Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier hat auf Grund des § 7 Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) von der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 6. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 2.337.100 Euro |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.617.550 Euro |
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| der Jahresüberschuss auf | 719.550 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 928.950 Euro |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.292.500 Euro |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.937.500 Euro |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 355.000 Euro |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -1.283.950 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf — 0 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 1.000.000 Euro.
Auf der Basis des § 11 Absatz 6 der Verbandsordnung und dem durch die Verbandsversammlung gefassten Beschluss, werden 50 % des voraussichtlichen Haushaltsüberschusses des Jahres 2024 = 850.000 €, maximal 50 % der voraussichtlichen freien Finanzspitze (652.000 €), an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Entsprechend § 11 Absatz 5 der Verbandsordnung wird folgende Aufteilung vorgenommen:
| Verbandsmitglied | Anteil der Beteiligung | Überschussaus- schüttung |
| Landkreis Bernkastel-Wittlich | 19% | 61.750,00 € |
| Landkreis Trier-Saarburg | 19% | 61.750,00 € |
| Verbandsgemeinde Schweich | 15% | 48.750,00 € |
| Verbandsgemeinde Wittlich-Land | 15% | 48.750,00 € |
| Ortsgemeinde Bekond | 2% | 6.500,00 € |
| Ortsgemeinde Föhren | 9% | 29.250,00 € |
| Ortsgemeinde Hetzerath | 9% | 29.250,00 € |
| Stadt Trier | 12% | 39.000,00 € |
| insgesamt | 100% | 325.000,00 € |
Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 0 Euro.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt:
Leistungsprämien und Leistungszulagen in Höhe von 3.800 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 betrug (gerundet) — 9.678.113 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt — 9.963.663 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 beträgt — 10.358.213 Euro
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Bedenken wegen Rechtsverletzungen wurden von der Aufsichtsbehörde nicht erhoben. Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 24.03.2025 bis einschl. 04.04.2025 während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, öffentlich aus.