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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 01.03.2023

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 01.03.2023 im Silvanussaal im Winzerkeller, Kirchstraße 41 in Fell eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Einwohnerfragestunde

Nach § 16 a (Fragestunde) der Gemeindeordnung kann der Verbandsgemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern die Gelegenheit dazu geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Seitens der anwesenden ZuhörerInnen gab es keine Fragen an den Verbandsgemeinderat.

2. Mitteilungen

Frau Bürgermeisterin Horsch teilt dem Verbandsgemeinderat mit, dass Herr Christian Scholtes neuer Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion ist. Sie spricht Herrn Wolfgang Sauer, der bis dato den Fraktionsvorsitz innehatte, ihren Dank für das große Engagement aus.

2.1. Geburtstage

Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern/innen, die seit der Sitzung im Dezember 2022 Geburtstag hatten.

2.2. Antrag auf Genehmigung der 5 neuen Windenergieanlagen im Zuge des Repowering wurde eingereicht

Der Vorhabenträger hat einen Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von fünf neuen Windenergieanlagen im Zuge des Repowering des vorhandenen Mehringer Windparks eingereicht.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als zuständige Genehmigungsbehörde wird hierüber nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetztes im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung entscheiden.

Die Ortsgemeinde Mehring hat das Einvernehmen zur Genehmigung erteilt.

2.3. Bekanntgabe einer Eilentscheidung der Bürgermeisterin im Benehmen mit den Beigeordneten vom 12.10.2022 gemäß § 48 GemO

Gemäß § 48 GemO hat Frau Bürgermeisterin Horsch im Benehmen mit den Beigeordneten am 12.10.2022 folgende Eilentscheidung getroffen:

Für die Wehrleitung der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Schweich wird ein neuer Kommandowagen, Ford Kuga, beschafft. Gründe für die Eilentscheidung sind, dass das Fahrzeug sofort verfügbar ist und Preise sowie Lieferzeiten im kommenden Jahr nicht mehr kalkulierbar sind. Darüber hinaus kann für dieses Fahrzeug ein Nachlass in Höhe von 28% gewährt werden und es stehen Fördermittel in Höhe von 12.000 € zur Verfügung.

Die Neubeschaffung des Fahrzeugs war gemäß dem Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Wehrleitung bereits für die Haushaltsjahre 2021/2022 vorgesehen. Da in diesem Zeitraum entsprechende Fahrzeuge aufgrund der knappen Verfügbarkeit am Markt mit sehr langen Lieferzeiten und unverhältnismäßig hohen Preisen verbunden waren, wurde entschieden, die Beschaffung zunächst zu verschieben. Ende des Jahres 2022 wurde durch einen Partnerlieferanten des GStB RLP ein Angebot für einen Ford Kuga inkl. feuerwehrtechnischem Ausbau mit folgenden Konditionen vorgelegt:

Fahrzeug inkl. feuerwehrtechnischem Ausbau: 47.451,91 €

Nachlass (i.H.v. 28,00 % = 9.458,83 €) 37.993,08 €

Zzgl. Überführungskosten: 747,90 €

Gesamtpreis netto: 38.740,98 €

Gesamtpreis inkl. MwSt: 46.101,77 €

In der Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 10.10.2022 wurde das Angebot vorgestellt und aufgrund der Befristung im Nachgang in einer Eilentscheidung im Benehmen mit den Beigeordneten am 12.10.2022 beschlossen.

Die Zuwendung in Höhe von 12.000 € seitens des Landkreises Trier-Saarburg soll Ende des Jahres 2023 ausgezahlt werden.

2.4. Evaluierung der sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg und zusätzlicher Bedarf

Die Verbandsgemeinde Schweich hat diesen Tagesordnungspunkt in Abstimmung mit den anderen Verbandsgemeinden am 09.02.2023 erneut bei der Bürgermeisterdienstbesprechung beim Landrat angemeldet, nachdem bereits in der Bürgermeisterdienstbesprechung am 16.11.2022 beantragt wurde, die vorhandene sozialpädagogische Beratung an Grundschulen zu evaluieren. Eine solche Evaluierung hat bis jetzt noch nicht stattgefunden und es steht zu befürchten, dass das bisherige Projekt „sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Landkreis Trier-Saarburg“ zum 31.12.2023 ausläuft, ohne das zeitnah über eine Fortführung des Projektes bzw. eine Aufstockung im Kreistag diskutiert und beschlossen worden ist.

Seinerzeit haben die Verbandsgemeinden gegenüber dem Kreis Bedarf angemeldet für die Schulsozialarbeit an Grundschulen. Dies wurde in der Vergangenheit immer abgelehnt, da das Land hierfür zuständig sei. Unabhängig von der Frage der Zuständigkeit, hat man sich damals darauf verständigt, mit Schulsozialarbeit an Grundschulen zu starten und die Verbandsgemeinden erklärten sich bereit, das Projekt mit jeweils 50 Prozent der Kosten freiwillig mitzufinanzieren.

Das Projekt hat sich aus Sicht der Verbandsgemeinden sehr bewährt und läuft derzeit über den DRK-Kreisverband an sechs Standorten:

Obwohl noch keine Evaluierung stattgefunden hat, konnte in mehreren Gesprächen mit den Schulleitungen der jeweiligen Grundschulen in den Verbandsgemeinden festgestellt werden, dass alle Zielgruppen (Kinder, Eltern und Lehrer) das Angebot der Beratung gerne in Anspruch nehmen und wir mit den vorhandenen Personalressourcen leider nur einen kleinen Teil der Anfragen bedienen können. Die Schulsozialarbeit an Grundschulen ist auch im Hinblick auf die soziale Betreuung der Flüchtlingskinder enorm wichtig.

Allerdings hat das Konzept der Präsenz- und Satellitenschulen gezeigt, dass es mit der bisherigen Personalstruktur derzeit nicht möglich ist, die Satellitenschulen zufriedenstellend zu bedienen. Deshalb hat das DRK in Absprache mit dem Jugendamt beschlossen, den Fokus der Arbeit auf die Präsenzschulen zu legen und die Satelliten nur noch „nach Bedarf und auch Anfrage“ zu versorgen. Dies war ein notwendiger Schritt, um zum einen den Ansprüchen der Schulen an eine kontinuierliche und gute Arbeit gerecht werden zu können und zum anderen unsere Mitarbeitenden vor Überlastung zu schützen. Da aber auch die übrigen Schulen bedient werden müssen, besteht ein höherer Bedarf wie bisher.

Nach Rücksprache mit dem DRK steht derzeit zu befürchten, dass die vorhandenen MitarbeiterInnen aufgrund der Befristung bis zum 31.12.2023 sich bereits jetzt einen neuen Arbeitsplatz suchen. Daher fordern die Verbandsgemeinden im Landkreis:

1. Das bisherige Projekt der Schulsozialarbeit an Grundschulen auf unbestimmte Zeit - mindestens aber für 2 Jahre - fortzuführen. In dieser Zeit wären die Verbandsgemeinden weiterhin bereit, sich freiwillig an den Kosten zu beteiligen.

2. Umgehend eine Evaluierung der sozialpädagogischen Beratung an Grundschulen (unter Beteiligung der Verbandsgemeinden, Schulen, Eltern und Kinder und dem Träger, gemeinsam mit dem Jugendamt) vorzunehmen.

3. Nach erfolgter Evaluierung soll umgehend über zusätzliche Bedarfe, Zuständigkeiten und Finanzierung verhandelt werden.

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat zugesagt, umgehend eine Evaluierung vorzunehmen und im weiteren Fortgang den Jugendhilfeausschuss und den Kreistag hiermit zu beschäftigen. Die Kreisverwaltung hat wohlwollend zur Kenntnis genommen, dass sich die Verbandsgemeinden bis zu diesem Zeitpunkt freiwillig an den Kosten, wie bisher, beteiligen.

Die Verbandsgemeinden sind übereinstimmend der Auffassung, dass gerade das erfolgreich begonnene Modell der Schulsozialarbeit an Grundschulen vorrangig fortgeführt werden soll, insbesondere auch unter dem Aspekt der gestiegenen Flüchtlingszahlen. Die Beteiligung der Verbandsgemeinden an den Kosten ist freiwillig. Es wird davon ausgegangen, dass nach erfolgter Evaluierung, der Mehrbedarf für die Verbandsgemeinden Schweich anerkannt wird und die Kosten in Zukunft in Gänze vom Kreis getragen werden.

2.5. Sachstand Aufnahme /Unterbringung Flüchtlinge

Zuweisung Asylbegehrende

Die Kreisverwaltung hat bereits Anfang Februar mitgeteilt, dass nach damaligen Kenntnisstand sowohl im 1. als auch im 2. Halbjahr 2023 mit der Zuweisung von jeweils 600 Asylbegehrenden gerechnet werden muss. Diese Schätzungen stammen jedoch aus der Zeit vor dem verheerenden Erdbeben in der Türkei und Syrien und sind von daher als Prognose eher noch hinter den tatsächlich zu erwartenden Zahlen zurück bleibend. Auch sind in dieser Zahl die Flüchtlinge aus der Ukraine nicht enthalten.

Die bisherige Vorgehensweise ist so, dass die dem Landkreis zugewiesenen Menschen zunächst für sechs Monate in Gemeinschaftsunterkünften (GU) in Konz und Hermeskeil betreut werden, bevor eine Zuweisung an die nach Proporz „zuständige“ Verbandsgemeinde erfolgt. Nach Anmietung eines weiteren Objektes in Reinsfeld stehen insgesamt 250 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften zur Verfügung.

Am 23.04.2023 wurde von der Kreisverwaltung die Zahl der Zuweisungen im 1. Halbjahr 2023 (ohne Flüchtlinge aus den Erdbebengebieten und der Ukraine) auf 380 konkretisiert, was verdeutlicht, dass die Plätze in den GU schon kurzfristig erschöpft sein werden und eine frühere Zuweisung an die Verbandsgemeinden erfolgen muss.

Durch entsprechende Zuweisungsverfügungen wurden der VG Schweich bereits 30 Personen zugeteilt, weitere 120 Personen sind angekündigt.

Zuzug ukrainische Kriegsflüchtlinge

Vor Kriegsbeginn waren in unserer VG 19 ukrainische Personen gemeldet. Bis zum 21.02.2023 wurden 420 Zuzüge registriert; aktuell sind noch 308 Personen gemeldet.

Zu Beginn der Ukrainekrise war die Hilfsbereitschaft, insbesondere auch die Bereitstellung von Wohnraum, sehr groß und es konnten viele Wohnungen direkt an die Hilfesuchenden vermittelt werden. Inzwischen sind die Angebote jedoch stark zurückgegangen, was u.a. wohl auch der Lage auf dem Wohnungsmarkt geschuldet ist. Diese Situation betrifft nicht nur unsere VG sondern wird von allen umliegenden Verbandsgemeinden gleich geschildert.

Seitens der Kreisverwaltung wird deshalb darauf hingewiesen, dass zukünftig zu den Zuweisung von Asylbegehrenden auch noch mit Zuweisung ukrainischer Kriegsflüchtlinge zu rechnen ist, man aber derzeit dazu noch keine genauen Zahlen nennen kann.

Aufgrund dessen wurde seitens der KV bereits angefragt, welche größeren Liegenschaften zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet werden können bzw. welche Grundstücke sich für die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften eignen.

Wohnungsakquise

Einige Vermieter wollen nur mit der Verbandsgemeinde einen Mietvertrag abschließen. Deshalb wurden inzwischen 26 Objekte (Appartements, Wohnungen, Häuser incl. Schweicher Hof) durch die VG angemietet, die über Untermietverträge oder Einweisungsverfügungen bis auf 2 Objekte bereits belegt sind. Die Sozialverwaltung steht ständig in Verhandlungen, um weitere Wohnungen anzumieten.

Info zu Schweicher Hof mit angeglied. Pächterwohnung und Pächterhaus:

max. Belegung 35, derzeit belegt mit 14 Personen;

Der Schweicher Hof dient uns als Gemeinschaftsunterkunft, in der wir zunächst die Personen unterbringen, für die nicht direkt eine eigene Wohnung zur Verfügung steht; eine dauerhafte Unterbringung dort sollte nur als letzte Möglichkeit gesehen werden. Vor dem Hintergrund der o.g. 30 Zuweisungen ist erkennbar, dass auch wir in absehbarer Zeit an „unsere Grenzen“ kommen werden.

Asylbegehrende/Flüchtlinge, für die kein Wohnraum zur Verfügung steht, gelten als „obdachlos“. Für die Unterbringung Obdachloser ist die Verbandsgemeinde grundsätzlich zuständig. Deshalb muss auch in unserer VG dringend nach Alternativen gesucht werden. Hierzu sollten nicht nur größere Objekte als Gemeinschaftsunterkunft ins Auge gefasst, sondern auch die Möglichkeit der Bereitstellung von Flächen für die Errichtung von Containern/Zelten geprüft werden.

2.6. Verteilung der Sonderzahlung für die Aufnahme von ukrainischer Vertriebener

In der letzten Bürgermeisterdienstbesprechung beim Landrat konnte dieser Punkt leider nicht erschöpfend diskutiert werden. Mit dem in Anlage befindlichen Schreiben von Frau Bürgermeisterin Horsch wurden die Fraktionsvorsitzenden und Kreistagsmitglieder aus der Verbandsgemeinde Schweich um Unterstützung gebeten, anstelle von 30% der Fördersumme eine höhere Quote zugunsten der Verbandsgemeinde zu erreichen.

2.7. Industriepark Region Trier; Ausschüttung von Überschüssen

Der IRT schüttet 50 % der Überschüsse (1 Mio. €) aus 2022 an seine Verbandsmitglieder aus.

Auf die Verbandsgemeinde Schweich entfällt eine Überschussausschüttung von 75.000 €. (15% Beteiligung). Auf die Ortsgemeinde Föhren entfallen 45.000 € (9 % Beteiligung) und auf die Ortsgemeinde Bekond 10.000 € (2 % Beteiligung).

2.8. Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Schweich für die Haushaltsjahre 2023/2024 sowie Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke Schweich für das Wirtschaftsjahr 2023

Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat mit der Genehmigungsverfügung vom 31.01.2023, eingegangen am 09.02.2023, die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Schweich für die Haushaltsjahre 2023/2024 sowie der Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke für das Wirtschaftsjahr 2023 genehmigt.

Für die Verbandsgemeinde Schweich wurden folgende Kredite genehmigt:

Gesamtbetrag

Genehmigungs-

betrag

2023

1.374.200 €

1.374.200 €

2024

1.053.100 €

365.000 €

Von dem in 2023 veranschlagten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.100.000 € wurde der genehmigungspflichtige Teilbetrag in Höhe von 365.000 € in voller Höhe genehmigt.

Der genehmigungspflichtige Teilbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für 2024 in Höhe von 250.000 € wurde nicht genehmigt.

Den Verbandsgemeindewerken Schweich wurden für das Wirtschaftsjahr 2023 folgende Kredite genehmigt:

Gesamtbetrag

Genehmigungs-

betrag

Betriebszweig Wasserversorgung 1.607.500 €

1.300.000 €

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

1.847.500 €

1.500.000 €

Betriebszweig Bäder

781.000 €

580.000 €

Betriebszweig Energie/Klimaschutz

1.500.000 €

1.100.000 €

Die genehmigungspflichtigen Teilbeträge der Verpflichtungsermächtigungen der Verbandsgemeindewerke Schweich für das Wirtschaftsjahr 2023 wurden wie folgt genehmigt:

Gesamtbetrag

Genehmigungs-

betrag

Betriebszweig Wasserversorgung

1.381.000 €

1.381.000 €

Betriebszweig Abwasserbeseitigung

3.600.000 €

3.600.000 €

Die Überprüfung des Haushaltsplanes führte zu Bemerkungen bzw. Anregungen betreffend des Ergebnis- /Finanzhaushaltes sowie zur Haushaltsentwicklung und einzelnen Investitionsmaßnahmen.

Der Ältestenrat hat am 10.02.2023 die Genehmigungsverfügung der Kreisverwaltung Trier-Saarburg erhalten.

TOP 7 vorgezogen

7. 26. Änderung des Flächennutzungsplanes; Darstellung einer Baufläche in Trittenheim; Abwägung und Feststellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat hatte in seiner Sitzung am 21.12.2022 die Offenlage der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Zeit vom 04.01.2023 bis zum 06.02.2023. Nun soll die Planfassung zur Genehmigung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg gemäß § 6 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt die Flächen des Plangebietes derzeit als Flächen für den Weinbau dar. Zukünftig wird die Darstellung von Wohnbauflächen erfolgen.

Herr Heßer hat die Planung noch einmal dem Verbandsgemeinderat vorgestellt und ist auf die dem Rat vorliegenden Abwägungsvorschläge eingegangen. Anschließend wurden die aufgekommenen Fragen beantwortet.

Beschluss:

1. Der Verbandsgemeinderat macht sich die Abwägungsvorschläge zu den während der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu Eigen und beschließt entsprechend über die eingegangenen Stellungnahmen.

2. Der offengelegte Entwurf wird nicht geändert.

3. Die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt.

4. Die Verwaltung soll die erforderliche Genehmigung beantragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 2

TOP 10 vorgezogen

10. Sportentwicklungskonzept, Zwischenbericht

Referent: Stefan Henn, Institut für Sportentwicklung, Trier

Das Institut für Sportentwicklung Trier (ISE) wurde im Mai 2022 mit der Erstellung eines Sportentwicklungskonzeptes für die Verbandsgemeinde Schweich beauftragt.

Die Bausteine Sportstättenerfassung, Auslastungsanalyse, Nutzerbefragungen (Vereine, Schulen) und Expertenbefragungen (Freibäder) konnten bis Ende des Jahres abgewickelt werden. Seit Januar 2023 laufen die Auswertungen.

Herr Henn präsentiert dem Verbandsgemeinderat den aktuellen Sachstand und einzelne Teilergebnisse.

Die Vorstellung der Sportentwicklungsstudie mit Ergebnissen und Handlungsempfehlung erfolgt in einer der nächsten Ausschusssitzungen für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport am 25.04.2023 zu der auch alle Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde eingeladen werden.

Weiterhin wurde seitens der Verwaltungsführung berichtet, dass die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 23.02.2023 mitgeteilt hat, dass der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 13.06.2022 folgende Prioritätenliste für das Sportstätten-Förderprogramm 2023 beschlossen hat:

VG Ruwer, Umwandlung eines Naturrasenplatzes am Schulzentrum Waldrach in einen Kunstrasenplatz

1.

Tennisverein Igel, Umwandlung bestehender Tennisplatz in Ganzjahresplätze

2.

VG Ruwer, Generalsanierung Freibad Ruwertal

3.

VG Saarburg, Sanierung des Freibades in Saarburg

4.

OG Pellingen, Umwandlung des Sportplatzes in einen Kunstrasenplatz in Pellingen

Die Kreisverwaltung bittet um Mitteilung bis zum 24.03.2023, ob die bereits zur Prioritätenliste 2023 gemeldeten Maßnahmen der Verbandsgemeinden für das Jahr 2024 weiterhin Gültigkeit besitzen.

Für die Prioritätenliste 2023 wurden folgende Maßnahmen der VG gemeldet:

1.

Umwandlung Tennenplatz Leiwen in ein Kunstrasenspielfeld (Ortsgemeinde Leiwen)

2.

Umwandlung Tennenplatz Kenn in ein Kunstrasenspielfeld (Ortsgemeinde Kenn)

3.

Gemeinsamer Kunstrasenplatz der Ortsgemeinden Fell/Longuich/Riol

Da nach Mitteilung der Kreisverwaltung die Umsetzungen von 4 Kunstrasenplätzen aus anderen Verbandsgemeinden vorrangig berücksichtigt werden, kommen die Kunstrasenplätze der Verbandsgemeinde Schweich noch nicht in den Genuss einer Förderung. Aus diesem Grund soll die Prioritätenliste 2023 zunächst weiterhin Gültigkeit haben.

Für die Anmeldung zum Sportstättenförderprogramm 2025 sollte dann mit Hilfe des Sportentwicklungskonzeptes für die VG Schweich (Fertigstellung Ende April 2023) die Prioritätenliste neu erarbeitet werden.

3. Kommunale Wärmeplanung

Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Unterstützung erhalten sie dabei vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): Mit der Überarbeitung der Kommunalrichtlinie, die ab dem 1. November 2022 in Kraft trat, können Kommunen und kommunale Akteure die kommunale Wärmeplanung zu attraktiven Bedingungen fördern lassen.

Die Wärmeplanung soll in Kommunen die Grundlage für eine treibhausgasneutrale kommunale Wärmeversorgung schaffen bzw. den Prozess dafür anstoßen. Mithilfe der Wärmeplanung wird der zu erwartende Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und mit einer auf erneuerbaren Quellen beruhenden Wärmeversorgungsinfrastruktur abgestimmt. Das schafft Planungs- und Investitionssicherheit für alle AkteurInnen.

Der Wärmeplan muss neben einer Bestandsanalyse auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz inklusive einer räumlichen Darstellung enthalten. Dazu gehört außerdem eine Potenzialanalyse zur Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen beziehungsweise lokalen Potenzialen von Erneuerbaren Energien. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die kurz- und mittelfristig prioritär zu behandeln sind, sind zusätzlich konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten. Auch die Beteiligung relevanter Verwaltungseinheiten, ein passendes Controlling und eine Verstetigungs- sowie Kommunikationsstrategie sollen in die Planung integriert werden.

Förderschwerpunkt: 4.1.11 Kommunale Wärmeplanung:

Gefördert wird die Erstellung kommunaler Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister.

Förderfähige Maßnahmen:

Einsatz fachkundiger externer Dienstleister zur Planerstellung, Organisation und Durchführung von Akteurbeteiligung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit

Höhe der Zuwendung:

90 % der förderfähigen Gesamtausgaben

Bewilligungsvoraussetzung:

Es liegt noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für das Handlungsfeld Wärme- und Kältenutzung vor bzw. die kreisangehörige Kommune war noch nicht an einem entsprechenden Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept des Landkreises für dieses Handlungsfeld beteiligt.

Bewilligungszeitraum:

12 Monate

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung in seiner Sitzung am 02.02.2023 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung hat entsprechende Richtpreisangebote bei externen Dienstleistern angefordert, auf deren Basis ein Förderantrag über die Kommunalrichtlinie gestellt wird.

4. Kommunaler Klimapakt (KKP)

Das Pariser Klimaschutzabkommen setzt den Rahmen für die erforderlichen Klimaschutzanstrengungen für Deutschland und damit auch für Rheinland-Pfalz. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur möglichst auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen, soll Rheinland-Pfalz bis spätestens 2035-2040 (Zukunftsvertrag 2021-2026) klimaneutral sein. Um den Ausstoß an Treibhausgasen auf ein neutrales Niveau abzusenken, bedarf es erheblicher Anstrengungen. Auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen müssen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die nunmehr unvermeidbaren, bereits spürbaren und zukünftig zu erwartenden Klimawandelfolgen ergriffen und umgesetzt werden. Dies geschieht insbesondere auf kommunaler Ebene.

Die Kommunalen Spitzenverbände, der Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Klimaschutzministerium einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen, sowie das Wirtschafts- und Innenministerium haben sich daher darauf verständigt, gemeinsam einen Kommunalen Klimapakt (KKP) einzurichten. Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen: Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Genaue Ausgestaltung steht noch nicht fest. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden.

Beispielhafte Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz:

1. Willensbildung, Leitbilder, Öffentlichkeitsarbeit, Partizipation

  • Leitbilder und Klimaschutzstrategie/-konzept für die Kommune
  • Sensibilisierung und Motivation aller unter-schiedlichen Akteursgruppen zum Ergreifen eigener (privater) Anstrengungen zur THG-Reduktion
  • Information über die Klimaschutzaktivitäten der Kommune

2. Kommunale Verwaltung: Aufgaben und Funktionen, Organisation, Know-how

  • Klimaschutzorientierte Optimierung der verwaltungsinternen Abläufe; Klimaschutz als Querschnittsaufgabe
  • Klimafreundliche Beschaffung
  • Teilnahme an Programmen oder Mitgliedschaft in Bündnissen

3. Energiemanagement

  • Einführung / Optimierung eines systematischen Energiemanagements
  • Verbesserung des "Energetischen Know-hows" im Haupt- und Ehrenamt

4. Mobilität, ÖPNV, Fuhrpark und Dienstreisen

  • Klimagerechter kommunaler Fuhrpark
  • Klimagerechte Dienst- und Pendlermobilität
  • Attraktivere Gemeinschaftsverkehre
  • Mehr Fahrradmobilität in der Kommune
  • Unterstützung klimagerechter privater Mobilität

5. Gebäude / Liegenschaften / Innen- und Außenbeleuchtung

  • Energetische Sanierung bzw. Optimierung
  • Stromverbrauch reduzieren

6. Bauleitplanung und Stadt-/Gemeindeentwicklung

  • Klimafreundliche Bauleitplanung
  • Kommunale Wärmeleit-planung in Angriff nehmen; Wärmewende

7. Ausbau der Erneuerbaren Energien

  • Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeite
  • Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen
  • Unterstützung Dritter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien

Beispielhafte Maßnahmen zur kommunalen Anpassung an Klimawandelfolgen:

1. Strukturen und Zusammenarbeit schaffen

  • Etablierung des politischen Willens und der Handlungsmotivation in der Verwaltung zur An-passung an Klimawandelfolgen
  • Institutionalisierung eines Klimawandelanpassungsmanagements
  • Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Partizipation

2. Klimawandelfolgen erfassen

  • Durchführung von Betroffenheits- und Vulnerabilitätsanalysen zu einzelnen

Sektoren bzw. Klimarisiken (Starkregen, Hitze, Dürre)

  • Erstellung einer ganzheitlichen Klimarisikoanalyse
  • Integration der Anpassung an Klimawandelfolgen in Planungsinstrumente (Bauleit- und Flächennutzungsplanung

3. Anpassungsmaßnahmen ausarbeiten

  • Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge
  • Etablierung bzw. Erhöhung der Hitze- und Dürrevorsorge
  • Erarbeitung spezifischer Anpassungsstrategien
  • Erarbeitung einer ganzheitlichen Anpassungsstrategie

4. Monitoring, Evaluation und Nachsteuerung etablieren

  • Überwachung von Klimawandelfolgen und Nachjustierung von Anpassungsmaßnahmen

Beschluss:

Die Verbandsgemeinde Schweich tritt dem Kommunalen Klimapakt bei. Damit verpflichtet sie sich, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Die folgende Ziele und Maßnahmen werden von der Verwaltung benannt und die Empfehlung ausgesprochen, diese in das weitere Verfahren einzubringen:

Maßnahmen zum kommunalen Klimaschutz:

Handlungsfeld „Ausbau der Erneuerbaren Energien“

  • „Weitere Potenziale für Erneuerbare Energien systematisch herausarbeiten.“
  • „Eigene EE-Anlagen bauen und betreiben oder sich daran beteiligen.“
  • „Unterstützung Dritter beim Ausbau der Erneuerbaren Energien.

Maßnahmen zur kommunalen Anpassung an Klimawandelfolgen:

Handlungsfeld „Anpassungsmaßnahmen ausarbeiten“

  • „Etablierung bzw. Erhöhung der Starkregenvorsorge“

Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und Infrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI)

Bei dem KIPKI handelt es sich um ein Förderprogramm der Landesregierung Rheinland-Pfalz, welches kommunale Gebietskörperschaften bei der Erreichung der Klimaschutzziele und der Anpassung an die Klimawandelfolgen unterstützen soll. Zur Ausführung des Investitionsprogramms ist ein eigenständiges Landesgesetz vorgesehen. Der zugehörige Gesetzesentwurf wurde am 08.12.2022 veröffentlicht.

Das KIPKI beinhaltet zwei Kernelemente. Erstens die einwohnerbezogene Pauschalförderung der antragberechtigten Kommunen. Zweitens ein wettbewerbliches Verfahren zur Befähigung und Unterstützung der Entstehung von Leuchtturm-Projekten des Klimaschutzes.

Zusammen mit dem Gesetzesentwurf wurden zwei weitere Anlagen publiziert. Die erste Anlage erhält eine Positivliste, sprich eine Auflistung von förderfähigen Maßnahmen. Diese sind, entsprechend den o.g. Zielen des KIPKI, in zwei große Handlungsfelder aufgeteilt. 1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen und 2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung.

Die Anlage 2 enthält eine Aufteilung der Pauschalfördersummen nach Einwohnerzahlen. Das Gesamtfördervolumen für ganz Rheinland Pfalz beträgt 180 Mio. €. Diese Mittel werden den Kommunen entsprechend den Einwohnerzahlen zur Verfügung gestellt. Für das wettbewerbliche Verfahren steht ein Gesamtfördervolumen i. H. v. 60 Mio. € zur Verfügung.

Förderfähige Maßnahmen:

1. Investitionen in kommunale Klimaschutzmaßnahmen: (mindestens 75%):

Nachhaltige kommunale Energieversorgung; Nutzung von Biomasse; energetische Sanierung, Ressourcenschonung und Effizienz; Schulen und Kitas; klimafreundliche Mobilität; multimodale und Sharing-Mobilität; nachhaltiger Logistikverkehr

2. Investitionen in kommunale Maßnahmen zur Klimawandelanpassung: (höchstens 25%):

Klimaresilienz, Entsiegelung- und Begrünungsmaßnahmen, Waldbrandvorsorge und Verbesserung der Fähigkeiten zur Bekämpfung von Waldbränden, Klimawandelanpassung für Schulen und Kitas

Höhe der Zuwendung:

Insgesamt 848.784,30 € einwohnergebundene Pauschalförderung (Berechnung anhand der Einwohnerzahl der VG Schweich zum Zeitpunkt 31.12.2021 - 29.046 EW - 29,2220719 € je EW). Für das wettbewerbliche Verfahren existiert keine einwohnergebundene Höchstgrenze der förderfähigen Kosten.

Antragstellung:

Für die Pauschalförderung ab dem 01.07.2023 bis spätestens 31.10.2023 beim MKUEM möglich. Für die Förderung des wettbewerblichen Verfahren ab dem 01.07.2023 beim MWVLW möglich.

Bewilligungsvoraussetzungen:

Für die Pauschalförderung keine. Für das wettbewerbliche Verfahren ist eine Bewerbung mit Projektskizze notwendig.

Bewilligungszeitraum:

Der Nachweis der Mittelverwendung ist laut Gesetzesentwurf bis zum 31. Juli 2026. zu erbringen. Abhängig vom Tag der Antragstellung und Zeitpunkt der Bewilligung.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die der Verbandsgemeinde Schweich zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen der einwohnergebundenen Pauschalförderung des KIPKI Programms der Landesregierung RLP, in Höhe von 848.784,30 €, entsprechend der Empfehlung des GStB vom 21.12.2022, zu verteilen. Demnach würden der Verbandsgemeinde ein Betrag von 424,392,15 € und den Ortsgemeinden und der Stadt Schweich insgesamt nochmal der gleiche Betrag zur Verfügung stehen. Die Ortsgemeinden und die Stadt Schweich könnten dann die ihnen durch diese Regelung zustehende Förderung, entsprechend ihrer Einwohnerzahl, über die VG beantragen. Die Verwaltung empfiehlt, den durch diesen Beschluss der VG zustehenden Anteil der KIPKI-Mittel in Höhe von 424.392,15 € für das Projekt eines Energiespeichers im Rahmen der Bilanzkreisbildung der Verbandsgemeindewerke zukommen zu lassen. Dabei handelt es sich um ein Projekt, welches in dem relativ kurzen Umsetzungszeitraum bis zum 30. Juni 2026 (KIPKI Gesetzesentwurf) realisierbar ist und das langfristig gesehen den größtmöglichen Nutzen darstellt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. 23. Änderung des Flächennutzungsplanes; fehlende Zustimmung der betroffenen Gemeinden; Entscheidung nach § 67 Abs. 2 Satz 5 GemO

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt Ratsmitglied Frau Dr. Egner-Duppich den Sitzungsbereich und nimmt in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes platz.

Der Verbandsgemeinderat hatte am 30.11.2022 final über die 23. Änderung des Flächennutzungsplans entschieden. Es geht hierbei um die Änderung der textlichen Darstellung. Bisher mussten sich die Rotoren von Windenergieanlagen innerhalb der Konzentrationsflächen bewegen. Künftig dürfen sich die Rotoren auch außerhalb der abgegrenzten Sonderbauflächen drehen.

Da die Grundzüge der Gesamtplanung von dieser Flächennutzungsplanänderung nicht betroffen sind, wurden in Abstimmung mit der Kreisverwaltung nur die Gemeinden beteiligt, die selbst oder als Nachbargemeinden von den Änderungen oder Ergänzungen berührt werden (§ 67 Abs. 2 Satz 4 GemO). Bis auf die Ortsgemeinderäte Ensch und Fell hatten alle berührten Ortsgemeinderäte die Zustimmung in 2022 noch beschlossen. Beide Ortsgemeinderäte hatten sich auf Vorschlag der Verwaltung am 09. Februar 2023 erneut mit der versagten Zustimmung befasst. In Ensch konnten offene Fragen zufriedenstellend beantwortet werden, so dass hier mit Mehrheit eine Zustimmung beschlossen wurde. In Fell wurde die Zustimmung zwar nicht mehr einstimmig, aber mit folgender festgehaltener Begründung dennoch mehrheitlich versagt: „Die Ortsgemeinde Fell ist sowohl betroffen von der Lautstärke als auch von der Sichtbarkeit der Rotoren, die auf der Rioler und der Mehringer Gemarkung zu sehen und zu hören sein werden“.

Da der Ortsgemeinderat Fell nicht zugestimmt hat, kommt eine Zustimmung nach § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO nicht zustande. Der Verbandsgemeinderat muss daher mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder entscheiden (§ 67 Abs. 2 Satz 5 GemO).

In der Sitzung wurde der Antrag gestellt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben.

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 24 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2

8. Digitalstrategie der VG Schweich

Frau Dr. Egner-Duppich nimmt wieder im Sitzungsbereich Platz.

Bereits im Jahre 2018 hat die Verbandsgemeinde Schweich eine Digitalstrategie entworfen. Diese war das Ergebnis eines Workshops, welcher von der Entwicklungsagentur Rheinland-Pfalz im Rahmen der „Digital-Werkstätten“ durchgeführt wurde. Es wurden digitale Themen über alle Handlungsfelder des täglichen Lebens (Bildung, Jugend, Senioren, Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus, Infrastruktur u.v.m.) beleuchtet und dazu Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Sehr viele Vorhaben von damals sind in den Folgejahren umgesetzt worden oder befinden sich in der Umsetzung:

- Ausbau der Breitbandversorgung in der VG.

- Versorgung vieler Gemeinden mit FreiFunk-Anschlüssen/ Wlan-Accesspoints.

- Öffentliche E-Ladestationen in den Ortsgemeinden

- Versorgung der Grundschulen mit WLan

- Ausstattung der Grundschulen mit interaktiven Smartboards

- Ausstattung der Grundschulen - Schüler und Lehrer - mit mobilen Endgeräten (Tablets, Ipads)

- Weitere Ausstattung der Grundschulen mit digitalen Geräten über das Programm Medienkompetenz macht Schule

- Ausstattung des Jugendzentrums mit digitalen Geräten und Durchführung verschiedener Veranstaltungen zu digitalen Themen - sofern es Corona zugelassen hat

- Bestandsaufnahme digitaler Visitenkarten aller Ortsgemeinden und der Stadt Schweich

- Neue responsive Internetseite der Touristinfo im Jahre 2018 und erneuter Relaunch im Jahre 2022

- Neue barrierefreie und responsive Internetseite der Verbandsgemeinde

- Ermöglichung neuer, responsiver und barrierefreier Internetseiten für die Ortsgemeinden und die Stadt Schweich

- Anschaffung einer 360°-Kamera durch die Touristinformation und Produktion eines Films mit Luftaufnahmen von Drohnen

- Bessere bildliche Darstellung touristischer Wander- und Radwege

- Aktualisierung von Einträgen in Wikipedia und Tripadvisor werden kontinuierlich fortgeschrieben

- Kurse zu digitalen Themen durch die VHS und die Seniorenbeauftragte der VG

- Etablierung von und Planung weiterer Co-Working-Spaces in verschiedenen Gemeinden innerhalb der VG

- Gründung eines Digitalrates

- Installation eines Digitalisierungsbeauftragten

- Fortlaufende Schulung aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung

- Unterlagen für Ratssitzungen in digitaler Form (Software Mandatos, Session)

- Ausstattung aller Ratsmitglieder des VG-Rates, des HFA, der Stadt Schweich, der OG Föhren, der OG Mehring und des Werksausschusses mit Ipads

- Etablierung eines Videokonferenzsystems (Avaya Spaces) und Durchführung vieler Ratssitzungen mittels dieses Systems

- Etablierung einer Dorf-App: 2021 wurde zusammen mit dem Linus Wittich Verlag die MeinOrt-App eingeführt. Die Ortsgemeinden, die lokale Wirtschaft und die Vereine wurden in den Prozess eingebunden.

- Etablierung der Dorf-App des Fraunhofer-Instituts in versch. Gemeinden in der VG

- Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

- Einführung eines Dokumentenmanagementsystems (DMS)

- Umsetzung des elektronischen Rechnungsworkflow

- Einführung von E-Payment

- Die Umsetzung vieler Maßnahmenwünsche der Strategie im Handlungsfeld Dorf- und Stadtentwicklung erfolgt schon lange mit Hilfe des Geographischen Informationssystems (GIS) der Verwaltung

Mit Hilfe eines neuen Workshops im Jahre 2022 sollte überprüft werden, ob bei den schon behandelten Handlungsfeldern neue Aspekte hinzugekommen sind. Darüber hinaus wurden neue Themenfelder besprochen. Dieser Workshop hat am 07.05.2022 unter der Leitung der Moderatorin Heike Bohn im Bürgerhaus in Mehring stattgefunden. Es haben 15 Personen aus Politik und Verwaltung daran teilgenommen. Ergebnisse dieses Workshops wurden in der Sitzung des Digitalausschusses am 06.12.2022 besprochen. Beim Workshop wurden zunächst Handlungsfelder priorisiert. Von insgesamt 9 Handlungsfelder wurden sechs als vorrangig erachtet. Diese waren in Reihenfolge der Punktevergabe:

1) Kommunale Verwaltung 19 Pkte.

2) Infrastruktur und Mobilität 13 Pkte.

3) Dorf- und Stadtentwicklung 12 Pkte.

4) Bildung und Jugend 11 Pkte.

5) Tourismus 5 Pkte.

6) Kommunale Wirtschaft 5 Pkte.

Zu diesen Handlungsfeldern wurden in Gruppenarbeit verschiedene Ziele und Maßnahmen erarbeitet, die dem Rat als Beschlussvorlage dargestellt wurden. Der Digitalausschuss hat über die Ergebnisse des Workshops beraten und diese für gut befunden. Er empfiehlt, 2024 einen neuen Workshop durchzuführen, um die Digitalstrategie immer aktuell zu halten.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Digitalstrategie wie oben dargestellt. In 2024 soll ein neuer Workshop durchgeführt werden um die Digitalstrategie aktuell zu halten.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Sachstand energetische Sanierung Freibad Leiwen

Auf Nachfrage beim Ministerium für Sport in Mainz wurde mitgeteilt, dass unser Antrag auf Zuwendung aus Bundesmitteln keinen Zuschlag erfahren hat. Wir werden uns daher zunächst - wie bereits angekündigt - auf den Austausch der Wärmepumpen zur Badewassererwärmung und der Erneuerung der Heizung im Umkleidegebäude konzentrieren. Dazu haben wir Fördermittel nach dem BEG beantragt. Für den Tausch der Wärmepumpen erwarten wir einen Zuschuss in Höhe von 30% der Aufwendungen. Parallel dazu werden die Umwälzpumpen gegen effizientere Maschinen ausgetauscht. Diese Maßnahme erfährt ebenfalls eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 40% der Kosten (etwa 350.000 €).

11. Grundschule Longuich; Sanierung Tennenlaufbahn; Vergaben

Seit mehreren Jahren ist die Sanierung/Überarbeitung der Laufbahn mit Sprunggrube neben dem Schulgebäude im Haushaltsplan der VG Schweich veranschlagt. Durch Baumaßnahmen an der Grundschule (Brandschutz) und der Mehrzweckhalle (Umbau und Sanierung) musste das Vorhaben immer wieder verschoben werden.

Das Grundstück der Laufbahn befindet sich im Eigentum der Ortsgemeinde Longuich.

Die alte Tennenlaufbahn ist ca. 4 m breit und hat eine Länge von ca. 75 m. Eine Hälfte der Laufbahn wird zu einer 2-Bahn-Kurzsprintstrecke von ca. 50 m Länge und einer Breite von ca. 2,50 m umgebaut. Die neue Laufbahn erhält eine wasserdurchlässige Kunststoffoberfläche („Tartanbelag“). Dieser Belag hat gegenüber einem Tennenbelag einen geringeren Unterhaltungsaufwand und kann zudem ganzjährig genutzt werden. Am Ende der Laufbahn wird eine neue Weitsprunggrube hergestellt.

Die andere Hälfte der Laufbahn wird auf einer Breite von ebenfalls ca. 2,50 m zu einem ca. 40 m langen Fahrweg ausgebaut, welcher der Ortsgemeinde Longuich als Zuwegung zur Befüllung des Holzhackschnitzelerdtanks der Mehrzweckhalle und der Grundschule dient. Der neue Fahrweg erhält eine wassergebundene Decke (Schotter-/Splittdecke).

Als fußläufige Zuwegung zur Mehrzweckhalle wird der vorhandene Fußweg entlang der Kunststofflaufbahn ebenfalls erneuert. Die alte Toranlage aus Holz als Einfriedung zur Maximinstraße hin wird durch eine neue Toranlage aus Gitterstabzaun ersetzt. Die Toranlage soll in Abstimmung mit dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde errichtet werden.

Die Anlegung der Laufbahn und des Fahrweges soll in einer Maßnahme ausgeschrieben und ausgeführt werden. Es wird darum gebeten auch die Toranlage auszuschreiben und eine abschließbare Variante zu installieren. Bauherr ist die Verbandsgemeinde Schweich. Der Kostenanteil des Fahrweges wird der Verbandsgemeinde Schweich von der Ortsgemeinde Longuich erstattet. Laut aktualisierter Kostenschätzung vom 25.01.2023 belaufen sich die Bruttobaukosten auf rd. 87.000 € (55 % VG: 47.600 €/45 % OG: 39.400 €).

Die Sportanlagen- und Wegebauarbeiten werden öffentlich ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung findet am 22.03.2023 statt.

Die Arbeiten können unabhängig von den Sommerferien ausgeführt werden. Jedoch sind für die Verlegung der Kunststofflaufbahn (flüssiger Einbau) hohe Anforderungen an die Umgebungs- und Objekttemperatur sowie an die Luftfeuchtigkeit gestellt. Aufgrund der teilweise sehr langen Vorlaufzeiten insbesondere im Bereich der Kunststoffoberfläche muss der Auftrag schnellstmöglich vergeben werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, nach erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten mit der Auftragsvergabe zu ermächtigen.

Über die getätigten Auftragsvergaben wird in der Verbandsgemeinderatssitzung am 16.05.2023 informiert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12. Grundschule Trittenheim; Brandschutzmaßnahmen; Vergaben

In der Grundschule Trittenheim stehen Brand- und Unfallschutzmaßnahmen an.

Diese können wie folgt beschrieben werden:

- Herstellung eines zweiten baulichen Rettungsweges der Giebelklassen

(Außentreppe EG und OG, Richtung Johannes-Trithemius-Straße)

- Sicherstellung des ersten baulichen Rettungsweges/Treppenhaus (Brandschutztür KG,

Erneuerung der Elektroverteilung, Installation RWA-Anlage Treppenhaus)

- Erhöhung/Änderung/Ergänzung Treppenhausgeländer

- Installation Hausalarmierungsanlage

- Blitzschutzanlage erneuern (Schule, Verwaltung, Turnhalle)

Die Gewerke Trockenbauarbeiten, Abbruch-/Rohbauarbeiten, Schlosserarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Fenster-/Türelemente, Schreinerarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbelagarbeiten, Elektroarbeiten und Sanitärarbeiten befinden sich zurzeit in der Ausschreibung, mit einer Gesamtkostenschätzung von ca. 211.071,00 € brutto.

Die Arbeiten sollen in den kommenden Sommerferien vom 24.07. - 01.09.2023 ausgeführt werden.

Aufgrund der teilweise sehr langen Liefer- und Vorlaufzeiten (insbesondere die Schlosserarbeiten) müssen die Aufträge schnellstmöglich vergeben werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, nach erfolgter Ausschreibung und Angebotsprüfung die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten mit den Auftragsvergaben zu ermächtigen.

Über die getätigten Auftragsvergaben wird in der Verbandsgemeinderatssitzung am 16.05.2023 informiert.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13. Ausschreibungen von Fahrzeugen für den Bereich Brand- und Katastrophenschutz

13.1. Tanklöschfahrzeug 2000 für die FF Fell

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Wehrleitung sieht für das Haushaltsjahr 2023/2024 u.a. die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 2000 für die Feuerwehr Fell vor.

Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind für die Haushaltsjahre 2023/2024 insgesamt 300.000,00 € vorgesehen. Die Zuwendung des Landes in Höhe von 73.000,00 € (Festbetrag) wurde beantragt und in Aussicht gestellt. Zum Auszahlungszeitpunkt kann keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs (TLF) 2000 für die Feuerwehr Fell. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13.2. Löschgruppenfahrzeug 10 für die FF Föhren

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Wehrleitung sieht für das Haushaltsjahr 2023/2024 u.a. die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10 für die Feuerwehr Föhren vor.

Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind in den kommenden Haushaltsjahren insgesamt 360.000,00 € vorgesehen. Die Zuwendung des Landes in Höhe von 75.000,00 € (Festbetrag) wurde beantragt und bereits in Aussicht gestellt. Zum Auszahlungszeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs (LF) 10 für die Feuerwehr Föhren. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13.3. Mannschaftstransportfahrzeug für die FF Klüsserath

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Wehrleitung sieht für das Haushaltsjahr 2023/2024 u.a. die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehr Klüsserath vor.

Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt 60.000,00 € vorgesehen. Eine Förderung des Fahrzeugs erfolgt aus den jährlichen pauschalen Zuwendungen i.H.v. ca. 13.000 €.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehr Klüsserath. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13.4. Mehrzwecktransportfahrzeug für die FF Leiwen

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Wehrleitung sieht für das Haushaltsjahr 2023/2024 u.a. die Beschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF) für die Feuerwehr Leiwen vor.

Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind für die Haushaltsjahre 2023/2024 insgesamt 190.000,00 € vorgesehen. Eine Zuwendung des Landes in Höhe von 15.000 € wurde bereits beantragt und in Aussicht gestellt. Über den Auszahlungszeitpunkt kann noch keine Aussage getroffen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mehrzwecktransportfahrzeuges (MZF) für die Feuerwehr Leiwen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14. Nachwahlen

14.1. Mitglied Haupt- und Finanzausschuss VG Schweich

Das Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, Rony Sebastiani (aktueller Stellvertreter: Michael Rohles), hat sein Mandat schriftlich zum 15.02.2023 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion, wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Michael Rohles zum neuen Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss. Als Stellvertreter wurde Herr Rony Sebastiani gewählt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.2. Mitglied Haupt- und Finanzausschuss VG Schweich

Das Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, Norbert Friedrich (aktueller Stellvertreter: Axel Spieles), hat sein Mandat schriftlich niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Matthias Otto zum neuen Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14.3. Mitglied Ausschuss für Digitalisierung VG Schweich

Das Mitglied des Ausschusses für Digitalisierung, Rony Sebastiani (aktueller Stellvertreter: Hans-Peter Reis), hat sein Mandat schriftlich zum 15.02.2023 niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen. Der Rat beschließt einstimmig, die Wahl öffentlich durchzuführen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion wählt der Verbandsgemeinderat Schweich Herrn Matthias Otto zum neuen Mitglied des Ausschusses für Digitalisierung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15. Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin - § 119 Abs. 3 LBG

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgebübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Ausführungen Satz 1 sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen.

Nachstehend die Unterrichtung für das Jahr 2022:

Folgende zum Hauptamt der Bürgermeisterin gehörenden Funktionen wurden in 2022 wahrgenommen:

1. Mosellandtouristik GmbH

VG ist Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

2. Verein Römische Weinstraße

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung; Vorsitzende

3. GVV Kommunalversicherung

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

4. Kommunalakademie RLP

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

5. LAG Mosel, Lokale Aktionsgruppe Mosel; (LEADER) VG ist Mitglied; Vorsitzende der Aktionsgruppe

6. Zweckverband Eifel-Mosel

VG ist Mitglied, Verbandsausschuss/Verbandsversammlung

7. Zweckverband Industriepark Region Trier (IRT)

VG ist Mitglied, Verbandsausschuss/Verbandsversammlung

8. Zweckverband Wasserwerk Kylltal

VG ist Mitglied, Verbandsversammlung/Verbandsvorsteherin

9. Zweckverband Integratives Schulprojekt (ISP)

VG ist Mitglied, Verbandsvorsteherin im Wechsel

10. Landwerke Eifel AöR

VG ist Mitglied, Mitglied im Verwaltungsrat; stellv. Verbandsvorsteherin entsandt über Zweckverband Wasserwerk Kylltal

11. Kommunale Klärschlammentsorgung für die Region Trier (KRT AöR)

VG ist Mitglied, Verwaltungsratsversammlung

12. GStB

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

13. Stefan-Andres-Gesellschaft

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

14. KAV

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

15. Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest

VG ist Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

Folgende öffentliche Ehrenämter in Beteiligungen Gremien hat die Bürgermeisterin in 2022 wahrgenommen:

1. GStB

- Vorsitzende der Kreisgruppe Trier-Saarburg/ Mitglied im Bezirksverband

- Mitglied im Vorstand, Landesausschuss und Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

2. Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE) - Stellv. Delegierte im Kongress entsandt über den DStGB

3. Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

- VG ist Mitglied im kommunalen Spitzenverband RGRE, seit April 2022 ist die Bürgermeisterin als Präsidentin des RGRE gewählt und neben Hauptausschuss/ Präsidium auch im europäischen RGRE (CEMR) vertreten.

4. DStGB, Europaausschuss (seit April 2022)

5. FECOF, gem. Forstausschuss „Deutscher Kommunalwald“

Folgende Nebentätigkeiten im privaten Bereich hat die Bürgermeisterin in 2022 wahrgenommen:

1. Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

- Mitglied und Vorsitzende im Ortsverband Schweich, Teilnahme an Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Mitgliederehrungen und Kreisverbandssitzungen

2. Kommunalbeirat Westenergie, Mitglied

Für die Tätigkeit als Verbandsvorsteherin im Zweckverband Kylltal erhielt die Bürgermeisterin im Jahr 2022 eine Aufwandsentschädigung in Höhe 3.582,75 € Brutto.

Für die Tätigkeit als Präsidentin des RGRE erhielt die Bürgermeisterin in 2022 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.304,00 €.

Für die Tätigkeit im GStB-Vorstand und ihre Mitgliedschaften in den GStB-Ausschüssen erhielt die Bürgermeisterin im Jahr 2022 Sitzungsgelder in Höhe von 175,00 €.

Alle sonstigen Sitzungsgelder sind an die Verbandsgemeinde abgeführt worden.

16. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 15.12.2022 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Datum

Zuwendungs-

geber

An-

schrift

Betrag

Zuwendungs-

zweck

30.11.2022

Fa. Weinlabor

Teresa

Meyer

54349

Tritten-

heim

2.000,00 €

Geldspende:

Freiwillige

Feuerwehr

Trittenheim

Die Annahme der Zuwendung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

17. Verschiedenes

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