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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2024
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Ablegen von Grabschmuck auf Baumgrabstätten!

In letzter Zeit haben wir vermehrt festgestellt, dass auf den Baumgrabstätten unserer Friedhöfe Grabschmuck abgelegt wird. Baumgrabstätten sind naturbelassene Grabstätten auf denen ausdrücklich kein Grabschmuck abgelegt werden soll. Dies gilt auch in den Monaten November bis Ende Dezember.

Das Ablegen von Grabschmuck ist nur anlässlich der Beisetzung gestattet und wird ohne Ausnahme drei Wochen nach der Beisetzung entfernt.

Ich bitte Sie die Regelung der Friedhofssatzung zu beachten!

Gemeindeverwaltung Morbach
Andreas Hackethal
Bürgermeister