1. | Einsichtnahme in den 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 |
2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
| 1. | Der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 liegt zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Zimmer 15, ab dem 22.03.2025 bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat Klüsserath zur Einsichtnahme aus. Vor einer persönlichen Einsichtnahme am Nachmittag bitten wir um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502/4070. |
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| Außerdem steht der 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 im Internet ab dem 22.03.2025 unter: www.schweich.de; Menüpunkte: Verwaltung & Bürgerservice; Satzungen & Haushaltspläne; Haushaltspläne |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Klüsserath haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen, d.h. vom 22.03.2025 bis 04.04.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Vorschläge zum 1. Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2025/2026 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich oder an den Ortsbürgermeister, Kirchstraße 3, 54340 Klüsserath, oder elektronisch an info@schweich.de oder buergermeister@kluesserath.de einzureichen. Der Ortsgemeinderat Klüsserath wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |