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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 10/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Leiwen (Bubental)

Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes

I. Bekanntgabe/Einsichtnahme

Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Leiwen (Bubental) Landkreis Trier-Saarburg wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),

am Montag, den 24.03.2025, vormittags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

im Forum Livia, Schulstraße, 54340 Leiwen

bekannt gegeben.

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu erteilen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht der Auszug dem Bevollmächtigten bzw. dem Vertreter zu.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf Montag, den 24.03.2024, 14:00 Uhr

im Forum Livia, Schulstraße, 54340 Leiwen

Die Beteiligten werden hiermit geladen als

1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren unterliegen.

Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere gegen die Abfindung müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, nach dem Anhörungstermin beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel,

Görresstraße 10, 54470 Bernkastel-Kues

schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erheben. Die Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der o.g. Behörde eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR Mosel oder bei sonstigen Stellen haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können im Internet unter der Adresse www.dlr-mosel.rlp.de à Bodenordnungsverfahren à Leiwen (Bubental) à 10. Formulare und Merkblätter à Vollmacht heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Verbandsgemeindeverwaltung). Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung dient, ist die Beglaubigung der Unterschrift gemäß § 108 FlurbG und § 6 Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz vom 18.05.1978 (GVBl S. 271), zuletzt geändert durch Artikel 34 des Gesetzes vom 28.09.2010 (GVBl. S. 280) kosten- und gebührenfrei.

Zusätzlich können allgemeine Unterlagen unter www.dlr-mosel.rlp.de

à

Bodenordnungsverfahren

à

Leiwen (Bubental)

à

4. Bekanntmachungen und

à

5. Karten oder unter dem QR-Code abgerufen werden.

III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.

Im Auftrag
gez. Tobias Nelius