Für die Ausstellung von Wahlscheinen mit Briefwahlunterlagen ist die Verbandsgemeindeverwaltung am Freitag, 20. März 2026 bis 15:00 Uhr geöffnet.
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann und in den Fällen des § 19 Abs. 2 LWO (Stimmberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind) können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen noch bis zum Tage der Wahl, 15:00 Uhr beantragt werden. Hierzu ist die Verbandsgemeindeverwaltung wie folgt geöffnet:
Samstag, 21. März 2026 von 10:00 – 12:00 Uhr
Sonntag, 22. März 2026 von 12:00 – 15:00 Uhr
Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines und von Briefwahlunterlagen für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Die Wahl dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten übersandt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
Zu weiteren Informationen verweisen wir auf die Wahlbekanntmachung im Amtsblatt vom 13. März 2026.
Nachstehend ist ein Muster des Stimmzettels abgedruckt.