Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 50/2023
Bekanntgaben + Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der GEMEINDE MORBACH am 07.11.2023

am 07.11.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:

Lfd.Nr.

Spender

Betrag

Zweck

1.

Förderverein Kindergarten Bischofsdhron

153,03 €

Geldspende für die Nutzung der Erholungsanlage "Ortelsbruch"

2.

Förderverein Kindergarten Bischofsdhron

49,98 €

Sachspende 2 CD-Player für den Kindergarten Bischofsdhron

3.

Clementine Terwey, Morbach

100,00 €

Geldspende für die Seniorenarbeit, Geheischnis

4.

Dorfleben Hunschda Felseretscha e.V.

660,00 €

Geldspende zur Anschaffung eines Defibrillators für den Ortsbezirk Hunolstein

5.

Dorfleben Hunschda Felseretscha e.V.

1.489,88 €

Geldspende zur Anschaffung eines Defibrillators für den Ortsbezirk Hunolstein

6.

Ingrid Decker, Morbach

100,00 €

Geldspende für die Seniorenarbeit, Geheischnis

7.

Förderverein Kindergarten Weiperath

500,00 €

Geldspende für die Anschaffung eines Akustikschallschutzes für den Container des Kindergartens Weiperath

8.

Karosseriebau Pascal Klein

100,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

9.

Autohaus Kröninger

100,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

10.

Christlicher Verein für Soziales Balkan e. V.

500,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

11.

Provinzial Geschäftsstelle Andreas Leis

100,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

12.

Dienstleistungen Forstwirtschaft Tobias Scherer

100,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

13.

Quarzitsteinwerk Meter GmbH

100,00 €

Geldspende für Keyboard als Geschenk zur Neueröffnung der Grundschule Morscheid

Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.

Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.

Beschluss:

Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Vergabeverfahren

Zu Punkt 3.1: Auftragsvergabe zur Lieferung von zwei baugleichen Mehrzweckfahrzeugen 2 mit Ladehilfe

Sachverhalt:

Der Auftrag zur Lieferung von zwei baugleichen Mehrzweckfahrzeug 2 mit Ladehilfe für die Stützpunktwehr Hoxel und Hinzerath konnte zum Angebotspreis von 558,835,90 € (brutto) an die Firma Junghanns Fahrzeugbau GmbH & Co. KG, Hofer Straße 29, 95030 Hof am 04.07.2023 vergeben werden.

Zu Punkt 4: Vergaben

Zu Punkt 4.1: Beschaffung persönlicher Schutzkleidung für Wald- und Vegetationsbrände

Sachverhalt:

Aufgrund der Vielzahl von Flächenbränden der letzten Jahre hat sich herausgestellt, dass die vorhandene Brandschutzkleidung, welche im Schwerpunkt für Gebäudebrände ausgelegt ist, für Wald- und Vegetationsbrände weniger geeignet ist.

Um hier eine alternative Möglichkeit zu schaffen, wurde eine Planungsgruppe, bestehend aus dem Wehrleiter Marco Knöppel, Kleiderwart Matthias Reimer und den Führungskräften Thomas Agethen, Markus und Bernd Sonntag gebildet, die sich im Feuerwehrgerätehaus Morbach von diversen Herstellern (HB Protective Wear, S-Gard und Watex) die von ihnen angebotene Schutzkleidung vorstellen ließ.

Nach intensiver Inaugenscheinnahme hinsichtlich der Verarbeitung, des Tragekomforts und der Sichtbarkeit bei Einsätzen im Bereich von Wald- und Vegetationsbränden sowie bei der technischen Hilfeleistung, wird von der Planungsgruppe die Anschaffung der Schutzkleidung von der Firma HB Protective Wear empfohlen.

Es sollen insgesamt 150 Jacken (100 Normalgröße und 50 Übergrößen) angeschafft werden. Der Brutto-Einzelpreis einer Jacke beträgt für die Größen 40 – 54 (Normalgröße) 319,36 €. Für die größeren Größen 56-70 wird jeweils ein Übergrößenzuschlag von 10 – 50 % berechnet. Hier wurde ein Übergrößenzuschlag von 10% angenommen, so dass der Brutto-Einzelpreis 351,30 € beträgt.

Da ein genaues Angebot durch die Firma HB Protective Wear erst nach der Mitteilung der tatsächlichen Größen erfolgen kann, wurde seitens der Planungsgruppe eine Mischkalkulation vorgenommen. Die Kosten betragen somit für die Beschaffung für die 100 Jacken (Normalgröße) 31.936,00 € und für die 50 Jacken (Übergrößen) 17.565,00 €. Hiernach ergibt sich ein Gesamtpreis in Höhe 49.501,00 €.

Die genaue Größenermittlung wird nach Freigabe zur Beschaffung durch Anproben erfolgen.

Eine öffentliche Ausschreibung wird nicht durchgeführt, da die Bestellung ausschließlich beim Hersteller erfolgen kann.

Für die Beschaffung der PSA sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle 126.110-082140-2007-571 „Betriebsausstattung – Brand- und Katastrophenschutz“ eingeplant.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung der Jacken soll an die Firma HB Protective Wear GmbH & Co.KG, Maischeider Straße 19, 56584 Thalhausen zu einem Gesamtpreis in Höhe von 49.501,00 € erteilt werden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.2: Beschaffung von mobilen Hochwasserschutzsperren für die Feuerwehr

Sachverhalt:

Um die Feuerwehr bei Hochwasserereignissen in die Lage zu versetzen eine leichte und schnelle Hochwassersperre zu errichten, ist beabsichtigt die mobile NOAQ Boxwall 52 Hochwasserschutz zu beschaffen. Im Rahmen der Fachmesse „RETTmobil“ in Fulda konnte die zu beschaffende Modulbauweise von Herrn Wehrleiter Marco Knöppel und Marc Diedrich bereits besichtigt werden.

Diese NOAQ Boxwall ist als Sandsackersatzsystem konzipiert und kann in kürzester Zeit mit wenig Personalaufwand aufgebaut werden. Mit diesem System könnte innerhalb einer Stunde eine Sperre von 200m Länge mit einer Stauhöhe von 50cm aufgebaut werden.

Neben der Funktion als mobiler Hochwasserschutz könnte das System z. B. aber auch zur Rückhaltung von Schaummitteln, sichern von Leckagen, Einsatz als Löschwasservorratsbehälter oder zum Umbauen von beschädigten E-Fahrzeugen sowie Fluten eingesetzt werden.

Aufgrund eines Gebietsschutzes des Anbierters Fritz Raschel Feuerschutz GmbH aus Lachen-Goßmannshofen kann nur auf den Anbieter CER GmbH zurückgegriffen werden, so dass von einer Ausschreibung abgesehen wird.

Es ist beabsichtigt 26 gerade Elemente, 13 Innen- und 13 Außenkurven und ein Set von Giebelelemeten von 5 linken und rechten Teilen, welche eine Gesamtlänge von ca. 25m ergeben, für einen Gesamtwert von 11.285,96 € zu beschaffen.

Für die Anschaffung des mobilen Hochwasserschutzes sind die entsprechenden Haushaltsmittel bereits im Haushalt auf der Buchungsstelle „Feuerwehrtechnisches Gerät – Betriebsausstattung“: 126.140-082.130-2002-571 eingeplant.

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung der NOAQ Boxwall 52 Hochwasserschutz wird an die Firma CER GmbH, Poensgen-und-Pfahler-Str. 3, 66386 St. Ingbert zu dem Angebotspreis in Höhe von11.285,96 € vergeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4.3: Beschaffung von Microsoft Office und Server Lizenzen

Sachverhalt:

Derzeit werden in der Verwaltung sowie in den Außenstellen noch Lizenzen von Office 2010 sowie Microsoft Server 2012 R2 eingesetzt. Diese Software ist jedoch seitens des Herstellers abgekündigt, somit endet auch die Softwarepflege / Wartung.

Der Wegfall der Softwarepflege seitens des Herstellers hat gravierende Einschränkungen auf den Betrieb der Software. So können beispielsweise folgende Funktionen nicht mehr genutzt werden:

Wichtige Funktions- und Sicherheitsupdates werden nicht mehr zu Verfügung gestellt.

Wegfall von Funktionen bei der automatisierte Softwareverteilung, Virtualisierung des Betriebssystem nicht mehr möglich.

Keine Kompatibilität mit dem aktuellen Microsoft Exchange Mail Server.

All diese Punkte sind für den sicheren und reibungslosen Betrieb der installierten Server, PCs und Notebooks im Rathaus sowie der Außenstellen jedoch dringend erforderlich und machen eine Neubeschaffung unverzichtbar.

Die Kosten für die Beschaffung der oben beschriebenen Lizenzen gliedert sich wie folgt:

Lizenzen Microsoft Windows Server 2022

17.883,99 €

Lizenzen Microsoft Office 2021

33.597,27 €

Lizenzen Microsoft Office 2021 KiGa und Schule

2.830,77 €

Die Beschaffung der Software Lizenzen soll über den Rahmenvertragspartner und Microsoft Handelspartner SoftwareOne Deutschlang GmbH durchgeführt werden. Eine Ausschreibung ist daher nicht erforderlich. Die gesamtkosten der Beschaffung belaufen sich insgesamt auf 54.312,03 € und teilen sich wie folgt auf:

Lizenzkosten Microsoft Windows Server 2023

Anteil Verwaltung

84,90%:

15.183,51 €

Anteil Gemeindewerke

13,16%:

2.353,53 €

Anteil Gemeindeforst

1,94%:

346,95 €

Lizenzkosten Microsoft Office 2021

85

Lizenzen Verwaltung / Rathaus

28.557,45 €

15

Lizenzen Werke, Forst

5.039,55 €

40

Lizenzen KiGa Museen Feuerwehr und Schulen.

2.830,77 €

(Diese Lizenzen können vergünstigt bezogen werden).

Beschluss:

Die Beschaffung der Lizenzen erfolgt über die Firma SoftwareOne Deutschlang GmbH zum Bruttopreis von 54.312,03 €. Der Kostenanteil der Verwaltung beläuft sich auf 46.571,73 €. Den Restbetrag in Höhe von 7.740,03 € tragen die Kommunalen Betriebe.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Sondertilgung auslaufende Zinsbindung Investitionskredite

Kredit der Sparkasse Akte 106 und Akte 107

Zinsbindung Auslauftermin September und November

Sachverhalt:

Zwei Kredite bei der Sparkasse Mittelmosel EMH laufen einschließlich der vereinbarten Zinsbindung von zehn Jahren aus (damaliger Zinssatz 2,55 % und 2,40 %).

Darlehensgeber

Ablaufdatum

Zinssatz

Restschuld

Sparkasse Mittelmosel EMH

Akte 106

30.09.2023

2,55 %

744.192,61 €

Sparkasse Mittelmosel EMH

Akte 107

30.11.2023

2,40 %

535.179,12 €

Insgesamt:

1.279.371,73 €

Zum 1. auslaufenden Kredit Akte 106 Ende September wurde eine Markterkundung bei verschiedensten Darlehensgebern gemacht. Die aktuelle Zinspolitik hat die Zinsen fast verdoppeln lassen gegenüber den letzten Jahren. Bei der Markterkundung wurden fast keine Angebote abgegeben (egal für welche Kreditsumme, da nicht „rentierlich“), wenn überhaupt mit einem Zinssatz von fast 4 %.

Aufgrund der vorhandenen liquiden Mittel wurde der erste Kredit Akte 106 zunächst „vorfinanziert“ und geprüft, ob eine eventuelle Sondertilgung vorgenommen werden kann. Alternative wäre hierbei zum Ende des Jahres eine Umschuldung z. B. beider Kredite zu einem Kredit auf die Laufzeit z. B. von fünf oder zehn Jahren. Eine Umschuldung stellt hierbei grundsätzlich ein Verwaltungshandeln dar.

Bei der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2023 wurde eine eventuelle Sondertilgung in Höhe von 1.279.371,73 € berücksichtigt. Auch mit der eventuellen Sondertilgung wäre der Nachtragshaushalt 2023 immer noch in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt ausgeglichen.

Seitens der Verwaltung wird nun eine Sondertilgung beider Kredite 106 und Kredit 107 vorgeschlagen. Bei Zustimmung der Sondertilgung seitens des Gemeinderates würde sich der Schuldenstand der Gemeinde Morbach zum Ende des Jahres 2023 auf insgesamt 2.017.430 € verringern.

Beschluss:

Variante 1: Die Verwaltung wird beauftragt, die Sondertilgung der Kredite Akte 106 und Akte 107 der Sparkasse Mittelmosel EMH vorzunehmen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

Sonderinteresse:

2

(Baumgart E., Zender A.)

Zu Punkt 6: 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023

Sachverhalt:

Der Erlass einer 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 ist erforderlich, da im Ergebnishaushalt sowohl bei den Erträgen als auch bei den Aufwendungen erhebliche Veränderungen gegenüber den veranschlagten Ansätzen eingetreten sind, im Finanzhaushalt ergeben sich Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen, die auf Anpassungen bei den Investitionen, sowie auf finanzielle Auswirkungen des Ergebnishaushalts zurückzuführen sind.

A) Ergebnishaushalt:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird das Haushaltssoll

der Erträge von bisher 39.901.620,00 €

erhöht um 5.957.638,00 €

und neu festgesetzt auf 45.859.258,00 €

der Aufwendungen von bisher 39.528.010,00 €

erhöht um 1.760.388,00 €

und neu festgesetzt auf 41.288.398,00 €.

B) Finanzhaushalt:

Mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird das Haushaltssoll

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen F20 von bisher -610.140,00 €

erhöht um 4.990.680,00 €

und neu festgesetzt auf 4.380.540,00 €

der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit F27 von bisher 1.394.500,00 €

vermindert um -37.550,00 €

und neu festgesetzt auf 1.356.950,00 €

der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F32 von bisher 4.101.890,00 €

vermindert um -25.550,00 €

und neu festgesetzt auf 4.076.340,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit F33

von bisher -2.707.390,00 €

vermindert um -12.000,00 €

und neu festgesetzt auf -2.719.390,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit F40

von bisher 3.317.530,00 €

vermindert um -4.978.680,00 €

und neu festgesetzt auf -1.661.150,00 €

Der 1. Nachtragshaushalt 2023 ist in Ergebnis- und Finanzhaushalt ausgeglichen.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023, nebst 1. Nachtragshaushaltsplan und aller erforderlichen Anlagen liegt/lag in der Zeit vom 30.10.2023 bis 12.11.2023 öffentlich aus und konnte parallel im Internet unter www.morbach.de eingesehen werden.

Beschluss:

Die Zustimmung zum vorliegenden 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 der Gemeinde Morbach einschließlich Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen wird empfohlen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 7: Festlegung von Prioritäten für Investitionsmaßnahmen im Jahr 2024

Sachverhalt:

Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre durch den Gemeinderat beschlossen.

Seitens der Verwaltung wurde der vorliegende Entwurf einer Prioritätenliste unter Berücksichtigung der von den gemeindlichen Gremien gefassten Beschlüsse und der für das Haushaltsjahr 2024 und Folgejahre zu erwartenden Zuschüsse erarbeitet.

Grundsätzlich ist zu der Prioritätenliste insbesondere für die Fortführung in künftigen Jahren auf Folgendes hinzuweisen:

-

Die neue Prioritätenliste wird jährlich zur Beschlussfassung vorgelegt werden. In diesen Beschlüssen ist der Gemeinderat selbstverständlich frei, neue geänderte Priorisierungen vorzunehmen.

-

Eine Änderung in der Reihenfolge für künftige Jahre kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, z.B.:

o gesetzliche Änderungen

o Zuschussgewährungen bzw. –nichtgewährung

o Fortschritte im Planungs- bzw. Ausführungsstand

o Schadensereignisse

o Finanzlage der Gemeinde

-

Maßnahmen, die derzeit nur mit „Planung“ in der Prioritätenliste aufgeführt sind, müssen nach Vorliegen der Planung eine Bewertung erfahren und ggfls. in die Prioritätenliste der künftigen Jahre eingearbeitet werden.

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.

Zu Punkt 8: Festlegung von Prioritäten für Unterhaltungsmaßnahmen im Jahr 2024

Sachverhalt:

Zur besseren Vorbereitung der Haushaltsplanungen wird seit dem Haushaltsjahr 2013 vor der Erstellung des entsprechenden Entwurfes vom Gemeinderat eine Prioritätenliste für Investitionsmaßnahmen des kommenden und der folgenden Jahre beschlossen. Da sich diese Vorgehensweise in der Praxis bewährt hat, wurde im Jahr 2018 begonnen, auch für den Bereich der besonderen Unterhaltungsmaßnahmen eine Priorisierung vorzunehmen.

Vor diesem Hintergrund werden die Ortsbeiräte regelmäßig gebeten, neben dem Beschluss der investiven Prioritäten auch Unterhaltungsmaßnahmen für die Priorisierung 2024 vorzuschlagen.

Verwaltungsseitig wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen gesichtet, gewertet und in eine Bearbeitungsreihenfolge gebracht, welche in der Anlage zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird.

Beschluss:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.