am 07.02.2023
- Öffentliche Sitzung -
Zu Punkt 2: Anzeige von Spenden gemäß § 94 Absatz 3 GemO
Sachverhalt:
Die Gemeinde Morbach hat folgende Spenden erhalten:
| Lfd. Nr. | Spender | Betrag | Zweck |
| 1. | Förderverein Kindergarten Weiperath | 319,32 € | Geldspende für Lego-Material |
| 2. | Förderverein Kindergarten Hundheim | 720,00 € | Geldspende für Konstruktionsmaterial |
| 3. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 203,99 € | Geldspende für Konstruktionsmaterial |
| 4. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 57,60 € | Geldspende für Lego-Material |
| 5. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 214,33 € | Geldspende für Spiel-Material |
| 6. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 95,94 € | Geldspende für ein Starterset Kamishibai |
| 7. | Sparkasse EMH | 400,00 € | Geldspende für die Erneuerung des Spielplatzes Wederath im Ortsbezirk Wederath |
| 8. | Benjamin Beretic | 865,00 € | Geldspende für die Erneuerung des Spielplatzes Wederath im Ortsbezirk Wederath |
| 9. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 509,26 € | Geldspende für Konstruktionsmaterial |
| 10. | Förderverein Kindergarten Bischofsdhron | 305,83 € | Geldspende für wetterfeste Bekleidung |
Die Spenden wurden gemäß § 94 Abs. 3 Satz 4 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt. Diese hat keine Bedenken gegen die Annahme erhoben.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 i. V. m. § 6 Abs. 3 a) Nr. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Morbach entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss über die Annahme der Spenden.
Beschluss:
Der Annahme der Spenden gemäß § 94 Abs. GemO wird zugestimmt.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 3: Übertragung von Haushaltsresten von 2022 nach 2023
Sachverhalt:
Haushaltsansätze gelten grundsätzlich nur für das Haushaltsjahr in dem sie veranschlagt sind, soweit die Mittel nicht nach § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) übertragbar sind.
Sofern Ermächtigungen in Folgejahre übertragen werden sollen, ist gemäß § 17 Abs. 5 GemHVO dem Gemeinderat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt und den jeweiligen Teilfinanzhaushalt des Haushaltsfolgejahres zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Übertragungen sind im Jahresabschluss im Plan-Ist-Vergleich der jeweiligen Teilergebnisrechnung und der jeweiligen Teilfinanzrechnung gesondert anzugeben. Durch die Übertragung der Ermächtigungen erhöhen sich die Ermächtigungen der betreffenden Posten des entsprechenden Teilhaushalts des Haushaltsfolgejahres.
Damit Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2022, die im Jahr 2023 und den Folgejahren noch benötigt werden, übertragen werden können, ist eine Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Die zu übertragenden Haushaltsmittel sind aus der beigefügten Auflistung (nach Muster 22 zu § 53 GemHVO) zu entnehmen.
Beschluss:
Die aus der Übersicht Muster 22 zu § 53 GemHVO hervorgehenden Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2022 werden in das Folgejahr übertragen.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
Zu Punkt 4: Vergabeverfahren
Zu Punkt 4.1: Lebendige Geschichte - Digitalisierung im Museum Belginum
Sachverhalt:
Basierend auf der bestehenden ARGO-Technologie, welche bereits eine Vielzahl an Gebäuden und Standorten in der Gemeinde Morbach digital rekonstruiert hat (z. B. den gallorömischen Umgangstempel im Außenbereich des Belginums), wurde im Rahmen der Sonderausstellung 2022 „20 Jahre Archäologiepark Belginum“ eine Weiterentwicklung, die sogenannte Belginum-App, eingeführt. Mit dem gläsernen Gladiatorenbecher wurde erstmalig ein Fund im Rahmen der Ausstellung rekonstruiert und erlebbar gemacht.
Dieser wurde als interaktives 3D-Modell in Szene gesetzt. Mit Tablets, die dem Besucher zur Verfügung gestellt werden, lässt sich dieses besondere Fundstück nun virtuell „aus der Vitrine nehmen“ und von allen Seiten betrachten. Interaktiv sind außerdem noch ergänzende Visualisierungen und Informationen zum Objekt abrufbar (z. B. durch Videos und Bilder).
Damit die Belginum-App zu einem Besucherführungssystem wird, soll als Grundlage ein 3D-Modell des gesamten „vicus“ inkl. Gräberfeld – ein sogenanntes Kleinstadt-Modell – erstellt werden. Als Basis dient die Blütezeit von Belginum, in der die größte Ausdehnung bekannt ist. Dies verschafft den Besuchern einen Überblick über das gesamte Areal und dessen Ausmaße.
Die Besucher haben die Möglichkeit zwischen verschiedenen Phasen von Belginum „umzuschalten“, um zu erkennen wie die Ausmaße und Gegebenheiten in der keltischen Zeit, in der frührömischen Zeit, in der Spätantike sowie im „Nachleben“ waren.
Aufbauend auf dem virtuellen Modell der Kleinstadt, sollen weitere Stationen im Außenbereich angeboten werden. Hier können die Besucher dann die historischen Bauten in Originalgröße erleben. Die Stationen werden über Marker an den originalen Standorten oder an didaktisch sinnvollen Stellen aufgerufen. Über lnfopunkte an den virtuellen Modellen können Texte oder Videos zu einzelnen Elementen angezeigt werden. So können einzelne Elemente des Kleinstadt-Modells in einem hohem Detailgrad dargestellt werden.
Doch nicht nur im Außenbereich soll die Belginum-App Anwendung finden. Ausgewählte Exponate im lnnenbereich des Museums sollen ebenfalls in Szene gesetzt werden.
Um die Belginum-App auch für ein internationales Publikum attraktiv zu gestalten, soll eine Funktionalität zum Wechsel der Sprache (englisch, französisch, niederländisch) integriert werden. Diese soll auch verwendet werden, um spezielle Sprachversionen (z.B. "Kinderversion", "Leichte Sprache"), u.a. zur Steigerung der Barrierefreiheit, zu integrieren.
Die entsprechenden Leistungen für die Digitalisierung des Museums Belginum in der Dauerausstellung und im Außenbereich sollen öffentlich ausgeschrieben werden.
Im Rahmen einer Markterkundung wurden für das geplante Vorhaben Kosten in Höhe von 78.977,14 € ermittelt. Auf der Grundlage wurde ein Förderantrag über LEADER gestellt. Die ADD Trier hat mit Schreiben vom 11.10.2022 für das Digitalisierungsprojekt Fördermittel in Höhe von 39.488,57 € bewilligt. Damit würde der Eigenanteil der Gemeinde Morbach 39.488,57 € betragen. Die Mittel sind im Haushalt 2023 eingestellt.
Beschluss:
Dem vorgestellten Konzept wird zugestimmt. Das auf dieser Grundlage erstellte Leistungsverzeichnis wird zur Ausschreibung freigegeben.
Beschlussergebnis:
Ja-Stimmen: 8
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 1
Zu Punkt 5: Anfragen und Mitteilungen
Sachverhalt:
Ohne Aussprache erhalten die Anwesenden Kenntnis davon, dass zum 10.01.2023 die Haushaltsgenehmigung 2023 vorliegt. Anfragen werden keine gestellt.