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Morbacher Rundschau
Ausgabe 50/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath am 22.11.2023

über die Sitzung des Ortsbeirates Gonzerath

am 22.11.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Erweiterung der Fläche für Rasengräber auf dem Friedhof

Sachverhalt:

Die Rasengrabfläche des Friedhofs Gonzerath weist noch fünf verfügbare Reihengräber aus.

Es stehen zur Erweiterung zwei mögliche Varianten auf dem Friedhof zur Verfügung.

Variante 1 hat den Vorteil, dass sie unmittelbar direkt an die jetzige Rasengrabfläche anschließt und der gepflasterte Weg an den bestehenden Kreisel anschließen könnte. Hier würden ca. 15 neue Grabstätten entstehen

Variante 2 wäre schneller herzustellen und auf einer brach liegenden Grabfläche im neuen Friedhofsteil zu realisieren. Hier müsste lediglich der Kiesstreifen zur Aufnahme der Grabsteine angelegt werden und es entstehen 22 neue Grabstätten.

Ebenso soll auch noch eine Fläche zur Baumbestattung ausgewiesen werden, die ebenfalls bereits zur Hälfte belegt ist. 13 Urnengrabstätten sind zurzeit noch frei verfügbar. Dies könnte über die parallel des Weges verlaufende Hecke gespiegelt werden und die zu pflanzenden Bäume mit Pflasterkreis wären dann direkt vom Hauptweg aus erreichbar.

Beschluss:

Zur Erweiterung der Rasengrabflächen wird Variante 1 priorisiert hergestellt.

Die Baumgrabfläche wird über die Begrenzungshecke zum Hauptweg hin gespiegelt.

Im Anschluss daran soll die Variante 2 umgesetzt werden

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 13

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 3: Unterhaltung von Wirtschaftswegen

Sachverhalt:

Es liegt ein Antrag vor, um den Feld-, bzw. Wirtschaftsweg in Flur 6, Flst. 222 auf einer Länge von rund 75 Metern, bituminös zu befestigen. Die Kosten der Herstellung inkl. der Planung und Antragstellung werden vom Antragsteller übernommen. Die Maßnahme wird vertraglich geregelt. Alle Unterhaltungs- und eventuelle Rückbaukosten sind ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen.

Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

-

Ein landespflegerisches Genehmigungsverfahren muss vor Beginn der Maßnahme durchgeführt werden

-

Kosten für die durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen trägt der Antragsteller

-

Die Durchführung hat DIN-Konform zu erfolgen und die einzubauenden Materialien, wie z.B. Unterbau, Trag-/Deckschicht müssen in ausreichenden Stärken ausgeführt werden

-

Die Wasserführung muss derart ausgeführt werden, dass anfallendes Oberflächenwasser nicht über den bestehenden Wirtschaftsweg abgeführt wird

Beschluss:

Einer bituminösen Befestigung von ca. 75 Meter des Wirtschaftsweges in Flur 6, Flst. 222, wird der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen. Der Gemeinde Morbach entstehen durch die Maßnahme keinerlei Kosten, sowohl bei der Herstellung, als auch bei Unterhaltung und beim evtl. Rückbau

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 5

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Zuschuss aus Budgetmitteln zum Einbau eines Volleyballnetzes in der Schackberghalle

Das bestehende Volleyballnetz in der Schackberghalle entspricht nicht den Richtlinien des DVV für das Austragen von Ligaspielen in der Verbandsliga. Um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen, sollen Bodenhülsen in den Boden eingelassen werden, um eine nach DVV-Regeln entsprechende Volleyballnetzanlage installieren zu können. Aus Mitteln des Ortsbudgets soll die Errichtung einer solchen Anlage mit einem Festbetrag in Höhe von 1.200 € bezuschusst werden.

Beschluss:

Zur Errichtung einer Volleyballnetzanlage, welche den Regelwerken des DVV für die Verbandsliga entspricht, wird ein Zuschuss aus Mitteln des Ortsbudgets in Höhe von 1.200 € zur Verfügung gestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis:

Die von der Gemeinde Morbach in Auftrag gegebene Erstellung eines Starkregenkonzeptes mit einer Ortsbegehung ist angelaufen. Die angekündigte Auftaktveranstaltung für die Bevölkerung, bei der jeder seine Bedenken bzgl. drohender Gefahren durch Starkregenereignisse einbringen kann, fand am 06.09.2023 um 18 Uhr in der Schackberghalle für die Orte Wederath und Gonzerath statt.

Zum Straßenunterhaltungskonzept der Gemeinde Morbach wird am 06. Dezember die mittlerweile dritte Ortsbesichtigung stattfinden, um Schäden der Innerortsstraßen aufzunehmen. In diesen jährlichen Maßnahmen werden die gravierendsten Schäden im Laufe des nächsten Jahres behoben.

Die Ausweisung neuen Baulandes ohne Naturschutzrechtliche Untersuchung im Verfahren nach §13b, BGB, wurde vom Bundesverwaltungsgericht gekippt. Dies bedeutet für unseren Ortsbezirk, dass die anvisierte Fläche in den Kendelen für Bauland, mittelfristig nicht als solches erschlossen werden kann.

Die Planungsleistungen für das Gewerbegebiet Hinter Kreuz, momentan europaweit ausgeschrieben werden, in 2024 also lediglich mit den Planungen zu rechnen ist und frühestens im Jahre 2025 mit der Erschließung der Fläche begonnen werden kann.