Die Kinder der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich und der Ortsgemeinde Kenn haben im Januar ein Antragsformular zur Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) für das Schuljahr 2025/2026 erhalten.
Wir weisen darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 17. März 2025 endet.
Die Anträge müssen bis spätestens zu diesem Termin bei der jeweiligen Grundschule oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich abgegeben werden!
Anträge, die nach dem 17. März 2025 eingehen können nicht berücksichtigt werden.