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Morbacher Rundschau
Ausgabe 6/2026
Bekanntgaben + Informationen
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Unterrichtung

öffentlicher Teil über die Sitzung des Gemeinderates Morbach

Datum:

Montag, 2. Februar 2026

Ort:

Sitzungssaal des Rathauses

Dauer:

18:08 Uhr bis 19:43 Uhr

TOP 2: Mitteilungen des Vorsitzenden

Ohne Aussprache erhalten die Mitglieder des Gemeinderates Kenntnis, dass der Haushalt 2026 genehmigt wurde.

Außerdem erhalten die Mitglieder ohne Aussprache Kenntnis von folgenden Mitteilungsvorlagen.

TOP 2.1: Bericht des Bürgermeisters gemäß §119 Abs. 3 LBG zu ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern im Jahr 2025

Sach- und Rechtslage:

Mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) für Rheinland-Pfalz wurden in § 119 Abs. 3 Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr zu unterrichten. Nach der Information ist der Teil der Niederschrift auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft zu veröffentlichen.

Die Anlage enthält eine entsprechende Aufstellung mit den von Bürgermeister Arianit Besiri im Jahr 2025 ausgeführten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern.

TOP 2.2: Ausbau der K 100 - Ortsdurchfahrt Gutenthal, Zuwendung nach LVFGKom\LFAG für die Gehweganlage und die Buswendeschleife

Sach- und Rechtslage:

Mit Bescheid vom 21. November 2025 wurde der Gemeinde eine Zuwendung für das Vorhaben K 100 - OD Gutenthal - Gehweganlage in Höhe von insgesamt 114.000 € bewilligt. Die ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten beliefen sich auf 725.000 €. Unter Beachtung des baufachlichen Prüfergebnisses wurden zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 190.000 € anerkannt. Gemäß den Bewilligungsbedingungen erhalten wir Zuwendungen von insgesamt 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, was einem Förderbetrag von maximal 114.000 € entspricht.

Die Zuwendungen für das Vorhaben K 100 - OD Gutenthal - Buswendeschleife in Höhe von 16.150 € wurden mit Bescheid vom 19. Dezember 2025 bewilligt. Das Vorhaben wurde mit Gesamtkosten in Höhe von 81.000 € veranschlagt. Hier wurden unter Beachtung des baufachlichen Prüferergebnisses zuwendungsfähige Ausgaben in Höhe von 19.000 € anerkannt. Gemäß den Bewilligungsbedingungen erhalten wir Zuwendungen von insgesamt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, was einem Förderbetrag von maximal 16.150 € entspricht.

Die Bereitstellung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt gemäß den Zuwendungsbestimmungen nach dem Stand der tatsächlich angefallenen und vom Zuwendungsempfänger nachgewiesenen Aufwendungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

TOP 4: Bebauungsplan Rapperath III - Oberste Buß: Aufstellungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Für Rapperath hatte das Planungsbüro BKS, Trier, auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplanes und unter Berücksichtigung einer abschnittsweisen Erschließung die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortes untersucht, um eine Entscheidungsgrundlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine bedarfsgerechte Lösung zu schaffen.

Die Gemeinde konnte zwischenzeitlich im gesamten potentiellen Erweiterungsgebiet lediglich drei Grundstücke erwerben. Aufgrund der Problematik der Flächenverfügbarkeit wird vorgeschlagen, mit der Bebauungsplanung im Norden des Erweiterungsbereiches zur Umsetzung einer kleinen Lösung zu beginnen. In dem vorgeschlagenen Plangebiet wären ca. 7 Baugrundstücke möglich.

Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Der rückwärtige Teil eines im vorderen Bereich bereits bebauten Grundstückes ist als gemischte Baufläche dargestellt.

Beschluss:

Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Rapperath wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Rapperath zur Schaffung von verbindlichem Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „Rapperath III - Oberste Buß“ durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 5: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Wenigerath "Wenigerath - Hinter den Zäunen": Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss

Aufgrund von Befangenheit nach §22 GemO verlässt das Gemeinderatsmitglied Manuel Blatt den Sitzungstisch und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung teil.

Sach- und Rechtslage:

Im Ortsbezirk Wenigerath soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich am nördlichen Ortsrand an der Straße Hinter den Zäunen unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Mit der Satzung sollen einzelne Flächen, für die im Rahmen einer Bauvoranfrage die Innenbereichsqualität in Frage gestellt wurde, per Satzung eindeutig in den bebaubaren Ortsinnenbereich einbezogen werden. Für die übrigen Grundstücke wird die Zugehörigkeit zum bebaubaren Innenbereich lediglich klargestellt. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, eine bauliche Nutzung der bereits vorhandenen Erschließungsanlage planungsrechtlich abzusichern. Durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden.

Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.

Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Wenigerath wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wenigerath - hinter den Zäunen“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.

Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Wenigerath zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

27 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

1 Befangenheit gemäß §22 GemO

TOP 6: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach "Hinzerath - Zum Walbach": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss

Sach- und Rechtslage:

Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen.

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Sofern sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.

Beschluss:

Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.

Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hinzerath - Zum Waldbach“ aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich der zu berücksichtigenden Stellungnahmen wird als Satzung vorbehaltlich der Zustimmung des Ortsbeirates Hinzerath beschlossen.

Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird die Gemeinde Morbach entsprechend der Beschreibung in der Satzungsbegründung folgende Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes durchführen:

Pflanzung von vier standortgerechten heimischen Laubbäumen 2. Ordnung auf dem gemeindlichen Grundstück in der Gemarkung Hinzerath, Flur 13, Flurstück 42 (beim Gemeindehaus). Diese werden südlich und westlich des Kinderspielplatzes gesetzt, um diesen im Sommer z.T. zu verschatten.

Abstimmungsergebnis:

28 Ja

0 Nein

0 Enthaltung

TOP 7: Antrag der SPD-Fraktion vom 06.01.2026: "Antrag zur Einführung von eigenverantwortlichen Budgets der Beiräte der Einheitsgemeinde Morbach"

Sach- und Rechtslage:

Die SPD-Fraktion im Gemeinderat beantragt mit Schreiben vom 06.01.2026 die Einführung eigenverantwortlicher Budgets für die Beiräte der Einheitsgemeinde Morbach.

Eine Kopie des Antrages ist als Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Gemeinderat Morbach stimmt dem vorliegenden Antrag zu und beschließt ab dem Haushaltsjahr 2027 die Einführung von eigenverantwortlichen Budgets für die Beiräte der Einheitsgemeinde Morbach in Höhe von 3.000 €. Die Verwaltung wird beauftragt die Satzungen entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis:

26 Ja

0 Nein

2 Enthaltung