für die „Morbacher Rundschau“ aufgrund der bevorstehenden Feiertage
Die Beiträge für die 51. KW müssen bis
Montag, 19.12.2022, 10.00 Uhr
der Gemeindeverwaltung vorliegen.
Später eingehende Berichte können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
In der 52. KW 2022 erscheint keine Morbacher Rundschau.