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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2025
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung über die Sitzung des Ortsbeirates Gutenthal am 11.12.2024

am 11.12.2024

- Öffentliche Sitzung

Zu Punkt 1: Verpflichtung eines Ratsmitgliedes

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf ihre in der Gemeindeordnung fixierten Rechte und Pflichten verpflichtet Bürgermeister Andreas Hackethal das Ratsmitglied Anne Gemmel per Handschlag namens der Gemeinde Morbach.

Zu Punkt 2: Ausbau der Kreisstraße "K 100" in der Ortsdurchfahrt Gutenthal - Abstimmungsverfahren / Beteiligung

Sachverhalt:

Zur Verbesserung der Verkehrsanlagen soll die K 100 in der Ortsdurchfahrt Gutenthal auf einer Länge von ca. 887 m erneuert werden, wobei etwa 40 m außerhalb der jetzigen OD-Grenze überplant und ausgebaut werden.

Am 3.11.2021 wurde die Planung im Rahmen einer Bürgerversammlung den Einwohnern von Gutenthal vorgestellt. Die Ergebnisse wurden dem Planungsbüro Jakobs-Fuchs mitgeteilt und bei der weiteren Planbearbeitung berücksichtigt.

Der Landesbetrieb Mobilität Trier (LBM) hat die Planung vorgelegt und zur Beteiligung des Baurechts im Rahmen eines Abstimmungsverfahrens mit Schreiben per E-Mail vom 22.07.2024 um Zustimmung der Gemeinde bis zum 30.08.2024 gebeten. Es wurde Fristverlängerung beantragt um die Gremien beteiligen zu können.

Die Ausbaustrecke wird komplett im Vollausbau erneuert. Die vorhandene Ortsdurchfahrt wird in einer den Verkehrsmengen entsprechenden und den örtlichen Gegebenheiten angepassten Breite ausgebaut. Die zurückgebauten sowie zu erwerbenden Flächen werden den Gehwegen / Schrammborden zugeschlagen, so dass hier vorhandene Engstellen zugunsten der Fußgängersicherheit größtenteils entschärft und die Begehbarkeit erheblich verbessert werden kann.

Des Weiteren ist vorgesehen, im Rahmen des Ausbaus der Ortsdurchfahrt, den vorhandenen Buswendeplatz, inkl. der dazugehörigen Park- und Gehweganlage zu erneuern. Dieser hat insgesamt eine Länge von ca. 90 m.

Träger der Baulast für den Straßenbau und der Schrammbordanlage ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich, für die Gehweg- und Bordanlagen, sowie den Buswendeplatz die verbandsfreie Gemeinde Morbach. Die Angleichungsflächen werden entsprechend der Kostenteilungsberechnung zwischen Landkreis und Gemeinde aufgeteilt.

Die Umgestaltung der Verkehrsanlagen erfolgt im Zusammenhang mit der Erneuerung der Wasserleitung sowie der Mischwasserkanalisation, einschließlich deren Hausanschlussleitungen. Darüber hinaus wird ein Straßenoberflächenentwässerungskanal hergestellt werden.

Straßenbauliche Beschreibung:

Die Planungslänge zum Ausbau der K 100 in der Ortslage Gutenthal beträgt rd. 887 m. Über die gesamte Planungslänge zum Ausbau der K 100 wird ein Querschnitt hergestellt. Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:

  • Fahrbahnbreite 5,50 m, einschließlich beidseitiger Bordrinne (0,34 m)
  • Einseitiger Gehweg 1,50 m / 8 cm Betonsteinpflaster
  • Schrammbord / Sicherheitsstreifen 0,50 m

Der Verkehr wird über die gesamte Strecke mit „rechts vor links“ geregelt.

Die Verwaltung empfiehlt zum Ausbau der Gehwege den Einsatz eines Natursteinbords. Natursteinborde bestehen aus natürlichen Baustoffen und zeichnen sich durch eine höhere Beständigkeit gegenüber Abplatzungen und mechanischen Beschädigungen aus. Die Rundbordsteine auf der gegenüberliegenden Seite ohne Gehweganlage in Kostenträgerschaft des Landkreises müssten dann allerdings ebenfalls als Naturbordsteine ausgeführt werden. Sofern der Landkreis nicht bereit ist, die Mehrkosten für diesen Naturbordstein zu tragen, wird empfohlen, dass die Gemeinde diese Mehrkosten übernimmt, da die Ortsdurchfahrt künftig in die Trägerschaft der Gemeinde Morbach überführt wird.

Ausbau Buswendeplatz:

Die Planungslänge zum Ausbau des Buswendeplatzes beträgt rd. 90 m. Über die gesamte Länge wird ein Querschnitt hergestellt, der lediglich im Kurven- und Anschlussbereich, gemäß den Schleppkurven, aufgeweitet wird. Hier wurde insbesondere darauf geachtet, dass auch die Befahrbarkeit mit Gelenkbussen möglich ist. Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:

  • Fahrbahnbreite 4,50 m, einschließlich beidseitiger Bordrinne (0,34 m)
  • Einseitiger Gehweg 1,50 m bzw. 1,00 m

Streckengestaltung:

Die Bordrinnen sollen gestalterisch an den vorhandenen Ausbau der K100 angepasst werden. Die Gehwege werden mit Betonsteinpflaster befestigt. Es wird angestrebt, die Befestigung der Eingänge und Zufahrten zu den bebauten Grundstücken in Form und Farbe an die Gestaltung von Gehweg, Muldenrinne und Bordrinne anzupassen. Die verbleibenden Flächen werden mit Schottermaterial bzw. Oberboden angedeckt. Entlang der vorhandenen Mauern und Hauswände ist, soweit kein Gehweg angelegt wird, ein Sicherheitsstreifen von mind. 0,50 m Breite vorgesehen und wird in der Befestigung den örtlichen Gegebenheiten angepasst.

Verbesserung der Verkehrssicherheit:

Durch die teils abrupt endenden einseitigen Gehwege in den Kreuzungsbereichen der K100 besteht momentan eine geringere Verkehrssicherheit gegenüber den Fußgängern. Die zurückzubauenden, sowie zu erwerbenden Flächen werden den Gehwegen zugeschlagen, so dass hier die Fußgängersicherheit und die Begehbarkeit, unter anderem durch die Berücksichtigung der Barrierefreiheit, erheblich verbessert werden kann. Darüber hinaus ist geplant, ein leerstehendes Wohnhaus rückzubauen, um an der vorhandenen Engstelle den Gehweg durchgängig herstellen zu können. Es ist zu erwarten, dass die Gesamtheit aller technischen und gestalterischen Maßnahmen die Verkehrssicherheit erhöhen und sich optisch positiv auf das Erscheinungsbild des gesamten Ortes auswirken wird.

Linienführung

Der Trassenverlauf orientiert sich im Wesentlichen an dem Bestand der vorhandenen K100 bzw. des vorhandenen Buswendeplatzes.

Entwässerung:

Die Entwässerung der K 100 erfolgt über Straßenabläufe, die im Abstand von ca. 30 m angeordnet sind und die in den vorhandenen Mischwasserkanal eingeleitet werden. Darüber hinaus wird durch die Gemeindewerke der Mischwasserkanal, einschließlich aller Hausanschlussleitungen, komplett erneuert.

Verfahren

Zur Erlangung des Baurechtes für die K 100 wird ein Abstimmungsverfahren durchgeführt. Sobald für die Kreisstraße und die Gehwege alle öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann mit der Ausbaumaßnahme begonnen werden.

Durchführung

Zur Durchführung der Maßnahme ist Grunderwerb erforderlich. Die Grunderwerbsverhandlungen werden vom LBM Trier mit Unterstützung der Gemeinde bzw. des Ortsbezirks durchgeführt. Die Bauausführung erfolgt in mehreren Bauabschnitten unter Vollsperrung sowie unter Ausweisung von Umleitungsstrecken. Die Verkehrsführung erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem LBM Trier und der Gemeinde. Die Auswirkungen auf den Anliegerverkehr sollen, durch die einzelnen Bauabschnitte, möglichst geringgehalten werden.

Vorbereitung der Vergabe und Bauleitung

Aufgrund neuer Vorgaben des LBM übernimmt der LBM für die Baumaßnahmen in Trägerschaft der Gemeinden keine Ausschreibung und keine Bauleitung mehr. Die Gemeinde Morbach muss deshalb ein Planungsbüro mit der Vorbereitung der Ausschreibung und der Bauleitung für die kommunalen Maßnahmen beauftragen. Da das Planungsbüro Jakobs-Fuchs die Planung erstellt hat und auch für den LBM die Ausschreibung und die Bauleitung übernehmen soll, kann eine Vergabe sinnvollerweise nur an das Planungsbüro Jakobs-Fuchs erfolgen. Das Büro Jakobs-Fuchs hat der Gemeinde ein Angebot auf der Grundlage der HOAI vorgelegt:

Honorarzone III, Mindestsatz,

Leistungsbild Verkehrsanlagen 28,5 %

10 % Vorbereitung der Vergabe,

3,5 % Mitwirkung bei der Vergabe,

15 % Bauoberleitung

besondere Leistung: Örtliche Bauüberwachung mit 2,7 % der anrechenbaren Kosten

Nebenkosten: 5,0 %

Beschluss:

Ausbau der OD:

Der vorliegenden Planung zum Ausbau der K 100 – Ortsdurchfahrt Gutenthal einschließlich dem notwendigen Grunderwerb wird zugestimmt.

Anstatt der vorgeschlagenen Beton-Rundbordanlage soll beidseitig eine Natursteinbordanlage hergestellt werden. Sofern die Mehrkosten für die Natursteinbordanlage auf der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite vom Landkreis nicht übernommen werden können, übernimmt die Gemeinde Morbach die Mehrkosten gegenüber der Ausführung in Betonbordsteinen.

Der Abstufung der K 100 zur Gemeindestraße lehnt der Ortsbeirat Gutenthal ab.

Der Ortsbeirat empfiehlt den Gehweg, welcher auf der Seite des Friedhofes enden soll, in Richtung Weiperath bis zum ersten Wirtschaftsweg in geschotterter Ausführung fortzuführen.

Es wird folgende Ausbauart beschlossen:

Über die gesamte Planungslänge zum Ausbau der K 100 in der Ortslage Gutenthal wird ein Querschnitt hergestellt. Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:

Fahrbahnbreite 5,50 m, einschließlich beidseitiger Bordrinne (0,34 m)

Einseitiger Gehweg 1,50 m / 8 cm Betonsteinpflaster

Schrammbord / Sicherheitsstreifen 0,50 m

Über die gesamte Planungslänge zum Ausbau des Buswendeplatzes wird ein Querschnitt hergestellt, der lediglich im Kurven- und Anschlussbereich gemäß den Schleppkurven aufgeweitet wird (Befahrbarkeit mit Gelenkbussen). Der Querschnitt gliedert sich wie folgt auf:

Fahrbahnbreite 4,50 m, einschließlich beidseitiger Bordrinne (0,34 m)

Einseitiger Gehweg 1,50 m bzw. 1,00 m.

Straßenbeleuchtung:

Dem vorliegenden Straßenbeleuchtungskonzept mit Erneuerung und Neupositionierung von 26 Straßenleuchten

22 Straßenleuchten Vulkan 3630/O7/2 5200lm (im Verlauf der K100)

4 neue Straßenleuchten Trilux LTX L AB2L 2600lm (im Bereich des Buswendeplatzes)

und der Demontage der bestehenden Leuchten wird zugestimmt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Zu Punkt 3: Bauantrag zur Errichtung eines Wohnhauses mit Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Gutenthal II - Brüchelhöh

Gemäß § 22 GemO nimmt das Ratsmitglied Ramona Aßmann an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

Sachverhalt:

Es liegt ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Gutenthal, Flur 3, Flurstück 93 vor. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gutenthal II – Brüchelhöh“. Der Bebauungsplan setzt die Traufhöhe mit maximal 4 m ab Oberkante des Erdgeschossfußbodens fest.

Um das Dachgeschoss besser ausnutzen zu können, beantragen die Bauherren die Überschreitung der Traufhöhe um 40 - 50 cm. Zu den übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes entsteht kein Widerspruch, insbesondere werden die vorgeschriebene Fristhöhe (max. 9 m) und die eingeschossige Bauweise eingehalten. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits mehrfach Befreiungen von der Traufhöhe erteilt.

Die vorgesehene abweichende Bebauung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Beschluss:

Für das Bauvorhaben „Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage“ in Gutenthal, Flur 3, Flurstück 93 mit einer Befreiung von der festgesetzten Traufhöhe des Bebauungsplanes „Gutenthal II – Brüchelhöh“ wird das Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.

Beschlussergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0