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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 13/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 26.02.2026

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 26.02.2026 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Hinweis:

Aus Platzgründen sind die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

Vor Beginn der Sitzung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um den TOP 8 „Ersatzbeschaffung eines zentralen Speichersystems für die Verwaltung“ zu erweitern.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlich

1. Mitteilungen

1.1. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern und Ortsbürgermeistern, die seit der letzten Sitzung des Verbandsgemeinderates im Januar Geburtstag hatten.

1.2. Grundschule Longuich; Auslagerung von Klassenräumen

Der Bauantrag für die Erweiterungsmaßnahme an der Grundschule Longuich wurde Ende Januar 2026 gestellt.

Ab dem kommenden Schuljahr wird mit Beginn der Erweiterungsmaßnahme die Auslagerung von zwei Klassen erforderlich.

Der Ortsgemeinderat Longuich hat in seiner Sitzung am 29.01.2026 beschlossen, die Räumlichkeiten im Dorfgemeinschaftshaus für die temporäre Auslagerung von zwei Klassen der Grundschule Longuich zur Verfügung zu stellen. Die betreffenden Räume sollen außerhalb der Schulzeiten in begründeten Ausnahmefällen durch die Ortsgemeinde genutzt werden können.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich wird die schulbehördliche Genehmigung bei der ADD Trier und die Nutzungsänderung bei der Baugenehmigungsbehörde beantragen.

1.3. Sanierung Schulsporthallen

Am 09.02.2026 führten der Haupt- und Finanzausschuss, der Bauausschuss sowie der Verbandsgemeinderat Schweich eine gemeinsame Besichtigungsfahrt der Schulturnhallen durch.

In der anschließenden Sitzung wurden die Zustandsbewertungen der einzelnen Hallen erläutert und ein mögliches Vorgehen für die Sanierungsmaßnahmen vorgestellt.

Der Bauausschuss wurde beauftragt, in seinen nächsten Sitzungen die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen vorzuberaten und dem Verbandsgemeinderat eine Empfehlung zur Reihenfolge und Umsetzung zu unterbreiten.

1.4. Aufnahme von Schulkindern an Schweicher Gymnasien

Der Verbandsgemeinderat hat sich in seiner Sitzung am 20.01.2026 zur Aufnahme von Schulkindern aus der Verbandsgemeinde Schweich an Schweicher Gymnasien beraten.

Zu Sicherung bedarfsgerechter Plätze für die Kinder aus unserer Verbandsgemeinde an dem öffentlichen Stefan-Andres-Gymnasium Schweich hat sich die Bürgermeisterin mit Schreiben vom 02.02.2026 an den Landrat gewandt.

Ziel ist zum einen, dass wir Mitteilung erhalten für den Fall, dass die Aufnahme von Kindern aus unserer Verbandsgemeinde gefährdet ist, und zum anderen die Anpassung des Aufnahmeverfahren und der Prioritätenliste zugunsten der Kinder aus unserer Verbandsgemeinde.

1.5. Pflege der Ausgleichsflächen für die Erweiterung des Flugplatzes Spangdahlem

Die Direktorin des Amtes für Bundesbau hat auf Anfrage vom November letzten Jahres geantwortet, dass die Ausgleichsverpflichtung in unserer Verbandsgemeinde den Streitkräften der Vereinigten Staaten von Amerika obliegt. Ihre Behörde klärt gerade, welche Pflegeverpflichtungen noch wie lange bestehen und wird uns hierüber informieren. Das Schreiben des Amtes für Bundesbau liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor. Da die erforderlichen Pflegemaßnahmen derzeit nicht durchgeführt werden, setzt sich die Verwaltung für eine Wiederaufnahme der regelmäßigen Bewirtschaftung ein. Falls notwendig, wird die Verwaltung juristische Unterstützung anfordern, um die Wiederaufnahme der Flächenpflege rechtlich durchzusetzen.

1.6. Landtagskandidaten-Check

Frau Bürgermeisterin Horsch weist auf den Landtagskandidaten-Check am 05. März um 18:30 Uhr im Bürgerzentrum Schweich hin. Die Veranstaltung dient der Vorstellung aller Direktkandidaten des Wahlkreises Trier/ Schweich für die 19. Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 22.03.2026.

2. Beschlussfassung zur Kooperationsvereinbarung und Finanzierung des Projektes "Panorama-Höhenradweg-Mosel"

Mit dem „Panorama-Höhenradweg“ plant die Mosellandtouristik GmbH in ihrer Funktion als touristische Regionalagentur einen zusammenhängenden, ca. 350 Kilometer langen Radweg über die Höhenlagen von Mosel und Saar. Als durchgängiger Radweg soll das Projekt eine erlebnisreiche Radverbindung von Saarburg bis Koblenz schaffen.

Die Strecke führt entlang großartiger Aussichtspunkte und durch die Weinberge, was den Radfahrenden einen neuen Blick auf die Region ermöglicht. Touristische Angebote, wie Sehenswürdigkeiten und Aussichtspunkte, die derzeit lediglich mit dem Auto oder zu Fuß erreichbar sind, sollen durch den neuen Radweg angebunden werden.

Das Projekt spricht federführend die Zielgruppe der E-Bike-Fahrenden sowie Tourenradfahrende an, für die es aktuell nur wenige anspruchsvolle Angebote in der Region gibt. Laut ADFC-Radreiseanalyse 2024 liegt der Anteil der E-Bike-Fahrenden bei Urlaubsreisen und Tagesausflügen zwischenzeitlich bei über 40%. Mit dem Panorama-Höhenradweg werden verschiedene Nutzergruppen angesprochen, denn E-Bike fahren nicht nur die Gäste, sondern auch Einheimische. Es werden neue Wegeverbindungen geschaffen, die teilweise auch für den Arbeitsweg oder auch für Freizeitfahrten genutzt werden können.

Der Panorama-Höhenradweg soll nach HBR-Kriterien („Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz“, Hrsg.: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) beschildert und an das bestehende Radwegenetz angeschlossen werden. Somit werden zahlreiche Verbindungen zu bestehenden Radwegen (z. B. Mosel-Radweg, Maare-Mosel-Radweg) geschaffen. Aus dieser Vernetzung ergibt sich gleichermaßen die Möglichkeit für attraktive Rundtouren (Tagesausflüge) mit festen Quartieren. Die Beschilderung soll zusätzlich durch Hinweismarkierungen ergänzt werden, die alle Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Wirtschaftswegen sensibilisiert und so ein gutes Miteinander stärken.

Neben der Herstellung einer durchgängig gut befahrbaren Radstrecke setzt das Projektvorhaben auch auf den Bau von nachhaltigen, ergänzenden Infrastrukturanlagen. Dazu zählen Infotafeln, Solarladestationen für klimaneutrale Lademöglichkeiten (ohne Stromanschluss), Radservice-stationen, Trinkwasserspender sowie Rastplätze mit begrünter Überdachung. Zusätzlich sollen stationäre und mobile Zählanlagen entlang des Radweges aufgestellt werden, um die Anzahl der Radfahrenden zu erfassen und so auf Verlagerungseffekte vom PKW auf das Fahrrad schließen zu können.

Die Projektziele:

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Zentrales Projektziel ist die Schaffung einer durchgehenden Radroute, die ein neues Moselerlebnis auf den Höhen per Rad bieten soll

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Schaffung einer attraktiven neuen Marke im radtouristischen Angebot der Destination Mosel-Saar zur gezielten Ansprache einer neuen Zielgruppe (E-Bike-Fahrenden)

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Steigerung der radtouristischen Nachfrage (sowohl im Tages- als auch im Übernachtungstourismus) und Wertschöpfung in der Gesamtregion

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Steigerung der Kundenbindung und Aufenthaltsdauer in der Region

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Entschärfung von Nutzungskonflikten sowie die Entlastung bestehender Radwege durch gezielte Besucherlenkung

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Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in der Region durch Verringerung des motorisierten Individualverkehrs

Beantragung von Fördermitteln über Bundesprogramm Klimaschutz durch Radverkehr

Mit dem positiven Ergebnis einer Machbarkeitsanalyse wurde die Mosellandtouristik GmbH von ihrem Aufsichtsrat beauftragt, Fördermöglichkeiten für das Projekt zu prüfen. In einem zweistufigen Bewerbungsverfahren hat sich die Mosellandtouristik GmbH um Fördermittel des Programms Klimaschutz durch Radverkehr (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) beworben. Nach positiver Prüfung der Bewerbung wurde der Förderantrag als Verbundprojekt aller beteiligten Verbandsgemeinden und Städte für das Gesamtvorhaben zum 31.10.2025 eingereicht. Im Falle einer Bewilligung werden bauliche Maßnahmen, Beschilderung (HBR, StVO, Gefahren- & Hinweisschilder) sowie ergänzende Infrastruktur (Solarladestationen, Wasserspender, Radservicestationen, Rastplätze & Infotafeln), Monitoring - exkl. Planungsleistungen - mit 75 % (bei finanzschwachen Kommunen mit 90 %) bezuschusst. Antragsteller für alle kommunalen Partner ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich.

Gleichzeitig erfolgte für die im o. g. Förderprogramm nicht förderfähigen Leistungen eine Bewerbung um Finanzmittel (Förderquote 75 %) im Rahmen des 2. Förderaufrufs "Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen - Radwegebau" im GAP-Strategieplan. Die Bewerbung wurde am 24. Oktober 2025 ebenfalls über den Landkreis Bernkastel-Wittlich eingereicht. Im Falle einer Bewilligung der Landesmittel reduziert sich der in der Kostenschätzung (Anlage 2) ermittelte Eigenanteil der Kommunen, da nicht über das Bundesprogramm förderfähige Leistungen bezuschusst würden.

Erforderliche Beschlüsse

Voraussetzung für eine Bewilligung im Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ ist, dass alle beteiligten Verbandsgemeinden und Städte eine Kooperationsvereinbarung abschließen und die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.Die Verbandsgemeinden und Städte sind daher dazu aufgefordert, die den Ratsmitgliedern vorliegende Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese muss dem Fördermittelgeber bis spätestens Freitag, den 28. Februar 2026 vollständig vorliegen.

In der Verbandsgemeinde Schweich sind die Ortsgemeinden Longuich-Kirsch, Longen, Mehring, Pölich, Schleich, Ensch, Klüsserath, Trittenheim, Leiwen und die Stadt Schweich durch den Panoramahöhenradweg betroffen. In den Räten der betroffenen Gemeinden waren die nachfolgenden Beschlüsse zu treffen:

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die Zustimmung zum Streckenverlauf auf der Gemarkung der Ortsgemeinde gemäß Anlage 3 (Karte mit Streckenverlauf).

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die Zustimmung zu geplanten ergänzenden Infrastrukturelementen, falls diese auf der Gemarkung der Ortsgemeinde geplant sind (in der Anlage 3 verortet),

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die Freigabe der Wirtschaftswege gemäß Streckenverlauf (Anlage 3) für Radverkehr im Rahmen der Satzung bzw. einer ggf. erforderlichen Satzungsänderung,

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die Beauftragung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (Anlage 1) bis zum 28. Februar 2026

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat begrüßt das Projektvorhaben Panorama-Höhenradweg und befürwortet die Umsetzung im Falle einer Förderzusage.

Er stimmt der geplanten Streckenführung gemäß Anlage 3 zu und veranlasst, dass die entsprechenden Wege für Radverkehr freigegeben werden.

Darüber hinaus befürwortet er die vorgesehenen Standorte der ergänzenden Infrastrukturelemente und stimmt der Umsetzung im Falle einer Förderung zu.

Weiterhin stimmt der Ortsgemeinderat der Übernahme der nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteile durch die Verbandsgemeinde Schweich in Höhe gemäß der Anlage 2 zu. Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit den Inhalten und der Aufgabenverteilung gemäß der vorliegenden Kooperationsvereinbarung einverstanden und beauftragt den Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Die dem Rat vorliegenden Anlagen:

Anlage 1: 

Kooperationsvereinbarung

Anlage 2:

Kostenschätzung

Anlage 3:

Karte mit Streckenverlauf

Anlage 4:

Umgang mit Haftung und Verkehrssicherungspflichten auf Wirtschaftswegen für den geplanten Panorama-Höhenradweg

Das Projekt wurde in den Ratssitzungen der Ortsgemeinden Longuich-Kirsch, Longen, Mehring, Pölich, Schleich, Ensch, Klüsserath, Trittenheim, Leiwen und der Stadt Schweich durch die Tourist-Information Römische Weinstraße nochmals vorgestellt. Alle Räte haben die erforderlichen Beschlüsse getroffen und dem Projekt zugestimmt.

CDU-Fraktion:

Der geplante Panoramahöhenweg wird als zentrales Zukunftsprojekt für die Moselregion eingestuft. Aufgrund seiner Lage stellt der Weg ein geografisches Highlight dar, das die Attraktivität der Region nachhaltig steigert. Für die Realisierung dieses Vorhabens sollen entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt werden, da es sich um eine touristische Attraktion handelt, die über Jahrzehnte hinweg eine positive Wirkung entfalten wird.

Das Projekt dient nicht nur der Förderung des Tourismus, sondern wirbt auch überregional für die Mosel und den heimischen Weinbau. Ein wichtiger Punkt bei der Planung ist die gemeinschaftliche Nutzung der Wege. Um ein reibungsloses Miteinander zu gewährleisten, muss auf Abschnitten, die sowohl von landwirtschaftlichen Fahrzeugen als auch von Radfahrern genutzt werden, verstärkt auf die gegenseitige Rücksichtnahme geachtet werden. Insgesamt ist der Panoramahöhenweg ein entscheidendes Vorhaben zur Stärkung der regionalen Identität und Wirtschaftskraft.

FWG-Fraktion:

Die FWG-Fraktion signalisierte ihre absolute Zustimmung zu dem Projekt. In diesem Rahmen wurde die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter der Tourist-Information, insbesondere das Engagement von Herrn Thiesen, ausdrücklich gelobt.

Der Panoramahöhenweg wird als entscheidender Impuls für den Tourismus und den Weinbau gewertet, der die Weinkultur an der Mosel nachhaltig stärkt. Das Vorhaben schafft sowohl für die einheimischen Bürger als auch für Touristen ein neues Erlebnisangebot. Es wurde jedoch betont, dass die Rahmenbedingungen für alle betroffenen Flächen stimmig gestaltet werden müssen, um einen reibungslosen Ablauf und eine breite Akzeptanz sicherzustellen.

SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion äußerte sich ebenfalls positiv zu dem vorliegenden Konzept. Es wurde betont, dass die Verbandsgemeinde durch dieses Projekt touristisch noch leistungsfähiger aufgestellt würde. Der Panoramahöhenweg ergänze die bereits bestehenden touristischen Säulen – die Mosel als Wasserweg, das bestehende Wanderwegenetz sowie den Moselradweg – um ein weiteres bedeutendes Highlight und ründe das Gesamtangebot der Region ab.

Die Fraktion Bündnis´90/ Die Grünen:

Auch die Fraktion Die Grünen befürwortet das Projekt ausdrücklich. Seitens der Fraktion wurde Herr Thiesen sowie dem gesamten Team der Tourist-Information Schweich Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Besonders gewürdigt wurde die professionelle Betreuung des Vorhabens, das weit über die Grenzen der Verbandsgemeinde Schweich hinausreicht und eine intensive Abstimmung mit anderen Behörden erfordert. Die Fraktion prognostiziert, dass sich der Weg zu einem erfolgreichen Highlight für die gesamte Region entwickeln wird.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat begrüßt das Projektvorhaben Panorama-Höhenradweg und befürwortet die Umsetzung im Falle einer Förderzusage.

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Übernahme der nach Abzug der Förderung verbleibenden Eigenanteile durch die Verbandsgemeinde Schweich in Höhe von 416.404,88 € gemäß der Anlage 2 zu. Der Verbandsgemeinderat erklärt sich mit den Inhalten und der Aufgabenverteilung gemäß der vorliegenden Kooperationsvereinbarung einverstanden und beauftragt den die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

3. Änderung der Hauptsatzung - Ergänzung der Aufwandsentschädigungen von Feuerwehrangehörigen

Im Rahmen ihrer Satzungshoheit beabsichtigt die Verbandsgemeinde Schweich, ihre Hauptsatzung zu ändern.

Gegenstand der Änderung ist die Ergänzung der Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Angehörige der Feuerwehr.

Der Entwurf der 4. Änderungssatzung liegt den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates vor; die vorgesehenen Änderungen sind in Rot hervorgehoben.

Die Beschlussfassung über die Änderung der Hauptsatzung bedarf der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder (§ 25 Abs. 2 GemO).

Seitens der Fraktion Die Grünen wurde angefragt, welche Kosten durch die Änderung der Satzung entstehen würden. Die Verwaltung teilt mit, dass durch die Änderungssatzung ca. 21.000€/ Jahr als Aufwandsentschädigung für die stellv. Wehrführer und ca. 11.000€/Jahr für die in der Satzung aufgeführten Sonderdienste anfallen würden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den vorgelegten Entwurf der 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Schweich.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

4. Grundschulen - Mittagsverpflegung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.12.2025 die Ausschreibung der Mittagsverpflegung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde zum kommenden Schuljahr beschlossen.

Für das Ausschreibungsverfahren der Kreisverwaltung zur gemeinsamen Ausschreibung für deren Förder- und für unsere Grundschule sind folgende Termine vorgesehen:

- Veröffentlichung der Ausschreibung: 27.02.2026

- Frist für die Angebotsabgabe/Submission: 01.04.2026

- Zuschlagserteilung Vergabegremium Kreis: 29.05.2026

Da die VG Schweich an das Verfahren und die Zuschlagserteilung beim Kreis gebunden sind, ist eine Auftragsvergabe in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung am 13.05.2026 nicht möglich, sollte dann aber zeitnah nach Zuschlagserteilung beim Kreis erfolgen. Die darauffolgende Verbandsgemeinderatssitzung ist für den 11.08.2026 geplant.

Die Verwaltung schlägt vor, die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Mittagsverpflegung für die Frida-Kahlo-Grundschule Schweich an die Firma mit den höchsten Wertungspunkten zu vergeben.

Für das parallel stattfindende Ausschreibungsverfahren unserer Verwaltung für unsere anderen Grundschulen (Fell, Föhren, Klüsserath, Leiwen, Longuich, Mehring, Trittenheim) sind folgende Termine vorgesehen:

- Veröffentlichung der Ausschreibung: 26.02.2026

- Frist für die Angebotsabgabe/Submission: 02.04.2026

Eine Auftragsvergabe dazu soll in der nächsten Verbandsgemeinderatssitzung am 13.05.2026 erfolgen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat ermächtigt die Bürgermeisterin, die Mittagsverpflegung an der Frida-Kahlo-Grundschule Schweich an die Firma mit den höchsten Wertungspunkten zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. CDU-Antrag; Resolution zur aktuellen Situation des Weinbaus an der Mosel

Die CDU-Fraktion hat am 08.02.2026 den Antrag „Resolution zur aktuellen Situation des Weinbaus an der Mosel“ an die Bürgermeisterin gerichtet.

Zusammengefasst zielt der Resolutionsantrag auf folgende Sachlage:

Der Weinbau in der Verbandsgemeinde Schweich ist durch tiefgreifende Marktveränderungen (Rückgang des Fassweinabsatzes, verändertes Konsumverhalten) existenziell bedroht. Da die Branche eng mit dem Tourismus, der Gastronomie und dem regionalen Handwerk verknüpft ist, würde ein Betriebssterben das Landschaftsbild und die Wirtschaftskraft der Region nachhaltig schädigen. Es besteht Einigkeit über die Notwendigkeit einer überregionalen Vermarktungsoffensive und lokaler Unterstützungsmaßnahmen.

Hieraus entwickelt sich folgender Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Die Verabschiedung der beigefügten „Resolution zur aktuellen Situation des Weinbaus an der Mosel“.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bundeslandwirtschaftsministerium um die Organisation eines „Weingipfels“ zu bitten, um gemeinsam mit Verbänden und Politik eine Vermarktungsoffensive zu starten.

Die Verwaltung schreibt alle relevanten Akteure (u. a. IHK, HWK, Weinbauverbände sowie Abgeordnete) an, um Unterstützung für dieses Vorhaben einzufordern.

Erweiterter Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion:

Ergänzend zum Beschlussvorschlag der CDU:

Ab dem Jahr 2026 werden jährlich mindestens 10.000 Euro aus dem „Fonds regenerative Energien“ bereitgestellt, um Maßnahmen zur Weinvermarktung und zum Weintourismus vor Ort direkt zu fördern.

Gefördert werden können unter anderem neue Veranstaltungsformate, Messeauftritte oder Schulungen.

Die Touristinformation wird beauftragt, ein entsprechendes Konzept für die Vergabe dieser Mittel zu erarbeiten.

CDU-Fraktion:

Die CDU-Fraktion nimmt zur aktuellen Situation des Weinbaus Stellung. Es wird dargelegt, dass für den Weinbau derzeit ein schlechtes Klima herrscht. Zur Verbesserung der aktuellen Lage für den Weinbau wird ein Resolutionsantrag eingebracht.

FWG-Fraktion:

Die FWG-Fraktion begrüßt die Initiative zur Resolution ausdrücklich, weist jedoch darauf hin, dass die Umsetzung nachhaltiger Initiativen Zeit benötigt. Zur Schärfung des Vorhabens wird eine Präzisierung des Resolutionsantrags eingebracht. Die Fraktion betont, dass die Problematik im Weinbau akut sei und insbesondere die Marketingqualität verbessert werden müsse. Es wird angemerkt, dass die aktuelle Stimmung unter den Winzern sehr besorgt sei und sich diese tiefgreifenden Probleme nicht kurzfristig beheben ließen.

SPD-Fraktion:

Die SPD-Fraktion erklärt ihre grundsätzliche Unterstützung für den Resolutionsantrag sowie den ergänzenden Antrag zu kurzfristigen Maßnahmen. Ziel sei die Zusammenführung aller Akteure für eine gemeinsame Vermarktungsoffensive.

Die Fraktion verweist auf bereits bestehende umfangreiche Förderungen durch Bund und Land:

Vermarktung: Deutsches Weininstitut und zusätzliches Weinmarketing

Innovation: Forschungsprojekte (u. a. KI-Rebschnitt, Laser-Viticulture, digitale Pflanzenschutzsysteme oder Drohnentechnologie).

Direktförderung: Förderung und Anhebung der GAP-Säulen

Pflanzenschutz & Umwelt: Förderung der Pheromonanwendung

Trends & Verantwortung: Initiativen für verantwortungsvollen Konsum sowie die Erschließung neuer Segmente (alkoholarme Produkte)

Die Fraktion Bündnis´90/ Die Grünen:

Die Fraktion Die Grünen betont die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stärkung der Region. Vor diesem Hintergrund erklärt die Fraktion ihre ausdrückliche Unterstützung sowohl für den vorliegenden Resolutionsantrag als auch für den Erweiterungsantrag der FWG-Fraktion

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beauftragt die Verwaltung, einen gemeinsamen Resolutionstext über die aktuelle Situation des Weinbaus an der Mosel auf Basis des oben genannten Beschlussvorschlages und der Beschlusserweiterung zu erstellen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Resolution an die zuständigen Stellen zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin - § 119 Abs. 3 LBG

Aufgrund der Änderung des Landesbeamtengesetzes (LBG) zum 01.01.2021 sind Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit verpflichtet, jährlich bis zum 1. April in einer öffentlichen Sitzung über ihre Nebentätigkeiten und Ehrenämter des vorangegangenen Kalenderjahres zu berichten. Die Mitteilungspflicht umfasst Art, Umfang sowie die Höhe der erzielten Vergütungen. Bei Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes besteht die Berichtspflicht nur, sofern ein Bezug zum Hauptamt vorliegt. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird dieser Berichtsteil in die Niederschrift aufgenommen und anschließend auf der Internetseite der Kommune (bzw. im öffentlichen Bekanntmachungsorgan) veröffentlicht.

In der Anlage befindet sich die Unterrichtung über die Nebentätigkeiten von Frau Bürgermeisterin Horsch für das Jahr 2025.

7. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 05.02.2026 hat die Verbandsgemeinde folgende Zuwendung in Aussicht gestellt bekommen:

Datum

Zuwendungs-geber

Anschrift

Betrag

Zuwendungs-zweck

zu erwarten

Raiffeisenbank Mehring-Leiwen eG

54340 Leiwen

1.250,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Pölich

Die Annahme der Zuwendung ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendung.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Ersatzbeschaffung eines zentralen Speichersystems für die Verwaltung

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung am 19.02.2026 wurde beschlossen, nach nunmehr 6 Jahren Betriebszeit und dem nahenden Ende seines Lebenszykluses sowie aufgrund massiv gestiegener Anforderungen eine Ersatzbeschaffung für das vorhandene zentrale Speichersystem der Verwaltung vorzunehmen. Zur Sicherung einer dauerhaft zukunftsfähigen Infrastruktur soll die im Ausschuss vorgestellte Lösung mit der höchsten Datendurchsatzrate angeschafft werden. Durch Preissteigerungen in diesem Bereich in der jüngsten Vergangenheit sowie eine durch den Digitalausschuss empfohlene höherwertige Produktauswahl ist bei dem zu erwartenden Kaufpreis für das Gerät eine öffentliche Ausschreibung der Beschaffung erforderlich. Außerdem wird durch diese Entwicklung der vorgesehene Haushaltsansatz im Jahr 2026 in Höhe von 116.000 Euro überschritten. Die übersteigenden Kosten werden im Nachtragshaushalt 2026 vorgesehen. Da das vorhandene Speichersystem durch die Beschaffung entsprechend erweitert werden soll, ist eine produktgebundene Ausschreibung erforderlich. Eine kurzfristige Sondierung der Marktsituation hat ergeben, dass bei dem Hersteller zum 15.03.2026 eine nächste erhebliche Preissteigerung um bis zu 30 % bevorsteht. Bei Auftragserteilung bis zu diesem Zeitpunkt, ist mit Kosten von 198.000 € zu rechnen. Nach Betrachtung der maßgeblichen Fristen ist festzustellen, dass eine Vergabe des Auftrages vor der nächsten Preissteigerung möglich wäre, wenn die Veröffentlichung der Ausschreibung spätestens am 24.02.2026 erfolgt. Die Bürgermeisterin hat daraufhin im Benehmen mit den Beigeordneten am 23.02.2026 eine Eilentscheidung getroffen, dass die Ausschreibung am 24.02.2026 veröffentlicht werden kann. Um die Vergabe des Auftrages am 13.03.2026 vor der nächsten Preissteigerung durchführen zu können, soll die Bürgermeisterin ermächtigt werden, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Eilentscheidung über die Veröffentlichung der Ausschreibung eines zentralen Speichersystems für die Verwaltung als Ersatzbeschaffung vom 23.02.2026 im Benehmen mit den Beigeordneten zur Kenntnis. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Auftrag für die Beschaffung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Verschiedenes

./.

10. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Grundstücksangelegenheiten

Der Verbandsgemeinderat stimmt einem Flächentausch in der Gemarkung Schweich-Issel zu.