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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Kommunalwahlen am 09. Juni 2024; Einreichung von Vorschlägen für die Bildung des Wahlausschusses für die Wahl des Verbandsgemeinderates

Einreichung von Vorschlägen für die Bildung des Wahlausschusses für die Wahl des Verbandsgemeinderates

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist in der Verbandsgemeinde ein Wahlausschuss zu bilden (§ 8 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz). Er besteht aus der Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen der Verbandsgemeinde als Beisitzer/innen. Vorsitzende des Wahlausschusses ist die Bürgermeisterin als Wahlleiterin, bei deren Verhinderung der zur allgemeinen Vertretung berufene Beigeordnete. Die Beisitzer/innen werden von der Wahlleiterin aus den verschiedenen in der Verbandsgemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jede/n Beisitzer/in ist ein/e Stellvertreter/in zu benennen. Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter/in können nicht Mitglieder oder Stellvertreter/in im Wahlausschuss sein. Die Beisitzer/innen des Wahlausschusses und deren Stellvertreter/innen sind spätestens am 47. Tage vor der Wahl, das ist der 23. April 2024, durch die Vorsitzende des Wahlausschusses zu berufen (§ 4 Abs. 1 Kommunalwahlordnung).

Der Wahlausschuss hat nach § 8 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz

1.

über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen,

2.

das Gesamtergebnis der Wahl in der Verbandsgemeinde festzustellen,

3.

die Verteilung der Sitze vorzunehmen.

Die in der Verbandsgemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gebeten, bis Donnerstag, 28. März 2024 wahlberechtigte Personen als Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen der Wahlleiterin vorzuschlagen.

Schweich, den 04.03.2024
Christiane Horsch
Bürgermeisterin als Verbandsgemeindewahlleiterin