Zu Punkt 2: Zustimmung zur Annahme von Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd. Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | AOK Rheinland-Pfalz | 14,00 € | Sachspende: 1 Bilderbuch für den Kindergarten Bischofsdhron |
| 2. | Förderverein Kindergarten Weiperath | 15,00 € | Sachspende: 1 Buch für den Kindergarten Weiperath |
| 3. | Förderverein Wederath | 800,00 € | Geldspende für die Renovierung der Grillhütte Wederath |
| 4. | Förderverein Wederath | 800,00 € | Geldspende für die Renovierung der Grillhütte Wederath |
| 5. | Förderverein Kindergarten Gonzerath | 568,00 € | Sachspende: 1 Turngerät, 1 Tunnel-Röhre + 1 Rolle für den Kindergarten Gonzerath |
| 6. | Teestube Morbach e.V. | 9.750,59 € | Geldspende für die Entstehung eines Bikeparks in Morbach; Auflösung des Vereins |
| 7. | Papier-Mettler KG | 10.000,00 € | Geldspende für die Notarztversorgung der Gemeinde Morbach |
| 8. | Bedachungen Fohr | 200,00 € | Geldspende für die Seniorenarbeit, Geheischnis |
| 9. | Klaus Mettler | 300,00 € | Geldspende für den Kauf von Spielgeräten für den Spielplatz im Ortsbezirk Hinzerath |
| 10. | Förderverein Kindergarten Gonzerath | 70,97 € | Sachspende: 2 LED-Sternenhimmel-Projektoren |
| 11. | Förderverein Wederath | 400,00 € | Geldspende für die Renovierung der Grillhütte Wederath |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. 3 GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 3: Übertragung von Haushaltsresten von 2023 nach 2024
Sachverhalt:
Haushaltsansätze gelten grundsätzlich nur für das Haushaltsjahr in dem sie veranschlagt sind, soweit die Mittel nicht nach § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) übertragbar sind.
Sofern Ermächtigungen in Folgejahre übertragen werden sollen, ist gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO dem Gemeinderat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt und den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-Ist-Vergleich der jeweiligen Teilergebnisrechnung und der jeweiligen Teilfinanzrechnung gesondert anzugeben. Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Posten des entsprechenden Teilhaushalts des Haushaltsfolgejahres.
Damit Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2023, die im Jahr 2024 und den Folgejahren noch benötigt werden, übertragen werden können, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die zu übertragenden Haushaltsmittel sind aus der beigefügten Auflistung (nach Muster 22 zu § 53 GemHVO) zu entnehmen.
Beschluss:
Die aus der Übersicht Muster 22 zu § 53 GemHVO hervorgehenden Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2023 werden in das Folgejahr übertragen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergaben
Zu Punkt 4.1: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung; Vergabe
Sachverhalt:
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Morbach wurde in den letzten Jahren im Zuge des Förderprogramms KEK (Kommunales Energiekonzept) von Innogy (heute Westenergie AG) zu einem großen Teil zu LED-Leuchten umgerüstet.
In einem nächsten Schritt sollen alle restlichen Leuchten der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Morbach (394 Stück) ebenfalls auf energiesparende LED-Technik umgerüstet werden.
Hierzu wurden entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2023 beim Land Rheinland-Pfalz die für die Gemeinde Morbach vorgesehenen KIPKI-Mittel (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) für zwei Projekte beantragt: Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel sowie Umrüstung der Flutlichtanlage des Schulsportplatzes Morbach auf LED. Der Antrag der Gemeinde Morbach auf Gewährung von KIPKI-Mitteln vom 04.12.2023 wurde vom Land Rheinland-Pfalz am 22.12.2023 bewilligt.
Durch die aktuelle Umrüstung der Straßenleuchten auf die LED-Technik reduziert sich der Stromverbrauch nach Angaben von Westenergie um rd. 48.294 kW/h pro Jahr; jährlich werden durch die Maßnahme etwa 19,8 t CO2 eingespart.
Westenergie bietet der Gemeinde Morbach im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages die Umrüstung der verbleibenden 394 Leuchten auf LED für den Bruttopreis von 234.456,89€ an. Hierfür können über die KIPKI-Förderung 225.000€ als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss verwendet werden.
Beschluss:
Entsprechend dem Angebot vom 13.12.2023 wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung für einen Bruttopreis von 234.456,89 € an die Westenergie AG vergeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 10 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4.2: Vergabe der LED-Beleuchtung für die Rathausbüros
Sachverhalt:
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2023 wurde die Umstellung der Beleuchtung der Rathausbüros auf LED-Leuchten veranlasst.
Es wurden fünf Angebote eingeholt (siehe Anlage). Nach Wertung der Angebote wird vorgeschlagen, den Zuschlag dem wirtschaftlichsten Anbieter TEAM 1, 66280 Sulzbach zu erteilen.
Der Angebotspreis für die angefragten 38 Leuchten beläuft sich auf 22.383,90 € brutto.
Da sich zwischenzeitlich ein Mehrbedarf von 6 Leuchten ergeben hat und die Leuchte von TEAM 1 (als günstigstem Anbieter) für 495,00 € (netto) angeboten wurde, ergibt sich ein Auftragsbetrag von 25.918,20 € (brutto)
Die Leuchten werden durch das Förderprogramm KEK von Westenergie gefördert, wie in der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2023 erläutert.
Zur Begutachtung einer vorhandenen Musterleuchte wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig eine Sitzungsunterbrechung von 19:03 Uhr bis 19:10 Uhr beschlossen.
Beschluss:
Die Bürobeleuchtung des Rathauses wird an den günstigsten Anbieter „TEAM 1“ für den Preis von 25.918,20 € (brutto) entsprechend dem Angebot vom 04.12.2023 vergeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 8 |
| Nein-Stimmen: | 1 |
| Stimmenthaltungen: | 1 |
Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen:
| - | Die Anfrage zum Sachstand der Planungen am Kindergarten Weiperath und einer möglichen Besichtigung vor Ort werden mit dem Hinweis auf laufende Planungen beantwortet. |
| - | Mit dem Hinweis auf einen terminierten Verhandlungstermin wird die Anfrage zum Sachstand der Klage „B50neu“ beantwortet. |
Mitteilungen:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis, dass
| - | die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Bescheid vom 21.12.2023 für die Sirenenertüchtigung in der Gemeinde Morbach eine Zuwendung aus dem Sirenenförderprogramm 2024/2025 des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 86.800,00 € bewilligt hat. Die Förderung bezieht sich hierbei auf die sieben vergebenen Sirenen in den Ortsbezirken Bischofsdhron, Elzerath, Gonzerath, Gutenthal, Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Rapperath und die bereits 2021 errichtete Sirene in Merscheid. |
| - | zwischenzeitlich die Genehmigung des Haushaltsplans 2024 durch die Aufichtsbehörde – mit der Maßgabe, dass das Volumen der Liquidätskredite von geplanten 2,5 auf 1,9 Millionen Euro reduziert werden - vorliegt |