Unter dem Vorsitz des geschäftsführenden Ortsbürgermeisters Rudolf Körner (Vorsitz bis einschließlich TOP 2) sowie des neu gewählten Ortsbürgermeisters Dr. Wolfgang Lößlein und in Anwesenheit von Schriftführer/in Carolin Spieles findet am 12.03.2025 im Gemeindehaus, Kapellenstraße 1 in Schleich eine Sitzung des Ortsgemeinderates Schleich statt.
In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:
öffentlich
1. Mitteilungen
Besonders am Herzen lagen mir folgende Projekte:
| - | Erschließung des Baugebietes „Auf dem Flur“ |
| - | schnelles Internet |
| - | zunächst als Funklösung bis 1Mbit/s |
| - | dann DSL bis 100 Mbit/s |
| - | heute Glasfaser im gesamten Ort bis 1.000 Mbit/s |
| - | Neubau des Gemeindehauses |
| - | Solaranlagen I und II und die hieraus resultierenden laufenden Einnahmen für die Kasse der Ortsgemeinde |
Zum Ende meiner Amtszeit als Ortsbürgermeister beträgt die Kredit-Verschuldung je Einwohner 880,86 €. Zu Beginn dieses Jahres verzeichnet die Gemeinde ein Guthaben in Höhe von 130.000,00 € bei der Verbandsgemeindekasse Schweich.
Das macht mir den Abschied leichter, sehe ich doch die Gemeinde auf einem guten Weg in die Zukunft.
Ich bedanke mich bei allen, die mich in den vielen Jahren hier im Rat und im Dorf begleitet haben.
Als letzte Amtshandlung und damit es auch weitergeht, rufe ich den TOP 2 „Wahl Ortsbügermeister/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt“ auf.
2. Wahl Ortsbürgermeister/in, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Für die Durchführung der Wahlen ist ein Wahlvorstand/ Wahlausschuss zu bilden. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens zwei von ihm beauftragten Ratsmitgliedern.
Der Vorsitzende Rudolf Körner beauftragt folgende Ratsmitglieder:
Stefan Drockenmüller und Lars Gerneck
Da zur Wahl der/ des Ortsbürgerneister/in/s keine Bewerbung eingereicht wurde, hat der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister nach den Bestimmungen der §§ 53 Abs. 2 und 40 GemO zu wählen.
Das Ratsmitglied Peter Faber schlägt für die Wahl der/s Ortsbürgermeisterin/s folgende Person vor:
Ratsmitglied und Erster Beigeordneter Dr. Wolfgang Lößlein
Der Vorsitzende stellt fest, dass folgender Vorschlag für die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/s gemacht wurde: Dr. Wolfgang Lößlein
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
Die durchgeführte Wahl hat bei 5 stimmberechtigten Ratsmitgliedern und 5 abgegebenen Stimmzetteln folgendes Ergebnis:
4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Rudolf Körner stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Dr. Wolfgang Lößlein zum Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Schleich gewählt wurde.
Herr Dr. Wolfgang Lößlein nimmt die Wahl an und bedankt sich bei den Ratsmitgliedern für das entgegengebrachte Vertrauen verbunden mit dem Wunsch für eine gute Zusammenarbeit mit dem Rat und den Beigeordneten.
Anschließend nimmt der geschäftsführende Ortsbürgermeister Rudolf Körner die nach den Bestimmungen des § 54 GemO vorgeschriebene Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt des Ortsbürgermeisters vor. Dafür trägt er den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Dr. Wolfgang Lößlein aus.
Der neu gewählte Ortsbürgermeister Dr. Wolfgang Lößlein spricht ein herzliches Dankeschön an seinen Vorgänger Rudolf Körner für sein großes jahrzehntelanges Engagement für die Ortsgemeinde aus. Er hat die Digitalisierung im Ort vorbildlich vorangebracht, der Neubau des Bürgerhauses war eines seiner Herzensprojekte und er hinterlässt insgesamt ein sehr gut „bestelltes Feld“. Er dankt ihm bereits jetzt für die sicherlich sehr gute Einarbeitung in das Amt des Ortsbürgermeisters und für die im Vorfeld zugesicherte Unterstützung. Der Ortsbürgermeister spricht Rudolf Körner seinen großen Respekt für seine besondere Lebensleistung aus. Da Herr Dr. Lößlein beruflich sehr eingespannt ist, sollen gewisse Aufgaben an die Beigeordneten verteilt werden. Für diese zugesicherte Mithilfe bedankt sich der Vorsitzende bereits im Voraus.
Der neu gewählte Ortsbürgermeister Dr. Wolfgang Lößlein stellt fest, dass er mit der Ernennung als Ortsbürgermeister als gewähltes Ratsmitglied aus dem Ortsgemeinderat ausgeschieden ist. Ebenso verliert er sein Amt des Ersten Beigeordneten.
Alsdann wird aufgrund des Wahlergebnisses Herr Josef Schu als Ersatzperson in den Ortsgemeinderat einberufen.
Herr Josef Schu ist bereits als Beigeordneter tätig und sitzt am Sitzungstisch. Er wird von Herrn Dr. Wolfgang Lößlein als neues Ratsmitglied per Handschlag verpflichtet.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Dr. Wolfgang Lößlein zum Ortsbürgermeister.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
3. Wahl Erste/r Beigeordnete/r, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Herr Dr. Wolfgang Lößlein wurde soeben zum Ortsbürgermeister ernannt. Somit muss ein/e neue/r Erste/n Beigeordnete/r vom Ortsgemeinderat gewählt werden.
Die Wahl erfolgt durch Stimmzettel in geheimer Abstimmung in öffentlicher Sitzung (§ 40 Abs. 5 GemO). Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht bei Wahlen.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen erhält. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen bei der Feststellung der Stimmenmehrheit nicht mit (§ 40 Abs. 2, 3 GemO).
Der Beigeordnete Josef Schu schlägt Herrn Peter Faber für die Wahl zum Ersten Beigeordneten vor.
Der Vorsitzende Dr. Wolfgang Lößlein stellt fest, dass folgender Vorschlag für die Wahl der/ des Ersten Beigeordneten gemacht wurde: Peter Faber
Die durchgeführte geheime Wahl hatte bei 5 stimmberechtigten Ratsmitgliedern und 5 abgegebenen Stimmzetteln folgendes Ergebnis:
4 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung
Ortsbürgermeister Dr. Wolfgang Lößlein stellt unter Hinzuziehung des Wahlausschusses fest, dass Herr Peter Faber zum Ersten Beigeordneten gewählt ist. Herr Peter Faber nimmt die Wahl an.
Der Vorsitzende trägt den Inhalt der Ernennungsurkunde vor und händigt diese Herrn Peter Faber aus.
Der Erste Beigeordnete Peter Faber leistet sodann den nach dem Landesbeamtengesetz vorgeschriebenen Diensteid. Anschließend führt der Ortsbürgermeister Herrn Peter Faber gemäß § 54 Abs. 1 GemO in sein Amt als Erster Beigeordneter ein.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Peter Faber zum Ersten Beigeordneten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
4. Teilnahme an 6. Bündelausschreibung Strom
Auf die der Sitzungsvorlage beigefügte Ausschreibungskonzeption und die zugehörigen Anlagen 4, 5 und 6 wird verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:
Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028 an (feste Vertragslaufzeit 3 Jahre). Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.
Das Entgelt beträgt 150 Euro je Teilnehmer (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 12 Euro. Sollte die Bündelausschreibung noch vor dem ersten Einzelwettbewerb durch die KB gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt (netto zzgl. gesetzliche Umsatzsteuer). Das gleiche gilt, wenn der Auftraggeber seinen Auftrag bis einen Tag vor der Durchführung des ersten Einzelwettbewerbs storniert.
Wie bisher können Normalstrom und Ökostrom mit unterschiedlichen Varianten bzgl. der Neuanlagenquote (siehe ausführlich in Anlage 4) gewählt werden.
Anders als bisher werden nun drei Beschaffungsoptionen angeboten (siehe ausführlich in Anlage 5):
| a) | Strukturierte Beschaffung. Das ist das bisherige Beschaffungsmodell. Der Lieferpreis wird aus dem Angebotspreis und der tatsächlichen Marktentwicklung über längere Zeiträume im Vorjahr ermittelt. Dazu werden die Börsenpreise an sechs (für 2026) bzw. 12 (für 2027 und 2028) vorher festgelegten Stichtagen ermittelt. Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen. |
| Der Korridor für die Mehr- und Mindermengenregelung liegt unverändert bei ± 5% (95/105). | |
|
| Der Lieferpreis für das ganze Kalenderjahr steht im Dezember des Vorjahres fest. |
| b) | Spotmarktmodell: Dieses wurde auf Wunsch aus den Kommunen ergänzt und gilt ausschließlich für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Abnahmestellen). Es handelt sich um ein Mischmodell, in dem 70 % der von der Kommune prognostizierten Verbrauchsmengen am Terminmarkt nach dem Modell a) (strukturierte Beschaffung) und die Restmenge am handelstäglich am Spotmarkt zu dem für diesen Tag ermittelten Börsenpreis (plus Aufschlag für das "handling", sog. "fee") berechnet wird. Dort steht der (durchschnittliche) Lieferpreis für das Kalenderjahr also erst im Nachhinein fest. |
| c) | Bilanzkreismodell: Dieses Modell richtet sich ausschließlich an die Kommunen / Teilnehmer, die (planmäßig) zum 1.1.2026 die in der Anlage 5 angeführten Voraussetzungen für einen Kunden-Strombilanzkreis erfüllen. In diesem Modell werden die Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" (Bilanzierung und Abrechnung) sowie die Beschaffung der sog. Residuallasten bzw. die Vermarktung bilanzieller Überschüsse zusammen "im Paket" ausgeschrieben. |
Die Beschaffung für alle Modelle erfolgt als europaweite Ausschreibung über ein Dynamisches Beschaffungssystem (§§ 22 ff VgV). Dieses hat den großen Vorteil, dass darüber zeitlich gestaffelt mehrere Einzelwettbewerbe gestartet werden können, um im Idealfall ein jeweils günstiges Marktumfeld zu "treffen". Wie bisher werden mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet. Zudem werden die Lose nicht wie bisher zu einem Zeitpunkt am Markt platziert, sondern in mehreren Einzelwettbewerben. Über dies alles entscheidet die Kommunalberatung gemeinsam mit switch.on nach Eingang aller Aufträge, soweit erforderlich und geboten in Abstimmung mit den betreffenden Auftraggebern unter Berücksichtigung ihrer Anregungen.
Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag der teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.
Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.
Beim Bilanzkreismodell wird das Gesamtpaket aus der Dienstleistung "Bilanzkreismanagement" und Stromlieferung ausgeschrieben und zugeschlagen.
Beschluss:
| 1. | Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms
Normalstrom
(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)
B. Beschaffungsmodell
Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr
C. Zuordnung
Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
5. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich dem Ortsbürgermeister sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Ortsgemeinderat. Bis zum 17.02.2025 hat die Ortsgemeinde für folgendes Projekt eine Zuwendung erhalten:
| Datum | Zu- wendungs- geber | Anschrift | Betrag | Zu- wendungs- zweck |
| 09.01.2025 | Förderverein Seniorenbetreuung in der Verbandsgemeinde Schweich e.V. | 54338 Schweich | 72,00 € | Geldspende für die Senioren-betreuung in der Ortsgemeinde |
Die Annahme der Zuwendung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schleich beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Verschiedenes
| - | Es finden jeden Mittwoch Baustellen-Besprechungen statt. Der Beigeordnete Josef Schu nimmt diese regelmäßig stellvertretend für die Ortsgemeinde wahr. Bis Dienstag können jeweils Fragen an den Beigeordneten gestellt werden, er wird diese dann in den Besprechungen für die AnliegerInnen klären. |
| - | Standort für eine Straßenleuchte muss noch abgestimmt werden. |
| - | Gesprächsangebot an einen Anlieger. |