In letzter Zeit häufen sich beim Ordnungsamt wieder die Beschwerden über die Verunreinigung von Gehwegen und Anlagen durch Hundekot und Belästigung durch frei laufende Hunde.
Finden Sie es nicht auch ekelerregend in Hundekot zu treten?
Wir fordern alle Hundehalter auf, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Anlagen oder gar Kinderspielplätzen verrichtet.
Sollte Ihr Hund seine Notdurft verrichten, so ist der Kot aufzunehmen, in die kostenlos zur Verfügung gestellten Beutel zu füllen und diese in die bereitgestellten Mülleimer zu entsorgen. Die Beutel dürfen nicht auf Wegen oder in der Natur liegen gelassen werden. Als Hundehalter ist es ihre Pflicht die Hinterlassenschaften korrekt zu beseitigen.
Zeigen Sie Verantwortung gegenüber Ihrem Tier, denken Sie ebenso an die Leinenpflicht und nehmen Sie Rücksicht. Vermeiden Sie, dass Ihr Tier Mitmenschen belästigt.
Denken Sie auch daran, dass Hunde angemeldet sein müssen.
Vielen Dank!