- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass
| - | folgende Ausschusssitzungen – u.a. zur Vorbereitung der heutigen Sitzung - stattgefunden haben: |
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| - am 22.01.2024 die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss |
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| - am 23.01.2024 die Sitzungen des Bau- und Liegenschaftsausschuss sowie des Sozial-, Jugend- und Kulturausschuss |
| - | die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 10.01.2024 die Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan 2024 mit der Maßgabe, dass das Volumen der Liquidätskredite von geplanten 2,5 auf 1,9 Millionen Euro reduziert wird, genehmigt hat. |
| - | Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz mit Bescheid vom 22.12.2023 den Förderantrag auf Gewährung von KIPKI-Mitteln bewilligt hat. |
| - | im Benehmen mit den Beigeordneten am 17.01.2024 eine Eilentscheidung zur Beauftragung einer Organisationsuntersuchung mit Personalbedarfsermittlung herbeigeführt wurde. Der Auftrag wurde an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zu einem Auftragsvolumen von 48.790,- € für die Gemeinde Morbach und die Gemeindewerke erteilt. |
| - | Der Gemeinde- und Städtebund mit Schreiben vom 18.01.2024 folgende Nachricht weitergeleitet hat: |
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| Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat der Hauptgeschäftsstelle mitgeteilt, dass die in 2017 eingeführte Würdigung des ehrenamtlichen Engagements von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern durch Aushändigung von Urkunden und Verleihung von Ehrennadeln eingestellt wird. Zur Begründung wird angeführt, es lägen keine Erkenntnisse dafür vor, dass die Urkunden und Ehrennadeln zu einer Erhöhung der Bereitschaft führen, sich als Wahlhelfer zu engagieren. Weiterhin sei es gehäuft zu Beschwerden von Wahlhelfern gekommen, weil die Ausgabe der Ehrungen von den Gemeinden unterschiedlich gehandhabt wurde. |
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| Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Sparvorgaben für den Bundeshaushalt würden deshalb bereits für die Europawahl 2024 keine Ehrennadeln und Urkunden durch den Bund mehr zur Verfügung gestellt. |
Zu Punkt 3: Übertragung von Haushaltsresten von 2023 nach 2024
Sachverhalt:
Haushaltsansätze gelten grundsätzlich nur für das Haushaltsjahr in dem sie veranschlagt sind, soweit die Mittel nicht nach § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) übertragbar sind.
Sofern Ermächtigungen in Folgejahre übertragen werden sollen, ist gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO dem Gemeinderat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt und den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-Ist-Vergleich der jeweiligen Teilergebnisrechnung und der jeweiligen Teilfinanzrechnung gesondert anzugeben. Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Posten des entsprechenden Teilhaushalts des Haushaltsfolgejahres.
Damit Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2023, die im Jahr 2024 und den Folgejahren noch benötigt werden, übertragen werden können, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die zu übertragenden Haushaltsmittel sind aus der beigefügten Auflistung (nach Muster 22 zu § 53 GemHVO) zu entnehmen.
Beschluss:
Die aus der Übersicht Muster 22 zu § 53 GemHVO hervorgehenden Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2023 werden in das Folgejahr übertragen.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 21 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |
Zu Punkt 4: Vergaben
Zu Punkt 4.1: Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung; Vergabe
Sachverhalt:
Die Straßenbeleuchtungsanlage der Gemeinde Morbach wurde in den letzten Jahren im Zuge des Förderprogramms KEK (Kommunales Energiekonzept) von Innogy (heute Westenergie AG) zu einem großen Teil zu LED-Leuchten umgerüstet.
In einem nächsten Schritt sollen alle restlichen Leuchten der Straßenbeleuchtungsanlage in der Gemeinde Morbach (394 Stück) ebenfalls auf energiesparende LED-Technik umgerüstet werden.
Hierzu wurden entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2023 beim Land Rheinland-Pfalz die für die Gemeinde Morbach vorgesehenen KIPKI-Mittel (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) für zwei Projekte beantragt: Umbau der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtmittel sowie Umrüstung der Flutlichtanlage des Schulsportplatzes Morbach auf LED. Der Antrag der Gemeinde Morbach auf Gewährung von KIPKI-Mitteln vom 04.12.2023 wurde vom Land Rheinland-Pfalz am 22.12.2023 bewilligt.
Durch die aktuelle Umrüstung der Straßenleuchten auf die LED-Technik reduziert sich der Stromverbrauch nach Angaben von Westenergie um rd. 48.294 kW/h pro Jahr; jährlich werden durch die Maßnahme etwa 19,8 t CO2 eingespart.
Westenergie bietet der Gemeinde Morbach im Rahmen des Straßenbeleuchtungsvertrages die Umrüstung der verbleibenden 394 Leuchten auf LED für den Bruttopreis von 234.456,89€ an. Hierfür können über die KIPKI-Förderung 225.000€ als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss verwendet werden.
Beschluss:
Entsprechend dem Angebot vom 13.12.2023 wird die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Beleuchtung für einen Bruttopreis von 234.456,89 € an die Westenergie AG vergeben.
Beschlussergebnis:
| Ja-Stimmen: | 21 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Stimmenthaltungen: | 0 |