Titel Logo
Morbacher Rundschau
Ausgabe 51/2023
Bekanntgaben + Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach am 13.12.2023

über die Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Morbach

am 13.12.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Morbach;

Bedarfsplanung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach plant die räumliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Morbach. Ziel ist es den erforderlichen Raumbedarf für zusätzliche Fahrzeuge, Geräte, Umkleideräume mit Geschlechtertrennung und notwendige PKW-Stellplätze unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Unfallschutzes zu schaffen.

Hierzu bedarf es einer Bedarfsplanung um somit die wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Projektes sowie die erforderlichen Anforderungen an den Planungsentwurf darstellen zu können.

Das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, hatte seiner Zeit die Planung und Bauleitung des Feuerwehrgerätehauses Morbach inne und wurde nun aufgefordert, ein Angebot für die erforderliche Bedarfsplanung vorzulegen.

Das vorliegende Angebot vom 25.10.2023 basiert auf Stundensätzen, die angemessen und wirtschaftlich sind. Der prognostizierte Gesamtbetrag für die Bedarfsplanung beläuft sich auf 20.182,40 Euro (brutto).

Die Vergabe erfolgt als wettbewerbsoffenes Verfahren ohne Beteiligung weiterer Anbieter, weil die Auftragswertgrenze nach Ziffer 5.2.2 der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz nicht überschritten wird.

Beschluss:

Der Auftrag für die Erstellung einer Bedarfsplanung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Morbach wird auf der Grundlage des Angebotes vom 25.10.2023 an das Architektur- und Ingenieurbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Jakobs-Fuchs, Morbach, zum Preis von 20.182,40 Euro erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hinzerath;

Bedarfsplanung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach plant die räumliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hinzerath. Ziel ist es die Alarm- und Verkehrswege sicher anzulegen, den erforderlichen Raumbedarf unter Berücksichtigung des Fahrzeugkonzeptes, für Geräte, für Umkleideräume mit Geschlechtertrennung und notwendige PKW-Stellplätze unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Unfallschutzes zu schaffen.

Hierzu bedarf es einer Bedarfsplanung um somit die wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Projektes sowie die erforderlichen Anforderungen an den Planungsentwurf darstellen zu können.

Das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, hatte seiner Zeit die Planung und Bauleitung des Feuerwehrgerätehauses Hinzerath inne und wurde nun aufgefordert, ein Angebot für die erforderliche Bedarfsplanung vorzulegen.

Das vorliegende Angebot vom 29.11.2023 basiert auf Stundensätzen, die angemessen und wirtschaftlich sind. Der prognostizierte Gesamtbetrag für die Bedarfsplanung beläuft sich auf 8.747,80 Euro (brutto).

Die Vergabe erfolgt als wettbewerbsoffenes Verfahren ohne Beteiligung weiterer Anbieter, weil die Auftragswertgrenze nach Ziffer 5.2.2 der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz nicht überschritten wird.

Beschluss:

Der Auftrag für die Erstellung einer Bedarfsplanung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hinzerath wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 auf der Grundlage des Angebotes vom 29.11.2023 an das Architektur- und Ingenieurbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Jakobs-Fuchs, Morbach, zum Preis von 8.747,80 Euro erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hoxel;

Bedarfsplanung

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach plant die räumliche Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hoxel. Ziel ist es den erforderlichen Raumbedarf unter Berücksichtigung des Fahrzeugkonzeptes, für Geräte, für Umkleideräume mit Geschlechtertrennung und notwendige PKW-Stellplätze unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen des Unfallschutzes zu schaffen.

Hierzu bedarf es einer Bedarfsplanung um somit die wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Projektes sowie die erforderlichen Anforderungen an den Planungsentwurf darstellen zu können.

Das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs, Morbach, hatte seiner Zeit die Planung und Bauleitung des Feuerwehrgerätehauses Hoxel inne und wurde nun aufgefordert, ein Angebot für die erforderliche Bedarfsplanung vorzulegen.

Das vorliegende Angebot vom 08.11.2023 basiert auf Stundensätzen, die angemessen und wirtschaftlich sind. Der prognostizierte Gesamtbetrag für die Bedarfsplanung beläuft sich auf 8.615,36 Euro (brutto).

Die Vergabe erfolgt als wettbewerbsoffenes Verfahren ohne Beteiligung weiterer Anbieter, weil die Auftragswertgrenze nach Ziffer 5.2.2 der VV Öffentliches Auftragswesen in Rheinland-Pfalz nicht überschritten wird.

Beschluss:

Der Auftrag für die Erstellung einer Bedarfsplanung für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Hoxel wird vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2024 auf der Grundlage des Angebotes vom 08.11.2023 an das Architektur- und Ingenieurbüro, Architektur- und Ingenieurbüro, Jakobs-Fuchs, Morbach, zum Preis von 8.615,36 Euro erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 5: Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen K 99 / K 122 zu Gemeindestraßen in der Gemeinde Morbach; Entschädigungs- / Erstattungsanspruch

Sachverhalt:

Mit der Änderungsverfügung vom 31.10.2022 der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen K 99 und K 122 zu Gemeindestraßen im Gebiet der Gemeinde Morbach ging mit Wirkung zum 01.01.2023 die Straßenbaulast vom Landkreis Bernkastel-Wittlich an die Gemeinde Morbach über.

Nach § 11 Abs. 5 Landesstraßengesetz (LStrG) hat bei einem Wechsel der Straßenbaulast der bisherige Träger dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfange ordnungsgemäß unterhalten und den Grunderwerb durchgeführt hat (Einstandspflicht).

Diesen Gewährleistungsanspruch hat die Gemeinde Morbach mit Schreiben vom 22.12.2022 an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geltend gemacht.

Im Rahmen der Abstufung hat der Landkreis die sogenannte unterlassene Unterhaltung noch herzustellen. Diese wurde gemeinsam mit der Gemeinde Morbach ermittelt. Eine Bestandsanalyse mit entsprechender Schadensmeldung ergab eine Kostenschätzung in Höhe von 109.366,95 €.

In Abstimmung mit dem Landkreis sollen die Instandsetzungsarbeiten durch den Landkreis abgelöst und von der Gemeinde umgesetzt werden.

Beschluss:

Der Annahme der ermittelten Kosten für die unterlassen Unterhaltung (Instandsetzung) durch den Landkreis in Höhe von 109.366,95 € wird zugestimmt. Die für die Instandsetzung erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt zu veranschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt die zur Ausschreibung notwendigen Sanierungsarbeiten vorzubereiten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Anfragen und Mitteilungen

Anfragen liegen keine vor.

Mitteilungen:

Ohne Aussprache teilt Bürgermeister Hackethal mit, dass zur Errichtung eines Spielbereiches im Zuge der Freilegung des Morbach im Gerberweg seitens der GVV Kommunalversicherung VVaG, Köln mitgeteilt wurde, dass aus haftungsrechtlicher Sicht von der Anlage eines Spielbereiches für Kinder durch Aufstellung eines Spielgerätes in der unmittelbaren Nähe eines Bachlaufes dringend abgeraten wird. Nach 5.2. der einschlägigen DIN 18304 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen“ müssen Freiräume zum Spielen gegenüber Straßen, Bahnkörpern, tiefen Wasserläufen u.a. mit einer wirksamen Einfriedung von mindestens 1 Meter Höhe (z. B.: dichte Hecke, Zäune) versehen werden. Dabei gilt als tiefer Wasserlauf eine Wassertiefe von mehr als 40 cm.

Vor diesem Hintergrund wird auf die Aufstellung eines Spielgerätes im Bereich der Freilegung des Morbach verzichtet.