| Zu Punkt 2: | Ärztehaus |
| Zu Punkt 2.1: | Ausführung in der Effizienzhaus-Stufe 40 EE-Klasse |
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat das Ärztehaus als Energieeffizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse gekauft. Der Förderantrag bei der KFW wurde jedoch bereits für den höheren Energieeffizienzstandard 40 EE gestellt (und bewilligt), um die Option zur Umsetzung eines energieeffizienteren Gebäudes offenzuhalten.
Zur Erreichung des KfW40 Standards müssen einzelne Bestandteile der Gebäudehülle energetisch verbessert werden. Die dazu benötigten Dämmeigenschaften des Gesamtobjektes sind durch Änderungen der einzelnen Bauteilaufbauten zu bewerkstelligen, die von Herrn Berdi mit den geschätzten Kosten zusammengestellt und vorgestellt wurden.
Demnach wird die Mehrförderung des Objektes im KfW-40 Standard aller Voraussicht nach die Mehrkosten übersteigen. Es ist also zu erwarten, dass bereits ohne Berücksichtigung der zukünftig ersparten Energiekosten und des erhöhten Gebäudewertes die Errichtung des Gebäudes im KfW-40-Standard für die Gemeinde die wirtschaftlichste Variante ist.
Die Aufwendungen zur Erreichung des höheren Energieeffizienzstandards werden auf ca. 110.000 € geschätzt. Der erhöhte Zuschuss für den besseren Energiestandard beläuft sich auf 122.500 €. Darüber hinaus sind die Einsparungen bei der Heizenergie mit jährlich 13.948 kWh anzusetzen.
Beschluss:
Der Umsetzung des Ärztehauses im KFW 40 Standard wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Auftrag für die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung des Energiestandards KFW 55 zu KFW 40 zu erteilen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Zu Punkt 2.2: Aufteilung des 1. OG in drei Praxiseinheiten
Sachverhalt:
Im 1. Obergeschoss des Ärztehauses waren bisher zwei Praxiseinheiten von 133 qm und 200 qm sowie eine variable Fläche für eine kleine Zeitpraxiseinheit von 42 qm vorgesehen. Die bisherigen Verhandlungen mit Ärzten legen es nahe, kleineren Praxiseinheiten eine bessere Vermarktungschance einzuräumen. Aufgrund dessen soll die große Praxiseinheit zusammen mit der variablen Fläche in zwei in etwa gleich große Praxiseinheiten von 115 qm und 119 qm aufgeteilt werden. Die Möglichkeit, diese beiden Einheiten nochmals zusammenzufassen für den Fall, dass eine große Praxis nachgefragt würde, bleibt weiterhin erhalten. Eine spätere Unterteilung einer Großpraxis in kleinere Einheiten hingegen wäre problematisch aufgrund fehlender Installationsvorbreitungen. Insofern bietet die Unterteilung in zwei Einheiten eine größtmögliche Flexibilität.
Beschluss:
Zur Optimierung der Raumaufteilung im 1. OG im Hinblick auf die festgestellten Praxisbedarfe befürwortet der BLA die Unterteilung der großen Praxiseinheit in zwei Praxen. Der Bauträger wird beauftragt, diese Variante mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Entwurfsbeschluss
Sachverhalt:
Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III - In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.
Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.
Beschluss:
Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.
Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Der Änderungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten wird abgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Offenlage durchgeführt. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Auch die Höhenfestsetzungen im Bebauungsplanentwurf „Hundheim II - Auf der Noh, Teilgebiet 1, 2. Änderung“ werden vom BLA bestätigt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 11 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |