge aus den umliegenden Ländern versuchen in Deutschland Asyl zu finden.
Ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmen des Ergebnishaushalts bleibt die Unterhaltung der Straßen. Hierfür ist im Hauptplan 2023 ein Betrag von 395.000 € vorgesehen, der gemäß der noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden soll. Der Vorjahreswert von 325.000 € wurde erhöht (+ 70.000 €) um u. a. weitere Preissteigerungen abzubilden. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau in Morbach, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg und Wenigerath eingeplant.
Aufgrund des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben.
3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt
Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:
| • Museen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 251001-251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| - | Leistung 252101-251050 Holzmuseum Weiperath |
| - | Leistung 252201-252230 Telefonmuseum Morbach |
| • Grundschulen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 211005 Grundschule Haag |
| - | Leistung 211012 Grundschule Morbach |
| - | Leistung 211013 Grundschule Morscheid |
Die Kennzahlen werden ab Seite 62 einzeln beschrieben und Zielvorgaben formuliert, deren Erreichen besonders in der Jahresrechnung beleuchtet wird.
4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2022
Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2022 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.
*) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.244.170,00 €.
Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortliche(r): Daniel Schäfer
Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:
| 111 | Verwaltungssteuerung |
| 112 | Personal |
| 113 | Organisation |
| 114 | Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.) |
| 116 | Finanzen (Haushalt, Kasse) |
| 119 | Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren) |
| 121 | Statistik, Wahlen |
| 201-243 | Schulwesen |
| 251 | Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| 252 | Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum |
| 281 | Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| 314 | Soziale Einrichtungen |
| 361-365 | Kindertagesstätten |
| 412 | Kommunale Gesundheitseinrichtungen |
| 523 | Denkmalschutz und –pflege (Haus Reitz Morbach) |
| 548 | Hunsrückbahn |
| 575 | Tourismus |
Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortliche(r): Marc Diedrich
Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung |
| 122 | Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsamt |
| 123 | Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung |
| 126 | Brandschutz |
| 128 | Zivil- und Katastrophenschutz |
| 262-263 | Musikpflege |
| 271-272 | Volkshochschule, Büchereien |
| 281 | Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc. |
| 291 | Förderung von Kirchengemeinden |
| 311-313 | Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber |
| 331 | Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege |
| 362-366 | Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, Jugendräume, Sozialarbeit |
| 421 | Förderung des Sports |
| 573 | Durchführung von Märkten |
Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortliche(r): Matthias Schabbach
Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:
| 111 | Verwaltungssteuerung, Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen |
| 114 | Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof |
| 116 | Finanzen, Teilbereich Festsetzung und Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen |
| 126 | Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern |
| 366 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen |
| 424 | Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen |
| 511 | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung |
| 521 | Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht |
| 522 | Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien, DE-Maßnahmen |
| 523 | Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler, Ölmühle Morbach, Haus Reitz |
| 534 | Nahwärmeversorgung |
| 535 | Kommunale Versorgung Regenerative Energien |
| 541-546 | Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Campingplatz, Wanderwege, Radwege, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets) |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen |
| 554 | Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto |
| 555 | Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung |
| 561 | Umweltschutzmaßnahmen |
| 571 | Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, Grillhütten, Steinbruch |
|
| Toilettenanlagen und sonstige allgemeine Einrichtungen |
| 623 | Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft |
Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortliche(r): Sebastian Gorges
Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:
| 116 | Zentrale Finanzwirtschaft Zahlungsabwicklung |
| 611 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich |
| 612 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen |
| 623 | Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen |
| 626 | Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens |
5. Finanzhaushalt 2023
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.
Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich.
Für das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 4.101.890,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 1.394.500,00 € erwartet, so dass sich der Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) auf -2.707.390 € beläuft.
Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden:
| Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Ortsbezirksbudget Maßnahmen | 102.190 € | |
| 114 | Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV | 157.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude | 1.526.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Bauhof | 173.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung | 20.300 € |
| 122-126 | Brandschutz, Feuerwehrgeräte, -fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser | 80.000 € |
| 128 | Katastrophenschutz | 100.000 € |
| 201-218 | Schulen | 3.000 € |
| 251-281 | Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse | 151.000 € |
| 365 | Kindertagesstätten | 0 € |
| 412 | Gesundheitseinrichtungen | 760.000 € |
| 421 | Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen | 28.700 € |
| 424 | Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen, Freibad | 40.000 € |
| 511 | Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach | 222.000 € |
| 541 | Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze, Straßenbeleuchtung, Wartehallen | 670.000 € |
| 551 | Wanderwege, Radwege | 65.000 € |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz, Hochwasserschutz | 0 € |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen | 50.000 € |
| 571 | Wirtschaftsförderung | 0 € |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten, | |
|
| sonstige allgemeine Einrichtungen | 0 € |
| 626 | Beteiligungen | 0 € |
|
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.101.890 € |
Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen:
|
| Investitionszuwendungen | 870.000 € |
|
| Beiträge und ähnliche Entgelte | 41.000 € |
|
| Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung | 483.500 € |
|
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.394.500 € |
|
| somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | - 2.707.390 € |
|
| Finanzmittelbedarf der Investitionen | -2.707.390 € |
Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
| (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von | -610.140 € |
| beträgt der Finanzmittelfehlbedarf insgesamt | -3.317.530 €. |
Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgt durch:
|
| Tilgung von Investitionskrediten Krediten (Auszahlung) | - 196.450 € |
|
| Aufnahme von Investitionskrediten | 0 € |
|
| Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von | 3.513.980 € |
|
| Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr | 0 € |
|
| Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland | 0 € |
|
| Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen | 0 € |
Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen erläutert, siehe dazu ab Seite 399.
Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:
Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:
In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 1.300.000 € veranschlagt. Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich. Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Seite 440). Diese sind im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.
6. Personalkosten / Stellenplan
Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sind gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend, eher rückläufig, weisen dennoch Mehraufwendungen in Höhe von 462.100 € aus. Diese Steigerung ist auf die Tarifverhandlung der letzten Jahre und den damit verbundenen Lohnsteigerungen zurückzuführen. Darüber hinaus wird durch die Tarifverhandlungen 2023 und den damit verbundenen Tarifforderungen von 10 % eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 4,5% gerechnet. Die Folgejahre werden auf einer leichten Steigerung (2%) gerechnet. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreis.
Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.
7. Schulden aus Investitionskrediten
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich
am Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich auf
• Originärer Gemeindehaushalt 3.493.250 €
• Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite 0 €
• zusammen 3.493.250 €
Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst
für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 196.450 € (inkl. Tilgung für Kreditneuaufnahme)
| Es entfallen auf: | (2022 NT) |
| a) Zinsen | (93.156 €) 86.900 € |
| b) ordentliche Tilgung | (190.893 €) 196.449 € |
| c) veranschlagte Sondertilgung | (0 €) 0 € |
| Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2023 | 0 € |
| Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2023 | 3.296.801 € |
Eventuelle Neuaufnahme von Investitionskredit 2022
Falls es doch nötig sein sollte, einen Kredit aufgrund von Steuerschwankungen aufzunehmen (siehe Erläuterungen unter III. Überblick über die Entwicklung im Haushaltsjahr 2022), ergibt sich folgender Schuldendienst:
| Eventuell vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2022 | 1.950.000 € |
| Voraussichtlicher Schuldenstand mit Aufnahme Kredit 2022 am 31.12.2023 | 5.246.801 € |
Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.
8. Finanzanlagen
| Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, | |
| KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2021 | 1.167.282,82 € |
| Zuführung 2022 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 15.790,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2023 | 15.300,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 | 1.198.372,82 € |
| Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, | |
| KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2021 | 232.099,86 € |
| vorgesehene Zuführung 2022 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 0,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2023 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 | 232.099,86 € |
| Rücklagen | |
| Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020) | 489.100,00 € |
| Zuführung 2021 | 84.400,00 € |
| Stand am 31.12.2023 | 573.500,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 - gesamte Finanzanlagen - | 2.003.972,68 € |
9. Beteiligungen
Öffentlich-rechtliche Beteiligungen
Die Gemeinde Morbach ist seit dem 30.06.2014 zunächst mit 33,33 % und einer Einlage von 2.000 € an der „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“ (EBW AöR) beteiligt. Gründungsmitglieder waren daneben der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die „Energiewelt Bernkastel-Kues AöR“ zu gleichen Teilen. Am 28.10.2014 wurden die Stadt Wittlich sowie die „Windenergie Wittlich-Land AöR“ als neue gleichberechtigte Mitglieder aufgenommen. Die jeweiligen Beteiligungen entsprachen demnach 20 %. Am 08.05.2015 wurde die „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR“ als gleichberechtigtes Mitglied, wonach die Stammeinlage nun 12.000 € und die Gesellschafteranteile 16,66 % betragen.
Die Aufgaben der EBW AöR werden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Sie ist berechtigt eigene Kredite aufzunehmen, um die finanziellen Aufwendungen und Investitionen zu decken. Die Erhebung einer Umlage ist nicht vorgesehen, da eine Refinanzierung über Einnahmen geplant ist.
Der Gemeinderat Morbach hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 einer Satzungsänderung der EBW AöR zugestimmt, die es erlaubt, eigene Windkraftanlagen zu bauen oder sich an Betreibergesellschaften zu beteiligen und diese zu gründen, was zwischenzeitlich geschehen ist.
Privatrechtliche Beteiligungen I
Die Gemeinde Morbach hat sich nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 08.12.2015 zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) am kommunalen Standort am Ranzenkopf neben der Mitgliedschaft in der Energie Bernkastel-Wittlich AöR (EBW-AöR) an der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH (Komplementärfunktion in den Kommanditgesellschaften) und zunächst den Betreibergesellschaften „Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG“ und „Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG“ beteiligt, um bis zu 17 Windenergieanlagen zu errichten. An diesen Gesellschaften hat sich die Gemeinde Morbach mit 25 % an der Stammeinlage beteiligt. Die Übernahme von Kommanditanteilen an den beiden Betreibergesellschaften wurde, ausgehend von 17 WEA, auf bis zu 4 Mio. € festgelegt.
Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden für 12 WEA beantragt, 11 WEA wurden mit den Genehmigungsbescheiden der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.12.2016 genehmigt. Die vom NABU Rheinland-Pfalz eröffneten Rechtsstreitverfahren konnten durch den Verzicht auf die Errichtung einer WEA beendet werden.
Am 27.02.2017 wurde die Verschmelzung der „Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG“ mit der „Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG“ beschlossen. Die Betreibergesellschaft firmiert nunmehr als Windpark am Ranzenkopf GmbH & Co. KG.
Auf der Grundlage der Errichtung von 11 WEA hat die Gemeinde Morbach den Betrag von 2.701.687,75 € (25 % Beteiligung am Eigenkapital) aufgebracht.
Von den 10 genehmigten WEA befinden sich 3 Standorte auf gemeindeeigenen Grundstücken (2 WEA Gemarkung Haag, 1 WEA Gemarkung Filzen).
Alle 10 WEA (Enercon – E115) sind seit Mitte des Jahres 2018 in Betrieb.Die sich aus vorgenannten Konstrukten ergebenden Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt werden aufgrund ihrer Bedeutung, in neu geschaffenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen
| • | 114132 Unbebaute Grundstücke –Windenergie |
| • | 626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR) |
| • | 626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie |
ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen des Jahres 2022.
10. Stand der liquiden Mittel
An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2021 vorhanden
| (Kontostand des Gemeindemandanten 502) | 14.016.459,62 € |
| abzgl. Resteübertrag 2021 nach 2022 | |
| (Ermächtigungen FH und Investitionen) | 4.796.098,00 € |
| bereinigte Liquidität zum 31.12.2020 | 9.220.361,62 € |
| abzgl. Auflösung liquider Mittel NT 2022 | 1.054.474,00 € |
| zzgl. Finanzmittelfehlbetrag NT 2022 | 863.574,00 € |
| abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit | 0,00 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2022 | 7.302.313,62 € |
| Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete: | |
| Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020 | 489.100,00 € |
| Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021 | 84.400,00 € |
| abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021 | 573.500,00 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2022 | 6.728.813,62 € |
Zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf führt Bürgermeister Andreas Hackethal Folgendes aus:
„Es besteht sicher Einigkeit, wenn ich sage, dass wir in einer von Krisen geschüttelten Zeit unsere Haushaltsberatung vollziehen wollen. In einem Umfeld, dass nach wie vor die Auswirkungen einer hoffentlich weiter abebbenden Pandemie trägt, dass von einem fürchterlichen Angriffskrieg Putins in Europa dominiert wird und das von einer hohen Inflationen mit allen damit verbundenen Schwierigkeiten für wirtschaftliche Aktivitäten gekennzeichnet ist! In einem solchen Umfeld einen Haushaltsplan für das Jahr 2023 zu präsentieren, ist nicht ganz einfach!
Dies gilt umso mehr, wenn man bedenkt, dass wir zusammen vor wenigen Wochen noch einen Nachtragsplan verabschiedet haben, der vor positiven Rekorden ‘nur so strotzte!’ Damals konnten wir auf Rekordeinnahmen, gewaltige Umsätze und die Rückgabe von Kreditermächtigungen verweisen. Bereits im Rahmen dieser Beratungen habe ich dringend empfohlen, sich nicht daran zu gewöhnen.
Denn auch hier wird deutlich, dass ein Plan jeweils nur eine Momentaufnahme darstellt und nie für sich isoliert betrachtet werden sollte, sondern im Gesamtkontext mit anderen Haushaltsplänen zu beurteilen ist.
Dennoch wollen wir heute die Grundlage schaffen für unser zukünftiges Handeln, für unsere Schwerpunkte und Weichenstellungen im Jahr 2023.
Der Ihnen vorgelegte Plan ist in diesem Jahr etwas anders ‘gestrickt’, als wir das in den vergangenen Jahren vielleicht gewohnt waren. Im Rahmen der Schwerpunktsetzung weist dieser Haushalt einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich unserer Feuerwehr aus, die im zurückliegenden Jahr schier Unglaubliches geleistet hat. Insbesondere im Sommer, der durch Trockenheit und Rekordhitze geprägt war, musste unsere Freiwillige (!) Feuerwehr oft mehrmals täglich ausrücken, um Schlimmeres zu verhindern, um unsere Menschen – auch bei eigener Gefahr für Leib und Leben! – zu schützen. Dafür gebührt unserer Feuerwehr unserer aufrichtiger Dank! Dieser Einsatz im Ehrenamt (!) ist buchstäblich unbezahlbar. Danke!
In diesem Jahr wollen wir also die Modernisierung der Ausrüstung fortsetzen und damit auch die Schlagkraft unserer Truppe weiterentwickeln und insbesondere Neu- und Ersatzbeschaffungen von Feuerwehrfahrzeugen in die Wege leiten. Hierbei wiederhole ich gerne meine auch gegenüber Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer ausdrücklich formulierte Kritik am Förderwesen des Landes Rheinland-Pfalz, was zu den kompliziertesten in ganz Deutschland gehört und damit die Arbeit unserer Feuerwehren deutlich erschwert! Auch wenn der Hauhaltsansatz einen wesentlichen Schwerpunkt der Investitionen im Jahr 2023 ausweist, wird die Umsetzung – eben auch aufgrund des Förderrechts – längere Zeit in Anspruch nehmen.
Eng verbunden mit der Feuerwehr ist auch die Thematik ‘Katastrophenschutz’ verbunden. Nach den schrecklichen Erfahrungen an der Ahr und andernorts, müssen wir ein anderes Bewusstsein schaffen und auch hier unsere Handlungsfähigkeit erhöhen. Die Maßnahmen, die bereits eingeleitet wurden, müssen eine Fortsetzung erfahren. So werden wir etwa unser Sirenenkonzept weiterentwickeln und in Sachen ‘Notstromaggregat’ unser Ziel fortsetzen, unsere ‘Kritische Infrastruktur’ im Katastrophenfall ‘in Betrieb halten zu können.’ Beim Thema ‘Starkregen’ sind diverse Bürgerdialoge und Informationsveranstaltungen geplant, um unsere Dörfer besser zu schützen.
Einen deutlichen Schritt sind wir bei der Herausforderung des ‘Demographischen Wandels’ in der Gemeinde Morbach und der ganzen Region weitergekommen. Nachdem wir unser ‘Geheischnis – unsere Seniorenberatung mit Wohlfühlcharakter’ als festen Bestandteil und einer überaus wertvollen Arbeit für unsere Alten und deren Familienangehörige etablieren konnten, wird im Jahr 2023 das Ärztehaus fertiggestellt werden und in Betrieb gehen.
Damit wollen wir die Herausforderungen des Ärztemangels und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung mit einer Antwort versehen. Ich danke an dieser Stelle nicht nur dem Rat für die Bereitstellung der Mittel, sondern insbesondere auch den beteiligten Arztpraxen für ihre Bereitschaft an diesem Zukunftsprojekt mitzuwirken. Wir werden – gerade nach den jüngsten Beratungen – beste Rahmenbedingungen für Praxen schaffen und energetisch ein ‘Ausrufezeichen’ setzen, indem wir im KfW 40 – Standard bauen.
Eng verbunden mit dem demographischen Wandel sind übrigens die Rahmenbedingungen, die wir für unsere jungen Familien in unserer Gemeinde schaffen. Daher ist es richtig, dass wir nach den Maßnahmen in unseren Kindergärten, mit denen wir bereits über 7 Mio. Euro investiert haben, deren Weiterentwicklung in einer Fortschreibung des Kindergartenkonzepts sicherstellen. Hier werden wir schon in diesem Jahr die nächsten Schritte einleiten. Auch wenn der Gesetzgeber mal wieder höhere Anforderungen an uns als Träger richtet, geht es uns in erster Linie um das Wohl unserer Kinder und der Familien!
Gleiches gilt für unsere Grundschulen. Wir werden im Jahr 2023 die Weiterentwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen an der Grundschule in Morscheid abschließen und den normalen Schulbetrieb wieder aufnehmen können. Auch wenn es hier – insbesondere aufgrund des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds - immer wieder zu Verzögerungen gekommen ist, sind die über 2,2 Mio. Euro gut investiertes Geld. Wir haben damit unsere Schule für die Zukunft gut aufgestellt!
Nicht nur für Morscheid, sondern auch für unsere Grundschulen in Haag und Morbach haben wir die richtige Entscheidung getroffen, stationäre Be- und Entlüftungsanlagen zu beschaffen. Diese deutlich über eine halbe Million teure Anschaffung wurde durch den Bund mit über 80 % gefördert und macht auch unabhängig von der notwendigen Belüftung in ‘pandemischen Zeiten’ Sinn.
Wenn es um die Zukunft unserer Ortschaften geht, dann muss auch an dieser Stelle der Umstand Erwähnung finden, dass wir in den letzten wenigen Jahren sechs Neubaugebiete erschlossen und vermarktet haben. Nach den erfolgreichen Maßnahmen in Bischofsdhron, Morbach, Merscheid, Wenigerath, Morscheid und Gonzerath, werden wir in Hundheim ein Baugebiet erschließen, das Anfang des Jahres in die Umsetzung gehen wird. Freuen wir uns darauf!
Für den Zentralort Morbach ist von großer Bedeutung, dass es hier – jedenfalls mittel- und langfristig – eine Perspektive zur Weiterentwicklung geben muss. Nach der Erschließung des letzten Teilbaugebietes ‘Auf der Huhf’ hat eine solche Potentialfläche gefehlt. Seit rund 30 Jahren versucht die Gemeinde Morbach eine Einigung mit der Landwirtschaft zu erzielen, um den Bereich entlang der K122/Birkenfelder Straße zu potentiellem Bauland wandeln zu können. Im letzten Jahr ist es – nach langen, aber fairen Verhandlungen - endlich gelungen, im Rahmen eines Umsiedlungsprojekts Flächen zu erwerben, die eine echte Perspektive für Morbach und damit für die gesamte Gemeinde schaffen.
Nach meinem Dafürhalten sollte hier eine weitere Antwort auf den ‘Demographischen Wandel’ als echtes Zukunftsprojekt geschaffen werden, indem wir in diesem Bereich ein Baugebiet schaffen, das über ein ‘einfaches Baugebiet’ hinausgeht und im wahrsten Sinne des Wortes für Generationen und deren Belange geschaffen wird: Neben seniorengerechtem Wohnen, sollten Generationenhäuser, Betreutes Wohnen, aber auch Kindergärten Platz und Möglichkeiten eingeräumt bekommen, damit davon die gesamte Gemeinde und alle Ortsbezirke profitieren!
Auch das Thema ‘Kulturarbeit’ hat in der jüngsten Vergangenheit einen starken Stellenwert erhalten. Es war gut und richtig, dass wir am Archäologiepark Vicus Belginum zusätzlich das Kulturzentrum der Gemeinde angegliedert haben und auf diese Weise Kulturschaffenden und unseren Vereinen weitere Möglichkeiten anbieten können. Konsequent ist es, dass wir nunmehr auch unsere Museen – den Archäologiepark Vicus Belginum und das Hunsrücker Holzmuseum – erneuern, indem wir die nach mehr als 20 Jahren erneuerungsbedürftigen Dauerausstellungen mit neuem Glanz und neuen Medien und zusätzlichen Attraktionen versehen. Glücklich bin ich zudem, dass es gelungen ist, für die langjährigen und hochverdienten Museumsleitungen Frau Dr. Rosemarie Cordie (Belginum) und Herrn Michael Pinter (Holzmuseum) mit Frau Kerstin Thommes und Frau Hildegard Nauerth-Mettler jeweils Nachfolger gefunden zu haben, die mit ihrer kreativen und engagierten Arbeitsweise bereits eigene Akzente setzen konnten.
Das Thema Radfahren haben wir schon im letzten Jahr ein Stückchen weiterentwickeln können. Dies ist auch für das Jahr 2023 feste eingeplant. Einerseits wird es eine Fortschreibung und weitere Umsetzung unseres Radwegekonzeptes geben, bei dem es darum gehen soll, unsere Ortschaften miteinander zu vernetzen. Andererseits wird es weiterhin um die Anbindung an die überörtlichen und touristischen Radwegenetze gehen.
In diesem Zusammenhang liegt mir aber ein Projekt der ‘anderen Art’ am Herzen, das durch unsere ‘jüngsten Mandatsträger’, nämlich dem Jugendparlament und einer Jugendinitiative an die Gemeinde herangetragen wurde. Es handelt sich um einen Radparcours, der auf einer kommunalen Fläche im Sport- und Freizeitzentrum auf Höhe der Tennisplätze entstehen wird. Hier wollen sich die jungen Leute massiv in Planung, Umsetzung und Finanzierung einbringen. Das wird zu einer bedarfsgerechten Verwirklichung führen und zu einem großen Bewusstsein zum Erhalt der Anlage.
Seit Jahren ist zudem der angestrebte Wertstoffhof ein Projekt, das auf Umsetzung wartet. Die Umsetzung einer solchen Einrichtung dauert mir bereits zu lange. Hier muss es jetzt weitergehen. Aber ob in Wittlich, ob in Morbach: Beide Projekte hätten schon längst in Betrieb gegangen sein müssen. Ich bin dennoch zuversichtlich, dass wir schon bald weitere Schritte sehen werden. In diesem Kontext haben wir auch im Rat immer wieder über eine Möglichkeit gesprochen, wie mit dem Thema ‘Erdaushub’ umgegangen werden kann. Auch diese Fragestellung wurde sehr intensiv mit dem Zweckverband verhandelt – es bleibt spannend!
Wenn wir über die Zukunftsfähigkeit unserer Ortschaften sprechen, dann darf eine Infrastruktur keinesfalls fehlen: ‘schnelles Internet!’ Hier haben wir in jüngster Vergangenheit große Fortschritte machen können. Nachdem in diesem Jahr der Ortsbezirk Morbach durch die Firma E.ON im Rahmen eines ‘eigenwirtschaftlichen – also auf Kosten des Unternehmens - durchgeführten Ausbaus’ mit Glasfaserleitungen erleben durften, werden im kommenden Jahr weitere Ortsbezirke folgen. Das war immer unser gemeinsames Anliegen, denn ohne schnelles Internet in unseren Dörfern werden diese keine Zukunft haben. Dafür sage ich ‘DANKE!’ an die Firma E.ON!
Unabhängig davon werden wir an dem durch den Landkreis Bernkastel-Wittlich und seine Kommunen genutzten ‘Graue-Flecken-Programm’ im Land Rheinland-Pfalz teilnehmen, um so ggf. Lücken schließen zu können.
Insgesamt weisen wir ein Haushaltsvolumen von rund 40 Mio. Euro auf und wollen dabei rund 4 Mio. Euro investieren. Das sind für eine Gemeinde unserer Größenordnung sehr beachtliche Daten. Dabei ist es stets gewohnte Praxis, dass wir uns an die Hebesätze, die das Land Rheinland-Pfalz vorgibt, halten. Das ist uns in den letzten Jahren auch nicht schwer gefallen, konnten wir doch so für eine Stabilität und Verlässlichkeit in der Steuer- und Abgabenpolitik sorgen.
In diesem Jahr ist die Lage eine andere: Das Land Rheinland-Pfalz brüstet sich damit, mit einer Neufassung des Landesfinanzausgleichs eine bessere Finanzausstattung der Kommunen zu gewährleisten, zu der es durch die Gerichte verurteilt worden ist. Ob es tatsächlich zu einer finanziellen Stärkung der kommunalen Ebene kommen wird, bleibt indes abzuwarten.
Sicher ist nur, dass das Land von uns eine deutliche Anhebung der Hebesätze erwartet und im Falle der Nichtumsetzung mit der Streichung von Fördergeldern droht, so dass den Kommunen und somit auch uns keine andere Möglichkeit bleibt, als entsprechende Erhöhungen vorzunehmen. Das bedeutet im Einzelnen: Die Grundsteuer A wird von 300 auf 345 % erhöht, die Grundsteuer B von 365 auf sage und schreibe 465 % und die Gewerbesteuer von 365 auf 380 %!
Eine Erhöhung, die landesweit angeordnet ist und im wahrsten Sinne des Wortes zur ‘Unzeit’ kommt, werden unsere Bürger doch bereits durch Teuerungen und die beschriebenen Krisen genug verunsichert und gefordert!
Jedoch schlagen sich die gestiegenen Aufwendungen auch auf die Bereiche unserer Werke nieder, weswegen ich im Hinblick auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe vorschlage, die Gebühren der Abwasserwerke auf 3,00 Euro/cbm zu erhöhen und die der Wasserwerke von 1,35 Euro auf 1,45 Euro/cbm. Wir folgen hier unserem guten Grundsatz, dass unsere Werke einerseits keine Gewinne – aber eben auch keine Verluste einfahren sollen! Wir haben gesunde und starke Werke, sorgen wir also dafür, dass das auch in Zukunft so bleibt!
Im Hinblick auf die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe verweise ich auf die umfangreichen Vorberatungen der Fachgremien.
Mir ist durchaus bewusst, dass es nicht ganz selbstverständlich ist, aber von Verantwortung zeugt, diesem Haushaltsplan zuzustimmen, dennoch werbe ich dafür, denn dieser Plan gibt uns die Grundlage, unsere Gemeinde Morbach als hervorragenden Standort für Investitionen zu erhalten und bietet eine gute Grundlage für das Leben unserer Bevölkerung.
Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihnen die Annahme des Haushaltsplans 2023 ausdrücklich empfehle!“
Für die CDU-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Christoph Steinmetz folgende Erklärung ab:
„Wie die Jungfrau zum Kinde kamen mein Kollege Michael Heckler und ich zu der ehrenvollen Aufgabe, als kommunalpolitische Frischlinge eine Fraktion zu führen und … was noch gravierender bei uns beiden einschlägt, einen Haushaltsentwurf der Gemeinde Morbach zu kommentieren und als Rede vor diesem Gremium vorzutragen.
Die Gründe hierfür sind jedem hinlänglich bekannt, weshalb ich dies nicht tiefgründiger kommentieren möchte.
Kein Jahr wie jedes andere, dieses vergangene 2022 – egal ob auf kommunalpolitischer Ebene, Landes-, Bundes- und was uns alle sehr bewegt, auf weltpolitischer Ebene. Machen uns allen die Auswirkungen eines unsinnigen Krieges, der von einem machthungrigen Autokraten geführt wird, zu schaffen. Sei es von der Industrie, von Handwerk und Handel, den Kommunen und ganz speziell von den Bürgern, verlangt diese Krise kaum leistbare Belastungen.
Als hätte Corona nicht schon genug von uns allen gefordert, müssen wir uns mittlerweile Gedanken darüber machen, wie wir die exorbitant gestiegenen Energiekosten irgendwie finanzieren können.
Davon sind auch Teile des Haushalts 2023 betroffen, was in der Stellungnahme später ebenfalls noch betrachtet wird.
Haben wir die Prioritätenliste der Investitionen bereits Anfang Oktober ohne Beträge und Zahlen für die einzelnen Projekte beraten und beschlossen, so wissen wir mittlerweile, dass sich die Investitionen auf 4,1 Mio. € belaufen. Knapp die Hälfte der Beträge aus den letzten Jahren mit den größten Einzelinvestitionen in das zukunftsweisende Projekt des Ärztehauses und die Erschließung des Baugebietes Hundheim, das für uns alle immens wichtige Starkregenkonzept, der Wertstoffhof in der MEL mit der Möglichkeit einer Erdablagerung, aber auch in den Brand- und Katastrophenschutz.
Weist der Ergebnishaushalt auch einen Überschuss von 373.610 € aus und ist somit ausgeglichen,
so ist im Finanzhaushalt ein Defizit zu verzeichnen, was sich in einer negativen ‘Freien Finanzspitze’ von - 806.590 € niederschlägt. Diese kann, wie bei den Planungen für den letzten Haushalt mit liquiden Mitteln von 3,51 Mio. € aus dem Vorjahr aufgefangen werden, sodass immer noch Eigenmittel in Höhe von rund 2,7 Mio. € zur Verfügung stehen. Trotz allem ist der Gesamthaushalt formell nicht ausgeglichen. Es ist ein Zahlenwerk, bei dem man ins Grübeln kommt, ob sich denn die wirtschaftliche Entwicklung im kommenden Jahr auch wirklich entsprechend der Prognose herausstellt und ob sich in den Folgejahren tatsächlich noch die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde, wie prognostiziert, im positiven Bereich über etwa einer Million Euro bewegt. Aber man sollte optimistisch in die Zukunft blicken mit einem mittelfristigen Drang zum Umdenken, in Bezug auf Neuinvestitionen in diesem, von den letzten Jahren gewohnt großen Stil. Es sei denn, die weltpolitische Gesamtsituation wendet sich schlagartig zum Positiven, was sicherlich jeder hier begrüßen würde. Noch geht man im Haushaltsplan von 17 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen aus, was unter anderem auch an der Erhöhung der Nivellierungssätze liegt, die vom Land Rheinland – Pfalz in Bezug auf die Gesetzesänderung im Kommunalen Finanzausgleich gefordert wird. Passen wir die Hebesätze nicht an, erfolgt eine Umlagenerhöhung verbunden mit geringeren Einnahmen. Wie bei der Gewerbesteuer, wird auch die Grundsteuer A um 45 auf 345 % und bei der Grundsteuer B um 100 Punkte auf 465 % angehoben. Dies also kein Verdienst der Gemeinde Morbach, sondern gefordert von der vielgepriesenen Landesregierung, bei der man sich doch zu gerne von der ständig lächelnden Chefin der Ampel-Regierung täuschen lässt. Die Gesamtverschuldung konnte im letzten Jahr auf 3,5 Mio € weiter reduziert werden. Eine Neuverschuldung von 1,95 Mio. € ist lediglich als Kreditermächtigung für den Fall vorgesehen, sollten die Gewerbesteuereinnahmen doch stärker einbrechen. Ansonsten aber sollte nach den heutigen Planungen der Schuldenstand weiter sinken, was nicht zuletzt unseren expandierenden und in unseren Heimatstandort Gemeinde Morbach investierende Firmen mit deren Mitarbeitern zu verdanken ist. Egal ob Klein- oder Großbetriebe, jeder leistet seinen Beitrag Hand in Hand mit einer Kommune und den Bürgerinnen und Bürgern, die alle für ein gutes Miteinander, in einer fast perfekten Infrastruktur ihr Bestes geben. Schauen wir doch mal über unseren Tellerrand der Gemeindegrenzen, dann kann man gut und gerne behaupten, dass die Rahmenbedingungen für ein Leben auf dem Land und insbesondere in unserer Gemeinde, sich als sehr gut darstellen. Sehr gut durch Schaffung von ausreichend attraktiven Arbeitsplätzen, Wohnbauflächen auch in den Ortsbezirken, schnelle digitale Medienversorgung, ein gutes Bildungsangebot durch attraktive Schulstandorte – gute Gründe, um eine Landflucht weitestgehend auszuschließen. Entgegen des momentan eingeschlagenen Weges der Politik, möchten wir unseren jungen Familien weiterhin die Möglichkeit bieten, auf noch finanzierbarem Bauland individuellen Wohnraum zu schaffen, was in ein paar Jahren nicht mehr so ohne weiteres möglich sein wird. Neben der Finanzierung und wegfallenden Fördermöglichkeiten wird es für diese jungen Familien zukünftig immer schwieriger, ihr Eigenheim zu bauen, zumal Teile der großen Politik davon überzeugt sind, man müsse Wohnraum in Form von riesigen Mehrfamilienhäusern schaffen. Das passt alleine schon optisch nur bedingt in unsere Gegend, abgesehen von der Haltung der menschlichen Individuen – bei Hühnern und anderen Tieren propagiert man Freilandhaltung und Ställe mit Platz und Auslauf, was sicherlich das Beste für die Tiere ist und uns Menschen möchte man, wenn man die Pläne der Landes- und Bundespolitik verfolgt, in Wohnsilos stecken, mit vorprogrammiert entstehenden, sozialen Brennpunkten. Da kann es nur der richtige Weg sein, politische Weitsicht zu beweisen und Bauland zu schaffen. Manchmal ein Kraftakt, wenn man an das Umsiedlungsprojekt eines landwirtschaftlichen Betriebes von Morbach nach Gonzerath denkt, der für den Zentralort Morbach wieder neue Perspektiven bereitet, individuellen Wohnraum zu schaffen. Aber nicht nur auf der grünen Wiese, auch in den Ortskernen durch Ankauf und Um-, bzw. Rückbau von abgängiger Bausubstanz können, nein wir müssen so die Attraktivität unserer ländlichen Region erhalten und stärken. Stärken auch, mit dem eben bereits angesprochenen Bildungsangebot. Angefangen bei unseren jetzt schon weitestgehend modernen KiTa´s, die es aber auch in Weiperath noch in Bezug auf das allen bekannte Platzproblem zu ergänzen gilt. Hier sollten wir uns in den Gremien einig sein und mit Nachdruck die Planungsleistung vorantreiben, um die Containeranlage zeitnah durch eine bauliche, sinnvolle und attraktive Lösung zu ersetzen. In dieser Hinsicht, speziell dem neuen Kita-Gesetz, wird ohnehin noch eine, nicht unbedingt leichte Aufgabe auf die Kommunen zukommen. Wie ein Land Rheinland-Pfalz sich das im Detail vorstellt, vielmehr was es den Trägern der Kindertagesstätten aufbürdet und wie diese Träger diese finanzielle und vor allen Dingen personelle Last stemmen sollen, weiß diese Landesregierung selbst nicht. Trotz allem sollten wir möglichst zeitnah dieses neue Kita-Konzept angehen, um noch aus vollen Fördertöpfen schöpfen zu können und nicht irgendwann vor einem kaum lösbaren und riesigen Problem zu stehen. Kein Problem, nein im Gegenteil eine weitere positive Einrichtung der Einheitsgemeinde, ist seit 2021 KIRFAM. Die Fachkräfte, Jasmin Kühl und Nina Schmitz, setzen sich für Kinderrechte, Resilienzorientierung und Familienunterstützung in der Gemeinde ein. Angesiedelt ist die Einrichtung in der integrativen Kindertagesstätte ‘Auf der Huhf’ und ist für die Weiterentwicklung des Kita – Zukunftgesetzes der Einheitsgemeinde eine wichtige Institution. Im Kleinen bei den Kita´s angefangen, möchte ich die Situation der Grundschulen in der Gemeinde Morbach ansprechen, die mittlerweile mit leistungsfähigen stationären Lüftungsgeräten mit Wärmerückgewinnung ausgestattet wurden, die im Gegensatz zu Mobilgeräten kaum hörbar sind und einen störungsfreien Unterricht gewährleisten. In eine starke Zukunft können wir doch hoffentlich gegen Ende des ersten Quartals ´23 blicken, wenn es heißt, die Grundschule Blandine Merten in Morscheid geht frisch renoviert, mit neuem Schwung und einer Kapazität von 100 Kindern an den lange ersehnten Start. Um mit den Bildungseinrichtungen der Gemeinde Morbach abzuschließen, muss noch unsere IGS erwähnt werden, weil es noch nicht so lange möglich ist, dass man in Morbach die allgemeine Hochschulreife erlangen kann. In einer attraktiven IGS, die unsere Schüler in alle möglichen Richtungen lenkt, um eine vernünftige berufliche Ausbildung genießen zu können. Sei es in Richtung eines praktischen Berufes oder eines Studiums, stehen unseren Schülern ohne lange Wege in Kauf nehmen zu müssen, alle Türen in eine spätere Berufswelt offen. Um über unsere Zukunft – die Jugendlichen – anzuknüpfen, hat unser neu gewähltes Jugendparlament, für die nächsten 3 Jahre, in 2023 einiges vor. Geplant ist eine Veranstaltung im Rahmen des Morbacher Musiksommers 2023, welche vom Jugendpfleger, Mario Herges und vom Kulturzentrum Belginum, Frau Kerstin Thommes, unterstützt werden. Weiter soll dem bestehenden Instagram – Account wieder mehr Leben eingehaucht werden. Hierzu bildete das Jugendparlament auf ihrer jüngsten Sitzung eine Arbeitsgruppe, welche die Präsenz des Accounts verstärken möchte. Der Bikepark wurde auf die Prioritätenlisten 2023 des Gemeinderates aufgenommen. Hier wurde ein Planungsbüro mit der Erstellung eines 3-D Modells sowie einer Kostenaufstellung beauftragt. Die Vorstellung dieses Projekt wird durch das Jugendparlament in den Gremien der Gemeinde vorgestellt.
In Planung ist ebenfalls, die Teestube Morbach wieder für alle Jugendlichen zu öffnen. Dadurch können die Jugendlichen mit den Mitgliedern des Jugendparlament ins Gespräch kommen, um Fragen, Sorgen oder Anregungen zu besprechen. Unser ‘Geheischnis’ wurde durch das Demokrafiekonzept der Gemeinde Morbach ins Leben gerufen und ist dadurch in kommunaler Trägerschaft der Gemeinde. Sie dient als zentrale Anlaufstelle bzw. Beratungsstelle für unsere Senioren. Seit Juli 2020 sind die beiden Ansprechpartnerinnen, Frau Birgit Wilbert und Frau Julia Kimmling, die Garanten für die ‘Erfolgsgeschichte’ Geheischnis Morbach. Sie erfreuen sich einer sehr großen Nachfrage der Beratung und Unterstützung unserer Senioren. Ihr großes Engagement wurde im Oktober 2022 mit der Preisverleihung ‘Ideenwettbewerb Zuhause Alt werden’, in einer Feierstunde in Minheim mit einer Auszeichnung und einem Geldpreis gewürdigt. Mit dieser Einrichtung hat der Gemeinderat Morbach einen wichtigen Baustein für die Senioren unserer Einheitsgemeinde geschaffen. Einen weiteren positiven Punkt eines attraktiven ländlichen Lebens, stellen unsere Vereine dar, die egal in welcher Richtung der Freizeitaktivitäten, eine starke soziale Rolle einnehmen. So waren sich die Fraktionen des Rates in der Coronazeit einig, die Beihilfe des Kreises an die Gemeinde, unseren Vereinen zugutekommen zu lassen. Dies hat zwar nicht jeder Verein in Anspruch genommen, aber doch die meisten. War es doch durch die finanziellen Einbußen wegen fehlender Einnahmen, eine willkommene Unterstützung für ein hervorragendes Freizeitangebot unserer Vereine. Das etwas andere Freizeitangebot dessen Aktivitäten darin besteht, in Notlage geratenen Menschen schnell und tatkräftig zu helfen, ist unsere Feuerwehr. Feuerwehrleute, die tatsächlich ihre Freizeit damit verbringen, anderen zu helfen, stehen 24/7 Gewehr bei Fuß und laufen auch zu unmöglichsten Tages- und Nachtzeiten zum Feuerwehrhaus, wenn jemand Hilfe braucht. Nun ist die Feuerwehr immer dann, wenn es lange nicht mehr gebrannt hat, höchst umstritten, weil das Handwerkszeug, mit dem sie Hilfe leistet, nicht unbedingt günstig zu erwerben ist und diese Anschaffungen von der Frage begleitet werden: ‘wollen die schon wieder ein neues Auto?’ Das wird aber in den kommenden Jahren der Fall sein, wenn es heißt, in die Jahre gekommene Löschfahrzeuge zu ersetzen. Hierfür sind bereits im kommenden Haushalt Mittel eingestellt, wobei man in diesem Fall nicht genau sagen kann, ob eine tatsächliche Auslieferung erfolgen kann oder nicht, da bei manchen dieser Fahrzeuge Lieferzeiten von fünf Jahren ‘normal’ sind und es handelt sich dabei nicht um das Modell Trabant. Durch Rohstoff- und Halbleiterknappheit eine Geduldsprobe, der man bereits jetzt entgegenwirken muss und Förderanträge stellen, bzw. die ein oder andere Fahrzeugbestellung aufgeben sollte. Wir als Kommunalpolitiker können nur unsere Hausaufgaben in der Form machen, dass wir diesen Maßnahmen zustimmen, und die Feuerwehrleute unterstützen uns und die Kommune bei der Ausführung der Arbeit, wofür wir uns als CDU-Fraktion auf diesem Weg herzlich bedanken möchten. Für eine sehr hoch im Kurs stehende Freizeitaktivität, das Fahrradfahren wurde ein umfangreiches, von hochqualifizierten Fachkräften entwickeltes Radwegekonzept erstellt. Dieses besteht nun in digitaler Form und wenn man nicht mehr weiterweiß, bildet man ´nen Arbeitskreis…, welcher doch möglichst umgehend an einer Umsetzung arbeiten sollte, um die ersten Wege auszuweisen und die Beschilderung aufzustellen und die ein oder anderen baulichen Projekte auf den Weg bringen müsste. Eine positive Entwicklung im Freizeitbereich oder vielmehr im Kulturellen Bereich können wir mit Kerstin Thommes und ihrem Team des Kulturzentrums Vicus-Belginum verzeichnen, das mit neuem Schwung wieder Leben, nicht nur in die angestaubte Archäologie-Kiste bringt. Mit zwei neu gestalteten Dauerausstellungen und einem allgemein wieder stärker belebten kulturellen Angebot, wird auch in dieser Hinsicht das Freizeitangebot unter anderem in Zusammenarbeit mit Hildegard Nauerth-Mettler als neuer Leiterin des Holzmuseums oder des Vereins Kunst im Gewächshaus, in der gesamten Gemeinde Morbach um einiges attraktiver. Wie sich die baulich-substanzielle Situation dieser zuvor beschriebenen, doch mittlerweile in die Jahre gekommenen Archäologie-Kiste darstellt, steht auf einem anderen Blatt Papier. Nicht nur dieses, der vielen Gebäude der Gemeinde Morbach sollte, wie bereits mehrfach von uns in den Gremien gefordert, in ein Zustandskataster aufgenommen werden und sollte sowohl den energetischen, als auch den baulichen Zustand der Gebäude darstellen. So kann man Schwerpunkte setzen und einen plötzlich auftauchenden Sanierungs-/ bzw. Renovierungsstau auszuschließen, indem man möglichst zeitnah in die Sanierung von bedürftigen Gebäuden investiert, um schwerwiegende Schäden auszuschließen. Hierfür sind die im Haushalt eingeplanten Mittel von 524.500 € ein guter Ansatz. Ein immer wieder angesprochenes Sanierungsobjekt ist unser Freibad. Leider wird immer nur davon gesprochen und eine Offensive ist nicht in Sicht. Wir dürfen dieses Thema nicht immer nur diskutieren, sondern müssen es endlich in Angriff nehmen. Hier muss unbedingt eine pragmatische Lösung gefunden werden.
Zu den Eigenbetrieben:
Durch die stark gestiegenen Energiekosten bei der Wasserversorgung und trotz dem im investiven Bereich lediglich die Sanierung der Wasserkammern im Hochbehälter Ortelsbruch als größten Posten von 300000,- € ansteht, ist eine Gebührenerhöhung von 0,1 €/cbm unumgänglich, um den mit 104.100, - € veranschlagten Jahresverlust so gering wie möglich zu halten. Dieser wird mit den Gewinnvorträgen der Vorjahre verrechnet.
Aus diesem Grund halten wir eine finanzielle Unterstützung von Erlösen aus dem Windpark am Ranzenkopf für Investitionen in die Infrastruktur der Werke als sinnvoll, um die Belastung der Verbraucher so gering wie möglich zu halten. Diese Maßnahme sollte aber auf Basis eines mittelfristigen Investitionsplans erfolgen, der vorher erstellt werden muss und auf dessen Grundlage Zuschussbedarfe ermittelt werden.
Bei der Abwasserbeseitigung ist mit einem noch stärkeren Energiebedarf für die Belüftung und Aufbereitung des Abwassers, auch eine dementsprechende Gebührenerhöhung von 0,5€/cbm nötig. Größere Investitionen werden nicht getätigt, sind aber kurz- bis mittelfristig nötig, wovon man sich bei der Besichtigung des Gemeinderates im Sommer diesen Jahres überzeugen konnte. Auch hier ist ein Vorgehen nach gleichem System, wie bei der Wasserversorgung erwähnt, sehr sinnvoll und von der CDU-Fraktion gerne mitgetragen, wenn denn ein mittelfristiger Investitionsplan auch für die Abwasserbeseitigung erstellt wird, um den Bedarf mit Zuschüssen aus den Gewinnerträgen des Windparks am Ranzenkopf zu unterstützen. Der Eigenbetrieb Forst plant, das Wirtschaftsjahr 2023 mit einem Überschuss von 185500,- € abzuschließen. Eigentlich ein erfreuliches Ergebnis, was man lediglich in finanzieller Hinsicht so sehen kann, weil es mit dem Ertrag des Waldes gut aussieht, mit dem Wald an sich aber alles andere als gut. Auf jeden Fall hat der Eigenbetrieb Forst ebenso mit den hohen Energiekosten zu kämpfen, aber der mittlerweile deutlich erholte Holzpreis hat sich wieder auf einem vernünftigen Niveau eingependelt. Mit einem sehr zuverlässigen und gut eingespielten Team des Forstbetriebshofes sind wir guter Dinge, in Bezug auf Nachhaltigkeit und der Aufforstung mit klimaresistenteren Baumarten eine zukunftsweisende Richtung eingeschlagen zu haben. Den vorgelegten Wirtschaftsplänen und Stellenplänen werden wir zustimmen. Zu guter Letzt möchten wir uns bei unserem Bürgermeister Andreas Hackethal, seinem gesamten Team der Gemeindeverwaltung Morbach, dem Kämmerer Sebastian Gorges für das hervorragend zusammengestellte Zahlenwerk und dem Werkleiter und seinen Mitarbeitern für die sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Weiter möchten wir uns bei den Fraktionen für eine gute Zusammenarbeit und konstruktive Diskussionen bedanken, wenngleich manche Aktion politisch etwas unsportlich behandelt wurde. So sind wir weiterhin guter Dinge, glauben und hoffen auf einen weiterhin fairen Umgang miteinander. Die CDU-Fraktion wünscht Ihnen Allen eine besinnliche und stressfreie Weihnachtszeit, alles Gute, Glück und vor allem Gesundheit für das neue Jahr 2023.“
Gemeinderatsmitglied Achim Zender führt für die FWM-Gemeinderatsfraktion Folgendes aus:
„Das Jahr 2022 wird sicherlich auf Grund der geopolitischen Lage in die Geschichte eingehen. Nachdem Corona so langsam am Scheideweg der Pandemie steht, kommt eine neue Herausforderung auf die Weltgemeinschaft, auf uns in der EU, in Deutschland, bis hin in unsere Ortsbezirke zu. PUTINS Krieg wirkt sich auch auf die Haushalte der Kommunen, ja auf das Leben unserer Bürger*innen aus. Energie wird exorbitant teurer, die Verantwortlichen in Bund und Land verzetteln sich auf innerpolitischen Nebenkriegsschauplätzen und die Leidtragenden sind wir – und insbesondere wir im ländlichen Raum, Menschen, Familien die vielfach auf Bundes- und Landesebene vergessen werden. Entlastungen werden größtenteils für Bürger*innen in den großen Städten, den Ballungszentren verabschiedet, eine reine ‘STADTPOLITIK’, die sicherlich noch von unseren Kindern und Enkeln, mit bezahlt werden müssen. Mich friert es, wenn ich an diese ungerechte Bundes- und Landespolitik denke. Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von rund 22.000.000€ im laufenden Jahr mit einem Ausblick auf geschätzte 17.000.000€ für das Jahr 2023 sind ein Zeichen dafür, dass es dem Industrie- und Gewerbestandort Morbach gut geht; finanziell jedenfalls. Die Steuerkraft ist von 2018 mit 1.874€/Einwohner, im Jahr 2022 auf 2.243€/Einwohner gestiegen. Der Landesdurchschnitt lag im Jahr 2018 bei 1.002€/Einwohner und 2022 bei 1.188€/Einwohner. Für das kommende Jahr sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen. Eine vorhandene Kreditermächtigung in Höhe von 1,9 Millionen Euro erstreckt sich noch bis Ende 2023. Der Kreis freut sich auf eine Umlage aus Morbach in Höhe von fast 14 Millionen Euro und durch die Auflösung liquider Mittel in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2022 ist auch der Haushalt 2023 stabil. Die Gewerbesteuerschätzung wurde in den unsicheren Zeiten sehr vorsichtig vorgenommen. Gut so! Herzlichen Dank sagen wir allen Morbacher Betrieben, Unternehmern und Dienstleistern, sowie den Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern, ohne die eine solche finanzielle Ausstattung nicht möglich wäre. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich bitte auf einige einzelne Maßnahmen eingehen.
1. Ärtzehaus/’Marienhaus Wohnen 65Plus’
Der FWM Fraktion ist es seit Jahren eine Herzensangelegenheit die ärztliche Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dabei werden wir mit unserem Vorsitzenden und Arzt Hugo Bader sehr gut beraten und in die Umsetzung eingebunden. Das Ärztehaus befindet sich im Bau, es läuft, hoffentlich bis hin zum ‘Medizinischen Versorgungszentrum’ (MVZ) in einem zukünftigen Mittelzentrum Morbach. Gegenteiliges erfahren wir leider bei der Umsetzung des Projektes ‘Marienhaus Wohnen 65Plus’. Wie eine Anfrage der FWM Fraktion ergeben hat, ist die Umsetzung des Projektes derzeit nicht möglich! Dass sollten wir so nicht hinnehmen! Wir bitten die Verwaltung unter Einbeziehung der Politik Gespräche mit dem möglichen Investor nochmals aufzunehmen. Morbach muss für seine Bürger*innen ein modernes betreutes Wohnen vorhalten. Dabei sollte das Thema des Einrichtens einer Zentralküche und Versorgung unserer älteren und kranken Mitbürger*innen Berücksichtigung finden.
2. Grundschulen/Kindergärten
Investitionen in unsere Grundschulen und Kindergärten bleiben ein wichtiges Thema, dies sowohl bei der räumlichen und personellen Ausstattung sowie dem Digitalpakt an den Grundschulen der Einheitsgemeinde. Dass alles kostet sehr viel Geld. Sinnvoll war die Anschaffung von Lüftungsanlagen für unsere Grundschulen. In Bezug auf den Zeitplan bei der Sanierung der Grundschule Morscheid ist, um es einmal höflich auszudrücken, vieles nicht sehr gut gelaufen. Fortlaufend wurde von der FWM Fraktion und dem Ortsvorsteher von Morscheid-Riedenburg die zögerliche Umsetzung angemahnt, wobei mehr Transparenz auch gegenüber der Elternschaft wünschenswert gewesen wäre. Letztendlich war es nichts Neues mehr, wenn Sie Herr Bürgermeister auf Anfrage, den Umzug unserer Schüler*innen von Gutenthal nach Morscheid immer wieder verschoben haben. Man sollte der Ursache genau auf den Grund gehen um zukünftig bei anderen Projekten auf die Fehler reagieren zu können.
3. Städtebauliche Entwicklung - Standort Bahnhofstraße 11 -13a
Zum Bauprojekt Bahnhofstraße 11 bis 13a gab es im laufenden Jahr sehr unterschiedliche Meinungen. Eines steht jedoch fest: Egal welches Projekt zum Zuge kommt, es wird eine erhebliche Verbesserung für den Zentralort Morbach und die Gemeinde Morbach sein – dies ist auch dringend erforderlich. Die FWM Fraktion fordert, wie bereits mehrfach dargestellt, zeitnah eine öffentliche Vorstellung der einzelnen Projekte. Gerade die in Morbach lebenden Bürger*innen sollte man bei der Planung frühzeitig ‘mitnehmen’!
4. Ortsbezirke/Unterhaltung
Die finanzielle Ausstattung der Budgets unserer Ortsbezirke ist ein wichtiger Bestandteil des Miteinanders und generiert oftmals Eigenleistung. Auch dort schlagen sich die gestiegenen Energiekosten nieder. Eine Anpassung muss erfolgen. Weiterhin darf bei allen erforderlichen Investitionsmaßnahmen die Unterhaltung unserer Gebäude, Straßen Wege und Plätze etc. nicht zurückstehen. Auch das Thema Umbau/Sanierung des Freibades Morbach muss mehr Schwung aufnehmen. Hierzu fordern wir im nächsten Jahr ein Konzept mit einem Zeitplan.
5. Ausweisen von Wohnbauland/Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’
Mit der Ausweisung der Baugebiete Morbach, Bischofsdhron, Gonzerath, Morscheid, Wenigerath und Merscheid wurden in den vergangenen Jahren hohe Summen investiert. Auch in Hundheim rollen auf Druck einiger im Gemeinderat vertretener Fraktionen die Bagger. Gut so! Für den Zentralort Morbach wurde neues Bauerwartungsland angekauft. Ein Problem, das sich für Morbach ergibt, ist eine nur noch vorhandene Fläche von 1,2 Hektar im Flächennutzungsplan. Nun wurde eine ‘kleine Lösung’ im Sinne der §§ 13a und 13b Baugesetzbuch für den Zentralort Morbach auf den Weg. Einen entsprechenden Antrag hatte die FWM Fraktion am 14.11.22 diesbezüglich gestellt. Es ist ein Ausnahmetatbestand der es möglich macht, Bauland zu erschließen, ohne dass diese Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen sein müssen. Diese Möglichkeit soll zum 01.01.23 von der Landesregierung gestrichen werden. Allerdings gibt es Bestrebungen diese Möglichkeit zur Ausweisung von Bauland fortzuführen - denn der Grund für die Einführung der Vorschrift im Jahr 2015, nämliche die Flüchtlingskrise und die damit notwendige Schaffung von Wohnraum ist nicht weggefallen. Im Gegenteil! Leider ist Morbach im Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) nicht als Mittelzentrum anerkannt, sodass eine Erweiterung des Flächennutzungsplans für den Zentralort Morbach derzeit nicht möglich ist.
Herr Bürgermeister, zur Lösung dieses Problems haben Sie vorgeschlagen, Flächen aus den Flächennutzungsplänen der anderen Ortsbezirke zu Gunsten des Zentralortes umzuwidmen. Dies birgt zukünftig sicherlich einiges an Konfliktpotential in sich! Hierzu haben wir Ihnen mit Antrag vom 04.12.22 vorgeschlagen, auch für andere Ortsbezirke die Möglichkeit der Ausweisung von Bauland im Sinne der § 13a und 13b Baugesetzbuch auf den Weg zu bringen. Denn auch andere Ortsbezirke, wie z.B. Weiperath, Hoxel, Rapperath, Hinzerath, Heinzerath, Hunolstein und Wederath pp. fordern nachvollziehbar die Ausweisung von Bauland.Für den Ortsbezirk Gonzerath würde die Ausweisung von Bauland im Sinne des § 13a/13b ‘wie die Faust aufs Auge’ passen – denn dort gibt es keine Flächen mehr im Flächennutzungsplan. Die FWM Fraktion weist bereits heute darauf hin, dass sie gegen den Willen der Ortsbezirke keine Umwidmung von deren Flächen aus dem Flächennutzungsplan zum Ortsbezirk Morbach unterstützt! Es muss eine andere Lösung gefunden werden. Es war ein guter Vorschlag, dass Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ über das ‘Interkommunale Gewerbegebiet HUMOS’ zu forcieren. Eine Fläche die unmittelbar Zugang zur B50/Neu hat. Nur was ist daraus geworden? Nach wie vor hört und sieht man nichts vom Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’, trotz immer wieder überparteilichen Nachfragen. Hierzu bitten wir die Verwaltung um eine umfängliche Sachstandsmitteilung in der nächsten Gemeinderatssitzung.
Auch das Thema der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen, ein Vorschlag des Ortsbeirates Hoxel aus dem Jahr 2015, sollte nochmals angepackt werden.
6. Feuerwehren/Blaulichtfamilie/Vereine
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube sagen zu dürfen, dass neben allen Vereinen und Ehrenämtlern die Damen und Herren unserer Freiwilligen Feuerwehren im laufenden, sehr trockenen Jahr 2022 besonderen Herausforderungen ausgesetzt waren. Großbrände, Unfälle und vor allem Flächenbrände beherrschten den heißen Sommer. Deshalb ist es erforderlich unsere Wehren gut auszustatten. Neben der persönlichen Ausrüstung gehören die Fahrzeugausrüstung und die Gebäudeausstattung dazu. Danke sagen wir allen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, danke sagen wir aber auch unseren Landwirten für die geradezu professionelle Unterstützung bei der Wasserversorgung unserer Wehren insbesondere bei den Flächen- und Großbränden 2022. Danke sage ich auch Ihnen Herr Bürgermeister, wenn es darum ging während der Schadensereignisse ohne Wenn und Aber den Feuerwehrkameraden*innen wenn nötig bis tief in die Nacht beiseite zu stehen. Die lahmende Politik im Land Rheinland-Pfalz sollte einmal mehr darüber nachdenken, was diese Frauen und Männer ehrenamtlich an 365 Tagen, 7/24 leisten und dies auch anerkennen. Mit Applaus und ein ‘paar warmen Worten’ ist dies nach Auffassung der FWM und der Freien Wähler des Landkreises Bernkastel-Wittlich bei weitem nicht mehr getan. Diesen Damen und Herren und auch allen ehrenamtlichen der Blaulichtfamilie gehört Anerkennung in Form z.B. von Rentenpunkten oder steuerlicher Vergünstigungen für ihren oftmals gesundheitsgefährdenden teilweise lebensgefährlichen ehrenamtlichen Einsatz! Danke sagen wir auch unseren Vereinen, einem Standbein des dörflichen Lebens dafür, dass sie in den sehr schwierigen Zeiten von Corona durchgehalten und das sportliche und kulturelle Vereinsleben fortgeführt haben.
7. Sicherung der kritischen Infrastruktur
Herr Bürgermeister, die Sicherung der kritischen Infrastruktur ist eine sehr wichtige Aufgabe, die keinen Zeitaufschub erlaubt. Corona und der Krieg in Europa haben eine Zeitenwende eingeläutet. Infrastrukturen und im Besonderen kritische Infrastrukturen sind Lebensadern unserer Gesellschaft und sind deshalb eine Kernaufgabe staatlicher Sicherheitsvorsorge. Dies wird Geld kosten – auch uns die Gemeinde Morbach. Auch die Schaffung technischer Möglichkeit zur Warnung unserer Bürger*innen vor Schadensereignissen gehört hierzu.
8. Radwegekonzept/ÖPNV
Das Radwegekonzept mit einer Einbeziehung der überörtlichen Radwege und das in alle vier Himmelsrichtungen, auch hin zum Kreis Birkenfeld wurde beschlossen. Die stillgelegte Bahnstrecke der Hunsrückquerbahn verweilt weiterhin im Dornröschenschlaf! Der Öffentliche Personennahverkehr mit seinem 9€ bzw. 49€ nützt den Bürger*innen auf dem Land nicht sehr viel – im Gegenteil, diese ‘Stadtpolitik’ von Bund und Land müssen wir noch mit bezahlen, dass nennt man dann Doppelwums und gleichzeitig lässt man z.B. im Stundentakt die Linie 800 von Idar-Oberstein nach Trier über den ‘Knotenpunkt’ Hunsrückhaus am Erbeskopf’, dort wo sich Fuchs und Hase ‘Gute Nacht’ sagen, an den Morbacher und Deuselbacher Bürger*innen vorbeifahren.
9. Digitalisierung/Daseinsvorsorge
Die Digitalisierung schreitet weiter voran, wenn auch langsam. Deutschland ist innerhalb Europas im Hinblick auf die Digitalisierung weiter nach hinten abgerutscht; die viel zu wenigen Haushaltsmittel des Bundes sind verausgabt. Die Digitalisierung hätte, so wie manch andere Infrastrukturen in staatlicher Hand bleiben müssen. Alles andere, so ist zu beobachten, führt zum Nachteil der Menschen, die auf dem Land wohnen. Die Eigenwirtschaftlichkeit des Glasfaserausbaus im ländlichen Raum ist gegenüber den Ballungszentren sehr viel schwieriger darzustellen. Wir drängen darauf, dass alle Haushalte und Betriebe der Gemeinde zeitnah einen Glasfaseranschluß erhalten können.
10. Kommunaler Finanzausgleich
Der kommunale Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz ist eine Mogelpackung. Obwohl der Mindestbedarf nach fünf Teilschlüsselmassen (Kreisfreie Städte, VG freie Städte, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden, Landkreise) ermittelt wird, erzwingt man eine Erhöhung der Nivellierungssätze ohne Rücksicht auf die Größe der Kommunen. Man wendet in unseliger Gleichmacherei den Bundesdurchschnitt für die Hebesätze bei Grund- und Gewerbesteuern an. Es ist vollkommen unlogisch, wenn ich beim Bedarf die Ortsgemeinden/Gemeinde von den Oberzentren trenne, beim Nivellierungssatz diese aber in den Bundesschnitt mit einer Großstadt mit rund 588.000 Einwohnern in einen Topf lege. Die angewandten Grundsätze des neuen LFAG sind falsch und benachteiligen die kleinen Kommunen. Der Nivellierungssatz für die Gewerbesteuer für uns in Morbach wird von 365% auf 380% steigen. Die Grundsteuer wird B von 365% auf 465% und die Grundsteuer A von 300% auf 345% angepasst – und das alles bei der erheblichen Belastung unserer Bürger*innen durch die Energiekosten und den Doppelwums der ‘Stadtpolitik’; und nicht zu vergessen die Grundsteuerreform, welche sich zudem 2025 im Portemonnaie bemerkbar machen wird.
11. Kommunalreform
Die Kommunalreform ist ein hausgemachtes Dilemma der Verantwortlichen des Landes Rheinland-Pfalz. Völliges Versagen was die Umsetzung in Bezug auf VGV Thalfang a.E. betrifft! Mehr kann man dazu nicht sagen.
12. Straßenausbaubeiträge/Wirtschaftswege
Gespannt sind wir auf die bereits heute erkennbaren auf die Kommunen zukommenden Klagen, aufgrund der von Mainz als das Optimum verordneten ‘Wiederkehrenden Beiträge’ bei den Straßenausbaumaßnahmen. Den Kommunen wird ein sehr enges Korsett bei den gemeindlichen Zuschüssen angelegt. Verlierer werden deshalb alle beitragspflichtigen Anlieger sein, ja der Bürger ist immer wieder der ‘Zahlmeister der Nation’. Hierbei ist das Land Rheinland-Pfalz ein negatives Beispiel, wenn es darum geht, den Anlieger tief in die Tasche zu greifen. Weiterhin hoffen wir sehr, dass die verfahrene Situation zwischen Anliegern und Gemeinde die Straßenausbaubeiträge in Heinzerath betreffend aufgeklärt werden und eine Lösung herbeigeführt wird. Herr Bürgermeister, unsere Wirtschaftswege sind teilweise in einem sehr schlechten Zustand. Hier sollte ein Sonderprogramm aufgelegt werden. Die finanzielle Ausstattung dürfte dies hergeben.
13. Wertstoffhof und Erdaushublager
Beim Thema Wertstoffhoff und Erdaushublager wurde überparteilich fortlaufend nach der Umsetzung gefragt. Kürzlich wurden sehr gute Gespräche geführt, die zunächst das Einrichten eines Wertstoffhofes in der Morbacher Energielandschaft auf den Weg bringen dürften. Damit die Bauwilligen in unserer Gemeinde kostengünstiger ihren Erdaushub verbringen können, muss verwaltungsseitig ebenfalls zeitnah eine Lösung erarbeitet werden.
14. Landesentwicklungsprogramm IV
Die FWM Fraktion weist in jedem Jahr darauf hin, dass seitens der Verwaltung über alle Parteigrenzen hinweg Gespräche und Verhandlungen mit den Verantwortlichen des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen werden müssen, damit die Einheitsgemeinde Morbach als Mittelzentrum im Landesentwicklungsprogramm IV aufgenommen wird. Es gibt nachvollziehbar sehr gute Gründe, dass Morbach als Mittelzentrum im LEP IV Anerkennung finden könnte. So z.B. ist Morbach ein Industrie- und Gewerbestandort mit überproportional vorhandenen Arbeitsplätzen, einer IGS mit der Möglichkeit das Abitur zu erreichen, auf dem Weg zum MVZ und, und, und! Herr Bürgermeister, nehmen Sie diesen Hinweis ernst. Es müssen Gespräche und Verhandlungen über Parteigrenzen hinweg geführt werden, damit wir Morbacher die Anerkennung im LEP IV erhalten, welche wir auch verdienen. Ein weiter so wird der Entwicklung der Einheitsgemeinde Morbach, deren Weichen der Gemeinderat mitgestaltet hat, nicht gerecht! Machen Sie dieses Thema zur Chefsache!
15. Forstwirtschaftsplan
Der diesjährige Sommer hat einmal mehr aufgezeigt, wie wichtig ein schneller Waldumbau ist. Unser Brotbaum, die Fichte, hat erhebliche klimatische Probleme. Der Holzpreis selbst hat, nicht zuletzt auf Grund der geopolitischen Lage, wieder angezogen. Sorgen bereitet uns seit Jahren die Brennholzversorgung unserer Bürger*innen. Nunmehr haben sich diese Sorgen ebenfalls durch die geopolitische Lage, der Angst um Energieknappheit und dem Run auf Brennholz verstärkt. Zunächst sollten wie Morbacher kein Brennholz mehr von Landesforsten erhalten, da wir Morbacher kein Mitglied im Nationalpark sind. Sehr gute Gespräche mit den Verantwortlichen bei Landesforsten, Herrn Forstamtsleiter Womelsdorf und unserem Revierförster, Herrn Guido Haag, haben dazu geführt, dass dieses Problem für das kommende Jahr aus der Welt geschafft wurde. Nur, wie können wir uns gegen diese Ungerechtigkeit zukünftig wehren? Die FWM Fraktion hat deshalb beantragt, eine Resolution auf den Weg zu bringen. Meine Damen und Herren, ‘Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht’, -so Berthold Brecht - ist aber eine verkürzte Fassung eines Lehrwortes von Papst Leo XIII. aus dem 19. Jahrhundert- So lassen wir nicht mit uns umgehen! Gerne kann dies ein gemeinsamer Antrag der Willigen im Gemeinderat Morbach werden.
16. Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung
Sorgen bereitet uns seit Jahren in großen Teilen der bauliche auch technische Zustand unserer Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Im Rahmen einer Besichtigung der Anlagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung im Sommer 2022 konnte dies nochmals bestätigt werden. In den kommenden Jahren sind Investitionen dringend erforderlich, damit das Lebensmittel ‘Nummer Eins’ unseren Bürger*innen auch in den kommenden Jahren ausreichend in guter Qualität zur Verfügung gestellt werden kann. Hinzu kommt für diese beiden Bereiche, dass die Energiekosten für Strom exorbitant gestiegen sind, was zusätzlich eine enorme Belastung für unsere Bürger*innen bedeutet. Es muss, wie in vielen anderen Kommunen bereits vorhanden, insbesondere bei der Abwasserbeseitigung z.B. in Photovoltaikanlagen investiert werden, damit die Stromkosten und auch andere Unterhaltungskosten zukünftig bezahlbar bleiben. Herr Bürgermeister, liebe Ratsmitglieder, in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass gerade die Bürger*innen in unserer ländlich geprägten Struktur, im Hunsrück, auch in Morbach durch die geopolitische Lage enorm belastet werden. Auch für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung scheint es in den kommenden Jahren für die Haushalte teuer zu werden. Deshalb schlagen wir vor, den Bürger*innen aus Morbach hierbei unter die Arme zu greifen und durch die sich ankündigenden Mehreinnahmen der Windkraftanlagen des ‘Windpark Am Ranzenkopf GmbH & Co. KG’ diese Gewinne als Gesellschafter einzufordern und zur zukünftigen Entlastung der Bürger*innen in Morbach in den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu überführen. Den Antrag der FWM Fraktion mit der Ergänzung der CDU Fraktion mache ich zum Gegenstand der Niederschrift. Zu guter Schluss noch ein paar Worte in Bezug auf die derzeitige Ungerechtigkeit gegenüber der Bürger*innen im ländlichen Raum: ‘Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht’, Worte die ich in Zusammenhang mit der Resolution zur Brennholzversorgung geäußert habe. Wenn die regierenden Parteien in Bund und Land die ‘Stadtpolitik’, d.h. die erkennbare Bevorzugung der Menschen in den Ballungszentren zum Beispiel durch Gaspreisbremse, Gaspreisdeckel, 9€ und 49€ Ticket im Rahmen des ÖPNV, Übernahme der Dezemberabschlagszahlung bei der Gasversorgung bei gleichzeitigen hohen Energiepreisen für Heizöl, Pellets und Holz, gegenüber den Bürger*innen im ländlichen Raum nicht beenden, sollte Widerstand im Rahmen der Möglichkeiten einer Demokratie zur Pflicht werden. Den Doppelwums sollen wir mit bezahlen und gleichzeitig werden die Menschen auf dem Land in Bezug auf die exorbitante Erhöhung der Energiekosten alleine gelassen. Mich friert es buchstäblich, wenn ich daran denke! Sind wir Menschen ‘zweiter Klasse’? Über Jahrzehnte waren die Bürger*innen im ländlichen Raum ‘gut genug’ mit ihren militärischen Liegenschaften als ‘Flugzeugträger zu Lande’ im ‘Kalten Krieg’ für Frieden und Stabilität zu sorgen, während man überwiegend in den Städten dagegen demonstrierte. Darüber hinaus sollen wir nunmehr in der Fläche insbesondere durch die Windenergie, die wir befürworten, zur Energieversorgung einen Großteil beitragen. OK! Aber was erhalten wir Bürger*innen auf dem Land zurück. ‘Kein Gehör unserer Regierenden; den Doppelwums mit bezahlen?; eiskalt abserviert?; und die Linie 800 fährt im Stundentakt über den Erbeskopf, an den Dörfern im Hunsrück vorbei ins Oberzentrum Trier! Herzlichen Dank sage ich im Namen der Fraktion der Freien Wählergruppe Morbach allen ehrenamtlich tätigen Personen für ihr großes Engagement in dem sehr schwierigen Jahr 2022, den Vereinen, einem Grundpfeiler unseres dörflichen Lebens, der Blaulichtfamilie, dem Pflegepersonal, Schulen und Kindergärten, unseren Morbacher Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern, den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Danke an die Ortsvorsteher/innen, Stellvertreter/innen die nach der schwierigen Coronazeit nun die geopolitische Lage mit den entstandenen Sorgen und Nöten der Bürger*innen spüren und im Rahmen ihrer Möglichkeiten bewältigen müssen. Keine einfache Zeit! Danke, Herr Bürgermeister Ihnen und Ihrer Mannschaft und den Pressevertreterinnen den Pressevertretern für die Berichterstattung. Ich wünsche Ihnen allen, eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten einen guten Rutsch ins Jahr 2023. Bleiben Sie zuversichtlich und vor allem gesund.“
Gemeinderatsmitglied Barbara Anton führt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes aus:
„Ein aufregendes und arbeitsreiches Jahr liegt hinter uns und viele neue Erfahrungen: Der Krieg in der Ukraine und die vielen aus Ihrer Heimat vertriebenen Menschen, die Aufbaubemühungen im Ahrtal oder die Nachwirkungen von Corona und z.Zt. die vielen Infektionserkrankungen die hinterher kommen. Neue Erfahrungen mit überfüllten Kinderstationen und mit Apotheken, die benötigte Arzneimittel nicht mehr bereithalten können. Wir werden in vielen Bereichen zum Umdenken gezwungen. Eine Konstante bleibt, der Gemeinde-Haushalt, wieder ein gewohnt umfangreiches Werk. Unser Bürgermeister bemüht in seinen verbalen Ausführungen immer wieder die Glaskugel - aber die Verwaltung, allen voran unser Kämmerer Gorges, haben die Parameter sehr umsichtig gesetzt. Preisentwicklungen bei Energie und Rohstoffen sind nicht vorhersehbar, Gewerkschaften fordern angepasste Lohnerhöhungen, Baukosten steigen, Entwicklung und Wachstum werden zum Risiko und Kalkulationen für die Zukunft kompliziert. Wie gesagt: Die Zahlen im Haushalt wurde sehr umsichtig bewertet und festgesetzt und sind auch von unserer Fraktion auf keinen Fall zu beanstanden. Der ausgeglichene Ergebnishaushalt wird relativiert durch das negative Ergebnis des Finanzhaushaltes, erhöht um die Tilgung der Investitionskredite beschert uns das dieses Jahr wieder eine negativer Finanzspitze. Das macht uns wenig Sorge, da der Haushalt beachtliche Liquiditätszahlen ausweist, Kreditermächtigungen von über 3 Mio.€ zurückgegeben werden konnten und ausreichende Rücklagen für die noch im Bau befindlichen Baugebiete gebildet wurde. Die Planzahlen für die kommenden Jahre, die ebenfalls äußerst vorsichtig von sinkenden Steuereinnahmen und steigenden Kosten ausgehen, weisen dann wieder freie Finanzspitzen in Höhe von 1,1 und 1,4 Mio.€ aus.
Es gibt allerdings Vorgaben in der Haushaltsatzung, mit denen wir nicht einverstanden sind: Die Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer! Uns wird vorgeschrieben diese Hebe- oder Nivellierungssätze an landesweite Obergrenzen anzupassen: Grundsteuer A um 45 % auf 345%, Grundsteuer B um 100 % auf 465% (das sind ca. 27% Steigerung) und die Gewerbesteuer von 365 auf 380 %. Diese Vorschriften sollen den stark verschuldeten Gemeinden keine Spielraum bei ihren Festsetzungen lassen um die Entschuldungspläne zu forcieren aber das belastet hier in unserer wohlsituierten Einheitsgemeinde ganz unnötigerweise unsere Bürger*innen, Haus- und Grundstücksbesitzer, Landwirte und Gewerbetreibende, die mit den steigenden Energie-, Lohn- und Lebenshaltungskosten schon an ihre Grenzen kommen. Dass die Gemeinde hier auch noch mit dem Hinweis erpresst wird, dass unsere Förderanträge dann nicht mehr positiv beschieden werden können, ist einfach unfassbar! Tut mir leid, aber ich will mich nicht erpressen lassen! Wenn wir diese Erhöhungen mittragen machen wir uns doch zu Erfüllungsgehilfen und segnen undifferenziertes politisches Verwaltungshandeln damit auch noch ab. Da hab ich ein anderes Verständnis vom Begriff ‘Mandat’ und meine beiden Fraktionsmitglieder ebenso. Wir werden einzig aus diesem Grund dem Haushalt in diesem Jahr nicht zustimmen! Herr Bürgermeister, Ihnen und Ihren Mitarbeiter*innen, allen voran Herrn Gorges möchte ich danken für den Einsatz und die gute Arbeit, die hier in Morbach geleistet wird. Das ist alles keine Selbstverständlichkeit. Mit unserer Entscheidung wollen wir auf gar keinen Fall Eure Arbeit in Frage stellen! Ein weiter wunder Punkt: Die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren. Klar ist mir, dass Betriebe wie die Stadtwerke Trier mit eigenem Stromnetz ganz andere Voraussetzungen haben wie wir, trotzdem muss ich den leisen Vorwurf machen, dass die Entwicklung hin zu Erneuerbaren Energien – verschlafen (?) wurde. Das zeigt sich in den Bilanzen unserer Werke: Während beim Eigenbetrieb Wasser investiert wurde und die Bilanzsumme von 6 Mio.€ im Jahr 2013 auf 11 Mio.€ für 2021 angewachsen ist, sank sie beim Eigenbetrieb Abwasser von 14,5 Mio.€ in 2013 auf nur noch 11 Mio.€ im Abschluss 2021. Da Investitionen in erneuerbare Energien nicht angegangen wurde, hauen uns jetzt natürlich die gestiegenen Energiepreise in die Füße und bremsen uns aus und: wir werden alle mit Kosten belastet, weil die Arbeitsleistung der Werke in den letzten beiden Jahren mit Erschließungsarbeiten für insgesamt sechs Neubaugebiete gebunden war. Bei allen Liegenschaften der Gemeinde wären Investitionen in Erneuerbare Energien und Sanierungen dringend geboten und ich habe schon länger den Verdacht, dass man sich auf unserem Namen als die ‘Energiegemeinde’ schlechthin, immer noch ausruht. Vorsicht! Wer sich auf seinen Lorbeeren ausruht, hat sie wahrscheinlich an der falschen Stelle ;-).Wir bitten Rat und Verwaltung um etwas mehr Energie in Sachen Innovation oder wenn Sie wollen auch umgekehrt, um etwas mehr Innovation in Sachen Energie! Wir müssen ernsthaft umdenken und angesichts der steigenden Kosten: Sollten wir nicht endlich mal ins Auge fassen, einen irgendwie gearteten Grundsatzbeschluss für den Sozialen Wohnungsbau zu fassen? Das würde uns, der EG-Morbach, gut zu Gesicht stehen! Welche Lösungen haben wir für Menschen die sich wohnen und mieten nicht mehr leisten können? Mit den Kostensteigerungen in wirklich allen Bereichen unseres Lebens halten Löhne und Renten vieler Mitbürger nämlich leider nicht mit. Mit den Wassermengen, die wir so verbrauchen, hält unser Wald nicht mit - bzw. er hält es nicht mehr zurück, weder in der Fläche noch im Grundwasser. Das Fazit aus dem katastrophalen Waldzustandsberichtes 2022: ‘Wälder reinigen und speichern unser Trinkwasser, sorgen für Grundwasserneubildung, schützen vor Hochwasser und schützen unser Klima! Wie unser Gemeindeförster Guido Haag in der Sitzung des Forstausschusses bestätigte sind im Idarwald über Morbach, Bischofsdhron bis Hinzerath die Waldschäden weniger groß, weil viele der einst trockengelegten Brücher wieder recht gut vernässt sind. Nicht zuletzt ist dies dem jahrzehntelangen Einsatz von Hännes Dröschel zu verdanken, ehemaliges Ratsmitglied und Forst-Revierleiter in Hinzerath. Mit Wasserrückhalt in der Fläche durch Terrassierungen, Spundwände und Verschließen von Durchlässen etc. machte er sich damals bei seinen Kollegen oft unbeliebt Viele Revierförster bewirtschaften leider ihre Wälder immer noch nach Gutsherrenart ohne Rücksicht auf Verluste. Da ist eine Unterschrift auf einem Kooperationsvertrag zur Wasserrückhaltung zwischen Landesforsten und unserer Klimaministerin schon ein großer Erfolg für unsere Natur. Bei der Vorstellung der Ingenieurbüros, die sich dieses Jahr um die Erarbeitung des Starkregenkonzeptes für die Gemeinde Morbach beworben haben, war nur ein Einziges dabei, das die Renaturierung von Mooren und den Rückhalt des Wassers im Wald in seine Ausführungen mit einbezogen hat. Die anderen setzten alle auf Ingenieur-Bauwerke, auf Beton statt Natur und leider, leider hat eines dieser Büros den Auftrag erhalten. Das Bewusstsein für die Wichtigkeit und die Verletzlichkeit unseres ersten und wichtigsten Lebensmittels, das Wasser, ist noch beileibe nicht in den Köpfen angekommen und auch nicht die Gefahren, die uns drohen, wenn zuviel davon eben nicht mehr in die Erde einsickern kann. Wenn es uns nicht gelingt unsere Wälder zu schützen, den Klimawandel zu stoppen, dann wird für unsere Enkel nicht mehr viel übrig bleiben.
Euch, Euren Kindern und Enkeln möchte ich von ganzem Herzen frohe Feiertage wünschen und für 2023 bitte ich für uns alle um den Mut zu Entscheidungen, die uns wirklich weiterbringen. Ich setze auf die Hoffnung und auf die Liebe zu unserer unvergleichlich schönen Natur hier oben im Idarwald, Genießt sie bei einem Weihnachtsspaziergang mit allen Sinnen - solange es noch möglich ist.
Auch im Namen meiner Fraktionsmitglieder: Frohe Weihnachten Euch allen und ein gutes, gesundes neues Jahr!“
Gemeinderatsmitglied Jonas Schwarz führt für die SPD-Gemeinderatsfraktion Folgendes aus:
„Bevor wir auf das Haushaltsjahr 2023 eingehen, erlauben Sie uns noch einen kleinen Rückblick auf das Jahr 2022. Die Corona-Pandemie hat uns auch in diesem Jahr noch stark beschäftigt und ist noch immer, - zumindest in abgeschwächter Form -, aktuell. Dazu kommt der unsägliche russische Angriffskrieg gegen die Ukraine. Und wäre das nicht genug, eine für uns unglaubliche Inflationsrate von rund 10 %. Eine Vorschau oder gar sichere Prognose für 2023 ist daher mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Dennoch müssen wir unseren kommunalpolitischen Aufgaben gerecht werden und diese im Sinne unserer Bürgerschaft abhandeln. Auf die Vielfalt der anstehenden und erforderlichen Maßnahmen für die Weiterentwicklung unserer Einheitsgemeinde möchte die SPD-Fraktion im Einzelnen wie folgt Stellung beziehen:
Haushalt
Der geplante Haushalt für das Jahr 2023 beinhaltet ein respektvolles Volumen von rund 40 Mio. Euro im Ergebnishaushalt. Auf Grund des hohen Steueraufkommens -, geplante 26,2 Mio. Euro -, können auch im nächsten Jahr erhebliche Investitionen getätigt werden. Getrübt werden die vorhin genannten Steuereinnahmen allerdings durch die hohen Umlagen und Abgaben an den Kreis und Bund. Allein die Kreisumlage beläuft sich auf geschätzte rund 14 Mio. Euro. Noch nicht einmal die Hälfte der Gewerbesteuer verbleibt somit im EG- Haushalt. Für die Jahre 2022 und 2023 ist ein Investitionsvolumen von rund 9 Mio. Euro angestrebt. Ein wahrhaft dicker Brocken in unserem Haushalt. Das hat u.a. zur Folge, dass wir in 2023 keinen ausgeglichenen Finanzhaushalt vorweisen können und somit auch keinen ausgeglichenen Gesamthaushalt. Die Investitionen beinhalten u.a. die bereits begonnenen Baumaßnahmen, wie auch noch zu realisierende Projekte. Schwerpunkt sind hierbei die Erschließung und Beschaffung von Bauland, Kauf von mehreren Feuerwehrfahrzeugen, Verbesserungen und Ausbau von Gesundheitseinrichtungen, Sanierung von Gemeindestraßen, Stadtumbau Morbach und Fertigstellung des Ärztehauses. Damit die geplanten Investitionsvorhaben umgesetzt werden können, bedarf es auch großer Anstrengungen der mit den Projekten eingebundenen verschiedenen Gremien, Ing.-Büros und vor allem der Verwaltung. Hier ist eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten unabdingbar. Kommen wir nun zu weiteren wichtigen Themen und Bauvorhaben, die in unserer Einheitsgemeinde anstehen und bewältigt werden müssen.
Ärztehaus
Die Errichtung eines Ärztehauses als Medizinisches Versorgungszentrum ist baulich trotz der dezeitigen Material-Lieferengpässen recht gut vorangeschritten. Auch in 2023 wird uns das Projekt noch haushaltärisch und im Hinblick auf die Vermietung und deren Vertragsgestaltung weiterhin beschäftigen.
Radwegekonzept
Die Erstellung eines neuen Radwegekonzepts beschäftigt den Gemeinderat nun schon seit 2020. Damals wurde ein Kölner Fachbüro beauftragt, unter Mitwirkung aller Fraktionen und Ortsvorsteher ein Radwegenetz für unsere Einheitsgemeinde zu erstellen. Das Untersuchungsergebnis wurde dem Gemeinderat im November 2021 präsentiert. Da ein Radwegenetz überregional betrachtet werden muß, hat sich die Gemeinde an dem über LEADER-Mittel finanzierten Projekt ‘Bike-Region Hunsrück-Nahe’ beteiligt. Diese Koordinierungsstelle trägt wesentlich dazu bei, das Radwegenetz zu optimieren und den Arbeitsaufwand auf kommunaler Seite zu reduzieren. Die Fraktion der SPD erhofft sich dadurch weitere Planungsergebnisse und einen baldigen Start.
Gemeindeforst - Brennholz für die Morbacher Bürgerschaft
Zumindest erstaunt waren die Mitglieder des Forst- und Landwirtschaftsausschusses auf ihrer letzten Ausschusssitzung, als sie über die neue Vorgabe für den Staatswald des Forstamtes Idarwald informiert wurden. Demnach wird die Brennholzausgabe für Gemeinden, die nicht zum Nationalpark gehören, deut-lich gekürzt oder gar gestrichen. Im gemeindeeigenen Forst waren auch in diesem Jahr wieder erhebliche Schäden durch Hitze und Borkenkäfer zu verzeichnen. Was sich im Gegensatz zu 2021 positiv entwickelte, waren die merklich höhere Preisgestaltung. So konnte das Schadholz, wie auch das Nutzholz in 2022 zu erheblich besseren Preisen vermarktet werden, was dann auch zu einem positiven Jahresergebnis führte. Was die Holzvermarktung und Ertragssituation für das Jahr 2023 betrifft, sind diese wegen der schwierigen politischen und klimatischen Verhältnisse schwer einzuschätzen.
Gewerbegebiet Gonzerath
Schon lange steht das Thema Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ in Gonzerath auf der Tagesordnung des Gemeinderates und der Fachausschüsse. Rund 10 ha Fläche sind hierfür vorgesehen. Die Notwendigkeit des Gewerbegebietes ist unbestritten, da im Industriegebiet ‘Humos’ demnächst keine weiteren Flächen mehr zur Verfügung stehen. Leider verzögert sich die Erschließung, da eine europaweite Ausschreibung erfolgen muß. Dennoch sollte mit Nachdruck das für die gesamte Gemeinde sehr wichtige Projekt vorangetrieben werden.
Baulanderschließung
Die Ausweisung von Baugebieten ist für den Fortbestand unserer Gemeinde enorm wichtig ist. Daher sind auch im Haushaltsjahr 2023 wieder erhebliche Gelder für Grundstückskauf und Erschließungen eingeplant. Überwiegend abgeschlossen und teils bebaut sind die Neubaugebiete in Morbach, Bischofsdhron und Merscheid. Weitere Baugebiete sind in Morscheid-Riedenburg, Gonzerath und Wenigerath in der Planung und Erschließung. Zwischenzeitlich wurde in Hundheim mit der Erschließung für die Baugrundstücke begonnen, was die SPD Fraktion sehr begrüßt.-
Aber auch etliche andere Ortsbezirke haben Grundstückskauf und Erschließung für die Bereitstellung von Baugrundstücken angefordert. Diesen berechtigten Forderungen muß unbedingt Rechnung getragen werden. Für den Fortbestand und die Weiterentwicklung unserer Ortsbezirke ist die Erschließung weiterer Baulandflächen unabdingbar. Nur dadurch wird die Attraktivität der Einheitsgemeinde gewährleistet.
Grundschulen
Die Sanierung der Grundschule Morscheid hat sich stark verzögert. Während im Frühjahr dieses Jahres von der Verwaltung nach bereits etlichen Verzögerungen die Bezugsfertigkeit nach den Sommerferien 2022 genannt wurde, ist die Fertigstellung nunmehr auf 2023 verschoben. Das hat zwischenzeitlich zu viel Unmut in der betroffenen Elternschaft geführt. Die SPD-Fraktion appelliert an die Verwaltung und Handwerksbetriebe, die Sanierungsarbeiten nicht länger hinauszuschieben, damit den Kindern die Fahrten nach Gutenthal erspart bleiben.
Wertstoffhof und Erdaushublager
Schon fast ein Dauerbrenner im Gemeinderat ist das Thema Wertstoffhof und Erdaushublager. Nachdem das Erdaushublager von der SGD Nord geschlos-sen wurde, bedarf es dringend einer Ersatzlösung. Viele Bauwillige haben enorme Probleme einer halbwegs kostengünstigen Erdaushublagerung. Nach Meinung der S’PD-Fraktion ist es dringend geboten, die weitere Vorhaltung eines Erdaushublagers, sowie auch Wertstoffhofes für unsere Bürgerschaft bereitzustellen. Die Verhandlungen mit dem Zweckverband Abfallwirtschaft (ART) sollten als besonders dringlich und vorrangig eingestuft werden. Hier sollte schnellstmöglich eine Lösung gefunden werden, damit unserer Bürgerschaft horente und kostspiele Wege für die Abfall- und Bauschuttbeseitigung erspart bleibt.
Grund- und Gewerbesteuer
Die vom Land vorgegebene Erhöhung der Nivellierungssätze für die Grund- und Gewerbesteuer macht auch die Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinde erforderlich. Besonders die Grundsteuer B mit einer Erhöhung von rund 27 % wird zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerabgaben führen.
Neben den stark gestiegenen Energiekosten für Strom- und Heizung, Erhöhung der Wassergebühren und der Anhebung der Grundsteuer B wird der Steuerzahler in 2023 drastisch zur Kasse gebeten.
Wasser und Abwasser
Am 05.+ 06.07.2022 fand eine Besichtigung der Hochbehälter und Kläranlagen statt. Hier wurde der Werksausschuß über den aktuellen techn.und baulichen Zustand der Anlagen In Kenntnis gesetzt. Der jetzige bauliche und technische Zustand der Hochbehälter und Leitungsnetze bedarf erheblicher Sanierungsmaßnahmen. Daher wurden jährliche Haushaltsmittel in Höhe von 350-500.00,- Euro vom Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Ein großes Problem stellen auch die enormen Kosten für die Beseitigung des Klärschlamms dar. Auch hier ist in den nächsten Jahren mit erheblichen Mehr-kosten zu rechnen. Dies macht leider eine Erhöhung der Schmutz- und Frischwassergebühren unumgänglich. Die SPD-Fraktion wird jedoch nur einer moderaten Erhöhung zustimmen.
Verehrte Ratsmitglieder, Ortsvorsteherin und Ortsvorsteher, ein turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu und die Fraktion der SPD wünscht allen hier Anwesenden, wie auch allen Einwohnern unserer Einheitsgemeinde ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit für das Jahr 2023.“
Gemeinderatsmitglied Marco Thees macht für die FDP-Gemeinderatsfraktion folgende Ausführungen:
„Nachdem wir dachten, dass die Corona-Zeit bzgl. der Lebensführung schon anspruchsvoll war, lehrte uns Putin mit seinem Angriffskrieg auf die Ukraine, dass es noch anstrengender, anspruchsvoller und herausfordernder geht. Die dadurch bedingte Energiekrise, Rohstoffknappheit und eine Rekordinflation, wie sie Deutschland über 70 Jahre nicht erlebt hat, prägten das Jahr 2022 und machten vielen Menschen schwer zu schaffen. Immerhin konnten wir seit Mai wieder das soziale und gesellschaftliche Leben hoch fahren und haben gelernt mit Corona zu leben. Trotz der vielen Herausforderungen ermutige ich nach vorne zu blicken! ‘Sorge Dich nicht um morgen, es raubt dir die Kraft für heute!’ Eine wahre Weisheit aus der Bibel, die ermutigen soll, sich den Herausforderungen anzunehmen und positiv nach vorne zu blicken. Mit Blick auf die Zahlen des Haushaltes 2023 können wir das auch durchaus tun! Einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt, steht zwar ein nicht ausgeglichenen Finanzhaushalt mit einer negativen Freien Finanzspitze von rund 800.000 Euro gegenüber, aber aufgrund der ordentlichen Liquiditätsüberschüsse aus den vergangenen Jahren, können wir Freie Demokraten mit dem vorgelegten Haushalt sehr gut leben. Letztendlich sind es Planzahlen, die nach den Erläuterungen von Bürgermeister Andreas Hackethal und Kämmerer Sebastian Gorges mit der notwendigen kaufmännischen Vorsicht ermittelt worden. Diese Herangehensweise findet unsere volle Zustimmung. Nachträge wie in den vergangenen Jahren und zuletzt im November für 2022 können und dürfen wir nicht als gegeben und selbstverständlich betrachten. Wenn sie denn dann kommen, freuen wir uns und justieren unsere Möglichkeiten neu. An dieser Stelle sei allen Unternehmerinnen und Unternehmern samt ihren tatkräftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gedankt, die mit Willen und Schaffenskraft, Weitblick und Innovation, dafür sorgen, dass wir einen der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte in der Region und im Land Rheinland-Pfalz besitzen. Die Gewerbesteuer stellt die entscheidende Einnahmequelle dar, die es uns als Gemeinde ermöglicht eine Infrastruktur vorzuhalten, nach der sich viele Kommunen sehnen. Wenn wir heute mit großer Mehrheit diesem Haushalt zustimmen, so dürfte bei vielen Ratsmitgliedern auch ein Wermutstropfen dabei sein. Mit der Verabschiedung des Haushaltes stimmen wir auch für eine Erhöhung der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie für eine nicht unerhebliche Gebührenerhöhung im Bereich Wasser und Abwasser. Auch wenn ich das Wort nicht mag, es ist >>alternativlos<<. Den steigenden Kosten im Wasserbereich müssen wir mit höheren Gebühren entgegenstehen. Wir wirtschaften bei den Werken nach dem Prinzip der Erfolgsneutralität. So mussten wir über Jahre hinweg keine bzw. nur geringe Erhöhungen an die Bürgerschaft weitergeben. Diesmal sind die vorgenommenen Erhöhungen, bedingt vor allem durch die immensen Stromkosten, allerdings unerlässlich. Anders ist die Situation bei den Hebesätzen. Hier hat für unsere gesunde Gemeinde keinerlei Bedarf einer Anpassung bestanden! Aber im Zuge der kommunalen Entschuldung des Landes, von der wir im übrigen unmittelbar nicht profitieren, werden die Nivellierungssätze zum 01.01.2023 auf 15 Punkte bei der Gewerbesteuer, 45 Punkte bei der Grundsteuer A und satte 100 Punkte bei der Grundsteuer B erhöht. Für den Häuslebesitzer bedeutet dies eine Mehrbelastung an Grundsteuer von rund 30%. Hinzukommt das Ergebnis der neuen Grundsteuerbemessung zum 01.01.2025. Es zeichnet sich ab, dass die Grundsteuermessbeträge oftmals höher liegen werden. Wie hier die versprochene Aufkommensneutralität durch Justierung der Hebesätze gelingen soll, bleibt das Geheimnis der politischen Akteure in Mainz. Wege für die Bürgerschaft Entlastungen zu finden, werden unsererseits unterstützt. Den Ansatz Ausschüttungen aus dem Windpark Ranzenkopf in zukunftsgerichtete Investitionen der Werke zu überführen, tragen wir mit, wenngleich es für die AÖR unternehmensökonomisch nicht unbedingt der richtige Weg ist. Aber das ist nun einmal das Los einer ‘Anstalt öffentlichen Rechts’. Wir sollten aber das Fell des Bären nicht verteilen, bevor dieser erlegt ist. Zum einen besitzt die Gemeinde lediglich einen Gesellschaftsanteil von 25% und kann somit nicht alleine über die Ausschüttungen entscheiden, es wird noch eine Abschöpfung des Bundes aus dem ‘Übergewinn’ erfolgen und die Möglichkeit der Überführung in die eigenständigen Werke muss verwaltungsrechtlich noch geprüft werden. Hoffen wir, dass die in die Ausschüttung gesteckten Erwartungen nicht enttäuscht werden – das ist derzeit noch eine Formel mit vielen Unbekannten. Auch wenn wir nicht mit einem Verrechnungsscheck den Bürgerinnen und Bürgern etwas zurückgeben können, so tun wir es in Form unseres Kulturzentrums Belginum. Hier haben wir vor zwei Jahren ein Pflänzchen gesetzt, das bereits jetzt richtig aufblüht. Der Archäologiepark erfährt eine deutliche Aufwertung durch Veranstaltungen, was durch steigende Besucherzahlen belegt wird. Zwischenzeitlich finden dort Trauungen und Kindergeburtstage statt. Morbacher Musiksommer, Römische Kulinarik, Lesungen und bekannte Künstler in Morbach – es tut sich wieder etwas! Diese Aktivitäten kommen unmittelbar den Bürgerinnen und Bürgern zugute und steigern den Lebens-Wohlfühlfaktor in unserer Gemeinde.
Nachträglich runden Geburtstag (20+2) hat das Hunsrücker Holzmuseum in diesem Jahr gefeiert. Über 100 ehrenamtliche Helfer engagieren sich in Weiperath und lassen sich immer wieder etwas Neues einfallen. Michael Pinter, Vater des im Jahre 2000 eröffneten Holzmuseums, hat just die Museumsleitung übergeben – ihm und allen Helferinnen und Helfern gebührt unser Dank für die Leistung ein solches Museum auf ehrenamtlicher Basis zu führen und erfolgreich am Leben zu halten. Die im Haushalt 2023 eingestellten Mittel für die Erneuerung der Dauerausstellungen können wir bei den aufgezeigten Entwicklungen von Belginum und Holzmuseum nur begrüßen. Die Investitionsvorhaben in unserem Haushalt sind in erster Linie gekennzeichnet durch Maßnahmen in den Katastrophenschutz. Notstromaggregate und Feuerwehrautos prägen in 2023 die Prioritätenliste. Das Jahr 2022 hat uns mit der Energiekrise und der anhaltenden Trockenheit im Sommer leider vor Augen geführt, dass wir hier dringenden Nachholbedarf haben. Insofern finden die Anschaffungen unsere vollste Unterstützung. An dieser Stelle sagen wir unseren Feuerwehren ein herzliches Dankeschön für das Geleistete. Zahlreiche Flächenbrände, oftmals aufeinanderfolgende Alarmierungen innerhalb kurzer Zeit, sowie der Großbrand einer Schreinerei, brachten die Wehrleute in 2022 oftmals an ihre Grenzen. Mit tatkräftiger Unterstützung unserer Landwirte konnte jedoch ein schlimmeres Ausmaß bei den Bränden verhindert werden – den Feuerwehrleuten und Landwirten gebührt an dieser Stelle unser aller Dank für ihr Wirken und ihre stetige Einsatzbereitschaft! Die jetzigen Planungen mit der Anschaffung einer Vielzahl von Feuerwehrautos zeigt, wie wichtig es ist, Infrastruktur, Ausrüstung und Ausstattung, die dem öffentlichen Wohle dienen, kontinuierlich zu verbessern, zu modernisieren und in Schuss zu halten. Das betrifft neben der angesprochenen Feuerwehr, alle unsere gemeindeeigenen Häuser, die Ausstattung des Bauhofs, die Wasser- und Abwassertechnik. Wir müssen vermeiden, von jetzt auf gleich, aus einem Zwang heraus hohe Summen zu investieren, sondern müssen dafür sorgen, dass wir kontinuierlich in Neuerungen und Verbesserungen investieren. Hier haben wir noch ganze viele unerledigte Punkte auf der Agenda, zugunsten dieser auf größere Bau- und Entwicklungsmaßnahmen in 2023 verzichtet wird, um der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, diese abzuarbeiten. Auch hier stehen wir uneingeschränkt dahinter, fordern aber, dass diese Dinge auch angepackt werden. An erster Stelle sei die Sanierung des Schwimmbades genannt. Eine Herzensangelegenheit unsererseits, die wir seit Jahren voranbringen möchten, leider aber kein wirkliches Vorankommen erkennbar ist. Wo wir hin wollen, ist nach erfolgter Besichtigung und konstruktiver Diskussion in einem Grundsatzbeschluss festgelegt. Jetzt gilt es endlich die Planungen anzustoßen! Weitere Projekte, die endlich in die Umsetzung müssen sind das Gewerbegebiet Hinterkreuz in Gonzerath und der Wertstoffhof. Auch der Wohnmobilhafen muss als wichtige touristische Infrastruktur jetzt unbedingt angegangen werden. Da wir in Hinblick auf einen attraktiven Tourismus im Hunsrück ohnehin zu kämpfen haben, dürfen wir hier den Anschluss nicht verpassen. Bei allem Verständnis für die immensen Herausforderungen, die auch die öffentlichen Verwaltungen haben, so müssen die Kernanliegen des Rates, und dazu zählen alle o.g. Punkte, vorangetrieben werden und in die Umsetzung kommen. Es sind fraktionsübergreifende Anliegen, die die Gemeinde voranbringen und lebenswert machen. Wir hoffen, dass wir mit dem, wie es der Bürgermeister ausdrückt ‘etwas anderen Haushalt’, den Freiraum für die Verwaltung schaffen, die offenen Projekte und Aufgaben in Angriff zu nehmen. Gleichzeitig freuen wir uns im nächsten Jahr das Ärztehaus in Betrieb zu nehmen, das ein wichtiges und zukunftsgerichtetes Infrastrukturprojekt für Morbach darstellt. Auch die Grundschule Blandine Merten in Morscheid werden wir in 2023 endlich beziehen können. Auf die Grundschulkinder aus Morscheid-Riedenburg, Hoxel, Wolzburg, Gutenthal, Weiperath, Hunolstein und Odert wartet dann ein neues modernes Schulgebäude. Wir denken und hoffen, dass das dann Entstandene, die immensen zeitlichen Verzögerungen und die vielen Probleme während der umfangreichen Sanierung, schnell vergessen lässt. Einen Plan müssen wir auch bezüglich der künftigen Baugebiete erarbeiten. Wann ist welcher Ortsbezirk unter welchen Voraussetzungen mit einer Baugebietserschließung an der Reihe? Welche Planungsarbeiten können jetzt schon angestoßen werden? Hier erwarten wir seitens der Verwaltung einen ‘Fahrplan’, da ansonsten in jeder Sitzung immer wieder die gleichen Fragen und Forderungen gestellt werden. Das sind wir auch den Bürgerinnen und Bürgern in den Ortsbezirken der Gemeinde schuldig, da viele ihre Zukunftsplanung heimatorientiert in unserer schönen Gemeinde ausrichten möchten. Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, mit den Herausforderungen in 2022 habe ich unsere Haushaltsrede begonnen und mit Herausforderungen möchte ich Sie auch schließen. Herausfordernd ist das Leben vor allem für die Menschen in der Ukraine. Viele haben bei uns Zuflucht gesucht und auch gefunden. Viele Menschen bei uns in der Gemeinde Morbach haben sich engagiert und den plötzlich von einem Krieg betroffenen Menschen geholfen. Institutionen wie das ‘Miteinander’ in Morbach, aber auch viele Privatpersonen, haben die Ukrainerinnen und Ukrainer herzlich aufgenommen und unterstützen sie in der schwierigen Lebensphase. Herzlichen Dank hierfür. Den Dank richten wir an alle Menschen, die bei Rettungsdiensten, Polizei, allen Arten von Hilfsdiensten, Vereinen und Institutionen tätig sind, dabei stets für ihre Mitmenschen da sind und so ein gesellschaftliches und soziales Leben in der Gemeinschaft ermöglichen und gewährleisten. Gerade in den aktuellen schwierigen Zeiten ist dieses Engagement zum Allgemeinwohl von unermesslichem Wert. In diesem Zusammenhang möchte ich auf ein Zitat von Erwin Ringel zurückgreifen: ‘In einer echten Gemeinschaft wird aus vielen Ich ein Wir’. Zusammen an einem Strang ziehen, zusammen gestalten, zusammen etwas bewegen – nur so können wir etwas erreichen und erfolgreich auf den Weg bringen. Vielen Dank sagen wir Herrn Bürgermeister Andreas Hackethal und seiner gesamten Mannschaft, die im Rathaus, in den Werken, im Forst und auf dem Bauhof täglich für die Gemeinde arbeiten und wirken. Den Mitgliedern des Gemeinderates, den Beigeordneten sowie der Ortsvorsteherin und den Ortsvorstehern sagen wir Dankeschön für das gute, konstruktive und respektvolle Miteinander. Lasst uns nunmehr die Kraft bündeln, um 2023 gemeinsam anzugehen und unsere Aufgaben erfolgreich zu meistern. Ihnen und Euch allen wünscht die FDP-Fraktion schöne Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr 2023 alles erdenklich Gute, Glück und vor allem Gesundheit.“
Zu Punkt 7.1: Ergebnishaushalt
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2023 wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Zu Punkt 7.2: Finanzhaushalt
Beschluss:
Der vorliegende Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Zu Punkt 7.3: Teilhaushalte
Beschluss:
Den vorliegenden Teilhaushalten für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3
Zu Punkt 7.4: Stellenplan
Beschluss:
Der Stellenplan 2023 wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 7.5: Wirtschaftsplan 2023 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 2023 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 27
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 7.6: Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 7.7: Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung
Sachverhalt:
Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.
Beschluss:
Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 26
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 7.8: Satzungsbeschluss
Beschluss:
Die dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 24
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 3