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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2024
Bekanntgaben + Informationen
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Sitzung des Gemeinderates der GEMEINDE MORBACH am 19.12.2023

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass

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folgende Ausschusssitzungen – insbesondere zur Vorbereitung des Haushalts 2024 - stattgefunden haben:

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am 12.12.2023 die Sitzungen des Tourismus- sowie des Haupt- und Finanzausschuss

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am 13.12.2023 die Sitzungen des Schulträger- sowie des Bau- und Liegenschaftsausschuss

-

am 14.12.2023 die Sitzungen des Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss, des Werkausschuss sowie des Forst- und Landwirtschaftsausschuss

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die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16.11.2023 die Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 einschließlich Nachtragshaushaltsplan 2023 und Anlagen erteilt hat.

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das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 27.11.2023 eine Landeszuwendung aus der Feuerschutzsteuer; Sonderförderung geländefähiger bzw. geländegängiger Fahrzeuge gemäß Landeskonzept Wald- und Vegetationsbekämpfung sowie Einsatzkonzeption Starkregen einen Festbetrag in Höhe von 111.000,00 € bei 193.000,00 € zuwendungsfähigen Kosten für den Erwerb des Tanklöschfahrzeugs TLF 2000 mit Zusatzbeladung „Waldbrand“ beschieden hat.

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die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich mit Schreiben vom 28.11.2023 eine Landeszuwendung für die Ferien-am-Ort-Maßnahme in den Sommerferien 2023 in Höhe von 14.742,50 € beschieden hat.

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das Ministerium des Inneren und für Sport Rheinland-Pfalz mit Schreiben vom 28.11.2023 die Gewährung von Mitteln aus dem Ausgleichsstock gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 Landesfinanzausgleichsgesetz Mittel in Höhe von 54.870,00 € zur Finanzierung des Verwaltungsaufwandes beim erstmaligen Erlass einer Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher und zum Anbau bestimmter Straßen, Wege und Plätze nach § 10 Kommunalabgabengesetz beschieden hat.

-

mit Beschluss vom 28.03.2023 der Gemeinderat einer Abstufung der K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal (ab B 327) und dem Teilstück der freien Strecke ab der OD Gutenthal bis zur Einmündung in die K 99 (Weiperath) zu einer Gemeindestraße zugestimmt hat. Eine Abstufung weiterer Kreisstraßen darf damit nicht verbunden sein. Inzwischen hat im Rahmen der sog. Fördermittelgespräche eine Abstimmung mit dem Landkreis unter Beteiligung des Landesbetriebs Mobilität stattgefunden, wonach für eine letztmalige Förderung des Ausbaus der OD Gutenthal nur eine Abstufungsvereinbarung für den Abschnitt Gutenthal ab B 327 bis K 99 Eimündung Weiperath vorzulegen ist. Im Übrigen hat der Landkreis mitgeteilt, dass angesichts des guten Zustandes der freien Strecke der K 100 bis K 99 kein Bedarf für Ausgleichsmaßnahmen gem. § 11 Abs. 5 LStrG (Umfang der Straßenbaulast) bestehen.

Zu Punkt 3: Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen K 99 / K 122 zu Gemeindestraßen in der Gemeinde Morbach; Entschädigungs- / Erstattunganspruch

Sachverhalt:

Mit der Änderungsverfügung vom 31.10.2022 der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Abstufung von Teilstrecken der Kreisstraßen K 99 und K 122 zu Gemeindestraßen im Gebiet der Gemeinde Morbach ging mit Wirkung zum 01.01.2023 die Straßenbaulast vom Landkreis Bernkastel-Wittlich an die Gemeinde Morbach über.

Nach § 11 Abs. 5 Landesstraßengesetz (LStrG) hat bei einem Wechsel der Straßenbaulast der bisherige Träger dem neuen Träger dafür einzustehen, dass er die Straße in dem für die bisherige Straßengruppe gebotenen Umfange ordnungsgemäß unterhalten und den Grunderwerb durchgeführt hat (Einstandspflicht).

Diesen Gewährleistungsanspruch hat die Gemeinde Morbach mit Schreiben vom 22.12.2022 an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich geltend gemacht.

Im Rahmen der Abstufung hat der Landkreis die sogenannte unterlassene Unterhaltung noch herzustellen. Diese wurde gemeinsam mit der Gemeinde Morbach ermittelt. Eine Bestandsanalyse mit entsprechender Schadensmeldung ergab eine Kostenschätzung in Höhe von 109.366,95 €.

In Abstimmung mit dem Landkreis sollen die Instandsetzungsarbeiten durch den Landkreis abgelöst und von der Gemeinde umgesetzt werden.

Beschluss:

Der Annahme der ermittelten Kosten für die unterlassen Unterhaltung (Instandsetzung) durch den Landkreis in Höhe von 109.366,95 € wird zugestimmt. Die für die Instandsetzung erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt zu veranschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt die zur Ausschreibung notwendigen Sanierungsarbeiten vorzubereiten.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 4: Beratung und Beschlussfassung über die Neuordnung der Fischereigenossenschaften in der Gemeinde Morbach mit einem interkommunalen Ansatz

Sachverhalt:

In der Gemeinde Morbach gibt es drei Gewässersysteme:

  1. Dhron mit Zuflüssen
    Kellertsbach (Elsbach/Laschbach),
    Hölzbach (Weihersbach),
    Brühlbach (Kopemagerbach),
    Niederwiesbach,
    Lenscherdbach,
    Heinzerbach (Elzerather Bach, Neuwiesenbach),
    Habach (Friesenbach, Maierschesbach, Strudbach),
    Bocksbach,
    Morbach,
    Erbach,
    Gaßbach (Wenigerather Bach, Steinsbach, Hundheimer Bach),
    Klingbach,
    Gipsmühlbach (Waldbach),
    Käsbach,
    Wetzelbach,
    Schalesbach (Gutenthaler Bach, Rielsbach, Bruchwiesbach, Einzelbach, Herchenbach, Siebenbornbach)
  2. Hinterbach mit Zuflüssen
    Klettbach (Hundheimerbach)
  3. Trabenerbach mit Zuflüssen

Lediglich für das Gewässersystem Hinterbach wurde in der Gemeinde Morbach bisher eine Fischereigenossenschaft konstituiert. Pachtverträge bestehen nur beim Gewässersystem der Dhron in insgesamt 8 Gewässerabschnitten. Die jährlichen Pachteinnahmen belaufen sich auf rund 4.300 €, wobei es bei 3 Gewässerabschnitten in den letzten 2 Jahren zu Pachterlässen kam aufgrund mangelnder Wasserführung der Gewässer.

Grundsätzlich gibt es kein offenes Gewässer, das nicht einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk angehört, es sei denn, es bildet einen Eigenfischereibezirk (wie bspw. die Mosel). Ob in einer Verbandsgemeinde bzw. in einer verbandsfreien Gemeinde mehr als ein gemeinschaftlicher Fischereibezirk besteht, hängt davon ab, ob mehr als ein „Hauptgewässer“ vorhanden ist, für das alle übrigen Fließgewässer Zuflüsse sind. Fischereibezirke werden grundsätzlich für das gesamte Gewässersystem gebildet. Dabei besteht auch die Möglichkeit beispielsweise alle Moselzuflüsse, die ihr gemäß §27 (1) LFischG zuzuordnen sind, zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk zusammenzufassen.

Die Kreisverwaltung hat im Rahmen der Gemeindeprüfung unter anderem auch die Fischereigenossenschaften in der Gemeinde Morbach überprüft. Es steht die Neukonstituierung der Fischereigenossenschaften an, für die künftig auch ein separater Haushalt zu führen ist bei jährlichen Pachteinnahmen von weniger als 5.000 €.

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues hat die Gemeindeprüfung in ihrer Verbandsgemeinde zum Anlass genommen, eine gemeindeübergreifende Neuordnung der Fischereigenossen-schaften und einen gemeindeübergreifenden Zusammenschluss der Fischereibezirke anzuregen. Um sinnvolle und wirtschaftlich zukunftsfähige Einheiten von Fischereibezirken zu bilden, fanden Abstimmungsgespräche mit den benachbarten Verbandsgemeinden und der verbandsfreien Gemeinde Morbach statt.

Bestreben der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues ist es, in dem Gebiet der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues alle Moselzuflüsse (Veldenzerbach-Hinterbach, Frohnbach, Tiefenbach und Dhronbach und Quellbäche im Einzugsgebiet von 5 km2) zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Bernkastel-Kues zusammenzufassen, sofern die Nachbargemeinden der vorgeschlagenen Neuordnung zustimmen. Gleiches wurde auch für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgeschlagen im Hinblick auf die Bildung eines gemeinschaftlichen Fischereibezirkes der Gewässersysteme Wolfer Mühlenbach, Kautenbach, Ahringsbach und Großbach.

Bestehende Pachtverträge würden übernommen und Regelungen zum Auskehrungsanspruch der Reinerträge abzüglich eines 10 % Verwaltungskostenanteils getroffen.

Die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues beabsichtigt im Januar eine Genossenschaftsversammlung zur Gründung der Fischereigenossenschaft Bernkastel-Kues einzuberufen.

Beschluss:

Der gemeindeübergreifenden Neuordnung der Fischereigenossenschaften und dem Zusammenschluss gemeinschaftlicher Fischereibezirke mit Nachbargemeinden wird grundsätzlich zugestimmt.

Dem Vorhaben der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, im Gebiet der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues alle Moselzuflüsse (Veldenzerbach-Hinterbach, Frohnbach, Tiefenbach und Dhronbach und Quellbäche im Einzugsgebiet von 5 km2), die ihr gemäß § 27 (1) LFischG zuzuordnen sind, zu einem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Bernkastel-Kues zusammenzufassen, wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Es fehlt:

Hugo Bader

Zu Punkt 5: Vergabeverfahren

Zu Punkt 5.1: Ersatzbeschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Stützpunktwehr Weiperath

Sachverhalt:

Das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Stützpunktwehr Weiperath soll aufgrund des vom Gemeinderat am 05.11.2018 beschlossenen Fahrzeugkonzeptes ersatzbeschafft werden.

Für das Fahrzeug wurde der entsprechende Zuwendungsantrag bereits im Jahre 2019 gestellt. Die mögliche Zuwendung beträgt gemäß Festbetragsübersicht des Landes Rheinland-Pfalz 41.000,00 €. Aufgrund des noch nicht vorliegenden Bewilligungsbescheides wurde ein Antrag auf vorzeitige Beschaffung des Fahrzeuges bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion gestellt. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat die Dringlichkeit der Ersatzbeschaffungen anerkannt und dem Antrag auf vorzeitige Beschaffung zugestimmt.

Im Rahmen einer Markterkundung betragen die Anschaffungskosten ca. 320.000,00 €. Aufgrund der ermittelten Kosten soll eine europaweite Ausschreibung unter Maßgabe des beigefügten Leistungsverzeichnisses erfolgen.

Beschluss:

Der vorgestellten Planung zur Beschaffung des TSF-W wird zugestimmt und das vorliegende Leistungsverzeichnis für die europaweite Ausschreibung freigegeben.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6: Vergaben

Zu Punkt 6.1: Jahresabschlussprüfung kommunaler Betriebe;

Prüfung der Jahresabschlüsse für die Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung der Gemeindewerke Morbach zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026

Sachverhalt:

Nach § 89 Abs.1 der Gemeindeordnung sind die Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs.1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zu prüfen.

Die Prüfer sind gemäß § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 5 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vor Beginn des Prüfungszeitraumes vom Gemeinderat zu bestellen und es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Die Bestellung soll sich auf mindestens 3 und auf höchstens 6 Jahre erstrecken.

Die Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeindewerke Morbach wurden zusammen mit der Prüfung der Jahresrechnungen des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach ausgeschrieben um keine zwei Prüfungsinstitute in den Jahresrechnungen 2024 bis 2026 mit Daten beliefern zu müssen. Die gemeinsame Ausschreibung ergab, dass die THS Wirtschafts-prüfungsgesellschaft aus Saarbrücken nach Wertung das günstige Angebot abgegeben hat.

Beschluss:

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse der Gemeindewerke, Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung, zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026 gemäß § 89 GemO in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen wird die Firma THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, aus Saarbrücken bestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6.2: Jahresabschlussprüfung Kommunaler Betriebe;

Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb "Gemeindeforst Morbach" zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026

Sachverhalt:

Nach § 89 Abs.1 der Gemeindeordnung sind die Eigenbetriebe jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs.1 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs zu prüfen.

Die Prüfer sind gemäß § 89 Abs.2 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 2 Abs.1 und 5 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vor Beginn des Prüfungszeitraumes vom Gemeinderat zu bestellen und es ist ein entsprechender Vertrag abzuschließen. Die Bestellung soll sich auf mindestens 3 und auf höchstens 6 Jahre erstrecken. Eine erneute Bestellung ist zulässig.

Die Prüfung der Jahresrechnungen Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wurden zusammen mit der Prüfung der Jahresrechnungen der Gemeindewerke Morbach ausgeschrieben um keine zwei Prüfungsinstitute in den Jahresrechnungen 2024 bis 2026 mit Daten beliefern zu müssen. Die gemeinsame Ausschreibung ergab, dass die THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Saarbrücken nach Wertung das günstige Angebot abgegeben hat.

Beschluss:

Für die Prüfung der Jahresabschlüsse für den Eigenbetrieb „Gemeindeforst Morbach“ zum 31.12.2024, 31.12.2025 und 31.12.2026 gemäß § 89 GemO in Verbindung mit der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen, wird die Firma THS Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Saarbrücken bestellt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 6.3: Kooperationsvereinbarung für den Ausbau einer Glasfaserinfrastruktur in der Gemeinde Morbach, 3. Bauabschnitt; Ortsbezirke Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath

Sachverhalt:

Die fortschreitende Digitalisierung unserer Lebens- und Arbeitswelt macht einen Zugang zu Glasfaserinfrastrukturen mit sehr hoher Kapazität unverzichtbar. Der flächendeckende Ausbau von hochleistungsfähigen und zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen trägt zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei, gewährleistet die soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger, schafft die Voraussetzungen für die digitale Verwaltung und sichert die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.

Der Westconnect GmbH, Essen beabsichtigt, in der Kommune die Ortsbezirke Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath eigenwirtschaftlich – d.h. ohne die Inanspruchnahme von öffentlichen Fördermitteln – eine moderne Glasfaserinfrastruktur bis in die Gebäude (FTTB – Fibre to the Buildung) und Wohnungen (FTTH – Fibre to the Home) zu errichten.

Die Glasfasertechnologie wird eine zukunftssichere und leistungsfähige Breitbandversorgung mit Download- und Upload-Geschwindigkeiten von über 1 Gigabit pro Sekunde ermöglichen. Über das Glasfasernetz ist es den Bürgerinnen und Bürgern sowie den ansässigen Unternehmen möglich, hochwertige und störungsfreie Telekommunikationsdienste zu erhalten (Internet, Telefonie und Fernsehen).

Im Rahmen des Ausbauvorhabens beabsichtigt der Netzbetreiber ferner Gewerbeadressen, Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungseinrichtungen und weitere Institutionen an das Glasfasernetz anzuschließen.

Die Westconnet GmbH beabsichtigt, den Ausbau des Glasfasernetzes in der Kommune zeitnah umzusetzen und wird die notwendigen Planungen und vertrieblichen Aktivitäten schnellstmöglich starten. Es liegt im gemeinsamen Interesse der Parteien, den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur zeitnah und kostenschonend umzusetzen. Dafür ist eine Begleitung des Netzbetreibers durch die Kommune notwendig. Die Kommune wird deshalb die Breitbanderschließung vor Ort nach ihren Möglichkeiten unterstützen.

Die Gemeinde Morbach und die betroffenen Ortsbezirke begrüßen dieses Vorhaben ausdrücklich und unterstützen die Westconnect GmbH bei der Umsetzung durch Abschluss einer Kooperationsvereinbarung.

Beschluss:

Dem flächendeckenden Ausbau eines Glasfasernetzes in den Ortsbezirken Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederath durch die Westconnect GmbH und der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird vorbehaltlich der Beschlussfassung der jeweiligen Ortsbeiräte zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

19

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Es fehlt:

Marco Thees

Zu Punkt 7: Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage zur Haushaltssatzung 2024 einschl. Haushaltsplan 2024 und Anlagen

Sachverhalt:

Nach § 97 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz können Bürger innerhalb von 14 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung (Morbacher Rundschau am 01.12.2023) der Offenlage zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, Vorschläge einreichen (sog. Bürgerbeteiligung).

Die Offenlage zum Entwurf der Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan 2024 und Anlagen fand vom 02.12.2023 bis zum 15.12.2023 statt.

Der Gemeinderat berät und beschließt im Einzelnen über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage.

Von der Bürgerbeteiligung hat ein Bürger Gebrauch gemacht (S. Anlage).

Beschluss:

Die vorgeschlagenen Projektempfehlungen finden bereits in den Haushalten der Gemeinde Morbach und des Zweckverbands Gewerbepark HuMos entsprechende Berücksichtigung und können mit vorhandenen Haushaltsmitteln in die Wege geleitet werden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 lag in der Zeit vom 02.12.2023 bis 15.12.2023 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Bis zum heutigen Tag sind keine/folgende Vorschläge eingegangen.

1. Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 ist festgesetzt,

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

41.644.200 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

40.751.340 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

892.860 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

1.656.470 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.312.750 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.590.490 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

- 3.277.740 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

1.621.270€

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

40.929.560 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

42.702.140 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen auf

-1.772.580 €.

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen.

Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2024 ist nicht vorgesehen.

Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn

1.

der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist,

2.

im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind.

Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen, da er einen Jahresüberschuss von 892.860 € ausweist.

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Position F20 in Höhe von 1.656.470 € aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 151.310 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von 1.505.160 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2024 ausgeglichen.

Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 1.621.270 € und die Tilgungsrate von 151.310 € kann durch die Einzahlung liquider Mittel aus den Vorjahren in Höhe von 1.772.580 € aufgefangen werden.

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre positive Beträge, die im Bereich zwischen 2,1 Mio. € und 2,7 Mio. € liegen.

Bei diesen Zahlen wurde von einer schwächeren Konjunktur und sinkenden Gewerbesteuereinnahmen ausgegangen, die u. a. immer noch aus den Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland und der damit verbundenen Energiekrise, dem Stoffmangel und der hohen Inflation resultieren. Nähere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Darstellung des Ergebnishaushalts.

Der Gesamthaushalt ist damit formell ausgeglichen, da der Ergebnishaushalt und der Finanzhaushalt ausgeglichen sind.

2. Ergebnishaushalt 2023

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2022, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.

Unter allgemeinen Gesichtspunkten sollte das Jahr 2023 ein sog. Rezessionsjahr für Deutschland und seine Wirtschaft darstellen. Demnach sind die Auswirkungen des Krieges in Europa, der Energiekrise, weiter anhaltender Rohstoffknappheit und steigender bzw. hoher Preise in fast allen Wirtschaftsbereichen weiterhin nicht abzusehen. Deshalb lässt das Jahr 2024 und seine Folgejahre weiterhin nur eher wage Prognosen zu. Grundsätzlich ist zu sagen, dass gerade die Preise/Kosten sich im Verhältnis auf die Vorjahre auf einem neuen teilweise hohen Niveau einpendeln.

Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Spielplätzen, Wartehallen, Leichenhallen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Wirtschaftswegen, Ortsgestaltung, Brauchtumspflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte im Jahr 2020. Aufgrund der Corona-Jahre 2020, 2021 und Anfang 2022, dem Krieg Ukraine-Russland und der damit steigenden Energiekosten sowie der dargestellten Rohstoffknappheit geben die Zahlen im Vergleich zum Referenzjahr 2023 keine guten Grundlagen für eine Anpassung. Des Weiteren müssen verschiedene Aspekte in den Budgets überdacht und neu ausgewertet werden. Im Budget der Energiekosten (Stromkosten) der Gemeindehäuser wurden die Positionen von insgesamt 22.900,00 € auf nunmehr 58.640,00 € (+35.740,00 €) angepasst. Hier konnte vorerst „schnell“, durch die explodierenden Kosten und im Zusammenhang mit der Strompreisbremse, eine Anpassung vorgenommen werden. Mitte 2024 sollen die Budgets überarbeitet werden und dann mit Nachtrag 2024 spätestens Haushalt 2025 entsprechend angepasst werden.

Die mit dem Ergebnishaushalt 2024 vorgesehenen Steuererträge (Realsteuern, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung November 2023 dar.

Die Gewerbesteuer wird mit 19.000.000 € eingeplant. Hierbei wird mit wenigen Nachzahlungen aus den Vorjahren gerechnet. Ansonsten wird mit einem ähnlichen Jahr in Sachen Vorauszahlungen wie 2023 gerechnet. Für die Folgejahre wird von einer leicht sinkenden Gewerbesteuer ausgegangen. Insgesamt wird in der mittelfristigen Finanzplanung der Folgejahre mit ebenfalls leicht sinkenden Gewerbesteuereinnahmen gerechnet: für 2025, 2026 und 2027 jeweils 18.500.000 €.

Die Kreisumlage wurde auf dem festgesetzten Prozentsatz des letzten Jahres von 44,2 % berechnet. Sie liegt mit einem Ansatz von 12.379.130 € mit -581.600 € unter dem Ansatz des Nachtrags 2023 (12.960.730 €).

Die mittelfristige Finanzplanung mit geplanten sinkenden Steuereinnahmen hat Auswirkungen auf die Umlagen, insbesondere die Gewerbesteuerumlage, die Finanzausgleichsumlage und die Kreisumlage. Die Gewerbesteuerumlage wird in den Folgejahren demnach sinken.

Mit einem Aufschwung in der privaten Baubranche wird erst Ende 2024 bzw. Anfang 2025 gerechnet, so dass der Verkauf von Baugrundstücken hier erstmal weiter stagnieren wird.

Trotz allem sind die Auswirkungen des Krieges zwischen der Ukraine und Russland auf unsere Unternehmen der Gemeinde Morbach nicht absehbar. Besonders die weiter anhaltende Rohstoffknappheit bei verschiedensten Gütern, die Energiekrise und die hohe Inflation bringen nicht nur die Produktion ins Stocken, sondern hat auch Auswirkungen auf den Endverbraucher.

Der Krieg in Europa und die sehr hohe Inflation ließen Preissteigerungen in fast allen Bereichen für das Jahr 2023 erwarten. Die Energiepreise, Versicherungen oder Aufwendungen von Sach- und Dienstleistungen, um hier nur einige Beispiele zu nennen, pendeln sich wohl auf einem im Verhältnis der letzten Jahre sehr hohen Niveau ein.

Weiterhin bleibt abzuwarten wie die Debatte um den Bundeshaushalt weitergeht. Falls der Bundeshaushalt nicht mit seinen eingeplanten Mitteln abgesegnet wird, kann mit Einsparungen unter anderem auch in den Fördergeldern (Bauförderungen, etc.) bis hin zu Einsparungen im Sozialbereich gerechnet werden. Hierbei könnten natürlich nicht nur Bundesfördermittel, sondern auch Landesfördermittel gekürzt oder ganz gestrichen (Förderprogramm KIPKI) werden. Dies hätte zur Folge, dass einige Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde verloren gehen und dann z. B. Bauprojekte neu geplant werden müssen. Die Möglichkeit eines frühen Nachtragshaushaltsplans ist aufgrund erheblicher Einnahmeeinbußen nicht ausgeschlossen.

Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine leichte Senkung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von -264.678 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:

Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2023 neu berechnet. Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+3,5 % der Vorjahre) eingeplant. Weiterhin wird eine Personalaufstockung aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und einem hohem Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen vorgeschlagen.

Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.

Es wurden alle spezielle Unterhaltungsmaßnahmen aus der Prioritätenliste für Unterhaltungsmaßnahmen 2024 berücksichtigt. Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich z. B. um die Sanierung der Friedhofsmauer in Gonzerath und in Morbach, Sanierung der Fenster im Gemeindehaus Bischofsdhron, Erneuerung der Treppenanlage am Schulgebäude in Haag, Malerarbeiten in den Ortsbezirken oder Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau, Burgmauern Hunolstein oder dem Kriegerdenkmal).

Die Aufwendungen der sozialen Sicherung werden in Höhe von 1.051.150 € geplant. Die mittelfristige Planung pendelt sich aktuell auf diesen Wert ein. Hier sind vor allen Dingen im Bereich Asyl starke Veränderungen u. a. aufgrund des Krieges zwischen der Ukraine und Russland zu verzeichnen.

Wie im Haushaltsjahr 2023 soll auch in 2024 ein wichtiger Schwerpunkt die Unterhaltung der Straßen sein. Hierfür ist im Hauptplan 2024 ein Betrag von 510.000 € vorgesehen, dieser soll gemäß den noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden. Der Vorjahreswert von 395.000 € wurde nochmals erhöht (+115.000 €) um u. a. Straßensanierungen in den Ortsbezirken und in der Morbacher Energielandschaft voranzubringen. Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau erstmal in Hundheim, Hoxel, Gonzerath, Morscheid-Riedenburg eingeplant. Weitere Ortsbezirke sind in Planung.

Aufgrund des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben. Weitere Erläuterungen sind auch unter 9. Beteiligungen Windkraft zu lesen.

3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt

Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.“

Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:

Museen der Gemeinde Morbach

- Leistung 251001-251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

- Leistung 252101-251050 Holzmuseum Weiperath

- Leistung 252201-252230 Telefonmuseum Morbach

Grundschulen der Gemeinde Morbach

- Leistung 211005 Grundschule Haag

- Leistung 211012 Grundschule Morbach

- Leistung 211013 Grundschule Morscheid

Die Kennzahlen in diesem Haushalt einzeln beschrieben und Zielvorgaben formuliert.

4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2024

Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2024 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zuschussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.

*) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.239.170,00 € und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.024.430,00 € (Rest über andere Teilhaushalte)

Teilhaushalt 1 -Zentralverwaltung- Verantwortlicher: Daniel Schäfer

Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:

111

Verwaltungssteuerung, Sonstige Zentrale Steuerungen Zentralabteilung

112

Personal

113

Organisation

114

Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.)

119

Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren)

121

Statistik, Wahlen

201-243

Schulwesen

251

Kulturzentrum Archäologiepark Belginum (Gebäude, Ausstellung)

252

Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum

281

Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

314

Soziale Einrichtungen

361-365

Kindertagesstätten

412

Kommunale Gesundheitseinrichtungen

523

Denkmalschutz und –pflege

548

Hunsrückbahn

551

Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch

575

Tourismus, Überörtliche Tourismusförderung

Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortlicher: Marc Diedrich

Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung

122

Ordnungsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Personenstands-, Einwohnerwesen, Ausweise und sonstige Dokumente

123

Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung

126

Brandschutz

128

Zivil- und Katastrophenschutz

262-263

Musikpflege

271-272

Volkshochschule, Büchereien

281

Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc.

291

Förderung von Kirchengemeinden

311-313

Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber

331

Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

362-366

Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe,

Jugendräume, Sozialarbeit

421

Förderung des Sports

573

Durchführung von Märkten

Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortliche(r): Matthias Schabbach

Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Bauabteilung, Verwaltungssteuerung Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen

114

Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof

126

Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern

366

Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen

424

Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen

511

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung

521

Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht

522

Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien

523

Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler

534

Kommunale Fernwärmeversorgung - Nahwärmeversorgung

535

Kommunale Versorgung Regenerative Energien

541-546

Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Glasfaserausbau, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst

551

Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets)

552

Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz

553

Friedhofs- und Bestattungswesen

554

Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto

555

Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung

561

Umweltschutzmaßnahmen

571

Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft

573

Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, Grillhütten, Steinbruch, Toilettenanlagen, sonstige allgemeine Einrichtungen, Versorgung WLan

623

Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft

Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortliche(r): Sebastian Gorges

Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Finanzabteilung

116

Finanzen, Zentrale Finanzwirtschaft, Haushalt, Kasse, Zahlungsabwicklung

611

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich

612

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen

623

Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen

626

Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens

5. Finanzhaushalt 2023

Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.

Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich.

Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 4.590.490,00 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 1.312.750 € erwartet, so dass sich ein Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) von -3.277.740 € ergibt.

Die Investitionsmaßnahmen sollen bei den folgenden Produktgruppen getätigt werden:

111

Verwaltungssteuerung, Öffentlichkeitsarbeit, Ortsbezirksbudget Maßnahmen

102.190 €

114

Zentrale Dienste, Technikunterstützte Informationsverarbeitung, EDV

201.500 €

114

Zentrale Dienste, Liegenschaften, Grundstücke und Gebäude

1.600.000 €

114

Zentrale Dienste, Bauhof

409.000 €

114

Zentrale Dienste, allgemeine Verwaltung

22.400 €

126

vorbeugender Brandschutz, Brandschutz, Feuerwehrgeräte, -fahrzeuge und Feuerwehrgerätehäuser

195.000 €

128

Katastrophenschutz

165.000 €

201-218

Schulen

103.000 €

251-281

Kulturförderung, Instrumentenzuschüsse

173.000 €

291

Zuschuss Kirchengemeinden zur Sanierung Kirche

10.000 €

365

Kindertagesstätten

80.000 €

412

Gesundheitseinrichtungen

50.000 €

421

Förderung des Sports, vereinseigene Anlagen

12.000 €

424

Sportstätten, Bau zentraler Sportanlagen, Freibad

160.000 €

511

Räumliche Planung, Stadtumbau Morbach

30.000 €

541

Gemeindestraßen, Straßenbau, Plätze, Straßenbeleuchtung, Wartehallen

457.400 €

551

Wanderwege, Radwege, Campingplätze, Naherholungsgebiet

195.000 €

552

Öffentliche Gewässer, Gewässerschutz, Hochwasserschutz

255.000 €

553

Friedhofs- und Bestattungswesen

50.000 €

571

Wirtschaftsförderung

571

Morbacher Energielandschaft

270.000 €

573

Allgemeine Einrichtungen, Gemeinde-, Mehrzweckhäuser, Grillhütten, sonstige allgemeine Einrichtungen

50.000 €

626

Beteiligungen

0 €

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32)

4.590.490 €

Einzahlungen für Investitionstätigkeit ergeben sich aus folgenden Vorgängen:

Investitionszuwendungen

671.500 €

Beiträge und ähnliche Entgelte

41.000 €

Einzahlungen für Sachanlagen / Vermögensveräußerung

600.250 €

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27)

1.312.750 €

somit Saldo der Auszahlungen und Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F33)

- 3.277.740 €

Finanzmittelbedarf der Investitionen

-3.277.740 €

Unter Berücksichtigung des Saldos der ordentlichen Ein- und Auszahlungen F20

(ohne Investitionstätigkeit) in Höhe von

1.656.470 €

beträgt der Finanzmittelfehlbetrag (F34) insgesamt

-1.621.270 €.

Die Finanzierung dieses Finanzmittelfehlbetrages erfolgt durch:

Tilgung von Investitionskrediten (Auszahlung)

- 151.310 €

Aufnahme von Investitionskrediten

0 €

Abnahme der liquiden Mittel in Höhe von

1.772.580 €

Rückzahlung von Liquiditätskrediten zur Vorfinanzierung von Bauland aus dem Vorjahr

0 €

Aufnahme von Liquiditätskrediten z. B. zur Vorfinanzierung von Bauland

0 €

Saldo aller Einzahlungen und Auszahlungen

0 €

Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen z. B. Aufstellung Nachweisung der Einzelmaßnahmen und Investitionsübersicht erläutert.

Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus ergebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:

Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:

In der Investitionsübersicht und der Aufstellung zur Nachweisung der Einzelmaßnahmen werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.

Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 3.375.000 € veranschlagt. Dies ergibt sich aus der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den nächsten Jahren (2.270.000 €), dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Gutenthal (540.000 €) der Nutzungserweiterung Kindergarten Weiperath (500.000 €) und der Erneuerung der Holzstege im Naherholungsgebiet Ortelsbruch (425.000 €). Für diese Verpflichtungsermächtigungen werden rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich. Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Muster 3). Diese sind auch im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.

6. Personalkosten / Stellenplan

Den Kommunen und der Verwaltung werden aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und neuer gesetzlicher Projekte immer mehr Aufgaben zugeteilt. Neben den gesetzlichen Aufträgen ist aktuell mit einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen der Gemeinde Morbach zu rechnen. Um den gewachsenen Aufgaben und Aufträgen entgegen zu wirken, werden im Stellenplan zusätzliche Stellen vorgesehen.

Die Personalkosten weisen Mehraufwendungen in Höhe von 1.276.500 € aus. Diese resultieren aus den Tarifverhandlungen 2023 (Preissteigerungen, hohe Inflation). Die Folgejahre werden auf einer leichten Steigerung (3,5 %) gerechnet. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreises. Die Personalkosten wurden auf den Zahlen des Personals 2023 berechnet. Die Aufstockung ist hier nicht einberechnet. Erst mit dem entsprechenden Personal werden die Personalkosten entsprechend angepasst.

Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten/Leistungen sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.

7. Schulden aus Investitionskrediten

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich am Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich auf

Originärer Gemeindehaushalt

2.017.429 €

Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite

0 €

zusammen

2.017.429 €

Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst

für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 151.303 €

Es entfallen auf:

(2023 NT)

a) Zinsen

(86.900 €)

48.846 €

b) ordentliche Tilgung

(196.449 €)

151.303 €

c) veranschlagte Sondertilgung

(1.279.372 €)

0 €

Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2024

0 €

Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2024

1.866.127 €

Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Umlaufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.

8. Finanzanlagen

Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2022

1.160.250,47 €

vorgesehene Zuführung 2023 (Verzinsung noch nicht bekannt)

17.904,00 €

vorgesehene Abführung 2023

-26.334,00 €

vorgesehene Zuführung 2024.

17.372,00 €

vorgesehene Abführung 2024.

-216,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2024

(weitere Verzinsung noch nicht bekannt)

1.168.976,47 €

Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2022.

211.883,65 €

vorgesehene Zuführung 2023

(Verzinsung noch nicht bekannt)

0,00 €

vorgesehene Zuführung 2024

0,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2023

(weitere Verzinsung noch nicht bekannt)

211.883,65 €

Die „Pflicht“ zur Einzahlung in die Pflichtpensionsrücklage wurde gesetzlich aufgehoben. Trotzdem werden weitere Beträge in die „Freiwillige“ Pensionsrücklagen zugeführt. Seit 2023 werden aufgrund „Pensionszahlungen“ auch Gelder abgeführt.

Rücklagen

Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020).

489.100,00 €

Zuführung 2021.

84.400,00 €

Stand am 31.12.2023.

573.500,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2024 - gesamte Finanzanlagen -.

1.954.360,12 €

9. Beteiligungen Windkraft

Im Jahr 2014 haben sich neben der Gemeinde Morbach, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich auf den Weg gemacht, um im Bereich Windenergie zusammenarbeiten. Die Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden gründeten eigene Energie-AöRs als Zusammenschlüsse. Im Juni 2014 wurde die „Energie Bernkastel-Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“. Im Jahr 2014 wurden die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, die Stadt Wittlich und die Windenergie Wittlich-Land AöR ebenfalls Mitglieder der Gesellschaft. Die Ziele der Energie Bernkastel-Wittlich AöR wurden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Im Jahr 2015 kam zu den Zielen auch der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen hinzu.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden zwei Betreibergesellschaften gegründet, die es zum Ziel hatten, 16 Windkraftanlagen „Am Ranzenkopf“ zu errichten. Nach Durchlauf der Genehmigungsverfahren und diverser Rechtsstreitigkeiten mit Umweltverbänden konnten zwar elf Windkraftanlagen genehmigt, jedoch nur zehn gebaut werden. Da zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen keine zwei Betreibergesellschaften nötig waren, wurden diese dann zu einer Gesellschaft mit dem Namen, „Windpark Am Ranzenkopf GmbH und Co. KG“ zusammengeführt. Die Gemeinde Morbach ist hieran zu 25 % beteiligt.

Beim Bau der zehn Windkraftanlagen der Marke Enercon E-115 brachte die Gemeinde Morbach Eigenkapital in Höhe von rund 2,8 Mio. € auf. Die Inbetriebnahme erfolgte im Laufe des Jahres 2018. Drei der zehn Standorte befinden sich auf Eigentum der Gemeinde Morbach und sieben auf dem Gebiet von Landesforsten.

Gemeinsam mit Landesforsten, der Gemeinde Morbach und der Energiewelt Bernkastel-Kues AöR wurde ein Solidarpakt geschlossen, wonach alle Pachtempfänger 20 % der Einnahmen in Förderprogramme einzahlen, die unter dem Motto „Energie und Demographie“ stehen. Seit 2017 flossen insgesamt rund 48.000 € aus Windkraftpachteinnahmen in das gemeindlichen Förderprogramm „Energie und Demographie“. Der Förderbetrag des Programms Energie und Demographie wird aus dem Gemeindehaushalt auf den Betrag von 50.000 € pro Jahr aufgestockt. Mit diesem Programm werden unter anderem energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden gefördert.

Der Windpark „Am Ranzenkopf“ produziert durchschnittlich im Jahr 74 Mio. kWh Strom. Bei einem Verbrauch von 4.500 kWh pro vierköpfigem Haushalt, können mit einer Jahresproduktion „Am Ranzenkopf“ 16.444 Haushalte versorgt werden. Die ursprünglichen Erwartungen lagen etwas höher. Die aufgetretene Verschlechterung ist auf drei Windkraftanlagen zurückzuführen, deren Windhöffigkeit besser eingeschätzt wurde. Diese Tatsache führte im Jahre 2020 zu einer Reduzierung der Pacht für alle Anlagen, um die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit sicherzustellen.

Im Rahmen der Beteiligungen an der Windkraft „Am Ranzenkopf“ sind bereits Rückzahlungen auf die Eigenkapitaleinlage in Höhe rund 697.000 € (jährlich ca. 175.000 €) sowie Eigenkapitalverzinsungen in Höhe von rund 388.000 € erfolgt. Daneben wurden bisher Pachtzahlungen für gemeindeeigene Flächen von rund 755.000 € eingenommen und das zur Auszahlung bereitstehende Kapitalkonto weist einen Betrag von rund 1,1 Mio. € aus. Zusammen ist bisher ein Betrag von rund 2.940.000 € zurückgeflossen. Dieser liegt damit bereits jetzt über dem eingebrachten Eigenkapital.

Aufgrund ihrer hohen Bedeutung werden die Beteiligungen Windkraft in eigenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen

114132 Unbebaute Grundstücke –Windenergie

626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR)

626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie

ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen des Jahres 2023/2024.

10. Stand der liquiden Mittel

An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2022 vorhanden

(Kontostand des Gemeindemandanten 502)

12.090.745,55 €

abzgl. Resteübertrag 2022 nach 2023 (Ermächtigungen FH und Investitionen)

5.496.038,00 €

bereinigte Liquidität zum 31.12.2022

6.594.707,55 €

abzgl. Einzahlung liquider Mittel NT 2023

185.320,00 €

abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit.

0,00 €

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2023

6.780.027,55 €

Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete:

Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020

489.100,00 €

Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021

84.400,00 €

abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021

573.500,00 €

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2023

6.206.527,55 €

Zum vorliegenden Haushaltsplanentwurf führt Bürgermeister Andreas Hackethal Folgendes aus:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es ist erst wenige Wochen her, da haben wir über den Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 gesprochen. Es zeichnete sich ab, dass das letzte Jahr „aus haushalterischer Betrachtung“ besser gelaufen ist, als es ursprünglich zu erwarten war. In Zeiten, in denen wir – nach wie vor - in Europa einen brutalen Angriffskrieg erleben, bei dem Russland seinen Nachbarn, die Ukraine überfallen hat und wir seit Oktober zudem einen Nahen Osten erleben, der sich zum Pulverfass für die ganze Region entwickeln kann, ist eine positive Haushaltsentwicklung gerade keine Selbstverständlichkeit!

Mit dieser Ausgangslage werden wir heute einen Haushaltsplan für das Jahr 2024 beraten, dessen finanzielle Eckpunkte „gar nicht so schlecht“ sind. Hier darf ich daran erinnern, dass wir vor genau einem Jahr den Plan für das Jahr 2023 vorgelegt haben und durch das Land Rheinland-Pfalz gezwungen waren, die Hebesätze teilweise drastisch zu erhöhen. Das tat uns allen weh, dennoch gab es keine ernsthafte Alternative zu dem damals eingeschlagenen Weg.

Heute sind einige andere – auch benachbarten - Kommunen in der Situation nach den Erhöhungen des letzten Jahres auch für das Jahr 2024 über Erhöhungen der Hebesätze zu beschließen. Davon sind wir – Stand heute – glücklicherweise in der Gemeinde Morbach weit entfernt. Es bleibt aber bezeichnend, dass die höchstverschuldeten Kommunen und Städte der Republik überwiegend in Rheinland-Pfalz liegen. Das ist ein eindeutiger Beleg dafür, dass die finanzielle Ausstattung der kommunalen Ebene in Rheinland-Pfalz absolut unzureichend ist.

Betrachtet man nun unser Zahlenwerk 2024 genauer, stellen wir fest, dass es ein schlüssiges Werk ist, mit dem unsere Lebensgrundlage in der Gemeinde finanziert und mit wichtigen Projekten bereichert wird. Für eine Gemeinde unserer Größenordnung sprechen wir auch in diesem Jahr von einem erstaunlichen Volumen von rund 42 Mio. Euro. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass wir sowohl im Ergebnishaushalt, als auch im Finanzhaushalt von einem ausgeglichenen Hauhalt sprechen können.

So weist der Ergebnishaushalt ein Plus von 892.000 Euro aus, im Finanzhaushalt können wir sogar von einer Freien Finanzspitze von rund 1,5 Mio. Euro ausgehen.

Auch bei den Investitionen können wir zusammen unterstreichen, dass wir viel geschafft haben und uns nach vorne blickend viel vorgenommen haben.

Das kann ebenfalls an den vorliegenden Zahlen belegt werden. So haben wir in den letzten beiden Jahren eine Summe von rund 10 Mio. Euro investiert.

Das waren Investitionen, die gut für unsere Bürgerschaft und die Region waren. Um nur eine kleine Auswahl zu nennen:

Investitionen in unsere Schulstandorte waren ein Schwerpunkt der letzten Jahre und werden es auch in Zukunft bleiben! In unsere Grundschule Blandine-Merten- Morscheid haben wir eine Summe von rund 2,4 Mio. Euro im wahrsten Sinne des Wortes „gut angelegt!“ Denn es ist eine Investition in unsere Kinder. Erfreulich ist dabei, dass wir in Morscheid die Bestätigung einer zukunftsgerichteten Grundschulausrichtung der Gemeinde erfahren. Die Schülerzahlen – übrigens nicht nur in Morscheid – steigen. Das sichert einerseits den jeweiligen Schulstandort, andererseits haben wir damit andere Fragestellungen mit Antworten zu versehen, etwa wenn es darum geht, zusätzliche Klassenräumlichkeiten zu brauchen.

Ein weiterer Schwerpunkt der letzten Jahre, aber auch für die Zukunft, wird in der weiteren Digitalisierung unserer Gemeinde liegen. Denn, wenn wir über die Zukunftsfähigkeit unserer Ortschaften sprechen, dann darf eine Infrastruktur keinesfalls fehlen: „schnelles Internet!“ Hier haben wir in jüngster Vergangenheit große Fortschritte machen können. Nachdem in einem ersten Schritt der Ortsbezirk Morbach durch die Firma E.ON im Rahmen eines „eigenwirtschaftlichen – also auf Kosten des Unternehmens - durchgeführten Ausbaus“ mit Glasfaserleitungen erleben durften, haben wir nun den zweiten Schritt des Digitalausbaus fast abgeschlossen und werden einen dritten Abschnitt anschließen. Die Orte Wolzburg, Gutenthal, Wenigerath und Hundheim sind im zweiten Projektschritt umgesetzt worden und nun werden Hoxel, Morscheid-Riedenburg, Gonzerath und Bischofsdhron folgen. Das Ziel, auf das wir uns im Rat verständigt hatten und das wir auch unserem Partner E.ON vorgetragen haben, liegt im vollständigen Anschluss all´ unserer Ortschaften an das schnelle Internet. Dafür sage ich „DANKE!“ an die Firma E.ON, aber auch an den Landkreis Bernkastel-Wittlich, durch Nutzung des sog. „Graue-Flecken-Programms“, mit dem wir ggf. Lücken schließen können.

Die Thematik des sog. „Demographischen Wandels“ in der Gemeinde Morbach und der ganzen Region hat unser Handeln in der Gemeinde Morbach in den letzten Jahren deutlich bestimmt. Hier setzen wir unseren Kurs zielorientiert und bestimmt fort, unsere Heimat auf diese Entwicklung vorzubereiten. Nachdem wir unser „Geheischnis – unsere Seniorenberatung mit Wohlfühlcharakter“ als festen Bestandteil und einer überaus wertvollen Arbeit für unsere Alten und deren Familienangehörige etablieren konnten, haben wir erst kürzlich unser neues Ärztehaus in Betrieb nehmen können.

Die erste Arztpraxis ist bereits eingezogen. Kurzfristig werden zwei weitere Praxen folgen.

Ich bin unserem Gemeinderat und den Gremien dankbar, dass wir einen solchen Schritt mit großer Einigkeit gehen konnten und weitergehen werden. Es ist richtig, dass die Thematik des Ärztemangels und der Sicherstellung der medizinischen Versorgung – gerade bei uns im ländlichen Raum – eigentlich nicht in der Zuständigkeit einer Kommune unserer Größenordnung liegt. Ich bin aber überzeugt davon, dass wir insoweit unser Schicksal selbst in die Hand nehmen müssen und alles daran setzen sollten, die richtigen Weichen zu stellen, um im Idealfall ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen zu können und damit gute Voraussetzungen für die medizinische Versorgung zu schaffen. Danken möchte ich and dieser Stelle aber insbesondere den beteiligten Arztpraxen für die Bereitschaft an diesem Zukunftsprojekt mitzuwirken.

Wir werden allerdings mit den Entwicklungen um das Ärztehaus an der Bernkasteler Straße und dem Gerberweg in Morbach sowie den neuen Mehrparteienhäusern zudem eine Vielzahl an neuen Wohnungen erhalten, die ein Paradebeispiel für unseren Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ und einer Verdichtung von Wohnflächen darstellen.

Gleich daran schließt sich eine neue „Grüne Lunge“ für Morbach an: Durch die „Offenlegung des Morbachs“ wird zusätzliche Lebensqualität in den Ortskern einfließen! Ein gelungener zusätzlicher Effekt besteht in der ökologischen Aufwertung dieses Bereichs. Hier werden wir im Jahr 2024 zum Abschluss kommen. Durch die Aufnahme dieses Projekts in das Landesprogramm „Blau Plus“ erhalten wir eine hohe finanzielle Unterstützung von fast 90 % der förderfähigen Kosten.

Sofern ich vorhin unseren Grundsatz der „Innen- vor Außenentwicklung“ genannt habe, sind wir uns aber auch einig, dass da, wo ein konkreter Bedarf besteht, auch eine Ortsentwicklung durch Baugebiete erforderlich werden kann. Nachdem wir in den letzten wenigen Jahren in Bischofsdhron, Gonzerath, Merscheid, Morbach, Morscheid-Riedenburg und Wenigerath entsprechende Gebiete ausweisen konnten, wird nun ein weiteres Baugebiet in Hundheim folgen. Die Vermarktung der neuen Bauflächen ist bereits angelaufen.

Schauen wir zusammen auf weitere, anstehende Projekte, ist Grundlage für diesen Haushalt, dass wir begonnene Maßnahmen fertigstellen und weitere in die Umsetzung bringen werden. Ein Schwerpunkt unserer diesjährigen Ausrichtung wird insbesondere im Bereich „Prävention, Schutz und Vorsorge“ liegen. Hier werden wir unseren eingeschlagenen Weg der Ausstattung unserer Feuerwehren konsequent fortsetzen. Unser Plan sieht insbesondere die Ersatzbeschaffung weiterer Fahrzeuge vor, um die Fahrzeugflotte auf einen aktuellen, modernen Stand zu bringen. Unsere Stützpunktwehren wissen hier um die starke Unterstützung der Politik im Gemeinderat, der Verwaltung und vor allem unserer Bevölkerung.

Danke an alle ehrenamtlich Aktiven in unseren Wehren. Ohne unsere rund 260 Feuerwehrleute wäre die Sicherheit unserer Gemeinde nicht gewährleistet!

Außerdem führen weitere gesetzliche Vorgaben und einzuhaltende Standards dazu, dass wir einen Teil unserer Feuerwehrgerätehäuser überplanen und weiterentwickeln müssen. In einem ersten Schritt wird es um die Häuser in Morbach, Hinzerath und Hoxel gehen. Hier kommen in Zukunft deutliche Kosten auf uns zu, Kosten, die andererseits aber auch zur Erhöhung unserer Sicherheit gut investiert sein werden!

In diesem Zusammenhang von „Prävention, Sicherheit und Vorsorge“ bin ich begeistert von den im zurückliegenden Jahr durchgeführten Bürgerforen, die zur Entwicklung eines weitergehenden Starkregenkonzepts beitragen sollen. Auf acht Veranstaltungen in der ganzen Gemeinde konnte die Bürgerschaft Erfahrungen und Sorgen in die Überlegungen einbringen.

Zwar haben wir hier in den letzten Jahren, etwa mit der Errichtung unserer Polderanlagen in Bischofsdhron, Rapperath und Morbach viel geleistet und rund 4 Mio. Euro investiert, aber das kann nur der Anfang sein – es bleibt hier viel zu tun und die klimatischen Veränderungen, die wir alle wahrnehmen, werden weitere Maßnahmen dieser Art erforderlich machen.

Eine der Positionen, die wir bereits in diesem Kontext in die Umsetzung gebracht haben, ist unser Sirenenkonzept. Vor wenigen Jahren war die überwiegende Auffassung noch, dass Sirenen in Zeiten des „Kalten Krieges“ ein notwendiges Übel waren, so dass diese Anlagen nach Ende dieses Kapitels nicht weiter unterhalten wurden und nur noch teilweise genutzt werden konnten. Dies führte insbesondere im Zentralort Morbach dazu, dass es gar keine Sirenenanlage mehr gegeben hat.

Dies haben wir kürzlich geändert. In Morbach ist nun auf dem Grundschulgebäude sowie auf dem Dach des Kindergartens „Auf der Huhf“ eine hochmoderne Sirene installiert.

Grundschule und Kindergarten sind gute Stichwörter: Zwar haben wir von wenigen Jahren unser Kindergartenkonzept zu einem vorläufigen Abschluss gebracht, indem wir als Gemeinde rund 7 Mio. Euro investiert haben – das war sehr gut investiert und trägt heute noch Früchte!

Aber auch hier ist festzustellen, dass die Anforderungen, die uns die Gesetzgeber in Bund und Land auftragen, dazu führen werden, erneut das Thema Kindergarten anzupacken. Hier stehen weitere Projekte an und die Unterstützung des Landes lässt hier deutlich zu wünschen übrig! Der Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt!“ wird in Rheinland-Pfalz gerade bei einer so wichtigen Infrastruktur wie den Kindergärten keinesfalls durch unser Bundesland eingehalten und lässt die Träger der Einrichtungen mit den Herausforderungen alleine!

Dennoch werden wir auch hier die nächsten Projekte in die Umsetzung bringen und fangen damit am Kindergarten Weiperath an. Hier stimmen wir noch die Anforderungen und Möglichkeiten ab. Ich gehe davon aus, dass wir in Kürze in die Gremienberatung einsteigen können.

Und „Infrastruktur“ führt mich unweigerlich zu unseren Gemeindestraßen: Als wir vor über zwölf Jahren (!) gemeinsam angefangen haben zu arbeiten, waren rund 60.000 Euro für Unterhaltungsmaßnahmen an unseren Gemeindestraßen vorgesehen. Mittlerweile kann ich dem Gemeinderat danken, dass wir uns mit diesem Haushalt auf rund 580.000 Euro (!) verständigen, die in die Infrastruktur und den Erhalt unserer Straßen fließen werden. Das ist eine Hausnummer!

Schaut man sich unsere Eigenbetriebe und deren Wirtschaftspläne an, stellen wir zunächst einmal fest, dass es sich um kerngesunde Betriebe handelt, die auch für das anstehende Jahr gut gerüstet sind:

Bei den Wasserwerken verzeichnen wir zwar einen Verlust von 85.400 Euro, den wir aber auf neue Rechnung vortragen können. Wir können von einem Verkauf an Wasser von rund 635.000 m³ ausgehen. Mit einer moderaten Anpassung der Wassergebühren um 15 ct auf 1,60 Euro pro m³ bleibt das Nahrungsmittel Nr. 1 auf einem günstigen Niveau!

Beim Abwasser erwarten wir einen leichten Verlust von 37.600 Euro, der Gebührensatz verbleibt hier bei 3,00 Euro.

Gerade im Bereich unserer Werke, sind die Gebührenentwicklungen der letzten Jahre auch den steigenden Unkosten durch die Energiepreise geschuldet. Hier haben wir uns darauf verständigt, dass die Gewinne, die wir durch unsere Beteiligung am „Windpark am Ranzenkopf“ erwirtschaftet haben, in Maßnahmen der Energiegewinnung investieren wollen.

Es liegt für uns ein Betrag von rund 1 Mio. Euro abrufbereit bei der AöR Windkraft. Hier besteht eine schwierigen „Rechts- und Gemengelage“, die uns bislang ausgebremst hat. Wir brauchen bessere gesetzliche Rahmenbedingungen, um sinnvoll und effektiv in unsere energieintensiven Bereiche der Werke zu investieren und damit die Kostenstabilität zu unterstreichen!

Unser Gemeindeforst erwartet im Jahr 2024 einen Jahresgewinn von rund 214.300 Euro. Hier gilt es Folgendes zu beachten:

Einerseits ist fester Bestandteil der Finanzzahlen im Bereich des Forstes eine Subventionierung durch Fördergelder. Hier erwarten wir alleine einen jährlichen Betrag von 187.500 Euro für die nächsten drei Jahre. Das wir als Grundlage für diese Förderung rund 15.000 sog. Habitatbäume, also Bäume mit einer besonderen ökologischen Wertigkeit, ausweisen müssen, wurde bereits in den Vorberatungen deutlich hinterfragt.

Wir müssen aber davon ausgehen, dass die Habitatbaumauszeichnung die Grundlage für alle weiteren Fördergeldprogramme darstellen wird. Mit anderen Worten: Wir kommen nicht daran vorbei!

Besorgniserregend ist zudem die Höhe der Hiebsätze in den letzten Jahren:

Unser Einrichtungswerk sieht einen Hiebsatz in normalen Jahren von rund 16.700 Festmetern vor. Diese Normgröße haben wir in den letzten Jahren durch die Borkenkäferkalamitäten konsequent nicht einhalten können. Wir rechnen auch im Jahr 2024 mit rund 22.300 Festmetern. Mit Nachhaltigkeit hat das nichts mehr zu tun, ist aber den veränderten klimatischen Bedingungen, unter denen insbesondere unsere Fichte massiv leidet, geschuldet.

Dieser Plan der Gemeinde und die Wirtschaftspläne unserer Betriebe gibt uns die Grundlage, unsere Gemeinde Morbach als hervorragenden Standort für Investitionen zu erhalten und bietet eine gute Grundlage für das Leben unserer Bevölkerung. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die weitere positive Entwicklung unserer Gemeinde Morbach vorgelegt.

Es wird Sie nicht verwundern, dass ich Ihnen die Annahme dieser Pläne ans Herz lege.“

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal, meine sehr geehrten Herren Beigeordneten Thömmes, Erz und Andretta, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, liebe Ortsvorsteherinnen und Ortvorsteher, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,

im vergangenen Jahr standen hier meine Stellvertreter vor der Herausforderung den Haushalt der Gemeinde zu kommentieren und die Sicht der CDU-Fraktion über die Geschehnisse dazustellen. Den Grund dafür ist Ihnen Allen bekannt. Ich möchte an dieser Stelle nicht versäumen meinen Stellvertretern, der CDU-Fraktion und Ihnen Allen meine Dankbarkeit über die Unterstützung und Anteilnahme zum Ausdruck zu bringen. Bei all dem ist es mir jedoch ein Anliegen die Sicht auf das wirklich Wichtige im Leben zu lenken. Wir sollten uns alle bewusst sein, dass unsere Zeit endlich ist und wir bei all unseren Diskussionen in den Gremien die Fairness und den gegenseitigen Respekt bewahren müssen. Niemand sollte die Arroganz besitzen, dass ihm ein solches Schicksal nicht widerfahren kann. Dies zeigt sich gerade, wenn ich an unseren lieben Kollegen und Freund Hermann Moseler denke, dem wir auf diesem Wege nochmals die besten Wünsche zusenden möchten. Dennoch ist mir bewusst, dass man nur wenn man sich engagiert und mit anpackt, man gemeinsam etwas im Sinne der Gemeinde bewegen kann. Hierfür haben wir bereits am 14. November die Prioritätenliste, ohne Beträge für die einzelnen Projekte, diskutiert. Die damals noch offene Zahl der Investitionen beläuft sich auf rd. 4,59 Mio. €. Addiert man hierzu die zu übertragenden Restmittel aus Investitionen vom Vorjahr in Höhe von rd. 5,50 Mio. € wird klar, dass im kommenden Haushaltsjahr die Rekordsumme von rd. 10 Mio. € umgesetzt werden soll. Die größte Einzelinvestition mit rd. 1,60 Mio. € nimmt hierbei der Erwerb von Grundstücken ein und somit die Entscheidung die Ortsbezirke und gerade die Innenentwicklung weiter zu stärken. Auch die Erschließungsarbeiten zur Ansiedlung des lang ersehnten Wertstoffhofes in der MEL schlagen mit rd. 270 T€ zu Buche. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 3,4 Mio. €, wobei hier die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit rd. 2,3 Mio. €, die Ausbaumaßnahme der OD Gutenthal mit rd. 540 T€, der An- und Umbau vom Kindergarten Weiperath mit rd. 500 T€ und die Erneuerung der Holzstege im Ortelsbruch mit rd. 425 T€ als Hauptpunkte zu nennen sind. Eine Neuaufnahme von Krediten ist hierfür aktuell nicht geplant. Wichtig im Bereich des Ergebnishaushaltes mit einem Gesamtvolumen von rd. 42 Mio. € ist, dass wir hier einen ausgeglichenen Haushalt mit einem Überschuss von rd. 893 T€ ausweisen können. Viel wichtiger in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass unser Finanzhaushalt, mit dem wir letztlich unsere Ausgaben im Investivbereich finanzieren, deutlich im Plus liegt und wir hier eine freie Finanzspitze von rd. 1,5 Mio. € ausweisen können. Der Gesamthaushalt ist somit formell ausgeglichen. Der Ursprung von allem und der Möglichkeit in unsere Zukunft zu investieren sind unsere gesunden Steuereinnahmen. Hier wurde für den Haushaltsentwurf 2024 inkl. der Ausgleichsleistungen einen Ansatz von rd. 28,6 Mio. € vorgesehen. Der größte Teil hiervon sind die Gewerbesteuereinnahmen mit 19 Mio. €. Dieser Ansatz ist rd. 2 Mio. € geringer als im Nachtragshaushalt 2023. Der nächste Haupteinnahmepunkt bildet der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 5,3 Mio. €, gefolgt auch in diesem Jahr durch die Anhebung der Nivellierungssätze von der Grundsteuer B mit rd. 2,1 Mio. €, sowie dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von rd. 1,5 Mio. €. Alles zusammen Verbleiben jedoch von den o.g. 28,6 Mio. € an Steuereinnahmen der Gemeinde Morbach nach Abzug der Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage und der Finanzausgleichsumlage noch rd. 13,7 Mio. €. Oder anders ausgedrückt, von einem Euro an Steuereinnahmen verbleiben noch rd. 48 Cent bei der Gemeinde. Das ist schon bedenklich wenig. Die Gesamtverschuldung konnte im letzten Jahr auf rd. 2 Mio. € reduziert werden. Diese werden sich im Haushaltsjahr 2024 nochmals durch ordentliche Tilgung auf rd. 1,87 Mio. € verringern. Eine Sondertilgung ist aktuell nicht vorgesehen. Eine Neuaufnahme an Investitions- sowie Liquiditätskrediten für das kommende Haushaltsjahr ist allerdings auch nicht geplant. Stellt man die Gesamtverschuldung der Gemeinde Morbach mit den liquiden Mitteln gegenüber so wird man feststellen, dass die Gemeinde Morbach demnach eigentlich schuldenfrei ist. Das unsere Gemeinde wirtschaftlich so gut da steht und wir in der Lage sind mit Weitblick zu investieren, haben wir in erster Linie unseren Firmen und deren Mitarbeiter zu verdanken, die immer besonnen und marktgerecht agieren und gerade in unserer Gemeinde auch investieren und expandieren. Dies zeigt auch, dass die Entscheidungen der vergangenen Jahre und die geleistete Arbeit von Verwaltung und Gremien für das gute Miteinander von Gewerbe/Industrie auf der einen Seite und die Unterstützung der Familien und der Schaffung von guten Rahmenbedingungen auf der anderen Seite, was den Bereich der Schulen, Kindergärten und die Entwicklung von Baugebieten angeht, gute und richtige waren. Hierauf dürfen wir uns jedoch nicht ausruhen und es muss gerade im Bereich der Infrastruktur für die Bürger der Gemeinde Morbach in den aktuellen Zeiten in Sachen Wohnbauflächen im Ortskern, Glasfaserausbau, Straßenunterhaltung und vor Allem in die Wasserver- und -entsorgung in Zukunft enorm investiert werden. Dies gilt in Gleichermaßen für unsere Gewerbe- und Industriegebiete. Entsprechende Mittel sind für den Erwerb von alter Bausubstanz und die Schaffung von Wohnbauflächen in den Ortskernen vorgesehen. Auch bereits bei der Grundsatzentscheidung zur Glasfasererschließung des Zentralortes Morbach gemeinsam mit der Fa. Westconnect, forderte die CDU-Fraktion die Partner auf, dass der Zentralort nur der Anfang für die Erschaffung der zukunftsträchtigen Glasfasererschließung sein kann und alle Ortsbezirke von dieser Technik profitieren müssten. Die Partner haben Wort gehalten und so konnten bereits ein Großteil der Ortsbezirke erschlossen werden. Die restlichen Ortsbezirke folgen im nächsten Jahr. Von diesen Entscheidungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Morbach, erfahren eine Aufwertung ihrer Immobilien und sind durch die Herstellung der Infrastruktur für die Zukunft gewappnet. In diesem Zusammenhang steht eine weitere Entwicklung der Gemeinde zur Sicherstellung der Wasserver- und -entsorgung. Durch die vom Kriegsgeschehen und Gasmangel getriebenen Strompreise erhalten die an der AöR ‘Am Ranzenkopf’ beteiligten Kommunen eine Sonderausschüttung in Millionenhöhe. Auf die Gemeinde Morbach entfallen hier rd. 1,2 Mio. €, die im Endeffekt von allen Bürgerinnen und Bürgern, den Betrieben und der Industrie durch die extremen Strompreise finanziert wurden. Hier wurde im vergangenen Jahr auch durch Initiative der CDU-Fraktion ein gemeinsamer Beschluss gefasst, diese Mittel über die Gemeinde Werke durch Einsparungen an die Einwohner und Verbraucher zurückzugeben, da die Kommunen keinerlei verdienst an diesen Einnahmen haben. Heute konnte man der Presse entnehmen, dass die Stadt Wittlich durch erneute Erhöhung der Gewerbesteuer einen ausgeglichenen Haushalt erreicht, aber zeitgleich die Wassergebühren sogar senkt. Daher und vor den eben genannten Hintergründen besteht in der CDU-Fraktion ein Unverständnis darüber, dass in der Gemeinde Morbach, welche faktisch schuldenfrei ist, die über zusätzliche Rücklagen und dem Sondervermögen aus der Windkraft verfügt, die Wassergebühren um +0,15 € angepasst werden sollen. Aus diesem Grund möchten wir, die CDU-Fraktion, einen Antrag stellen, dass die Gemeindewerke gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer beauftragt werden, eine detaillierte Prüfung zur Überführung der Windkrafterlöse durchzuführen und die Ergebnisse bei den Beratungen zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen im nächsten Jahr einfließen zu lassen. Dass der Gemeindehaushalt und die Wirtschaftspläne der Gemeindewerke unterschiedliche Bereiche sind ist uns hierbei bewusst, jedoch findet man in anderen Gebietskörperschaften auch Mittel und Wege, um Defizite auszugleichen und mit entsprechender Förderung die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten. Ein weiterer Punkt, der uns in der CDU-Fraktion massiv stört, zeigt sich bei der Betrachtung der Prioritätenliste und den Maßnahmen, welche die Umsetzung erfahren. Die Ersatzbeschaffungen und Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr ist wichtig, sollte jedoch durch einen externen Prüfer auf Aktualität und Bedarf geprüft werden. Auch die Thematik zur Beschäftigung von hauptamtlichen Gerätewarten muss mit allen Beteiligten aufgearbeitet werden. Die Rahmenbedingungen sind mit der Schaffung von Ressourcen im Stellenplan hierfür gegeben. Die Gemeinde und deren Verwaltung bekommt jedoch durch ständig wachsende Aufgaben vom Gesetzgeber, der Umsetzung von Pflichtaufgaben und der immer größer werdenden Bürokratie kaum die Möglichkeit das Alltagsgeschäft zu bewältigen. Hierdurch entsteht in der Bevölkerung und auch in den Ortsbeiräten ein Unmut, da die Projekte die unmittelbar den Einwohnern und den Ortsbezirken zugutekommen, mit den vorhandenen Ressourcen an Logistik und Personal nicht umgesetzt werden können. Dies konnte man auch an der Eingabe über die Bürgerbeteiligung zum Haushalt erkennen. Hier sehen wir bei der Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf eine Umstrukturierung der Verwaltungsabläufe mit dem vorhandenen Personal durchzuführen und bereits auch auf kurze Sicht gesehen die Anzahl der Mitarbeiter in allen Abteilungen zu erhöhen. Obwohl die Personalkosten allein bei den Beschäftigten im Gemeindehaushalt bereits um 1,2 Mio. € im nächsten Jahr gestiegen sind, werden diese Aufwendungen noch nicht berücksichtigt. Wir sind uns allerdings einig, dass dies der einzige Weg sein wird, die Gemeinde Morbach weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Denn ohne die Investitionen in die Zukunft wie z.B. das Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ in Gonzerath, bei dem wiederholt ein weiteres Jahr nichts passiert ist, kann eine Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe und somit die Steuerkraft der Gemeinde nicht erfolgen. Um das Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ in Gonzerath unter der Trägerschaft von HuMos umzusetzen wurden bereits vor drei Jahren die wegweisenden Beschlüsse gefasst. Man war sich Fraktionsübergreifend einig, dass diese Chance für die Gemeinde Morbach im direkten Anschluss an die B50 neu dringend und sofort umgesetzt werden muss. Nach Prüfung aller rechtlichen Schritte warten wir bis heute auf die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, um überhaupt in den Genuss der Umsetzung zu kommen. Hier fordern wir letztmalig die Verwaltung auf tätig zu werden und ggfls. eine Ausgliederung der HuMos Organisation aus der Bauverwaltung vorzunehmen, um Projektspezifisch aus dem Alltagsgeschäft herauszukommen. Ähnlich verhält es sich bei der Sanierung vom Schwimmbad in Morbach. Die wegweisenden Beschlüsse sind schon lange gefasst, jedoch durch die Bewältigung des Alltagsgeschäft und immer weiterwachsenden Anforderungen, fehlt schlichtweg die Manpower und dass so wichtige Projekt und ehemalige Aushängeschild der Gemeinde Morbach voranzutreiben. Hier heißt es dranbleiben und den politischen Druck aufrechterhalten. Dies erreicht man vor Allem durch ein faires und gutes Miteinander in den Gremien. Ein weiters Projekt, welches zukunftsweisend in der Gemeinde Morbach ist und auch ein gewisses Maß an Personalaufwand gebunden hat, befindet sich in der Fertigstellung. Das Ärztehaus konnte bereits bezogen werden und wird im neuen Jahr die Türen für zwei Arztpraxen öffnen. Nun heißt es auch die übrigen Räumlichkeiten mit Leben zu füllen und verschiedenen Fachärzten die Vorzüge des Ärztehauses und der Gemeinde Morbach schmackhaft zu machen. Die zwei Jahre Mietfreiheit sollte hier selbstverständlich auch neuen potenziellen Ärzten zugestanden werden. Außerdem wurde im vergangenen Jahr ein Projekt des Jugendparlaments mit breiter Unterstützung der Bevölkerung und der Gremien beschlossen und die Umsetzung auf den Weg gebracht. Hier sollte jedoch die Frage erlaubt sein, warum die Fertigstellung und Eröffnung des Bikeparks in Morbach so lange auf sich warten lässt, obwohl die Bauzeit lediglich mit ein paar Wochen angesetzt war?! In den vergangenen Jahren wurde ein Fokus in der Gemeinde Morbach auf die Umsetzung der Neubaugebiete gelegt. In Morbach, Bischofsdhron, Merscheid, Morscheid-Riedenburg, Wenigerath und Gonzerath konnten die Baugebiete fertiggestellt und bereits bebaut werden. In Hundheim befindet man sich derzeit in den letzten Zügen zum Abschluss der Arbeiten, sodass auch hier ab dem Frühjahr 2024 die Bebauung starten kann. In diesem Zusammenhang müssen wir nochmals auf unsere Forderung der letzten Jahre, ein Erdaushublager in der Gemeinde Morbach einzurichten hinweisen, damit die Betriebe und Bürger ihre unbelasteten Erdaushubmassen wohnortnah entsorgen können. Ob dieses Erdaushublager nun gemeinsam mit dem ART und dem Wertstoffhof errichtet wird, oder ein anderes Unternehmen diese Einrichtung unterhält, dürfte den Bürgern der Gemeinde egal sein. Wir sollten jedoch die Rahmenbedingungen schaffen und die Flächen zur Verfügung stellen, vor Allem müssen wir umgehend handeln. Auch was die Umsetzung des betreuten Wohnens im Bereich des Seniorenheims angeht, wurden die Weichen gestellt. Allerdings gibt es auch hier seit Jahren keinen Fortschritt festzustellen. Hier weisen wir wiederholt darauf hin nicht zu kurz zu denken und die folgenden Jahrzehnte im Blick zu haben. Der Bedarf an kleinen Wohnungen für Senioren, welche so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig leben möchten, wird in Zukunft enorm wachsen. Aus diesem Grund müssen wir die Umsetzung des vorgestellten Konzeptes mit den Trägern zukunftsorientiert diskutieren. Die CDU-Fraktion steht nicht geschlossen hinter diesem vorgelegten Konzept und hofft, dass die Verzögerungen mit den Umplanungen und der Weitsicht für die kommenden Generationen einhergehen. Was wir ebenfalls bereits seit mehreren Jahren fordern, ist ein Zustandskataster der gemeindlichen Gebäude mit deren energetischer Fingerabdruck. Die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur beziehen sich auch auf die Gebäude der Gemeinde Morbach, welche zum Teil zwischenzeitlich in die Jahre gekommen sind. Dies birgt ein gewisses Gefahrenpotential für plötzliche, hohe Investitionen zur Sanierung der vorhandenen technischen Ausrüstung der Anwesen. Wir denken da hauptsächlich an die gemeindlichen Turnhallen. Allem voran die Baldenauhalle. Derzeit sind in den Turnhallen entsprechende Lüftungsanlagen mit sehr veralteter Technik verbaut, sodass gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die Hallen genutzt werden, die aufgewärmte Luft nach außen geblasen wird und die frische Luft immer mit erheblichen Energieaufwand aufgeheizt werden muss. Hier sollte ein Sanierungskonzept der gemeindlichen Hallen erarbeitet werden, um die energetischen Aspekte zu optimieren und nicht bei Ausfall der Technik vor großen Problemen und zu kurz gedachten Entscheidungen stehen zu müssen. Die geplanten Einrichtungen entsprechender Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung in unseren Grundschulen, um die Räumlichkeiten mit frischer Luft zu versorgen, ohne dass die Kinder und Lehrer frieren müssen zeigen, dass zukunftsorientiert gedacht werden kann und wir im Sinne der Energiewende handeln. Zumindest konnte auf den Weg gebracht werden, dass die Leuchtmittel zu LED-Technik im Rathaus, der Straßenbeleuchtung und vom Sportzentrum Morbach umgerüstet werden. Dies stellt aber lediglich ein erster Schritt zu den übrigen Gebäuden der Gemeinde dar. Um die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen, sollten wir nochmals gemeinsam und fraktionsübergreifend politischen Druck auf den LBM ausüben. Die kreuzungsfreien Anbindungen im Bereich B327/K80/K99 bei der Esso Tankstelle genau wie im Bereich B327/B269 ‘Auf der Bilz’ sind überfällig. Ich stelle hier wiederholt die Frage: Wie viele schwere und zum Teil tödliche Unfälle müssen noch passieren bis hier der LBM und die Entscheidungsträger tätig werden? Wir werden jedenfalls seit Jahren hingehalten. Von einer zusätzlichen Abfahrt von und in Richtung nach Gonzerath lassen wir uns nicht beschwichtigen. Die aufgezeigten Bereiche sind wesentlich größere und gefährlichere Unfallschwerpunkte. Darüber hinaus hört man auch von diesen Abfahrten und der geplanten Fußgängerbrücke im Schildbürgerstil, seit Jahren nichts mehr. Zu den Eigenbetrieben: Durch Investitionen in der Größenordnung von gerade mal rd. 280 T€ in das Trinkwassernetz und die Trinkwasseraufbereitung und der steigenden Personalkosten wird laut Wirtschaftsplan und der geplanten Gebührenanpassung von 15 Cent ein Jahresverlust im Bereich der Wasserversorgung von rd. 85 T€ erwartet. Die Gebührenanpassung erwirtschaftet hierbei zusätzlich rd. 95 T€. Die Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung sind in einer Größenordnung von rd. 490 T€ geplant. Hauptpunkt sind hier die Ansätze zur Klärschlammtrocknung in der Kläranlage Morbach Betrachtet man sich die Planansätze zur Klärschlammbeseitigung fällt auf, dass diese sich mittlerweile bei rd. 300 T€ befinden. Aufgrund dieser Entwicklungen und der Tatsache, dass in Zukunft erheblich in die Kläranlagen zur Optimierung der Klärverfahren investiert werden muss, die Fremdwasser- und Außengebietsthematik allen Ortes ansteht, sollte jedem klar sein, dass hier unsere Aufgaben feststehen. Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir noch immer von den Investitionen und der Infrastruktur der 60er/70er Jahre profitieren und sowohl im Abwasserbereich als auch bei der Wasserversorgung und deren Aufbereitung in naher Zukunft hohe Investitionen notwendig werden müssen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die hohe Qualität unseres Nahrungsmittel Nummer 1 sicherzustellen. Im Bereich des Gemeindeforstes hat sich die Gesamtsituation weiterhin etwas entspannt. Für das Jahr 2024 wird wieder mit einem Jahresgewinn in Höhe von rd. 214 T€ geplant. Dies hat jedoch nichts mit einer nachhaltigen Bewirtschaftung zu tun, sondern sind die Ergebnisse des Borkenkäferbefalls und es wird ein Umdenken, was die Art des Waldbestandes angeht, geben müssen. Den vorgelegten Wirtschaftsplänen und Stellenplänen werden wir zustimmen. Zum Schluss möchten wir die CDU-Fraktion uns bei unserem Bürgermeister Andreas Hackethal, seinem gesamten Team der Gemeindeverwaltung Morbach, dem Kämmerer Sebastian Gorges für das hervorragend zusammengestellte Zahlenwerk und dem Werkleiter Günther Alt und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken. Weiterhin möchten wir uns bei den restlichen Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und zumeist fairen Diskussionen bedanken. Wir wünschen Allen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins Jahr 2024 und vor allem Gesundheit mit dem Blick auf das wirklich wichtige im Leben, nämlich den Menschen, die uns wichtig sind und am Herzen liegen mit dem nötigen Respekt und der notwendigen Zeit zu begegnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Gemeinderatsmitglied Achim Zender führt für die FWM-Gemeinderatsfraktion Folgendes aus:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal, verehrte Beigeordnete, liebe Ratskollegen/Innen, Ortsvorsteher, Ortsvorsteherinnen, Herr Wehrleiter, liebe Mitarbeiter*innen der Verwaltung, der Presse, meine sehr geehrten Damen und Herren,

das Jahr 2023 geht zu Ende und die geopolitische Lage, aber auch die politische und finanzielle Situation in Deutschland durch das vernichtende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Haushalt der Ampelregierung, lähmen das Land. Es fehlen Milliardenbeträge! Zu dieser Haushaltskrise, in der Schulden zuvor als Sondervermögen deklariert wurden, treten weitere Probleme auf, z.B. der illegalen Migration, der Energieversorgung, des Klimawandels, der Finanzierung der Transformation und nicht zuletzt das Ergebnis der Pisastudie. Gerade die Pisastudie macht uns große Sorgen was den bereits jetzt vorhandenen Fachkräftemangel angeht. Denn, unsere Kinder sind der Motor unserer zukünftigen Gesellschaft. 2024 wird ein Jahr werden, die unsere Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger finanziell schmerzhaft treffen werden. Ich nenne hier zum Beispiel die LKW Maut, die ausgeweitet und um 80 % erhöht wird, das Milliardenloch im Haushalt für deren Deckung letztendlich auch wieder die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger die Zeche zahlen müssen. Das Tanken und Heizen wird teurer, die Landwirtschaft und die Gastronomie sind betroffen. Gerade für uns im ländlichen Raum wird diese Stadtpolitik teuer werden. Ein politischer Schlingerkurs – der Bundesregierung scheinen ganz offensichtlich schon längere Zeit, trotz des aufgeblähten Bundestags mit all seinen nachgeordneten Behörden, ‘Fachkräfte’ zu fehlen. Die große Mehrheit der Bürger schüttelt nur noch fassungslos den Kopf. Nicht zu vergessen die anstehende verfassungsmäßige Prüfung der Grundsteuerreform. Die von der Landesregierung dargestellte Aufkommensneutralität der Grundsteuer scheint ein Märchen zu sein. Auch die Gemeinde Morbach wurde dazu gezwungen, die Nivellierungssätze der Grundsteuer zu erhöhen. Bereits an dieser Stelle möchte ich mich an alle Fraktionen im Gemeinderat mit dem Vorschlag wenden, im kommenden Jahr eine Resolution mit Ziel auf den Weg zu bringen, aus dem Würgegriff der Landesregierung zur Erhöhung der Nivellierungssätze befreit zu werden. Darüber sollten wir gemeinsam nachdenken. Morbach ist eine finanziell gut aufgestellte Kommune, deren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmer, und Dienstleister seit Jahren sich mit Fleiß und Ideen dafür einsetzen, weiter voran zu kommen – leider wird dies oftmals durch zu viel Bürokratie ausgebremst. Wir müssen für Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sorgen und für eine Unterstützung der Unternehmen einen Beitrag leisten. Einen ersten Schritt haben wir bereits durch den Antrag der FWM Fraktion vom 13.12.2022 zur Überführung von über 1 Mil. Euro aus dem Gewinn des Windparks ‘Am Ranzenkopf’ in die Gemeindewerke, der damit allen Verbrauchern und Anschlussnehmern, den Bürgerinnen und Bürgern und den Unternehmen zu Gute kommt. Der Gemeinderat sollte im Laufe des Jahres die Köpfe zusammenstecken um weitere innovative Ideen zur Entlastung der Einwohner, unserer Vereine und der Betriebe auf den Weg zu bringen – dies auch unter dem Motto ‘Mit Energie Zukunft gestalten’. Der Gemeinde Morbach geht es finanziell nach wie vor sehr gut. Dabei bilden rund 19 Millionen Euro Gewerbesteuereinnahmen die Achillesferse der Einnahmen. Mit einem Plus von 892.000 Euro im Ergebnishaushalt und einer ‘Freien Finanzspitze’ in Höhe von 1,5 Mil. Euro ist der Haushalt 2024 ausgeglichen. Durch die Schuldenrückführung, auch aus dem Jahr 2023, damit deutlich weniger Zinsaufwand, konnten weitere finanzielle Freiräume geschaffen werden. Morbach erhält keine Schlüsselzuweisungen, die Finanzausgleichsumlage hat sich leicht reduziert. Der Schuldenstand zum 31.12.2024 beträgt voraussichtlich 1,8 Mill. Euro – ohne die Gemeindewerke. Das ist eine pro Kopf Verschuldung von 164€ Euro. Wir dürfen jedoch eines nicht unterschätzen: Wie auch aus dem Bericht zum Haushalt 2024 zu lesen ist, besteht in unseren Ortsbezirken ein hoher Investition- und Unterhaltungsstau! Die FWM Fraktion hat diese Problematik immer wieder angemahnt und die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher können hierzu sicherlich noch mehr ausführen. Denn, schnell wird aus einer Unterhaltung eine teure Investition. Sich todsparen bedeutet für die Zukunft, höhere Ausgaben für Sanierungen, z.B. an den Bürgerhäusern, Schulen und Kindergärten wenn es z.B. um energetische Maßnahmen, aber auch einfach Unterhaltungsmaßnahmen ans Fassaden oder Dächern geht, an Straßen und Friedhöfen usw.! Herr Bürgermeister, hier muss angepackt werden. Die finanziellen Mittel sind vorhanden. Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich bitte auf einige einzelne Maßnahmen eingehen.

1. Ärztehaus/’Marienhaus Wohnen 65Plus’

Der FWM Fraktion ist es seit Jahren eine Herzensangelegenheit die hausärztliche Versorgung für unsere Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Dabei werden wir von unserem Vorsitzenden und Arzt Hugo Bader sehr gut beraten und in die Umsetzung eingebunden. Leider mussten wir im Laufe des Jahres 2023 feststellen, dass das Ziel des Umzugs der Ärzte in das neue Ärztehaus zum 01.07.2023 nicht erreicht wurde. Viermal wurde der Termin verschoben. Noch im November 2023 waren kaum Fortschritte im Erdgeschoss und im 1. OG zu erkennen, die einen Einzug zum 01.12.23 gewährleisten konnte, was die FWM Fraktion zu einer weiteren Anfrage bewegte. Das Ärztehaus ist ein äußerst wichtigeres Projekt mit großer Bedeutung für Morbach, zusammen mit Arztpraxen und deren Mitarbeiter*innen für unsere Bürgerinnen und Bürger, damit Morbach zukünftig Standort eines Medizinischen Versorgungszentrums werden kann, damit Morbach einen weiteren deutlichen Schritt nach vorne, hin zu einem Mittelzentrum unternimmt. Mit dem Umzug konnte nun vor ein paar Tagen begonnen werden. Sorgen bereitet uns allerdings die Parkplatzsituation rund ums Ärztehaus. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere Anfrage vom 14.11.23. Wir bitte Sie nochmals, Herr Bürgermeister, der FWM Fraktion Einsicht in die Vertragsunterlagen zum Kauf den Ärztehauses zu gewährleisten. Um einen Termin habe ich wiederholt gebeten. Ebenfalls scheint das Projekt ‘Marienhaus Wohnen 65PLUS’ in weite Ferne gerückt zu sein. Man hört nichts mehr davon. Auch hierzu hatte die FWM Fraktion eine Anfrage gestellt. Herr Bürgermeister, nehmen Sie nochmals Verhandlungen und Gespräche mit dem Träger auf. Die Bürgerinnen und Bürger warten seit Jahren auf eine an die heutigen Ansprüche anknüpfende, zeitgemäße Betreuung. Der Bedarf ist seit Jahren erkennbar vorhanden.

2. Grundschulen/Kindergärten

Die Sanierung der Grundschule Blandine Merten in Morscheid konnte abgeschlossen werden. Wie uns der Ortsvorsteher von Morscheid-Riedenburg fortlaufend mitteilte, ‘krachte es bei der Umsetzung oftmals im Gebälk’. Wir hatten mehrmals die zögerliche Umsetzung durch Anfragen angemahnt. Nunmehr stellen wir nach Ende der Sanierung fest, dass gegebenenfalls weiterer Raumbedarf für die Schülerinnen und Schüler besteht. Hierzu bitten wir um eine Information in der nächsten Gemeinderatsitzung. Letztendlich, wenn auch mit deutlicher Verzögerung, ist in Morscheid-Riedenburg eine moderne Grundschule, ein Schulstandort mit Zukunft entstanden. Die Schule ist barierrefrei, gleiches gilt für den erneuerten Bürgersaal in Morscheid. Auch dies hat Überzeugungskraft unsererseits gekostet – es hat sich gelohnt. Herzlichen Dank. Was leider noch fehlt, ist ein WLAN-Anschluss im Bürgerhaus. Hierzu hatte ich in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss angefragt. Darüber hinaus sollte, wie vom Ortsbeirat Morscheid-Riedenburg beschlossen, ein Verkehrskonzept unter Einbindung des bisher unbefestigten Parkplatz gegenüber der Schule/des Kindergartens erstellt und ausgeführt werden. Diese wurde in diesem Jahr verwaltungsseitig aus unerklärlichen Gründen zunächst auf der Prioritätenliste nach hinten geschoben. Weshalb? Durch unseren Einwand und der Verständigung innerhalb der Fraktionen im Gemeinderat Morbach konnte erreicht werden, dass die Maßnahme in 2024 Berücksichtigung findet. Herzlichen Dank an die anderen Fraktionen. Auch in den Grundschulen in Morbach und Haag muss der Raumbedarf überprüft und erforderliche energetische und bauliche Maßnahmen in den nächsten Jahren angepackt werden. Als weitere kurzfristige Maßnahmen nenne ich beispielhaft die energetische Sanierung der Turnschulhalle in Morbach und die Treppe im Schulgebäude in Haag. Gleiches gilt für die Kindergärten in der Gemeinde Morbach. Hier steht die Maßnahme des Umbaus des Kindergartens in Weiperath seit einiger Zeit an.

3. Ausweisen von Bauland/Sanierungsgebiete

Das Vorhalten von Bauland in allen unseren Ortsbezirken bleibt unseres Erachtens weiterhin eine zentrale Aufgabe der Gemeinde auch wenn zurzeit das Bauen sehr teuer und die Bautätigkeit von Ein- und Mehrfamilienhäusern rückläufig ist. Es kommen auch wieder andere Zeiten, denn Wohnraum wird gebraucht. Ökonomen prognostizieren, dass die Baupreise Ende 2024/Anfang 2025 wieder fallen. Für den Zentralort Morbach muss ein Weg gefunden werden, den bestehenden Flächennutzungsplan zu ändern. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der anderen Ortsbezirke der Gemeinde Morbach erfolgen. Eine Lösung wäre die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV, Morbach muss in Mainz als Mittelzentrum anerkannt werden. Dazu später mehr. Neben den in den vergangenen Jahren umgesetzten Baugebieten müssen auch in den Ortsbezirken Weiperath, Rapperath, Heinzerath, Hunolstein und auch in Wederah Bauflächen, gegebenenfalls kurzfristig, ausgewiesen werden. Für Hinzerath favorisieren wir die innerörtliche Entwicklung durch bereitstellen einer Fläche der Kirchengemeinde. Wir sollten nach dem Grunderwerb in die Umsetzung gehen. Das Vorhalten von Bauland ist langfristig ein wichtiger Baustein zur Begegnung des Fachkräftemangels des Industrie- und Gewerbestandortes Morbach. Wir machen auch darauf aufmerksam, dass die Straßen in den Baugebieten je nach Baufortschritt zeitnah fertiggestellt werden müssen. Darauf haben die Anlieger einen Anspruch. Auch das Thema der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen, ein Antrag der FWM aus dem Jahr 2015, muss nochmals angepackt und aus der Schublade herausgenommen werden.

4. Straßenausbau

Ab dem kommenden Jahr werden wir in Morbach ‘Wiederkehrende Beiträge’ weg von den ‘Einmalbeiträgen’ als Beitragsabrechnung einführen. Dies ist gesetzlich so vorgesehen. Ob es der richtige Weg ist, wird sich in Zukunft noch zeigen. Hohe Beitragsrechnungen für den Einzelnen Grundstückseigentümer werden vermieden und auf alle innerhalb der Abrechnungseinheit liegenden Eigentümer umgelegt. Für die FWM Morbach war es in diesem Zusammenhang wichtig, zur Entlastung der Grundstückseigentümer die möglichst höchste Förderung durch die Gemeinde zu erhalten und in der Satzung festzulegen – auch dies eine Entlastung für unsere Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin sollten wir uns über Parteigrenzen hinaus -auch auf Kreisebene- gegen die Abstufungen von Kreisstraßen stemmen. Hier macht es sich das Land wieder einmal sehr einfach und wälzt die Kosten nach unten, auf die Kommunen ab. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf das uns seit Jahren begleitende Thema der Straßenausbaubeiträge in Heinzerath, K1/K96 eingehen. Die Beitragsbescheide für den Ausbau der K1/K96 beinhalteten erhebliche Fehler, die zum Nachteil der Anlieger, aber auch zum Nachteil der Gemeinde Morbach und des Landkreises Bernkastel-Wittlich führten. Hinzu kommen Kosten für ein Gutachten, noch nicht eingerechnet der Zeitaufwand innerhalb der Gemeindeverwaltung Morbach und, und, und! Wer zahlt diesen Aufwand? Dies bedarf der Klärung! Die Fraktion der FWM hat mit Schreiben vom 02.03.22, 18.01.23, 05.02.23, 12.06.23 und letztlich vom 30.09.23, sowie vielen weiteren Gesprächen mit Ihnen Herr Bürgermeister auf die zu klärenden Umstände hingewiesen. Herr Bürgermeister, durch deutlich erkennbare Fehler in der Gemeindeverwaltung und des LBM Trier ist in Bezug auf Straßenausbaubeitragsbescheide ein erheblicher Vertrauensverlust eingetreten. Der Trierische Volksfreund hat wiederholt davon berichtet. Eine Vielzahl von Straßenausbaubeitragsbescheiden in verschiedenen Ortsbezirken stehen noch aus. Sie, Herr Bürgermeister, sollten das Schiff ‘Straßenausbaubeitragsbescheide’ in ruhiges Fahrwasser lenken, wieder seetüchtig machen – denn alle betroffenen Anlieger unserer Ortsbezirke haben ein Recht auf nachvollziehbare, transparente und vor allem richtige Straßenausbaubeitragsbescheide.

5. Prioritätenliste

Seit Jahren führt die Gemeinde Morbach eine Prioritätenliste für den investiven und Unterhaltungsbereich. Eine gute Sache. Die Ortsbeiräte können ihre Maßnahmen anmelden und sollen anschließend auf dieser Liste Berücksichtigung finden. In diesem Jahr beinhaltet die Prioritätenliste im investiven Bereich fast ausschließlich vorgeschlagene Maßnahmen der Verwaltung. Fahrzeugkonzepte, Schulen und Kindergärten, Radwegekonzept, Starkregenkonzept, Brandschutz usw. Was den Brandschutz und damit die Maßnahme auf dem Freizeit Wohnpark Hochwald angeht, so möchten wir darauf hinweisen, dass bereits auf der Prioritätenliste 2015 der Gemeinde Morbach ein ‘Konzept zur Aufwertung des Freizeit Wohnpark Hochwald’ aufgenommen wurde. Im vergangenen und laufenden Jahr kam die nicht einfache Thematik des Brandschutzes hinzu, die eine neue Dynamik in der Sache aufnahm. Wir sehen in der Umsetzung aber auch eine Chance für einen Neubeginn. Angemeldete Maßnahmen der Ortsbezirke findet oftmals über Jahre hinweg keine Berücksichtigung. Das ist ein Dauerbrenner. Herr Bürgermeister, diese Situation führt dazu, dass die Begeisterung am kommunalen Ehrenamt in den Ortsbezirken sinken könnte. Wenn man vor Ort nicht mehr mitgestalten kann, obwohl finanzielle Mittel vorhanden sind und Sie selbst auf einen Investitionsstau im Haushalt hinweisen, muss man sich die Frage stellen, weshalb ist das so? Hierzu sollten wir eine Antwort finden, gegebenenfalls für die Ortsbeiräte und die Ortsvorsteher mehr Freiräume schaffen, weg von der maßlosen Bürokratie und des ständigen Prüfens. Personalmangel alleine kann die Antwort nicht sein. Abläufe innerhalb der Verwaltung müssten optimiert werden. Dies würde auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung entlasten. Auch über die Budgets in den Ortsbezirken muss neu nachgedacht werden. Insbesondere das Unterhaltungsbudget macht uns sehr große Sorgen. Es muss fortgeschrieben werden, mehr Geld für Unterhaltung, denn, ich komme zurück auf ihre eigene Aussage, ‘das sich ein Unterhaltungsstau’ angesammelt hat. Setzen wir hier ein Zeichen und stärken das Ehrenamt. Darüber hinaus gibt es Projekte auf der Prioritätenliste, die bereits seit Jahren vom Gemeinderat gefordert werden. Ich denke an die Neugestaltung des Morbacher Freibades, das Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’, die Einrichtung eines Wertstoffhofes, oder auch beispielsweise die Inwertsetzung der ‘Burgruine Baldenau’, oder das Bürgerhaus in Wenigerath. Zur Burgruine Baldenau hat die FWM Fraktion bereits im Juli 2023 eine Anfrage gestellt, die uns im Dezember schriftlich beantwortet wurde. Weshalb dauert das so lange? Erstmals hat nun auch ein Bürger eine Eingabe zum Haushalt gemacht. Eine Eingabe, die vollumfänglich die Unterstützung unserer Fraktion findet. Wenn die Umsetzung der Maßnahmen, z.B. des Freibades in Morbach personell innerhalb der Verwaltung nicht zu stemmen ist, sollten wir die Möglichkeit ins Auge fassen, solche Maßnahmen durch einen beauftragten Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer, so wie beim Ärztehaus oder bei der Städtebaulichen Entwicklung des Bereichs Bahnhofstraße 11 bis 13a geschehen, durchzuführen. Auch die Vergabe über einen Architektenwettbewerb wäre eine Möglichkeit. Insbesondere möchte ich auch in diesem Jahr auf ein notwendiges Programm zur Instandhaltung unserer Wirtschaftswege hinweisen. Nicht nur unsere Innerortsstraßen, sondern auch die Wirtschaftswege bedürfen der Unterhaltung weit über die finanziell sehr begrenzten Möglichkeiten im Unterhaltungsbudget der Ortsbezirke hinaus. Unsere Wirtschaftswege werden gerne als Spazierwege und von Radfahrern genutzt. Gut so. Deshalb fordern wir die Verwaltung auf, eine eigene Prioritätenliste ‘Wirtschaftswege’ aufzulegen und mit finanziellen Mitteln auszustatten.

6. Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’

Es war ein guter Vorschlag, dass Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ über das ‘Interkommunale Gewerbegebiet HUMOS’ anzubinden. Eine Fläche die unmittelbar Zugang zur B50/Neu hat. Nur was ist bisher über Jahre hinweg daraus geworden? Herr Bürgermeister, fortlauf wird an uns herangetragen, dass Unternehmer aus Morbach, aber auch von außerhalb von Morbach nach Gewerbeflächen fragen und seitens der Verwaltung abgewiesen werden müssen. Dadurch schneidet man sich ja buchstäblich den Ast selbst ab, auf dem man sitzt. Ich habe es eingangs erwähnt. Gewerbe und damit auch die Gewerbesteuern sind die Achillesverse unserer Einnahmen. Deshalb müsste diese Maßnahme äußerste Priorität haben, damit neben der Gewerbesteuer auch neue Arbeitsplätze entstehen können. Arbeitsplätze bedeuten eine weitere positive Entwicklung des Standortes Morbach, hin zum Mittelzentrum. Darüber hinaus hätte ein zum jetzigen Zeitpunkt im Bau befindliches Gewerbegebiet sicherlich auch die heimische Wirtschaft belebt. Das Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ wurde bereits im Jahr 2014 angemeldet. Weshalb dauert das alles so lange? Die FWM aber auch die CDU Fraktion hatten diesbezüglich wiederholt nach dem Sachstand nachgefragt. Auch verweisen wir hierzu auf die Eingabe eines Bürgers aus Morbach-Gonzerath die die FWM Fraktion vollumfänglich unterstützt. Ich habe dies bereits zum neuen Tagesordnungspunkt 7 hinreichend erläutert.

7. Wertstoffhof und Erdaushublager/Erweiterung des Steinbruchs Meter

Beim Thema Wertstoffhoff und Erdaushublager stellen sich uns, Herr Bürgermeister, auch in diesem Jahr die Nackenhaare. Seit vielen Jahren fragen wir auch hier über die Parteigrenzen hinweg immer wieder nach, wann wir einen Wertstoffhof in der EG Morbach und ein Erdaushublager in der EG Morbach einrichten. Die Gründe und die Notwendigkeit sind hinreichend bekannt. Weshalb dauert das alles solange? Wir können doch nicht alles tausendmal umdrehen bis ein Beschluss des Gemeinderates in der Verwaltung und der ART umgesetzt wird. Die FWM Fraktion hat zu diesem Thema wiederholt angefragt. Auch die Erweiterung des Steinbruchs Meter in Morscheid ist ein Thema, welches sich seit Jahren wie Kaugummi zieht. Ich verweise auch hier auf eine Anfrage der FWM Fraktion. Dieses Unternehmen ist seit mehr als 40 Jahren Partner der Gemeinde. Einen Steinbruch vor Ort zu haben, ist ein Segen für eine Region.

8. Städtebauliche Erneuerung, Projekt Bahnhofstraße 11,11a und 13

Zum Bauprojekt Bahnhofstraße 11 bis 13a gab es im Jahr 2022 sehr unterschiedliche Meinungen. Die von uns geforderte Transparenz wurde im Juli 2023, also ein Jahr nach der sehr strittigen Sitzung des Gemeinderates (der Trierische Volksfreund titelte: ‘Transparenz bleibt bisher auf der Strecke) umgesetzt. Ein Jahr! Weshalb dauerte das so lange? Wir hoffen nun auf eine baldige Neugestaltung der wenig attraktiven Örtlichkeit in Morbach.

9. Feuerwehren/Blaulichtfamilie/Vereine/Jugendparlament

Sehr geehrte Damen und Herren, die Gemeinde Morbach stattet ihre Feuerwehren unseres Erachtens sehr gut aus. So soll es auch sein. In Bezug auf die Tätigkeit unserer Gerätewarte müssen Lösungen gefunden werden. Lösungen, die zusammen mit den Wehren erarbeitet werden sollten. Nach wie vor wird dem persönlichen ehrenamtlichen Engagement unserer Feuerwehren und auch anderer ehrenamtlicher Mitarbeiter der Blaulichtfamilie von Seiten des Landes zu wenig Anerkennung gezollt. Die Anerkennung von Rentenpunkten für das äußerst wichtige ehrenamtliche Engagement wäre ein erstes Zeichen des Landes. Weiterhin regt die FWM Fraktion an, bei der Umsetzung der Bedarfspläne für den Anbau von Feuerwehrhäusern die Meinungen und Anregungen unserer örtlichen Wehren einzuholen. Die örtlichen Wehren müssen in die Prozesse eingebunden werden. Gleiches gilt auch bei der Aufstellung des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehren in der Gemeinde Morbach. Durch die Änderung beim Polizei- und Ordnungsbehördengesetz, aber auch bei der Neuausrichtung der GEMA z.B. an den Weihnachtsmärkten, werden unseren Vereinen immer höhere Kosten aufgedrückt. Das kulturelle Leben und sportliche Leben wird von der Politik weiter eingeengt. Dass kann doch nicht der richtige Weg sein! Danke sagen wir auch unseren Vereinen, einem Standbein des dörflichen Lebens dafür, dass sie das sportliche und kulturelle Leben mit viel Engagement begleiten. Danke auch den vielen privaten und geschäftlichen Unterstützern unserer Vereine. Danke sagen wir Ihnen Herr Bürgermeister und der Verwaltung für das Ausrichten eines jährlichen Ehrenamtstages. Das Jugendparlament bringt sich mit guten Ideen in die Kommunalpolitik ein. Als Beispiel nenne ich das große Engagement rund um den Bike Park. Dafür ein herzliches Dankeschön verbunden mit nochmaligen Glückwünschen zur Nominierung des Deutschen Engagementpreises 2023. Herzlichen Dank sagen wir auch der Firma Martini Bau, die den Bau des Bike Parks tatkräftig unterstützt.

10. Radwegekonzept/ÖPNV

Das Radwegekonzept mit einer Einbeziehung der überörtlichen Radwege und das in alle vier Himmelsrichtungen, auch hin zum Kreis Birkenfeld wurden beschlossen. Es wird jedoch noch Jahre dauern, bis es zur Umsetzung kommt. Wir sollten nicht ausschließlich auf dieses Konzept vertrauen und abwarten, wenn es darum geht Radwege die ganz sicherlich fehlen, auszubauen. Was hindert es uns daran, einzelne Strecken mit eigenen Mitteln bereits heute als Radweg auszubauen. Der ÖPNV und damit für Morbach die Ausschreibung des Linienbündels Hunsrück hat der FWM Fraktion im Frühjahr/Sommer 2023, kurz vor der entscheidenden Vergabesitzung im Kreistag viele Sorgen bereitet. Herr Bürgermeister, es wäre unseres Erachtens Aufgabe der Verwaltung gewesen hier einmal mehr hinzusehen. Insofern war es wieder einmal ein Antrag aus der Politik, ein Antrag der FWM der dazu führte, dass kurz vor Toresschluss erhebliche Verbesserungen für die Gemeinde Morbach innerhalb des ÖPNV ab 2024 erreicht werden konnte. Wir werden dies auch weiterhin beobachten, denn bis zu 10% der bisher ausgeschriebenen Buslinien können im ÖPNV und damit auch im Schülerverkehr noch nachgeschoben werden.

11. Digitalisierung/Daseinsvorsorge

Der Glasfaserausbau schreitet, wenn auch schleppend voran. Für notwendige bauliche Maßnahmen an Straßen und Gehwegen werden für 2024 300.000€ im Haushalt bereitgestellt. Leider mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass in verschiedenen Ortsbezirken Bürger*innen kurzfristig von einem Anbieter gekündigt wurden. Viele Haushalte standen von heute auf morgen ohne Festnetzanschluss und ohne Interanbindung dar? So ein Vorgehen dürfte ein fortschrittliches Land, hier vertreten durch die Bundesnetzagentur, nicht zulassen. Darüber hinaus muss die Digitalisierung stärkere Umsetzung in der Verwaltung finden. Dies würde Abläufe innerhalb der Verwaltung vereinfachen. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass die Digitalisierung insbesondere für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Problem darstellen kann. Die Seniorenberatung ‘Geheichnis’ hat sich diesem Problem angenommen. Sie bieten kostenfreie Beratung, sogar mit Hausbesuch an. Einfach toll. In diesem Zusammenhang möchte sich die FWM Fraktion ausdrücklich für die sehr gute Arbeit und das Engagement der Mitarbeiterinnen der Seniorenberatung ‘Geheichnis’ bedanken. Ihre Arbeit ist überaus wichtig für unsere Seniorinnen und Senioren und für unsere Gesellschaft. Weiteres Thema der Daseinsvorsorge sollte der Aufbau von Ladesäulen für E-Autos sein. Wir haben uns vor Jahren auf die Fahne geschrieben und hier im Sitzungssaal ist es nochmals deutlich zu lesen: ‘Mit Energie Zukunft gestalten’! Ein Thema, bei dem wir nicht stehen bleiben dürfen! Ein Thema, welches wir ständig im Blick haben müssen. Ich komme nochmals auf unsere Seniorinnen und Senioren zurück. Herr Bürgermeister, bei der Thematik der Versorgung unserer älteren bzw. kranken Bürgerinnen und Bürger zu Hause, täglich mit einer warmen Mahlzeit muss die Gemeinde Morbach nachlegen. Zu Hause alt werden, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben muss das Ziel sein.

12. Kommunal und Verwaltungsreform

Die Kommunal- und Verwaltungsreform der VG Thalfang am Erbeskopf ist krachend gescheitert. Die Verantwortung hierfür hat in erster Linie das Land Rheinland-Pfalz. Ein Desaster, denn allein mit dieser Entscheidung ist unserer Nachbarkommune, der VG Thalfang, nicht geholfen.

13. Landesentwicklungsprogramm IV

Machen Sie dieses Thema zur Chefsache, so die Worte der FWM Fraktion in der letzten Haushaltsrede. Herr Bürgermeister, es gibt sehr gute und nachvollziehbare Gründe, weshalb Morbach zukünftig als Mittelzentrum im Landesentwicklungsprogramm IV zu finden sein müsste. Ich nenne den Industrie- und Gewerbestandort Morbach mit seinen vielen Arbeitsplätzen und seiner Steuerkraft; die IGS Morbach mit der Möglichkeit das Abitur in Morbach abzulegen; das Grundschulsystem mit drei tadellose funktionierten Schulen und weiteren 7 ebenfalls tadellos funktionierenden Kindergärten und nicht zuletzt das Ärztehaus, vielleicht in absehbarer Zeit ein Medizinisches Versorgungszentrum, und, und, und! Wurden hierzu zwischenzeitlich Gespräche aufgenommen? Wir schlagen diesbezüglich vor, über alle Parteigrenzen hinweg zu ‘Morbacher Gespräche’ auf Gemeinde- und Kreisebene aufzurufen und zum Thema ‘EG Morbach, Mittelzentrum im LEP IV’ im Frühjahr des kommenden Jahres einzuladen.

14.Forstwirtschaftsplan

Sehr deutliche Worte hat die FWM Fraktion im vergangenen Jahr zur Brennholzversorgung der Bevölkerung der Einheitsgemeinde Morbach gefunden. Dies sowohl bei Landesforsten, als auch im Rahmen von Veranstaltungen innerhalb der Nationalparkversammlung. Man scheint den Fehler erkannt zu haben. Gut so. Schwamm drüber. Die Brennholzversorgung unter Beteiligung von Landesforsten ist nach unserer Kenntnis in der Gemeinde Morbach wieder gesichert. Herzlichen Dank sagen wir allen Beteiligten bei Landesforsten, unserem Revierförster Herrn Haag und auch Herrn Christoph Strouvelle vom Trierischen Volksfreund für die Begleitung der Thematik. Im Forstwirtschaftsplan liefert ein gutes Ergebnis. Die Gründe hierfür liegen sicherlich auch im erhöhten Holzeinschlag. Der sich immer noch rasant ausbreitende Borkenkäfer dürfte ein Auslöser für den erhöhten Holzeinschlag sein. Über den Sinn der Probeweise Aufnahme von Biotopbäumen mit der Förderung ‘Klimaangepasstes Waldmanagement’ und Ausweisung von fünf Habitatbäumen pro ha Waldfläche kann man sich sicherlich streiten. Aus bisher 3000 vorzuhaltenden Habitatbäumen werden nun mehr 13.500 Habitatbäume. Die aktuelle jährliche Förderung aus dem Programm ‘Klimaangepasstes Waldmanagement’ beträgt 187.055,75 € für die nächsten 3 Jahre. Manchmal hat man keine Worte mehr, woher und für was Gelder zur Verfügung gestellt werden! Eine große Aufgabe wird auch zukünftig der Waldumbau sowie die Bekämpfung des Borkenkäfers sein. Mit einem Jahresgewinn in Höhe von 214.300€ wird der Forsthaushalt 2024 voraussichtlich abschließen.

15. Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

Im Sommer 2022 konnten sich die Mitglieder des Werksauschusses und die Mitglieder des Gemeinderates im Rahmen von Ortsbesichtigungen ein Bild vom Zustand unserer Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen machen. Die Anlagen beider Betriebszweige benötigen fortlaufend Investitionen. Hierauf sollten wir sehr viel Wert legen. Die Qualität, aber auch die Quantität unseres Lebensmittels Nummer EINS muss gesichert, aber auch bezahlbar bleiben. Mit dem Antrag zur Gewinnabschöpfung und Überführung des anteiligen Gewinnes aus dem Windpark ‘Am Ranzenkopf’ in den Bereich der Gemeindewerke hat der Gemeinderat einen klugen Beschluss gefasst. Leider ist es nach Prüfung durch ein Wirtschaftsunternehmen nicht möglich, den Gewinn aus der Windkraft ‘Am Ranzenkopf’ für laufende Betriebskosten und damit auch zu Abwendung einer Gebührenerhöhung im Bereich der Wasserversorgung einzusetzen, ohne dass Steuern in Höhe von 25% bis 30% anfallen. Wir sollten die 1,1 Mil. Euro jedoch zeitnah für eine nachhaltige Gebührenstabilität im investiven Bereich unserer Gemeindewerke einsetzen. Deshalb beantragen wir, dass die Verwaltung zusammen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft THS aus Saarbrücken prüft, in welcher von der Wertschöpfung sinnvollsten Weise eine Überführung der Gewinne aus dem Windpark ‘Am Ranzenkopf’ in den Haushalt der Gemeindewerke überführt werden kann? Dabei soll auch die Möglichkeit geprüft werden, die Gewinne für laufende Kosten einsetzen zu können. Herzlichen Dank sage ich in Namen der Freien Wählergruppe Morbach allen ehrenamtlich tätigen Personen für ihr großes Engagement. Den Ehrenämtlern in den Vereinen, einem Grundpfeiler unseres dörflichen Lebens, der Blaulichtfamilie, dem Pflegepersonal, Schulen und Kindergärten, unseren Morbacher Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern. Danke an die Ortsvorsteher/innen, Stellvertreter/innen und Ortsbeiräten, die die Geschicke in ihren Ortsbezirken unter nicht immer einfachen Umständen führen und das kommunale Ehrenamt aufrecht halten. Danke, Herr Bürgermeister Ihnen und Ihrer Mannschaft und den Pressevertreterinnen den Pressevertretern für die Berichterstattung. Ich wünsche Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern, eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und alles Gute im kommenden Jahr Bleiben Sie zuversichtlich und vor allem gesund. Ich bitte um Aufnahme in die Niederschrift.“

Gemeinderatsmitglied Barbara Anton führt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Folgendes aus:

„Verehrte Anwesende! Wir haben als Gemeinde in diesem Jahr viel Neues auf den Weg gebracht, Altes abgearbeitet und uns mit altbekannten Themen beschäftigt, die uns wieder oder auch immer wieder Kopfzerbrechen bereiten. Wir haben –Gott sei Dank – ein sehr motiviertes Team in der Verwaltung, eine gute Zusammensetzung aus jungem, engagiertem als auch erfahrenem Personal, welches kompetent die schwierigsten Themen anpackt und zufriedenstellende Lösungen erarbeitet. Vielen Dank an alle Mitarbeiter der Verwaltung, der Werke und der Feuerwehr. Danke für Euren Einsatz in diesem Jahr! Danke auch an unsere Betriebe in Morbach, die mit ihrem wirtschaftlichen Wirken unsere Arbeit hier mit ihren Steuern ermöglichen und Danke an unseren Kämmerer Gorges für die Erstellung des immer sehr umfangreichen Haushalts der Einheitsgemeinde. Es wird für Ihn und seine Crew in diesen turbulenten Zeiten nicht einfacher, die Parameter für eine Vorschau auf die Finanzen der kommenden Jahre zu setzen. Die setzt er auch dieses Jahr wie immer bedacht, trotzdem ist unser Haushalt nicht nur im Umfang sondern auch in der Aussage konkurrenzlos positiv: Wir haben eine komfortable freie Finanzspitze und können weiter Schulden abbauen, das ist ein Luxus, den sich nicht viele Gemeinden leisten können. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wird dem Haushalt uneingeschränkt zustimmen. Was unserer Fraktion allerdings bei allen Darstellungen der guten Finanzsituation fehlt, das sind innovative Ausblicke und konkrete Maßnahmen zum Senken unseres CO2-Ausstoßes und zum Abmildern des drohenden Klimawandels. Der Klimawandel steht nicht mehr vor der Tür, er sitzt schon bei uns im Wohnzimmer und wir erleben ihn - konkret! In Rheinland-Pfalz liegt der Temperaturanstieg bereits bei rund 1,7 Grad. Das ist der größte Anstieg für ganz Deutschland und die 1,5 Grad - Latte der EU ist bei uns also bereits gerissen – und dann hört man von allen Seiten: Ja und? Dann kriegen jetzt wir halt ‘nettes’ Mittelmeerklima! Aber so einfach ist das nicht! Was wir hier in Mitteleuropa zu erwarten haben sind

ungleichmäßig verteilte Niederschläge - nicht nur ungleichmäßig verteilt zwischen den Regionen sondern auch ungleichmäßig verteilt über den Jahresverlauf.

Was uns erwartet, ist die daraus resultierende fehlende Grundwasserneubildung – wenn wir nicht endlich massiv gegensteuern, wird Wasser zum knappen und kostbaren Gut.

Was uns erwartet sind Starkregenereignisse, Fluten, aber auch Stürme, Perioden mit Trockenheit und Dürre, Hitzeschäden, Waldbrände, steigende Ozonwerte.

Aus diesen Wetterextremen resultieren dann auch Krankheiten bei uns Menschen, die unser Gesundheitssystem noch sehr belasten werden.

Zu beobachten sind bereits deutliche Störungen der Ökosysteme und der Verlust an Biodiversität.

Letztendlich drohen Umweltschäden vor allem in den Wäldern.

Die Wälder, unsere grünen Lungen, sind jetzt schon übermäßig betroffen. Den Stress durch den Klimawandel können Pflanzen und Bäume nicht mehr ausgleichen. Die Schäden nehmen stark zu, in allen Regionen und bei allen Baumarten, wie der aktuelle Waldschadensbericht ausweist. Im Waldland Rheinland-Pfalz sind 82,5 Prozent aller Bäume geschädigt, 46 Prozent deutlich und irreversibel. Das sind die höchsten Werte seit 40 Jahren und das Schlimmste daran ist, dass die geschädigten Bäume den sich ausbreitenden Schädlingen nicht mehr viel entgegenzusetzen haben. Die natürlichen Schutzmechanismen funktionieren nicht mehr und Borkenkäfer, Pilze, Viren haben leichtes Spiel. Z.B. der Eichenprachtkäfer, den gibt es hier schon immer aber jetzt wird er zu einem weiteren Problem für unsere Forstleute. Wenn auch hier bei uns 200jährige Eichen ad hoc gefällt werden müssen, um den Wertverlust gering zu halten. Unter diesen Bedingungen wird die Holzernte für uns nicht mehr die sichere Bank sein - sie wird zum Glücksspiel. Biologen gehen übrigens davon aus, dass die Waldschäden zum großen Teil durch übermäßige Grundwasserentnahmen verursacht werden. Trotz allem ist der Klimawandel für die meisten unserer Kommunalpolitiker hier vor Ort leider immer noch kein Thema… Wir sind eine gut situierte Gemeinde mit Vorbildfunktion. Wir sollten nicht nur die Überschüsse aus der Windkraft verwenden, um sofort unseren CO2-Ausstoß zu verringern, sondern auch für Förderprogramme, die unsere Bürger befähigen in erneuerbare Energien und energetische Sanierungen zu investieren. Das wäre nachhaltige Klimapolitik! Jetzt! Nehmt diesen Gedanken bitte mit ins neue Jahr. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wünscht allen ein friedliches Weihnachtsfest und Frieden für das neue Jahr, Frieden für die Welt!“

Gemeinderatsmitglied Marco Thees macht für die FDP-Gemeinderatsfraktion folgende Ausführungen:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal, sehr geehrte Herren Beigeordnete, sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Morbach, sehr geehrte Frau Ortsvorsteherin Knob, sehr geehrte Herren Ortsvorsteher, sehr geehrte Damen und Herren,

im August sind in der Gemeinde Freisbach Bürgermeister und Gemeinderat geschlossen zurückgetreten. Hauptursächlich für die Entscheidung der Mandatsträger in dem pfälzischen Ort ist das Schicksal, das immer mehr Kommunen ereilt: Überschuldung und keinerlei finanzielle Spielräume. Dieses Problem hat die Gemeinde Morbach nicht. Haben wir vor einem Jahr mit etwas Bauchweh einen nicht vollständig ausgeglichenen Haushalt beschlossen, so konnten wir das Ergebnis 2023 mit dem Nachtrag im Herbst in ein deutliches Plus drehen. Und auch der Haushalt 2024 ist im Plan ausgeglichen und weist im Ergebnishaushalt einen Überschuss in Höhe von knapp 900.000 Euro sowie im Finanzhaushalt eine freie Finanzspitze in Höhe von 1,5 Mio Euro aus. Auf diese Zahlen können wir stolz sein und wir danken denen, die mit ihrem Tun und Wirken zu diesem Zahlenwerk maßgeblich beitragen: unseren Unternehmen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit Tatkraft und Fleiß Wertschöpfung generieren und uns damit in die Lage versetzen, eine ordentliche Infrastruktur vorzuhalten, die unsere Gemeinde mit ihren 19 Ortsbezirken lebenswert macht.Mitverantwortlich für die Finanzmisere vieler Kommunen sind aber auch immer umfangreicher werdende Pflichtaufgaben, die Gemeinden zwischenzeitlich zu erfüllen haben. Hinzu kommt ein Bürokratismus, der immer größere Ausmaße annimmt und umfangreiche personelle Ressourcen bindet. Beide Komponenten wirken wie Fußfesseln und hindern uns Bestand in Schuss zu halten und Projekte zu entwickeln: PKW-Stellplatzanforderungen für Grundschul-Container, die Verpflichtung zur Bildung einer Fischereigenossenschaft, umfangreiche Dokumentationen und komplexe mathematische Berechnungsnachweise für Ausgleichmaßnahmen, selbst bei kleinen Projekten wie einem Beachvolleyballplatz, oder eine Kommunalaufsicht, die sich dezidiert mit nicht zurückgegebenen Pfandflaschen anlässlich einer Kinder-Ferienfreizeit der Gemeinde an einem heißen Sommertag beschäftigt, sind nur ein paar Beispiele. Auch ausufernde Förderrichtlinien rauben einem die Lust Projekte aufzugreifen und voranzutreiben. Wichtige finanzielle Mittel für die Aufforstung unserer, vor allem durch den Borkenkäfer, geschädigten Wälder, fließen nur, wenn 13.500 Habitats-Bäume identifiziert und katalogisiert werden. Die hierfür aufzuwendenden 60.000 Euro für die Erstaufnahme dieser Bäume wären sicherlich sinnvoller direkt in die Aufforstung investiert anstatt in eine Katalogisierung ausgewählter Bäume. Diese Hürden treffen auch die Gemeinde Morbach und haben Auswirkungen auf Projekte, die wir seit Jahren vorantreiben und entwickeln möchten und bei denen sich nichts oder nur wenig tut. Diese Drangsalierungen, die jeweils von den übergeordneten Behörden und Institutionen initiiert werden, müssen zwingend zurückgefahren werden, denn so geht es nicht weiter – wir legen unsere Kommunen, Kreise, Länder und damit ganz Deutschland lahm! Mit einer Aufstockung von 6 Köpfen im Stellenplan versuchen wir den gestiegenen Anforderungen im Verwaltungsbereich Rechnung zu tragen, um die anstehenden Aufgaben zu meistern. Im Zusammenhang mit dem Personalaufbau muss auch eine Auseinandersetzung mit Prozessoptimierungen erfolgen. Hier sehen wir durchaus noch Potential. Vermeintlich kleine Maßnahmen, beispielsweise in der Digitalisierung, können in Summe zu Erleichterungen und somit zu effizienterem Arbeiten führen.Die Personalsuche sollte im neuen Jahr schnell und mit Nachdruck angegangen werden, um für die Gemeinde wichtige Projekte voranzutreiben. An erster Stelle zu nennen ist hier die Modernisierung des Schwimmbades, ein Anliegen, das seit über 20 Jahren auf der Agenda steht. Wo wir hin möchten, hat der Gemeinderat festgelegt – jetzt gilt es endlich in die Planung einzusteigen. Gleiches gilt für die gemeindlichen Gebäude. Auch hier müssen wir dringend tätig werden, um unsere bestehende Infrastruktur in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Im ersten Schritt sollte in 2024 eine konzeptionelle Herangehensweise erarbeitet und ein Maßnahmen-Fahrplan entwickelt werden. Auch das Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ in Gonzerath ‘schlummert’ und muss jetzt mit Priorität vorangetrieben werden. Nachdem der Wertstoffhof gemeindeseitig auf den Weg gebracht ist (hoffentlich kommt jetzt auch bald die A.R.T. in die Pötte), sind dies aus Sicht der FDP-Fraktion, die drei Projekte, auf die in 2024 ein Fokus gesetzt werden muss, um die Gemeinde voranzubringen und weiterzuentwickeln. In 2024 setzen wir dann auch den in diesem Jahr eingeschlagenen Weg fort, indem wir weiter in Schutz-, Vorsorge- und Präventionsmaßnahmen investieren. Hochwasser- und Starkregenkonzept sowie infrastrukturelle Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern in Morbach, Hinzerath und Hoxel stehen auf der Agenda. Die Installation von Sirenen geht weiter und wir erwarten die Stationierung von Notstromaggregaten und die Einrichtung der Baldenau-Halle als eines von drei Evakuierungszentren im Landkreis. Hoffen wir, dass wir all diese Dinge nicht brauchen werden – im Bedarfsfall sind wir jedoch froh, gut aufgestellt zu sein und somit sind diese Investitionen und Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung unerlässlich. Der zweite Schwerpunkt des Investitionsplanes sind Pflichtaufgaben im Bereich Kindergärten und Grundschulen. Der Gesetzgeber schreibt uns immer mehr Anforderungen ins Büchlein und das meist oder größtenteils unter Missachtung des eigentlichen Grundsatzes ‘Wer bestellt bezahlt’. Hier wünschen wir uns mehr Entscheidungsfreiheiten der Träger, denn die immensen Anforderungen tragen zu der anfangs erwähnten finanziellen Misere vieler Kommunen bei. Aus unserer Sicht sind wir in der Gemeinde Morbach im Bereich Kindergarten und Schulen sehr gut aufgestellt. Dazu tragen die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer bei. Sie leisten wertvolle und tolle Arbeit, in einem immer anspruchsvoller werdenden Job. Vielen Dank! Nachdem der Satzungsbeschluss über die Wiederkehrenden Beiträge erfolgt ist, müssen wir nun auch in die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen von Gemeindestraßen angehen, die über mehrere Jahre aufgrund dieser gesetzlichen Änderung geschoben worden. Aus der ‘Stolpergasse’ muss wieder die Biergasse werden. Die Pläne der erforderlichen Ausbaustraßen liegen teilweise bereits in der Schublade. Aber auch hier lässt das Bürokratiemonster grüßen: alle Grundstücke müssen pro Abrechnungseinheit für die Ausbauzwecke neu bewertet werden. Auch wieder eine zusätzliche und extrem zeit- und arbeitsintensive Aufgabe, die neben dem Tagesgeschäft von Abteilung 5 gestemmt werden muss. Wenn man diesen Aufwand sieht, sei die Frage erlaubt, ob die Straßenausbaumaßnahmen in Rheinland-Pfalz nicht hätten anders finanziert und organisiert werden können, wenngleich wir die Wiederkehrenden Beiträge für gerechter als die Einmalbeiträge halten. Die Instandhaltungsmaßnahmen der gemeindlichen Straßen laufen hervorragend. Fachlich fundiert und mit den nötigen finanziellen Mitteln versehen, werden unsere gemeindlichen Straßen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten. Im Zuge des Glasfaserausbaus werden sogar zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um einhergehend mit den Internet-Ausbaumaßnahmen Straßen und Gehwege zu sanieren – so geht Effizienz. Rrfreulich ist auch, dass der Glasfaserausbau auch im kommenden Jahr weitergeht. Mit Bischofsdhron, Gonzerath, Haag, Hinzerath, Hunolstein, Merscheid und Wederarth werden die nächsten Ortsbezirke mit einer Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Hier hat Westconnect eingehalten, was sie vor der Erstmaßnahme in Morbach versprochen haben. Im Zusammenhang mit den Unterhaltungsmaßnahmen der gemeindlichen Straßen sollten wir nachdenken einen analogen Ansatz für die Wirtschaftswege-Instandhaltung zu finden. Es gibt zwar ein Wirtschaftswegekonzept, aber die Herangehensweise und die Finanzierung werden dort nicht beleuchtet. Das Thema Wirtschaftswege kann einhergehen mit der im kommenden Jahr geplanten Neujustierung der Budgets für die Ortsbezirke. Im Bereich Jugend, Kultur und Soziales sind wir sehr gut unterwegs. Das Kulturzentrums Belginum ist ein Erfolgsmodell. Der 2. Morbacher Musiksommer war ein voller Erfolg. Immer mehr Besucher kommen zu den abwechslungsreichen Veranstaltungen, die auch gewinnbringend für die örtlichen Vereine sind, die bei den Veranstaltungen als Kooperationspartner fungieren. Aktiv unterwegs ist auch unser Jugendparlament. Mit welchem Elan die Jugendlichen bei ihrem Projekt ‘Bikepark’ agieren, verdient Respekt und Anerkennung. Auch die Arbeit des ‘Geheischnis’ hat sich voll etabliert. Turngruppen, Computerkurse und andere Aktivitäten – für unsere Senioren wird einiges angeboten. Hinzukommt die wertvolle Beratung beispielweise in Sachen Pflege oder barrierefreies Wohnen. Es sind keine einfachen Zeiten, in denen wir leben. Zu dem schrecklichen Angriffskrieg auf die Ukraine, kam nun auch noch der Krieg in Israel. Der Bund streicht finanzielle Förderungen zusammen, weil ihm das Geld ausgeht. Das Wirtschaftsbarometer schlägt in Richtung Rezession aus. Sicherlich könnten wir an dieser Stelle noch viel detaillierter auf die ‘große Politik’ eingehen, die auch uns das persönliche und gesellschaftliche Gestalten immer schwieriger macht, aber wirklich ändern können wir hier im beschaulichen Hunsrück eher weniger. Lasst uns schauen, dass wir in unserer Gemeinde das Beste daraus machen. Wir haben die Menschen, die Infrastruktur und auch die Mittel unsere Gemeinde auch weiterhin lebenswert zu erhalten und zu entwickeln. Das vorgelegte Zahlenwerk ist absolut solide. Der Haushalt 2024 ist mit Augenmaß aufgestellt. Wir befürworten die vorsichtige Herangehensweise und lassen uns lieber von positiven Nachträgen überraschen, als dass man zu optimistisch plant und dann böse überrascht wird. Denn eines ist auch klar: in der heutigen Zeit kann sich vieles schnell ändern und die Zahlen auf der Einnahmenseite sollte nicht als selbstverständlich und gottgegeben angesehen werden. Auch der Stellenplan erfährt unsere volle Unterstützung. Wir hoffen, dass wir trotz des Fachkräftemangels, gutes Personal finden, um damit die Verwaltungsabteilungen aufzustocken und handlungsfähig zu machen. Den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe Forst, Wasser und Abwasser stimmen wir zu. Herzlich danken möchten wir allen Personen, die ehrenamtlich tätig sind, unseren Vereinen als wichtiger Baustein des gesellschaftlichen Lebens und Zusammenwirkens, der Blaulichtfamilie und allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die sich für das Allgemeinwohl in unserer Gemeinde engagieren. Im Hinblick auf die im Juni anstehende Kommunalwahl, erlauben Sie mir noch ein paar persönliche Anmerkungen am Ende unserer Haushaltsrede. Nach der Kommunalwahl 2019 durfte ich unverhofft in verschiedenen Funktionen kommunalpolitisch aktiv agieren. Sicherlich fragt man sich manchmal ‘Warum tust Du Dir das an?’. Aber letztendlich überwiegen die positiven Aspekte. In den letzten fünf Jahren habe ich viele Menschen und Persönlichkeiten kennengelernt. Wir haben diskutiert, Ideen entwickelt und konnten aus meiner Sicht auch einiges bewirken. Dabei habe ich auch gelernt, dass eine ‘Einheitsgemeinde’ nicht nur eine Verwaltungsform ist. Als ‘Einheit’ zu agieren, über Ortsgrenzen hinweg, sich mit anderen Ortsbezirken über Geschaffenes zu freuen, das macht unsere Einheitsgemeinde aus. Im Namen der FDP-Fraktion und auch persönlich, danke ich Herrn Bürgermeister Hackethal, allen Beschäftigten der Gemeinde, den Ortsvorstehern, den Ratsmitgliedern und allen Ortsbeiräten unserer Ortsbezirke für das gute Miteinander und die vertrauensvolle Zusammenarbeit sowie auch die ein oder andere gesellige Tour außerhalb des kommunalpolitischen Geschehens. Für die anstehende Wahl freuen wir uns, wenn möglichst viele an der Gestaltung unserer Gemeinde mit ihren tollen Ortsbezirken mitwirken und auch das ein oder andere neue Gesicht hinzustößt, mitmacht und mitanpackt. In Anlehnung an John F. Kennedy ist der Appell: ‘Frage nicht, was Deine Gemeinde für Dich tun kann, sondern was Du für Deine Gemeinde tun kannst’. Ihnen und Euch allen wünscht die FDP-Fraktion schöne Weihnachtsfeiertage und für das neue Jahr 2024 alles erdenklich Gute, Glück und vor allem Gesundheit. Auf diesem Wege senden wir besonders herzliche Grüße, verbunden mit den besten Wünschen, an die Mandatsträger, die aus gesundheitlichen Gründen heute leider nicht an der Sitzung teilnehmen können.“

Dem Antrag des Vorsitzenden zur Aufnahme der vorliegenden Haushaltsrede der nicht anwesenden SPD-Fraktion in die Niederschrift wird einstimmig zugestimmt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Beigeordnete und Abteilungsleiter, sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder und O-Vorsteherin und O-Vorsteher, sehr geehrter Vertreter der Presse.

Mit großer Sorge blicken wir in 2024 auf die weltweiten Krisen und deren Auswirkungen in humanitärer und finanzwirtschaftlicher Sicht, die auch unsere Gemeinde wie auch die einzelnen Bürgerinnen und Bürger stark belasten. Die Energie- und Lebenshaltungskosten sind stark angestiegen und treffen somit Gemeinde und Bürgerschaft zugleich. Zudem werden die Kommunen durch die hohen Flüchtlingszahlen mit großen Problemen für die Unterbringung der Flüchtlinge konfrontiert. Daher ist eine Vorschau oder gar sichere Prognose für das nächste Jahr sehr gewagt. Dennoch können wir voll Zuversicht auf das Haushaltsjahr 2024 blicken, was die finanzielle Situation unserer Gemeinde betrifft. So informierte der Bürgermeister den Gemeinderat kürzlich über die höchst erfreulichen Mehreinnahmen von rund 6 Mio. Euro, d.h. die im Ergebnishaushalt für 2023 geplanten Einnahmen von bisher rund 40 Mio. Euro steigern sich auf knapp 46 Mio. Euro. Zurückzuführen sind die Mehreinnahmen in erster Linie auf zusätzliche Einnahmen bei der Gewerbesteuer und Erlöse vom Windpark. Aufgrund dieser sehr erfreulichen Ertragssituation hat der Gemeinderat auf der Sitzung am 14.11.2023 eine Kredit-Sondertilgung in Höhe von rund 1.279.000,00 Euro beschlossen. Aber auch die Ortsbezirke sollten von der guten wirtschaftlichen Lage der Gemeinde deutlich profitieren. Die von den Ortsbeiräten in den Maßnahmenkataloge teils seit Jahren geforderten Projekte sollten daher kurz- bis mittelfristig zur Ausführung kommen. Für das Jahr 2024 sind im Ergebnishaushalt Erträge von rund 41,6 Mio. Euro geplant, sowie ein Jahresüberschuss von etwa 890.000,00 Euro. Höchster Einzelposten auf der Ertragsseite ist die Gewerbesteuer, die mit 19 Mio. Euro eingeplant ist. Leider müssen davon 44,2 % als Umlage an den Kreis bezahlt werden. Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen sind im Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen. Sehr erfreulich ist auch die Tatsache, dass Ergebnis- und Finanzhaushalt in 2024 ausgeglichen sind. Auf die bereits begonnenen und anstehenden Maßnahmen und Anliegen in unserer EG möchte die SPD-Fraktion im Einzelnen wie folgt eingehen:

Gemeindeforst

Unterschiedlich und schwer einzuschätzen ist die Holzvermarktung und Ertragssituation für das Jahr 2024. Klimaveränderung und politische Krisen werden die Holzwirtschaft in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Erfreulich sind daher die recht hohen Gewinne in 2021 = rund 171.000,00 Euro und 2022 = rund 617.000,00 Euro. Für das Jahr 2023 wird nach neuester Schätzung ein Gewinn von über 270.000,00 Euro erwartet. Auch für das Jahr 2024 ist ein Jahresgewinn von rund 214.000,00 Euro eingeplant. Hierbei muss jedoch erwähnt werden, dass das gute Ergebnis auf Mehreinschlag und höhere Verkaufspreise zurückzuführen ist. Klimabedingte Faktoren und politische Entscheidungen sind im Voraus nicht, oder nur sehr wage zu beurteilen. Diese sind wachsam und mit größter Vorsicht im Auge zu behalten. Was jedoch die organisatorischen Veränderungen in der Struktur und Organisation des gemeindeeigenen Forstes betrifft, so liegt dies in der Hand der Gemeinde. Um den stetig steigenden Anforderungen für die Waldbewirtschaftung gerecht zu werden, soll das rund 3000 ha große Forstrevier der EG in zwei etwa gleich große Forstreviere gesplittet werden. Die reichhaltigen Aufgaben für die Pflege und Bewirtschaftung der jeweiligen Forstreviere soll von bisher einem Revierbeamten auf 2 Revierbeamte erhöht werden. Dadurch soll eine höhere Effizienz und die Bewältigung gestiegener Anforderungen erreicht werden.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung hat eine sehr hohe Priorität, betrifft sie letztendlich jede einzelne Bürgerin und Bürger unserer EG. Um eine der gesetzlichen Vorgaben entsprechende Wasserqualität vorzuhalten, bedarf es hoher Unterhaltungs- und Investitionskosten. Daher hat der Gemeinderat in 2022 beschlossen, jährlich rund 350.000,00 bis 500.000,00 Euro für die Wasserversorgung bereitzustellen. Somit werden auch in 2024 bereits begonnene Sanierungsarbeiten an den Hochbehältern, Erschließung von Neubaugebieten, wie auch Leitungssanierungen fortgeführt. Im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 ist im Betriebszweig Wasserversorgung ein Jahresverlust von 85.400,00 Euro, - trotz Erhöhung der Gebühren um 0,15 Euro/m³ auf nun etwa 1,71 Euro/m³ - und in der Abwasserbeseitigung ein Jahresverlust von 37.600,00 Euro eingeplant.

Ärztehaus

Der Gemeinderat hatte am 27.04.2021 zur Sicherstellung der ärztlichen Grund- Versorgung beschlossen, ein Ärztehaus zu errichten und an interessierte Ärzte zu vermieten. Die Errichtung eines Ärztehauses als medizinisches Versorgungszentrum steht nunmehr kurz vor der Vollendung. Im Dezember dieses Jahres können die ersten Arztpraxen dort einziehen. Hoffen wir, dass alle verfügbaren Räume von der Ärzteschaft angemietet werden und somit die Sicherstellung der medizinischen Versorgung unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger gewährleistet ist. Es war sicherlich eine richtige und zukunftsweisende Entscheidung des Gemeinderates, dieses Projekt in Angriff zu nehmen.

Radwegekonzept

Die Erstellung eines neuen Radwegekonzepts beschäftigt den Gemeinderat nun schon seit 2020. Damals wurde ein Kölner Fachbüro beauftragt, unter Mitwirkung aller Fraktionen und Ortsvorsteher ein Radwegenetz für unsere Einheitsgemeinde zu erstellen. Das Untersuchungsergebnis wurde dem Gemeinderat im November 2021 präsentiert. Zwischenzeitlich wurde das von der Verwaltung und dem Fachbüro für die EG Morbach erstellte Radwegekonzept auch in das überregionale Radwegenetz des Kreises übernommen und auch teilweise schon umgesetzt. Sehr schwierig gestaltet sich jedoch die Umsetzung bei besonders gefährlich eingestuften Querungen und Überfahrten (z.B. von Bundesstraßen). Ansprechpartner ist diesbezüglich der LBM. Hier wird es sicherlich kurz- oder mittelfristig nicht zu den gewünschten bzw. praktikablen Lösungen für die gänzliche Umsetzung des Radwegenetzes kommen.

Grundschulen

Die Sanierung der Grundschule Morscheid konnte nach etlichen Verzögerungen im Oktober dieses Jahres endlich abgeschlossen werden. Corona und teils schwierige Materialbeschaffung haben eine frühere Bezugsfertigkeit verhindert. Umso freudiger und mit einem schönen Festakt unter großer Beteiligung der Bevölkerung wurde die Grundschule am 08. Okt. 2023 eingeweiht. Mehr als 2,2 Mio. Euro wurden in die Baumaßnahme investiert. Insbesondere für die Kinder der Grundschule und das Lehrpersonal gut investiertes Geld.

Baulanderschließung

Ein Thema, das für die Entwicklung und den Fortbestand unserer Gemeinde enorm wichtig ist und sich daher im Haushalt unserer Gemeinde jährlich wieder findet. Daher sind auch im Haushaltsjahr 2024 wieder erhebliche Gelder eingeplant. Besonders in den Ortsbezirken, in denen kaum noch gemeindeeigene Bauplätze zur Verfügung stehen und somit berechtigt von den Ortsbeiräten gefordert werden, muss die Verwaltung und der Gemeinderat die Initiative für den Kauf von geeigneten Grundstücken, bzw. Erschließung vorhandener gemeindeeigener Grundstücke weiterhin dringend angehen. Schließlich ist die Vorhaltung von Baulandflächen für den Fortbestand und die Weiterentwicklung unserer Einheitsgemeinde immens wichtig und ein Garant für eine familienfreundliche und zukunftsfähige Gemeinde.

Gewerbegebiet ‘Hinter Kreuz’ in Gonzerath

Die Schaffung eines Gewerbegebietes ‘Hinter Kreuz’ kommt nur sehr schleppend voran. Dieses Projekt steht unter der Trägerschaft des Zweckverbandes HuMos. Rund 10 ha Fläche sind dafür vorgesehen. Der Auftrag für die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung wurde erteilt. Erst nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse können die Förderanträge gestellt werden. Mit dem Erschließungsbaubeginn ist nach heutigem Stand nicht vor 2025 zu rechnen. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, sich mit Nachdruck für die Verwirklichung dieses Projektes einzusetzen.

Wertstoffhof und Erdaushublager

Seit Jahren befasst sich die Gemeinde mit dem Thema Wertstoffhof und Erdaushublager. Das ehemals vorhandene Erdaushublager wurde von der SGD Nord geschlossen. Daher bedarf es dringend einer Ersatzlösung. In der Thematik Wertstoffhof konnten in diesem Jahr deutliche Fortschritte gemacht werden. Mit dem Zweckverband ART wurde Einigung über den Verkauf eines geeigneten Grundstücks in der MEL erzielt. Die notarielle Beurkundung steht unmittelbar bevor. Die spätere Erschließung erfolgt in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken. Mit einer Inbetriebnahme des Wertstoffhofes kann nach heutigem Stand erst in 2025 gerechnet werden.

Brandschutz

Wie wichtig ein gut funktionierender Brandschutz ist, haben wir auch in 2023 wieder erfahren. Zu den zahlreichen Hilfs- und Rettungseinsätzen bei Verkehrsunfällen, forderte die Trockenheit auch im vergangenen Sommer ihren Tribut. So musste wieder einmal eine Vielzahl an Flächen- und Waldbränden aufgrund der hohen Temperaturen bekämpft werden. Dazu kommen zahlreiche Einsätze bei Verkehrsunfällen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Gemeinderat die Beschaffung mehrerer Feuerwehrfahrzeuge beschlossen. Demnach sollen 6 neue Feuerwehrfahrzeuge für die Feuerwehr Morbach und die Stützpunktwehren angeschafft werden. Weiterhin ist eine Sanierung verschiedener Feuerwehrhäuser notwendig. Die SPD-Fraktion unterstützt die Beschaffung der Feuerwehrfahrzeuge und bedankt sich bei allen Wehrleuten der freiw. Feuerwehren für ihren ehrenamtlichen Einsatz,getreu dem Motto: ‘Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr’.

Starkregenkonzept

Bedingt durch immer häufigere Unwetter und den damit verbundenen Schäden hat die Gemeindeverwaltung die Erstellung eines Starkregenkonzeptes in Auftrag gegeben. Zuvor wurde in allen Ortsbezirken eine sogenannte Schwachstellenanalyse vorgenommen, d.h. alle bekannten durch Unwetter verursachten Schadstellen wurden aufgelistet und werden analysiert. Die Ergebnisse der Analyse und Beurteilung soll im nächsten Jahr erfolgen.

Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 05.05.2020 sind alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz verpflichtet, die einmaligen Ausbaubeiträge abzuschaffen. Ersetzt werden sie durch wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Für jeden Ortsbezirk wurde von der Verwaltung eine Abrechnungseinheit gebildet. Die verpflichtende Einführung der Satzung wurde vom Land Rheinland-Pfalz zum 01.01.2024 beschlossen. Bereits begonnene bzw. bereits fertiggestellte Ausbaumaßnahmen werden weiterhin nach der alten Satzung abgerechnet.

Schnelles Internet

In der heutigen Zeit ist ‘schnelles Internet’ unabdingbar. Ohne gut funktionierendes Internet gibt es auch keine gute Infrastruktur. Daher hat die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Konzern E.ON den Ausbau mit Glasfaserleitungenin Auftrag gegeben. Mit dem Ausbau wurde bereits begonnen und dieser wird in den kommenden Jahren fortgeführt. Fazit: Ohne schnelles Internet kein zukunftsfähiger Ortsbezirk.

Wirtschaftswege

Leider befindet sich ein Großteil unserer Wirtschaftswege in einem schlechten Zustand. Teilweise bereits in den 50ziger Jahren gebaut, weisen sie heute große Schäden auf. Eine Begehung und Aufnahme der Fahrbahnschäden, erfolgte bereits vor einigen Jahren. Eine grundsätzliche Sanierung ist bis dato nicht erfolgt. Wie die FWM-Gemeinderatsfraktion bereits im vergangenen Jahr ein Sonderprogramm für die Ausbesserung gefordert hat, so fordert auch die SPD-Fraktion die Mittelbereitstellung für die Sanierung der Wirtschaftswege. Berücksichtigen sollte man hierbei, dass diese Wege nicht nur für das Befahren landwirtschaftlichen Fahrzeuge genutzt werden, sondern vielfach auch als Spazier- und Radfahrwege und somit ein wichtiger Teil unserer Infrastruktur sind.

Kommunale Wärmeplanung

Zum Schluss unserer Haushaltsrede noch ein paar Anmerkungen zur Kommunalen Wärmeplanung. Dieses in die Zukunft gerichtete Projekt ist die Verpflichtung aller Kommunen über 10.000 Einwohner, eine kommunale Wärmeplanung bis zum 31.12.2028 umzusetzen. Die Verwaltung ist gefordert, dass für die Erstellung einer Wärmeplanung notwendige Konzept und die erforderlichen Studien zu erarbeiten. Hier ist auch die Mitarbeit der im Gemeinderat vertretenen Gremien und wohl auch externer Beratungen erforderlich, d.h. auch hier kommt viel Arbeit auf die Verwaltung zu. Auch dieses Jahr war wieder durch weltweite Krisen, schreckliche Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten, sowie Naturkatastrophen gezeichnet. Das menschliche Leid und die wirtschaftlichen Auswirkungen bekommen auch wir in unserer Gemeinde zu spüren. Hoffen wir auf ein besseres 2024. Die SPD-Fraktion bedankt sich für die gute, faire und respektvolle Zusammenarbeit im Gemeinderat und mit der Verwaltung und wünscht allen hier Anwesenden, wie auch der gesamten Bürgerschaft unserer Einheitsgemeinde ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit für das Jahr 2024.“

Gemeinsamer Antrag der CDU- und FWM-Fraktion:

Die Gemeindewerke werden gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer beauftragt, eine detaillierte Prüfung zur Überführung der Windkrafterlöse durchzuführen und die Ergebnisse bei den Beratungen zum Haushalt und den Wirtschaftsplänen im nächsten Jahr einfließen zu lassen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

18

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

3

Zu Punkt 8.1: Ergebnishaushalt

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2024 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.2: Finanzhaushalt

Beschluss:

Der vorliegende Finanzhaushalt für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.3: Teilhaushalte

Beschluss:

Den vorliegenden Teilhaushalten für das Haushaltsjahr 2024 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.4: Stellenplan

Beschluss:

Der Stellenplan 2024 wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.5: Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.6: Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.7: Wirtschaftsplan 2024 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 8.8: Satzungsbeschluss

Beschluss:

Die dieser Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 9: Anfragen

Sachverhalt:

Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zum Thema „Frauenbeauftragte der Gemeinde Morbach“ vom 11.12.2023

Frage:

Besteht die Absicht, eine neue kommunale Frauenbeauftragte zu suchen?

Antwort:

Mit Frau Brigitte Heintel hat die Gemeinde Morbach eine Gleichstellungsbeauftragte, die mitgeteilt hat, dass sie proaktiv eine Nachfolgerin suche.

Frage:

Wäre es möglich für eine kommunale Gleichstellungsbeauftragte eine Teilzeitstelle zu schaffen oder würden Aufwandsentschädigungen gezahlt, wenn ja in welcher Höhe?

Antwort:

Für die ehrenamtliche Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gibt es einen Haushaltsansatz.

Anfrage der FWM Fraktion zum Ärztehaus in Morbach vom 14.11.2023

Frage:

Wie viele Ärzte haben zugesagt, zukünftig ihren Betrieb im neuen Ärztehaus aufzunehmen?

Antwort:

Diese Anfrage wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 20.06.2023 beantwortet. Es haben zwei Ärzte zugesagt ihren Betrieb im neuen Ärztehaus aufzunehmen.

Frage:

Mit wie vielen Ärzten wurden diesbezüglich Verträge abgeschlossen?

Antwort:

Es wurden bisher Mietverträge mit zwei Ärzten abgeschlossen.

Frage:

Wann können die Ärzte in das neue Ärztehaus einziehen und einen geordneten Betriebsablauf aufnehmen?

Antwort:

Die Ärzte werden zum 15.12.2023 in die neuen Räume des Ärztehauses einziehen.

Frage:

Wie gestaltet sich die Parkplatzsituation für die Patientinnen und Patienten vor Ort?

Antwort:

Die Außenanlagen am Ärztehaus sind noch nicht komplett hergestellt. Derzeit stehen auf dem Grundstück am Eingang des Ärztehaus Stellplätze zur Verfügung. Zusätzlich können weitere 18 Stellplätze in der Tiefgarage benutzt werden. Im Übrigen stehen weitere öffentliche PKW-Stellplätze in der Nähe des Ärztehauses zur Verfügung

Frage:

Wie ist der derzeitige Sachstand in Bezug auf den Einstieg junger Mediziner in das Berufsleben am Standort Morbach?

Antwort:

Her werden viele Gespräche geführt: mit Krankenhausträgern, Arztpraxen, der Kreisverwaltung und weiteren Institutionen.

Frage:

Welche Werbemaßnahmen etc. hat die Gemeinde Morbach ins Leben gerufen um weitere Ärzte in das neue Ärztehaus zu integrieren?

Antwort:

Zurzeit laufen Gespräche mit möglichen Trägergesellschaften, Ergebnisse stehen noch aus.