Der Verbandsgemeinderat Schweich hat beschlossen, in Schweich eine neue Wohnbaufläche sowie eine Fläche für den Gemeinbedarf auszuweisen. Der Planentwurf mit Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der derzeit gültigen Fassung in der Zeit vom 17. April 2023 bis 19. Mai 2023, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, während der Dienstzeiten Mo. - Fr. 08:00 - 12:00 Uhr, Mo. - Mi. 14:00 - 16:00 Uhr, Do. 14:00 - 18:00 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der zu ändernde Bereich ist in beigefügter Karte abgegrenzt. Er liegt südlich der Bahnhofstraße in Schweich zwischen dem westlich angrenzenden Merzbach und dem östlich liegenden neuen Schulzentrum.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes besteht aus:
1. Planzeichnung
2. Begründung
| Teil 1 - städtebaulicher Teil und | |
| Teil 2 - Umweltbericht |
Im Rahmen des Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingesehen werden:
Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung mit Aussagen zur Bewertung der Umweltsituation und zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung v.a. auf Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft / Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen zwischen den Belangen.
Immissionsschutz-Gutachten; Geruchsimmissionsprognose des Sachverständigenbüros Uppenkamp und Partner vom 15. März 2021
Biotopkartierung und Brutvogeluntersuchung im geplanten Wohngebiet „Merzbach-ost“ vom Büro Hortulus GmbH (2020)
Folgende Stellungnahme mit umweltbezogenen Informationen von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aus der vorangegangenen frühzeitigen Beteiligung liegt vor und wird mit ausgelegt:
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz (Trier): Schreiben vom 25.05.2021 zu den Themen Starkregengefährdung, Bodenschutz und Abwasserbeseitigung
Landesplanerische Stellungnahme der Kreisverwaltung Trier-Saarburg vom 16.09.2021 insbesondere mit Hinweisen zur Kaltluftbahn, pauschal geschützten Flächen, Vernetzung im Rahmen des lokalen Biotopverbunds
Die Planunterlagen können während der Offenlage auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich unter www.schweich.de, Bereich „Bauen und Wohnen“, Menüpunkt „Planverfahren“ als pdf-Datei angesehen und heruntergeladen werden.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen
schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich,
während der Dienstzeiten zur Niederschrift in der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, Zimmer 36 des Nebengebäudes, 54338 Schweich, oder
per Mail an bauleitplanung@schweich.de
abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (vgl. § 3 Abs. 3 BauGB).