Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Alfons Rodens und in Anwesenheit von Schriftführer/in Michael Franzen findet am 15.02.2024 im Silvanussaal im Winzerkeller, Kirchstraße 41 in Fell eine Sitzung des Ortsgemeinderates Fell statt.
Die Tagesordnung wird um folgende Tagesordnungspunkte erweitert:
6.1 BA Fell Mertesdorfer Straße Fl. 24 Nr. 167: Nachtrag/ Änderung Tektur zur Baugenehmigung
6.2 BA Fell Kirchstraße 48, Fl. 24, Nr. 284; Nutzungsänderung Gewerbe zu Wohnraum, energetische Sanierung und Garagenbau
6.3 BA Fell Auf der Nohr, Fl. 17, Nr. 443
12.5 Änderung zur zusätzlichen Leerrohrverlegung im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes Schumbert/ Mertesdorfer Straße
Beschluss: einstimmig
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
| 1. | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse |
| 2. | Mitteilungen |
2.1 Mitteilung über den Förderaufruf LEADER der LAG Mosel
2.2 Kita Fell; Info zu Änderungen von Finanzierungs- und Fördergrundlagen
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat die Ortsgemeinden mit Schreiben vom 10.01.2024 über aktuelle Veränderungen und Entwicklungen der Finanzierungsgrundlagen der Kindertagesstätten informiert.
Aufgrund der Änderung der Kreisförderrichtlinien wird die durch die Rendatur zu beantragende Kreisförderung voraussichtlich höher ausfallen, was sich positiv auf die Restkostenbeteiligung der Ortsgemeinde auswirken wird.
Des Weiteren wird die Rendatur eine Landesförderung für die anstehende Baumaßnahme, die Erweiterung der 15 Plätze beantragen.
2.3 Sachstand Bedarfsplanung und Kooperation mit den Ortsgemeinden Longuich und Riol
Am 10.01.2024 hat zur Überprüfung der Bedarfsplanung und der Erweiterungs- und Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten Fell, Longuich und Riol ein Gespräch mit Vertretern der jeweiligen Ortsgemeinden, des Kreisjugendamtes, der Betriebsträgerin Kita gGmbH und der Verbandsgemeindeverwaltung stattgefunden.
Hierbei wurde – wie bereits im Juli 2023 vom Kreisjugendamt vorgeschlagen – besprochen, dass die Kindertagesstätten Fell, Longuich und Riol als sog. „Bedarfsgemeinschaften“ betrachtet werden und zukünftig enger miteinander kooperieren sollen.
Man hat sich auf folgende Bedarfsplanung und notwendige Maßnahmen verständigt:
Gesamtbedarf Fell-Longuich-Riol: 290 Plätze, davon Fell:. 115 Plätze (Erweiterung Um 16 Plätze + Umwandlung 20 Unterbringungsplätze), Longuich: 65 Plätze (aktuell keine Maßnahme erforderlich), Riol: 110 Plätze (Erweiterung um 20 Plätze + Umwandlung 10 provisorische Plätze in dauerhafte Plätze.
Die Ortsgemeinden haben sich darauf verständigt, dass durch eine Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Fell, Longuich und Riol zur vorrangigen Aufnahme von Kindern aus den beteiligten Ortsgemeinden und Abrechnung der anteiligen Personal- und Sachkosten ausgearbeitet werden soll.
2.4 Info über Stellenausschreibung Forstwirt/-in für den Forstzweckverband Fell. Die Stelle ist ausgeschrieben.
2.5 Info über Genehmigungsverfügung der KV TR-SAB zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan des FZV Fell für die Haushaltsjahre 2024/2025
2.6 Mitt. VG „Bestandsverzinsung Einheitskasse im HHJ 2023“ v. 24.01.24
2.7 Info über Mehrarbeitskosten für Oberflächenarbeiten im Zuge des Glasfaserausbaus Re. Fa. Ruppert v. 25.01.24. Es sind Mehrkosten in Höhe 1.972,79 € entstanden.
2.8 Info über Genehmigungsbescheide der KV TR-SAB für WEA 4, 5 und 6 in der Gemarkung Waldrach v. 29.12.23
2.9 Einladung zur kirchenmusikalischen Andacht um Frieden mit ukrainischen Musikern am 18.02.24 um 17 Uhr im Pfarrheim in Fell
2.10 Ehrensache; Aufrufschreiben des SWR v. 01.02.24. Vorschläge können bis zur Ortsgemeinderatssitzung am 16.05.24 eingereicht werden.
2.11 Einladung des Pfarrgemeinderates zum Pfarrfest 23.06.24 im Pfarrgarten Fell.
| 3. | Nutzung ortsgemeindeeigener Waldflächen für die Windkraft |
Die Ortsgemeinde Fell hat auf der eigenen Gemarkung Waldflächen an der Grenze zur Gemarkung Riol im Eigentum, die im Flächennutzungsplanung als Vorrangflächen für die Windnutzung dargestellt sind. Die Firma JUWI GmbH hat Interesse bekundet, auf diesen Flächen zwei Windräder zu errichten und hierzu einen Pachtvertrag mit der Gemeinde abzuschließen.
In der Anlage Auszug aus dem Flächennutzungsplan sowie Markierung von zwei Standorten auf den Waldflächen der Ortsgemeinde Fell.
Herr Andreas Adams, Senior Projektleiter Akquise Wind bei JUWI GmbH nimmt an der Sitzung teil, im wird einstimmig Rederecht erteilt und er präsentiert die Leistungen der Firma JUWI GmbH sowie die Entwicklungsperspektiven für diese Waldflächen. An zwei Standorten könnten jeweils ein Windrad mit einer Gesamthöhe von 261m (175m Nabenhöhe und 172m Rotordurchmesser) errichtet werden. Beide Windräder würden zusammen mit den geplanten Windrädern im Windpark Mehring/ Riol mit einem Umspannwerk versehen werden.
Über die möglichen Einnahmen aus Verpachtung dieser Flächen wird nicht berichtet.
Nach eingehender Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
1. Beschluss:
Die Ortsgemeinde Fell hat grundsätzlich Interesse, ihre Waldflächen für die Windkraftnutzung zu verpachten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich, 12 x ja, 2 x nein, 1 x Enthaltung
2. Beschluss:
Die Pachtkonditionen sollen vom Ortsbürgermeister gemeinsam mit der Verwaltung erkundet werden, so dass in einer der nächsten Sitzungen über einen konkreten Vertrag beraten und entschieden werden kann.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich, 12 x ja, 2 x nein, 1 x Enthaltung
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 12 Nein-Stimmen: 2 Enthaltungen: 1
| 4. | Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 |
Die Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen hat. Teil dieser Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Er bildet die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde. Im Haushaltsplan enthalten sind alle für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen, Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Der Haushaltsplan besteht aus dem Ergebnis- und dem Finanzhaushalt, den Teilhaushalten sowie dem Stellenplan.
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes hat seit der Zuleitung an den Gemeinderat zur Einsichtnahme durch die Einwohner öffentlich ausgelegen. Es wurden keine Vorschläge von Einwohnern eingereicht.
Haushaltsrede 2024
Ortsbürgermeister Rodens:
„Sehr geehrte Ratsmitglieder und Beigeordnete,
werte Gäste,
der Ihnen heute vorliegende Haushaltsplanentwurf 2024 der Ortsgemeinde Fell hat - neben den gesetzlichen Vorgaben - die vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse sowie den am 02.11.2023 beschlossenen Investitionsplan zur Grundlage. Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 31.01.2024 den vorliegenden Entwurf beraten.
Ich bedanke mich bei Frau Hilgert und den zuarbeitenden Fachbereichen der VG-Verwaltung und den VG-Werken für die Vorarbeit zum Aufstellen des hier vorliegenden Haushaltsentwurfes für das Jahr 2024.
Schauen wir nun auf die Zahlen des Haushaltsjahres 2024. Dazu übergebe ich das Wort an Frau Hilgert von der Verbandsgemeindeverwaltung.“
Frau Hilgert:
„Der vorliegende Entwurf hat ab dem 01.02.2024 öffentlich ausgelegen. In der 14-tägigen Frist und zur heutigen Sitzung wurden keine Vorschläge eingereicht.
(Seite 1) Der Ergebnishaushalt für das Haushaltsjahr 2024 enthält:
Der Ergebnishaushalt ist damit nicht ausgeglichen. Unter Berücksichtigung der Summe der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres wird hingegen ein positives Gesamtergebnis erreicht.
(Seite 12) Um den v.g. Fehlbetrag richtig einzuordnen ist darauf hinzuweisen, dass der Ergebnishaushalt auch die nicht auszahlungswirksamen Aufwendungen in Form von Abschreibungen und Rückstellungen enthält. Dieser Aufwand beträgt im Jahr 2024 netto, d.h. nach Abzug der Sonderpostenauflösungen rd. 192.000 €. Des Weiteren sind auch einmalige Aufwendungen für Unterhaltungsmaßnahmen etc. bei verschiedenen Leistungen enthalten. Die größten Positionen sind:
(Seite 21) Der Finanzhaushalt weist inklusive der Änderungen im Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen für das Jahr 2024 einen Überschuss in Höhe von 32.362 € aus (s. Pos. F 23). (Seite 22) Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungsleistungen in Höhe von 148.700 € (s. Pos. F36) verbleibt somit ohne Berücksichtigung des investiven Bereichs ein Fehlbetrag von insgesamt 116.338 €.
Damit ist der Finanzhaushalt ebenfalls nicht ausgeglichen. Unter Berücksichtigung der Summe der fünf Haushaltsvorjahre und des Haushaltsjahres wird hingegen auch im Finanzhaushalt ein positives Gesamtergebnis erreicht.
(Investitionsübersicht s. Seite 17; Seite 21) Im Jahr 2024 sollen Investitionen in Höhe von 1.484.000 € (s. Pos. F 32) getätigt werden.
Nach Abzug der Zuwendungs- und Beitragszahlungen verbleibt ein Fehlbetrag in Höhe von 205.730 € (s. Pos. F 33). Hier ist eine entsprechend hohe Entnahme aus den liquiden Mitteln vorgesehen.
Auf die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Planwerkes möchte ich etwas näher eingehen:
(Seiten 14 sowie 119 -120) Die Grundsteuer A wurde mit 14.000 € veranschlagt. Bei der Grundsteuer B werden 215.000 € erwartet.
Der Planansatz der Gewerbesteuereinnahmen beläuft sich nach Maßgabe der vorliegenden Grundlagenbescheide auf 283.000 €. Die Gewerbesteuerumlage wird mit 29.000 € angesetzt. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist nach Maßgabe und Vorgaben des Landes mit 1.051.000 € anzusetzen und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.000 € verringert.
Die Ortsgemeinde Fell erhält Schlüsselzuweisungen A vom Land in Höhe von 1.060.000 € sowie Schlüsselzuweisungen B in Höhe von 44.200 €.
Die Umlagegrundlagen für die Berechnung der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage sind gegenüber dem Vorjahr auf 1.774.099 € gestiegen.
Bei der Kreisumlage wurde ein Hebesatz von 43,00 % vorausgesetzt. Aufgrund der höheren Umlagegrundlage steigt die Kreisumlage auf rd. 1.193.000 €.
Der Doppelhaushalt der Verbandsgemeinde Schweich sieht für das Jahr 2024 einen Hebesatz von 25,00 % vor. Die Verbandsgemeindeumlage wird im Haushaltsjahr 2024 mit 694.000 € veranschlagt. Hier ist allerdings anzumerken, dass neben der Verbandsgemeindeumlage noch eine „Sonderumlage für Grundschulen“ zu entrichten ist. Diese beläuft sich auf rd. 263.000 €.
Bezüglich der Verschuldung und dem zu leistenden Schuldendienst ist Folgendes festzuhalten:
Die Zinsausgaben werden für das Jahr 2024 rd. 48.900 € betragen. Für ordentliche Tilgungen sind rd. 148.700 € aufzubringen. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt rd. 715 €.
Nun möchte ich zum investiven Teil des Finanzhaushaltes übergehen. Neben der Veranschlagung von Mitteln für einige Kleinmaßnahmen ist dieser geprägt von großen bzw. größeren Baumaßnahmen, auf die ich noch im Einzelnen eingehen werde. Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt 1.484.000 €. Zur Finanzierung aller geplanten Maßnahmen ist nach Abzug der Zuwendungs- und Beitragszahlungen sowie Grundstücksverkaufserlösen eine Entnahme aus den liquiden Mitteln in Höhe von 205.730 € vorgesehen.
Um welche Maßnahmen es sich im Einzelnen hierbei handelt, können Sie, sehr geehrte Ratsmitglieder, der Investitionsübersicht auf Seite 17 des Planentwurfes entnehmen.
Aus den vielen aufgeführten Maßnahmen sticht im Jahr 2024 die Erschließung des Baugebietes „Im mittelsten Berg“ mit rd. 253.000 € hervor. Auch im Bereich der Straßen und der Dorferneuerung sind Investitionen von rd. 916.000 € geplant.
Das geplante Investitionsvolumen beinhaltet folgende wesentliche Maßnahmen:
(Seite 37) Aus dem Verkauf der restlichen Grundstücke im Neubaugebiet in Fastrau wird im Haushaltsjahr 2024 mit einem Erlös von 386.000 € gerechnet. Zusätzlich werden Einnahmen aus Grundstücksverkäufen im Baugebiet „Im mittelsten Berg“ in Höhe von 377.000 € erwartet.
Des Weiteren sind für den Grunderwerb für alternative Energieanlagen 100.000 € vorgesehen. Für den Erwerb unbebauter Grundstücke werden insgesamt 25.000 € veranschlagt.
Für die erstmalige Erschließung mit Kanal und Wasser sowie Vermessungskosten im Baugebiet „Im mittelsten Berg“ werden 253.000 € veranschlagt.
(Seite 40) Für den Bauhof werden für sonstige Gerätschaften und/oder Maschinen 5.000 € bereitgestellt.
(Seite 59) Die Ortsgemeinde Fell beteiligt sich an den Kosten für den Umbau der Kindertagesstätte. Für das Haushaltsjahr 2024 wird ein Restbetrag in Höhe von 40.000 € vorgesehen. Im Rahmen der Umsetzung des Kita-Zukunftsgesetzes sind weitere Baumaßnahmen erforderlich, die mit 50.000 € im Haushaltsjahr 2024 neu veranschlagt werden.
Im Bereich der Gemeindestraßen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
(Seite 77) Für den Ausbau der Straße „Auf der Acht“ werden Baukosten in Höhe von 741.000 € aufgewendet. Die Beiträge und Landeszuwendungen belaufen sich auf voraussichtlich 340.000 €.
(Seite 79) Für den Ausbau der Zuwegung zur Grundschule „Im Brühl“ werden Kosten in Höhe von 80.000 € sowie eine Zuwendung seitens der VG in Höhe von 33.000 € veranschlagt.
(Seite 79) Für die Erschließung des Neubaugebietes „Oberer Frieden“ in Fastrau wird für das Haushaltsjahr 2024 mit Restkosten in Höhe von 70.000 € gerechnet. Erschließungsbeiträge werden in Höhe von 95.000 € vorgesehen.
Die weiteren Einzelmaßnahmen und deren Finanzierung bitte ich deshalb der bereits angesprochenen Investitionsübersicht auf Seite 17 zu entnehmen.
Im vorliegenden Haushaltsplanentwurf sind im Nachgang der Erörterungen im Rahmen der HFA-Sitzung noch folgende Änderungen/Ergänzungen vorzunehmen:
(Seite 7) In der Aufstellung 2.2. ist beim Haushaltsjahr 2023 noch der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus dem Jahr 2022 aufgeführt. Der korrekte Betrag ist auf Seite 149 aufgeführt und beträgt 511.462,49 €. Die Tabelle 2.2 ist dementsprechend zu korrigieren.
(Seite 2) Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird in der Haushaltssatzung mit 0,00 € ausgewiesen. Da in die Liquiditätsplanung jedoch auch die Entwicklung des Liquiditätsbestandes der vergangenen fünf Jahre mit einzurechnen ist, ist eine Anpassung dieses Betrages notwendig. Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse belief sich in den vergangenen fünf Jahren auf 182.131,04 €. Unter Berücksichtigung von 5 % der Summe der ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen im Finanzhaushalt des Planjahres 2024 ergibt sich somit ein Betrag in Höhe von rund 340.000,00 €.
(Seite 22, Position F 41) Eine Planung der durchlaufenden Gelder aus Vorsteuer und Umsatzsteuer für das Besucherbergewerk ist rechtlich nicht notwendig und kann gestrichen werden.
(Seite 22, Position F 36) Die liquiden Mittel reichen aus, um den Kredit Nr. 50 (Stand zum 01.01.2024: 75.923,97 €) nach Ablauf der Zinsfestschreibung zum 30.09.2024 außerplanmäßig zu tilgen. Diese Tilgung soll zusätzlich in die Planung aufgenommen werden.
Anlässlich der Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss wurde mitgeteilt, dass die Tür zum Jugendraum in 2024 ausgetauscht werden soll. Die Kosten werden auf 5.000 € geschätzt. Sofern gewünscht, kann diese Position noch in die endgültige Haushaltsplanung aufgenommen werden.
Im Rahmen der Ortsbegehung anlässlich der Erschließung des Gewerbegebietes „Im Schumbert“ wurde angeregt, ein zusätzliches Leerrohr seitens der Ortsgemeinde zu verlegen. Die Kosten würden sich auf rund 20.000 € belaufen. Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ortsgemeinderates könnte diese Position ebenfalls noch in den Haushaltsplan aufgenommen werden.
Damit möchte ich schließen, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und übergebe das Wort an den Vorsitzenden.“
Im Anschluss setzt Ortsbürgermeister Rodens die Haushaltsrede fort.
Ortsbürgermeister Rodens:
„Ich bedanke mich bei Frau Hilgert für die Vorstellung des Haushaltsplanes der OG Fell für das Jahr 2024. Liebe Ratsmitglieder und Beigeordnete, liebe Gäste, ich denke, dass wir mit dem Aufstellen des hier vorliegenden und für mich im Amt des Ortsbürgermeisters letzten Haushaltplanes ein solides Werk erarbeitet haben, um die Ortsgemeinde Fell und den Ortsteil Fastrau weiterzuentwickeln und unsere Gemeinde und den Ortsteil, sowohl für die Bürgerschaft, als auch für unsere Gäste und Besucher noch attraktiver zu gestalten und die Infrastruktur weiter zu verbessern.
Trotz unausgeglichenem Haushalt in diesem Jahr ist die Bilanz der vergangenen Jahre dennoch positiv und die Gemeinde kann voller Zuversicht, auch in finanzieller Hinsicht in die Zukunft blicken.
Gemeinsam haben wir zahlreiche große und kleine Vorhaben auf den Weg gebracht und damit in die Zukunft von Fell und Fastrau investiert. Die aufgestellten Investitionspläne waren zwar ambitioniert, aber dennoch zurückhaltend und realisierbar und konnten – wo immer möglich – auch umgesetzt werden.
Mit den vorhandenen liquiden Mitteln bleibt uns ein Polster, mit dem wir den diesjährigen Haushalt ausgleichen, auf Unvorhersehbares reagieren und somit dauerhaft handlungsfähig bleiben.
Ich danke Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten 10 Jahren meiner Amtszeit. Ebenfalls danke ich ausdrücklich und in besonderem Maße unseren Gemeindebediensteten, die in all den Jahren für uns alle da waren und Großartiges geleistet haben und dies auch in Zukunft tun werden! Ich wünsche bereits jetzt meinem Nachfolger bzw. meiner Nachfolgerin auf der Basis des heutigen Haushaltsplanentwurfes viel Erfolg und gutes Gelingen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und stelle den hier vorliegenden Haushaltsplan zur abschließenden Beratung und Verabschiedung.“
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird einschließlich Haushaltsplan und Stellenplan entsprechend der in der Anlage ersichtlichen Fassung inkl. der in der heutigen Sitzung vorgeschlagenen Änderungen/Ergänzungen beschlossen.
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 1
| 5. | 1. Änderung des Bebauungsplanes "Im Flürchen und Gartenstraße"; Änderungsbeschluss |
Das Ratsmitglied Uwe Spanier rückt aufgrund Eigeninteresses vom Tisch ab und nimmt nicht an Diskussion und Abstimmung teil.
Die Eigentümer des Grundstücks Flur 13 Nr. 186 haben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Flürchen und Gartenstraße“ den Anbau eines Geräteunterstandes beantragt. Die Kreisverwaltung sieht sich aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht in der Lage, diesen Anbau zu genehmigen. Die Eigentümer haben daher mit beigefügtem Schreiben die Änderung des Bebauungsplanes beantragt und den Planer Egbert Sonntag, dem einstimmig Rederecht erteilt wird, mit den erforderlichen Planungsleistungen beauftragt. Als weitere Anlage ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan mit der vorgeschlagenen Abgrenzung des Änderungsbereichs beigefügt. Herr Sonntag, dem einstimmig Rederecht erteilt wird, stellt das Vorhaben und die erforderlichen Änderungen in der Sitzung vor und beantwortet aufkommende Fragen. Die Kosten des Änderungsverfahrens übernehmen die Antragsteller.
1. Beschluss:
Die Änderung des Bebauungsplanes „Flürchen und Gartenstraße“ wird beschlossen (Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich, 11 x ja, 1 x nein, 2 x Enthaltung
2. Beschluss:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden soll durchgeführt werden, um Hinweise zu erhalten, die bei der Erstellung des Entwurfs für die Offenlage verwertet werden.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich, 11 x ja, 3x Enthaltung
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 2
| 6. | Bauanträge, Bauvoranfragen und sonstige Bauangelegenheiten |
| 6.1. | Bauantrag; Flur 24, Nr. 167 |
Beschluss: Die Ortsgemeinde Fell erteilt uneingeschränktes Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 6.2. | Bauantrag; Flur 24, Nr. 284 |
Beschluss: Die Ortsgemeinde Fell erteilt uneingeschränktes Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 6.3. | Bauantrag; Flur 17, Nr. 443 |
Beschluss: Die Ortsgemeinde Fell erteilt uneingeschränktes Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 7. | Sportstättenförderprogramm "Land in Bewegung" |
Das Ministerium des Innern und für Sport d. Landes RLP hatte für die Jahre 2022/2023 ein neues Pilot- Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ aufgelegt. Dieses Sportstättenförderprogramm wird im Jahr 2024 fortgeführt.
Gefördert werden Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Sanierungen von kleinen Sport- und Bewegungsanlagen im Freien, die überwiegend für sportliche Nutzung bestimmt sind. Z.B. Fitness-, Kletter- und Motorikparcours, Calisthenics-Parks, Kleinspielfelder wie Bolz-, Basketball- oder Volleyballplätze, Skateranlagen, oder auch Bouleplätze. Spielplätze können nicht gefördert werden.
Förderfähig sind nur Sportanlagen, die überwiegend dem Vereins- und Breitensport bzw. sonstigen privaten Sporttreibenden zur Verfügung stehen. Nicht förderfähig sind Maßnahmen, die überwiegend der schulischen Nutzung dienen.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten pro Maßnahme dürfen 75.000 EUR nicht übersteigen. Die Untergrenze liegt bei 10.500 EUR.
Die Förderquote beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten. Frist zur Einreichung von Anträgen ist der 30.04.2024. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Im Vorfeld der Antragsstellung muss geklärt werden, wie sich der Bedarf darstellt (Stichwort Nutzungskonzept). Zu diesem Zweck muss die für den Landkreises Trier-Saarburg zuständige Bewegungsmanagerin des Landes, Frau Karin Geiben, eingebunden werden. Der Antrag muss von der Bewegungsmanagerin mit einer positiven Stellungnahme bewertet werden.
Wie oben erwähnt, werden öffentlich zugängliche Skateranlagen gefördert. Es bestünde somit die Möglichkeit, eine Zuwendung für die im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straße „Zuwegung Im Brühl“ geplante Skateranlage zu beantragen. Hierzu hat die Verwaltung beim zuständigen Fördermittelgeber angefragt, ob es förderschädlich ist, wenn eine solche Anlage nur verschraubt und nicht einbetoniert werden würde. Die Antwort des Fördermittelgebers war, dass grundsätzlich nur solche Anlagen gefördert werden, welche fest mit dem Erdboden verbunden, also einbetoniert sind. Im hiesigen Fall könnte eventuell eine Ausnahme gemacht machen. Dies kann der Fördermittelgeber allerdings erst nach Vorlage der Unterlagen (Skizze, Kosten etc.) entscheiden.
Die Verwaltung wird beauftragt, für die geplante mobile Skateranlage „Im Brühl“ einen Antrag auf Zuwendung aus dem Sportstättenförderprogramm „Land in Bewegung“ zu stellen. Sollte eine Förderung durch „Land in Bewegung“ nicht möglich sein, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob eine Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm oder dem Investitionsstock in Frage kommt.
einstimmig
| 8. | Baugebiet Im Mittelsten Berg - Vermessung der Baugrundstücke |
Es wird Bezug genommen auf die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 02.11.2023, TOP 6 nichtöffentlich.
Alle im Plangebiet liegenden Flurstücke sind zwischenzeitlich im Alleineigentum der Ortsgemeinde Fell, so dass im nächsten Schritt die Teilungsvermessung beschlossen werden kann.
Mit den 3 Rückkäufern wurden in der Folge nochmal Gespräche geführt. Das aktuelle Gespräch fand am 14.02.2024 statt.
Der Entwurf der möglichen Vermessung liegt zur heutigen Sitzung vor (Anlage 1).
Die Vermessungskosten belaufen sich gemäß Angebot vom 13.09.2023 auf ca. 11.370,00 Euro netto, zuzüglich der Übernahmegebühr von 2.180,00 Euro (bei der Übernahmegebühr wird keine Umsatzsteuer festgesetzt).
Entsprechende Haushaltsmittel sind unter 04/11420.1421 Proj. 804 veranschlagt.
Der Ortsgemeinderat Fell beschließt die Vermessung des Baugebietes „Im Mittelsten Berg“ gemäß Anlage.
Das Vermessungsbüro Sebastiani wird entsprechend beauftragt.
Die Kosten der Vermessung trägt die Ortsgemeinde Fell.
einstimmig
| 9. | Nachwahl; Mitglied Haupt- und Finanzausschuss Fell |
Das Mitglied des Haupt- und Finanzausschusses Fell, Herr Otmar Hennen hat sein Mandat im o. g. Ausschuss niedergelegt. Hier muss eine Nachwahl erfolgen.
Ersatzleute werden auf Vorschlag der politischen Gruppe, von der das ausgeschiedene Ausschussmitglied (bzw. Stellvertreter) vorgeschlagen worden war, durch Mehrheitswahl gewählt (§ 45 Abs. 1 Satz 5 GemO). Somit obliegt bei der o. g. Nachwahl das Vorschlagsrecht bei der WG Becker-Fraktion.
Die Wahlen sind grundsätzlich geheim durchzuführen, sofern nicht der Rat etwas anderes beschließt (§ 40 Abs. 5 GemO).
Gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei Wahlen.
Der Ortsgemeinderat Fell stimmt dem Vorschlag der WG Becker-Fraktion für die Nachwahl des Mitgliedes im Haupt- und Finanzausschuss Fell zu. Als neues Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss wird Frau Alexandra Brosche gewählt. Stellvertreter wird Herr Wilfried Dücker sein.
einstimmig
| 10. | Stein & Wein Panorama-Erlebnisweg; Antrag zum Aufstellen von 2 Hinweistafeln auf Gemeindegrundstücken |
Der Feller Maximiner Wein e.V. beabsichtigt, Übersichtstafeln am Stein & Wein Panorama-Erlebnisweg anzubringen. Diese Tafeln sind mitunter Voraussetzung dafür, dass der Stein & Wein Panorama-Erlebnisweg Fell als Premium-Wanderweg zertifiziert und in Kürze als Seitensprung dem Moselsteig angeschlossen wird.
Die Tafeln sollen zum einen am Zuweg vom Herrenwald L150 und zum anderen am Zaun des Wasserspielplatzes Im Brühl durch den Feller Maximiner Wein e.V. angebracht werden. Die Kosten für die Maßnahme übernimmt der Feller Maximiner Wein e.V.
Der Ortsgemeinderat Fell bedankt sich beim Feller Maximiner Wein e.V. für deren Engagement.
Beschluss: Dem Antrag des Feller Maximiner Wein e.V. wird stattgegeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 11. | Neufestsetzung der OD-Grenze, hier: L 150 Im Pätsch |
Die Festsetzung der OD-Grenzen an klassifizierten Straßen obliegt dem Straßenbaulastträger; in der Regel wird diese Aufgabe vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) wahrgenommen.
Der LBM teilt dazu mit, dass der Wohnhausneubau Im Pätsch 1 und dessen Erschließung zur L150 die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze erforderlich macht. Es ist eine Vorverlegung der OD-Grenze um ca. 70 m vorgesehen.
Gemäß § 12 Abs. 7 Landesstraßengesetz Rhld.-Pfalz (LStrG) muss die betroffene Ortsgemeinde der Festsetzung/Änderung zustimmen.
Der Neufestsetzung der OD-Grenze L 150, wie vom LBM vorgesehen, wird zugestimmt.
einstimmig
| 12. | Vergabeangelegenheiten |
| 12.1. | Erweiterung der Straßenbeleuchtung, Im Herrengarten |
Im Rahmen der Umstellung der Stromversorgung von Freileitung auf Kabelnetz ist die Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der Straße „Im Herrengarten“ geplant. Hierbei soll eine Mastleuchte installiert werden, die an einem Peitschenmast angebracht wird. Da in diesem Bereich ein großer Leuchtenabstand vorhanden ist, können durch die Montage der neuen Leuchte Synergieeffekte genutzt werden.
Der Ortsgemeinderat Fell beschließt, unter Vorbehalt der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht, die Westenergie AG Trier mit der Erweiterung der Straßenbeleuchtung gemäß Angebot vom 16.01.2024 zum Bruttopreis von 2.303,96 € zu beauftragen.
Dabei muss jedoch seitens der Westenergie AG Trier sichergestellt werden, dass die Zufahrt der Anwohner zu ihren Grundstücken weiterhin gewährleistet sein muss.
einstimmig
| 12.2. | Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung, Moselstraße |
Im Rahmen der Umstellung der Stromversorgung von Freileitung auf Kabelnetz ist die Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung in der „Moselstraße“ geplant. Hierbei sollen zwei Mastleuchten installiert werden, die an Peitschenmasten angebracht werden. Da durch die zuvor genannte Umstellung eine Seilleuchte im Bereich der Moselstraße entfällt, ist es hier notwendig, um eine Ausleuchtung nach der derzeit gültigen DIN zu gewährleisten, zwei neue Leuchten aufzustellen.
Der Ortsgemeinderat Fell beschließt, unter Vorbehalt der Genehmigungsverfügung der Kommunalaufsicht, die Westenergie AG Trier mit der Erneuerung und Erweiterung der Straßenbeleuchtung gemäß Angebot vom 16.01.2024 zum Bruttopreis von 4.951,07 € zu beauftragen.
einstimmig
| 12.3. | Sicherheitseinrichtung Besucherbergwerk Fell; Ersatzbeschaffung Korbtrage |
Bei einer von der Freiwilligen Feuerwehr Fell am 12.10.2023 durchgeführten Rettungsübung im Besucherbergwerk stellte sich heraus, dass die vorhandene Trage aufgrund von Materialermüdung nicht mehr benutzbar ist. Es muss eine neue Trage angeschafft werden. Hier bietet sich eine Korbtrage an.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat Fell beschließt die Anschaffung einer Korbtrage für das Besucherbergwerk Fell.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 12.4. | Sicherheitseinrichtung Besucherbergwerk Fell; Neuanschaffung eines Nottelefons inkl. Kabel und Aufbewahrungsschrank |
Bei derselben Übung der Freiwilligen Feuerwehr Fell am 12.10.2023 stellte sich ebenfalls heraus, dass es keine Telefonverbindung vom Hauptverteiler zum Mundloch Grube Barbara gibt. Dies hat zur Folge, dass im Falle eines Unfalls keine Informationen für das Rettungspersonal nach außen transportiert werden können, ohne dass jemand hin und her läuft. Mobiltelefone funktionieren nicht im Bergwerk, da keine Funkverbindung hergestellt werden kann.
Abhilfe würde an dieser Stelle ein Nottelefon im Ausgangsbereich der Grube Barbara und eine Telefonleitung zum Eingang Grube Babara schaffen. Dieses Telefon sollte in einem beheizten Aufbewahrungsschrank untergebracht werden.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat Fell beschließt die Anschaffung eines Nottelefons inkl. Kabel und beheizbarem Aufbewahrungsschrank für das Besucherbergwerk Fell.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
| 12.5. | Auftrag Leerrohrverlegung im Zuge Erschließung Gewerbegebiet Im Schumbert |
Dem Ortsgemeinderat Fell liegt ein Angebot der Firma Westenergie Netzservice GmbH zur Verlegung eines Leerrohres im Baugebiet "Im Schumbert" über 19.619,53 € brutto vor.
Das Angebot umfasst die Lieferung eines Leerrohres DIN125, die Verlegung auf einer Strecke von 250m und anteilige Erdarbeiten am Graben der Versorgungsleitung. Dieses Leerrohr, das v.a. für die Verlegung von Telekommunikationsleitungen gedacht ist, könnte von Westenergie bei der Umsetzung des Gewerbegebietes Im Schumbert verlegt werden. Sollten diese Arbeiten nachträglich durchgeführt werden, ist mit höheren Kosten zu rechen.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat Fell befürwortet die Verlegung des Leerrohres im Zusammenhang mit dem Gewerbegebiet Im Schumbert. Die Kosten in Höhe v. rd. 20.000 € sollen in den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 aufgenommen werden. Jedoch soll seitens der Bauabteilung der VG ein Alternativangebot der bauausführenden Firma Bauer eingeholt und – sofern dies günstiger ist – der Verlegeauftrag für das zusätzliche Leerrohr an diese vergeben werden. Hierzu wird der Ortsbürgermeister ermächtigt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich
Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 4 Enthaltungen: 1
| 13. | Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen |
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| 14. | Verschiedenes |
| - | Aus dem Ortsgemeinderat wird die Frage gestellt, wann die Begrünung für das Baugebiet „Oberer Frieden“ ausgeschrieben wird. Ortsbürgermeister Rodens teilt mit, dass die Verwaltung und das Ingenieurbüro Igr derzeit mit der Sache beschäftigt sind. |
| - | Aus dem Ortsgemeinderat wird die Frage gestellt, wann der Straßenausbau der Straße „Auf der Acht“ fortgeführt wird. Ortsbürgermeister Rodens teilt mit, dass hierzu noch kein genaues Datum genannt werden kann, jedoch soll – je nach Witterung – in den nächsten 2-3 Wochen mit der Fortführung begonnen werden. |
| - | Es wird auf den schlechten Zustand viele Straßen hinsichtlich Rissebildung und Senkungen in Fell hingewiesen. Ortsbürgermeister Rodens teilt mit, dass die Gemeindearbeiter eine Bestandsaufnahme der schlechten Straße machen werden und die Verwaltung danach beauftragt wird, Angebote zur Risse- und sonstiger Sanierung einzuholen. |
| - | Ein Anwohner hat in der Straße „Im Frievel“ zwei Bäume in Pflanzkübeln auf einen öffentlichen Parkplatz gestellt und diesen somit blockiert. Die Ordnungsbehörde wird beauftragt, sich dieser Sache anzunehmen. |