Die Kinder der Grundschulen in Trägerschaft der Verbandsgemeinde Schweich und der Ortsgemeinde Kenn haben im Januar ein Antragsformular zur Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Ausleihe) für das Schuljahr 2023/2024 erhalten. Die Verbandsgemeinde Schweich weist darauf hin, dass die Frist für die Beantragung der Lernmittelfreiheit am 15. März 2024 endet. Bei Teilnahmewunsch müssen die Anträge bis zu diesem Datum bei der jeweiligen Grundschule oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich abgegeben werden!
Anträge, die nach dem 15. März 2024 eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.