Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 13.11.2024 in der Turn- und Mehrzweckhalle, Zum Mehrgenerationenpark 1 in Longuich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.
öffentlich
| 1. | Mitteilungen |
| - | Frau Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag voraussichtlich am 23.02.2024 stattfinden sollen. |
| - | Beigeordneter Herr Sebastian Krewer stellt die APP „Region der Lebensretter“ vor, welche vor kurzem in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg implementiert wurde. Das System dient der Weiterentwicklung, bzw. Ergänzung des bestehenden First-Responder Systems. Um im Einsatzfall schnellstmöglich reagieren zu können, sollen die in der Verbandsgemeinde Schweich vorhandenen AED´s (automatischer externer Defibrillator) in der mit der App verknüpften „Defi-Map“ registriert werden. |
| 2. | Vorstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte; Struktur und allgemeine Inhalte |
Nachdem 2019 bereits das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept als Pilot für die Ortsgemeinde Kenn erstellt wurde, sind die finalen Konzepte für alle anderen Gemeinden seit wenigen Wochen fertig und wurden den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Auch über unsere Internetseite sind die Konzepte an prominenter Stelle auf der Startseite für jedermann zugänglich.
Herr Volker Thesen vom Büro Hömme stellt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderats die grundsätzliche Struktur und die allgemeinen Inhalte für alle Gemeinden vor und geht beispielhaft auf konkrete Inhalte verschiedener Gemeinden ein.
Als Auftraggeber der Konzepte werden diese vom Verbandsgemeinderat zustimmend zur Kenntnis genommen.
| 3. | Vorstellung der ortsbezogenen Info-Flyer für die Bevölkerung |
Der letzte Baustein bei der Erstellung der Vorsorgekonzepte ist ein für jede Gemeinde individuell gestalteter Info-Flyer zum Thema Vorbeugung der Hochwasser- und Starkregengefahren. Herr Volker Thesen stellt den Flyer vor und zeigt auf, welche Bereiche je Gemeinde individuell gestaltet werden.
Die individuell je Gemeinde gestalteten Flyer werden den Vertretern der Gemeinden zur Verfügung gestellt.
| 4. | Sanierung Einlassbauwerke, aktueller Sachstand und mögliche Unterstützung stark belasteter Gemeinden |
Nachdem die Maßnahmen mit den Gemeinden abgestimmt waren, wurde die Förderung in Höhe von 60 % beim Land beantragt. Das Büro Hömme bereitet derzeit die Ausschreibungsunterlagen vor, so dass nach Vorlage der Bewilligung die Maßnahmen ausgeschrieben werden können. Der Sachstand wird den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates seitens des Büros Hömme vorgestellt.
In der beigefügten Tabelle sind diejenigen Einlassbauwerke kostenmäßig erfasst, die sich anhand der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte dargestellt haben. Im Nachgang zu den einzelnen Beschlüssen der Gemeinden (Umbau der Einlassbauwerke) haben einige Gemeinden noch zusätzliche Bauwerke gemeldet, die aus deren Sicht potentielle Gefahrenpunkte darstellen. Die Kosten der Bauwerke wurden vor Beginn der Planung geschätzt. Hier kann es Schwankungen geben, wobei die grobe Richtung der Baukosten plausibel ist. Erst nach der Bauumsetzung werden die Baukosten festgestellt und erst dann kann der Eigenanteil pro Gemeinde exakt benannt werden.
Seitens der Verbandsgemeindeverwaltung wird den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates eine mögliche Alternative aufgezeigt, wie eine Unterstützung von stark belasteten Gemeinden aussehen könnte. Hierzu wurde tabellarisch aufgeführt wie hoch eine Belastung je Einwohner ausfallen könnte und wie dies gegebenenfalls aufgefangen werden kann.
Von den rd. 120.000 €, die die VG aus den 15 % der Regenerativen Pachteinnahmen vereinnahmt, sollen grundsätzlich rd. 50.000 € für touristische Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Rest von rd. 70.000 € würde die v.g. Entlastung der Gemeinden bei der Hochwasservorsorge in etwa decken, ohne diese Kosten über die VG-Umlage zu finanzieren.
Empfehlung:
Die Fraktionen mögen bis zur Sitzung am 27. November beraten, ob, wie und in welcher Höhe ein Zuschuss aus dem Solidarfond Regenerative Energien den besonders stark belasteten Gemeinden für die Sanierung der Einlassbauwerke gewährt werden kann.
| 5. | Ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte; Pilotprojekt Fellerbach |
Ökologische Gewässerunterhaltungskonzepte können einen wichtigen Baustein in der Hochwasservorsorge leisten, wenn sie entsprechende Vorgaben enthalten und strukturiert genutzt werden. Dem Büro Hömme wurde zuletzt die Erstellung eines entsprechenden Konzeptes inkl. deren digitale Bearbeitung für den Fellerbach in Auftrag gegeben. Pilothaft soll an diesem Gewässer III. Ordnung, das als einziges in der Wasserrahmenrichtlinie enthalten ist, erprobt werden, wie solche Konzepte umgesetzt werden und welche Vorteile sie auch für den Hochwasserschutz leisten können.
Dieses Engagement der Verbandsgemeinde ist ein bedeutender Beitrag im Rahmen der Hochwasservorsorge an den Gewässern III. Ordnung und soll die Maßnahmen in Trägerschaft der für den Hochwasserschutz zuständigen Gemeinden flankierend begleiten.
Die Verbandsgemeinde Schweich ist für die Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung zuständig. Diese Aufgabe ist abzugrenzen von der Unterhaltung der Anlagen am Gewässer. Während sich die Gewässerunterhaltung schwerpunktmäßig auf die Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer sowie die Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wild lebenden Tieren und Pflanzen orientiert, haben die Betreiber von Anlagen diese in eigener Zuständigkeit zu unterhalten und dem Gewässerunterhaltungspflichtigen den Mehraufwand seiner Unterhaltung zu erstatten. Zu den Anlagen am Gewässer gehören insbesondere Ufermauern, Brücken, Verrohrungen, oder andere technische Anlagen, die nicht dem Gewässer dienen und häufig im Eigentum eines Straßenbaulastträgers stehen.
Im Zuge der Gewässerunterhaltung steht natürlich auch die Erhaltung des Gewässers in einem Zustand, der hinsichtlich der Abführung oder Rückhaltung von Wasser und Geschiebe den wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen entspricht, eine wesentliche Rolle. Die vielen Gewässerrenaturierungen der vergangenen zwei Jahrzehnte haben die Leistungsfähigkeit unserer Gewässer für den Hochwasserabfluss deutlich erhöht, so dass hier viel Gefahrenpotential abgebaut werden konnte, so die Feststellung unseres Wehrleiters nach dem diesjährigen Pfingsthochwasser.
Die Hochwasservorsorge, die die Verbandsgemeinde im Rahmen der Gewässerunterhaltung immer im Auge hat, obliegt jedoch originär unseren Gemeinden, was auch in den Vorsorgekonzepten entsprechend ausgewiesen ist.
Die VG Werke (Abwasserwerk), verantworten die Sammlung und Ableitung von überschüssigem Regenwasser innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Dort sind jedoch die Bauträger der Straßen verantwortlich für die Entwässerung dieser. Das bedeutet, dass die Ortsgemeinden die dafür notwendigen Anlagen (Straßeneinläufe (Gullys) mit der Anschlussleitung an der Straßenkanal) bauen, betreiben und instandhalten müssen. Bei klassifizierten Straßen gilt dem Grunde nach dieselbe Regel, wobei es hier den Kreis, das Land oder den Bund als Straßenbaulastträger betrifft.
Die in den Straßen ebenfalls verbauten Schachtabdeckungen, Schieber- und Hydrantenkappen obliegen der Unterhaltungslast des Abwasser- und Wasserwerks. Da diese Abdeckungen/Kappen regelmäßig rund sind und die Gullys meistens eckig, lässt sich die Verantwortung relativ leicht ableiten.
Seitens des Büros Hömme wird den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die Herangehensweise an das oben genannte Konzept vorgestellt und aufgezeigt, wie zuständige Mitarbeiter der Verwaltung oder der Gemeinden anhand des Konzeptes und des zur Verfügung gestellten digitalen Tools agieren können.
Die Förderung des Auftrages wurde mit der SGD Nord angesprochen und ist dort noch in der Klärung. Erst nach Zusage der Förderung wird der Auftrag erteilt.
| 6. | Beispiele zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Konzepten; hier: Retentionsstudie Schweich |
Neben der Sanierung von Einlassbauwerken enthalten die Konzepte viele unterschiedliche Ansätze, die in den workshops in den Gemeinden ermittelt wurden und in eigener Zuständigkeit nun weiterverfolgen werden könnten. Hierzu wurde den Gemeinden eine Priorisierung an die Hand gegeben.
Beispiel Stadt Schweich:
Die Stadt Schweich hat leidglich ein Einlassbauwerk, welches mit moderatem Aufwand optimiert werden soll. Insofern richtete sich der Fokus recht schnell auf weitere Maßnahmen, die umgesetzt werden sollten. Hierzu wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, die Ergebnisse aufzeigen soll, an welchen Stellen an den Gewässern in und um Schweich und Issel herum Retentionsräume aktiviert werden könnten und sollten, um Hochwasserspitzen zu brechen.
| 7. | Kommunale Wärmeplanung |
Mit Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 01.01.2024 ist beabsichtigt, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern (ÖL/Gas) auf kommunaler Ebene zu reduzieren/ umzuwandeln. Es sollen primär erneuerbare Energiequellen wie Geothermie, Flusswasserwärme ect. genutzt werden, um vor allem im alten Gebäudebestand, der schwer energetisch zu sanieren ist (oder nur mit größerem finanziellen Aufwand), mit einer regenativen Wärmequelle zu versorgen. Neue Gebäudestrukturen sind bereits jetzt meistens über energieeffiziente Wärmepumpen gut versorgt.
Hierzu wurde das Programm „Kommunale Wärmeplanung“ kurzfristig vom Bund ausgeschrieben. Die Verbandsgemeinde Schweich ist in der glücklichen Lage, eine von insgesamt 20 Kommunen in ganz Rheinland-Pfalz zu sein, die von einer 90% Förderung profitieren kann. Durch die hohe Förderung werden rund 100.000 € des Auftragsvolumens vom Bund übernommen.
Nach Beschluss des Verbandsgemeinderates wurde als beratendes Ingenieurbüro Plancon aus Trier mit der Datenerhebung zum aktuellen energetischen Gebäudestand der Verbandsgemeinde Schweich beauftragt. Mittels diverser Daten wurden die aktuellen Energieträger (Öl/Gas/Holz/Wärmepumpe…) der einzelnen Gebäude/Wohnquartieren für jede Ortsgemeinde erhoben. Begleitend zur IST-Analyse werden Handlungsempfehlungen seitens des Ingenieurbüros für die Kommunale Wärmeplanung sowie möglich Fokusgebiete erarbeitet. Der Zwischenbericht hierzu wird den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates von Herrn Alexander Gerdt vom Ingenieurbüro Plancon vorgestellt.
Es werden weitere Veranstaltungen in den Ortsgemeinden folgen, in denen detailliert auf die Ergebnisse der jeweiligen Gemeinden eingegangen wird.
| 8. | Verschiedenes |
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