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Morbacher Rundschau
Ausgabe 51/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Der Schiedsmann informiert:

Wenn Sie mit dem Nachbarn Streit haben, kann das Schiedsamt Ihnen in vielen Fällen helfen.

Bei nachbarlichen Streitigkeiten zum Beispiel:

Einhaltung von Grundstücksgrenzen, Bepflanzung, Einfriedungen, Überhänge von Bäumen und Sträuchern, Einwirkungen von Immissionen (Licht, Lärm, Gerüche), private Videoüberwachung, Drohnen, zivilrechtliche Forderungen bei Verletzung der persönlichen Ehre

Bei Strafsachen zum Beispiel:

Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch, Mobbing im Internet

Ein Schlichtungsversuch ist oft vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, bevor eine Klage eingereicht werden kann.

Der Schiedsmann hilft Ihnen Konflikte zu lösen, ist unparteiisch und auch außerhalb von den üblichen Bürozeiten zu erreichen.

Anders als bei einer Gerichtsverhandlung, die sich nur nach der Anspruchsebene richten kann, findet beim Schiedsmann eine Schlichtung auf der „Bedürfnisebene“ statt.

Den Konflikten wird auf den Grund gegangen und gemeinsam versucht, eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden.

Ein Schlichtungsergebnis (Vergleich), kann im Bedarfsfall 30 Jahre vollstreckt werden.

Der Schlichtungsversuch ist meistens schnell bearbeitet, kostengünstig und spart Zeit und Nerven.

Wenn Sie weitere Informationen oder Hilfe brauchen, wenden Sie sich gerne an den Schiedsmann in Morbach.

Ein gesegnetes und friedvolles Weihnachtsfest, sowie ein gutes neues Jahr 2024 wünsche ich Ihnen.

Anton Boschet
Schiedsmann