Ab Mai 2025 bis September 2025 werden im Rahmen der „Erfassung windenergiesensibler Fledermausarten in Rheinland-Pfalz - 2025“ Kartierungen auf Stichprobenflächen durchgeführt. Die dabei erhobenen Daten dienen u. a. zur Identifizierung von Schwerpunktvorkommen für den Fledermausschutz. Die Erhebungen haben keinen Einfluss auf die bestehende oder die zukünftige Nutzung der Flächen. Die Erfassungen erfolgen im Auftrag des Landes, vertreten durch das Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU). Für die Erfassung wurden vom LfU externe Kartiererinnen und Kartierer beauftragt. Diese werden vom LfU mit einem Schild für ihr KFZ ausgestattet, auf dem steht: „Kartierung Naturschutz - Im Auftrag des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz“. Das Schild ist mit einem Dienstsiegel versehen. Darüber hinaus werden die beauftragten Expertinnen und Experten vom LfU verpflichtet, die schriftliche Beauftragung im Fahrzeug bereitzuhalten. Im Rahmen der Erhebungen ist es den Kartierenden grundsätzlich erlaubt, Grundstücke zu betreten (§ 2 LNatSchG).