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Morbacher Rundschau
Ausgabe 50/2022
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach am 15.11.2022

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

-

folgende Ausschusssitzungen - u. a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben:

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Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 07.11.2022

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Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschuss am 08.11.2022

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Sitzung des Forst- und Landwirtschaftsauschuss am 09.11.2022

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Sitzung des Werkausschuss am 09.11.2022

-

die ADD Trier im Rahmen der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes durch den „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie des Entwicklungsprogramms „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung „ (EULLE) nach Auswahlbeschluss der Lokalen Aktionsgruppe Hunsrück einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 39.488,57 € für das Vorhaben „Lebendige Geschichte - Digitalisierung im Belginum“ erlassen hat.

-

der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Koblenz im Verwaltungsrechtsstreit der Gemeinde Morbach gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich in Sachen „Umstufung einer Straße“ die Zulassung der Berufung abgelehnt hat.

Zu Punkt 3: Beteiligung der Gemeinde Morbach an der künftigen Finanzierung der Bike-Region Hunsrück-Nahe

Sachverhalt:

Das Fahrradfahren erfreut sich immer größerer Beliebtheit. So stieg die Anzahl an Fahrrädern in Deutschland in den letzten 15 Jahren um mehr als 12 Millionen. In Deutschland gibt es demnach mittlerweile sage und schreibe 79 Millionen Fahrräder auf etwa 83 Millionen Einwohner.

Radfahren dient nicht nur der Fortbewegung von A nach B, sondern fördert auch die Gesundheit. Das Rad ist ein „Null-Emissions-Fahrzeug“, mit dem man auch einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann, nutzt man es beispielsweise als Alternative zum PKW beim der Fahrt zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen.

Auch im Urlaub ist das Fahrrad ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Die E-Bikes erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit, so dass eine Mittelgebirgsregion, wie der Hunsrück, immer attraktiver für den Fahrradtourismus wird.

Durch eine professionelle Herangehensweise können sich die Regionen Hunsrück und Nahe zu einer qualitativ hochwertigen Raddestination entwickeln und sich als solche auf dem Markt etablieren.

Im Jahr 2021 startete zu diesem Zweck das über LEADER-Mittel finanzierte Projekt der Hunsrück- und Naheland-Touristik GmbH „Bike-Region Hunsrück-Nahe“. Die bei der Hunsrück-Touristik GmbH angegliederte Koordinierungsstelle wurde im Februar 2021 mit Katharina Martini personell besetzt.

Um diese Koordinierungsstelle auch über die Projektlaufzeit hinaus (d. h. nach dem 30.06.2023) weiterzuführen, bedarf es einer gesicherten und dauerhaften Grundfinanzierung durch die in der Bike-Region Hunsrück-Nahe liegenden Kommunen.

Künftig übernimmt die Koordinierungsstelle Aufgaben in den Bereichen Gesamtkoordination der radtouristischen Entwicklung, in der Infrastruktur- und Angebotsentwicklung (beratende und unterstützende Tätigkeiten), in der Qualitätssicherung im Innenmarketing sowie im Außenmarketing.

Die Bike-Region Hunsrück-Nahe bietet aktuell ein ca. 2000 km umfassendes Streckennetz für vier radtouristische Zielgruppen (Genussradfahren/Radwandern, Rennradfahren, Gravelbiken, Mountainbiken). Sie erstreckt sich über zwei Reisegebiete sowie 21 Verbandsgemeinden, eine verbandsfreie Gemeinde und anteilig sieben Landkreise. Die Region bietet damit Grundlagen für ein starkes Angebot im nationalen und internationalen Wettbewerb im Radtourismus.

Die Koordinierungsstelle trägt dazu bei

a)

den Arbeitsaufwand auf kommunaler Seite durch die Bündelung von Aufgaben zu reduzieren und

b)

die Regionen Hunsrück und Nahe radtouristisch zu optimieren und zu vermarkten, um die Wertschöpfung durch den Radtourismus zu erhöhen.

Die entstehenden Kosten lassen sich in Personalkosten (eine Vollzeitstelle; 55.000 EUR/Jahr), Sachkosten (4.000 EUR/Jahr) und Marketingkosten (50.500 EUR/Jahr) unterteilen. Die sich daraus ergebende Gesamtsumme in Höhe von 109.500 EUR/Jahr wird paritätisch auf alle Kommunen am Weg umgelegt, woraus sich eine Umlage in Höhe von 2.500 EUR für das zweite Halbjahr 2023 und 5.000 pro Jahr ab 2024 ergibt. Die Vereinbarung wird vorerst für drei Jahre getroffen, d. h. von 2023 bis 2026, und im Anschluss evaluiert, ggf. angepasst und weitergeführt.

Das Modell zur Finanzierung und Organisation der Koordinierungsstelle wurde fachlich begleitet durch die BTE Tourismus- und Regionalberatung und in enger Abstimmung mit den Touristikern aus den beteiligten Kommunen entwickelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der finanziellen Beteiligung in Höhe von 2.500 € für das zweite Halbjahr 2023, von 2024-2025 5.000 € jährlich und für das erste Halbjahr 2026 2.500 € zur Weiterführung der bislang durch LEADER-Mittel finanzierten Koordinierungsstelle der Bike-Region Hunsrück-Nahe bei der Hunsrück-Touristik GmbH für einen Zeitraum von vorerst drei Jahren (1. Juli 2023-30.6.2026) zu.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Bebauungsplan "Merscheid III - In der Grub, 3. Änderung": Entwurfsbeschluss

Sachverhalt:

Der Gemeinderat Morbach hat am 28.6.2022 beschlossen, im Ortsbezirk Merscheid den Bebauungsplan „Merscheid III - In der Grub“ für einen Teilbereich zu ändern, um einen größeren Spielraum bei den Höhenfestsetzungen zu schaffen.

Die Änderung beschränkt sich auf die maximal zulässigen Traufhöhen.

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf wird zugestimmt.

Die Planunterlagen werden für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Der Änderungsplan wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt. Von den frühzeitigen Beteiligungsschritten wird abgesehen. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Offenlage durchgeführt. Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird den berührten Behörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022

Sachverhalt:

Der Erlass einer 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 ist erforderlich, da im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen erhebliche Veränderungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen eingetreten sind, im Finanzhaushalt ergeben sich Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen, die auf Anpassungen bei den Investitionen, sowie auf finanzielle Auswirkungen des Ergebnishaushalts zurückzuführen sind.

A) Ergebnishaushalt:

Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird das Haushaltssoll

der Erträge von bisher

33.891.790,00 €

erhöht um

8.231.225,00 €

und neu festgesetzt auf

42.123.015,00 €

der Aufwendungen von bisher

36.559.540,00 €

erhöht um

1.727.979,00 €

und neu festgesetzt auf

38.287.519,00 €.

B) Finanzhaushalt:

Mit der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022

wird das Haushaltssoll

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von bisher

-1.060.110,00 €

erhöht um

6.595.016,00€

und neu festgesetzt auf

5.534.906,00 €

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher

2.801.270,00 €

erhöht um

219.330,00 €

und neu festgesetzt auf

3.020.600,00 €

der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher

9.055.390,00 €

erhöht um

363.690,00 €

und neu festgesetzt auf

9.419.080,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von bisher

-6.254.120,00 €

vermindert um

-144.360,00 €

und neu festgesetzt auf

-6.398.480,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von bisher

7.314.230,00 €

vermindert um

-4.500.656,00 €

und neu festgesetzt auf

2.816.574,00 €

Der 2. Nachtragshaushalt 2022 ist in Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen.

Der Entwurf der 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022, nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und aller erforderlichen Anlagen liegt/lag in der Zeit vom 31.10.2022 bis 13.11.2022 öffentlich aus und konnte parallel im Internet unter www.morbach.de eingesehen werden.

Fraktionsvorsitzender Achim Zender gibt für die Fraktion der „Freie Wählergruppe Morbach e. V.“ folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Ratsmitglieder; Ortsvorsteher*innen,

Mitarbeiter*innen der Verwaltung,

Presse, meine Damen und Herren,

der 2. Nachtrag des Haushaltes 2022 weist ein Plus von 7.122.000€ bei der Gewerbesteuer aus. Die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr steigen auf ein Rekordniveau von 22.000.000 € in der Gemeinde Morbach; einer Gemeinde mit rund 10.500 Einwohnern.

Welche Summe uns aus diesen Einnahmen zur Verfügung stehen wird, bleibt abzuwarten. Denn die Neueinführung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 in Rheinland-Pfalz hat sicherlich auch Auswirkungen auf die Gemeinde Morbach. Hinzu kommt die Einführung der Umsatzsteuer bei Kommunen die viel Arbeit bereitet und Veränderungen für den Haushalt der Gemeinde Morbach aufzeigen wird.

Dennoch ist diese Nachricht sehr erfreulich. Unser Dank geht an dieser Stelle an die Inhaber, Verantwortlichen und Mitarbeiter*innen der Morbacher Betriebe, Unternehmen, Einzelhändler und Banken.

Wir bitten Sie Herr Bürgermeister darauf zu achten, dass bei Ausschreibungen, insbesondere beschränkten Ausschreibungen, Morbacher Betrieben die Möglichkeit eingeräumt wird, ein Angebot abzugeben. Denn es sind die Morbacher Unternehmen, Betrieben und deren Mitarbeiter*innen, welche die hohen Einnahmen der Gewerbesteuer der Gemeinde erwirtschaften.

Auch eine zeitnahe Abrechnung der Haushalte eines jeden Jahres führt zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit und hat sicherlich eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die laufenden Haushalte.

Der Erhalt der Kreditermächtigung von 1.950.000€ als Sicherheit zu Handlungsfähigkeit dürfte für diesen Haushalt irrelevant sein. Wir gehen nachvollziehbar nicht davon aus, dass auf diese Ermächtigung im laufenden Haushalt zurückgegriffen werden muss.

Die Freie Finanzspitze beträgt nunmehr 5.344,006€, der Haushalt ist ausgeglichen.

Sorge bereitet der FWM Fraktion bereits seit Jahren in großen Teilen der bauliche auch technische Zustand unserer Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Hier sind in den kommenden Jahren Investitionen dringend erforderlich. Hinzu kommt für diese beiden Bereiche, dass die Energiekosten für Strom exorbitant gestiegen sind, was zusätzlich eine enorme Belastung für unsere Bürger*innen bedeutet.

Herr Bürgermeister, liebe Beigeordnete, liebe Ratsmitglieder,

in diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass gerade die Bürger*innen in unserer ländlich geprägten Struktur, im Hunsrück, auch in Morbach durch die geopolitische Lage zukünftig enorm belastet werden.

Gaspreisdeckel, Gaspreisbremse, 9€ oder 49€ Ticket, (kein ausreichender ÖPNV im ländlichen Raum), entlasten unsere Bürgerinnen und Bürger nicht. Im Gegenteil! Wir müssen dies mitfinanzieren und gleichzeitig für Energie, wie z.B. Heizöl und Pellets tief in die Tasche greifen, ohne dass wir eine Entlastung spüren.

Auch für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung scheint es in den kommenden Jahren für die Haushalte teuer zu werden.

Deshalb schlagen wir bereits heute vor, den Bürger*innen aus Morbach hierbei unter die Arme zu greifen und durch die sich ankündigenden Mehreinnahmen der Windkraftanlagen am Ranzenkopf, diesen Einnahmeüberschuss zur Entlastung der Bürger*innen in Morbach in den Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zu überführen.“

Beschluss:

Der vorliegenden 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022 der Gemeinde Morbach einschließlich Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

a)

den Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserversorgung zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 11.246.744,05 EUR festzustellen.

b)

den Jahresverlust 2021 von 354,17 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 7: Jahresabschluss 2021 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Beschluss:

Es wird beschlossen,

a)

den Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserbeseitigung zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 12.353.213,11 EUR festzustellen.

b)

den Jahresverlust 2021 von 125.987,87 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

26

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8: Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sachverhalt:

Der unten genannte Beschlussvorschlag resultiert aus dem vorliegenden Lagebericht der Werkleitung und dem Prüfbericht der THS Wirtschaftsprüfung GmbH, Saarbrücken, der den Ausschussmitgliedern und dem Gemeinderat auszugsweise vorliegt.

Fraktionsvorsitzender Achim Zender gibt für die Fraktion der „Freie Wählergruppe Morbach e. V.“ folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal,

sehr geehrte Beigeordnete,

sehr geehrte Ratsmitglieder; Ortsvorsteher*innen,

Mitarbeiter*innen der Verwaltung,

Presse, meine Damen und Herren.

Der Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach schließt mit einem Jahresgewinn von 170.865,08 Euro ab. Hier enthalten ist u.a. auch ein Coronazuschuss.

Nicht zuletzt auf Grund der geopolitischen Lage und der damit verbundenen Energiekrise hat der Holzpreis wieder angezogen. Dies ist sicherlich eine positive Nachricht für den Eigenbetrieb Forst.

Gerade die Energiekrise führt jedoch zu einer erhöhten Nachfrage von Brennholz. Brennholz, das dem Bürger im Hunsrück, in Morbach ortsnah, bezahlbar zur Verfügung stehen bleiben muss.

Leider ist in diesem Zusammenhang festzustellen, dass das zuständige Ministerium in Mainz Landesforsten und damit auch dem für uns zuständigen Forstamt Rhaunen mit Vorgaben das Bereitstellen von Brennholz sehr schwer macht.

-

Deshalb war in diesem Jahr zunächst keine Brennholzbereitstellung für Bürger*innen, deren Kommune nicht Mitglied im Nationalpark sind, vorgesehen.

-

Die stoffliche Verwertung wird trotz der Energiekrise der energetischer Verwertung vorgezogen

-

Kein Einschlag 100-jährige Buchen, mit Ausnahme einer Bestandspflege in Naturverjüngungen

-

Brennholz unter einem Durchmesser von 20 cm soll im Wald als Totholz liegen bleiben

Und grade diese Brennholzgröße wurde den Bürgern*innen bisher zur Verfügung gestellt.

Soll das zukünftige heißen:

„Kein Brennholz aus dem Staatswald für uns Morbacher wegen des Klimaschutzes, oder der Kaskadennutzung des Brennholzes trotz anhaltender Energiekrise“?

Auf die Waldbrandgefahr durch Totholz möchte ich dabei nur am Rande hinweisen.

Gerade das Forstamt Rhaunen hat einen großen Bestand an 100-jährigen Buchen und muss zudem im Rahmen des Brennholzkonzeptes des Nationalparks zunächst Buchenbrennholz zum direkten Kauf an die Kunden*innen im Nationalpark bereitstellen.

In Zeiten der Energiekrise, wo es kein „Holzpreisdeckel, kein Pelettspreisdeckel, kein Heizölpreisdeckel“ also anders wie in unseren Städten mit dem wochenlang diskutierten Gaspreisdeckel und der Gaspreisbremse gibt, muss im zuständigen „Grünen“ Ministerium in Mainz für unsere Bevölkerung im ländlichen Raum ein Umdenken stattfinden!

Herzlichen Dank sage ich in diesem Zusammenhang den Vertretern des Eigenbetriebs Forst Herrn Forstamtsrat Haag, und des Forstamtes Idarwald, Herrn Forstamtsleiter Womelsdorf, für die Ankündigung ausreichendes Brennholz für die Morbacher Kunden im Frühjahr 2023 zur Verfügung zu stellen. Dies nachdem es zunächst Irritationen über die Bereitstellung von Brennholz aus dem Staatsforst gab.

Herr Bürgermeister,

liebe Beigeordnete,

liebe Ratsmitglieder,

meine Damen und Herren Ortsvorsteher*innen,

Zuhörer*innen,

da die Brennholzversorgung aus dem Staatsforst zunächst lediglich für das Jahr 2023 gesichert ist, sollten wir gerne gemeinsam mit allen Fraktionen und Ihnen Herr Bürgermeister eine Resolution an das zuständige Ministerium auf den Weg bringen, damit unsere Bürger*innen auch über 2023 hinaus bezahlbares Brennholz von Landesforsten erhalten, obwohl die Gemeinde nicht Mitglied im Nationalpark ist. Ein entsprechender Antrag der FWM-Fraktion liegt Ihnen, Herr Bürgermeister, bereits vor.“

Beschluss:

Es wird beschlossen:

a)

den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach zum 31. Dezember 2021 gemäß § 2 Abs. 2 Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 22.032.939,60 EUR festzustellen.

b)

den Jahresgewinn 2021 in Höhe von 170.865,08 EUR gemäß § 11 Abs. 7 EigAnVO auf neue Rechnung vorzutragen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Abwesend:

1 (Anton Bärbel)

Zu Punkt 9: Abnahme der Jahresrechnung 2018 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2018 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes und der ehem. Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Bilanz:

Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 77.124.660,65 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 1.662.323,91 € erhöht.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 59 % (Vorjahr 58 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 130.590.446,66 € (Vorjahr: 130.118.242,41 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.336.196,26 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 1.167.411,63 € erhöht (Vorjahr: 17.168.784,63 €).

Das Vermögen in Höhe von 130.590.446,66 € ist mit 35.030.168,74 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 37.324.374,89 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 118.939.670,43 € (Vorjahr: 119.986.448,54 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.219.188,53 € gegenüber dem Vorjahr von 3.133.415,09 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 1.798.634,12 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 9.611.630,64 € und beträgt zum Bilanzstichtag 11.410.264,76 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.

Ergebnisrechnung:

In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2018 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 2.462.954,17 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2017 belief sich auf einen Jahresüberschuss von 270.317,33 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2018 insgesamt 2.192.636,84 € mehr als 2017.

Die Ertragslage des Jahres 2018 bewegte sich geringfügig unterhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 23.093.205,11 €, wogegen die Planungen 23.623.400,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 35.122.076,93 €.

Die Aufwandslage des Jahres 2018 bewegte sich unterhalb der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 32.594.067,79 € um -685.492,21 € niedriger als bei der Planung in Höhe von 33.082.730,00 €.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 3.040.863,14 € (Vorjahr: 3.196.866,58 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 382.457,71 € (Vorjahr: 764.274,97 € inklusive Sondertilgung 322.000,00 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.658.405,43 € (Vorjahr: 2.432.460,57 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 2.949.980,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2017 von 1.259.100,00 €, zusammen 4.209.080,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 2.562.078,40 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2018 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 491.680,03 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich

Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 2.528.009,14 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von -65.054,97 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 2.462.954,17 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 2.462.954,17 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2018 ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 3.040.863,14 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 382.457,71 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 2.658.405,43 €.

Damit ist die Finanzrechnung 2018 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2018 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind.

Schulden:

Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2018 in Höhe von 5.698.307,76 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 382.457,71 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 543 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2018 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung:

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 3.159.566,50 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -118.703,36 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 3.040.863,14 €. Er liegt damit um 156.003,44 € unter dem Wert von 2017 in Höhe von 3.196.735,54 €.

Im Jahr 2018 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.

Der Kassenbestand zum 31.12.2018 für die Gemeinde Morbach beträgt 2.504.207,21 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 382.457,71 € getilgt.

Das Jahresergebnis (Position E23) 2018 beträgt 2.462.954,17 € (Vorjahr: 270.317,33 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.658.405,43 € (Vorjahr: 2.432.460,57 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2018 entnommen werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

1.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2018 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 130.590.446,66 € festgestellt.

2.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.462.954,17 € wird festgestellt.

3.

Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, ehem. Beigeordneten Achim Zender und ehem. Beigeordneten Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.

4.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

2

(Bürgermeister Hackethal Andreas, Zender Achim)

Zu Punkt 10: Abnahme der Jahresrechnung 2019 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie die Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta sowie der ehemalige Beigeordnete Achim Zender an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Bilanz:

Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 75.285.837,65 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 1.838.823,00 € verringert.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 58 % (Vorjahr 59 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 129.675.646,91 € (Vorjahr: 130.590.446,66 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 18.544.820,37 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 208.624,11 € erhöht (Vorjahr: 18.336.196,26 €).

Das Vermögen in Höhe von 129.675.646,91 € ist mit 35.724.605,43 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.030.168,74 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.316.957,75 € (Vorjahr: 118.939.670,43 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.092.750,27 € gegenüber dem Vorjahr von 3.219.188,53 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 695.080,21 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 11.410.264,76 € und beträgt zum Bilanzstichtag 12.105.344,97 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.

Ergebnisrechnung:

In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2019 wird ein Jahresfehlbetrag (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2018 belief sich auf einen Jahresüberschuss von 2.462.954,17 €. Somit beträgt der Jahresfehlbetrag 2019 insgesamt 4.301.789,40 € weniger als 2018.

Die Ertragslage des Jahres 2019 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 22.253.254,90 €, wogegen die Planungen 21.872.200 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 33.271.746,33 €.

Die Aufwandslage des Jahres 2019 bewegte sich oberhalb der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 33.723.766,24 € um 1.615.763,24 € höher als bei der Planung in Höhe von 31.627.670 €.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 2.559.840,57 € (Vorjahr: 3.159.566,50 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € (Vorjahr: 382.457,71 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 4.177.790,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2018 von 1.409.796,00 €, zusammen 5.587.586,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 4.100.261,31 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 651.360,52 € konnte nicht vollständig realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich

Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von -452.019,91 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von -1.386.815,32 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von -1.838.835,23 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von -1.838.835,23 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2019 nicht ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 2.559.840,57 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 529.612,45 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 2.030.228,12 €.

Damit ist die Finanzrechnung 2019 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2019 nicht ausgeglichen, da die Ergebnisrechnung nicht ausgeglichen ist. Durch gutes wirtschaften, insbesondere durch die freien Finanzspitzen in den letzten Jahren, kann aber dieses Ergebnis aufgefangen werden.

Schulden:

Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2019 in Höhe von 5.181.513,55 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 529.612,45 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 496 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2019 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung:

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 2.571.611,84 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -11.771,27 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 2.559.840,57 €. Er liegt damit um 481.022,57 € unter dem Wert von 2018 in Höhe von 3.040.863,14 €

Im Jahr 2019 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.

Der Kassenbestand zum 31.12.2019 für die Gemeinde Morbach beträgt 1.408.172,90 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 529.612,45 € getilgt.

Das Jahresergebnis (Position E23) 2019 beträgt -1.838.835,23 € (Vorjahr: 2.462.954,17 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 2.030.228,12 € (Vorjahr: 2.658.405,43 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2019 entnommen werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

1.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2019 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 129.675.646,91 € festgestellt.

2.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.838.835,23 € wird festgestellt.

3.

Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz, Uwe Andretta, ehem. Beigeordneten Achim Zender und ehem. Beigeordneten Brigitte Heintel gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.

4.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

3

(Bürgermeister Hackethal Andreas, Andretta Uwe, Zender Achim)

Zu Punkt 11: Abnahme der Jahresrechnung 2020 und Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

Sachverhalt:

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 wurde einschließlich der Jahresabschlussbilanz, den Anhängen und dem Rechenschaftsbericht unter Beachtung des § 108 GemO und des § 49 GemHVO erstellt.

Gemäß § 114 GemO i. V. m. der VV zu § 114 GemO nehmen Bürgermeister Andreas Hackethal, sowie der Beigeordnete Dietmar Thömmes, Beigeordneter Karl-Heinz Erz und Beigeordneter Uwe Andretta an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Bilanz:

Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von 82.689.846,72 € aus. Das Eigenkapital hat sich im Haushaltsjahr um 7.404.009,07 € erhöht.

Die Eigenkapitalquote bleibt stabil bei 59 % (Vorjahr 58 %).

Das Vermögen der Gemeinde beträgt zum Bilanzstichtag 139.135.073,26 € (Vorjahr: 129.675.646,91 €).

Verbindlichkeiten und Rückstellungen belasten das Vermögen in Höhe von 19.128.344,41 €. Zum vorhergehenden Haushaltsjahr haben sich die Verbindlichkeiten und Rückstellungen insbesondere infolge von Anpassungen um 583.524,04 € erhöht (Vorjahr: 18.544.820,37 €).

Das Vermögen in Höhe von 139.135.073,26 € ist mit 36.085.547,09 € durch Zuwendungen und Ertragszuschüssen, die als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen sind, finanziert (Vorjahr: 35.724.605.43 €).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag 117.282.605,21 € (Vorjahr: 117.316.957,75 €). Aus der Anlagenbuchhaltung ergibt sich eine Abschreibung in Höhe von 3.114.514,77 € gegenüber dem Vorjahr von 3.092.750,27 €.

Das Umlaufvermögen erhöht sich um 9.508.927,57 € gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 12.105.344,97 € und beträgt zum Bilanzstichtag 21.614.272,54 €. Der überwiegende Teil sind hierbei öffentlich-rechtliche Forderungen.

Ergebnisrechnung:

In der Ergebnisrechnung (Muster 5 zu §44 GemHVO) 2020 wird ein Jahresüberschuss (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 € ausgewiesen. Das Jahresergebnis 2019 belief sich auf einen Jahresfehlbetrag von -1.838.835,23 €. Somit beträgt der Jahresüberschuss 2020 insgesamt 9.242.831,78 € mehr als 2019.

Die Ertragslage des Jahres 2020 bewegte sich weit oberhalb der Erwartungen. Die Steuern und ähnlichen Abgaben (Position E1) lagen bei 27.995.866,35 €, wogegen die Planungen 24.244.600,00 € betrugen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Erwartungen voll erfüllt wurden. Die Summe der Erträge aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E8) beläuft sich auf 41.039.472,95 €.

Die Aufwandslage des Jahres 2020 bewegte sich fast punktgenau auf Grundlage der Erwartungen. Die Summe der Aufwendungen aus laufenden Verwaltungstätigkeiten (Position E15) lagen bei einem Ergebnis von 34.523.180,20 € um -107.139,80 € niedriger als bei der Planung in Höhe von 34.630.320,00 €.

Finanzrechnung:

In der Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) beträgt der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) 11.495.857,29 € (Vorjahr: 2.559.840,57 €). Mit diesem kann die Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € (Vorjahr: 529.612,45 €) gedeckt werden. Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).

Die geplanten Investitionen in Höhe von 3.191.980,00 €, zuzüglich übertragener Haushaltsresten aus Investitionstätigkeit 2019 von 1.696.554,00 €, zusammen 4.888.534,00 €, konnten im Haushaltsjahr nur zu einem Teil, nämlich in Höhe von 2.717.973,76 € (Position F32) durchgeführt werden. Durch Verzögerungen bei verschiedenen Maßnahmen konnten die gesteckten Umsetzungsziele nicht gänzlich erreicht werden. Die nicht abgeschlossenen Investitionen werden im Haushaltsfolgejahr weitergeführt. Die Planungen zu den Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen wurden mit dem jeweiligen Haushaltsplan angepasst.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant.

Liquiditätskredite wurden auch unterjährig nicht benötigt.

Die geplante Erhebung von Erschließungs- und Ausbaubeiträgen in Höhe von ca. 1.920.883,93 € konnte nicht realisiert werden. Es stehen noch Beiträge zur Abrechnung an.

Haushaltsausgleich

Die Ergebnisrechnung (Muster 15 zu § 44 GemHVO) weist ein laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit (Position E16) in Höhe von 6.516.292,75 € aus. Reduziert um das Saldo der Zins- und sonstigen Finanzerträge und -aufwendungen (Position E19) in Höhe von 887.703,80 €, ergibt sich ein ordentliches Ergebnis (Position E20) in Höhe von 7.403.996,55 €. Insgesamt ergibt sich demnach ein Jahresergebnis (Position E23) in Höhe von 7.403.996,55 €.

Damit ist die Ergebnisrechnung 2020 ausgeglichen.

Die Finanzrechnung (Muster 16 zu § 45 GemHVO) weist einen positiven Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F20) in Höhe von 11.495.857,29 € aus. Mit diesem positiven Saldo können die Auszahlungen zur Tilgung von Investitionskrediten (Position F36) in Höhe von 498.918,17 € gedeckt werden. Insgesamt ergibt sich eine freie Finanzspitze (Position F44) in Höhe von 10.996.939,22 €.

Damit ist die Finanzrechnung 2020 ausgeglichen.

Formal ist die Jahresrechnung 2020 ausgeglichen, da Ergebnis- und Finanzrechnung ausgeglichen sind.

Schulden:

Die Investitionskredite haben einen Endstand zum 31.12.2020 in Höhe von 4.682.582,96 €. Die Höhe der Tilgung der Investitionskredite im laufenden Geschäftsjahr belief sich auf 498.918,17 € (Position F36).

Dies ergab eine pro Kopf Verschuldung aufgrund der Investitionskredite von ca. 444 € je Einwohner.

Kreditaufnahmen für Investitionen waren für das Jahr 2020 nicht eingeplant. Eine Kreditaufnahme war nicht notwendig.

Liquiditätskredite waren aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel nicht erforderlich.

Zusammenfassung:

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit (Position F16) beträgt 11.558.860,66 €.

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit wird vermindert um den Saldo der Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen (Position F19) in Höhe von -63.003,37 €. Die Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen sind von niedrigen Zinsen geprägt.

Außerordentliche Einzahlungen sowie außerordentliche Auszahlungen (Summe Position F21) waren keine zu berücksichtigen.

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (Position F23) beträgt 11.495.857,29 €. Er liegt damit um 8.936.016,72 € über dem Wert von 2019 in Höhe von 2.559.840,57 €.

Im Jahr 2020 wurde weder Investitions- noch Liquiditätskredite aufgenommen.

Der Kassenbestand zum 31.12.2020 für die Gemeinde Morbach beträgt 11.989.396,83 €.

Die vorhandenen Investitionskredite wurden planmäßig in Höhe von 498.918,17 € getilgt.

Das Jahresergebnis (Position E23) 2020 beträgt 7.403.996,55 € (Vorjahr: -1.838.835,23 €).

Es ergibt sich eine sog. freie Finanzspitze (Position F44) von 10.996.939,22 € (Vorjahr: 2.030.228,12 €).

Weitere Erläuterungen können aus der Jahresrechnung 2020 entnommen werden.

Beschluss:

Es wird beschlossen:

1.

Der Jahresabschluss der Gemeinde Morbach zum 31. Dezember 2020 wird gemäß § 114 GemO in Aktiva und Passiva auf die Bilanzsumme von 139.135.073,26 € festgestellt.

2.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 7.403.996,55 € wird festgestellt.

3.

Aufgrund des vorliegenden Rechenschaftsberichtes und des Ergebnisses der Rechnungsprüfung wird dem Bürgermeister Andreas Hackethal sowie den Beigeordneten Dietmar Thömmes, Karl-Heinz Erz und Uwe Andretta gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.

4.

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss getroffenen Feststellungen sind zu beachten und über die Stellungnahme der Verwaltung sowie über die Erledigung der Empfehlungen im Haupt- und Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss zu berichten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Sonderinteresse:

2

(Bürgermeister Hackethal Andreas, Andretta, Uwe)