Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde dem Verbandsgemeinderat Schweich zugeleitet.
1. Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbands-gemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Verbandsgemeinderat Schweich zur Einsichtnahme aus.
Vor einer persönlichen Einsichtnahme bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070!
Außerdem steht der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 im Internet ab dem 13.01.2025 unter www.schweich.de;
Menüpunkte: Verwaltung & Bürgerservice; Satzungen & Haushaltspläne; Haushaltspläne
zur Verfügung.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner in der Verbandsgemeinde Schweich haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 13.01.2025 bis 27.01.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zum 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder elektronisch an info@schweich.de einzureichen. Der Verbandsgemeinderat Schweich wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.