Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder soweit. Das vielfältige Karnevalstreiben genießt in unserer Gemeinde einen hohen kulturellen und sozialen Stellenwert.
Dies alles darf jedoch nicht den Blick darauf verstellen, dass es immer wieder Anlass gibt, auf den Jugendschutz im Karneval, gerade im Hinblick auf den Verkauf und Verzehr von Alkohol, hinzuweisen.
Alkoholabgabestellen, die die einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht kennen oder nicht beachten, Eltern, die ihre Verantwortung für das Wohl ihrer Kinder nicht ausreichend wahrnehmen, Kinder und Jugendliche, die die Wirkung des Alkohols unterschätzen und im allgemeinen Karnevalsgeschehen die Gelegenheit suchen, Erwachsenenverhalten auszuprobieren und zu imitieren, dies alles ist leider auch immer wieder festzustellen.
Karnevalsvereine, Polizei und die Gemeinde appellieren daher auch in diesem Jahr wiederum an alle Verantwortlichen, im Karneval dem Jugendschutz im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen besondere Beachtung zu schenken.
Dies schließt ausdrücklich auch Eltern und Erziehende mit ein, die ihre Verantwortung (und ihre Vorbildfunktion) wahrnehmen und - wenn nötig - sich nicht scheuen sollten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass Minderjährige sich und andere durch nicht erlaubten oder übermäßigen Alkoholkonsum gefährden.
Gleichzeitig gilt es auch auf die ins Jugendschutzgesetz aufgenommene Regelung hinzuweisen, wonach in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren generell nicht abgegeben werden dürfen.
Die Gemeinde Morbach wird ihrerseits - in Kooperation mit der Polizei - durch das Ordnungsamt und das Jugendamt mittels Kontrollmaßnahmen die gebotenen Möglichkeiten wahrnehmen, eine unerlaubte Abgabe von Alkoholika und Tabakwaren zu unterbinden bzw. zu ahnden. Gleichzeitig werden Kinder und Jugendliche direkt angesprochen werden.
Ich darf Sie hiermit bitten, das Anliegen des Jugendschutzes gerade im Karneval zu unterstützen.