am 23.01.2024
- Öffentliche Sitzung -
| Zu Punkt 2: | Bausachen |
| Zu Punkt 2.1: | Bauantrag zur Errichtung einer Garage in Gonzerath mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath I - Klettbachtal |
Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag für die Nutzungsänderung einer Bestandshalle in eine Garage, den Neubau zur Erweiterung einer Garage und den Neubau einer Terrasse auf einer Bestandsgarage in Gonzerath, Flur 7, Flurstücke 163/1 und 162/5 vor. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gonzerath I – Klettbachtal.
Der Bebauungsplan setzt mit einem Abstand von 5 m zur Straße eine Bebauungstiefe von 14 m fest. Der geplante Garagenneubau soll außerhalb der Baugrenze liegen. Das Bauvorhaben erstreckt sich zudem über zwei Grundstücke. Da diese aufgrund einer bestehenden Baulast für einen Kanalanschluss nicht vereinigt werden können, muss die Grundflächenzahl (GRZ) für jedes Grundstück separat berechnet werden. Aus diesem Grund ergibt sich rechnerisch für das Grundstück 163/2 eine Überschreitung der GRZ.
Die Bauherren beantragen die Befreiung von den Festsetzungen der Baugrenzen und der Grundflächenzahl des Bebauungsplanes.
Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Beschluss:
Für das Bauvorhaben „Nutzungsänderung einer Bestandshalle in eine Garage, Neubau zur Erweiterung einer Garage und Neubau einer Terrasse auf einer Bestandsgarage“ in Gonzerath, Flur 7, Flurstücke 163/1 und 162/5 mit Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gonzerath I – Klettbachtal wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 9 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |