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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier 2025

des Zweckverbandes Industriepark Region Trier 2025 vom 14. März 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier hat auf Grund des § 7 Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) von der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 6. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.337.100 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.617.550 Euro

der Jahresüberschuss auf

719.550 Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

928.950 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.292.500 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.937.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

355.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-1.283.950 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf  —  0 Euro.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  1.000.000 Euro.

§ 5

Auszahlung von Überschüssen aus dem Jahr 2024

Auf der Basis des § 11 Absatz 6 der Verbandsordnung und dem durch die Verbandsversammlung gefassten Beschluss, werden 50 % des voraussichtlichen Haushaltsüberschusses des Jahres 2024 = 850.000 €, maximal 50 % der voraussichtlichen freien Finanzspitze (652.000 €), an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Entsprechend § 11 Absatz 5 der Verbandsordnung wird folgende Aufteilung vorgenommen:

§ 6

Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 7

Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:

Leistungsprämien und Leistungszulagen in Höhe von 3.800 Euro.

§ 8

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug (gerundet)  —  9.678.113 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt  —  9.963.663 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt  —  10.358.213 Euro

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Bedenken wegen Rechtsverletzungen wurden von der Aufsichtsbehörde nicht erhoben. Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2025 bis einschl. 04.04.2025 während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, öffentlich aus.

Föhren, den 14. März 2025
Zweckverband Industriepark Region Trier
gez. Stefan Metzdorf, Verbandsvorsteher