Die anstehenden Ostertage machen eine Vorverlegung des Redaktionsschlusses sowohl für digitale als auch für Papiermanuskripte erforderlich.
Die Beiträge für die Ausgabe 14/2023 (Erscheinungstag Freitag, 07.04.2023) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bis spätestens Donnerstag, 30.03.2023, 8.00 Uhr vorliegen.
Die Beiträge für die Ausgabe 15/2023 (Erscheinungstag Freitag, 14.04.2023) müssen daher der Verbandsgemeindeverwaltung bis spätestens Donnerstag, 06.04.2023, 8.00 Uhr vorliegen.
Wir bitten um Beachtung.