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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Grabmalprüfungen werden im März durchgeführt

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht haben die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Schweich als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.

Die Grabmalprüfung auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde Schweich ist in Zeit vom 18. März bis 31. März vorgesehen und wird von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.grabsteininspektor.de

Schweich, 11.03.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Schweich