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Morbacher Rundschau
Ausgabe 50/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Werkausschusses der Gemeinde Morbach am 05.12.2022

Zu Punkt 2: Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Der vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird dem Gemeinderat empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

Zu Punkt 3: Wirtschaftsplan 2023 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Der vorgelegte Entwurf des Wirtschaftsplanes 2023 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird dem Gemeinderat empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

Zu Punkt 4: Überwachung von Stauanlagen und Regenrückhaltungen

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat mit den Gemeindewerken in den Letzten 10 Jahren bereits vorausschauend gearbeitet und war auf die besonderen Regenereignisse der vergangenen Jahre gut vorbereit. Als Maßnahmen verfügt die Gemeinde Morbach, die Gemeindewerke Morbach und der Zweckverband HuMos aktuell über fünf große Regenrückhalteeinrichtungen (Bischofsdhron, 2x Morbach, 2x Rapperath), sogenannte Polder und weitere 15 Regenrückhaltebecken in Bischofsdhron, Gonzerath, Gutenthal, Haag, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg und Wenigerath. Zwei weitere in Hundheim stehen kurz vor der Umsetzung.

Alle diese Anlagen gilt es in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten, um deren Schutzfunktion jederzeit gewährleisten zu können. Speziell für die großen Polder gibt es spezielle Prüf- und Überwachungsvorschriften, deren Einhaltung in sogenannten Polderbüchern nachgewiesen werden muss. Aber auch die Regenrückhaltebecken bedürfen regelmäßiger Kontrollen und Säuberungseingriffen.

Eine Zuständigkeit für die Überwachung stellt sich aktuell wie folgt da. Die Polder sind von der Gemeinde zu betreuen, wohingegen die Regenrückhaltebecken je nach Entstehungszeitpunkt von der Gemeinde oder den Gemeindewerken und vom Zweckverband HuMos, kontrolliert werden. Dieser Umstand führt dazu, dass die Prüfung und etwaige Arbeiten von unterschiedlichen Personen durchgeführt und unterschiedlich gehandhabt werden.

Um nun diese wichtige Infrastruktur vollständig, einheitlich und regelmäßig unter Kontrolle zu haben, arbeitet die Gemeinde Morbach, die Gemeindewerke Morbach und der Zweckverband HuMos aktuell an einer Vereinheitlichung der Kontrollen, der Dokumentation und der Maßnahmen. Angedacht ist, die Kontrollaufgabe und die Maßnahmeneinleitung an eine Person zu übertragen, die bei der Gemeinde beschäftigt ist. Die anfallenden Personalkosten sollen nach Aufgabenträgerschaft, auf die beteiligten Kostenträger, per Vereinbarung, verteilt werden.

Aktuell befindet sich das Projekt in der Ideenfindungs- und Ermittlungsphase. Speziell berichtet werden kann über die Idee, die großen Stauanlagen mit Technik auszurüsten, die auch bei den Gemeindewerken bereits im Einsatz ist und eine gewisse Fernüberwachung zulässt.

In den nächsten Sitzungen wird weiter über das Projekt berichtet. Ein Beschluss ergeht nicht.

Zu Punkt 5: Kreditaufnahme Gemeindewerke Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Für den Betriebszweig Wasserversorgung ist aus der Kreditermächtigung 2021 ein Betrag von 126.000 € und aus der Kreditermächtigung 2022 ein Betrag von 300.000 €, zusammen 426.000 € aufzunehmen. Hierzu wurden fünf Kreditinstitute und Kreditvermittler am 29.11.2022 angeschrieben und um Abgabe von Kreditangeboten für verschiedene Laufzeiten bei einer halbjährlichen Annuität von 17.000 € gebeten. Abgabefrist war der 05.12.2022, 12:00 Uhr. Bis zur Abgabefrist waren drei Angebote eingegangen.

Beschluss:

Aufgrund des Angebotes vom 05.12.2022 wird die Aufnahme des Kommunaldarlehens in Höhe von 426.000 € zu einem Zinssatz von 3,14 (fest auf 10 Jahre) bei der Sparkasse Mittelmosel EMH beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen liegen keine vor. Als Mitteilungen werden die Zwischenberichte der Gemeindewerke Morbach Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, jeweils zum 30.09.2022 gemäß § 21 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung ausgeteilt.