Für die bevorstehenden Kommunalwahlen ist gem. § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) ein Wahlausschuss zu bilden, wobei die Beisitzer aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen werden. Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen und deren Stellvertreter/innen können nicht in den Wahlausschuss berufen werden. Vorschläge können bis zum 8. März 2024 bei der Gemeindeverwaltung Morbach, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach eingereicht werden.