Titel Logo
Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 20.01.2026

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 20.01.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 20.01.2026 im Konferenzraum des Zweckverbandes IRT, Europa-Allee 1 in Föhren eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Dezember Geburtstag hatten.

1.2. Sachstand Aufbau und Betrieb eines Energiemanagementsystem für die Liegenschaften der VG Schweich

Zu dem Förderantrag für das Vorhaben „Aufbau und dauerhafter Betrieb eines Energiemanagementsystems für die Liegenschaften der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße“ vom 04.10.2024 erreichte die Verwaltung am 19.12.2025 der Zuwendungsbescheid.

Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.04.2026 bis 31.03.2029. Für diesen Zeitraum wird die Schaffung einer befristeten Personalstelle, einer Energiemanagerin oder eines Energiemanagers, gefördert. Neben den Personalkosten werden Ausgaben für Messtechnik, die Anschaffung einer Energiemanagementsoftware und Auftragsvergaben an externe Dienstleister gefördert.

Die Stellenausschreibung wird zeitnah veröffentlicht, sodass eine geeignete Person pünktlich zum Start des Bewilligungszeitraums am 01.04.2026 eingestellt werden kann.

1.3. Einsatzbericht Feuerwehr

Einsatzbericht der Feuerwehr

Am Neujahrsmorgen 2026 um 01.35 Uhr wurde die Feuerwehr der VG Schweich mit dem Einsatzstichwort „B2.05 Nebengebäude – Garagenbrand, Mülltonnen in Garage brennen – Tür steht offen – kein PKW drin“ in Schweich zur Isseler Straße 21 durch die Integrierte Leitstelle Trier alarmiert.

Gemäß Alarm- und Ausrückeordnung wurden alarmiert:

-

FW Schweich

-

FW Schweich-Issel

-

Wehrleitung VG Schweich

-

Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und Einsatzleitfahrzeug (ELW1) VG Schweich

-

San-Absicherung FW - DRK OV Schweich

Nach Erkundung vor Ort wurde durch den Wehrleiter um 01.44 Uhr das Einsatzstichwort auf „B3 – Gebäudebrand mit Menschenrettung“ erhöht, da der Verbleib der Bewohner von Hausnummer 21 und 23 nicht geklärt werden konnte und diese noch in den Gebäuden vermutet wurden.

Bei Eintreffen an der Einsatzstelle brannte, in einer durchgehenden mehrgeschossigen Reihenbebauung, von HNr. 21 im EG eine Durchfahrt von der Straße zum Innenhof des Gebäudekomplexes in voller Ausdehnung. Nachbarn hatten bereits einen Löschangriff mittels Gartenschlauch an der Gebäudefront in Vorbereitung. Damit konnte von den Ersthelfern dort ein weiteres Übergreifen in die oberen Stockwerke an der Gebäudefront verhindert werden. Das Feuer hatte sich an der Gebäuderückseite bereits bis in den Dachstuhl ausgebreitet. Die Gebäuderückseite war damit nur noch über Nachbargrundstücke erreichbar und jeweils mit weiteren Gebäuden und/oder hohen Mauern eingefasst. Der direkte Fluchtweg für Bewohner der Obergeschosse von HNr. 21 war abgeschnitten, da der Wohnungszugang über den Hof und den Durchgang erfolgt. Das Ladengeschäft im EG war nicht betroffen. Das Feuer drohte auf den Dachstuhl der HNr. 23 und weitere Gebäudeteile der HNr. 21 überzugreifen.

Im Verlauf der Erkundung wurden 2 Bewohner von HNr. 23 vor dem Haus angetroffen. Insgesamt sechs Bewohner (3 Erwachsene, 3 Kinder) von HNr. 21 konnten auf einem Dach im hinteren Bereich des Brandobjektes in starker Verrauchung lokalisiert werden. Sie wurden ab ca. 01.45 Uhr über mehrere tragbare Leitern vom Dach über eine hohe Mauer zum Nachbargrundstück gerettet. Um den Rettungsweg zu sichern, war während der Menschenrettung parallel ein Löschangriff auf der Gebäuderückseite erforderlich. Alle Betroffenen wurden dem Rettungsdienst zu weiteren Maßnahmen übergeben.

Das Feuer konnte auf das vorgefundene Ausmaß begrenzt werden. Die Einsatzstelle wurde um 06.53 Uhr an die Polizei übergeben. Um 09 Uhr und um 15 Uhr wurde jeweils eine Brandnachschau durch die FW durchgeführt.

Neben dem Brandereignis in Schweich musste der Grundschutz in der restlichen VG und den Autobahnen aufrechterhalten werden. Zudem war an der Einsatzstelle Schweich eine große Anzahl an Atemschutzgeräteträgern erforderlich. Insgesamt wurden 36 Pressluftatmer der VG Schweich und 6 Geräte der BF Trier genutzt. Alleine die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft für diese Gerätschaften der VG erfordert für unsere Werkstatt einen Zeitrahmen von ca. 50 Arbeitsstunden.

Im Einsatz befanden sich folgende Einheiten: Feuerwehren Schweich, Issel, Fell, Föhren, Detzem, Kenn, Longuich, Logistik I.R.T. Föhren und die Führungsstaffel VG Schweich. Als Unterstützungseinheiten: FW VG Ruwer - Atemschutzgeräteträgergruppe und Gerätewagen Atemschutz BF Trier. DRK OV Schweich, DLRG OG Schweich, Rettungsdienst, Notarzt, Leitender Notarzt, Organisatorischer Leiter, Brand- u. Katastrophenschutzinspekteur, SEG Transportkomponente, THW Bauchfachberater, VG Werke, VG Ordnungsbehörde, Stromversorger, Polizei, Kriminaldauerdienst. In Summe ca. 140 Einsatzkräfte.

Einsatzbericht der Ordnungsbehörde:

Neben der Feuerwehr war ebenso die Ordnungsverwaltung bei dem Brand in der Isselerstraße im Einsatz.

Der Wehrleiter informierte die Ordnungsbehörde gegen 02:15 Uhr darüber, dass vermutlich die Unterbringung der vom Brand betroffenen Bewohner nötig werden könnte. Daraufhin traf die Ordnungsbehörde gegen 02:30 Uhr an der Einsatzstelle ein, um sich einen Überblick bezüglich der unterzubringenden Personen zu verschaffen.

Da die Personen aus der Brandwohnung ins Krankenhaus transportiert wurden, war eine Unterbringung zunächst nicht notwendig.

Jedoch wurde festgestellt, dass die Bewohner der HNr. 23, ein Ehepaar aus Mainz, die Nacht nicht in ihrem Haus verbringen konnten. Daher wurde das Ehepaar durch die Verbandsgemeinde Schweich in einem Zimmer in Schweich untergebracht.

Nach dem Einsatz gegen 07:15 Uhr wurde die Ordnungsbehörde durch das Krankenhaus darüber informiert, dass die sechs Personen der Brandwohnungen in den nächsten Stunden aus dem Krankenhaus entlassen werden und eine Unterbringung nötig wäre.

Daraufhin wurde die Unterbringung der Familie und der Einzelperson organisiert. Gegen 10:15 Uhr trafen die Personen bei der Polizeiinspektion Schweich ein und wurden dort in Empfang genommen.

Die Familie wurde auf Wunsch gemeinsam mit der Einzelperson in einer großen Wohnung in Schweich mit ausreichend Zimmern untergebracht.

Im Nachhinein wurde gemeinsam mit Ehrenamtlichen organisiert, dass sich die Familie zeitnah am 02.01.2026 in der Kleiderkammer des DRK mit dem Nötigsten ausstatten konnte.

Aktuell ist die Familie weiterhin durch die Ordnungsverwaltung untergebracht, damit sie Zeit hat, sich um eine neue Wohnung zu kümmern.

1.3.1. Einsatzbericht Brand Klüsserath 17.01.2026

Am Freitag, 16.01.2026 um 20.46 Uhr wurde die Feuerwehr der VG Schweich mit dem Einsatzstichwort „B2.05 Nebengebäude – Garagenbrand, Garage im Vollbrand, direkt am Haus“ in Klüsserath zur Hauptstraße 108 alarmiert.

Gemäß Alarm- und Ausrückeordnung wurden alarmiert:

-

FW Klüsserath

-

FW Leiwen

-

FW Ensch

-

Wehrleitung VG Schweich

-

Feuerwehr-Einsatz-Zentrale (FEZ) und Einsatzleitfahrzeug (ELW1) VG Schweich

-

SAN-Absicherung FW – DRK OV Schweich

Bei der HNr. 108 handelt es sich um ein freistehendes, mehrgeschossiges MFH mit angebautem Garagentrakt. Nach Erkundung vor Ort wurde vom Zugführer der FW Klüsserath eine weitere Ausdehnung des Brandes festgestellt. Es brannten bei Eintreffen mehrere als Lagerräume genutzte Garagen und weitere Holzanbauten im rückwärtigen Bereich des Anwesens. Das Feuer hatte bereits über eine überdachte Terrasse im Obergeschoss auf den Dachstuhl des Wohnhauses übergegriffen. Im Bereich des Kellers breitete sich das Feuer durch ein geplatztes Fenster auf einen als Garage genutzte Kellerraum aus.

Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Alarmstichwort bereits auf der Anfahrt durch den Wehrleiter auf „B3 – Gebäudebrand“ erhöht.

Die Bewohner konnten das Gebäude eigenständig verlassen und wurden dem Rettungsdienst übergeben.

Das Feuer konnte auf das vorgefundene Ausmaß begrenzt werden. Die Löschmaßnahmen zogen sich über einen längeren Zeitraum hin, da die gelagerten Materialien zu großen Teilen unter Atemschutz aus den Gebäudeteilen entfernt und teilweise mit Unterstützung der Gemeinde bis ins Moselvorland abtransportiert werden mussten. Brandnachschauen wurden bis in den frühen Morgen durchgeführt.

Um eine ausreichende Löschwasserversorgung sicherzustellen, wurde bereits in der Anfangsphase eine Wasserversorgung von der Mosel zum Brandobjekt aufgebaut. Parallel wurden mehrere Tank- und Tanklöschfahrzeuge eingesetzt.

Neben dem Brandereignis musste der Grundschutz in der restlichen VG und den Autobahnen aufrechterhalten werden. An der Einsatzstelle war aufgrund der Lage eine große Anzahl von Atemschutzgeräteträgern erforderlich. Insgesamt kamen 38 Pressluftatmer zum Einsatz. Auch hier erfordert die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft für diese Gerätschaften schon in den Nachtstunden ein hohes Maß an Leistung unserer Werkstatt mit den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Gerätewarten. Insgesamt sind hier wieder ca. 50 Arbeitsstunden in der Werkstatt nur für die Atemschutztechnik erforderlich.

Im Einsatz befanden sich folgende Einheiten: Feuerwehren Klüsserath, Leiwen, Ensch, Trittenheim, Schweich, Detzem, Thörnich, Longuich, Föhren, Logistik I.R.T. Föhren und die FW Hetzerath in Bereitschaft. DRK OV Schweich, DLRG OG Schweich, Rettungsdienst, VG Werke, Stromversorger, Polizei und der Gemeindebauhof. In Summe ca. 120 Einsatzkräfte.

1.4. Fahrt nach Murialdo; 18.06. - 21.06.2026

Frau Bürgermeisterin Horsch informierte den Verbandsgemeinderat und die Öffentlichkeit über die geplante Fahrt nach Murialdo, die im Zeitraum vom 18.06. bis 21.06.2026 stattfinden wird. Sie warb ausdrücklich um eine rege Teilnahme, um die partnerschaftlichen Beziehungen zu vertiefen.

1.5. Anfrage der SPD-Fraktion zur Aufnahme von Schulkindern an Schweicher Gymnasien

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 13.01.2026 unter Bezugnahme auf die allgemeine Diskussion zur Versorgung von Schulkindern aus dem Landkreis an Gymnasien eine Anfrage zur Aufnahme von Schulkindern an Schweicher Gymnasien gestellt.

Die Verwaltung wurde beauftragt folgende Fragestellungen zu beantworten:

1.

Befindet sich die Verbandsgemeindeverwaltung – auch ohne Zuständigkeit als Schulträgerin – zur Fragestellung der bedarfsgerechten Gymnasiumsplätze im Austausch mit der Kreisverwaltung?

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass sie sich dazu mit dem Bildungsbüro und der Schulabteilung der Kreisverwaltung im Austausch befindet.

2.

Besteht die Gewähr, dass auch unter veränderten Schülerströmen und Priorisierungen von Aufnahmen in der Stadt Trier eine ausreichende Zahl an Plätzen an Kreisgymnasien zu Verfügung stehen, so dass alle Schülerinnen und Schüler mit Interesse an einem Gymnasiumsplatz versorgt werden können? Wenn ja, worauf gründet sich diese Zuversicht? Wenn nein, beabsichtigt die Verbandsgemeindeverwaltung, in einen entsprechenden Austausch mit dem Kreis einzutreten, mit dem Ziel, die Versorgung der Schweicher Schülerinnen und Schüler mit Kapazitäten an öffentlichen Gymnasien in Schweich sicherzustellen?

Die Kreisverwaltung hat dazu mitgeteilt, dass aktuell mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen und allgemein die Raumsituation am Stefan-Andres-Schulzentrum (SAZ) äußert knapp ist. Der Kreis hat daher im Haushaltsjahr 2026 Mittel für die Einrichtung Mobiler Klassenräume eingestellt.

Die Verwaltung teilt dazu mit, dass im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 275 Kinder das 4. Schuljahr in unseren Grundschulen besuchen. Davon 9 Kinder mit Wohnort außerhalb unserer Verbandsgemeinde. Das Bildungsbüro des Kreises teilt mit, dass im 5. Schuljahr des SAZ 250 Plätze aktuell genehmigt sind. Die Aufnahme erfolgt über eine Priorisierung, die sich wie folgt darstellt:

Die Schulplätze werden in der nachfolgenden Reihenfolge vergeben:

1.

Verbandsgemeinde Schweich und Ortsgemeinde Zemmer

2.

Ortsgemeinden Aach und Newel

3.

Kreis Trier-Saarburg

Losverfahren unter

-

Geschwisterkinder

-

Ganztagsplätze

-

Halbtagsplätze

Falls schon die Anzahl Bewerber aus 1. oder 1. und 2. die Kapazität übersteigt, wird das Verfahren unter 3. angewendet.

Diese Priorisierung finde sich auch auf der Homepage der Schule.

Bei absehbarer Erschöpfung der Aufnahmekapazitäten wird die Schulleitung gemeinsam mit der Schulaufsicht (ADD) und im Benehmen mit dem Schulträger (Kreis) agieren.

Damit ist gewährleistet, dass alle Kinder mit Interesse an einem Gymansiumsplatz versorgt werden können. Hinzu kommt, dass am Schulstandort Schweich auch das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium jährlich mit ca. 50 Kindern weitere Aufnahmekapazitäten anbietet.

Die Verwaltung erhält nicht automatisch Mitteilung, für den Fall, dass nicht alle Kinder aus der Verbandsgemeinde aufgenommen werden können. Daher wird sich die Verwaltung in den weiteren Austausch mit der Kreisverwaltung begeben und die Schulleitung und die ADD bitten, rechtzeitig Mitteilung zu machen, wenn eine Aufnahme von Kindern aus der Verbandsgemeinde gefährdet ist. Dabei wird es für wichtig empfunden, dass die Prioritätenliste und das Verfahren zugunsten der Kinder aus der Verbandsgemeinde angepasst werden.

1.6. Dringender Handlungsbedarf Wärmevesorgung Grundschule/Turnhalle Fell

Die Grundschule/ Turnhalle in Fell wird mittels eines Heizkessels auf der Basis von Flüssiggas und einer Flüssiggas-Luft-Wärmepumpe (Buderus GE 315 - 105 kW / 3-Kaskade GWPL 41 - 123 kW Baujahr: 2013) mit Wärmeenergie versorgt. Dieser Wärmeerzeuger stellt auch die Warmwasserbereitung der Turnhalle bereit.

Der dringende Handlungsbedarf ist insofern gegeben, weil eine der Kaskadenanlagen defekt ist. Die verbliebenen zwei Wärmepumpen-Anlagen laufen permanent an Ihrer Auslastungsgrenze und heizen mit hohem Gasverbrauch nach. Es ist vermutlich nur noch eine Frage der Zeit, bis diese auch ausfallen. Die Gesamtanlage hat Ihre durchschnittliche zu erwartende Lebensdauer für solche Anlagen (10 Jahre) überschritten.

Aus gegebenem Anlass fand am Montag, den 12.01.2026 ein gemeinsamer Ortstermin mit der Verwaltung und dem Büro Plancon in Fell satt. Das Ingenieurbüro hat sich ein Bild von der Situation vor Ort gemacht und den Zustand der Heizungsanlage und der Wärmeverteilung dokumentiert. Das Büro erarbeitet zeitnah Maßnahmenvorschläge zur Erneuerung der Wärmeversorgung, die dem dringenden Handlungsbedarf gerecht werden.

1.7. Familienfest VG am 31.05.2026 in Kenn

Frau Bürgermeisterin Horsch teilte dem Verbandsgemeinderat mit, dass das diesjährige Familienfest der Verbandsgemeinde Schweich am 31.05.2026 in Kenn ausgerichtet wird. Sie hob die Bedeutung dieser Veranstaltung für den Zusammenhalt in der Verbandsgemeinde hervor und warb ausdrücklich für einen Besuch des Festes. Die Bürgermeisterin schloss ihre Ausführungen mit dem Wunsch nach einer hohen Beteiligung und einem erfolgreichen Verlauf der Veranstaltung ab.

2. Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes

Frau Bürgermeisterin Horsch informierte den Verbandsgemeinderat über das Ausscheiden des Ratsmitgliedes Herrn Simon Polotzek aus dem Verbandsgemeinderat. Als Nachrücker wurde Herr Rudolf Schöller festgestellt. Bürgermeisterin Horsch verpflichtete Herrn Schöller per Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als neues Mitglied des Verbandsgemeinderates.

3. Nachwahlen

3.1. Mitglied Haupt- und Finanzausschuss

Das Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses, Simon Polotzek, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen und somit nicht mehr Mitglied des v. g. Ausschusses. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der SPD-Fraktion erfolgt folgender Vorschlag:

-

Mitglied: Helmut Schneiders

-

Stellv. Mitglied: Rudolf Schöller

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Nachwahl im Haupt- und Finanzausschuss zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.2. Mitglied Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude

Das Mitglied der Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude, Simon Polotzek, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen und somit nicht mehr Mitglied der v. g. Arbeitsgruppe. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der SPD-Fraktion erfolgte folgender Vorschlag:

-

Mitglied: Iris Hess

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Nachwahl in der Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.3. Benennung eines Beisitzers für den Vorstand Verein Römische Weinstraße e. V.

Der Beisitzer des o. g. Vorstandes, Simon Polotzek, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der SPD-Fraktion erfolgt folgender Vorschlag:

-

Mitglied: Carsten Lang

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Nachbenennung eines Beisitzers für den Vorstand Verein Römische Weinstraße e. V. zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.4. Vertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ISP

Der Vertreter der o. g. Verbandsversammlung, Simon Polotzek, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der SPF-Fraktion erfolgt folgender Vorschlag:

-

Mitglied: Iris Hess

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Nachwahl eines Vertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes ISP zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3.5. stellv. Mitglied im Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt

Das stellv. Mitglied des Ausschusses für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt, Simon Polotzek, ist aus der Verbandsgemeinde Schweich verzogen und somit nicht mehr Mitglied des v. g. Ausschusses. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.

Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei den o. g. Nachwahlen das Vorschlagsrecht bei der SPD-Fraktion.

Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).

Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.

Seitens der SPD-Fraktion erfolgt folgender Vorschlag:

-

Stellv. Mitglied: Rudolf Schöller

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Wahlen offen durchzuführen.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Vorschlag der SPD-Fraktion für die Nachwahl im Ausschuss für Weinbau, Landwirtschaft und Umwelt zu.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Geschäftsbericht 2024 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Der Geschäftsführer des Vereins Römische Weinstraße Herr Sven Thiesen, trägt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates die wichtigsten Inhalte des Geschäftsberichtes vor. Im Berichtszeitraum verzeichnete die Verbandsgemeinde Schweich insgesamt 175.541 Gäste und 530.071 Übernachtungen. Trotz eines leichten Rückgangs der Gästezahlen um 2,7 % im Vergleich zum Vorjahr zeigt die Statistik eine stabile touristische Lage.

Besonders hervorgehoben wurden die erfolgreiche Pressearbeit sowie die Neuausrichtung des „Festes der Römischen Weinstraße“ auf dem Parkplatz am Schwimmbad, die positiv aufgenommen wurde. Im Bereich der Infrastruktur stehen die Weiterentwicklung des Radverkehrskonzepts (u. a. der Panoramahöhenradweg) sowie die Pflege der Premium-Wanderwege im Fokus. Abschließend informierte die Bürgermeisterin über den geplanten Umzug der Tourist-Information in die neuen Räumlichkeiten der „Schweicher Mitte“ im Jahr 2026.

5. Wirtschaftsplan 2026 der Tourist-Information Römische Weinstraße

Im ersten Wirtschaftsplanentwurf 2026 vom 08.10.2025 wurde ein Zuschussbedarf in Höhe von 303.750 € ausgewiesen. Dieser beinhaltete ein ausgewiesenes Defizit von 95.000 € für die Durchführung des Festes der Römischen Weinstraße 2026.

In der Sitzung des Ausschusses für Tourismus, Wirtschaft und Weinwerbung am 11.11.2025 wurde der Wirtschaftsplanentwurf vorberaten und dem VG Rat die Empfehlung ausgesprochen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen und den ausgewiesenen Zuschussbedarf in Höhe von 303.750 € zu übernehmen.

Hintergrund zu den Kostensteigerungen des Festes:

2023 wurden die Sicherheitsmaßnahmen des Festes durch die Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Rheinland-Pfalz und der Amokfahrt in Trier verstärkt. Durch den erhöhten Aufwand für Sicherheitsmaßnahmen erhöhte sich das Netto-Defizit des Festes ohne Personalkosten laut Jahresabschluss von 30.484 (2019) auf 64.606 € (2023).

Auf Grundlage der Erfahrungen aus dem Jahr 2023 hat der Verein Römische Weinstraße eine Neuausrichtung des Festes beschlossen. 2024 wurde das Fest erstmalig auf dem Parkplatz vor dem Schwimmbad durchgeführt und das Defizit konnte auf 55.356 € gesenkt werden. Nach den Amokfahrten auf dem Weihnachtsmarkt in Magdeburg 2024 und am Rosenmontag 2025 in Mannheim mussten die Sicherheitsmaßnahmen für 2025 nochmals verstärkt werden. Folglich erhöhte sich das Netto-Defizit des Festes 2025 auf ca. 80.000 € ohne Personalkosten. Die Personalkosten für die Vorbereitung und Durchführung des Festes belaufen sich allein bei der Tourist-Information auf bei ca. 25.000 €. Nicht eingerechnet sind die Kosten für die zusätzlich geleisteten Überstunden des Ordnungsamtes am Festwochenende (80 Überstunden 2025) sowie der Hausmeister und Gemeindearbeiter (50-60 Stunden).

Beschluss der Mitgliedersammlung des Vereins Römische Weinstraße am 20.11.2025:

Im Wirtschaftsplanentwurf 2026 wurde für das Fest ein Defizit in Höhe von 95.000 € eingeplant, der in der Mitgliederversammlung des Vereins Römische Weinstraße am 20.11.2025 abgelehnt wurde.

Die Versammlung beschloss mehrheitlich das Fest zukünftig nicht mehr durchzuführen und den Zuschussbedarf der Verbandsgemeinde zu reduzieren. Die Mitgliederversammlung brachte zum Ausdruck, dass eine weitere Erhöhung des Defizits in den kommenden Jahren für das Fest zu erwarten sei und dies dauerhaft nicht mit öffentlichen Geldern, insbesondere der Ortsgemeinden, erfolgen könne. Die finanziellen Mittel und der enorme zusätzliche Arbeitsaufwand der hauptamtlichen Mitarbeiter in der Tourist-Information sollen aus Sicht der Mitgliederversammlung zukünftig für wichtigere touristische Arbeiten eingesetzt werden.

Im beiliegenden angepassten Wirtschaftsplanentwurf vom 21.11.2025 wurde das Defizit für das Weinfest in Höhe von 95.000 € herausgenommen und der ausgewiesene Zuschussbedarf von 303.750 € auf 208.750 € reduziert.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Wirtschaftsplan 2026 vom 21.11.2025 zu und stellt den ausgewiesenen Zuschussbedarf in Höhe von 208.750 € dem Verein Römische Weinstraße für das Jahr 2026 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 4

6. Antrag der SPD-Fraktion; Prüfung Durchführung Fest Römische Weinstraße 2027

Die SPD-Fraktion reichte neben dem ursprünglichen Antrag einen Ergänzungsantrag zur Sitzung ein. Darin wird beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, Möglichkeiten für eine Wiederaufnahme des „Festes der Römischen Weinstraße“ ab dem Jahr 2027 zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen dem Verbandsgemeinderat bis spätestens August 2026 vorgelegt werden.

Begründet wurde der Antrag mit der hohen Bedeutung des Festes für die regionale Identität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Verbandsgemeinde. Trotz der Entscheidung des Vereins Römische Weinstraße e.V., das Fest aufgrund hoher Defizite und organisatorischer Hürden nicht mehr auszurichten, sieht die Fraktion Bedarf für einen ergebnisoffenen Dialog. Dabei sollen alternative Konzepte, wie etwa wechselnde Standorte oder die Einbindung anderer Akteure als Organisatoren, untersucht werden.

Im Rahmen der anschließenden Aussprache sprachen die Fraktionen der Tourist-Information ihren ausdrücklichen Dank für die langjährige Arbeit und die Organisation für das Fest der Römischen Weinstraße aus. Das Fest wurde parteiübergreifend als bedeutendes, identitätsstiftendes Aushängeschild der Verbandsgemeinde gewürdigt, dass stets eine hohe Resonanz in der Bevölkerung fand.

Einigkeit bestand darin, dass eine Fortführung in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist. Die Fraktionen plädierten dafür, nun mit der notwendigen Ruhe und ohne Zeitdruck eine tragfähige Alternative zu planen. Dabei sollen neue Ideen und Konzepte erarbeitet werden, wobei insbesondere der Verein Römische Weinstraße und die Winzerschaft frühzeitig in den Planungsprozess einzubeziehen sind. Hierzu sollen Arbeitsgruppen oder Ausschüsse gebildet werden, denen für die Planung auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zur Ideenfindung sollen zudem erfolgreiche Beispiele aus anderen Regionen herangezogen werden. Auch die Einbindung externer Dienstleister wurde als Option genannt.

Ziel des weiteren Verfahrens soll eine baldige Grundsatzentscheidung sein, um den Rahmen für eine zeitgemäße Neuausrichtung des Festes festzulegen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Schweich beschließt,

1.

die Planung eines identitätsstiftenden Festes der Verbandsgemeinde Schweich durch den Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Weinwerbung durchführen zu lassen.

Der Ausschuss kann hierfür durch bis zu zwei zusätzliche Mitglieder aus den jeweiligen Ratsfraktionen verstärkt werden.

2.

Zur fachlichen Unterstützung werden der Vorstand des Vereins „Römische Weinstraße“ sowie weitere Vereinsmitglieder, insbesondere aus dem Bereich der örtlichen Winzerschaft, eingeladen, im Rahmen der Planungsarbeiten mitzuwirken.

3.

Der Ausschuss kann bei Bedarf weiteren externen Sachverstand hinzuziehen, um die Planung und Konzeption des Festes fachlich zu ergänzen.

4.

Standort, Umfang, Zeitpunkt und Organisationsstruktur der Neuauflage des Festes sind ergebnisoffen zu prüfen und festzulegen.

5.

Dem Ausschuss wird für die Planungsarbeiten ein Budget in Höhe von 10.000 € zur Verfügung gestellt.

Dieses Budget kann der Ausschuss in eigener Zuständigkeit für die Erfüllung der Aufgaben einsetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Enthaltungen: 1

7. Neubau Verwaltungsgebäude - Beschlussfassung Mehrkosten

Der Verbandsgemeinderat am 06.12.2023 den Ankauf von Räumlichkeiten in der neuen Mitte in Schweich zur Nutzung als Verwaltungsgebäude beschlossen. Hierzu hatte der Verbandsgemeinderat im September 2023 ein europaweites Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialogs ausgeschrieben. Einziger Bieter war die Fa. IFA aus Schillingen mit dem Gebäudekomplex Ecke Brückenstraße/Bernhard-Becker-Str. in der neuen Mitte. Nach Abstimmungen und Verhandlungen mit dem gewählten Vergabegremium hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Vergabegremiums am 06.12.2023 beschlossen, das Haus 2 (teilweise) und das Haus 3 (komplett) der neuen Mitte Schweich von der Firma IFA Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG zu einem Pauschalpreis von 12,6 Mio.€ zu erwerben.

Wie bereits in den vorangegangenen Sitzungen der Arbeitsgruppe und des Verbandsgemeinderates dargestellt, sind im pauschalen Kaufpreis von 12,6 Mio.€ nicht alle Leistungen enthalten. Das damalige Planungsbüro hatte für die HFA-Sitzung am 30.11.23 in einer Kosteneinschätzung ermittelt, dass zu dieser Kaufsumme voraussichtlich weitere Kosten in Höhe von rd. 2,05 Mio. € hinzukommen, so dass insgesamt mit Kosten von rd. 14,65 Mio. € zu rechnen sei.

Die Arbeiten werden durch den TÜV Rheinland im Rahmen eines baubegleitenden Qualitätsmanagments regelmäßig begutachtet.

Für die Innenarchitektur und Ausarbeitung des Innenbereichs wurde mit Beschluss des HFA vom 23.04.2024 das Büro Tibo aus Trier beauftragt. Deren Entwurfsplanung wurde am 05.09.2024 von der Arbeitsgruppe Verwaltung positiv aufgenommen und die Umsetzung desselben wurde vom VG-Rat am 27.11.2024 freigegeben.

Die Leistungen der Innenarchitektur durch das Büro Tibo umfassen folgende Leistungen:

Gestaltung flexibler Arbeitsplätze (new work)

funktionale Elemente, z. B. Theke Touristinformation, Theke Eingangsbereich/ Empfang, Bürgerbüro, Ausgestaltung Trauraum

Raumakustik / Schallschutzmaßnahmen

Möblierung / Ausstattung (Auswahl und Platzierung, ergonomischer Arbeitsplatz)

Arbeitsplatzbeleuchtung / Lichtgestaltung (direkt / indirekt)

Farbauswahl (in Abstimmung mit Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme)

Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme (in Abstimmung mit Farbauswahl)

Berücksichtigung / Einbindung EDV / IT sowie haustechnische Gewerke

Für diese Leistungen waren anrechenbare Kosten i. H. v. 1.245.000 € netto/1.481.550 € brutto geschätzt (ohne Honorar).

Mit Unterstützung der aus Teilen der Belegschaft bestehenden AG-Rathaus hat das Büro Tibo optimiertere/funktionalere Grundrissgestaltungen und Raumaufteilungen ausgearbeitet. Daraus ergibt sich ein größerer Veränderungsbedarf gegenüber dem Bauträgervertrag. Damit einhergehend entstehen entsprechende Mehrkosten über den Bauträgervertrag hinaus, welche in der damaligen Kosteneinschätzung des Planungsbüros aus 2023 aufgrund der Kürze der Zeit und der mangelnden Planungstiefe nicht oder nur unzureichend berücksichtigt wurden.

Zur Historie: 2023 war aufgrund der Kürze der Zeit – zwischen Abgabe des finalen Angebotes der Ifa und der HFA-Sitzung am 30.11.23 lagen nur 9 Tage – konnte eine Prüfung nicht bis ins kleinste Detail durchgeführt werden. Dementsprechend handelt es sich bei den vom Planungsbüro damals ermittelten 2,05 Mio. Zusatzkosten nur um eine Kosteneinschätzung. Einige Positionen wurden zu gering angesetzt und andere, notwendige Elemente sind nicht berücksichtigt. So fehlen z.B. die höheren Kosten für die notwendige Anpassung an einen funktionalen Grundriss, für funktionalere Bürozuschnitte, für die elektronische Schließanlage, für Akustikdecken, die Windfänge beim Bürgerbüro und bei der Tourist-Information.

Für diese Zusatzarbeiten entstehen in einigen Gewerken Mehrkosten.

Diese belaufen sich laut aktueller Kostenaufstellung bei der Ifa auf 417.000 € brutto. Dies ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Verwaltung und Ifa. Die ursprünglichen Mehrkosten betrugen rd. 850.000 €.

Hierbei muss auch berücksichtigt werden, dass seit 2023 eine Kostensteigerung von 12–15% vorliegt.

Die Kostenberechnung des Büros Tibo schließt mit einer Bruttosumme i. H. v. 1.456.306 €.

Die voraussichtlichen Honorarkosten belaufen sich auf rd. 178.500 € brutto, somit Bruttogesamtkosten der Innenarchitektur i. H. v. 1.634.806 €. Auch dies ist das Ergebnis intensiver Verhandlungen zwischen Verwaltung und dem Büro. Die ursprüngliche Kostenberechnung betrug 1.927.760 €.

Des Weiteren kommen noch die Kosten einer elektronischen Schließanlage i. H. v. rd. 50.000 € brutto (geschätzt) hinzu.

Somit belaufen sich die voraussichtlichen Bruttogesamtkosten für den Kauf, Umgestaltung sowie der Innenarchitektur auf 15.361.070 €.

Dem gegenüber steht eine KfW-Förderung i. H. v. 280.600 €.

Somit belaufen sich die aktuell bezifferten, voraussichtlichen Mehrkosten auf rd. 424.070 € brutto gegenüber den 2023 geschätzten 14.656.400 €.

Zu berücksichtigen sind übliche Unwägbarkeiten in der Kostenermittlung vom Kostenrahmen (Planungsphase der Grundlagenermittlung) zu Kostenschätzung/Kostenberechnung (Planungsphase der Vorplanung/Entwurfsplanung) von etwas ca. 20-30%.

Darüber hinaus wurden weitere optionale Ausführungsvarianten durch die Ifa bepreist:

Klimatisierung Haus 3, Erdgeschoss komplett mit TI, Trauraum, Bürgerbüro, Info/Empfang mit Kosten i. H. v. ca. 150.000 € brutto (geschätzt)

Klimatisierung Haus 3, 4. Obergeschoss (Personalraum/Cafeteria) mit Kosten i. H. v. ca. 65.000 € brutto (geschätzt)

Vollklimatisierung beider Häuser: 670.000 € (150.000 € + 65.000 € + weitere 450.000€)

Die Ifa beziffert die Komplettklimatisierung der beiden Häuser auf mindestens 400.000 € brutto zuzüglich Planungskosten in Höhe 50.000 €. Diese Kosten sind zusätzlich zu den bereits oben angeführten Kostenpunkten 1) und 2) zu betrachten.

Im Rahmen des Förderprogrammes „Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude Kommunen (499)“ wurden KfW-Mittel in Höhe 197.000 € für Haus 3 und 83.600 € für Haus 2 bewilligt. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung des KfW40-Standards. Die Verwaltung hat nach Rücksprache mit dem Büro GEWG Bauphysik GmbH die Auswirkung einer Vollklimatisierung auf die bereits bewilligte KfW-Förderung geprüft. Bei einer Vollklimatisierung kann dieser KfW-Standard nicht eingehalten werden, was einen Verlust der bewilligten Förderung zur Folge hätte.

Somit würde eine Vollklimatisierung die Finanzierung um 730.600 € (450.000 € Zusatzkosten + 280.600 € Verlust Förderung) erhöhen.

Eine Vollklimatisierung hätte zudem Auswirkungen auf die Innenarchitektur, da Leitungsführung und Installation nur auf Putz erfolgen kann.

Laut Bauträgervertrag sind die vorgesehenen Wärmepumpen in der Lage, über die Fußbodenheizung eine passive Kühlung von 1 bis maximal 2 Grad Celsius zu gewährleisten.

Für den Bereich der Innenarchitektur wurden durch das Büro Tibo weitere Ausführungsvarianten bepreist:

zusätzlich die Ausführung der Deckensegel in der Tourist-Information (ca. 20.000 € brutto),

zusätzlich die erneute Aufnahme der Begrünung der Balkone und Büroräume in die Ausführungsplanung (ca. 65.000 € brutto),

zusätzlich die Signaletik/Beschilderung mit taktilem Leitsystem (ca. 35.700 € brutto).

Akustik-Deckensegel in den Büros: 150.000€

Auf Grundlage der Ergebnisse aus den Sitzungen der „Arbeitsgruppe Verwaltungsgebäude“ vom 18.11.2025 und vom 14.01.2026 empfiehlt die Arbeitsgruppe dem Verbandsgemeinderat folgende Beschlussfassungen:

1.

die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 424.000 € brutto.

2.

zusätzlich die Umsetzung der Klimatisierung Haus 3 (EG komplett mit 150 T€ und 4. OG mit 65 T€) in Höhe von ca. 215.000 €).

3.

zusätzlich die Ausführung der Deckensegel in der Tourist-Information (ca. 20.000 € brutto).

4.

zusätzlich die erneute Aufnahme der Begrünung der Balkone und Büroräume in die Ausführungsplanung (ca. 65.000 € brutto).

5.

zusätzlich die Signaletik/Beschilderung mit taktilem Leitsystem (ca. 35.700 € brutto).

6.

zusätzlich die Akustik-Deckensegel in den Büros (150.000€)

7.

Angesichts der zu erwartenden Baukosten von 450.000€, des drohenden Verlustes der KfW-Förderung in Höhe 280.600€ sowie der Möglichkeit, das Gebäude um 1-2°C über die Fußbodenheizung zu kühlen, empfiehlt die Arbeitsgruppe keine Vollklimatisierung. Außerdem wäre bei einer Vollklimatisierung mit nicht unerheblichen Betriebs- und Unterhaltungskosten zu rechnen.

Damit betragen die voraussichtlichen und von der Arbeitsgruppe befürworteten Mehrkosten 909.700€ u. die Gesamtkosten rd. 15,566 Mio. €. Ursprünglich lag der Kostenanschlag bei 14,656 Mio. €, also ca. 6% mehr seit 2023.

CDU-Fraktion:

Das neue Verwaltungsgebäude wird als sehr gelungenes und zukunftsfähiges Projekt bewertet, das die gestellten Anforderungen erfüllt. Die Entwürfe wurden als gut ausgearbeitet gelobt. In der Sitzung wurde festgehalten, dass das Ergebnis – auch wenn es nicht in jedem Detail perfekt sein mag – selbst durch einen Neubau auf einer freien Fläche („grüne Wiese“) nicht hätte besser bzw. schneller realisiert werden können. Trotz der Vereinbarung eines Fixpreises kam es zu einer Preissteigerung von circa 6 %. Diese wurde jedoch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern als vertretbar eingestuft. Ein besonderer Dank wurde den Mitarbeitenden Markus Penth und Michael Franzen für ihren Einsatz ausgesprochen. Insgesamt wird das Gesamtkonzept positiv bewertet.

FWG-Fraktion:

Die Umwandlung des ursprünglich als Wohngebäude geplanten Objekts in ein Verwaltungsgebäude wurde als besondere Herausforderung thematisiert. Übergeordnetes Ziel ist es, ein funktionales Gebäude zu schaffen, das den Mitarbeitenden ein angenehmes Arbeitsumfeld bietet. Ein wesentlicher Fokus liegt dabei auf der effektiven Lärmreduzierung in den Büroräumen. In Bezug auf die Finanzen wurde festgehalten, dass Kostensteigerungen zwar grundsätzlich unerwünscht, im vorliegenden Fall jedoch als vertretbar einzustufen sind. Der Anspruch bleibt die Realisierung eines zweckmäßigen und modernen Verwaltungsstandorts.

SPD-Fraktion:

Ein besonderer Dank wurde den beteiligten Mitarbeitenden ausgesprochen. Im Rahmen der Sitzung wurde die geplante Begrünung thematisiert. Die damit verbundenen Mehrkosten wurden als vertretbar eingestuft, sofern eine verantwortungsvolle und pflegeleichte Umsetzung erfolgt. Die Innenarchitektin erläuterte hierzu, dass der Einsatz von konservierten Pflanzen (z. B. Moosbildern) vorgesehen ist. Diese sind pflegeleicht und verbessern sowohl die Raumluft als auch die Akustik maßgeblich. Zudem fördert der Naturbezug das Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Des Weiteren wurde die Eignung des Teppichbodens in Verbindung mit der Fußbodenheizung sowie die Einhaltung der Rettungswege geprüft. Die Innenarchitektin bestätigte, dass der gewählte Teppichboden sowohl zum Heizen als auch zum Kühlen geeignet ist und eine hohe Energieeffizienz aufweist. Er ist zudem stuhlrollengeeignet, allergikerfreundlich und für die notwendige Schalldämpfung in den Büroräumen essenziell. Die Anforderungen an die Rettungswege werden durch die Planung vollständig erfüllt. Zusammenfassend wurde eine positive Grundhaltung gegenüber dem Neubauprojekt geäußert.

GRÜNEN-Fraktion:

Die Fraktion der Grünen schloss sich den Ausführungen der vorangegangenen Sprecher an. Sie bestätigte, dass eine angemessene Begrünung maßgeblich zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz beiträgt. Vor diesem Hintergrund stimmte die Fraktion den damit verbundenen Mehrkosten zu.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt

die Umsetzung der Maßnahme einschließlich der dargestellten Mehrkosten in Höhe von rd. 424.000 € brutto,

zusätzlich die Umsetzung der Klimatisierung Haus 3 (EG und 4. OG, ca. 215.000 €)

zusätzlich die Ausführung der Deckensegel in der Tourist-Information (ca. 20.000 € brutto),

zusätzlich die erneute Aufnahme der Begrünung der Balkone und Büroräume in die Ausführungsplanung (ca. 65.000 € brutto),

zusätzlich die Signaletik/Beschilderung mit taktilem Leitsystem (ca. 35.700 € brutto).

zusätzlich die Akustik-Deckensegel in den Büros (150.000€)

keine Vollklimatisierung

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich

Ja-Stimmen: 34 Nein-Stimmen: 1

8. Grundschulen

8.1. Turnhalle Mehring; Energetische Sanierung

Die Bauantragsunterlagen wurden am 19.12.2025 durch das Büro Bauart4d, Herrn Berndarding der Verwaltung vorgelegt und anschließend über Herrn Bernarding persönlich an die Kreisverwaltung weitergegeben.

Die ersten Ausschreibungen sollen Ende Januar 2026 auf den Markt gehen.

Baulicher Maßnahmenbeginn ist für Anfang der Osterferien (30.03.2026) mit den Rückbau-/Abbrucharbeiten vorgesehen.

8.2. Grundschule Föhren, Energetische Sanierung

Am 08.01.26 fand ein Treffen mit dem Architekturbüro Schuh + Weyer und dem TGA Planungsbüro Weber & Partner statt, wo folgenden Vorgehensweise besprochen wurde:

-

Die Ausschreibungen für die Fassade, Fenster und Dach werden Ende Januar veröffentlich

-

Die Ausschreibungen für Heizung, Sanitär und Elektro werden Mitte Februar veröffentlich

Die restlichen Gewerke werden ebenfalls zeitnah ausgeschrieben, der Augenmerk wurde aktuell auf die Gewerke gelegt, wo höhere Vorlaufzeiten/Lieferzeiten benötigt werden.

Zusätzlich wurden Schnittstellen zwischen den Gewerken besprochen und perspektivisch wird es regelmäßige Jour Fixe Termine geben.

8.3. Grundschule Longuich, Erweiterung

In den Sitzungen des HFA/BA am 23.10.2025 und 26.11.2025 hatte das Büro Metaform bereits die Pläne und Kostenberechnung nach Leistungsphase 2 sowie den Bauzeitenplan für die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule Longuich vorgestellt. Der HFA/BA stimmte diesen Plänen zu.

In der Sitzung wird die Planung und Kostenschätzung der Leistungsphase 3 für die Antragstellung des Bau- und Förderantrages durch die Firma Metaform vorgestellt.

Zur Sicherstellung der Barrierefreiheit für das gesamte Gebäude ist der Einbau eines Aufzuges erforderlich. Technisch besteht die Möglichkeit einen Seilaufzug oder einen Plattformlift nach Maschinenrichtlinie zu errichten. Wirtschaftlicher ist aufgrund der geringeren baulichen sowie Errichtungs-, Wartungs- und Prüfkosten ein Plattformlift nach Maschinenrichtlinie. Die Planer stellen die beiden Varianten mit Kosten in der heutigen Sitzung vor.

Die für die Einreichung des Förderantrages erforderliche hausinterne baufachliche Prüfung wird bis voraussichtlich Ende des Monats abgeschlossen sein.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat stimmt den vorgestellten Plänen mit Kostenschätzung der Leistungsphase 3 für den Erweiterungsbau der Grundschule Longuich zu.

2.

Es soll die Aufzugsvariante „Plattformlift nach Maschinenrichtlinie“ errichtet werden.

3.

Die Planer sollen die Ausschreibungsunterlagen vorbereiten. Nach Erhalt der erforderlichen Genehmigungen wird die Verwaltung beauftragt, die Maßnahme umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 07.01.2026 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten:

Datum

Zuwendungsgeber

Anschrift

Betrag

Zuwendungszweck

19.11.2025

Herr

Sebastian Schlatter

54340 Leiwen

150,00 €

Geldspende:

Freiwillige

Feuerwehr

Leiwen

14.11.2025

Rheinland-

Versicherungen

Markus Stolz

54290 Trier

1.000,00 €

Geldspende:

Freiwillige

Feuerwehr

Föhren

12.12.2025

Brohl Wellpappe

GmbH & Co. KG

56727 Mayen

500,00 €

Geldspende:

Freiwillige

Feuerwehr

Föhren

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Verschiedenes

./.

11. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich

Rechtsangelegenheiten; Sozialhilfe Kreis:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die weitere Verfahrensweise zur Vereinnahmung noch ausstehender Zahlungen seitens des Landkreises.

TOP 3 nicht öffentlich

Rechtsangelegenheiten; Klage Landestransparenzgesetz:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur rechtlichen Unterstützung in einem Klageverfahren.