Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch und in Anwesenheit von Schriftführer/in Margit Dixius findet heute im Klostersaal des Bürger- und Vereinshauses, Hauptstraße 1 in Föhren eine Sitzung des Haupt-/ Finanz- und Bauausschusses der VG Schweich gemeinsam mit dem Verbandsgemeinderat statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Hierzu gab es keine Meldungen.
2. Turnhallen-Sanierungskonzept, weitere Vorgehensweise
Vor der heutigen Sitzung fand eine gemeinsame Besichtigungsfahrt zu folgenden Schul-Turnhallen statt:
| 14:15 Uhr: | Treffpunkt Grundschule Föhren |
| 14:30 Uhr: | Abfahrt Bus an der Bushaltestelle „Im Irrbach/In der Acht“ |
| 14:45 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Klüsserath |
| 15:15 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Trittenheim |
| 15:45 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Leiwen |
| 16.25 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Mehring |
| 17:00 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Fell |
| 17:40 Uhr: | Besichtigung Turnhalle Föhren |
| 18:00 Uhr: | Sitzungsbeginn im Bürger- und Vereinshaus Föhren |
Das Sanierungskonzept für die Turnhallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich aus dem Jahre 2023 wurde anhand von Gebäudezustandsbewertungen aus dem Jahre 2022 erstellt. Im Dezember 2023 wurde für die energetische Sanierungsmaßnahme der Turnhalle Mehring eine EFRE-Förderung bewilligt. Die erforderlichen Sanierungen der übrigen Turnhallen sollten als Einzelmaßnahmen sukzessive umgesetzt werden. Im Einzelfall sollte geprüft werden, ob Förderprogramme greifen.
Eine Aufstellung der im Doppelhaushalt 2025/2026 veranschlagten Maßnahmen lag den Ausschuss- und Ratsmitgliedern vor.
Zwischenzeitlich wurde durch die Verwaltung (unter Beteiligung der Energie- und Klimaschutzagentur) der Zustand der Turnhallen aufgrund der aktuellen Gegebenheiten erneut betrachtet.
Zur Ausarbeitung einer Prioritätenliste wurden folgende Aspekte bewertet:
| • | Zustand der Gebäudehülle |
| • | Zustand der Sporthalle/Innenräume |
| • | Zustand technische Anlagen/Heizung |
Für die Priorisierung waren neben den sicherheitsrelevanten Maßnahmen auch die Auslastung der Hallen sowie die Nutzung als Versammlungsstätte ausschlaggebend. Um lange Schließungszeiten der Turnhallen zu vermeiden, sollen Einzelmaßnahmen durchgeführt werden.
Die nicht sicherheitsrelevanten Maßnahmen wie z. B. Fliesenbelag an Wänden und Böden in den Sanitäranlagen und sonstigen Räumen sollen nachrangig saniert werden.
Die Priorität der Sanierungsmaßnahme soll nach der Besichtigung der Turnhallen neu festgesetzt werden.
Entsprechende Förderungen sind zu prüfen. Unter anderem ist die Möglichkeit von Fördermitteln über das Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ in Betracht zu ziehen. Das Gesetz ist allerdings noch im Entwurf und noch nicht beschlossen.
Bei den anstehenden Turnhallensanierungen ist grundsätzlich zu betrachten, welche Hallen als Versammlungsstätte genutzt werden, d. h. es finden in der Halle Veranstaltungen ab 200 Personen statt:
| TH Fell | Nein |
| TH Föhren | Ja |
| TH Leiwen | Nein (nicht mehr) |
| TH Klüsserath | Ja |
| TH Trittenheim | Nein |
Seitens der Verwaltung wird aktuell geprüft, ob die Turnhallen Föhren und Klüsserath als Versammlungsstätten bei der Bauaufsichtsbehörde (Kreisverwaltung Trier-Saarburg) genehmigt sind. Die Nutzung der Turnhalle als Versammlungsstätte hat unter Umständen nicht unerhebliche Auswirkungen auf den Umfang der Gebäudesanierung, insbesondere im Hinblick auf die Haustechnik, z. B. Größe/Auslegung der Lüftungsanlage, Rauch-/Wärmeabzugsanlagen, Hausalarmierung, Sicherstellung der baulichen Flucht- und Rettungswege in Anzahl und Größe, Erstellung eines Brandschutzkonzepts mit Flucht-/Rettungswege-, Feuerwehr- und Bestuhlungsplan.
Zustandsbewertung
2.1. Ergänzungsvorlage
Aus dem jährlichen Strategiegespräch zum Kommunalen Klimapakt (KKP) im November 2025 mit der Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz (EKA) ergibt sich für 2026 das Ziel, eine Strategie zur energetischen Sanierung der VG-Liegenschaften zu erarbeiten. Der Schwerpunkt liegt aufgrund des höchsten Energieverbrauchs auf den Grundschulen und Turnhallen.
Erster Schritt war die Begehung der Turnhallen in Fell, Föhren und Leiwen am 26.01.2026 mit Fachleuten der EKA. Weitere Begehungen der Turnhallen in Klüsserath und Trittenheim folgen. Die Turnhalle Mehring ist wegen einer laufenden EFRE-geförderten Sanierung ausgenommen.
Die Erkenntnisse werden in den kommenden Sitzungen des Bauausschusses vorgestellt, die EKA begleitet den Prozess nach Kapazität.
Zusätzlich startet ab 01.04.2026 das kommunale Energiemanagement, das durch Erfassung und Monitoring des Energieverbrauchs die zielgerichtete Planung von Maßnahmen unterstützt.
Nach Erörterung der Zustandsbewertungen sowie der energetischen Sanierungsbetrachtung durch Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung kommt es zu folgenden Wortmeldungen:
| • | Vorrangig beträfen die Maßnahmen den Schulbetrieb, aber auch der Vereinssport sei sicherzustellen. Im Hinblick auf das Ziel, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen, seien erneuerbare Energien zu nutzen. Es könne der Strombedarf z. B. zu einem Drittel durch PV-Anlagen auf den Objekten, zu einem Drittel aus dem Projekt Bilanzkreislauf der Verbandsgemeindewerke Schweich AöR und zu einem Drittel durch Strombezug von regionalen Unternehmen gedeckt werden. |
| • | Es wird auf die Verpflichtung aus dem Sportstättenfördergesetz hingewiesen, öffentliche Sportstätten für den Vereinssport bereitzustellen. |
| • | Es sei zu bedenken, dass die Duschen in den Sporthallen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde über den schulischen Bedarf hinausgehen. In Ortsgemeinden ohne solche Einrichtungen müsse die Ortsgemeinde diese selbst schaffen. Es sei daher zu beachten, dass die Gemeinden in einem vernünftigen Verhältnis belastet werden. |
Nach eingehender Beratung zieht Frau Bürgermeisterin Horsch folgendes Fazit:
Die Sanierung der Turnhallen umfasse nicht nur die zur Sicherstellung des Schulsports erforderlichen Maßnahmen, sondern auch die Instandsetzung der Sanitärbereiche (Duschen, Umkleiden, Warmwasserversorgung etc.), die hauptsächlich von den Sportvereinen genutzt würden. Zudem sei zu berücksichtigen, ob die Hallen als Veranstaltungsstätten genutzt würden.
Beides erhöhe die Sanierungskosten. Der Umfang dieser zusätzlichen Maßnahmen bedürfe einer politischen Entscheidung des Verbandsgemeinderates.
Zur Finanzierung kämen evtl. Mittel aus dem Landesgesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) in Betracht. Auf VG-Ebene sei für die vorgesehenen Maßnahmen ein Konzept zu entwickeln.
Der Bauausschuss solle in seinen nächsten Sitzungen unter Hinzuziehung der fachlichen Expertise der Energie- und Klimaschutzberaterinnen und -beratern die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen vorberaten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung zur Reihenfolge sowie zur sukzessiven Umsetzung der Maßnahmen unterbreiten.
3. Verschiedenes
Unter diesem Punkt gab es keine Wortmeldungen.