- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd. Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Clementine Terwey | 50,00 € | Geldspende für die Seniorenarbeit, Geheischnis |
| 2. | Förderverein Kindergarten Weiperath | 32,90 € | Geldspende für die Anschaffung einer Kameratasche des Kindergartens Weiperath |
| 3. | Förderverein Kindergarten Weiperath | 182,93 € | Geldspende für Bilderbücher für die Bücherei des Kindergartens Weiperath |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Vergaben
Zu Punkt 3.1: Ersatzbeschaffung von Monitoren für das Rathaus
Sachverhalt:
Die bestehenden Monitore im Rathaus der Gemeindeverwaltung Morbach wurden überwiegend vor mehr als zehn Jahren angeschafft, stammen von unterschiedlichen Herstellern, sind unterschiedlich groß und erfüllen nicht mehr die Anforderungen moderner Arbeitsplätze aufgrund von unterschiedlichen Anschlüssen und Bildschirmauflösungen. Diese Heterogenität führt zu Kompatibilitätsproblemen, beeinträchtigt die Arbeitsqualität der Mitarbeiter und erhöht die Unterhaltskosten. Ein einheitlicher Austausch ist daher erforderlich, um die Effizienz zu steigern und eine einheitliche, zeitgemäße Arbeitsumgebung zu schaffen.
Vorteile des Austauschs:
| 1. | Einheitliche Arbeitsumgebung: Der Austausch ermöglicht die Schaffung einer einheitlichen Arbeitsumgebung, was die Zusammenarbeit und Effizienz der Mitarbeiter verbessert. |
| 2. | Verbesserte Technologie: Die neuen Monitore bieten eine höhere Auflösung, Farbgenauigkeit und Bildqualität, wodurch die Arbeitsqualität deutlich gesteigert wird. |
| 3. | Energieeffizienz: Moderne Monitore sind in der Regel energieeffizienter, was zu Kosteneinsparungen und Umweltvorteilen führt. |
| 4. | Aktuelle Anschlussmöglichkeiten: Die neuen Monitore werden mit den neusten Anschlüssen ausgestattet sein, um die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Technologien sicherzustellen. |
| 5. | Arbeitsplatzergonomie: Die neuen Monitore ermöglichen eine bessere Anpassung an individuelle Bedürfnisse der Mitarbeiter, was die Ergonomie am Arbeitsplatz verbessert und die Gesundheit fördert. |
| 6. | Reserveoption: Zusätzlich wird empfohlen, die ausgemusterten Monitore als Reserve zu behalten. Diese können im Bedarfsfall als Ersatzgeräte dienen, um Ausfallzeiten zu minimieren. Des Weiteren können diese Monitore für zukünftige Ereignisse wie Wahlen genutzt werden, wodurch Kosten eingespart werden, da hier keine Miet-/Leihgeräte benötigt werden würden. |
Die Beschaffung der Monitore soll über den Rahmenvertragspartner IT Media Consult durchgeführt werden. Eine Ausschreibung ist daher nicht erforderlich. Die Gesamtkosten der Beschaffung belaufen sich insgesamt auf 16.708,02 € brutto und teilen sich wie folgt auf:
| Anteil Verwaltung | 100 Monitore: | 14.528,71 € |
| Anteil Gemeindewerke/Forst | 15 Monitore: | 2.179,31 € |
Beschluss:
Die Beschaffung der Monitore erfolgt über die Firma IT Media Consult zum Bruttopreis von 16.708,02 €. Der Kostenanteil der Verwaltung beläuft sich auf 14.528,71 €. Den Restbetrag in Höhe von 2.179,31 € tragen die Kommunalen Betriebe.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Vergabeverfahren
Zu Punkt 4.1: Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Stützpunktwehr Weiperath
Sachverhalt:
Das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Stützpunktwehr Weiperath soll aufgrund des vom Gemeinderat am 05.11.2018 beschlossenen Fahrzeugkonzeptes ersatzbeschafft werden.
Für das Fahrzeug wurde der entsprechende Zuwendungsantrag bereits im Jahre 2019 gestellt. Die mögliche Zuwendung beträgt gemäß Festbetragsübersicht des Landes Rheinland-Pfalz 41.000,00 €. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Bewilligungsbescheides wurde ein Antrag auf vorzeitige Beschaffung des Fahrzeuges bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gestellt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Dringlichkeit der Ersatzbeschaffungen anerkannt und dem Antrag auf vorzeitige Beschaffung zugestimmt.
Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten ca. 320.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.
Beschluss:
Dem Gemeinderat wird empfohlen, der vorgestellten Planung zur Beschaffung des TSF-W zuzustimmen und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung freizugeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4.2: Erwerb eines Großflächenmähers für den Bauhof
Sachverhalt:
Der Erwerb eines Großflächenmähers für den Bauhof wurde am 11.10.2023 beschränkt ausgeschrieben und auf der Vergabeplattform www.subreport-evlis.de eingestellt.
Der Haupt- & Finanzausschuss hat der Anschaffung am 05.09.2023 zugestimmt.
Nach Prüfung aller Angebote wurde der Zuschlag an den wirtschaftlichsten Bieter erteilt:
Fa. MOHBA GmbH, Trier: Modell: ISEKI SF551 zum Angebotspreis von 60.095,00 €
Zu Punkt 5: Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Morbach, 3. Bauabschnitt; Ortsbezirke Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath
Sachverhalt:
Die fortschreitende Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt macht einen Zugang zu Glasfaserinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität unverzichtbar. Der flächendeckende Ausbau von hochleistungsfähigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei, gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, schafft die Voraussetzungen für die digitale Verwaltung und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Der Westconnect GmbH, Essen beabsichtigt, in der Kommune die Ortsbezirke Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath eigenwirtschaftlich – d.h. ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln – eine moderne Glasfaserinfrastruktur bis in die Gebäude (FTTB – Fibre to the Buildung) und Wohnungen (FTTH – Fibre to the Home) zu errichten.
Die Glasfasertechnologie wird eine zukunftssichere und leistungsfähige Breitbandversorgung mit Download- und Upload-Geschwindigkeiten von über 1 Gigabit pro Sekunde ermöglichen. Über das Glasfasernetz ist es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ansässigen Unternehmen möglich, hochwertige und störungsfreie Telekommunikationsdienste zu erhalten (Internet, Telefonie und Fernsehen).
Im Rahmen des Ausbauvorhabens beabsichtigt der Netzbetreiber ferner Gewerbeadressen, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungseinrichtungen und weitere Institutionen an das Glasfasernetz anzuschließen.
Die Westconnet GmbH beabsichtigt, den Ausbau des Glasfasernetzes in der Kommune zeitnah umzusetzen und wird die notwendigen Planungen und vertrieblichen Aktivitäten schnellstmöglich starten. Es liegt im gemeinsamen Interesse der Parteien, den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur zeitnah und kostenschonend umzusetzen. Dafür ist eine Begleitung des Netzbetreibers durch die Kommune notwendig. Die Kommune wird deshalb die Breitbanderschließung vor Ort nach ihren Möglichkeiten unterstützen.
Die Gemeinde Morbach und die betroffenen Ortsbezirke begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich und unterstützen die Westconnect GmbH bei der Umsetzung durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.
Beschluss:
Dem flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes in den Ortsbezirken Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath durch die Westconnect GmbH und der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen Ortsbeiräte zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 10
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 6: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024
Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 lag in der Zeit vom 02.12.2023 bis 15.12.2023 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Bis zum heutigen Tag sind keine/folgende Vorschläge eingegangen.
1. Gesamthaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ist festgesetzt,
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 41.644.200 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 40.751.340 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | 892.860 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 1.656.470 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.312.750 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.590.490 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | - 3.277.740 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.621.270€ |
| der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 40.929.560 € |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 42.702.140 € |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen auf | -1.772.580 €. |
Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.
Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024 ist nicht vorgesehen.Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn
| 1. | der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist, |
| 2. | im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind. |
Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen, da er einen Jahresüberschuss von 892.860 € ausweist.
Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Position F20 in Höhe von 1.656.470 € aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 151.310 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von 1.505.160 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2024 ausgeglichen.
Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.621.270 € und die Tilgungsrate von 151.310 € kann durch die Einzahlung liquider Mittel aus den Vorjahren in Höhe von 1.772.580 € aufgefangen werden.
Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre positive Beträge, die im Bereich zwischen 2,1 Mio. € und 2,7 Mio. € liegen.
Bei diesen Zahlen wurde von einer schwächeren Konjunktur und sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen, die u. a. immer noch aus den Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland und der damit verbundenen Energiekrise, dem Stoffmangel und der hohen Inflation resultieren. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Darstellung des Ergebnishaushalts.
Der Gesamthaushalt ist damit formell ausgeglichen, da der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt ausgeglichen sind.
2. Ergebnishaushalt 2023
Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2022, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.
Unter allgemeinen Gesichtspunkten sollte das Jahr 2023 ein sog. Rezessionsjahr für Deutschland und seine Wirtschaft darstellen. Demnach sind die Auswirkungen des Krieges in Europa, der Energiekrise, weiter anhaltender Rohstoffknappheit und steigender bzw. hoher Preise in fast allen Wirtschaftsbereichen weiterhin nicht abzusehen. Deshalb lässt das Jahr 2024 und seine Folgejahre weiterhin nur eher wage Prognosen zu. Grundsätzlich ist zu sagen, dass gerade die Preise/Kosten sich im Verhältnis auf die Vorjahre auf einem neuen teilweise hohen Niveau einpendeln.
Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Spielplätzen, Wartehallen, Leichenhallen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Wirtschaftswegen, Ortsgestaltung, Brauchtumspflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2020. Aufgrund der Corona-Jahre 2020, 2021 und Anfang 2022, dem Krieg Ukraine-Russland und der damit steigenden Energiekosten sowie der dargestellten Rohstoffknappheit geben die Zahlen im Vergleich zum Referenzjahr 2023 keine guten Grundlagen für eine Anpassung. Des Weiteren müssen verschiedene Aspekte in den Budgets überdacht und neu ausgewertet werden. Im Budget der Energiekosten (Stromkosten) der Gemeindehäuser wurden die Positionen von insgesamt 22.900,00 € auf nunmehr 58.640,00 € (+35.740,00 €) angepasst. Hier konnte vorerst „schnell“, durch die explodierenden Kosten und im Zusammenhang mit der Strompreisbremse, eine Anpassung vorgenommen werden. Mitte 2024 sollen die Budgets überarbeitet werden und dann mit Nachtrag 2024 spätestens Haushalt 2025 entsprechend angepasst werden.
Die mit dem Ergebnishaushalt 2024 vorgesehenen Steuererträge (Realsteuern, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung November 2023 dar.
Die Gewerbesteuer wird mit 19.000.000 € eingeplant. Hierbei wird mit wenigen Nachzahlungen aus den Vorjahren gerechnet. Ansonsten wird mit einem ähnlichen Jahr in Sachen Vorauszahlungen wie 2023 gerechnet. Für die Folgejahre wird von einer leicht sinkenden Gewerbesteuer ausgegangen. Insgesamt wird in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre mit ebenfalls leicht sinkenden Gewerbesteuereinnahmen gerechnet: für 2025, 2026 und 2027 jeweils 18.500.000 €.
Die Kreisumlage wurde auf dem festgesetzten Prozentsatz des letzten Jahres von 44,2 % berechnet. Sie liegt mit einem Ansatz von 12.379.130 € mit -581.600 € unter dem Ansatz des Nachtrags 2023 (12.960.730 €).
Die mittelfristige Finanzplanung mit geplanten sinkenden Steuereinnahmen hat Auswirkungen auf die Umlagen, insbesondere die Gewerbesteuerumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Die Gewerbesteuerumlage wird in den Folgejahren demnach sinken.
Mit einem Aufschwung in der privaten Baubranche wird erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 gerechnet, so dass der Verkauf von Baugrundstücken hier erstmal weiter stagnieren wird.
Trotz allem sind die Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland auf unsere Unternehmen der Gemeinde Morbach nicht absehbar. Besonders die weiter anhaltende Rohstoffknappheit bei verschiedensten Gütern, die Energiekrise und die hohe Inflation bringen nicht nur die Produktion ins Stocken, sondern hat auch Auswirkungen auf den Endverbraucher.
Der Krieg in Europa und die sehr hohe Inflation ließen Preissteigerungen in fast allen Bereichen für das Jahr 2023 erwarten. Die Energiepreise, Versicherungen oder Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen, um hier nur einige Beispiele zu nennen, pendeln sich wohl auf einem im Verhältnis der letzten Jahre sehr hohen Niveau ein.
Weiterhin bleibt abzuwarten wie die Debatte um den Bundeshaushalt weitergeht. Falls der Bundeshaushalt nicht mit seinen eingeplanten Mitteln abgesegnet wird, kann mit Einsparungen unter anderem auch in den Fördergeldern (Bauförderungen, etc.) bis hin zu Einsparungen im Sozialbereich gerechnet werden. Hierbei könnten natürlich nicht nur Bundesfördermittel, sondern auch Landesfördermittel gekürzt oder ganz gestrichen (Förderprogramm KIPKI) werden. Dies hätte zur Folge, dass einige Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde verloren gehen und dann z. B. Bauprojekte neu geplant werden müssen. Die Möglichkeit eines frühen Nachtragshaushaltsplans ist aufgrund erheblicher Einnahmeeinbußen nicht ausgeschlossen.
Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine leichte Senkung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von -264.678 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:
| Bezeichnung | Differenz z. Vorjahr |
| Personalaufwendungen (EH Posten E9) | + 1.276.500 € |
| Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (EH Posten E10) | - 235.450 € |
| Zuwendungen, Umlagen und sonstige Transferaufwendungen(EH Posten E12) | - 806.170 € |
| Aufwendungen der sozialen Sicherung (EH Posten E13) | -10 € |
| Sonstige laufende Aufwendungen (EH Posten E14) | -499.548 € |
| Gesamtdifferenz | - 264.678 € |
Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2023 neu berechnet. Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+3,5 % der Vorjahre) eingeplant. Weiterhin wird eine Personalaufstockung aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und einem hohem Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen vorgeschlagen.
Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.
Es wurden alle spezielle Unterhaltungsmaßnahmen aus der Prioritätenliste für Unterhaltungsmaßnahmen 2024 berücksichtigt. Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich z. B. um die Sanierung der Friedhofsmauer in Gonzerath und in Morbach, Sanierung der Fenster im Gemeindehaus Bischofsdhron, Erneuerung der Treppenanlage am Schulgebäude in Haag, Malerarbeiten in den Ortsbezirken oder Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau, Burgmauern Hunolstein oder dem Kriegerdenkmal).
Die Aufwendungen der sozialen Sicherung werden in Höhe von 1.051.150 € geplant. Die mittelfristige Planung pendelt sich aktuell auf diesen Wert ein. Hier sind vor allen Dingen im Bereich Asyl starke Veränderungen u. a. aufgrund des Krieges zwischen der Ukraine und Russland zu verzeichnen.
Wie im Haushaltsjahr 2023 soll auch in 2024 ein wichtiger Schwerpunkt die Unterhaltung der Straßen sein. Hierfür ist im Hauptplan 2024 ein Betrag von 510.000 € vorgesehen, dieser soll gemäß den noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden. Der Vorjahreswert von 395.000 € wurde nochmals erhöht (+115.000 €) um u. a. Straßensanierungen in den Ortsbezirken und in der Morbacher Energielandschaft voranzubringen. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau erstmal in Hundheim, Hoxel, Gonzerath, Morscheid-Riedenburg eingeplant. Weitere Ortsbezirke sind in Planung.
Aufgrund des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben. Weitere Erläuterungen sind auch unter 9. Beteiligungen Windkraft zu lesen.
3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt
Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“
Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:
• Museen der Gemeinde Morbach
| - | Leistung 251001-251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| - | Leistung 252101-251050 Holzmuseum Weiperath |
| - | Leistung 252201-252230 Telefonmuseum Morbach |
| • Grundschulen der Gemeinde Morbach | |
| - | Leistung 211005 Grundschule Haag |
| - | Leistung 211012 Grundschule Morbach |
| - | Leistung 211013 Grundschule Morscheid |
Die Kennzahlen in diesem Haushalt einzeln beschrieben und Zielvorgaben formuliert.
4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2024
Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2024 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.
*) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.239.170,00 € und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.024.430,00 € (Rest über andere Teilhaushalte)
Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortlicher: Daniel Schäfer
Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:
| 111 | Verwaltungssteuerung, Sonstige Zentrale Steuerungen Zentralabteilung |
| 112 | Personal |
| 113 | Organisation |
| 114 | Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.) |
| 119 | Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren) |
| 121 | Statistik, Wahlen |
| 201-243 | Schulwesen |
| 251 | Kulturzentrum Archäologiepark Belginum (Gebäude, Ausstellung) |
| 252 | Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum |
| 281 | Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum |
| 314 | Soziale Einrichtungen |
| 361-365 | Kindertagesstätten |
| 412 | Kommunale Gesundheitseinrichtungen |
| 523 | Denkmalschutz und –pflege |
| 548 | Hunsrückbahn |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch |
| 575 | Tourismus, Überörtliche Tourismusförderung |
| Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortlicher: Marc Diedrich | |
| Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung |
| 122 | Ordnungsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Personenstands-, Einwohnerwesen, Ausweise und sonstige Dokumente |
| 123 | Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung |
| 126 | Brandschutz |
| 128 | Zivil- und Katastrophenschutz |
| 262-263 | Musikpflege |
| 271-272 | Volkshochschule, Büchereien |
| 281 | Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc. |
| 291 | Förderung von Kirchengemeinden |
| 311-313 | Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber |
| 331 | Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege |
| 362-366 | Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, |
| Jugendräume, Sozialarbeit |
| 421 | Förderung des Sports |
| 573 | Durchführung von Märkten |
| Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortliche(r): Matthias Schabbach | |
| Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Bauabteilung, Verwaltungssteuerung Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen |
| 114 | Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof |
| 126 | Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern |
| 366 | Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen |
| 424 | Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen |
| 511 | Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung |
| 521 | Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht |
| 522 | Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien |
| 523 | Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler |
| 534 | Kommunale Fernwärmeversorgung - Nahwärmeversorgung |
| 535 | Kommunale Versorgung Regenerative Energien |
| 541-546 | Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Glasfaserausbau, Beleuchtung, |
| Wartehallen, Winterdienst |
| 551 | Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets) |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen |
| 554 | Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto |
| 555 | Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung |
| 561 | Umweltschutzmaßnahmen |
| 571 | Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, |
| Steinbruch, Toilettenanlagen, sonstige allgemeine Einrichtungen, Versorgung WLan |
| 623 | Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft |
| Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortliche(r): Sebastian Gorges | |
| Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen: | |
| 111 | Sonstige Zentrale Steuerungen Finanzabteilung |
| 116 | Finanzen, Zentrale Finanzwirtschaft, Haushalt, Kasse, Zahlungsabwicklung |
| 611 | Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich |
| 612 | Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen |
| 623 | Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen |
| 626 | Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens |
5. Finanzhaushalt 2023
Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.
Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 4.590.490,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 1.312.750 € erwartet, so dass sich ein Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) von -3.277.740 € ergibt.
| Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden: | ||
| Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Ortsbezirksbudget Maßnahmen | ||
| 114 | Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV | 201.500 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude | 1.600.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, Bauhof | 409.000 € |
| 114 | Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung | 22.400 € |
| 126 | vorbeugender Brandschutz, Brandschutz, Feuerwehrgeräte, -fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser | 195.000 € |
| 128 | Katastrophenschutz | 165.000 € |
| 201-218 | Schulen | 103.000 € |
| 251-281 | Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse | 173.000 € |
| 291 | Zuschuss Kirchengemeindenzur Sanierung Kirche | 10.000 € |
| 365 | Kindertagesstätten | 80.000 € |
| 412 | Gesundheitseinrichtungen | 50.000 € |
| 421 | Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen | 12.000 € |
| 424 | Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen,Freibad | 160.000 € |
| 511 | Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach | 30.000 € |
| 541 | Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze,Straßenbeleuchtung, Wartehallen | 457.400 € |
| 551 | Wanderwege, Radwege, Campingplätze,Naherholungsgebiet | 195.000 € |
| 552 | Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz,Hochwasserschutz | 255.000 € |
| 553 | Friedhofs- und Bestattungswesen | 50.000 € |
| 571 | Wirtschaftsförderung |
|
| 571 | Morbacher Energielandschaft | 270.000 € |
| 573 | Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten, |
|
| sonstige allgemeine Einrichtungen | 50.000 € |
| 626 | Beteiligungen | 0 € |
| Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) | 4.590.490 € |
| Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen: | |
| Investitionszuwendungen | 671.500 € |
| Beiträge und ähnliche Entgelte | 41.000 € |
| Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung | 600.250 € |
| Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) | 1.312.750 € |
| somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) | - 3.277.740 € |
| Finanzmittelbedarf der Investitionen | -3.277.740 € |
| Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen F20 (ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von | 1.656.470 € |
| beträgt der Finanzmittelfehlbetrag (F34) insgesamt | -1.621.270 €. |
| Die Finanzierung dieses Finanzmittelfehlbetrages erfolgt durch: | |
| Tilgung von Investitionskrediten (Auszahlung) | - 151.310 € |
| Aufnahme von Investitionskrediten | 0 € |
| Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von | 1.772.580 € |
| Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr | 0 € |
| Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland | 0 € |
| Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen | 0 € |
Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen z. B. Aufstellung Nachweisung der Einzelmaßnahmen und Investitionsübersicht erläutert.
Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:
Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:
In der Investitionsübersicht und der Aufstellung zur Nachweisung der Einzelmaßnahmen werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.
Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 3.375.000 € veranschlagt. Dies ergibt sich aus der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den nächsten Jahren (2.270.000 €), dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Gutenthal (540.000 €) der Nutzungserweiterung Kindergarten Weiperath (500.000 €) und der Erneuerung der Holzstege im Naherholungsgebiet Ortelsbruch (425.000 €). Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich. Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Muster 3). Diese sind auch im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.
6. Personalkosten / Stellenplan
Den Kommunen und der Verwaltung werden aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und neuer gesetzlicher Projekte immer mehr Aufgaben zugeteilt. Neben den gesetzlichen Aufträgen ist aktuell mit einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen der Gemeinde Morbach zu rechnen. Um den gewachsenen Aufgaben und Aufträgen entgegen zu wirken, werden im Stellenplan zusätzliche Stellen vorgesehen.
Die Personalkosten weisen Mehraufwendungen in Höhe von 1.276.500 € aus. Diese resultieren aus den Tarifverhandlungen 2023 (Preissteigerungen, hohe Inflation). Die Folgejahre werden auf einer leichten Steigerung (3,5%) gerechnet. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreises. Die Personalkosten wurden auf den Zahlen des Personals 2023 berechnet. Die Aufstockung ist hier nicht einberechnet. Erst mit dem entsprechenden Personal werden die Personalkosten entsprechend angepasst.
Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten/Leistungen sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.
7. Schulden aus Investitionskrediten
Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich
| am Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf | |
| • Originärer Gemeindehaushalt | 2.017.429 € |
| • Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite | 0 € |
| • zusammen | 2.017.429 € |
Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst
für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 151.303 €
| Es entfallen auf: | (2023 NT) |
|
| a) Zinsen | (86.900 €) | 48.846 € |
| b) ordentliche Tilgung | (196.449 €) | 151.303 € |
| c) veranschlagte Sondertilgung | (1.279.372 €) | 0 € |
| Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2024 |
| 0 € |
| Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2024 |
| 1.866.127 € |
Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.
| Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2022 | 1.160.250,47 € |
| vorgesehene Zuführung 2023 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 17.904,00 € |
| vorgesehene Abführung 2023 | -26.334,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2024 | 17.372,00 € |
| vorgesehene Abführung 2024 | -216,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2024 | |
| (weitere Verzinsung noch nicht bekannt) | 1.168.976,47 € |
| Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse, KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2022 | 211.883,65 € |
| vorgesehene Zuführung 2023 (Verzinsung noch nicht bekannt) | 0,00 € |
| vorgesehene Zuführung 2024 | 0,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023 (weitere Verzinsung noch nicht bekannt) | 211.883,65 € |
Die „Pflicht“ zur Einzahlung in die Pflichtpensionsrücklage wurde gesetzlich aufgehoben. Trotzdem werden weitere Beträge in die „Freiwillige“ Pensionsrücklagen zugeführt. Seit 2023 werden aufgrund „Pensionszahlungen“ auch Gelder abgeführt.
Rücklagen
| Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020). | 489.100,00 € |
| Zuführung 2021 | 84.400,00 € |
| Stand am 31.12.2023 | 573.500,00 € |
| Voraussichtlicher Stand am 31.12.2024 - gesamte Finanzanlagen - | 1.954.360,12 € |
9. Beteiligungen Windkraft
Im Jahr 2014 haben sich neben der Gemeinde Morbach, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich auf den Weg gemacht, um im Bereich Windenergie zusammenarbeiten. Die Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden gründeten eigene Energie-AöRs als Zusammenschlüsse. Im Juni 2014 wurde die „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“. Im Jahr 2014 wurden die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, die Stadt Wittlich und die Windenergie Wittlich-Land AöR ebenfalls Mitglieder der Gesellschaft. Die Ziele der Energie Bernkastel-Wittlich AöR wurden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Im Jahr 2015 kam zu den Zielen auch der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen hinzu.
Zur Erreichung dieser Ziele wurden zwei Betreibergesellschaften gegründet, die es zum Ziel hatten, 16 Windkraftanlagen „Am Ranzenkopf“ zu errichten. Nach Durchlauf der Genehmigungsverfahren und diverser Rechtsstreitigkeiten mit Umweltverbänden konnten zwar elf Windkraftanlagen genehmigt, jedoch nur zehn gebaut werden. Da zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen keine zwei Betreibergesellschaften nötig waren, wurden diese dann zu einer Gesellschaft mit dem Namen, „Windpark Am Ranzenkopf GmbH und Co. KG“ zusammengeführt. Die Gemeinde Morbach ist hieran zu 25 % beteiligt.
Beim Bau der zehn Windkraftanlagen der Marke Enercon E-115 brachte die Gemeinde Morbach Eigenkapital in Höhe von rund 2,8 Mio. € auf. Die Inbetriebnahme erfolgte im Laufe des Jahres 2018. Drei der zehn Standorte befinden sich auf Eigentum der Gemeinde Morbach und sieben auf dem Gebiet von Landesforsten.
Gemeinsam mit Landesforsten, der Gemeinde Morbach und der Energiewelt Bernkastel-Kues AöR wurde ein Solidarpakt geschlossen, wonach alle Pachtempfänger 20 % der Einnahmen in Förderprogramme einzahlen, die unter dem Motto „Energie und Demographie“ stehen. Seit 2017 flossen insgesamt rund 48.000 € aus Windkraftpachteinnahmen in das gemeindlichen Förderprogramm „Energie und Demographie“. Der Förderbetrag des Programms Energie und Demographie wird aus dem Gemeindehaushalt auf den Betrag von 50.000 € pro Jahr aufgestockt. Mit diesem Programm werden unter anderem energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden gefördert.
Der Windpark „Am Ranzenkopf“ produziert durchschnittlich im Jahr 74 Mio. kWh Strom. Bei einem Verbrauch von 4.500 kWh pro vierköpfigem Haushalt, können mit einer Jahresproduktion „Am Ranzenkopf“ 16.444 Haushalte versorgt werden. Die ursprünglichen Erwartungen lagen etwas höher. Die aufgetretene Verschlechterung ist auf drei Windkraftanlagen zurückzuführen, deren Windhöffigkeit besser eingeschätzt wurde. Diese Tatsache führte im Jahre 2020 zu einer Reduzierung der Pacht für alle Anlagen, um die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit sicherzustellen.
Im Rahmen der Beteiligungen an der Windkraft „Am Ranzenkopf“ sind bereits Rückzahlungen auf die Eigenkapitaleinlage in Höhe rund 697.000 € (jährlich ca. 175.000 €) sowie Eigenkapitalverzinsungen in Höhe von rund 388.000 € erfolgt. Daneben wurden bisher Pachtzahlungen für gemeindeeigene Flächen von rund 755.000 € eingenommen und das zur Auszahlung bereitstehende Kapitalkonto weist einen Betrag von rund 1,1 Mio. € aus. Zusammen ist bisher ein Betrag von rund 2.940.000 € zurückgeflossen. Dieser liegt damit bereits jetzt über dem eingebrachten Eigenkapital.
Aufgrund ihrer hohen Bedeutung werden die Beteiligungen Windkraft in eigenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen
| • | 114132 Unbebaute Grundstücke –Windenergie |
| • | 626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR) |
| • | 626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie |
ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen des Jahres 2023/2024.
10. Stand der liquiden Mittel
| An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2022 vorhanden (Kontostand des Gemeindemandanten 502) | 12.090.745,55 € |
| abzgl. Resteübertrag 2022 nach 2023 (Ermächtigungen FH und Investitionen) | 5.496.038,00 € |
| bereinigte Liquidität zum 31.12.2022 | 6.594.707,55 € |
| abzgl. Einzahlung liquider Mittel NT 2023 | 185.320,00 € |
| abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit | 0,00 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2023 | 6.780.027,55 € |
| Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete: | |
| Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020 | 489.100,00 € |
| Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021 | 84.400,00 € |
| abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021 | 573.500,00 € |
| voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2023 | 6.206.527,55 € |
Beschluss:
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt keine Beschlussfassung.
Zu Punkt 7: Anfragen und Mitteilungen
Sachverhalt:
Die Anfrage zum Sachstand des Ausbaus mit „Wifi4RLP“ im Bürgerhaus Morscheid wird verwaltungsseitig geprüft.