Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.09.2022 hat der 2. stellvertretende Ortsvorsteher des Ortsbezirks Hundheim sein Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt, so dass dieses Amt nachzubesetzen ist.
Beschluss:
Der Vorsitzende wies zunächst darauf hin, dass der 2. stellvertretende Ortsvorsteher gemäß § 40 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GemO) durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung gewählt werde. § 22 GemO über den Ausschluss bei Sonderinteresse findet keine Anwendung (§ 22 Abs. 2 GemO). Es könnten nur solche Personen gewählt werden, die dem Ortsbeirat vor der Wahl vorgeschlagen worden seien. Gemäß § 40 Abs. 3 GemO sei gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte. Wenn beim ersten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben gültigen Stimmen erhalte, sei die Wahl zu wiederholen. Erhalte auch beim zweiten Wahlgang niemand mehr als die Hälfte der abgegeben Stimmen, so finde zwischen den beiden Personen, die die höchste Stimmenzahl erreichten, eine Stichwahl statt. Falls mehr als zwei Personen im zweiten Wahlgang die gleiche Stimmenzahl erhielten, entscheide das Los, wer in die Stichwahl komme. Ergebe sich in der Stichwahl Stimmengleichheit, so entscheide ebenfalls das Los. Das Los sei von dem Vorsitzenden zu ziehen.
Der Vorsitzende machte ferner darauf aufmerksam, dass unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltung gelten. Stimmzettel, aus denen der Wille des Wählers nicht unzweifelhaft erkennbar sei, und Stimmzettel, die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthielten, seien ungültig. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählten bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit. Wählbar sei jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes, der am Tage der Wahl das 23. Lebensjahr vollendet habe und die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitze sowie Mitglied des Ortsbeirates sei (§ 76 i.V.m. § 53 a GemO).
Wird nur ein Bewerber vorgeschlagen, so kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden; ergeben sich hierbei ebensoviel Ja-Stimmen wie Nein-Stimmen, so ist erneut eine Wahl durchzuführen, zu der neben dem bisherigen Bewerber auch andere Personen vorgeschlagen werden können. Erhält auch bei der erneuten Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so beschließt der Ortsbeirat, ob die Wahl vertagt wird oder ob das Los entscheidet, wer gewählt ist (§ 25 Abs. 6 GeschO).
Für die Wahl zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher wurde nunmehr benannt:
Heiko Pfeiffer
Den Ortsbeiratsmitgliedern wurden je ein für die Abstimmung bereitgehaltener weißer Stimmzettel ausgehändigt.
Zur Ausfüllung der Stimmzettel stand eine Wahlzelle im Sitzungsraum bereit. Der Schriftführer vermerkte in einer für diese Wahl erstellten Liste der Ortsbeiratsmitglieder die erfolgte Stimmabgabe. Nach Ablauf der für die Stimmabgabe festgesetzten Zeit erklärte der Vorsitzende die Abstimmung als beendet.
Er stellt danach fest, dass bei der Abstimmung sieben Ortsbeiratsmitglieder anwesend waren und dass sich sieben Ortsbeiratsmitglieder an der Abstimmung beteiligten.
Die Stimmzettel wurden der Wahlurne entnommen und ungeöffnet gezählt. Ihre Zahl stimmte mit der Zahl der Personen überein, die abgestimmt haben.
Der Vorsitzende nahm sodann die Stimmzettel einzeln und las den Inhalt jedes Abstimmungszettels laut vor. Der Schriftführer vermerkte auf die einzelnen für die Wahl Benannten entfallenden Stimmen.
| Ergebnis der Abstimmung | |
| Zahl der abgegebenen Stimmzettel | 7 |
| Zahl der für ungültig erklärten Stimmzettel | 7 |
| Zahl der Stimmenthaltungen | 0 |
| Demnach gültige Stimmzettel | 7 |
| Von den gültigen Stimmzetteln entfielen auf | |
| Ja-Stimmen: | 7 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
Wahlergebnis:
Der Vorsitzende stellt das Wahlergebnis fest und gibt in der Sitzung bekannt, dass Heiko Pfeiffer zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählt worden sei.
Die Wahlunterlagen werden in einem Briefumschlag verschlossen.
Im Anschluss an die Wahl wird der zum 2. stellvertretenden Ortsvorsteher gewählte Heiko Pfeiffer durch Bürgermeister Andreas Hackethal durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten der Gemeinde Morbach ernannt und eingeführt.
Über die Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung des 2. stellvertretenden Ortsvorstehers wurde eine besondere Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung des Forsthofes 1 in Hundheim (Flur 3, Flurstück 13/3) vor. Das Grundstück liegt im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Das landwirtschaftliche Anwesen soll nunmehr der reinen Wohnnutzung mit privater Tierhaltung dienen. Die Errichtung weiterer baulicher Anlagen ist nicht geplant.
Eine Änderung der privilegierten landwirtschaftlichen Nutzung in eine Wohnnutzung ist unter den Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 1 Baugesetzbuch – die von der Bauaufsichtsbehörde geprüft werden – möglich, wenn die ausreichende Erschließung gesichert ist.
Das Grundstück ist über einen geteerten Wirtschaftsweg erschlossen. Zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Zufahrt ist voraussichtlich die Eintragung einer Baulast erforderlich, da die landwirtschaftliche Privilegierung durch die Umnutzung aufgegeben wird. Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist gesichert.
Beschluss:
Der Nutzungsänderung des landwirtschaftlichen Anwesens Forsthof 1 in Hundheim zur reinen Wohnnutzung mit privater Tierhaltung wird zugestimmt. Die Eintragung einer Baulast zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Zufahrt wird, sofern erforderlich, bewilligt. Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sachverhalt:
Im Ortsbezirk Hundheim sollen an der Biogutsammelstelle zwei weitere Biotonnen aufgestellt werden.
Beschluss:
Der Ortsvorsteher wird ermächtigt, noch zwei weitere Biotonnen anzuschaffen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sachverhalt:
Das neu angelegte Sandarium am Kapellchen soll beschildert werden.
Beschluss:
Der Ortsvorsteher wird beauftragt ein Konzept mit Angebot für die Beschilderung einzuholen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Sachverhalt:
Es ist angedacht eine Straßenlampe an der Bushaltestelle aufzustellen. Die Kosten für die neue Straßenlampe sollen zwischen der Gemeinde und dem Ortsbezirk aufgeteilt werden.
Beschluss:
Eine Straßenlampe an der Bushaltestelle soll aufgestellt und die Hälfte der Gesamtkosten aus dem Investitionsbudget finanziert werden.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis, dass
- der Beamer für den Saal noch in diesem Winter beschafft werden soll
- Anfang nächsten Jahres mit dem Projekt Zukunfts-Check-Dorf begonnen werden soll
Anfragen:
Aus den Mitteilungen der letzten Ortsbeiratssitzung aus September sollte das Anwesen Rochusstraße 25-27 noch in 2022 abgerissen werden. Wie ist der aktuelle Sachstand?
- Der Auftrag zum Abriss ist bereits erteilt, jedoch konnte die Abrissfirma noch keinen Termin zur Durchführung nennen.
Entgegen der Niederschrift aus der letzten Ortsbeiratssitzung, hat Martin Adam nicht sein Mandat im Ortsbeirat niedergelt, sondern das Amt des 2. Stellvertretenden Ortsvorstehers. Bitte um Richtigstellung.
- Hiermit wird Richtiggestellt, dass Martin Adam nicht sein Amt im Ortsbeirat niedergelegt hat, sondern nur das Amt des 2. Stellvertretenden Ortsvorstehers.
Der Vorsitzende hat im September ohne Aussprache mitgeteilt, dass die Teilsanierung des Wirtschaftweges zum Dreieichen- und Erlenhof fertig ist. Am 7. September hat sich der Ortsbeirat zu einem Ortstermin getroffen. Dort wurden Kostenrahmen (max. 20.000,00 €), sowie die auszubessernden Schadstellen gemeinsam festgelegt. Allerdings wurde entgegen der Besprechung vor Ort nur der Bereich zum Dreieichenhof saniert. Bei dem weiterführenden Wirtschaftsweg zum Erlenhof wurde überhaupt nichts gemacht.
Fragen:
1. Wo lagen die tatsächlich abgerechneten Kosten der Maßnahme?
2. Aus welchem Grund wurden die Schadstellen der Zuwegung zum Erlenhof nicht repariert?
3. Ist vorgesehen diesen Bereich Zeitnah zu sanieren?
- Die Kosten der Maßnahme lagen bei 19.832,78 €. Dadurch konnte nicht der gesamte besprochene Bereich saniert werden. Unter Absprache mit der ausführenden Firma sollte jedoch wenigstens ein großes Loch am Wirtschaftsweg Richtung Erlenhof aufgefüllt werden, was aber leider vergessen wurde. Der Gemeindliche Bauhof hat dieses anschließend vorübergehend mit Kaltasphalt ausgefüllt. Über die Restliche Sanierung des Wirtschaftsweges Richtung Erlenhof in 2023 können wir in der nächsten Ortsbeiratssitzung beschließen.