| Datum: | Donnerstag, 29. Januar 2026 |
| Ort: | Sitzungssaal des Rathauses |
| Dauer: | 18:38 Uhr bis 19:49 Uhr |
TOP 2: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung im Ortsbezirk Wenigerath "Wenigerath - Hinter den Zäunen": Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Im Ortsbezirk Wenigerath soll durch die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der bebaubare Innenbereich am nördlichen Ortsrand an der Straße Hinter den Zäunen unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klargestellt und abgegrenzt werden. Mit der Satzung sollen einzelne Flächen, für die im Rahmen einer Bauvoranfrage die Innenbereichsqualität in Frage gestellt wurde, per Satzung eindeutig in den bebaubaren Ortsinnenbereich einbezogen werden. Für die übrigen Grundstücke wird die Zugehörigkeit zum bebaubaren Innenbereich lediglich klargestellt. Mit der Satzung wird das Ziel verfolgt, eine bauliche Nutzung der bereits vorhandenen Erschließungsanlage planungsrechtlich abzusichern. Durch Einbeziehung der Außenbereichsflächen kann ein geschlossener Ortsrand ausgebildet und eine bessere Ausnutzung des vorhandenen Erschließungssystems für die bauliche Entwicklung des Ortes erreicht werden.
Bei der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gelten die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des sogenannten vereinfachten Verfahrens.
Im Rahmen des vereinfachten Verfahrens kann der betroffenen Öffentlichkeit Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die förmliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange kann Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben oder wahlweise die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Nach Durchführung der Beteiligungsphase ist über die vorgetragenen Stellungnahmen zu entscheiden. Nach erfolgter Abwägung der verschiedenen Belange kann ein abschließender Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Für das im vorliegenden Plan abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Wenigerath wird die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Wenigerath - hinter den Zäunen“ beschlossen, um den bebaubaren Innenbereich unter Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen klarzustellen und abzugrenzen.
Dem vorliegenden Satzungsentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange freigegeben. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird eine Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden erfolgt nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 3: Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Morbach "Hinzerath - Zum Walbach": Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und Satzungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ist abgeschlossen.
Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen liegt als Anlage dieser Sitzungsvorlage bei. Die Auswertung enthält Beschlussvorschläge zur Abwägung. Sofern sich aus der Beteiligung kein Änderungsbedarf ergibt, kann der abschließende Satzungsbeschluss gefasst werden.
Beschluss:
Über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wird entsprechend den vorliegenden Abwägungsvorschlägen entschieden.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Hinzerath - Zum Waldbach“ aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung, einschließlich der zu berücksichtigenden Stellungnahmen wird als Satzung beschlossen.
Zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft wird die Gemeinde Morbach entsprechend der Beschreibung in der Satzungsbegründung folgende Maßnahmen auf gemeindeeigenen Flächen außerhalb des Plangebietes durchführen:
Pflanzung von vier standortgerechten heimischen Laubbäumen 2. Ordnung auf dem gemeindlichen Grundstück in der Gemarkung Hinzerath, Flur 13, Flurstück 42 (beim Gemeindehaus). Diese werden südlich und westlich des Kinderspielplatzes gesetzt, um diesen im Sommer z.T. zu verschatten.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 4: Bebauungsplan Rapperath III - Oberste Buß: Aufstellungsbeschluss
Sach- und Rechtslage:
Für Rapperath hatte das Planungsbüro BKS, Trier, auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplanes und unter Berücksichtigung einer abschnittsweisen Erschließung die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten des Ortes untersucht, um eine Entscheidungsgrundlage zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine bedarfsgerechte Lösung zu schaffen.
Die Gemeinde konnte zwischenzeitlich im gesamten potentiellen Erweiterungsgebiet lediglich drei Grundstücke erwerben. Aufgrund der Problematik der Flächenverfügbarkeit wird vorgeschlagen, mit der Bebauungsplanung im Norden des Erweiterungsbereiches zur Umsetzung einer kleinen Lösung zu beginnen. In dem vorgeschlagenen Plangebiet wären ca. 7 Baugrundstücke möglich.
Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan überwiegend als Wohnbaufläche dargestellt. Der rückwärtige Teil eines im vorderen Bereich bereits bebauten Grundstückes ist als gemischte Baufläche dargestellt.
Beschluss:
Für das in der vorliegenden Karte abgegrenzte Gebiet im Ortsbezirk Rapperath wird zur Schaffung von verbindlichem Baurecht ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung „Rapperath III - Oberste Buß“ durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
8 Ja
1 Nein
1 Enthaltung
TOP 5: Aufstellung des Bebauungsplanes Heinzerath II - Auf dem Soden, Teilgebiet 1: Beratung über den Vorentwurf
Sach- und Rechtslage:
Der Gemeinderat Morbach hatte am 11.2.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Ausweisung von Wohnbauflächen für die weitere Ortsentwicklung beschlossen.
Das Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, hat hierzu einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeitet, der als Diskussionsgrundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Behördenbeteiligung dienen soll.
Beschluss:
Dem vorliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf wird zugestimmt. Die Planunterlagen werden für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / Träger öffentlicher Belange freigegeben.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 6: Aufstellung des Bebauungsplanes Hunolstein II - Unterste Flur: Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Sach- und Rechtslage:
Zur Bearbeitung der Planungsleistungen für die Bebauungsplanung liegt ein Angebot des Planungsbüros BKS Stadtplanung GmbH aus Trier vor. Der Auftragswert für die Planung liegt unter der Auftragswertgrenze von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) nach der geltenden Verwaltungsvorschrift (Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz), so dass auch ohne Angebotsaufforderung weiterer Planungsbüros mit nur einem Planungsbüro verhandelt werden kann.
Das Planungsbüro BKS war in der Gemeinde Morbach bereits in Morscheid-Riedenburg, Hoxel und Rapperath mit der Planung von kleinen Ortserweiterungen befasst. Aufgrund dieser Planungen wird die Zusammenarbeit mit diesem Büro verwaltungsseitig empfohlen. Es wurde auf die Angebotsaufforderung weiterer Planungsbüros verzichtet.
Die Angebotssumme beläuft sich auf brutto 23.618,05 €.
Im Haushalt stehen bei Leistung Budget 92: Bauleitplanung, Ortsentwicklung, Landschaftsplanung ausreichend Mittel zur Verfügung.
Beschluss:
Die Planungsleistungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hunolstein II - Unterste Flur“ werden auf der Grundlage des Angebotes vom 11.12.2025 und der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen HOAI (Honorarzone II, Mindestsatz, Leistungsumfang 100 %, 5 % Nebenkosten) einschließlich der besonderen Leistungen (Erarbeitung eines städtebaulichen Konzeptes in 2 Varianten, Ausarbeitung von Beratungsunterlagen aus den formellen Beteiligungsverfahren, Sitzungsteilnahmen und Erstellen von GIS-fähigen Fassungen) an das Planungsbüro BKS, Trier, vergeben.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja
0 Nein
0 Enthaltung
TOP 7: Bedarfsplanung Sanierung und Erweiterung bzw. Neubau des Gemeindehauses im Ortsbezirk Wenigerath, Gemeinde Morbach
Sach- und Rechtslage:
Das Gemeindehaus in Wenigerath hat einen Sanierungs- und Erweiterungsbedarf. Der Ortsbeirat Wenigerath hat hierauf mehrfach hingewiesen und sieht die Schwerpunkte einer Planung in der Schaffung von mehr Raum, der Durchführung energetischer Maßnahmen, einer besseren Funktionalität und der Modernisierung.
Unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes und der sehr beengten Grundstücksverhältnisse könnte auch aus wirtschaftlichen Gründen ein Neubau in Frage kommen.
Hierzu bedarf es einer Bedarfsplanung, um somit die wesentlichen Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen des Projektes sowie die erforderlichen Anforderungen an den Planungsentwurf darstellen zu können. Ziel der Bedarfsplanung ist es, objektive Grundlagen für die weitere Projektentwicklung zu schaffen - insbesondere im Hinblick auf Raumprogramm, Funktionszusammenhänge, Flächenbedarf, technische Anforderungen und betriebliche Abläufe. Die Bedarfsplanung definiert damit den inhaltlichen Rahmen für die nachfolgenden Planungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
In der anschließenden Diskussion wird das Für und Wider einer Sanierung/Erweiterung des Bestandsgebäudes und eines Neubaus intensiv erörtert. Ebenso wird die Umnutzung des Info-Gebäudes in der MEL diskutiert. Allerdings wurde diese Alternative aufgrund ihres Standortes außerhalb der Ortslage und der zu querenden B 269 verworfen.
Der Ausschuss kommt zu der übereinstimmenden Auffassung aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und der Funktionalität einem Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 15, Nr. 3 (Zum Kaisergarten 32) den Vorrang einzuräumen und die Bedarfsplanung darauf zu beschränken.
Beschluss:
Der Bau- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt anstatt einer Sanierung/Erweiterung des Gemeindehauses in Wenigerath einem Neubau auf dem gemeindeeigenen Grundstück Flur 15, Nr. 3 den Vorrang einzuräumen und beauftragt die Verwaltung, hierzu die Architektenleistungen auszuschreiben.
TOP 8: Anfragen und Mitteilungen
Anfragen liegen keine vor.
Ohne Aussprache teilt Bürgermeister Besiri mit, dass am 27.02.2026, 15:30 Uhr, eine gemeinsame Begehung des Bau- und Liegenschaftsausschusses, des Schulträgerausschusses und des Ortsbeirates Haag in der Grundschule Haag stattfindet.