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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung 27. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

27. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Schweich

Darstellung einer Sonderbaufläche Wind auf der Gemarkung Leiwen

- Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch -

Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, weitere Flächen für die Nutzung der Windkraft auf der Gemarkung Leiwen darzustellen. Die betroffenen Flächen des Änderungsbereiches sind in der beigefügten Karte markiert.

Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 10. März 2025 bis 11. April 2025, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr, Mo. – Mi. 14:00 – 16:00 Uhr, Do. 14:00 – 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:

1.

Planzeichnung

2.

Begründung

Teil 1 – städtebaulicher Teil und

Teil 2 – Umweltbericht

Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:

  • Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, u.a. mit Aussagen zu den Schutzgütern „Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit“, „Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt“, „Boden und Fläche“, „Wasser“, „Klima/Luft“, „Landschaft“ sowie „kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich,
  • Ornithologisches Fachgutachten
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
  • Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse
  • Potenzialabschätzung zu Vorkommen der Haselmaus
  • Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen:
    • Planerische Ziele und Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplans Region Trier 1985, der Fortschreibung Windenergie 2004 und dem in Aufstellung befindlichen Entwurf des Regionalen Raumordnungsplans zu den Themen Immissionsschutz, Regionaler Grünzug, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Grundwasser, Erholung und Tourismus, landesweit bedeutsame historische Kulturlandschaft
    • Lage innerhalb des Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“
    • Wasserschutzgebiete
    • Starkregenvorsorge
    • Archäologische Bodenfunde
    • Bergbau
    • Boden und Baugrund

Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen

  • schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
  • während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
  • per Mail an bauleitplanung@schweich.de

abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).

Schweich, den 25. Februar 2025
gez. Christian Scholtes, 1. Beigeordneter