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Morbacher Rundschau
Ausgabe 9/2023
Bekanntgaben + Informationen
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Sommerferienfreizeit der Gemeinde Morbach

vom 07. August bis zum 18. August 2023

Anmeldung

Name, Vorname 1. Kind: _________________________ geb. am: _____________________

Name, Vorname 2. Kind: _________________________ geb. am: _____________________

Name, Vorname 3. Kind: _________________________ geb. am: _____________________

Name, Vorname Erziehungsberechtigter: __________________________________________

Straße, Nr.:, PLZ, Wohnort: ____________________________________________________

Telefon: ____________________________________________________________________

Bitte auswählen:

Das Programm geht jeweils von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Bitte kreuzen Sie an, ob Sie Ihr/e Kind/er für eine oder zwei Wochen anmelden möchten.

erste Woche: 07.08.2023 bis 11.08.2023 O eine Woche

zweite Woche : 14.08.2023 bis 18.08.2023 O eine Woche

O beide Wochen

Anmeldungen werden nur schriftlich entgegen genommen! Telefonische Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden!

Die Anmeldung ist erst ab dem 06.03.2023 möglich! Anmeldungen die vor Montag, den 06.03.2023, 8:00 Uhr abgegeben werden oder in den Briefkasten eingeworfen werden, können nicht berücksichtigt werden!

Hiermit melde ich mein Kind/meine Kinder für die Sommerferienfreizeit der Gemeinde Morbach vom 07. August bis 18. August 2023 verbindlich an. Ich werde die anfallenden Teilnahmegebühren erst nach schriftlicher Aufforderung überweisen.

__________________, den _______________ ___________________________

(Ort) (Datum) (Unterschrift Erziehungsberechtigter)

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der erziehungsberechtigten Personen:

Ich willige ein, dass die benötigten personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation, Durchführung und Abrechnung der Ferienfreizeiten der Gemeindeverwaltung Morbach erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Nur die Namens-/Adress- und Geburtsdaten der angemeldeten Kinder werden zudem der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich übergeben, um die Voraussetzungen für Zuwendungen nach den Beihilferichtlinien zur Förderung der Jugendarbeit prüfen zu können. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach § 30 II GemHVO.

Mein/e Kind/er dürfen während der Ferienfreizeiten der Gemeineverwaltung Morbach fotografiert und gefilmt werden. Die gemachten Fotos/Filme dürfen im Rahmen der externen Öffentlichkeits- und Pressearbeit ggfls. mit namentlicher Nennung des Kindes/der Kinder verwendet werden.

Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Für diese Verarbeitungstätigkeit haben Sie ein Auskunfts-, Berichtigungs- und ein eingeschränktes Löschrecht.

Verantwortlicher: Bürgermeister Andreas Hackethal, Bahnhofstr. 19, 54497 Morbach

Datenschutzbeauftragter: Daniel Schäfer, Tel.: 06533/71-108, eMail: datenschutz@morbach.de

Ort, Datum Unterschrift