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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

über die Sitzung des Ortsbeirates Morscheid-Riedenburg

am 03.12.2024

- Öffentliche Sitzung -

Zu Punkt 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Sachverhalt:

Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis, dass

  • bezüglich der Beseitigung der Mängel durch den Glasfaserausbau ein ständiger Kontakt zwischen Ortsvorsteher und Gemeindeverwaltung Morbach besteht, die Zusammenarbeit erfolgt reibungslos
  • an der Kreuzung bei der Kapelle in St. Cuno ein Doppelspiegel angebracht wurde, nachdem das Interesse von einigen Bürgern beurkundet wurde und das Ordnungsamt die Situation geprüft hatte
  • es bezüglich der Wiedereröffnung des Jugendraumes bereits Kontakt mit dem Jugendpfleger gab
  • der Ortsvorsteher Kontakt zur Gemeindeverwaltung aufgenommen hat, um einen WLAN-Zugang im Jugendraum einzurichten. Hier werden aktuell Lösungsvorschläge erarbeitet
  • im Bereich Bahnhofsweg einige Anlieger in den dunklen Monaten mit Wasser in den Hausgärten zu kämpfen haben und diesbezüglich bereits eine Begehung mit Mitarbeitern der Gemeinde Morbach stattgefunden hat. Hier wird demnächst Abhilfe geschaffen.
  • das Thema Zukunftscheck- Dorf im nächsten Jahr aufgearbeitet werden soll.

Zu Punkt 3: Bildung des Senioren- und Behindertenbeirates;

Vorschlag für ein Mitglied und Stellvertreter

Sachverhalt:

Mit der Satzung der Gemeinde Morbach über die Bildung eines Senioren- und Behindertenbeirates vom 15.10.2012 hat der Gemeinderat Morbach den „Morbacher Senioren- und Behindertenbeirat“ geschaffen.

Die Mitglieder des Senioren- und Behindertenbeirates werden auf die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates berufen. Die Amtszeit des vorangegangenen Gemeinderates hat am 30.06.2024 geendet. Somit ist auch der Senioren- und Behindertenbeirat neu zu wählen.

Gemäß § 5 Abs. 2 der o.g. Satzung werden die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der Ortsbeiräte vom Gemeinderat berufen.

Einwohner mit Wohnsitz in der Gemeinde Morbach, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und Behinderte mit körperlichen, geistigen und seelischen Einschränkungen im Sinne des § 2 Abs. 1 SGB IX können vorgeschlagen werden.

Jeder Ortsbeirat kann ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied vorschlagen.

Beschluss:

Für den Senioren- und Behindertenbeirat werden dem Gemeinderat folgende Personen vorgeschlagen:

Mitglied:

Manuela Lorscheter

Stellvertreter:

Petra Arend

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  7

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 4: Verwendung von Budgetierungsmitteln

Sachverhalt:

Geplant war, die Toilettenanlage in der Kapelle in St. Cuno zu erneuern. Die Erneuerung wird seitens des Ortsbezirkes nicht angestrebt. Stattdessen werden Vorschläge erarbeitet, wie die Toilette von dem restlichen Gerümpel getrennt werden kann. Hierfür wird eine Ortsbegehung angestrebt.

Der Parkplatz gegenüber der Schule ist in der Investitionsliste der Gemeinde Morbach hinterlegt. Der aktuelle Sachstand wird bei der Gemeinde angefragt. Des Weiteren soll eine Planung beauftragt werden, bei welcher auch der Ortsbezirk mit einbezogen wird.

Der Rutschturm auf dem Spielplatz in Riedenburg wurde nicht vom TÜV abgenommen und muss nochmals repariert werden.

Beschluss:

Nach Begutachtung durch die Gemeinde wird der Rutschturn auf dem Spielplatz in Riedenburg nochmals repariert. Die Kosten werden aus dem vorhandenen Budget gezahlt und die Erneuerung in Eigenleistung durchgeführt

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:  —  8

Nein-Stimmen:  —  0

Stimmenthaltungen:  —  0

Zu Punkt 5: Nutzung des Bürgersaales für die Betreuung der Schulkinder

Sachverhalt:

Die Anwesenden werden über den Sachstand zur zukünftigen Nutzung des Bürgersaals zum Zwecke der Betreuung von Schulkindern in Kenntnis gesetzt.

Zu Punkt 6: Anfragen

Sachverhalt:

Anfrage:

Wurde der mehrmalige Beschluss des Ortsbeirates Morscheid-Riedenburg zur Fortschreibung des in 2000 erstellten Friedhofplanes durch einen externen Planer umgesetzt?

Liegt ein Beschluss des OBR von Morscheid-Riedenburg zur Entfernung der zwei Grabfelder, inklusive der beiden wassergebundenen Wegedecke, der Entfernung der Läufer und der Bepflanzung vor?

Falls hierzu kein Beschluss vorliegt, bitte ich um Beantwortung folgender Frage:

1.

Gibt es ein Gremium, welches die Entfernung der beiden Grabfelder beschlossen bzw. angefordert hat?

2.

Wer hat den Bauhof mit der Entfernung der zwei bestehenden Grabfelder beauftragt?

Antwort:

Der Ortsvorsteher setzt sich zur Klärung der Fragen mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.