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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Morbach

am 17.12.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden davon Kenntnis, dass

-

seit der Sitzung des Gemeinderates am 21.11.2024 folgende Ausschusssitzungen stattgefunden haben:

-

Tourismusausschuss am 09.12.2024 u.a. mit der Vorbereitung des Haushaltes 2025 und dem Bericht über die Saison 2024 sowie einen Ausblick auf 2025,

-

Sozial-, Jugend-, Sport- und Kulturausschuss am 09.12.2024 u.a. mit der Vorbereitung des Haushaltes 2025, der Vorstellung der Sanierungsplanung des Freibades Morbach und der Tätigkeitsberichte der Seniorenberatung „Geheischnis“ sowie des Kulturzentrums Archäologiepark Belginum,

-

Haupt- und Finanzausschuss am 10.12.2024 u.a. mit der Vergabe der Regelkontrolle der Bäume für die Jahre 2025 bis 2028 an die Fa. Michael Baer, Münchweiler, zum Angebotspreis von 17.094,83 €, sowie die Vorbereitung der heutigen Sitzung des Gemeinderates,

-

Schulträgerausschuss am 11.12.2024 u.a. mit der Vorbereitung des Haushaltes 2025 und der Vorstellung der Schülerzahlenprognose der folgenden Jahre,

-

Bau- und Liegenschaftsausschuss am 11.12.2024 u.a. mit dem Abstimmungs- und Beteiligungsverfahren zum Ausbau der K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal (gemeinsam mit dem Ortsbeirat Gutenthal und dem Gemeinderat), der Vergabe der Verkehrsanlagen im Rahmen der Verkehrs- und Parkraumplanung im Kindergarten und an der Grundschule „Blandine Merten“ in Morscheid und verschiedene Bausachen,

-

Forst- und Landwirtschaftsausschuss am 12.12.2024 u.a. mit der Vorbereitung des Wirtschafts- planes 2025 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach und der Vorbereitung der heutigen Sitzung des Gemeinderates,

-

Werkausschuss am 12.12.2024 u.a. mit der Vorbereitung der Wirtschaftspläne 2025 der Gemeindewerke mit den Betriebszweigen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung als Vorberatung zur heutigen Sitzung des Gemeinderates

-

die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.11.2024 die Genehmigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 einschließlich Nachtragshaushaltsplan 2024 und Anlagen erteilt hat.

Zu Punkt 3: Bürgerbeteiligung im Rahmen der Offenlage zur Haushaltssatzung 2025 einschl. Haushaltsplan 2025 und Anlagen

Sachverhalt:

Nach § 97 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz können Bürger innerhalb von 14 Tagen ab öffentlicher Bekanntmachung (Morbacher Rundschau am 29.11.2024) der Offenlage zum Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen, Vorschläge einreichen (sog. Bürgerbeteiligung).

Die Offenlage zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025 einschließlich Haushaltsplan 2025 und Anlagen fand vom 03.12.2024 bis zum 16.12.2024 statt.

Der Gemeinderat berät und beschließt im Einzelnen über die vorgebrachten Anregungen und Bedenken im Rahmen der Offenlage.

Von der Bürgerbeteiligung hat ein Bürger Gebrauch gemacht. Von der Bürgerbeteiligung hat ein Bürger Gebrauch gemacht. Er beantragt die Aufnahme eines Haushaltsansatzes für die Umsetzung von Maßnahmen der Barrierefreiheit innerhalb der Einheitsgemeinde Morbach in Höhe von 200.000 EUR verbindlich zu berücksichtigen.

Beschluss:

Das Thema Barrierefreiheit hat in den vergangenen Jahren an zusätzlicher Bedeutung gewonnen und fließt bei der Haushaltsplanung insbesondere bei Investitions- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen mit ein.

Daher wird vorgeschlagen, keine zusätzlichen Mittel im Haushalt 2025 einzustellen, sondern das Bewusstsein für die Thematik weiterzuentwickeln und etwaige Bedarfe mit dem Senioren- und Behindertenbeirat zu erörtern

und abzustimmen sowie einen Arbeitskreis zu bilden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 25

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4: Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2025

Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 lag in der Zeit vom 03.12.2024 bis 16.12.2024 an insgesamt 14 Tagen öffentlich aus und konnte eingesehen und Vorschläge geäußert werden. Bis zum heutigen Tag sind keine weiteren Vorschläge eingegangen.

1. Gesamthaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 ist festgesetzt,

im Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge auf

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) (E23) auf

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (F 20) auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F 27) auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F 32) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F33) auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (F 40) auf

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

Saldo der Ein- und Auszahlungen auf

Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für das Haushaltsjahr 2025 nicht vorgesehen.

Eine Liquiditätskreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2025 ist nicht vorgesehen. Nach § 18 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn

1.

der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist,

2.

im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Posten F23 ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten nicht anderweitig gedeckt sind.

Danach ist der vorliegende Ergebnishaushalt ausgeglichen, da er einen Jahresüberschuss von 335.100 € ausweist.

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen- und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen Position F20 in Höhe von -403.200 € nicht aus, um die ordentliche Tilgung der Investitionskredite in Höhe von 156.200 € zu decken. Es verbleibt damit eine sogenannte „Freie Finanzspitze“ von -559.400 €. Der Finanzhaushalt für sich betrachtet ist damit im Jahr 2025 nicht ausgeglichen.

Der Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von -3.926.880 € und die Tilgungsrate von 156.200 € kann durch die Einzahlung liquider Mittel aus den Vorjahren in Höhe von 4.083.080 € aufgefangen werden.

Die Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde Muster 14 (= Freie Finanzspitze) zeigt für die Folgejahre positive Beträge, die im Bereich zwischen 2,3 Mio. € und 3,3 Mio. € liegen.

Der Gesamthaushalt ist damit formell nicht ausgeglichen, da der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist.

2. Ergebnishaushalt 2025

Im Ergebnishaushalt werden die Erträge und Aufwendungen dargestellt. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass die Zahlen des Jahres 2023, die mit „Rechnungsergebnis Vorvorjahr“ beschrieben sind, nur das vorläufige Ergebnis darstellen, da ein formeller Jahresabschluss noch aussteht.

Die deutsche Wirtschaft bleibt auch in kommendem Jahr in einem schwierigen Fahrwasser. Kriege in der Welt und die Neuordnung der Weltpolitik erschwert die Sache umso mehr. Die mit dem Ergebnis- haushalt 2025 vorgesehenen Steuererträge (Realsteuern, Einkommenssteuer, Umsatzsteuer usw.) stellen eine Schätzung auf der Grundlage der aktuellen Messbescheide bzw. der Steuerschätzung Oktober 2024 dar.

Für die Planung des Haushaltsplan 2025 wurde, wie in den Vorjahren, sich an den Nivellierungssätzen des Landes angelehnt und die Berechnungen mit folgenden Hebesätzen durchgeführt: Grundsteuer A 345 v. H., Grundsteuer B 465 v. Gewerbesteuersatz 380 v. H..

Mit leichten Abschlägen wurde die Gewerbesteuer in Höhe von 19.500.000 € gegenüber 2024 eingeplant. Hierbei wird mit wenigen Nachzahlungen aus den Vorjahren gerechnet. Ansonsten wird mit einem ähnlichen Jahr in Sachen Vorauszahlungen wie 2023/2024 gerechnet. Für die Folgejahre wird in der mittelfristigen Finanzplanung von einer leicht sinkenden Gewerbesteuer ausgegangen: für 2026, 2027 und 2028 jeweils 19.000.000 €.

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Hierzu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude (Grundsteuer B) sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A). Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümern. Die Erhebung der Grundsteuer wurde aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2018 zum 01.01.2025 umfassend reformiert. Zentrales Ziel der Reform nach dem sog. Bundesmodell ist eine stärker an den tatsächlichen Wertverhältnissen der Immobilien orientierte Grundsteuerbelastung. Als Grundlage dienen vor allem der Wert des Grund und Bodens, bei Wohngrundstücken (z. B. Ein- und Zweifamilienhäusern) zusätzlich die durchschnittlichen Nettokaltmieten am jeweiligen Standort, bei Nichtwohngrundstücken (z. B. Gewerbegrundstücken) zusätzlich die gewöhnlichen Herstellungskosten.

Das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz hat auf Basis der erläuterten Veränderungen neue Grundlagen (Grundsteuermessbeträge und Hebesätze) für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B prognostiziert, von denen nach aktuellem Stand der Auswertung (Juni 2024) erwartet werden muss, dass es bei der Gemeinde Morbach in 2025 es zu einem niedrigeren Grundsteueraufkommen kommen wird.

Somit würde die Gemeinde bei gleichem Hebesatz in 2024 wie 2025 ca. 570.000 € weniger Grundsteuer B erhalten. Demgegenüber stehen bei der Grundsteuer A ein Mehraufkommen von 10.700 €. Aufgrund der Prognosen werden somit für die Grundsteuer A 76.000 € (Ansatz 2024: 65.300 €) und für die Grundsteuer B 1.580.000 € (Ansatz 2024: 2.150.000 €) eingeplant.

Da, wie von Anfang an verkündet, die Reform der Grundsteuer nicht aufkommensneutral bleibt, gibt es verschiedene umstrittene Ansätze, die Höhe der Diskrepanz zu lösen: von einer zweigeteilten Grundsteuer für Gewerbetreibende und Privatleuten oder der Änderung der Nivellierungssätze. Zum aktuellen Haushaltjahr 2025 werden sich wohl die Nivellierungssätze nicht ändern. Ob eine Anpassung der Ni- vellierungssätze nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz vorgenommen wird, kann zum jetzigen Zeit- punkt für die Folgejahre nicht abgeschätzt werden. Des Weiteren liegen der Verwaltung immer noch nicht alle Grundsteuermessbeträge für das Jahr 2025 vor. Eine höhere Differenz ist also nicht ausgeschlossen.

Zur Stärkung der Eigenverantwortung wurden 1999 Unterhaltungsbudgets für die Ortsbezirke der Gemeinde Morbach eingeführt. Zur Verfügung gestellt werden in diesem Rahmen Mittel für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Jugendräumen, Spielplätzen, Wartehallen, Ortsgestaltung, Leichenhallen, Wirtschaftswegen, Gemeindehäusern, Grillhütten, Brauchtumspflege, Seniorennachmittage, Verfügungsmittel. Dieses Budget verwaltet der Ortsvorsteher eigenverantwortlich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Budgets werden alle drei bis vier Jahre angepasst. Die letzte Anpassung erfolgte zum Ende des Haushaltsjahrs 2024 mit dem 1. Nachtragshaushalt 2024.

Die Steuerkraft der Gemeinde hat sich im Jahr 2024 im Vergleich zu anderen Kommunen nach oben entwickelt. Die daraus resultierenden Umlagen werden erst aufgrund der Ist-Zahlungen im darauffolgenden Jahr abgerechnet. Dies hat Auswirkungen für das Jahr 2025 auf die Umlagen, insbesondere auf die Finanzausgleichsumlage, die Kreisumlage und den Vorteilsausgleich HuMos, etc.. Die Zuwendungen, Umlagen und sonstigen Transferaufwendungen, erhöhen sich im Jahr 2025 drastisch um 2.636.280 €. In der mittelfristigen Finanzplanung wird mit sinkenden Steuereinnahmen geplant und somit wieder mit sinkenden Umlagen (z. B. Gewerbesteuerumlage) gerechnet.

Die Finanzausgleichsumlage steigt im Jahr 2025 um weitere 80.000 € und wird mit einem Betrag von 856.920 € eingeplant. In den Folgejahren wird mit einer Finanzausgleichsumlage zwischen 330.000 € und 415.000 € gerechnet.

Die Kreisumlage wurde auf dem festgesetzten Prozentsatz des letzten Jahres von 44,2 % berechnet. Sie liegt mit einem Ansatz von 13.163.030 € mit +783.900 € über dem Ansatz des Nachtrags 2024 (12.379.130 €). Aufgrund der hohen Steuerkraft der Vorjahre und stagnierenden Wirtschaftslage ergibt sich eine entsprechende Kreisumlage.

Der Vorteilsausgleich HuMos steigt um weitere 1.565.550 € auf 4.159.740 €. Auf der anderen Seite wird mit einer Überschusszahlung an die Gemeinde Morbach seitens des Zweckverbands Gewerbe- park HuMos von über 2.234.400 € gerechnet.

Aufgrund des geplanten Gewerbesteueraufkommens 2025 sinkt die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2025 um 92.100 € auf 1.796.100 €. In den weiteren Jahren sinkt sie weiter um 46.100 € und pendelt sich auf einem Wert von 1.750.000 € ein.

Weiterhin bleibt abzuwarten wie sich die neue Bundesregierung ab Frühjahr 2025 zusammensetzen wird und wie die Debatte um den Bundeshaushalt weitergeht. Falls der neue Bundeshaushalt mit seinen aktuell eingeplanten Mitteln nicht abgesegnet wird, muss mit Mindereinnahmen unter anderem auch bei den Fördergeldern (Bauförderungen, etc.) gerechnet werden. Hierbei könnten natürlich nicht nur Bundesfördermittel, sondern auch Landesfördermittel gekürzt oder ganz gestrichen werden. Dies hätte zur Folge, dass einige Einnahmemöglichkeiten der Gemeinde verloren gehen und dann z. B.

Bauprojekte neu geplant werden müssen. Die Möglichkeit eines frühen Nachtragshaushaltsplans ist dann aufgrund erheblicher Einnahmeeinbußen bzw. Mehraufwendungen nicht ausgeschlossen.

Die Aufwendungen (ohne Abschreibungen) verzeichnen eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr in Höhe von 1.521.910 €. Insgesamt verteilt sich dieser Betrag wie folgt:

Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2023 berechnet. Die in der mittelfristigen Finanzplanung eingestellten Beträge sind mit einer leichten Erhöhung (+ 3,5 % der Vorjahre) eingeplant. Weiterhin wird eine Personalaufstockung aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen weiter vorgeschlagen. Des Weiteren wird aktuell eine Organisationsuntersuchung in der Verwaltung durchgeführt. Hierbei soll die Verwaltung systematisch analysiert werden, mit dem Ziel ein Optimierungskonzept zu erarbeiten, das den gestellten Pflichtaufgaben und Freiwilligen Aufgaben, aber auch den Anforderungen einer modernen Verwaltung in die Zukunft gerichtet standhält.

Die Erläuterungen im Einzelnen zu den Änderungen können dem Bericht zum Stellenplan entnommen werden.

Auch in Zukunft soll stärker auf die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur geachtet werden. Die Mittel werden von der Regelunterhaltung unterschieden und separat auf den Konten 523131-523134 bei der jeweiligen Leistung dargestellt. Hierbei handelt es sich im Haushaltsjahr 2025 z. B. um die Sanierung Flachdach Feuerwehrgerätehaus Hoxel, Sanierung Bodenbeläge Kindergarten Bischofsdhron, Sanierung Dacheindeckung Gemeindehaus Rapperath, weitere Sanierung Kindergarten Gonzerath nach Schaden 2024 oder Unterhaltung von Kulturdenkmälern (z. B. der Burgruine Baldenau). Viele veranschlagte spezielle Unterhaltungen aus den Vorjahren sind als Haushaltsreste deklariert und wer- den somit nicht mit Mitteln des Haushaltsjahres 2025 finanziert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Unterhaltung werden die gemeindlichen Straßen der Gemeinde Morbach sein. Hierfür ist im Hauptplan 2025 ein Betrag von über 910.000 € vorgesehen. Dieser soll gemäß den noch abzustimmenden Planungen umgesetzt werden. Der Vorjahreswert von 510.000 € wurde noch- mals um 400.000 € erhöht, um u. a. die Straßensanierungen in den Ortsbezirken oder in der Morbacher Energielandschaft voranzubringen. Für die Sanierung/Unterhaltung der „Birkenfelder Straße“ im Orts- bezirk Morbach nach Abstufung des Kreises, wurden Mittel in Höhe von 300.000 € veranschlagt (in den Mitteln von 910.000 € miteingerechnet). Des Weiteren sind Mittel für den Glasfaserausbau in Bischofsdhron für das Jahr 2025 eingeplant. Weitere Ortsbezirke für das Jahr 2025 könnten Heinzerath, Elzerath und Rapperath sein. Hier kommt es auf die Festlegungen des „Grauen-Flecken-Programms“ des Kreises Bernkastel-Wittlich an. Weitere Ortsbezirke sind in Planung.

Nach Umstellung der Kreisabrechnung in Sachen der sozialen Sicherung wurden schon im Nachtrags- haushalt 2024 die Erträge und Aufwendungen nach unten angepasst. Die Erträge (Ansatz: 378.690 €) und Aufwendungen (Ansatz: 502.100 €) stellen den zu übernehmenden Gemeindeanteil dar (ein- schließlich Vorhaltekosten etc.). Aufgrund des Kriegs zwischen der Ukraine und Russland, der aktuellen Flüchtlingssituation und der Sozialhilfefälle der letzten Jahre der Gemeinde Morbach wurden die Anteile entsprechend angepasst. Diese Beträge werden sich im Laufe der nächsten Haushaltsjahre weiter konkretisieren.

Aufgrund des Solidarpaktes mit Landesforsten über die Standorte für Windenergieanlagen „Am Ranzenkopf“, wird die Gemeinde Morbach 20 % der Pachteinnahmen für Projekte aufwenden, die unter die Schlagworte „Energie und Demographie“ fallen. Dieser Teil der Einnahmen ist damit zweckgebunden und steht der allgemeinen Deckung der Aufwendungen des Haushalts nicht zur Verfügung. Aus diesem Grund wurde das Förderprogramm „Energie und Demographie“ ins Leben gerufen. Bürger der Gemeinde Morbach können entsprechend der Förderkriterien seit dem 01.01.2018 Mittel beantragen. Die Darstellung der Mittelherkunft (Leistung: 141132) und der Verwendungsmöglichkeiten (Leistung: 522110) sind im Budget 96 beschrieben.

Weitere Erläuterungen sind auch unter 9. Beteiligungen Windkraft zu lesen.

3. Kennzahlen und Ziele im Ergebnishaushalt

Die GemHVO nimmt in § 4 Abs. 6 Bezug auf die Erstellung von Kennzahlen: „In jedem Teilhaushalt sind die wesentlichen Produkte, deren Auftragsgrundlage, Ziele und Leistungen zu beschreiben sowie Leistungsmengen und Kennzahlen zu Zielvorgaben anzugeben. Die Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung, der Planung, der Steuerung und der Erfolgskontrolle des jährlichen Haus- halts gemacht werden.“

Um diesem Auftrag nachzukommen, wurden für diesen Haushalt die Kennzahlen und Ziele weitergeführt, die für den Haushalt 2016 erstmals formuliert wurden. Begonnen wurde mit dem Teilhaushalt 1 „Zentralverwaltung“ für den nachfolgende Kennzahlen für folgende Leistungen gebildet wurden:

-

Museen der Gemeinde Morbach

- Leistung 251001 - 251060, 281111 Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

- Leistung 252101 - 251050 Holzmuseum Weiperath

- Leistung 252201 - 252230 Telefonmuseum Morbach

-

Grundschulen der Gemeinde Morbach

- Leistung 211005 Grundschule Haag

- Leistung 211012 Grundschule Morbach

- Leistung 211013 Grundschule Morscheid

Die Kennzahlen werden in diesem Haushalt einzeln beschrieben und Zielvorgaben entsprechend formuliert.

4. Teilergebnishaushalte (Fachbereichsbudgets) 2025

Die produktorientierten Teilhaushalte sind im Haushalt 2025 dargestellt. Der Überschuss bzw. Zu- schussbedarf in den Fachbereichsbudgets wird nachstehend zusammenfassend dargestellt.

*) Erträge aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.239.170,00 € und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen in Höhe von 1.024.430,00 € (Rest über andere Teilhaushalte)

Teilhaushalt 1 - Zentralverwaltung- Verantwortlicher: Daniel Schäfer

Im Teilhaushalt der Zentralverwaltung sind folgende Produktgruppen ausgewiesen:

111

Verwaltungssteuerung, Sonstige Zentrale Steuerungen Zentralabteilung

112

Personal

113

Organisation

114

Zentrale Dienste (EDV, Versicherungen etc.)

119

Recht (Ortsrecht, Verwaltungsstreitverfahren)

121

Statistik, Wahlen 201 - 243 Schulwesen

251

Kulturzentrum Archäologiepark Belginum (Gebäude, Ausstellung)

252

Hunsrücker Holzmuseum, Deutsches Telefonmuseum

281

Förderung von Einrichtungen, Kulturzentrum Archäologiepark Belginum

314

Soziale Einrichtungen 361 - 365 Kindertagesstätten

412

Kommunale Gesundheitseinrichtungen

523

Denkmalschutz und -pflege

548

Hunsrückbahn

551

Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch

575

Tourismus, Überörtliche Tourismusförderung

Teilhaushalt 2 -Bürgerdienste- Verantwortlicher: Marc Diedrich

Im Teilhaushalt Bürgerdienst sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Ordnungsabteilung

122

Ordnungsangelegenheiten, Ordnung und Sicherheit, Ordnungsamt, Personenstands-, Einwohnerwesen, Ausweise und sonstige Dokumente

123

Verkehrsangelegenheiten, auch Verkehrsplanung und -lenkung

126

Brandschutz

128

Zivil- und Katastrophenschutz 262 - 263 Musikpflege

271 - 272

Volkshochschule, Büchereien

281

Heimat- und Kulturpflege mit Brauchtumspflege, Seniorenveranstaltungen etc.

291

Förderung von Kirchengemeinden

311 - 313

Soziale Hilfen, Grundversorgung (SGB XII), Grundsicherung, Hilfen für Asylbewerber

331

Förderung von anderen Trägern der Wohlfahrtspflege

362 - 366

Jugendarbeit, Einrichtungen der Jugend- und Familienhilfe, Jugendräume, Sozialarbeit

421

Förderung des Sports

573

Durchführung von Märkten

Teilhaushalt 3 -Bauverwaltung- Verantwortlicher: Matthias Schabbach

Im Teilhaushalt Bauverwaltung sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Bauabteilung, Verwaltungssteuerung Teilbereich Ortsbezirksbudgets für Maßnahmen

114

Zentrale Dienste, Teilbereiche Liegenschaften, Grundstücksverkehr, Bauhof

126

Brandschutz, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Feuerwehrgerätehäusern

366

Einrichtungen der Jugendarbeit, Teilbereich Bau und Unterhaltung von Spielplätzen

424

Sportstätten, Bau und Unterhaltung Sportplätze, Freibad, zentrale Sportanlagen

511

Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen, u.a. Bauleitplanung, Landschafts- und Verkehrsplanung, Dorferneuerung, Städtebauförderung und Bodenordnung

521

Bau- und Grundstücksordnung, Baurechtliche Verfahren, Bauanträge, Bauaufsicht

522

Wohnungsbauförderung, Förderung erneuerbarer Energien

523

Denkmalschutz und -pflege, Unterhaltung Kulturdenkmäler

534

Kommunale Fernwärmeversorgung - Nahwärmeversorgung

535

Kommunale Versorgung Regenerative Energien

541 - 546

Gemeindestraßen, Bau und Unterhaltung, Glasfaserausbau, Beleuchtung, Wartehallen, Winterdienst

551

Öffentliches Grün, Parkanlagen, Wanderwege, Radwege, Touristische Freizeitwege/-anlagen, Ortelsbruch, Ortsverschönerung (Budgets)

552

Öffentliche Gewässer, Bau, Unterhaltung und Hochwasserschutz

553

Friedhofs- und Bestattungswesen

554

Naturschutz- und Landschaftspflege, Ökokonto

555

Landwirtschaft, Flurbereinigung, Wirtschaftswege, Jagdverpachtung

561

Umweltschutzmaßnahmen

571

Wirtschaftsförderung, auch Zweckverband Gewerbepark Hunsrück-Mosel -HuMos-, Morbacher Energielandschaft

573

Allgemeine Einrichtungen, z.B. Gemeinde- und Mehrzweckhäuser, Grillhütten, Steinbruch, Toilettenanlagen, sonstige allgemeine Einrichtungen, Versorgung W-Lan

623

Treuhandvermögen Jagdgenossenschaft

Teilhaushalt 4 -Zentrale Finanzdienstleistungen- Verantwortlicher: Sebastian Gorges

Im Teilhaushalt Zentrale Finanzdienstleistungen sind die folgenden Produktgruppen ausgewiesen:

111

Sonstige Zentrale Steuerungen Finanzabteilung

116

Finanzen, Zentrale Finanzwirtschaft, Haushalt, Kasse, Zahlungsabwicklung

611

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen, u.a. Finanzausgleich

612

Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Zinseinnahmen, Schuldendienst, Kreditwesen

623

Wirtschaftliche Unternehmen als Sonderrechnungen

626

Beteiligungen, Anteile, Wertpapiere des Anlagevermögens

5. Finanzhaushalt 2025

Der Finanzhaushalt stellt im Gegensatz zum Ergebnishaushalt die tatsächlichen Finanzströme dar. Neben den ordentlichen Ein- und Auszahlungen beinhaltet der Finanzhaushalt aber auch die Ein- und Auszahlungen aus Investitions- und Finanzierungstätigkeiten.

Ähnlich der Unterhaltungsbudgets soll die örtliche Gemeinschaft gefördert werden, indem ihr ein Betrag für kleinere Investitionen im Ortsbezirk zur Verfügung steht. Der Ortsbeirat entscheidet durch Beschluss über die Verwendung der Mittel. Ein Ansparen der Mittel, um später damit ein größeres Projekt zu finanzieren, ist grundsätzlich möglich.

Schwerpunkt der Investitionen 2025 sind u. a. die Pflichtaufgabe der Feuerwehr in Beschaffung neuer Fahrzeuge, Beschaffung weiterer Gerätschaften oder Umbauten der Feuerwehrgerätehäuser, Grundstücksangelegenheiten, weitere Umbauten in den gemeindlichen Kindergärten, Ausbau der K100 Gutenthal bzw. Ausbau der Biergasse im Ortsbezirk Morbach. Die einzelnen Investitionen werden in verschiedenen Darstellungsformen z. B. Aufstellung Nachweisung der Einzelmaßnahmen und Investitionsübersicht erläutert.

Für das Haushaltsjahr 2025 sind insgesamt Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (F32) in Höhe von 5.516.410 € vorgesehen. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (F27) werden in Höhe von 1.992.730 € erwartet, so dass sich ein Saldo aus dem Investitionsbereich (F33) von - 3.523.680 € ergibt.

Entwicklung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie die sich hieraus er- gebenden Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzhaushalte der folgenden Haushaltsjahre:

Die Ein- und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen entwickeln sich wie folgt:

In der Investitionsübersicht und der Aufstellung zur Nachweisung der Einzelmaßnahmen werden die einzelnen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auch für die Folgejahre dargestellt.

Verpflichtungsermächtigungen sind in Höhe von 3.604.000 € veranschlagt. Dies ergibt sich u.a. aus der Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen in den nächsten Jahren (1.740.000 €), der Nutzungserweiterung Kindergarten Weiperath (900.000 €), dem Ausbau der Ortsdurchfahrt in Gutenthal (389.000 €), Fertigstellung Erschließungsstraße „In der Leimkaul“ in Hunolstein (150.000 €) und der Erneuerung der Holzstege im Naherholungsgebiet Ortelsbruch (425.000 €). Für diese Verpflichtungsermächtigung wer- den rechnerisch neue Investitionskredite in Höhe von 0 € erforderlich.

Ein Nachweis über die Verpflichtungsermächtigungen und der Verteilung auf die Haushaltsjahre ist dem Haushaltsplan beigefügt (vgl. Muster 3). Diese sind auch im Nachweis der Einzelmaßnahmen ablesbar.

6. Personalkosten / Stellenplan

Den Kommunen und der Verwaltung werden aufgrund gesetzlicher Auftragsangelegenheiten und neuer gesetzlicher Projekte immer mehr Aufgaben zugeteilt. Neben den gesetzlichen Aufträgen ist mit einem hohen Investitions- und Unterhaltungsstau in allen Bereichen der Gemeinde Morbach zu rechnen. Um den gewachsenen Aufgaben und Aufträgen entgegen zu wirken, wird aktuell eine Organisationsuntersuchung im Kernbereich der Verwaltung durchgeführt. Eine Weiterentwicklung mit Optimierung des Stellenplans ist also nicht ausgeschlossen.

Die Personalkosten wurden aufgrund der Tarifverhandlungen 2023 und auf den Zahlen des Personalstands Ende 2023 / Anfang 2024 berechnet. Die Folgejahre sind auf einer leichten Steigerung (3,5%) gerechnet. Diese weisen somit Mehraufwendungen in Höhe von 351.150 € gegenüber dem Haushaltsjahr 2024 aus. Demgegenüber stehen Personalkostenzuschüsse seitens des Landes bzw. des Landkreises. Die Aufstockungen sind hier nicht einberechnet. Erst mit dem entsprechenden Personal und Erkenntnissen aus der Organisationsuntersuchung werden die Personalkosten entsprechend angepasst. Die anstehenden Tarifverhandlungen 2025 sind hier noch nicht berücksichtigt.

Weitere Erläuterungen zu Personalbewegungen in einzelnen Produkten/Leistungen sind in den Beschreibungen des Stellenplans ausgewiesen.

7. Schulden aus Investitionskrediten

Die langfristigen Verbindlichkeiten aus Investitionskrediten der Gemeinde Morbach belaufen sich

am Ende des Haushaltsjahres 2024 voraussichtlich auf

Originärer Gemeindehaushalt

1.866.127 €

Gemeindeanteile ehem. Schulverband IGS Kredite

0 €

zusammen

1.866.127 €

Hieraus ergibt sich ein ordentlicher Schuldendienst für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 156.200 €

Es entfallen auf:

(2024 NT)

a) Zinsen

(48.846 €)

43.267 €

b) ordentliche Tilgung

(151.303 €)

156.182 €

c) veranschlagte Sondertilgung

(0 €)

0 €

Vorgesehene Neuaufnahme von Krediten für 2025  —  0 €

Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2025  —  1.709.944 €

Investitionskredite dürfen grundsätzlich nur für Anlagevermögen aufgenommen werden, d. h. für Grundstücke, Bauwerke und bewegliches Vermögen, welches langfristig im Gemeindevermögen verbleiben soll. Investitionskredite dürfen demnach nicht für Umlaufvermögen, wie z. B. Bauplätze oder sonstige zur Weiterveräußerung vorgesehenen Vermögensgegenstände, aufgenommen werden. Dieses Um- laufvermögen, sowie nicht im Planjahr eingehende Zuwendungen von Dritten, sind als sog. Liquiditätskredite, als Zwischenfinanzierung aufzunehmen.

Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung sind keine veranschlagt.

8. Finanzanlagen

Freiwillige Pensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2023

vorgesehene Zuführung 2024

(Verzinsung noch nicht bekannt)

vorgesehene Zuführung 2025

vorgesehene Abführung 2025

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2025

(weitere Verzinsung noch nicht bekannt)

Pflichtpensionsrücklage bei der Rheinischen Versorgungskasse,

KVR-Fonds, Köln, am 31.12.2023

vorgesehene Zuführung 2024

(Verzinsung noch nicht bekannt)

vorgesehene Zuführung 2025

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2025

(weitere Verzinsung noch nicht bekannt)

Die „Pflicht“ zur Einzahlung in die Pflichtpensionsrücklage wurde gesetzlich aufgehoben. Trotzdem werden weitere Beträge in die „Freiwillige“ Pensionsrücklagen zugeführt. Seit 2023 werden aufgrund „Pensionszahlungen“ auch Gelder abgeführt.

Rücklagen

Baugebiete Bischofsdhron, Merscheid, Morbach (Stand: 31.12.2020)

489.100,00 €

Zuführung 2021

84.400,00 €

Stand am 31.12.2023

573.500,00 €

Voraussichtlicher Stand am 31.12.2025

- gesamte Finanzanlagen -

2.095.690,60 €

9. Beteiligungen Windkraft

Im Jahr 2014 haben sich neben der Gemeinde Morbach, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues, Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Wittlich-Land und Stadt Wittlich und dem Landkreis Bernkastel-Wittlich auf den Weg gemacht, um im Bereich Windenergie zusammenarbeiten. Die Ortsgemeinden der beiden Verbandsgemeinden gründeten eigene Energie-AöRs als Zusammenschlüsse. Im Juni 2014 wurde die „Energie Bernkastel- Wittlich Anstalt des öffentlichen Rechts“. Im Jahr 2014 wurden die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, die Stadt Wittlich und die Windenergie Wittlich-Land AöR ebenfalls Mitglieder der Gesellschaft. Die Ziele der Energie Bernkastel-Wittlich AöR wurden in § 2 der Satzung mit Energiegewinnung, Energieerzeugung und Energieversorgung im Landkreis Bernkastel-Wittlich beschrieben. Im Jahr 2015 kam zu den Zielen auch der Bau und der Betrieb von Windkraftanlagen hinzu.

Zur Erreichung dieser Ziele wurden zwei Betreibergesellschaften gegründet, die es zum Ziel hatten, 16 Windkraftanlagen „Am Ranzenkopf“ zu errichten. Nach Durchlauf der Genehmigungsverfahren und diverser Rechtsstreitigkeiten mit Umweltverbänden konnten zwar elf Windkraftanlagen genehmigt, je- doch nur zehn gebaut werden. Da zum Betrieb von zehn Windkraftanlagen keine zwei Betreibergesell- schaften nötig waren, wurden diese dann zu einer Gesellschaft mit dem Namen, „Windpark Am Ranzenkopf GmbH und Co. KG“ zusammengeführt. Die Gemeinde Morbach ist hieran zu 25 % beteiligt.

Beim Bau der zehn Windkraftanlagen der Marke Enercon E-115 brachte die Gemeinde Morbach Eigenkapital in Höhe von rund 2,8 Mio. € auf. Die Inbetriebnahme erfolgte im Laufe des Jahres 2018. Drei der zehn Standorte befinden sich auf Eigentum der Gemeinde Morbach und sieben auf dem Gebiet von Landesforsten.

Gemeinsam mit Landesforsten, der Gemeinde Morbach und der Energiewelt Bernkastel-Kues AöR wurde ein Solidarpakt geschlossen, wonach alle Pachtempfänger 20 % der Einnahmen in Förderprogramme einzahlen, die unter dem Motto „Energie und Demographie“ stehen. Seit 2017 flossen insgesamt rund 48.000 € pro Jahr (Stand: 2023) aus Windkraftpachteinnahmen in das gemeindlichen Förderprogramm „Energie und Demographie“. Der Förderbetrag des Programms Energie und Demographie wird aus dem Gemeindehaushalt auf den Betrag von 50.000 € pro Jahr aufgestockt. Mit diesem Programm werden unter anderem energetische Sanierungen an Bestandsgebäuden gefördert.

Der Windpark „Am Ranzenkopf“ produziert durchschnittlich im Jahr 74 Mio. kWh Strom. Bei einem Ver- brauch von 4.500 kWh pro vierköpfigen Haushalt, können mit einer Jahresproduktion „Am Ranzenkopf“ über 16.444 Haushalte versorgt werden. Die ursprünglichen Erwartungen lagen etwas höher. Die auf- getretene Verschlechterung ist auf drei Windkraftanlagen zurückzuführen, deren Windhöffigkeit besser eingeschätzt wurde. Diese Tatsache führte im Jahre 2020 zu einer Reduzierung der Pacht für alle An- lagen, um die Wirtschaftlichkeit über die gesamte Laufzeit sicherzustellen.

Im Rahmen der Beteiligungen an der Windkraft „Am Ranzenkopf“ sind bereits Rückzahlungen auf die Eigenkapitaleinlage in Höhe rund 871.500 € (jährlich ca. 175.000 €) sowie Eigenkapitalverzinsungen in Höhe von ca. 433.700 € erfolgt. Daneben wurden bisher Pachtzahlungen für gemeindeeigene Flächen von ca. 755.000 € eingenommen und das zur Auszahlung bereitstehende Kapitalkonto weist einen Betrag von rund 1,7 Mio. € aus. Zusammen ist bisher ein Betrag von rund 3.600.000 € zurückgeflossen (Stand: November 2024). Dieser liegt damit bereits jetzt über dem eingebrachten Eigenkapital.

Im Jahr 2025 soll eine weitere Betreibergesellschaft Windenergie gegründet werden.

Aufgrund ihrer hohen Bedeutung werden die Beteiligungen Windkraft in eigenen Leistungen dargestellt. Das nähere Zahlenwerk ist bei den Leistungen

-

114132 Unbebaute Grundstücke -Windenergie

-

626101 Beteiligungen an der „Energie Bernkastel-Wittlich AöR“ (EBW AöR)

-

626102 Beteiligungen an Gesellschaften für Windenergie

ausgewiesen. Die Zahlen basieren auf den aktuellsten Planungen des Jahres 2024/2025.

10. Stand der liquiden Mittel

An Liquiden Mitteln der Gemeinde Morbach waren am 31.12.2023 vorhanden

(Kontostand des Gemeindemandanten 502)

abzgl. Resteübertrag 2023 nach 2024

(Ermächtigungen FH und Investitionen)

bereinigte Liquidität zum 31.12.2023

abzgl. Einzahlung liquider Mittel NT 2024

abzgl. Rückzahlung Liquiditätskredit

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2024

Nachrichtlich Rücklagenbildung für Baugebiete:

Rücklagenbildung Baugebiete aus 2020

Rücklagenbildung Baugebiete NT 2021

abzgl. Rücklagenbildung Baugebiete 2020 u. 2021

voraussichtliche Liquidität zum 31.12.2024

Bürgermeister Andreas Hackethal gibt zum Haushalt 2025 folgende Stellungnahme ab:

„Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es gibt wenige Dinge im Laufe eines Jahres, bei denen einem bewusst wird, wie schnell ein Jahr vergeht, wie die jährliche Beratung um den Haushalt der Gemeinde Morbach. Und traditionell haben wir vor Beratung und Verabschiedung des Hauptplans grundsätzlich „gerade einen Nachtragshaushalt ver- abschiedet“, was auch in diesem Jahr so gewesen ist. Tatsache ist jedenfalls, dass wir Ihnen den Entwurf eines Plans für das Jahr 2025 vorlegen, der einerseits die richtigen Schwerpunkte setzt, andererseits aber auch - mal wieder - als gutes und Perspektiven eröffnendes Gesamtwerk zu bewerten ist! Festzustellen ist aber auch in diesem Jahr, dass ein solcher Plan immer in der Gesamtschau der „Vorgängerpläne“ zu sehen ist und im Idealfall der eine auf dem anderen aufbaut. Immerhin weist dieses Werk ein Gesamtvolumen von rund 47 Mio. Euro aus, mit entsprechenden Einnahmen, die insbesondere auf die Steuerzahler und die Unternehmen mit ihren kreativen und produktiven Arbeitnehmer- schaften zurückzuführen sind. Hier verweise ich auf den Ansatz der Gewerbesteuer in diesem Jahr, die in einer Höhe von 19,5 Mio. Euro beachtlich ist. Dafür können wir als Gemeinde Morbach nur „Vielen Dank!“ sagen.

Nur mit dieser Sichtweise können große Projekte gelingen und letztlich finanziert werden. In diesem Zusammenhang möchte ich abermals auf das große Thema der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum eingehen. Ich bin unserem Gemeinderat sehr dankbar, dass wir zusammen diese Thematik angegangen sind. Dass sich die kommunale Ebene mittlerweile darüber Gedanken machen muss, wie es um die ärztliche Versorgung bestellt ist, ist in Wahrheit aber unglaublich. Wir sind es zusammen angegangen und haben mit unserem Ärztehaus in der Region und darüber hinaus einen echten Meilenstein gesetzt. Nun, nachdem drei Praxen darin praktizieren, gilt es den nächsten Schritt zu gehen: Jetzt muss es nämlich gelingen, ein Medizinisches Versorgungszentrum einzurichten,

um die Versorgung unserer Bevölkerung langfristig sicherzustellen. Hier werden aktuell eine Viel- zahl von Gesprächen und Verhandlungen geführt, um dieses Ziel umsetzen zu können! Drücken wir alle Daumen, dass es gelingt!

Schaut man sich das aktuelle Zahlenwerk an, müssen wir attestieren, dass der Ergebnishaushalt mit rund 335.000 Euro ausgeglichen ist, der Finanzhaushalt allerdings mit -559.000 Euro eine negative Freie Finanzspitze ausweist. Hierfür gibt es mehrere Faktoren. Ein durchaus bedeutender Grund liegt in der Grundsteuerreform, die im Jahr 2025 Umsetzung findet. Nach Aussage der Bundesregierung soll diese zwar „aufkommensneutral“ stattfinden, allerdings scheint man diesen Begriff nicht näher definiert zu haben. Festzustellen ist, dass es in der Gemeinde Morbach jedenfalls zu deutlichen Mindereinnahmen kommen wird und das in einer Größenordnung von rund 700.000 Euro!

Entgegen der Empfehlungen, die Mindereinnahmen bei der Grundsteuer B durch eine Anhebung der Hebesätze zu kompensieren, schlagen wir dem Rat vor, die Hebesätze ausdrücklich nicht anzuheben und sie stattdessen auf Höhe der sogenannten Nivellierungssätze zu belassen. Damit bleiben die Steuersätze der Grundsteuer A bei 345 %, Grundsteuer B bei 465 % und die der Gewerbe- steuer bei 380 %.

Neben den großen und fast abgeschlossenen Investitionen in unser Ärztehaus in einer Größenordnung von rund vier Mio. Euro in den zurückliegenden Jahren, sehen wir für das Jahr 2025 fast sechs Mio. Euro vor, was zusammen mit den noch aus dem Jahr 2024 verbleibenden (Rest-)Investitionen von rund fünf Mio. Euro etwa elf Mio. Euro an Gesamtinvestitionen für den neuen Haushaltsplan be- deuten. Eine stattliche Summe, die erstmal finanziell und personell (!) gestemmt werden muss! Finanziell planen wir keine Kreditaufnahme und empfehlen, im Rahmen der regelmäßigen Tilgung eine weitere Schuldenrückführung vorzunehmen. Diese würde sich am Ende des Jahres 2025 auf rund 1,7 Mio. Euro belaufen.

Zu den Hauptpositionen der Investitionsmittel gehören auch in diesem Jahr unsere Kindergärten. In den letzten Jahren wurde hier wirklich viel geleistet und unsere Einrichtungen bieten für unsere kleinsten Bürger beste Entwicklungsmöglichkeiten. Durch immer neue Vorgaben von Bund und Land sind wir allerdings auch als Träger der acht Kindergärten stark gefordert: Im kommenden Jahr wollen wir endlich in Weiperath und in Merscheid weiterkommen, die Planungen abschließen und weitere Maßnahmen umsetzen. Nicht vorhersehbar waren die jüngsten Entwicklungen im Kindergarten in Gonzerath. Hier hat ein Wasserschaden plötzlich Prioritäten vorgegeben. Hier müssen wir - so schnell es geht - die Schäden beheben und wieder in den „Normalbetrieb“ umschalten.

Das Thema Feuerwehr beschäftigt uns bereits seit geraumer Zeit. Ich glaube mit Ihnen allen überein- zustimmen, dass unsere Feuerwehr und die Blaulichtfamilie insgesamt nie so wichtig war wie heute! Für den Haushaltsplan 2025 sind weitere Fahrzeuge vorgesehen, die im Rahmen unseres Fahrzeugkonzepts beschafft werden sollen. Um die Einsatzfähigkeit unserer Wehren auf Dauer aufrecht zu halten und sie den Herausforderungen anzupassen und weiterzuentwickeln, wurde eine Feuerwehrbedarfsplanung beauftragt, die uns sicher auch weitere Aufgaben aufgeben wird. Ich gehe insbesondere davon aus, dass auch einige Feuerwehrgerätehäuser einen Weiterentwicklungsbedarf aufweisen werden.

Ganz eng verwandt mit dem Thema Feuerwehr ist die Thematik des Katastrophenschutzes. Auch hier ist bereits einiges geschehen: Ich denke zum Beispiel an unser Sirenenkonzept, das weit gediehen ist. Das Ziel, alle unsere Orte wieder mit funktionstüchtigen Sirenen auszustatten, ist fast erreicht. Damit kann unsere Bevölkerung im „Falle eines Falles“ endlich wieder gewarnt werden, um sich und andere in Sicherheit zu bringen. Erforderlich ist allerdings noch, mit den „neuen Warnsystemen“ richtig umzugehen und sie zu verstehen. Dazu wird es bundes-, landes- und lokale Übungsprogramme geben.

Im letzten Jahr hat es zudem zum Thema „Starkregenereignisse“ acht Bürgerforen in der Gemeinde gegeben. Diese dienten dazu, mit unserem Fachbüro Reihsner über dieses immer bedeutendere Thema zu informieren und vor allem Erfahrungen aus den Dorfgemeinschaften zu sammeln, insbesondere wo bei Starkregen die Strömungen fließen und wo sich entsprechende Gefahrenpunkte abbilden lassen.

In einem weiteren Schritt gilt es nun, diese Informationen zusammenzutragen und zu prüfen, welche Maßnahmen in die Wege geleitet werden können, um die Auswirkungen solcher Naturereignisse ab- mildern zu können.

Es wird im Jahr 2025 weitere Bürgerforen geben, die dazu dienen werden, die Ergebnisse und Empfehlungen dieses Prozesses darzustellen. Ich hoffe bereits jetzt auf wertvolle Erkenntnisse und gutbesuchte Veranstaltungen. Die Gemeinde Morbach hat in diesem Bereich - teilweise weit vor anderen - Investitionen getätigt, die bereits heute wichtige Bausteine unseres „lokalen Katastrophenschutzes sind. Hier möchte ich an die Rückhaltebecken auf der Schmausemühle und in der Industriestraße erinnern, genauso wie an die Becken vor Rapperath sowie in Bischofsdhron. Rund vier Mio. Euro haben wir als Gemeinde Morbach mit 80%iger Förderung durch das Land für diese Bauwerke ausgegeben: Jeder Euro war gut investiert! Ich erwarte weitere Projekte dieser Art, denn der Bedarf wird durch die sich weiter verändernden klimatischen Bedingungen ebenfalls größer werden. Maßnah- men des Katastrophenschutzes und die Stärkung unserer Wehren wird das Leben in unseren Dörfern besser schützen, auch wenn es keine absolute Sicherheit in diesem Bereich geben kann.

Leben in unseren Dörfern bedeutet allerdings auch, eine moderne Infrastruktur zu schaffen, um unsere Ortschaften zukunftssicher auszustatten und Angebote für alle Generationen zu machen. Dazu bedarf es etwa der Anbindung an das schnelle Internet. Hier haben wir bereits in den letzten Jahren einiges umsetzen können: Waren es im Jahr 2023 die Ortschaften Morbach, Hundheim, Wenigerath, Wolzburg und Gutenthal, die ans Glasfasernetz angeschlossen wurden, sind 2024 Gonzerath, Hoxel, Morscheid, Merscheid und Haag an der Reihe gewesen. Im Jahr 2025 sind jetzt Bischofsdhron, Hinzerath, Wederath und Hunolstein auf der Agenda. Ich kann nur hoffen und jedem Hausbesitzer dringend empfehlen, bei diesem Angebot mitzumachen. Selbst wenn kein eigenes Interesse an der Nutzung dieser Technologie vorliegt, wird ein Hausanschluss ans Glaserfasernetz selbstverständlich eine wertsteigernde Wirkung auf das eigene Haus haben.

Ich will hier allen, die sich an der Digitalisierung unserer Dörfer einbringen, ein großes Dankeschön zum Ausdruck bringen. Von diesem Schritt haben wir über viele Jahre tatsächlich nur träumen können. Vie- len Dank an unseren Partner E.ON, der hier ganz maßgeblich beteiligt ist und in die Infrastruktur unserer Dörfer investiert sowie an unseren Landkreis Bernkastel-Wittlich, der im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ diese Entwicklung unterstützt und fördert - vielen Dank!

Diese guten Entwicklungen und großen Investitionen in unsere Dörfer führen dazu, dass unsere Ortsbezirke weiter attraktiv und lebenswert sind. Trotz des sogenannten „Demographischen Wandels“ sind die Einwohnerzahlen in unserer Gemeinde mehr als stabil, weisen sogar einen leichten Zuwachs auf. Und da stellt sich stets die Frage nach Wohnraum und Entfaltungsmöglichkeiten unserer Dörfer. Bislang haben wir dabei stets den Grundsatz „Innen- vor Außenentwicklung“ beachtet. Brachflächen innerhalb unserer Dörfer haben wir dabei zunächst - soweit es möglich war - etwa als Bauplätze vermarktet, bevor es an die Entwicklung von Neubaugebieten ging. Diesen Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ empfehle ich mehr denn je auch in Zukunft einzuhalten. Der Flächendruck wird sich weiter erhöhen und die verfügbaren Bereiche im Flächennutzungsplan gibt es nur noch sehr begrenzt.

Bereits vor Jahren haben wir mit unserem Geheischnis eine in Rheinland-Pfalz einmalige Anlaufstelle für Senioren und ihre Familien geschaffen. Hier wird großartige Arbeit geleistet! Die Tatsache, dass bereits über 500 feste Klienten geführt werden, belegt, dass der Bedarf riesig ist und dass sicher nicht nur bei uns in der Gemeinde Morbach. Das Geheischnis ist aufgrund der wertvollen Arbeit in ganz Rheinland-Pfalz Thema für Seniorenarbeit und eine Antwort auf den Demographischen Wandel. Nicht ohne Grund, sondern hochverdient hat unser Geheischnis im Oktober 2024 des Landespflegepreis der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz gewonnen. Vielen Dank an die beiden ausgezeichneten Mitarbeiter Birgit Wilbert und Julia Kimmling!

Vor wenigen Wochen haben wir in den Gremien ein Thema diskutiert, dass für Alt und Jung von großem Interesse ist und seit Jahren auf der Agenda steht: das Freibad! Lange Zeit hatten wir immer wieder sehr grundsätzlich über das Schwimmbad beraten: Letztlich ging es um die Frage, was ist mit den 50-Meter-Bahnen, kann es eine Saisonverlängerung geben, vielleicht sogar eine Ganzjahresnutzung? Leisten wir uns ein Hallenbad oder eine „Cabrio-Dach-Lösung“? Hier hat der Rat vor einiger Zeit eine Grundsatzentscheidung getroffen, nämlich dass der eigentliche Badcharakter mit 50-Meter-Bahnen

und als Freibad erhalten bleiben soll. Auf dieser Grundlage haben wir uns für ein Konzept entschieden, dass diesen Kriterien entspricht. Mit dem Beschluss zur Annahme des Konzepts ist noch nichts in Stein gemeißelt, bietet uns aber die Möglichkeit, die notwendigen Förderanträge zu stellen.

Seit geraumer Zeit kann man den Deutschen Wald als „behandlungsbedürftigen Patienten“ be- zeichnen. Im Wald machen sich die veränderten klimatischen Rahmenbedingungen stark bemerkbar. Der Wald leidet entweder unter zu wenig Niederschlag oder zu hohen Temperaturen. Die letzten Jahre waren ausnahmslos alle zu trocken oder zu warm oder beides. Diese dramatische Klimaentwicklung führt dazu, dass sogar unsere heimischen Baumarten extrem leiden, krank werden oder anfällig für Schädlinge. Mittlerweile hat es sogar unsere Buchen und Eichen erwischt, was vor wenigen Jahren so noch nicht erwartet werden konnte. Das hat auch zur Folge, dass sich die Arbeit im Wald für unsere Mannschaft des Gemeindeforstes massiv verändert und gefährlicher wird. Aus diesem Grund empfehlen wir - auch nach den Beratungen im Fachgremium - die Anschaffung eines Forstschleppers, der insbesondere die Arbeitssicherheit erhöhen soll. Zwar weist der Gemeindeforst deutliche Gewinne aus, leider entspringen diese allerdings nicht einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung, sondern größtenteils aus der Förderung für Waldbesitzer. Hier machen sich nun doch die teilweise stark diskutierten und auch hinterfragten Förderprogramme und deren erfolgreiche Umsetzung bemerkbar.

Im Bereich Abwasser können wir mit soliden Zahlen aufwarten. Trotz der entsprechenden Investitionen empfehlen wir lediglich die Anpassung der wiederkehrenden Beiträge von 22ct auf 23ct.

Die Wasserversorgung durch unsere kommunalen Betriebe der Werke hat es in den letzten Jahren immer geschafft, die Bedarfe zu decken. Trotz teilweise heißer Sommer gab es keine außerordentlichen Einschränkungen beim Wasserverbrauch. Dennoch stellen wir fest, dass die letzten Jahre von großen Niederschlägen geprägt waren und der Wasserverbrauch deutlich zurückging. Das macht sich - im wahrsten Sinne des Wortes - in der Liquidität der Werke bemerkbar. Hier muss gegengesteuert werden: Ich empfehle daher die Erhöhung der Wiederkehrenden Beiträge - bei einer Zähluhr für eine Familie von 36 Euro auf 48 Euro - und bei den Verbrauchsgebühren von 1,60 Euro auf 1,80 Euro/m³.

Unsere Gemeinde Morbach feiert im Jahr 2025 ihr 50-jähriges Bestehen als „verbandsfreie Gemeinde“. Wir sind uns einig, dass sie in dieser Zeit eine großartige Entwicklung vollzogen hat. Mit dem nun vorgelegten Haushaltsplan 2025 bieten wir ein Zahlenwerk mit besten Voraussetzungen, um diese gute Entwicklung unserer Gemeinde auch in Zukunft zu gewährleisten. Daher wird es Sie nicht verwundern, dass ich Ihnen die Annahme dieses Haushaltsplans 2025 dringend empfehle!“

Für die CDU-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal, meine sehr geehrte Dame und Herren Beigeordneten, liebe Ratskolleginnen und -kollegen, liebe Ortsvorsteherinnen und Ortvorsteher, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer,

ein ereignisreiches Jahr neigt sich dem Ende zu. Sie, Herr Bürgermeister Hackethal, konnten sich im Rahmen der Kommunalwahlen als Kandidat bei der Landratswahl durchsetzen und machten somit den Weg frei für Neuwahlen des Bürgermeisteramtes der Gemeinde Morbach. Auf diesem Wege möchten wir Ihnen Herr Hackethal und Herrn Besiri für die gewonnen Wahlen herzlichst Gratulieren und Ihnen beiden ein glückliches Händchen für zukünftige Entscheidungen im Sinne unseres Landkreises und unserer Gemeinde Morbach wünschen. Außerdem möchten wir uns bei allen Wählerinnen und Wählern für Ihre Unterstützung und das in uns gesetzte Vertrauen bedanken. Unser beherztes Engagement der letzten Jahre wurde belohnt und nun heißt es die Gemeinde Morbach mit neu gewonnenem Tatendrang in eine gute und erfolgreiche Zukunft zu führen. Hierzu möchten wir weiterhin der Verwaltung und ihren Mitarbeitern, sowie dem neuen Bürgermeister die Hand reichen, um gemeinsam an einem Strang zu ziehen und die wichtigen und notwendigen Projekte anzupacken und umzusetzen. Dazu haben wir in diesem Jahr bereits sehr früh am 24. September die Prioritätenliste, ohne Beträge für die einzelnen Projekte, diskutiert und auf den Weg gebracht. Die damals noch offene Zahl der Investitionen beläuft sich auf rd. 5,5 Mio. €. Addiert man hierzu die zu übertragenden Restmittel aus Investitionen vom Vor- jahr in Höhe von rd. 5,8 Mio. € wird klar, dass im kommenden Haushaltsjahr die Rekordsumme von rd. 11,3 Mio. € umgesetzt werden soll. Die größte Einzelinvestition mit rd. 1,60 Mio. € nimmt hierbei, wie bereits im letzten Jahr, der Erwerb von Grundstücken ein und somit die Entscheidung die Ortsbezirke und gerade die Innenentwicklung weiter zu stärken. Auch die Ausbauarbeiten der OD Gutenthal mit deren Gehweganlagen schlagen mit rd. 320 T€ zu Buche, sowie rd. 180 T€ für den lang ersehnten Ausbau der Biergasse in Morbach. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rd. 3,6 Mio. €, wobei hier die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit rd. 1,74 Mio. €, der An- und Umbau vom Kindergarten Weiperath mit rd. 900 T€, die Ausbaumaßnahme der OD Gutenthal nochmals mit rd. 390 T€ und die Erneuerung der Holzstege im Ortelsbruch mit rd. 425 T€ als Hauptpunkte zu nennen sind. Eine Neuaufnahme von Krediten ist hierfür aktuell nicht geplant. Der Ergebnishaushalt, mit einem Gesamtvolumen von rd. 44 Mio. €, ist ausgeglichen und weist einen Überschuss von rd. 335 T€ auf.

Nicht so optimal ist jedoch, dass unser Finanzhaushalt, mit dem wir letztlich unsere Ausgaben im Investivbereich finanzieren, einen Fehlbetrag aufweist und wir somit eine negative freie Finanzspitze von rd. -560 T€ ausweisen müssen.

Der Gesamthaushalt ist somit formell nicht ausgeglichen.

Durch die vorhandenen liquiden Mittel von rd. 9,6 Mio. € kann dieser Fehlbetrag allerdings aufgefangen werden und die tatsächliche Situation der Gemeinde Morbach stellt sich weniger dramatisch dar. Der Grund für die wirtschaftlich gute Ausgangslage der Gemeinde Morbach sind unsere gesunden Steuer- einnahmen. Hier wurde für den Haushaltsentwurf 2025 inkl. der Ausgleichsleistungen einen Ansatz von rd. 28,7 Mio. € vorgesehen. Der größte Teil hiervon sind die Gewerbesteuereinnahmen mit 19,5 Mio.

€. Dieser Ansatz ist rd. 1 Mio. € geringer als im Nachtragshaushalt 2024. Der nächste Haupteinnahme- punkt bildet der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit rd. 5,3 Mio. €, gefolgt von der Grund- steuer B mit rd. 1,6 Mio. €, welche jedoch bedingt durch die Grundsteuerreform rd. 600 T€ niedriger ausfällt wie im Jahr zuvor. Hier war man sich im Rat und der Verwaltung einig, im Sinne der Bürger die Hebesätze nicht anzupassen, um zumindest einen Teil der Mehrbelastung durch die Anhebung der Nivellierungssätze des Landes Rheinland-Pfalz zu kompensieren. Bei Darstellung dieser Zahlen neigt man dazu eine steuerliche Entlastung der Bürger zu vermuten, jedoch zeigt sich bei genauerem Hin- sehen, dass diese Entlastung hauptsächlich die Gewerbetreibenden betrifft und die normalen Bürger im Schnitt eine Mehrbelastung zu erwarten haben. Auch in diesem Punkt ist die Gemeinde mal wieder machtlos und man sollte sich bei der auflösenden Bundes- und der vorhandenen Landesregierung fra- gen, ob es im Sinne der arbeitenden und steuerzahlenden Bevölkerung ist, diese weiter auszunehmen, wo die aktuellen Rahmenbedingungen ohnehin schwierig genug sind. Was diese Steuer- und Umla- genpolitik auch für die Gemeinde Morbach bedeutet, zeigt sich, wenn man die verbleibenden Steuer- einnahmen betrachtet. Alles zusammen Verbleiben von den o.g. 28,7 Mio. € der Gemeinde Morbach nach Abzug der um rd. 800 T€ gestiegenen Kreisumlage, der Gewerbesteuerumlage und der Finanz- ausgleichsumlage gerade noch rd. 12,8 Mio. €.

Dies bedeutet von einem Euro an Steuereinnahmen verbleiben noch rd. 45 Cent bei der Gemeinde. Gegenüber dem Vorjahr hat sich dieser Umstand nochmals um 3 Cent verschärft.

Die Gesamtverschuldung konnte im letzten Jahr abermals reduziert werden. Diese werden sich im Haushaltsjahr 2025 nochmals durch ordentliche Tilgung auf rd. 1,7 Mio. € verringern. Eine Sondertilgung ist aktuell nicht vorgesehen. Jedoch wird eine Ablösung bzw. Umschuldung im Oktober 2025 fällig, bei der der Hauptkredit in Höhe von rd. 1,3 Mio. € auch mit den vorhandenen liquiden Mitteln getilgt werden könnte. Hierüber muss man sich zur gegebenen Zeit im Rat einig werden. Mit Blick auf diese Situation kann man mit ruhigem Gewissen die Gemeinde Morbach als schuldenfrei bezeichnen. Eine Neuaufnahme an Investitions- sowie Liquiditätskrediten für das kommende Haushaltsjahr ist ebenfalls nicht geplant. Das unsere Gemeinde wirtschaftlich so gut da steht und wir in der Lage sind mit Weitblick zu investieren, haben wir in erster Linie unseren Firmen und deren Mitarbeitern zu verdanken. Hier zeigt sich, dass das gute Miteinander von Gewerbe/Industrie und die geleistete Arbeit der Verwaltung und den Gremien unseren Betrieben Sicherheiten gibt und diese weiterhin in unserer Gemeinde investieren und expandieren. Auch die Unterstützung der Familien und der Schaffung von guten Rahmenbedingungen, was den Bereich der Schulen, Kindergärten und die Entwicklung von Baugebieten an- geht, tragen ihren Teil dazu bei, unsere Gemeinde auch weiterhin für die Arbeitnehmer lebens- und liebenswert zu halten und somit auch die Kaufkraft vor Ort zu stärken. Aus diesem Grund ist es wichtig auch im nächsten Jahr wieder in die Infrastruktur der Gemeinde Morbach zu investieren. Nur so kann man zukunftsfähig bleiben. Entsprechende Mittel für den Erwerb von alter Bausubstanz und der Schaf- fung von Wohnbauflächen in den Ortskernen sind im Haushaltsentwurf vorgesehen und sollen bei den aktuellen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten gerade jungen Familien, neben den gemeindlich subventionierten Neubaugebieten, bezahlbare Bauplätze in den Dörfern bieten und zeitgleich die Ortskerne attraktivieren. Auch die Glasfasererschließung gemeinsam mit der Fa. Westconnect, ist neben dem Zentralort Morbach auch in vielen weiteren Ortsbezirken im vergangenen Jahr fortgeschritten. Die restlichen Ortsbezirke folgen im nächsten Jahr. Von diesen Entscheidungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Morbach, erfahren eine Aufwertung ihrer Immobilien und sind durch die Herstellung der Infrastruktur für die Zukunft gewappnet. Allerdings zählt neben der Unterhaltung unserer gemeindlichen Straßen, welche in diesem Jahr mit einer Rekordsumme von rd. 980 T€ im Haushalt berücksichtig werden, auch die Wasserver- und entsorgung als eine der wichtigsten Infrastrukturen, in die wir in Zukunft massiv investieren müssen. Die Gemeinde und deren Verwaltung bekommt jedoch durch ständig wachsende Aufgaben vom Gesetzgeber, der Umsetzung von Pflichtaufgaben und der immer größer werdenden Bürokratie kaum die Möglichkeit das Alltagsgeschäft zu bewältigen.

Hierdurch entsteht in der Bevölkerung und auch in den Ortsbeiräten ein Unmut, da die Projekte die unmittelbar den Einwohnern und den Ortsbezirken zugutekommen, wie z.B. das erstellte Radwegekonzept, mit den vorhandenen Ressourcen an Logistik und Personal nicht umgesetzt werden können. Hier sehen wir bei der Verwaltung ein dringender Handlungsbedarf eine Umstrukturierung der Verwaltungsabläufe mit dem vorhandenen Personal durchzuführen und bereits auch auf kurze Sicht gesehen die Anzahl der Mitarbeiter in allen Abteilungen zu erhöhen. Obwohl die Personalkosten in den letzten Jahren stetig gestiegen sind, werden diese Aufwendungen unumgänglich sein. Wir sind uns allerdings ei- nig, dass dies der einzige Weg ist, die Gemeinde Morbach weiterhin zukunftsfähig zu gestalten. Denn ohne die Investitionen in unsere Zukunft wie z.B. das Gewerbegebiet „Hinter Kreuz“ in Gonzerath, bei dem wiederholt ein weiteres Jahr nichts passiert ist, kann eine Weiterentwicklung der Gewerbebetriebe und somit die Steuerkraft der Gemeinde nicht erfolgen. Um das Gewerbegebiet „Hinter Kreuz“ in Gonzerath unter der Trägerschaft von HuMos umzusetzen wurden bereits vor vier Jahren die wegwei- senden Beschlüsse gefasst. Man war sich im Rat einig, dass diese Chance für die Gemeinde Morbach im direkten Anschluss an die B50neu dringend und sofort umgesetzt werden muss. Nach Prüfung aller rechtlichen Schritte warten wir bis heute auf die europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen, um überhaupt in den Genuss der Umsetzung zu kommen. Hier fordern wir letztmalig die Verwaltung auf tätig zu werden und ggfls. eine Ausgliederung der HuMos Organisation aus der Bauverwaltung vorzunehmen, um Projektspezifisch aus dem Alltagsgeschäft herauszukommen, oder die Projektabwicklung an einen externen Dienstleister zu vergeben. In diesem Zusammenhang müssen wir nochmals auf unsere Forderung der letzten Jahre, neben einem Erdaushublager gemeinsam mit dem ART und dem Wertstoffhof in der MEL zu errichten, auch die Morbacher-Energielandschaft für kleinere Betriebe wie Zimmerer, Schreiner oder Dachdecker zu öffnen, um ein Abwandern in andere Kommunen zu verhindern und ihnen die Möglichkeit expandieren zu können, mit schnell zur Verfügung stehenden Gewerbeflächen zu geben, bis das Gewerbegebiet in Gonzerath fertiggestellt ist. Ein wichtiges Projekt, welches zukunftsweisend in der Gemeinde Morbach und einzigartig in der Region ist, wurde mit Leben gefüllt. Das Ärztehaus konnte trotz bestehender baulicher Mängel und ausstehender Restarbeiten, mit Hilfe von zwei Arztpraxen seine Türen öffnen und muss nun im Sinne der Bürger in ein Medizinisches Versorgungszentrum überführt werden. Nur so kann die ärztliche Versorgung der Gemeinde Morbach für die Zukunft gesichert werden. Hierfür tritt die CDU-Fraktion ein, um die Gemeindeverwaltung zu beauftragen alles Menschenmögliche zu unternehmen und auch mit allen finanziellen Konsequenzen, denn diese Investitionen sind unumgänglich, um das Projekt zum Erfolg zu führen und ein Überleben der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde zu sichern. Erst wenn dieses Ziel erreicht ist, wird es die Aufgabe der Verwaltung und des neuen Bürgermeisters sein, Morbach in Mainz zu einem Mittelzentrum anerkennen zu lassen und somit die Zukunftsfähigkeit und Entwicklung der Gemeinde Morbach zu ge- währleisten. Hier gilt es dranzubleiben und den politischen Druck aufrechterhalten. Dies erreicht man vor Allem durch ein faires und gutes Miteinander in den Gremien.

Ähnlich verhält es sich bei der Sanierung des Freibades in Morbach. Ein erstes Konzept konnte im Rahmen eines Förderantrages auf den Weg gebracht werden. Nun heißt es die Verhandlungen mit den Förderbehörden klug zu führen, um eine bestmögliche finanzielle Unterstützung der Maßnahme zu er- reichen. Denn eins sollte allen beteiligten bewusst sein, selbst eine 08/15 Sanierung des Freibades wird es nicht zum Nulltarif geben und die reine Erneuerung der Schwimmbadtechnik ohne Attraktivierung des Bades verschlingt bereits rd. 5 Mio. €. Die Sanierung des Freibades wird eine finanzielle Herausforderung für die Gemeinde Morbach werden. Umso wichtiger ist es die Vorgaben und Rahmenbedingungen vor einer Umsetzung so eng zu zurren, dass es keine ausschweifenden und somit finanziellen Überraschungen geben wird. Trotzdem ist es wenig zielführend von anderen Gruppierungen im Rat, Ängste und Sorgen bei den Ortsvorstehern und ihren Ortsbeiräten zu schüren, dass aus finanziellen Gründen der Freibadsanierung die Ortsbezirke auf der Strecke bleiben. Gerade mit Blick auf die Schuldensituation der Gemeinde Morbach steht hier einer projektbezogenen Kreditaufnahme nichts im Wege und hindert keineswegs bei der Investierung in unsere Ortsbezirke. Im Gegenteil. Die Sanierung und Attraktivierung des Freibades kommt allen Ortsbezirken und deren Bürgern zugute. Das Freibad Morbach soll wieder zu dem Aushängeschild werden, was es einst war und wird die Lebensqualität in unserer Gemeinde enorm steigern.

Gleichermaßen wichtig sind die Kindergärten und Schulen in der Gemeinde, die wir als vorbildliche Einrichtungen aufstellen möchten, sodass gerade diese Investitionen in unsere Kinder, Investitionen in die Zukunft darstellen. Seit Jahren werden die Kindergärten erweitert, optimiert und an die stetig neuen gesetzlichen Anforderungen angepasst. Ein Ende ist, dank unserer Landesregierung, noch lange nicht in Sicht. Trotzdem wurden auch unsere Grundschulen in Morscheid sowie in Morbach modernisiert und energetisch optimiert. Dennoch besteht in der größten Grundschule des Landkreises weiterhin der Bedarf einer Optimierung.

Weit weg von optimalen Voraussetzungen und ein dringender Handlungsbedarf besteht jedoch bei unserer Grundschule in Haag. Daher hatten wir uns als CDU-Fraktion entschlossen einen Antrag zur Aufstellung einer Konzeptplanung des Grundschulstandortes Haag einzubringen, um die zum Teil untragbaren Zustände schnellstmöglich anzugehen. Aus Rücksicht auf die Haushaltssitzung werden wir dies auf eine der ersten Sitzungen im neuen Jahr vertagen, dennoch bin ich mir sicher, dass hier fraktions- übergreifend Einigkeit darin besteht, zeitnah in die Voraussetzung zum optimalen Lernen der Kinder der Ortsbezirke Elzerath, Haag, Heinzerath und Merscheid zu Investieren. Der gesamte Gebäudekomplex bedarf einer Überplanung, um eine zeitgemäße und nachhaltige Nutzung zu gewährleisten. Neben Maßnahmen zur Sicherstellung des Brand- und Lärmschutzes, sowie der Barrierefreiheit, stehen Erneuerungen der Heizungsanlage, der Klassenräume, der Dachflächen sowie eine energetische Sanierung schon lange auf der Tagesordnung. Auch die Aufenthaltsbereiche der Lehrer, des Betreuungspersonals, sowie der Schüler in den Pausen, müssen angegangen werden. Zielsetzung ist es, durch die Erstellung eines Gesamtkonzepts für den Schulstandort Haag, die genannten Handlungsfelder strukturiert anzugehen, den Standort sowohl für den Schulbetrieb als auch für die Gemeinde und den Ortsbezirk nachhaltig und zukunftssicher zu gestalten. Der Gebäudekomplex sollte gleichermaßen attraktiv für Lehrer, Schüler und die Dorfbevölkerung gestaltet werden. Diese Maßnahmen sollen nicht nur den Bildungsstandort langfristig sichern, sondern ihn auch für Schüler aus den Nachbargemeinden interessant machen. Hier heißt es loslegen!

Was wir ebenfalls bereits seit mehreren Jahren fordern, ist ein Zustandskataster der gemeindlichen Gebäude mit deren energetischer Fingerabdruck.

Die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur beziehen sich auch auf die übrigen Gebäude der Gemeinde Morbach, welche zum Teil zwischenzeitlich in die Jahre gekommen sind. Wir denken da hauptsächlich an die gemeindlichen Turnhallen. Allem voran die Baldenauhalle. Immer noch sind in den Turnhallen Lüftungsanlagen mit sehr veralteter Technik verbaut, sodass gerade in der kalten Jahreszeit, wenn die Hallen genutzt werden, die aufgewärmte Luft nach außen geblasen wird und die fri- sche Luft immer mit erheblichen Energieaufwand aufgeheizt werden muss. Hier muss nun endlich ein Sanierungskonzept her, damit wir nicht bei Ausfall der Technik vor großen Problemen und zu kurz gedachten Entscheidungen stehen.

Der demografische Wandel schreitet weiter voran. Leider schreitet die Umsetzung des betreuten Wohnens im Bereich des Seniorenheims nicht mit. Seit Jahren gibt es keine neuen Erkenntnisse und es wird kostbare Zeit verstreichen gelassen. Die Weichen wurden seitens der Gemeinde gestellt. Hier weisen wir wiederholt darauf hin nicht zu kurz zu denken und die folgenden Jahrzehnte im Blick zu haben. Der Bedarf an kleinen Wohnungen für Senioren, welche so lange wie möglich selbstbestimmt und eigenständig leben möchten, wird in Zukunft enorm wachsen. Aus diesem Grund muss auch hier zeitnah etwas passieren. Wenn der aktuelle Partner der Gemeinde keine Möglichkeiten zur Umsetzung sieht, müssen wir uns einen neuen zuverlässigen Investor suchen, der mit Weitsicht für die kommenden Generationen agiert.

Um die Sicherheit unserer Bürger zu erhöhen, Investieren wir regelmäßig in die Ausstattung unserer Feuerwehren. Durch die immer weiterwachsenden Anforderungen müssen jedoch auch die zugehöri- gen Feuerwehrhäuser neu bewertet werden, sodass die Handlungsbedarfe dem Rat gegenüber erklärt und angegangen werden können. Wir möchten uns auf diese Weise nochmals bei unserem Wehrleiter, seinem Stellvertreter und den ganzen Mannschaften der einzelnen Stützpunktwehren für ihren uner- müdlichen Einsatz, den Tatendrang und der Bereitschaft dieses Ehrenamt auszuführen bedanken.

Im direkten Zusammenhang sollten wir auch nochmals gemeinsam und fraktionsübergreifend politischen Druck auf den LBM ausüben. Die kreuzungsfreien Anbindungen im Bereich B327/K80/K99 bei der Esso Tankstelle genau wie im Bereich B327/B269 „Auf der Bilz“ stehen seit Jahren aus. Das keine zeitnahe Umsetzung ansteht erkennt man auch an den durchaus notwendigen Asphaltsanierungen, welche zu Beginn des letzten Jahres ausgeführt wurden. Ich stelle hier wiederholt die Frage: Wie viele schwere und zum Teil tödliche Unfälle müssen hier noch passieren bis der LBM und die Entscheidungsträger tätig werden? Wir werden jedenfalls seit Jahren hingehalten. Von einer zusätzlichen Abfahrt von und in Richtung nach Gonzerath lassen wir uns nicht beschwichtigen. Die aufgezeigten Bereiche sind wesentlich größere und gefährlichere Unfallschwerpunkte, auch wenn Richtung Gonzerath und der ge- planten Fußgängerbrücke im Schildbürgerstil, die Rodungsarbeiten bereits durchgeführt wurden.

Als weiteren Punkt möchten wir den Fremdenverkehr und die fehlende Möglichkeit zum Abstellen von Wohnmobilen ansprechen. Seit Jahre lässt die Gemeinde Morbach diesen kompletten Industriezweig an sich vorüberziehen, obwohl es mit geringem Aufwand möglich wäre Stellplätze mit Strom und Frischwasser zur Verfügung zu stellen. Einen kompletten Wohnmobilhafen mit einer 100% Erschließung be- nötigen die wenigsten Camper. Wir sind uns sicher, dass in einigen Ortsbezirken die Möglichkeiten gegeben sind. Hier erwarten wir kurzfristig ein Konzept, damit diese Einnahmemöglichkeiten unserer örtlichen Gastronomie und des Einzelhandels nicht noch länger im wahrsten Sinne vorbeifahren. Darüber hinaus sollte auch das vorhandene Fremdenverkehrskonzept einmal von externen Dienstleistern überprüft und optimiert werden. Die Übernachtungszahlen sind seit Jahren rückläufig und können den Mandatsträgern im Fachausschuss scheinbar nicht vorgelegt werden. Bei dieser Überprüfung sollte auch die touristische Zusammenarbeit mit angrenzenden Regionen betrachtet und wenn nötig verändert werden. Touristisch besteht jedenfalls dringender Handlungsbedarf, um unseren Gastronomie- und Übernachtungsbetrieben die Zukunftsfähigkeit zu sichern.

Zu den Eigenbetrieben:

Durch Investitionen in der Größenordnung von rd. 1,02 Mio.€ in das Trinkwassernetz und die Trinkwasseraufbereitung, sowie auf Grund der steigenden Personalkosten wird laut Wirtschaftsplan eine Gebührenanpassung von 20 Cent/m³ sowie eine Anpassung der wiederkehrenden Beiträge und der Gebühren für Wasserzähler notwendig. Durch diese gegensteuernden Maßnahmen kann ein Jahresgewinn im Bereich der Wasserversorgung von rd. 44 T€ erwartet werden. Die Investitionen in unsere vorhandenen Netze sind dringend notwendig und müssen in den kommenden Jahren noch gesteigert werden, um der begonnen Überalterungen der Anlagen und Netze entgegenzuwirken. Darüber hinaus sind auch weitergehende Studien und Untersuchen notwendig, wie die Gemeinde Morbach bei zunehmender Wasserknappheit ihre Trinkwassernetze solider aufstellen kann und Anbindungen an benachbarte Wasserversorgungen schafft, um im Bedarfsfall reagieren zu können. Wie wichtig eine gesicherte Wasserversorgung ist, merkt man erst, wenn diese nicht mehr gegeben ist. Daher sollten wir frühzeitig handeln. Die Auswirkungen kann man bereits in benachbarten Gemeinden sehen. Um diese Investitionen in Zukunft für die Bürger erträglicher zu gestalten, sollten die Sonderausschüttung der AöR „Am Ranzenkopf“ über die Gemeindewerke an die Einwohner und Verbraucher zurückzugeben werden, da die Kommunen keinerlei Verdienst an diesen Einnahmen haben. Es wird Wege geben dies zu erreichen. Die Investitionen im Bereich der Abwasserentsorgung sind in einer Größenordnung von rd. 700 T€ geplant.

Betrachtet man sich die Planansätze zur Klärschlammbeseitigung fällt auf, dass diese sich mittlerweile bei rd. 300 T€ eingependelt haben. Aufgrund dieser Entwicklungen und der Tatsache, dass in Zukunft erheblich in die Kläranlagen zur Optimierung der Klärverfahren investiert werden muss, die Fremdwasser- und Außengebietsthematik allen Ortes ansteht, sollte jedem klar sein, dass hier unsere Aufgaben feststehen. Wir müssen uns vor Augen halten, dass wir noch immer von den Investitionen und der Infrastruktur der 60er/70er Jahre profitieren und sowohl im Abwasserbereich als auch bei der Wasserversorgung und deren Aufbereitung in naher Zukunft hohe Investitionen notwendig werden müssen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die hohe Qualität unseres Nahrungsmittel Nummer 1 sicherzustellen.

Im Bereich des Gemeindeforstes hat sich die Gesamtsituation nicht verbessert. Die aktuelle notgedrungene Bewirtschaftung hat nichts mit Nachhaltigkeit zu tun, sondern bemüht sich regelmäßig um Schadensbegrenzung. Die geplanten Hiebsätze können auf Grund des Schädlingsbefalls seit Jahren nicht eingehalten werden. Zur Erhöhung der Arbeitssicherheit wurden im Wirtschaftsplan Mittel zur Beschaffung eines Forstschleppers vorgesehen. Nach Abzug der Vorsteuer verbleit eine Investitionssumme von rd. 400 T€ in die Sicherheit unserer Forstarbeiter, was für uns in der CDU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit darstellt. Der Schutz von Leib und Leben kann und darf man nicht mit Wirtschaftlichkeit diskutieren. Für das Jahr 2025 wird dennoch wieder mit einem Jahresgewinn in Höhe von rd. 27 T€ geplant, was allerdings lediglich auf die Subvention durch Fördermittel zurückzuführen ist. Selbst un- sere robuste Eiche hat in diesem Jahr herbe Einbußen durch Schädlinge erfahren müssen. Dies zeigt uns umso mehr, es wird ein Umdenken, was die Art des Waldbestandes angeht, geben müssen.

Den vorgelegten Wirtschaftsplänen und Stellenplänen werden wir zustimmen.

Zum Schluss möchten wir die CDU-Fraktion uns bei unserem Bürgermeister Andreas Hackethal, seinem gesamten Team der Gemeindeverwaltung Morbach, dem Kämmerer Sebastian Gorges für das hervorragend zusammengestellte Zahlenwerk und dem Werkleiter Günther Alt und seinen Mitarbeitern für die geleistete Arbeit bedanken. Weiterhin möchten wir uns bei den restlichen Fraktionen für die gute und konstruktive Zusammenarbeit und die zumeist fairen Diskussionen bedanken.

Wir wünschen Allen eine besinnliche Weihnachtszeit, einen guten Start ins Jahr 2025 und vor allem Gesundheit mit dem Blick auf das wirklich wichtige im Leben, nämlich den Menschen, die uns wichtig sind und am Herzen liegen. Wir sollten nichts als selbstverständlich ansehen und den Menschen um uns herum mit dem nötigen Respekt und der notwendigen Zeit begegnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Für die FWM-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Achim Zender folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hackethal, verehrte Beigeordnete,

liebe Ratskollegen/Innen, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, Mitarbeiter des Gemeindeforsts, liebe Mitarbeiter*innen der Verwaltung, der Presse,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

dass zu Ende gehende Jahr 2024 ist in geopolitischen-, bundes- und kommunalpolitischen Bereichen ein sehr beunruhigendes Jahr. Die Krisen in der Welt haben sich nochmals deutlich verschärft. Der Wirtschaftsstandort Deutschland kommt nicht in Schwung. Kein Wunder - denn Wirtschaftspolitik muss gelernt sein. Das Thema Energiekosten für die Unternehmen und Haushalte wird nicht richtig angepackt - diese müssten dringend gesenkt werden.

Die Ampelregierung auf Bundesebene hat sich aufgelöst. Neuwahlen stehen vorzeitig ins Haus. Diese in den vergangenen Monaten auf offener Bühne ausgetragenen „Wirtschaftsschlägerei“ schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland enorm und wird den Unternehmen und den fleißigen Menschen in dieser Republik nicht gerecht.

Auch auf kommunalpolitischer Ebene gab es Veränderungen im Kreis, im Gemeinderat, den Ortsvorsteher*Innen und den Ortsbeiräten. Darüber hinaus wird 2025 Bürgermeister Hackethal die Gemeinde verlassen und sein Amt als Landrat antreten. In der Gemeinde Morbach selbst wird ein neuer Bürgermeister die Geschicke übernehmen. Herrn Besiri gratulieren wir zum Wahlsieg auf diesem Wege ganz herzlich. Danke sagen wir in diesem Zusammenhang auch Herrn Marco Thees für sein Engagement während des „Wahlkampfes“ als Bürgermeisterkandidat. Es war ein fairer Wahlkampf, der anders geführt wurde als bisher und auch viele junge Wählerinnen und Wähler angesprochen hatte. Ein Ziel in unserer Gemeinde muss sein, dass Politik, Bürgermeister und Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger arbeiten müssen, zum Wohle der Menschen, Unternehmen und Betriebe der Einheitsgemeinde Morbach, die in den nächsten Tagen ihr 50jähriges Bestehen feiern könnte.

Nicht nur gefühlt, sondern erkennbar haben sich im Portemonnaie der Bürgerinnen und Bürger deutlich höhere Lebenshaltungskosten niedergeschlagen. Sehr Vieles wurde spürbar teurer.

Auch die Kommunen bekommen dies zu spüren. Die Gesetzgeber in Bund und Land übertragen fort- laufend, teilweise sehr gute Ansätze und Aufgaben an die Kommune. Nur wird dabei vergessen, dass diese Aufgabenübertragungen nicht ausfinanziert sind und die Kosten bei der Kommune hängen bleiben und damit direkt bei den Bürgerinnen und Bürger. Digitalisierung der Schulen, Ganztagsbetreuun- gen und, und und - alles sehr gute Ideen. Nur sollten diese Maßnahmen auch ausfinanziert werden. Gleiches gilt auch im Bereich der Migration.

Ziel unserer Gemeinde soll es bleiben, noch deutlicher „vor der Welle zu schwimmen“ und gleiche Lebensverhältnisse in unseren Ortsbezirken zu erhalten, wobei dem Zentralort Morbach hierbei eine be- sondere Aufgabe zukommt.

Die finanzielle Ausstattung der Gemeinde Morbach ist nach wie vor als sehr gut zu bezeichnen, obwohl der Haushalt 2025 formell nur durch Vorhandensein liquider Mittel ausgeglichen werden kann. Auf Grund der derzeitigen Situation bei der Grundsteuerreform entsteht ein Fehlbedarf in Höhe von 570.000 €. So viel zu dem Märchen aus Mainz, dass die Steuer bei der Grundsteuerreform für die Kommunen aufkommensneutral sein soll. Die Steuerkraft der Gemeinde Morbach, in der fast 11.000 Einwohner leben, liegt mit 2554 € pro Einwohner abermals sehr deutlich über den Landesdurchschnitt (1.476 €/pro Einwohner). Ein ordentlicher Schuldendienst (200.000 € Zinsen und Tilgung) ist gewährleistet.

Voraussichtlicher Schuldenstand am 31.12.2025 1.709.944 Euro, d.h. rund 155 € pro Einwohner ohne die Bereiche der Gemeindewerke.

Weitere Kernbotschaften des Haushaltes 2025 sind:

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Keine Kreditaufnahmen für Investitionen

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Keine Liquiditätskredite

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Keine Anhebung der Hebesätze für die Gewerbesteuer, Grundsteuern A und B

Morbach hat dank seiner Unternehmen, allen Gewerbetreibenden und den Bürgerinnen und Bürgern kein Einnahmeproblem. Dennoch sollten Ausgaben immer wieder genau auf ihre Erforderlichkeit über- prüft werden, wobei der Unterhaltung unserer Infrastruktur oberste Priorität gelten muss. Darauf hatten wir bereits im vergangenen Jahr hingewiesen. Mit dem Schritt der Überführung von Gewinnen aus dem Windpark „Am Ranzenkopf“ in die Gemeindewerke, wird allen Bürgerinnen und Bürgern von der Ge- meinde eine finanzielle Entlastung bereitgestellt. Der Windpark schreibt weiterhin, wenn auch nicht die erhofften, schwarzen Zahlen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

lassen Sie mich bitte auf einige einzelne Maßnahmen eingehen.

1. Ärztehaus/“Marienhaus Wohnen 65Plus“/Zu Hause alt werden

Eine Herzensangelegenheit der FWM Morbach e.V., die hausärztliche Versorgung unsere Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen, weist mehr und mehr deutliche Fortschritte auf. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das Ziel ein „Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)“ im Ärztehaus zu installieren, Realisie- rung finden wird. Wir danken allen Personen die, oftmals im Hintergrund arbeitend, dazu beigetragen haben, dieses für uns in Morbach äußerst wichtige Thema voran zu bringen. Mit dem Ärztehaus und den vielen Gesprächen mit möglichen Trägern eines MVZ, wurden hier wegweisende Schritte eingeleitet, um eben „vor der Welle zu schwimmen“.

Leider können wir bei dem Projekt „Marienhaus Wohnen 65PLUS“ auch weiterhin nicht so optimistisch sein. Herr Bürgermeister, die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde benötigen dringend neue Wohnformen und eine zeitgemäße Betreuung im Zentralort Morbach. Der Bedarf wird von Jahr zu Jahr größer. Die Generation der Babyboomer rückt näher in Richtung einer möglichen Betreuung. Es wäre wünschenswert, wenn in diesem Zusammenhang auch ein Mahlzeitendienst zur Versorgung unserer älteren Bürgerinnen und Bürger für alle Ortsbezirke eingerichtet werden könnte, damit ein langes, selbstbestimmtes Leben, eben zu Hause alt werden, in unserer Heimat möglich ist.

2. Grundschulen/Kindergärten

Es ist absehbar, dass auch weiterhin finanzielle Mittel für unsere Grundschulen und Kindergärten bereitgestellt werden müssen. Bildung ist äußerst wichtig und kostet Geld. Herr Bürgermeister, am Schulstandort Morscheid-Riedenburg fehlen in den nächsten Jahren Räume. Auf diese Situation in der Grundschule „Blandine Merten“ in Morscheid hatte die FWM-Fraktion mehrfach während der Sanierungsarbeiten hingewiesen.

Deshalb ist es nun wieder erforderlich geworden den Bürgersaal der Ortsbezirke Morscheid-Riedenburg, Hoxel und Wolzburg für Schulzwecke zu nutzen. Mit der Planungsvergabe für den Parkplatz gegenüber der Grundschule „Blandine Merten“ in Morscheid ist ein Anfang gemacht, dass vom Ortsbeirat beschlossen Verkehrskonzept für die Grundschule und den Kindergarten in Morscheid auf den Weg zu bringen.

Auch in den Grundschulen in Morbach und Haag muss der Raum- und Sanierungsbedarf überprüft und erforderliche energetische und bauliche Maßnahmen in den nächsten Jahren angepackt werden, d.h. Planung und Antragsstellung von Fördermitteln sollten im Laufe der Jahre 2025/2026 auf den Weg gebracht werden. Nach wie vor steht der Umbau des Kindergartens in Weiperath an. Weiterhin muss für alle Kindergärten auf Grund der erweiterten Betreuungszeiten der Raumbedarf geprüft und an die gegebenen gesetzlichen Anforderungen angepasst werden. Wir schlagen vor, dass sich der neugewählte Bau- und Liegenschaftsausschuss im Jahr 2025 vor Ort in allen Grundschulen und Kindergärten ein Bild über deren räumlichen Situationen verschafft. Hinsichtlich der Sanierung des durch einen Wasserschaden beschädigten Kindergartens in Gonzerath bitten wir im Anschluss an unsere Haushaltsrede um einen Überblick des Sachstandes. Diesbezüglich hatten wir uns auch an Herrn Landrat Eibes ge- wandt. Denn es ist Aufgabe des Kreises in diesem Fall die Beförderung der Ü3 Kinder sicherzustellen. Auch für eine nochmalige Prüfung eines Ausgleichs für die Beförderung von Kindern unter drei Jahren in dieser besonderen Situation haben wir nochmals gebeten.

3. Sanierung des Freibades

Über die Sanierung des Freibades in Morbach wird bereits seit 2002 gesprochen. Vor einigen Wochen wurde den Gremien nunmehr eine Vorplanung vorgelegt, auf deren Grundlage weitergearbeitet, d.h. Fördermittel beantragt und eine europaweite Ausschreibung erfolgen kann. Wir machen keinen Hehl daraus, dass uns die Kosten überrascht haben. 13 Millionen Euro! Ob es dabei bleibt? Wir hätten uns von Seiten der Verwaltung allerdings eine transparentere Vorgehensweise gewünscht. Denn ein solches Projekt, welches über 20 Jahre Vorlaufzeit benötigte um angestoßen zu werden hätte es verdient, nicht nur innerhalb von zwei Stunden dem Gemeinderat erstmals vorzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Vereine, ich nenne hier die Fußballer der JFV aber auch der Gemeinderat, hätten viel früher in die Umsetzung zur Vorplanung mit einbezogen werden müssen. Die Freien Wähler stehen hinter dem Projekt „Sanierung des Freibades“, wobei die Kosten, wie bei allen Projekten, im Auge behalten werden müssen.

4. Ausweisen von Bauland/Sanierungsgebiete

In den vergangenen Jahren wurde in mehreren Ortsbezirken Baugebiete ausgewiesen. Leider stagniert der Bau von Eigenheimen. Durch die erneute Zinssenkung der EZB könnte ein kleines Licht am Tunnel zu erkennen sein. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass eine geordnete Wirtschaftspolitik dies wieder ändern wird. Neben den in den vergangenen Jahren umgesetzten Baugebieten müssen auch in den Ortsbezirken Morbach, Weiperath, Rapperath, Heinzerath, Hunolstein, Wederath und Hoxel Bauflä- chen, mittelfristig, gegebenenfalls kurzfristig, ausgewiesen werden. Für Hinzerath favorisieren wir die innerörtliche Entwicklung durch bereitstellen einer Fläche der Kirchengemeinde. Notwendig wird es sein, dass gerade im Zentralort Morbach nicht nur Eigenheime, sondern auch Mehrfamilienhäuser errichtet werden. Denn junge Menschen benötigen Wohnraum am Industrie- und Gewerbestandort Morbach. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV bzw. Auflage eines neuen LEP muss dazu führen, dass Morbach als Mittelzentrum anerkannt wird. Hierauf weisen wir bereits seit Jahren hin. Auch das Thema der Ausweisung von Sanierungsgebieten in den Ortskernen, ein Antrag der FWM aus dem Jahr 2015, werden wir nochmals anpacken und dem neuen Bürgermeister zur Prüfung der Umsetzung vorschlagen.

5. Landesentwicklungsprogramm IV/Masterplan Morbach 2030

Leider findet das Thema „Aufnahme von Morbach als Mittelzentrum innerhalb des Landentwicklungsprogramms“ wenig Gehör, obwohl es für uns, den Industrie- und Gewerbestandort, den Schul- und Wohnstandort Morbach und für alle Themen rund um eine Weiterentwicklung, auch im Bereich der Wohnbebauung hohe Priorität haben müsste. Der ländliche Raum wird seit Jahren in allen Bereichen des täglichen Lebens durch die Stadtpolitik von Bund und Land hintenangestellt.

Deshalb sollten wir unsere Gemeinde mit einem Masterplan 2030 zur „Integrierten Standortentwicklung und Demografiestrategie“ zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum, der Sicherung von Fachkräften, Bildung, weitere gesundheitliche Vorsorge, zu Hause alt werden und Betreu- ung, Energie und Umwelt zukunftsfähig aufstellen - eben vor der Welle schwimmen!

Dies zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern, der Verwaltung, den Unternehmen, den Gewerbe- treibenden, Schulen und Kindergärten, der Land- und Forstwirtschaft, den Kammern und Behörden.

6. Straßenausbau/Straßenunterhaltung

Der Straßenausbau ist in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten. Dies auf Grund der Einführung der „Wiederkehrenden Beiträge“. Insbesondere die Biergasse in Morbach hat eine Erneuerung bitter nötig. Darauf hat die FWM Fraktion in den vergangenen Monaten sehr deutlich hingewiesen. Diese Hinweise und Forderungen der FWM Fraktion führten letztendlich dazu, dass verwaltungsseitig im Rahmen einer außerplanmäßigen Sitzung des Ortsbeirates Morbach, zusammen mit dem Bau- und Liegenschaftsausschuss noch für nächstes Jahr, kurz vor Toresschluss, ein Förderantrag gestellt werden konnte. Auch der Ausbau der K100 in Gutenthal nimmt langsam Formen an. Es wurde auch Zeit! Wie wir in der vergangenen Woche erfahren konnten, könnte es in Gutenthal im Sommer 2025 endlich losgehen. Wir bleiben gespannt. Das Thema „Abstufung von Kreisstraßen“ wird uns auch in den nächsten Jahren noch ausführlich und kostenintensiv beschäftigen. Man kann nur hoffen, dass seitens der Politik auf Landesebene Einsicht einkehrt und von weiteren Abstufungen abgesehen wird. Grundsätzlich ist die FWM Fraktion der Auffassung, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Sie sind ungerecht und nicht mehr zeitgemäß. Das Land Rheinland-Pfalz bildet hier bundesweit als einziges Bundesland eine Ausnahme, indem es die Grundstückeigentümer durch die Straßenausbaubeiträge erheblich be- lastet.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch in diesem Jahr kurz auf das uns seit Jahren begleitende Thema der Straßenausbaubeiträge in Heinzerath, K1/K96 eingehen. Nach wie vor enthalten auch die neuen Änderungsbescheide unseres Erachtens Fehler zum Nachteil der Grundstückseigentümer, aber auch zum Nachteil der Gemeinde Morbach und damit zum Nachteil aller Bürgerinnen und Bürger. So z.B. in den neuen Schlussrechnungen SR2 und SR3 die beide vom Landesbetrieb Mobilität in Trier nicht „sachlich richtig“ gezeichnet wurden. Weshalb nicht? Auf deren Grundlage hat die Gemeinde Morbach jedoch Änderungsbescheide erlassen. Die Fraktion der FWM hat mit Schreiben vom 02.03.22, 18.01.23, 05.02.23, 12.06.23, 30.09.23, 03.12.23, 20.01.24, 09.06.24 und vom 25.11.24 sowie vielen weiteren Gesprächen mit Ihnen Herr Bürgermeister, auf die zu klärenden Umstände hingewiesen. Wer ist verantwortlich für die vielen Fehler dieser Abrechnungen? Welche Kosten bleiben an der Gemeinde hängen? Ganz aktuell (16.12.24) haben Anlieger den Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat eine Stel- lungnahme eines von ihnen beauftragen Sachverständigen zur Berechnung der Straßenausbaubeiträge und dem Gutachten Hüster übersandt.

Herr Bürgermeister,

leider sind viele an Sie gerichtete Fragen der FWM Fraktion in dieser Sache noch unbeantwortet. Wes- halb antworten Sie nicht? Nicht zu antworten ist auch eine Antwort und stärkt sicherlich nicht die Demokratie, insbesondere dann nicht, wenn es zur Norm wird!

Die Thematik bedarf einer grundsätzlichen Aufarbeitung!

Alle betroffenen Anlieger unserer Ortsbezirke haben ein Recht auf nachvollziehbare, transparente und vor allem richtige Straßenausbaubeitragsbescheide. Es wäre Ihre Aufgabe, hier Klärung herbeizuführen bevor der neue Bürgermeister sein Amt antritt und sich mit der Angelegenheit beschäftigen muss.

Mit sehr hohen Summen wurden in den vergangenen Jahren unsere Gemeindestraßen/Gehwege unterhalten. Dies ist eine sehr gute Maßnahme zur Erhaltung der Infrastruktur.

7. Prioritätenliste

Die vor Jahren eingeführten Prioritätenlisten machen Sinn und geben einen Überblick der anstehenden Maßnahmen.

Nur allzu oft werden Maßnahmen der Ortsbezirke immer wieder zeitlich verschoben. Dies führt nach- vollziehbar zu Frust bei den Ortsvorsteher/Innen und Ortsbeiräten. In vergangenen Jahren wurde diese mit fehlenden personellen Ressourcen begründet. Durch zusätzliche Einstellungen dürfte diese Begründung nunmehr der Vergangenheit angehören; wir bleiben gespannt.

Mit Nachdruck hat die FWM Fraktion bei der Beratung der Prioritätenlisten u.a. die Sanierung der Wirtschaftswege eingefordert. Nunmehr steht die Thematik ganz oben auf der Prioritätenliste der Unterhaltungsmaßnahmen. 2025 sollten die Wirtschaftswege katalogisiert werden um anschließend nach festgestellter Dringlichkeit aus Mitteln des Haushaltes der Gemeinde Morbach im Rahmen eines jährlich fortzuschreibenden Wirtschaftswegeunterhaltungs-Programms instandgesetzt zu werden. Wirtschaftswege dienen neben der Landwirtschaft auch als Rad- und Wanderwege und beinhalten einen hohen Stellenwert im Rahmen der Daseinsvorsorge. Herzlichen Dank sagen wir dem Kämmerer für die An- passung der Unterhaltungsbudgets der Ortsbezirke.

Darüber hinaus gibt es neben den Schulen und Kindergärten Projekte auf der Prioritätenliste, die bereits seit Jahren vom Gemeinderat gefordert werden und deren Umsetzung einfach zu lange dauert! Ich denke an

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das Gewerbegebiet „Hinter Kreuz“ über das wir bereits seit 2014 sprechen und Unternehmen aus Morbach gerne ansiedeln möchten

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die Einrichtung eines Wertstoffhofes, und eins Erdaushublagers

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oder auch beispielsweise die Inwertsetzung der „Burgruine Baldenau“ und das Bürgerhaus in Wenigerath.

8. Zum Bauprojekt Städtebauliche Erneuerung, Projekt Bahnhofstraße 11,11a und 13

Herr Bürgermeister,

bitte unterrichten Sie den Gemeinderat über den Sachstand des Projektes, Städtebauliche Erneuerung, Bahnhofstraße 11,11a und 13. Diese Bauruinen sollten niedergelegt und die Entwicklung weitergeführt werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf die seit Jahren vor den Toren von Morbach stehende Bauruine einer ehemaligen Tankstelle hinweisen.

9. Feuerwehren/Blaulichtfamilie/Vereine/Jugendparlament

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Gemeinde Morbach stattet ihre Feuerwehren unseres Erachtens sehr gut aus. So soll es auch sein. Umfangreiche An- und Umbauarbeiten einzelner Feuerwehrhäuser stehen an. Wie bereits im vergangenen Jahr regt die FWM Fraktion an, bei der Umsetzung der Bedarfspläne die örtlichen Wehren mit einzubeziehen. Darüber hinaus bleibt nach wie vor festzustellen, dass das Engagement und die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren und unserer ehrenamtlichen Rettungsdienste auf Landesebene zu wenig Anerkennung findet. Auszeichnungen und Dankesworte sind gut und nett gemeint, aber, für diese, an sieben Tagen rund um die Uhr bestehende Bereitschaft der ehrenamtlichen Blaulichtfamilie, müsste am Ende einer oftmals über mehrere Jahrzehnte ausgeübter freiwilliger Tätigkeit ein finanzieller Ausgleich stehen.

Wie wichtig Vereine und deren Unterstützung sind, dürfte jedem Ratsmitglied bewusst sein. Das Vereinsleben ist fester Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Insbesondere im Bereich der Jugendarbeit müssten Vereine zu 100% von jeglichen Steuern, unabhängig der Einnahmen, freigestellt werden. Die Einbindung des Jugendparlaments, wie jüngst bei den Beratungen zur Sanierung des Freibades, begrüßen wir sehr. Unser Dank gilt den Jugendlichen für ihr Engagement auch bei der Umsetzung des Bike Park.

10. Radwegekonzept/ÖPNV/Tourismus

Bis das Radwegekonzept Umsetzung findet, werden leider noch einige Jahre vergehen. Deshalb sollten wir vor Ort Synergieeffekte z.B. mit Mitteln des Wirtschaftswegebaus entwickeln, um Radwege auszubauen bzw. zu erneuern. Hier sind uns andere Regionen weit voraus!

Ein weiterer Schritt in Richtung Ausbau des ÖPNV ist zwischenzeitlich auch bei uns angekommen. Es sind spürbar Verbesserungen zu verzeichnen. Mit der App der VRT können ganz einfach Busverbindungen gesucht und/oder gegebenenfalls Verbindungen z.B. über einen Rufbus gebucht werden. Den- noch wird auch zukünftig dem Individualverkehr im Flächenland Rheinland-Pfalz eine große Bedeutung zukommen.

Das Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur weist in der Gemeinde Morbach 5 E-Ladestationen aus. Hier müsste nachgebessert werden.

Die Einrichtung des Kulturzentrums Belginum in seiner jetzigen Form etabliert sich mehr und mehr zum Erfolgsmodell. So z.B. mit dem Morbacher Musiksommer. Die Homepage der Gemeinde bedarf, nicht nur wegen der Neuwahl des Bürgermeisters, einer Überarbeitung. Unseres Erachtens sollte sie im Be- reich des Tourismus mehrsprachig aufgestellt sein.

11. Digitalisierung/Daseinsvorsorge/Versorgung älterer Mitbürger*Innen

Der Glasfaserausbau schreitet voran. Leider findet die Digitalisierung noch zu wenig Umsetzung inner- halb der Behörden. Ältere Bürgerinnen und Bürger müssen im Bereich der Anwendung der Digitalisierung mitgenommen werden. Die Seniorenberatung „Geheischnis“ hat sich diesem Problem angenommen. In diesem Zusammenhang möchte sich die FWM Fraktion ausdrücklich für die sehr gute Arbeit und das Engagement der Mitarbeiterinnen der Seniorenberatung „Geheischnis“ bedanken. Ihre Arbeit ist überaus wichtig für unsere Seniorinnen und Senioren und für unsere Gesellschaft. Gleiches gilt für alle Engagements rund um unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger, z.B. dem Balkan Kesselche Team, dem Team „Helfende Hände“, der Mittagstisch in Hundheim den vielen Ehrenamtlichen, die Seniorennachmittage veranstalten und sich um unsere Seniorinnen und Senioren kümmern.

Herr Bürgermeister, bei der Thematik der Versorgung unserer älteren bzw. kranken Bürgerinnen und Bürger zu Hause, täglich mit einer warmen Mahlzeit muss die Gemeinde Morbach nachlegen. Zu Hause alt werden, solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben, muss das Ziel sein.

12. Barrierefreiheit im „Öffentlichen Raum“

Bereits seit einiger Zeit beschäftigt sich die FWM Fraktion mit der „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“. Der öffentliche Raum muss für alle Bürgerinnen und Bürger uneingeschränkt zugänglich sein. Ein äußerst wichtiges Thema, welches im kommenden Jahr mit einem „Aktionsplan“ angestoßen werden muss.

Dieses sehr komplexe Thema beinhaltet klare gesetzliche Regelungen. Die FWM Fraktion schlägt vor, zunächst einen „kleinen Arbeitskreis“ zu bilden, die Themenfelder aufzugreifen und sukzessiv umzusetzen.

13. Forstwirtschaftsplan

Von einem zunächst geplanten Jahresgewinn im Forstwirtschaftsplan 2024 in Höhe von geplanten 214.000 € muss dieser auf ein Jahresverlust in Höhe von 67.000 € korrigiert werden.

Ursächlich sind niedrigere Erlöse beim Holzverkauf, u.a. durch weniger angefallenes Käferholz. 2025 wird von einem Rückgang der Einschlagmenge ausgegangen. Auf Grund der nassen Witterung 2024 dürfte nicht von überhöhtem Anfall von Käferholz ausgegangen werden, so dass auch die Fremdleistungen u.a. für Holzrücken und Sicherungsarbeiten u.a. bei der Käferholzaufarbeitung zurückgehen werden. Dies wird im Vorbericht des Wirtschaftsplans „Eigenbetrieb Forst“ auch so dokumentiert. Bei- des kann nach Aussage eines vor Ort ansässigen Holzrückeunternehmens auch 2025 zeitnah geleistet werden, ohne dass vorhandene Kapazitäten ausgelastet sind.

Arbeitssicherheit ist oberstes Gebot im Bereich des Eigenbetriebs Forst. Ob diese, wie in den vergangenen Jahren durch den Maschineneinsatz von Holzrückeunternehmen erfolgreich geleistet wurde, nun durch den Kauf eines Forstschleppers erfolgen soll, bedarf weiterer Beratungen und Prüfung. Mit dem Kauf eines Forstschleppers dürfte dieses Ziel noch lange nicht erreicht sein. Denn hierzu gehört auch die Aus- und ständige Fortbildung von Fachkräften zum Führen und Bedienen der Forstmaschine und deren Unterhaltung.

Sollte ein solches Fahrzeug für Arbeitssicherheit und nunmehr auch für Ausbildungszwecke erforderlich sein und nicht wie bisher von vor Ort ansässigen Unternehmen geleistet werden können, wäre zu prüfen, ob ein Forstschlepper zusammen mit anderen Forstbetrieben gemeinsam gekauft werden könnte? Ähnlich geht auch die Feuerwehr vor. Spezielle Fahrzeuge werden auf Kreisebene gemeinsam vorgehalten. Bei der Ausbildung sollte dieser Teilbereich überbetrieblich erfolgen. Oder muss nun jeder Forst- betrieb einen Forstschlepper kaufen und vorhalten? Darüber hinaus dürften neben den geplanten Anschaffungskosten in Höhe von 400.000€ für den Forstschlepper weitere Kosten ins Haus stehen. Ich denke an die Aus- und Fortbildung eines oder mehrere Fahrer für den Forstschlepper, laufende Unterhaltungskosten und nicht zuletzt auch im Haushalt vorgesehene Baumaßnahme zur Errichtung eines Material- und Fahrzeugschuppens in Höhe von geplanten 250.000 €.

Herr Bürgermeister,

Sie haben vor einigen Tagen zugesagt, die neue Situation mit den „Holzrückern vor Ort“ zu besprechen. Ist dies erfolgt? Wenn ja mit welchem Ergebnis?

Seit Jahren setzt sich die FWM Fraktion für eine ausreichende Brennholzversorgung ein. Der Brennholzmarkt hat sich bereits seit dem vergangenen Jahr deutlich entspannt.

14. Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung

Wie wichtig Wasser ist, empfindet man erst, wenn es nicht gleich und sofort bereitsteht.

Die Gebühren im Bereich der Abwasserversorgung bleiben stabil. Bei der Wasserversorgung werden die Gebühren leicht erhöht. Inwiefern die Gebühren zukünftig über den Grundpreis oder/und über den Arbeitspreis angepasst werden sollten, müsste im Fachausschuss beraten werden. Eines steht jedoch fest:

Die Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung ist ein essenzieller Bestandteil der kommunalen Daseins- vorsorge. Sie fordert Stabilität bei gleichbleibend hoher Qualität.

Mit dem Antrag zur Gewinnabschöpfung und Überführung des anteiligen Gewinnes aus dem Windpark

„Am Ranzenkopf“ in den Bereich der Gemeindewerke hat der Gemeinderat im vergangenen Jahr einen klugen Beschluss gefasst. Der Betrag steht abrufbereit zur Verfügung. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass der Gesetzgeber fortlaufend strengere Regeln an die Abwasserbeseitigung, aber auch die Wasserversorgung knüpfen wird. Dies wird in Zukunft in beiden Bereichen der Gemeindewerke weitere Investitionen nach sich ziehen und die Haushalte der Verbraucher belasten.

Herzlichen Dank sage ich in Namen der Freien Wählergruppe Morbach allen ehrenamtlich tätigen Personen für ihr großes Engagement. Den Ehrenämtlern in den Vereinen, einem Grundpfeiler unseres dörflichen Lebens, der Blaulichtfamilie, dem Pflegepersonal, Schulen und Kindergärten, unseren Morbacher Betrieben, Unternehmen und Dienstleistern. Danke an die Ortsvorsteher/innen, Stellvertreter/innen und Ortsbeiräten, die die Geschicke in ihren Ortsbezirken unter nicht immer einfachen Umständen führen und das kommunale Ehrenamt aufrecht halten. Danke, Herr Bürgermeister Ihnen und Ihrer Mannschaft und den Pressevertreterinnen den Pressevertretern für die Berichterstattung. Ich wünsche Ihnen und allen Bürgerinnen und Bürgern, eine besinnliche Vorweihnachtszeit, frohe Weihnachten und alles Gute im kommenden Jahr Bleiben Sie zuversichtlich und vor allem gesund.“

Für die SPD-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Daniela Petry folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Beigeordnete und Abteilungsleiter,

sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderates, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, sehr geehrter Vertreter der Presse,

die globale Situation ist besorgniserregend und sicherlich beschäftigt die geopolitische Lage auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger vor Ort. Wir hoffen alle, dass das neue Jahr 2025 in diesem Zusam- menhang positive Entwicklungen mit sich bringen wird.

Die Steuerkraft unserer Gemeinde hat sich erfreulich entwickelt. Während in vielen Teilen der Bundes- republik die wirtschaftliche Lage angespannt ist, hat sich die Steuerkraft der Einheitsgemeinde im

Vergleich zu anderen Kommunen positiv entwickelt. Ein Großteil unserer Steuereinnahmen, die auf 28,7 Mio. Euro für 2025 geschätzt werden, verbleibt nicht in unserem eigenen Haushalt. So muss von der Gewerbesteuer, die mit etwa 19,5 Mio. Euro den höchsten Steueranteil beträgt, allein 44,2% als Kreisumlage abgeführt werden. Insgesamt verbleiben der Gemeinde weniger als 50 % der Steuerei- nahmen. Die SPD-Fraktion bedankt sich dennoch ausdrücklich bei den hiesigen Firmen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das hohe Steuereinkommen. Aber auch die Überschusszahlung sei- tens des Zweckverbandes Humos mit geschätzten rund 2,2 Mio. Euro trägt wesentlich zu der guten Haushaltslage der Einheitsgemeinde bei.

Positiv bewerten wir die deutliche Anhebung der finanziellen Mittel für die Unterhaltung der vorhandenen Infrastruktur und der gemeindlichen Straßen. Hierfür sind 910.000 Euro vorgesehen, die allerdings auch einige Großprojekte beinhalten.

Eine noch höhere Summe ist für den Brandschutz vorgesehen. Für den Kauf mehrerer Feuerwehrfahr- zeuge und Verbesserungen verschiedener Feuerwehrgerätehäuser ist ein Investitionsbetrag von

1.123.400 Euro veranschlagt. Gerne unterstützen wir diese Investitionen, da auch die kleinen Wehren unserer Gemeinde gut ausgerüstet sein sollen. Die SPD-Fraktion bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich bei allen ehrenamtlichen Feuerwehrfrauen und Feuerwehrmännern für ihre stetige Einsatzbereitschaft und Einsätze.

Die mit 3.604.000 Euro veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen sind größtenteils für die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Erweiterung des Kindergartens in Weiperath vorgesehen. Aber auch die Erneuerung der Holzstege im Ortelsbruch stehen mit 425.000 Euro zu Buche.

Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den „Betriebszweig Wasserversorgung“ sind auf der Ertragsseite 1.882.000 Euro und ein voraussichtlicher Jahresgewinn von rund 44.000 Euro eingeplant. Leider werden die Einnahmen auf der Ertragsseite nur durch die Erhöhung der Wassergebühren und wieder- kehrenden Beiträge erreicht. An Investitionen für den Betriebszweig Wasserversorgung sind 1.021.000 Euro im Wirtschaftsplan vorgesehen. Der voraussichtliche Schuldenstand per 31.12.2025 beträgt rund 4,8 Mio. Euro. Im Wirtschaftsplan für den „Betriebszweig Abwasserbeseitigung“ wird mit einem Jahresverlust von 95.000 Euro bei Erträgen von knapp 2,3 Mio. Euro gerechnet. Größter Einzelposten bei den Aufwendungen sind Kosten für die Klärschlammbeseitigung, die mit insgesamt 290.000 Euro veranschlagt sind. An Investitionen sind insgesamt 702.000 Euro vorgesehen. Der Schuldenstand per 31.12.2025 beträgt voraussichtlich 591.000 Euro. Bei der im Sommer 2022 stattgefundenen Ortsbe- sichtigung der Hochbehälter waren hohe Defizite wegen dem teils maroden Zustand der Anlagen er- kennbar. Der SPD-Fraktion ist es sehr wichtig, dass die Sicherstellung der Wasserversorgung als le- benswichtiges Gut nicht durch ständig höhere Gebühren gewährleistet werden sollte.

Kommen wir nun zum „Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach“. Hier sind im Wirtschaftsplan Erträge von 1.966.000 Euro eingeplant. Die Aufwendungen werden mit 1.938.000 Euro veranschlagt. Aufgrund der sich ständig ändernden Preissituation bei den Holzverkäufen oder unterschiedlichen Einschlagmengen, z. B. bedingt durch Käferholz, können sich die geplanten Ertrags- und Aufwendungsdaten aber noch deutlich ändern. Bei den Investitionen in Höhe von 534.000 Euro schlägt die geplante Anschaffung eines Forstschleppers mit 400.000 Euro besonders zu Buche. Unsere Fraktion unterstützt eine vernünftige, sichere und moderne Ausstattung unseres Forstbetriebshofes. Allerdings wünschen wir uns dazu mehr Informationen, um ein Projekt dieser Größenordnung entsprechend beraten zu können.

Außer dem Haushaltsplan für 2025 müssen aber noch weitere anstehende und begonnene Projekte bzw. Maßnahmen bewältigt werden.

Ärztehaus

Die Errichtung eines Ärztehauses konnte abgeschlossen werden und der Bezug durch die ersten Arztpraxen erfolgte. Leider ist es bisher noch nicht gelungen weitere Ärzte hier in Morbach anzusiedeln. Außerdem sind auch einige bauliche Mängel noch abzuschaffen. Hoffen wir, dass es in 2025 gelingt, ein Konzept zu erstellen und mit entsprechendem Personal zu besetzen. Den Ankauf medizinischer Fachgeräte befürwortet die SPD, jedoch steht unsere Fraktion kritisch hinter der langfristigen Anmietung von ehemaligen Praxisräumen. Es ist dem Bürger gegenüber nicht vertretbar, weshalb hier seitens

der Gemeinde dringend benötigter Wohnraum blockiert wird, während das neue Ärztehaus genügend Kapazitäten frei hat.

Radwegekonzept

Seit 2020 beschäftigen wir uns nun schon mit der Erstellung eines neuen Radwegekonzepts. Das Er- gebnis von einem Kölner Fachbüro in Auftrag gegebenen Gutachten wurde dem Gemeinderat im November 2021 präsentiert. Da ein Radwegenetz überregional betrachtet werden muss, hat sich die Ge- meinde auch an dem über LEADER-Mittel finanzierten Projekt „Bike-Region Hunsrück-Nahe“ beteiligt. Wegen der Querungen und Nutzungen von Bundesstraßen ist auch der LBM involviert. Während klei- nere Maßnahmen im gemeindlichen Bereich getätigt wurden, gibt es für die Regelungen für Überque- rungshilfen bei den Bundesstraßen keine positiven Lösungen. Ein endgültiges Konzept ist aktuell noch nicht in Sicht.

Gewerbegebiet „Hinter Kreuz“ Gonzerath

Die Errichtung eines Gewerbegebietes bei Gonzerath ist nun auch schon ein Dauerbrenner. Bereits im vergangenen Jahr machten die Fraktionen der CDU und FWM ihrem Unmut Luft und monierten die schleppende Erschließung. Eigentlich müsste die Erschließung von einem neuen Gewerbegebiet eine hohe Priorität haben. Für eine moderne und zukunftsfähige Gemeinde ist die Schaffung von Arbeits- plätzen enorm wichtig. Die SPD-Fraktion drängt nun auf die baldige Umsetzung, um unseren Gewer- bestandort Morbach zu stärken und auch für die umliegenden Kommunen attraktiv zu machen.

Starkregenkonzept

Wir, die SPD-Fraktion, möchten nur noch einmal daran erinnern, dass in 2023 bedingt durch die immer häufigeren Unwetter die Erstellung eines Starkregenkonzeptes in Auftrag gegeben wurde. Zuvor wurde eine sogen. Schwachstellenanalyse in den betroffenen Ortsbezirken vorgenommen. Auch hier gibt es keine klare Auskunft über aussagekräftige Ergebnisse und erst recht nicht über Maßnahmen zur Verhinderung von Unwetterschäden. Die Einwohner fragen sich zu Recht, wann endlich ein Resümee aus den vielen Terminen, an denen sie zur Mitwirkung eingeladen wurden, gezogen wird.

Baulanderschließung

Die Ausweisung von bedarfsgerechten Baugebieten sichert den Fortbestand unserer Gemeinde und muss auch weiterhin eine Aufgabe der Gemeinde bleiben. In vielen Ortsbezirken steht die Erschließung weiterer Baugebiete auf der Agenda der Prioritätenliste. Für die Weiterentwicklung und den Fortbestand unserer Ortsbezirke ist die bedarfsgerechte Vorhaltung von Bauland wichtig und stärkt die Attraktivität unserer Dörfer. Auch sollten wir uns in der Gemeinde weiterhin gemäß den Vorschlagslisten der Ortsbeiräte für Ankauf und Abriss alter Bausubstanz stark machen, um die Ortskerne lebendig zu halten und den Leerstand abzubauen. Auch für alternative Wohnlösungen wie beispielsweise betreutes Wohnen oder Wohngemeinschaften müssen alteingebrachte Wohnformen neu überdacht und Angebote sowohl für Morbach als auch für die Ortsbezirke konzipiert werden.

Wertstoffhof und Erdaushublager

Leider steht dieses Thema nun auch schon jahrelang im Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung an. Das bisher vorhandene Erdaushublager wurde bekanntlich von der SGD Nord geschlossen. Alle Fraktionen im Gemeinderat sind sich einig, dass eine wohnortnahe Entsorgung von Erdmassen für alle Betriebe und Personen zur Verfügung stehen muss. Positiv bewerten wir die im Investitionsplan Abwasserbereich veranschlagte Summe in Höhe von 161.000 Euro für Erschließungskosten. Hier hoffen wir, dass diese Einrichtung bald von unseren Betrieben und der Bürgerschaft genutzt werden kann, auch das wäre eine große Entlastung für alle.

Große Differenzen im Ergebnis- und Finanzhaushalt

Bei der Durchsicht des Haushaltsplanes sind uns im Ergebnis- und Finanzhaus- halt u.a. folgende gravierende Kostenansätze aufgefallen. Hier einige Beispiele:

Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Auszahlungen (Kto. 76210)

2023

=

90.938 Euro

2024

=

153.700 Euro

2025

=

24.750 Euro

Sonst. Auszahl. für die Inanspruchnahme von Rechten u. Dienst (Kto. 762900)

2023

=

113.151 Euro

2024

=

165.600 Euro

2025

=

336.930 Euro

Erstaunlich hohe Summen, die vom Steuerzahler aufgebracht werden müssen und nicht für Unterhaltungs- oder Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Nicht erklärbar für uns sind auch die Kosten unter der Pos. 529100 für Reparaturaufwendungen für das Loipenspurgerät in Höhe von 5.349 Euro im Jahr 2023, zumal in den vergangenen Jahren mangels Schnees keine Loipe nutzbar war.

Freibad

Nach etlichen Jahren, in denen unser Freibad nur notdürftig geflickt wurde, ist es nun endlich soweit und das Planungskonzept wurde vorgestellt. Dass es nicht mit einer kleinen Investition getan ist, sollte jedem klar sein, auch wenn der Plan mit rund 13 Millionen sicher ein gewaltiger Haushaltsbrocken ist. Letztendlich müssen wir aber hier tätig werden; Sport und Freizeitangebote müssen vorgehalten wer- den, um eine Gemeinde attraktiv zu halten, nicht zuletzt ist es eine Investition in die Sicherheit unserer Kinder, damit diese ebenso wie Generationen vor ihnen hier in Morbach schwimmen erlernen und wir alle etwas vor Ort für unsere Gesundheit tun können.

Verehrte Ratsmitglieder, Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, verehrte Anwesende,

das Jahr 2024 hat für die Einheitsgemeinde viele Änderungen in der Besetzung des Gemeinderates gebracht und wird 2025 auch durch den Fortgang unseres Bürgermeisters Andreas Hackethal nach Wittlich und Neubesetzung durch den am 24.11.24 neu gewählten Bürgermeister Arianit Besiri ein neues Gesicht und neue Impulse erhalten. Wir wünschen den beiden Herren einen guten Start in ihre Aufgaben und viel Zuversicht. Den hier Anwesenden, wie auch allen Einwohnern unserer Einheitsgemeinde wünschen wir ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und vor allem Gesundheit für das Jahr 2025

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.“

Für die SAHRA-W-Gemeinderatsfraktion gibt Gemeinderatsmitglied Rainer Stablo folgende Erklärung ab:

„Guten Tag zusammen,

lange habe ich/haben wir überlegt, ob es angesichts der brandgefährlichen Weltlage (drohender Atom- krieg) überhaupt noch Sinn machen würde, sich zeitraubend mit dem Zahlenwerk des Haushaltsplans 2025 zu beschäftigen und darauf in einer Haushaltsrede detailliert einzugehen oder nicht.

Heraus kam ein eindeutiges Jein, das den Bürgermeister (zum Ende seiner Amtszeit) hoffentlich nicht dazu veranlassen wird, mich als Vortragenden gemäß §22 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Morbach „Zur Sache“ zu rufen oder gar das Wort zu entziehen.

Denn andere Zahlen und die damit zusammenhängenden bedrohlichen Sachverhalte sind unseres Er- achtens im Augenblick eindeutig wichtiger als die Zahlen des Haushaltsplans.

Die Zahl 72 ist eine davon.

„72 Minuten bis zur Vernichtung“, so lautet der deutsche Titel eines Buches von Annie Jacobsen, einer US-amerikanischen Investigativ-Journalistin, das Anfang 2024 unter dem Titel „Nuclear War: A Scenario“ erschienen ist.

Im Szenario, das Annie Jacobsen beschreibt, hat die nukleare Abschreckung versagt: Nur 72 Minuten nach dem Start einer nordkoreanischen ballistischen Atomrakete, die einen Atomkrieg zwischen den USA und Russland auslöst, in den auch China verwickelt wird, geht die Welt, wie wir sie kennen, in einem nuklearen Feuersturm unter.

„Unbegreifliche Hitze: 100 Millionen Grad Celsius - vier- bis fünfmal heißer als der Kern der Sonne“ entsteht z.B. bei der Detonation einer Thermonuklearwaffe mit einer Megatonne Sprengkraft“. Ein „gigantischer Feuerball entsteht, der sich mit einer Geschwindigkeit von Millionen Stundenkilometern aus- dehnt.“ „Innerhalb weniger Sekunden wächst der Durchmesser dieses Feuerballs auf knapp zwei Kilometer an.“ „Die strahlende Hitz des Feuerballs breitet sich mit Lichtgeschwindigkeit aus und entzündet alles Brennbare in seiner Reichweite über mehrere Kilometer in jeder Richtung.“ Es entsteht ein riesiger Feuersturm, „der ein über 100 Quadratkilometer großes Gebiet verschlingen wird.“ Gezündet z.B. über Washington, D.C., verschlingt dieser Feuersturm die „Heimat von ungefähr sechs Millionen Menschen.“

Etwa 975 Ziele in Russland werden mit US-Atomraketen zerstört, 82 in Nordkorea.

„In Minute 72 (...) detonieren in Amerika über einen Zeitraum von 20 Minuten 1000 russische Atom- sprengköpfe.“

Unmittelbares Ergebnis: In ganz Amerika und Europa (und Asien) Hunderte Millionen Tote und Sterbende. Unermessliche Zerstörungen weltweit.

Die Monate und Jahre danach sind für die Überlebenden u.a. geprägt von Seuchen, Vergiftungen, Strahlenkrankheit und anhaltenden heftigen Feuerstürmen in Städten und Wäldern.

„Durch die Dichte des Rußes“ sinkt die „weltweite Durchschnittstemperatur um etwa 15 Grad Celsius“, in Amerika um 22 Grad Celsius.

Der nukleare Winter wird 10 Jahre anhalten. Flächendeckend breiten sich Hungersnöte aus.

„Mehr als fünf Milliarden Menschen könnten durch eine [Atom]Krieg zwischen den USA und Russland den Tod finden.“

Soweit einige wenige Bemerkungen aus Annie Jacobsens erschreckendem Szenario.

Nun könnte sich hier die Frage stellen: Was hat denn dieses Szenario mit dem Haushaltsplan der Gemeinde Morbach für das Jahr 2025 zu tun?

Wir denken, der Zusammenhang liegt eigentlich auf der Hand.

Denn der schönste, ausgeklügeltste Haushaltsplan wird das Papier nicht wert sein, auf dem er steht, wenn das beschriebene Atomkriegs-Szenario eintritt. Niemand wird mehr in der Lage sein, den Plan umzusetzen. Und steht der Zeiger inzwischen nicht bei wenigen Minuten vor 12 Uhr?

Im Atomkriegsfall wird es völlig gleichgültig sein, was im Haushaltsplan steht. Auch Sorgen um den Klimawandel werden keine Rolle mehr spielen, genauso wie die politischen Debatten um das Gendern, das Wokesein, die Corona-Zeit, Freiheit und Demokratie, Zuwanderung, Sicherheit, die EU, die NATO etc. und um die politischen Unterschiede zwischen Links, Mitte und Rechts keine Rolle mehr spielen werden.

Vor diesem Hintergrund und trotz alledem werden wir als Fraktion SAHRA-W dem Haushaltsplan für das Jahr 2025 (genauer dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung 2025) nun aber doch auch zu- stimmen, weil wir inzwischen wieder größere Hoffnung haben als noch vor wenigen Tagen, dass wir alle die Umsetzung dieses Planes doch noch erleben werden.

Die Chance, dass der drohende Atomkrieg zwischen USA und Russland doch noch verhindert werden kann, steht nach den jüngsten Entwicklungen wieder bei 50 zu 50, so Scott Ritter, ehemaliger Geheimdienstoffizier und -analytiker im Marine Corps der USA, Verantwortlicher bei der Umsetzung der Rüstungskontrollabkommen zwischen USA und Sowjetunion in Sachen Atomwaffen, Chef-Waffeninspek- tor der Vereinten Nationen im Irak und heutiger scharfer Kritiker der Biden-Regierung mit analytischem Sachverstand.

Dass also heute - anders als noch vor wenigen Tagen - wieder mehr Hoffnung besteht, dass der Atom- krieg letztlich nicht stattfinden wird, dass wir Weihnachten 2024, den Jahreswechsel 2024/2025 und den 20. Januar 2025 doch noch erleben werden, das haben wir ausgerechnet einem Mann zu verdanken, den unsere Fraktion ganz und gar nicht als unseren politischen Freund bezeichnen kann.

Nein es ist nicht Scholz, es ist nicht Merz, es ist nicht Lindner, nicht Habeck, nicht Pistorius. Schon gar nicht Zelenski oder Biden oder Erdogan oder Netanjahu oder al Jolani.

Nein, zu verdanken ist es - Scott Ritter zufolge - ganz entscheidend dem zukünftigen Präsidenten der USA Donald Trump.

Donald Trump hat offensichtlich erkannt, wohin die Reise gehen wird, wenn USA und NATO nicht zur Vernunft kommen und weiterhin die Ukraine darin unterstützen, mit ATACMS, Scalp, Storm Shadow oder gar TAURUS Ziele in Russland zu beschießen. Er hat sich offensichtlich zu eigen gemacht, was Robert F. Kennedy Jr. und sein Sohn Donald Trump Jr. bereits am 17. September 2024 in einem Artikel in der Zeitschrift The Hill beschrieben haben:

„Es ist höchste Zeit, diesen Konflikt zu deeskalieren. Dies ist wichtiger als alle politischen Themen, über die unsere Nation streitet. Ein Atomkrieg würde das Ende der Zivilisation, wie wir sie kennen, bedeuten, vielleicht sogar das Ende der menschlichen Spezies.“

Übersetzt ins Deutsche hat Donald Trump sich am 25. November 2024 (in einem Interview des Time Magazins) vernünftigerweise so geäußert: „Es ist verrückt, was da passiert. Es ist verrückt. Ich bin strikt dagegen, Raketen Hunderte Kilometer weit nach Russland zu schicken. Warum machen wir das? Wir eskalieren diesen Krieg nur und machen ihn noch schlimmer. Das hätte nicht passieren dürfen.“

„Ich denke, das Gefährlichste im Moment ist, was gerade passiert, wo Selenskyj beschlossen hat, mit der Zustimmung, wie ich annehme, des Präsidenten, mit dem Abfeuern von Raketen auf Russland zu beginnen. Ich denke, das ist eine große Eskalation. Ich denke, es ist eine dumme Entscheidung.“

Und am 12. Dezember 2024 bei seiner Ernennung zur Person des Jahres 2024 durch das Time-Magazin war er u.a. so zu vernehmen: „Wir müssen einige Probleme lösen. Es gibt Kriege (...). Und ich möchte sie lösen. Wir müssen sie lösen. Denn letztendlich ist die Macht der Waffen heute meiner Meinung nach die größte Bedrohung, die wir haben. (...) Die Macht der Waffen, die Waffen sind so mächtig, so verheerend. (...) Atomwaffen. Ich hasste es, es zu tun. Eigentlich hasste ich es, es zu tun. Aber wir haben einige Atomwaffen gebaut. Und es ist so verheerend. Und es macht einen fast sehr traurig, wenn man sie bekommt und sie on line sind. Es macht dich sehr traurig. Weil du weißt, wozu sie dienen. Und du hoffst einfach auf Gott, dass du sie nie benutzen musst. Denn wenn du das tust, wird die Welt nie mehr die gleiche sein. Wir müssen also sehr schlau sein, wir müssen sehr scharfsinnig sein, wir müssen etwas ganz Besonderes sein, um einen Job zu machen. Und ich denke, wir werden es schaffen.“

Hoffen wir also, dass die Eskalation hin zum Atomkrieg doch noch rechtzeitig gestoppt und damit die Grundvoraussetzung geschaffen werden kann und wird, den Haushaltsplan 2025 überhaupt umsetzen zu können.

In diesem Sinne wünschen wir

Frohe Weihnachten, einen guten Rutsch ins Neue Jahr und ein friedliches Jahr 2025. Die Chance steht bei 50:50.

Jedenfalls Stand gestern.

Heute sieht es schon wieder anders aus, da der ukrainische Geheimdienst offenbar in Moskau einen russischen General in die Luft gesprengt hat.

Rainer Stablo,

für die Fraktion SAHRA-W im Gemeinderat Morbach“

Für die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt Gemeinderatsmitglied Uwe Andretta folgende Erklärung ab:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, werte Ortsvorsteherinnen, Ortsvorsteher, liebe Ratsmitglieder, verehrte Gäste!

Ich werde nur kurz auf die Zahlen des Haushaltes eingehen, damit haben wir uns ausführlich in den Ausschüssen beschäftigt und dazu bedarf es von unserer Seite keiner weiteren Diskussion. Mit den guten Einnahmen, die wir, dank unserer Betriebe und deren Mitarbeiter haben, wurde zweifellos solide gewirtschaftet. Was auch daran zu sehen ist, dass wir in den letzten beiden Jahren keine Schulden aufnehmen mussten um die doch beträchtlichen Investitionen zu stemmen. In diesem Haushalt 2025 sind Investitionen in Höhe von 5,5 Millionen € vorgesehen. Die schuldenfreie Finanzierung lässt sich auch am geplanten Schuldesstand ablesen: Es werden bis Ende des Jahres 2025 nur noch 1,7 Millionen sein. Was für eine Zahl!!

Das wird insbesondere unseren scheidenden Bürgermeister freuen, der mit 4,4 € Millionen Schulden begonnen hat und zwischenzeitlich schon mal auf fast 8 Millionen war. Herr Bürgermeister, wenn Sie so eine Bilanz auch bei Ihrer neuen Aufgabe als Landrat unseres Kreises aufweisen können, steht Ihnen der Weg nach Berlin weit offen.

Folgen des Klimawandels in der Gemeinde:

Ein urgrünes Thema ist der Klimawandel und die damit einhergehende Klimaerwärmung. Ein Thema das wichtiger denn je ist. Die als kritisch angesehene 1,5 Grad Erwärmung ist erreicht und der weltweite Co² Ausstoß ist weiterhin am steigen. Die Auswirkungen sind mittlerweile auch bei uns durch immer extremere Wetterereignisse spürbar. In der großen Politik werden Schritte zur Eindämmung der Erderwärmung als nicht mehr dringend notwendig angesehen und gnadenlos dem Wirtschaftswachstum untergeordnet.

In der Gemeinde wappnen wir uns für die Folgen: mit Poldern, Starkregenkonzepten und Ausbau der Katastrophenschutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen sind gut und richtig aber wir müssen mehr Anstrengungen unternehmen um in der Gemeinde dem Klimawandel entgegen zu steuern. Energetische Ertüchtigung der gemeindlichen Liegenschaften ist dringend geboten und auf gemeindlichen Gebäuden ist noch jede Menge Platz für Solarflächen.

Wald und Forst:

Ein besonderes Augenmerk sollten wir auf unsere Juwelen haben, auf den Wald - und im Besonderen auf unsere Brücher an den Hängen des Idarwaldes. Diese sind wichtige Biotope zur Co² Speicherung und sie dienen in großem Maße dem Wasserrückhalt. Bundes- und landesweit rücken die Moore immer mehr in den Fokus. Wir sollten unsere Brücher pflegen und hegen!

Eine weitere Aufgabe des Waldes ist der Erhalt der biologischen Vielfalt. Hier hat das Land mit seinem Förderprogramm „Ökologischer Waldumbau“ Schritte eingeleitet von denen der Gemeindeforst profitiert, auch wenn die damit einhergehende Habbitatbaum-Erfassung nicht überall hier im Rat auf Zustimmung stößt. Unser Wald ist schon stark von der Klimaerwärmung betroffen, ob das der Borkenkäfer war und ist, der unsere Fichtenwälder befällt oder seit neuestem der Eichenprachtkäfer mit dem Kern- bohrer im Gefolge. Da tut es einem in der Seele weh, wenn 200-jährige Eichen gefällt werden müssen. Den Buchen geht es auch nicht viel besser, diesen macht die Trockenheit der Waldböden immer mehr zu schaffen.

Wir dürfen den Wald nicht mehr nur als Wirtschaftsfaktor sehen, er ist Rückzugsraum für Flora und Fauna, Co² Speicher und Erholungsraum für die Menschen. Die Kosten für die Bewirtschaftung müssen in Zukunft auch von der Allgemeinheit getragen werden. Ein erster Schritt sind die eben genannten Fördermittel des Landes.

Wirtschaftswege:

Ein heißes Eisen, auch dieses Jahr wieder in den Vorberatungen zum Haushalt waren die Wirtschaftswege. Die Instandsetzungen sprengen regelmäßig das Budget der Ortsbezirke. Hier ist dringender Handlungsbedarf geboten. Wir müssen ein Gesamtkonzept für unsere Wirtschaftswege in der Einheits- gemeinde erstellen. Mit komplett neuen Vorgaben - Richtlinien - Denkweisen!

Die Wege aus den 70igern sind unterdimensioniert für die mittlerweile riesigen Maschinen der wenigen Vollerwerbslandwirte in der Einheitsgemeinde. Die überdies ihre Flächen immer intensiver nutzen und

- wie oft zu beobachten ist - bis tief an Wegränder ranpflügen und diese damit weiter schwächen. Nicht befestigte Wege werden einfach mal angepflügt. Für Pflanzen und Insekten wichtige Wegrandstreifen gibt es so gut wie nicht mehr! Wir sollten ein Wirtschaftswegenetz ausarbeiten, mit Hauptwegen, die auch als Rad- und Wanderweg genutzt werden können und damit allen Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde zugutekommen. Diese sollten von der Gemeinde instandgesetzt und unterhalten werden. Wichtig wäre hier, dass Vergehen gegen Abstandsregelungen, Beschädigungen der Wegränder und grobe Verschmutzungen umgehend sanktioniert werden. Die restlichen Wege könnten und sollten von den Nutzern unterhalten und von Schadensverursachern repariert werden. Dazu zählen auch die Jagdpächter, sowie Holzrückeunternehmen im Wald. Eine unangenehme Angelegenheit, die nicht unbedingt überall auf Zustimmung stoßen wird, die wir aber dringend angehen sollten.

Neubaugebiete:

Die letzten Jahre waren geprägt von Erschließung und Ausweisen von Neubaugebieten in unseren Ortsbezirken. An dieser Stelle muss man sagen, dass die hohen Erwartungen an die Bauwilligen doch erheblich hinter den Erwartungen zurückgeblieben sind. Wir haben viel Geld investiert, Infrastruktur ausgeweitet und Flächen versiegelt. Wenn man die aktuellen vorgehaltenen Baugebiete und den zu- rückgehenden Verkauf von Baugrundstücken sieht bestätigt sich das von mir Gesagte und so wird auch im Volksfreund berichtet: im Artikel wird Morbach als Schlusslicht bei den Bauanträgen im Zeitraum von 2021 zu 2023 genannt. Rückgang immerhin um 40 %, in Zahlen von 117 auf 70. Wir sollten dem Rechnung tragen und außer dem anvisierten Neubaugebiet in Morbach in den nächsten Jahren keine wei- teren Gebiete mehr erschließen, sondern uns auf die Vermarktung der vorhandenen Baugrundstücke konzentrieren.

Schwimmbad:

Die Sanierung des Schwimmbades tritt jetzt in die konkrete Umsetzung ein. Ein Projekt, dass schon viele Jahre in der Pipeline ist. Die ersten Vorschläge haben in der Bevölkerung guten Anklang gefunden und verschiedene Seiten brachten sich mit konstruktiven Vorschlägen ein. Dieses Bürger*innenengagement sollte unbedingt bei der anstehenden Planung berücksichtigt werden und mit einfließen.

Des Wegfalles des Sportlerheims mit den Nutzern, Jugend- Förderverein, Schulen und Leichtathletik muss unbedingt berücksichtigt und vor dem Abriss des alten Gebäudes angegangen werden. Dieses Mammutprojekt wird für die Gemeinde hohe Kosten verursachen, die wir die nächsten Jahre zu stemmen haben. Das werden gute und sinnvolle Investitionen sein, die allen Bürger*innen der Gemeinde und der gesamten Region zugutekommen, auch wenn der Schuldenstand dann nicht mehr so gut da steht wie aktuell.

Trinkwasser:

Wir haben vor Jahren beschlossen, dass wir unsere Wasser und Abwasserentgelte laufend anpassen, damit die Infrastruktur instandgehalten werden kann. Beim Abwasser konnte auf eine Erhöhung verzichtet werden, das Trinkwasser Entgelt wird um 20 Cent für 1000L erhöht. Bei einem Durchschnitts- verbrauch von 180 00 L für eine vierköpfige Familie macht das 36 Euro pro Jahr. Das klingt nicht viel aber bei all den schleichenden Erhöhungen summiert sich das doch. Hier sollten wir den eingeschla- genen Weg fortführen und mit Maß und Ziel die Gebühren anpassen.

Bevor ich zum Schluss komme, möchte ich mich ganz herzlich bei unserem scheidenden Bürger- meister Andreas Hackethal für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken, auch wenn wir nicht immer einer Meinung waren. Dem neugewählten Bürgermeister, Arianit Besiri, wünsche ich einen guten Start und viel Fortune als Bürgermeister der Einheitsgemeinde.

Meine Damen und Herren Gemeinderats- und Ausschussmitglieder, werte Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, das Jahr neigt sich dem Ende entgegen. Ein war ein anstrengendes Jahr für die Verwaltung und für uns Kommunalpolitiker*innen, da wir außer unserer üblichen Ratstätigkeit, im Frühjahr einen Kommunalwahlkampf und die Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl bewerkstelligen mussten. Da freut es uns, dass wir heute das kommunalpolitische Jahr 2024 abschließen können.

Ihnen Allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde und allen Bürgerinnen und Bürgern der Einheitsgemeinde Morbach wünschen wir von BÜNDNIS90/DIEGRÜNEN erholsame Feiertage, Gesundheit und Zufriedenheit im neuen Jahr!

Für die Fraktion B 90/Die Grünen Uwe Andretta“

Zu Punkt 4.1: Ergebnishaushalt

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf des Ergebnishaushaltes für das Jahr 2025 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.2: Finanzhaushalt

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf des Finanzhaushaltes für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.3: Teilhaushalte

Beschluss:

Den vorliegenden Entwürfen der Teilhaushalte für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Seite 35

Zu Punkt 4.4: Stellenplan

Beschluss:

Dem vorliegenden Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2025 wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.5: Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Gemeindeforst Morbach

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf für das Jahr 2025 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für den Eigenbetrieb Gemeindeforst Morbach wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 20

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 4

Zu Punkt 4.6: Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke Morbach Betriebszweig Wasserversorgung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2025 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Wasserversorgung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.7: Wirtschaftsplan 2025 der Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung

Sachverhalt:

Der vorliegende Wirtschaftsplanentwurf 2025 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebszweig Abwasserbeseitigung wird durch den Abteilungsleiter der Kommunalen Betriebe erläutert.

Beschluss:

Dem vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 für die Gemeindewerke Morbach, Betriebs- zweig Abwasserbeseitigung wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 4.8: Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird beschlossen.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 5: Auftrag zur Ausschreibung der Stromlieferungen für alle Einrichtungen der Gemeinde Morbach, Straßenbeleuchtung und der Gemeindewerke Morbach

Sachverhalt:

Die Gemeinde Morbach sowie die Gemeindewerke Morbach beteiligen sich seit 2005 an der regelmäßigen Bündelausschreibung Strom des Gemeinde- und Städtebundes (GStB). Ausgeschrieben werden alle Stromanschlüsse, ob Schwachlast (Gebäude- und Wohnungsanschlüsse) oder mit Lastgangmessung (Großabnehmerstellen, wie Schwimmbad, diverse Hochbehälter und Kläranlagen) sowie die Straßenbeleuchtung. Die Ausschreibung erfolgte jeweils für 3 Jahre. Die nächste Ausschreibungsrunde steht zum Februar 2025 an, da die aktuellen Verträge zum 31.12.2025 auslaufen.

Die letzte Bündelausschreibung erfolgte zum 01.01.2022 und fiel mitten in die Energiekriese aufgrund des Ukrainekrieges. Damals waren die Risiken für die Energieversorger so groß, dass die lange Lieferdauer keinen Vorteil darstellte, sondern zu weit überhöhten Preisen führte, die extreme Risikozuschläge beinhalteten. Da die Ausschreibung aber ca. ein Jahr Vorlaufzeit benötigte, war diese bereits so weit fortgeschritten, dass keine Änderung oder Aufhebung mehr möglich war. Als Ergebnis haben alle Teilnehmer der Ausschreibung drei Jahre lang sehr hohe Stromkosten tragen müssen.

Um hier für die Zukunft kurzfristiger reagieren zu können, wurde in der Kreisbüroleiterrunde angeregt, auf Kreisebene eine eigene Ausschreibung für Strom zu initiieren und nur für einen Zeitraum von zwei Jahren auszuschreiben. Dieser Vorschlag wurde von der Bürgermeisterrunde des Landkreises aufgegriffen und als Auftrag an die Verwaltungen formuliert, hier einen Vorschlag zu erarbeiten. Am 09.12.2024 fand in Bernkastel-Kues ein Treffen der Sachbearbeiter aller Verwaltungen des Landkreises statt. Es wurde sich darauf geeinigt, die Ausschreibung für alle Verwaltungen bei der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues federführend durchzuführen. Hierzu ist eine Zweckvereinbarung zur Übertragung der Tätigkeit der Ausschreibung an die VGV Bernkastel-Kues zu unterzeichnen.

Da die Ausschreibung von Strom für die Kommunen im Landkreis Neuland darstellt, soll sich einer Fachkanzlei für Vergaberecht bedient werden. Da auch dort knappe Kapazitäten zu erwarten sind, sind sich alle Beteiligten einig, dass als Rückfallebene zunächst alle Gemeinden beim GStB Interesse an der angebotenen Bündelausschreibung bekunden, die dann im Februar 2025 endgültig bestätigt wer- den muss. Bis dahin sollen geklärt werden, ob die landkreisweite Stromausschreibung bis zum 31.12.2025 realisiert werden kann.

Beschluss:

Die Verwaltung sowie die Gemeindewerke werden beauftragt, eine Vereinbarung zur kreisweiten Aus- schreibung Strom mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues abzuschließen und gleich- zeitig beim GStB Interesse an der Bündelausschreibung Strom zu bekunden.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen: 24

Nein-Stimmen: 0

Stimmenthaltungen: 0

Zu Punkt 6: Anfragen

Anfrage der SPD-Fraktion im Gemeinderat Morbach zu Problemen bei der Beförderung von Schüle- rinnen und Schülern sowie Kindern zu den Kindertagesstätten vom 08.11.2024:

Bürgermeister Andreas Hackethal teilt hierzu mit, dass verwaltungsseitig die Fragestellungen zuständigkeitshalber an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich sowie an den Verkehrsverbund Region Trier GmbH (VRT) weitergeleitet wurden. Das Antwortschreiben des VRT lautet wie folgt: