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Morbacher Rundschau
Ausgabe 50/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Morbach am 05.12.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 Gemo

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Lfd.Nr.

Spender

Betrag

Zweck

1.

Förderverein Kindergarten Morbach e.V.

490,- €

Geldspende für Spielmaterial

2.

Förderverein Kindergarten Morbach e.V.

479,01 €

Geldspende für Spielmaterial für das Regenbogenland

3.

Förderverein Kindergarten Gonzerath e.V.

550,-€

Geldspende für die Busfahrt zum Tierpark Rheinböllen

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Umbau der Grundschule Blandine-Merten in Morscheid; Nachtrag Klassenraummöbel

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Lieferung von Möbeln im Zuge des Umbaus der Grundschule in Morscheid-Riedenburg wurde an die Fa. Albert & Conzelmann - Büroeinrichtung e.K. aus Idar-Oberstein zum Angebotspreis in Höhe von 26.946,36 € vergeben. Die seinerzeitige Kostenberechnung lag bei rund 45.500 €.

Aufgrund der wirtschaftlichen Kostendarstellung und der Tatsache, dass gerade in Grundschulen vermehrt ein erheblicher Fokus auf Ergonomie und Höhenverstellung der Klassenraumstühle und -tische gelegt wird, wurde ein Nachtragsangebot für die Lieferung von ergonomischen und höhenverstellbaren Klassenraummöbeln beim bereits beauftragten Auftragnehmer angefordert.

Das Nachtragsangebot der Fa. Albert & Conzelmann - Büroeinrichtung e.K. aus Idar-Oberstein schließt mit 19.853,96 € ab und beinhaltet ergonomische und höhenverstellbare Klassenraummöbel.

Der Gesamtauftrag an die Fa. Albert & Conzelmann - Büroeinrichtung e.K. würde sich somit auf 46.800,32 € erhöhen und liegt somit lediglich 1.300 € über der seinerzeitigen Kostenberechnung.

Beschluss:

Der Auftrag laut Nachtragsangebot der Fa. Albert & Conzelmann - Büroeinrichtung e.K. aus Idar-Oberstein für die Lieferung von ergonomischen und höhenverstellbaren Klassenraummöbeln im Zuge der Umbaumaßnahme an der Grundschule-Blandine Merten in Morscheid-Riedenburg wird zum Angebotspreis in Höhe von 19.853,96 € erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 lag in der Zeit vom 26.11.2022 bis 09.12.2022 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Bis zum heutigen Tag sind keine/folgende Vorschläge eingegangen.

1. Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 ist festgesetzt,

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

39.901.620 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

39.528.010 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

373.610 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-610.140 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.394.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.101.890 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 2.707.390 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.317.530 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

37.489.020 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

41.003.000 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen auf

-3.513.980 €.

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2023 nicht vorgesehen.

Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2023 ist nicht vorgesehen.

Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn

1.

der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist,

2.

im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind.

Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen, da er einen Jahresüberschuss von 373.610 € ausweist.

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen in Höhe von -610.140 € nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 196.450 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von -806.590 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2023 nicht ausgeglichen.

Die negative Freie Finanzspitze in Höhe von -806.590 € (=Ausgleich Finanzhaushalt) kann durch Einzahlungen aus der Auflösung liquider Mittel aus dem Vorjahr in Höhe von 3.513.980 € aufgefangen werden.

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre positive Beträge, die im Bereich zwischen 1,1 Mio. € und 1,4 Mio. € liegen. Bei diesen Zahlen wurde von einer schwächeren Konjunktur und sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen, die u. a. aus den Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland und der damit verbundenen Energiekrise, dem Stoffmangel und der hohen Inflation resultieren. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Darstellung des Ergebnishaushalts.

Der Gesamthaushalt ist damit formell nicht ausgeglichen, da der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist.

2. Ergebnishaushalt 2023

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2021, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.

Unter allgemeinen Gesichtspunkten könnte das Jahr 2023 ein sog. Rezessionsjahr für Deutschland und seine Wirtschaft darstellen. Demnach sind die Auswirkungen des Krieges in Europa, der Energiekrise, weiter anhaltender Rohstoffknappheit und steigender Preise in fast allen Wirtschaftsbereichen nicht abzusehen. Deshalb lässt das Jahr 2023 und seine Folgejahre nur wage Prognosen zu.

Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Spielplätzen, Wartehallen, Leichenhallen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Wirtschaftswegen, Ortsgestaltung, Brauchtumspflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2020.

Die mit dem Ergebnishaushalt 2022 vorgesehenen Steuererträge stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung Mai 2022 dar. Aufgrund der Steuerschätzung und der hohen Inflation wurden die Ansätze zum Anteil an der Umsatzeuer höher angesetzt als in der Steuerschätzung Mai 2022.

Das Land Rheinland-Pfalz hat eine neue Gesetzesgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich auf den Weg gebracht. Diese soll voraussichtlich zum 01.01.2023 in Kraft treten. Unter anderem wird hier eine Anpassung der Nivellierungssätze vorgenommen, die wie folgt aussieht:

Grundsteuer A von 300

auf 345

Grundsteuer B von 365

auf 465

Gewerbesteuer von 365

auf 380.

Die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer sind mit den neuen Nivellierungssätzen berechnet. Würde keine Anpassung der Hebesätze an die vorgegebenen Nivellierungssätze des Landes erfolgen, hätte dies eine immense Umlagenerhöhung mit geringeren Einnahmen zur Folge. Eine Erhöhung der Hebesätze über die geltenden Nivellierungssätze erfolgt aufgrund einer Gesetzesänderung im Kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz.

Die Gewerbesteuer wird mit 17.000.000 € eingeplant. Die aktuellen Steuerprognosen gehen von sinkenden Gewerbesteuereinnahmen von mehr als 20 % aus. Trotz allem sind die Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland auf unsere Unternehmen der Gemeinde Morbach nicht absehbar. Besonders die aktuelle Rohstoffknappheit bei verschiedensten Gütern, die Energiekrise und die hohe Inflation bringen nicht nur die Produktion ins Stocken, sondern hat auch Auswirkungen auf den Endverbraucher.

Insgesamt wird auch in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre mit weiter sinkenden Gewerbesteuereinnahmen gerechnet: für 2024 mit 16.750.000 €, für 2025 mit 16.250.000 € und 2026 mit 15.825.000 €.

Der Krieg in Europa und die aktuell sehr hohe Inflation lassen Preissteigerungen in fast allen Bereichen für das Jahr 2023 erwarten. Bei den Energiepreisen ist in Teilbereichen mit einem Anstieg von mehr als 50 % zu rechnen, bei den Versicherungen ein Anstieg um ca. 20 % und bei den Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen von ca. 10 %, um hier nur einige Beispiele zu nennen.

Die Kreisumlage wurde auf den Prozentsatz des letzten Jahres von 46,6 % (bzw. mit Sonderumlage 47,2 %) berechnet. Die Kreisumlage liegt mit einem Ansatz von 13.971.200 € mit 2.417.100 € stark über dem Ansatz des Nachtrags 2022 (11.554.100 €). Hierfür sind unter anderem die hohen Gewerbesteuereinnahmen des Jahres 2022 verantwortlich.

Die mittelfristige Finanzplanung mit sinkenden Steuereinnahmen hat Auswirkungen auf die Umlagen, insbesondere die Gewerbesteuerumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Die Gewerbesteuerumlage wird in den Folgejahren demnach sinken.

Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.888.981 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:

Bezeichnung

Differenz z. Vorjahr

Personalaufwendungen (EH Posten E9)

+ 462.100 €

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (EH Posten E10)

+ 743.700 €

Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen(EH Posten E12)

+1.019.370 €

Aufwendungen der sozialen Sicherung (EH Posten E13)

-221.950 €

Sonstige laufende Aufwendungen (EH Posten E14)

-114.239 €

Gesamtdifferenz

+1.888.981 €

Die Personalkosten sind mit einer Erhöhung von 4,5 % aufgrund der steigenden Inflation und der anstehenden Tarifverhandlungen 2023 (aktuelle Forderung 10 %) berechnet. Die in den mittelfristigen Finanzplanungen eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+2 % der Vorjahre) eingeplant. Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.

Im Bereich der Sachkosten wurden auch für das Jahr 2022 zusätzliche Mittel für spezielle Unterhaltungsmaßnahmen eingeplant, um das Steuerungsinstrument des Gemeinderates, die Prioritätenliste für Unterhaltungsmaßnahmen, umzusetzen. Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Im Jahr 2022 sind alleine für diesen Bereich 524.500 € eingeplant. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich z. B. um die Sanierung der Friedhofsmauer in Gonzerath und in Morbach, Reparatur der Dacheindeckung Ölmühle Morbach, Sanierung der Fenster im Gemeindehaus Bischofsdhron, Malerarbeiten in den Ortsbezirken oder Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau).

Die Aufwendungen der sozialen Sicherung sinken von einem Vorjahreswert von 1.257.950 € um 221.950 € auf 1.036.000 €. Die mittelfristige Planung pendelt sich auf diesen Wert ein. Hier sind vor allen Dingen im Bereich Asyl starke Veränderungen aufgrund des Krieges zwischen der Ukraine und Russland zu verzeichnen. Immer mehr Ukrainer und Flüchtlinge aus den umliegenden Ländern versuchen in Deutschland Asyl zu finden.

Ein wichtiger Schwerpunkt im Rahmen des Ergebnishaushalts bleibt die Unterhaltung der Straßen. Hierfür ist im Hauptplan 2023 ein Betrag von 395.000 € vorgesehen, der gemäß der noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden soll. Der Vorjahreswert von 325.000 € wurde erhöht (+ 70.000 €) um u. a. weitere Preissteigerungen abzubilden. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau in Morbach, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Wolzburg und Wenigerath eingeplant.

Aufgrund des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben.

3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt

Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“

Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:

Museen der Gemeinde Morbach

-

Leistung 251001-251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

-

Leistung 252101-251050 Holzmuseum Weiperath

-

Leistung 252201-252230 Telefonmuseum Morbach

Grundschulen der Gemeinde Morbach

-

Leistung 211005 Grundschule Haag

-

Leistung 211012 Grundschule Morbach

-

Leistung 211013 Grundschule Morscheid

Die Kennzahlen werden ab Seite 62 einzeln beschrieben und Zielvorgaben formuliert, deren Erreichen besonders in der Jahresrechnung beleuchtet wird.

4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2022

Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2022 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.

*) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.244.170,00 €.

Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortliche(r): Daniel Schäfer

Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:

111

Verwaltungssteuerung

112

Personal

113

Organisation

114

Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.)

116

Finanzen (Haushalt, Kasse)

119

Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren)

121

Statistik, Wahlen

201-243

Schulwesen

251

Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

252

Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum

281

Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

314

Soziale Einrichtungen

361-365

Kindertagesstätten

412

Kommunale Gesundheitseinrichtungen

523

Denkmalschutz und -pflege (Haus Reitz Morbach)

548

Hunsrückbahn

575

Tourismus

Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortliche(r): Marc Diedrich

Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung

122

Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsamt

123

Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung

126

Brandschutz

128

Zivil- und Katastrophenschutz

262-263

Musikpflege

271-272

Volkshochschule, Büchereien

281

Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc.

291

Förderung von Kirchengemeinden

311-313

Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber

331

Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

362-366

Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, Jugendräume, Sozialarbeit

421

Förderung des Sports

573

Durchführung von Märkten

Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortliche(r): Matthias Schabbach

Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Verwaltungssteuerung, Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen

114

Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof

116

Finanzen, Teilbereich Festsetzung und Erhebung von Steuern, Gebühren und Beiträgen

126

Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern

366

Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen

424

Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen

511

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung

521

Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht

522

Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien, DE-Maßnahmen

523

Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler, Ölmühle Morbach, Haus Reitz

534

Nahwärmeversorgung

535

Kommunale Versorgung Regenerative Energien

541-546

Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst

551

Öffentliches Grün, Parkanlagen, Campingplatz, Wanderwege, Radwege, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets)

552

Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz

553

Friedhofs- und Bestattungswesen

554

Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto

555

Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung

561

Umweltschutzmaßnahmen

571

Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft

573

Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, Grillhütten, Steinbruch

Toilettenanlagen und sonstige allgemeine Einrichtungen

623

Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft

Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortliche(r): Sebastian Gorges

Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

116

Zentrale Finanzwirtschaft Zahlungsabwicklung

611

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich

612

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen

623

Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen

626

Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens

5. Finanzhaushalt 2023

Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.

Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich.

Für das Haushaltsjahr 2023 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 4.101.890,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 1.394.500,00 € erwartet, so dass sich der Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) auf -2.707.390 € beläuft.

Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden:

111

Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Ortsbezirksbudget Maßnahmen

102.190 €

114

Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV

157.000 €

114

Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude

1.526.000 €

114

Zentrale Dienste, Bauhof

173.000 €

114

Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung

20.300 €

122-126

Brandschutz, Feuerwehrgeräte, -fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser

80.000 €

128

Katastrophenschutz

100.000 €

201-218

Schulen

3.000 €

251-281

Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse

151.000 €

365

Kindertagesstätten

0 €

412

Gesundheitseinrichtungen

760.000 €

421

Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen

28.700 €

424

Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen, Freibad

40.000 €

511

Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach

222.000 €

541

Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze, Straßenbeleuchtung, Wartehallen

670.000 €

551

Wanderwege, Radwege

65.000 €

552

Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz, Hochwasserschutz

0 €

553

Friedhofs- und Bestattungswesen

50.000 €

571

Wirtschaftsförderung

0 €

573

Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten,

sonstige allgemeine Einrichtungen

0 €

626

Beteiligungen

0 €

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

4.101.890 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen:

Investitionszuwendungen

870.000 €

Beiträge und ähnliche Entgelte

41.000 €

Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung

483.500 €

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

1.394.500 €

somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

- 2.707.390 €

Finanzmittelbedarf der Investitionen

-2.707.390 €

Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von

-610.140 €

beträgt der Finanzmittelfehlbedarf insgesamt

-3.317.530 €.

Die Finanzierung dieses Fehlbetrages erfolgt durch:

Tilgung von Investitionskrediten Krediten (Auszahlung)

- 196.450 €

Aufnahme von Investitionskrediten

0 €

Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von

3.513.980 €

Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr

0 €

Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland

0 €

Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen

0 €

Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen erläutert, siehe dazu ab Seite 399.

Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:

Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:

In der Investitionsübersicht werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.

Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 1.300.000 € veranschlagt. Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich. Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Seite 440). Diese sind im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.

6. Personalkosten / Stellenplan

Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellen sind gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend, eher rückläufig, weisen dennoch Mehraufwendungen in Höhe von 462.100 € aus. Diese Steigerung ist auf die Tarifverhandlung der letzten Jahre und den damit verbundenen Lohnsteigerungen zurückzuführen. Darüber hinaus wird durch die Tarifverhandlungen 2023 und den damit verbundenen Tarifforderungen von 10 % eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 4,5% gerechnet. Die Folgejahre werden auf einer leichten Steigerung (2%) gerechnet. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreis.

Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.

7. Schulden aus Investitionskrediten

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich am Ende des Haushaltsjahres 2022 voraussichtlich auf

• Originärer Gemeindehaushalt

3.493.250 €

• Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite

0 €

• zusammen

3.493.250 €

Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst

für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 196.450 € (inkl. Tilgung für Kreditneuaufnahme)

Es entfallen auf:

(2022 NT)

a) Zinsen

(93.156 €)

86.900 €

b) ordentliche Tilgung

(190.893 €)

196.449 €

c) veranschlagte Sondertilgung

(0 €)

0 €

Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2023

0 €

Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2023

3.296.801 €

Eventuelle Neuaufnahme von Investitionskredit 2022

Falls es doch nötig sein sollte, einen Kredit aufgrund von Steuerschwankungen aufzunehmen (siehe Erläuterungen unter III. Überblick über die Entwicklung im Haushaltsjahr 2022), ergibt sich folgender Schuldendienst:

Eventuell vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2022

1.950.000 €

Voraussichtlicher Schuldenstand mit Aufnahme Kredit 2022 am 31.12.2023

5.246.801 €

Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.

8. Finanzanlagen

Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2021 1.167.282,82 €

Zuführung 2022 (Verzinsung noch nicht bekannt) 15.790,00 €

vorgesehene Zuführung 2023 15.300,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 1.198.372,82 €

Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2021 232.099,86 €

vorgesehene Zuführung 2022 (Verzinsung noch nicht bekannt) 0,00 €

vorgesehene Zuführung 2023 0,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 232.099,86 €

Rücklagen

Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020) 489.100,00 €

Zuführung 2021 84.400,00 €

Stand am 31.12.2023 573.500,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 - gesamte Finanzanlagen - 2.003.972,68 €

9. Beteiligungen

Öffentlich-rechtliche Beteiligungen

Die Gemeinde Morbach ist seit dem 30.06.2014 zunächst mit 33,33 % und einer Einlage von 2.000 € an der „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“ (EBW AöR) beteiligt. Gründungsmitglieder waren daneben der Landkreis Bernkastel-Wittlich und die „Energiewelt Bernkastel-Kues AöR“ zu gleichen Teilen. Am 28.10.2014 wurden die Stadt Wittlich sowie die „Windenergie Wittlich-Land AöR“ als neue gleichberechtigte Mitglieder aufgenommen. Die jeweiligen Beteiligungen entsprachen demnach 20 %. Am 08.05.2015 wurde die „Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR“ als gleichberechtigtes Mitglied, wonach die Stammeinlage nun 12.000 € und die Gesellschafteranteile 16,66 % betragen.

Die Aufgaben der EBW AöR werden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Sie ist berechtigt eigene Kredite aufzunehmen, um die finanziellen Aufwendungen und Investitionen zu decken. Die Erhebung einer Umlage ist nicht vorgesehen, da eine Refinanzierung über Einnahmen geplant ist.

Der Gemeinderat Morbach hat in seiner Sitzung am 08.12.2015 einer Satzungsänderung der EBW AöR zugestimmt, die es erlaubt, eigene Windkraftanlagen zu bauen oder sich an Betreibergesellschaften zu beteiligen und diese zu gründen, was zwischenzeitlich geschehen ist.

Privatrechtliche Beteiligungen I

Die Gemeinde Morbach hat sich nach dem Beschluss des Gemeinderates vom 08.12.2015 zum Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) am kommunalen Standort am Ranzenkopf neben der Mitgliedschaft in der Energie Bernkastel-Wittlich AöR (EBW-AöR) an der Windpark am Ranzenkopf Verwaltungs-GmbH (Komplementärfunktion in den Kommanditgesellschaften) und zunächst den Betreibergesellschaften „Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG“ und „Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG“ beteiligt, um bis zu 17 Windenergieanlagen zu errichten. An diesen Gesellschaften hat sich die Gemeinde Morbach mit 25 % an der Stammeinlage beteiligt. Die Übernahme von Kommanditanteilen an den beiden Betreibergesellschaften wurde, ausgehend von 17 WEA, auf bis zu 4 Mio. € festgelegt.

Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden für 12 WEA beantragt, 11 WEA wurden mit den Genehmigungsbescheiden der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 28.12.2016 genehmigt. Die vom NABU Rheinland-Pfalz eröffneten Rechtsstreitverfahren konnten durch den Verzicht auf die Errichtung einer WEA beendet werden.

Am 27.02.2017 wurde die Verschmelzung der „Windpark am Ranzenkopf II GmbH & Co. KG“ mit der „Windpark am Ranzenkopf I GmbH & Co. KG“ beschlossen. Die Betreibergesellschaft firmiert nunmehr als Windpark am Ranzenkopf GmbH & Co. KG.

Auf der Grundlage der Errichtung von 11 WEA hat die Gemeinde Morbach den Betrag von 2.701.687,75 € (25 % Beteiligung am Eigenkapital) aufgebracht.

Von den 10 genehmigten WEA befinden sich 3 Standorte auf gemeindeeigenen Grundstücken (2 WEA Gemarkung Haag, 1 WEA Gemarkung Filzen).

Alle 10 WEA (Enercon - E115) sind seit Mitte des Jahres 2018 in Betrieb.Die sich aus vorgenannten Konstrukten ergebenden Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt werden aufgrund ihrer Bedeutung, in neu geschaffenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen

• 114132 Unbebaute Grundstücke -Windenergie

• 626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR)

• 626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie

ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen des Jahres 2022.

10. Stand der liquiden Mittel

An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2021 vorhanden (Kontostand des Gemeindemandanten 502) 14.016.459,62 €

abzgl. Resteübertrag 2021 nach 2022 (Ermächtigungen FH und Investitionen) 4.796.098,00 €

bereinigte Liquidität zum 31.12.2020 9.220.361,62 €

abzgl. Auflösung liquider Mittel NT 2022 1.054.474,00 €

zzgl. Finanzmittelfehlbetrag NT 2022 863.574,00 €

abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit 0,00 €

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2022 7.302.313,62 €

Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete:

Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020 489.100,00 €

Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021 84.400,00 €

abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021 573.500,00 €

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2022 6.728.813,62 €

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.