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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 14/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde
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Unterrichtung der Einwohner über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 27.02.2024

über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich am 27.02.2024

Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterin Christiane Horsch findet am 27.02.2024 im Gemeindezentrum Forum Livia, Schulstraße 9a in Leiwen eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt.

Hinweis:

Aus Platzgründen werden die in der Niederschrift genannten Anlagen nicht abgedruckt. Diese stehen auf unserer Internetseite www.schweich.de im Ratsinformationssystem zur Verfügung.

In dieser Sitzung werden folgende Beschlüsse gefasst:

öffentlich

1. Einwohnerfragestunde

Nach § 16 a (Fragestunde) der Gemeindeordnung kann der Verbandsgemeinderat bei öffentlichen Sitzungen Einwohnern die Gelegenheit dazu geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung des Verbandsgemeinderates werden Fragen mündlich vom Vorsitzenden beantwortet. Die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, können zu der Antwort kurz Stellung nehmen. Kann die Frage in der Einwohnerfragestunde nicht beantwortet werden, so erfolgt die Beantwortung in der nächsten Einwohnerfragestunde, sofern nicht der Fragesteller der schriftlichen Beantwortung zustimmt. Der Bürgermeister hat den Verbandsgemeinderat über den Inhalt einer schriftlichen Beantwortung zu informieren. Werden Vorschläge und Anregungen unterbreitet, so können zunächst der Vorsitzende, danach die Fraktionen sowie die Ratsmitglieder, die keiner Fraktion angehören, hierzu Stellung nehmen. Eine Beschlussfassung über die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Es sind keine Fragen seitens der Einwohnenden der VG Schweich eingereicht worden. Auch sind seitens der anwesenden Zuhörer/innen keine Fragen vorgetragen worden.

2. Mitteilungen

2.1. Gratulation Geburtstage

Frau Bürgermeisterin Horsch gratuliert allen Ratsmitgliedern, die seit der Sitzung im Dezember 2023 Geburtstag hatten.

2.2. Grundschule Longuich - Dacheindeckung, erfolgte Auftragsvergabe

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 16.05.2024 wurde die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten mit der Auftragsvergabe an die Mindestbietenden Firmen ermächtigt.

Die den Ratsmitgliedern vorliegenden Angebote wurden durch das Architekturbüro Bläsius, Longuich geprüft. Folgende Auftragsvergaben sind erfolgt:

Gerüstbauarbeiten: Fa. Gerüstbau Dahm, Bernkastel-Kues mit 10.551,85 € brutto

Dachdeckerarbeiten: Fa. Bohn OHG, Longkamp mit 97.087,46 € brutto.

Die grobe Kostenschätzung betrug 80.000,00 €, bei der entsprechenden Haushaltsstelle sind noch 72.000,00 € verfügbar, der Rest wird über liquide Mittel finanziert.

2.3. Grundschule Longuich - Erweiterung wegen dauerhaftem Bedarf

Aufgrund des absehbaren dauerhaften Bedarfs von 7 bis 8 Klassenräumen und einem Betreuungsraum an der Grundschule Longuich fand am 20.02.2024 ein Besichtigungstermin mit Vertretern der ADD Trier statt. Die schulbehördliche Genehmigung für eine Erweiterung durch die ADD bleibt nun abzuwarten, bevor weitere Schritte unternommen werden können.

2.4. Besuch Partnergemeinde Krokowa (Polen)

Frau Bürgermeisterin Horsch teilt mit, dass die Partnergemeinde Krokowa (Polen) zu einem Besuch eingeladen hat. Gerne wird eine Gruppe von Vertreterinnen und Vertreten der Verbandsgemeinde diese Einladung annehmen und die Partnergemeinde in Polen besuchen.

3. Neues Verwaltungsgebäude

3.1. Sachstand und Kosten

Der VG-Rat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.12.2023 den Ankauf von Räumlichkeiten in der neuen Mitte in Schweich zur Nutzung als Verwaltungsgebäude beschlossen.

Seit rund 10 Jahren beschäftigt sich die Verbandsgemeinde mit Planungen zur Unterbringung der Verwaltung. Aufgrund unterschiedlichster Gründe (z.B. völlig marodes und schimmelbelastetes Verwaltungsgebäude II, Brandschutzprobleme, keinerlei Barrierefreiheit, Unterbringung Sozialamt in angemieteten Räumen, veraltete Touristinfo mit Stufen, Heizungsausfälle, mehrfache Nässeschäden, etc) ist ein zügiges Handeln notwendig. Die letzten Planungen und Berechnungen der Architekten Stein, Hemmes, Wirtz haben ergeben, dass ein vollständiger Abriss und Neubau die wirtschaftlich vernünftige Alternative ist.

Zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes im Zentrum der Stadt Schweich hatte der Verbandsgemeinderat ein europaweites Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialogs im September letzten Jahres ausgeschrieben. Einziger Bieter war die Fa. IFA aus Schillingen mit dem Gebäudekomplex Ecke Brückenstraße/Bernhard-Becker-Str. in der neuen Mitte. Nach Abstimmungen und Verhandlungen mit dem gewählten Vergabegremium hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Vergabegremiums am 06.12.2023 beschlossen, das Haus 2 (teilweise) und das Haus 3 (komplett) der neuen Mitte Schweich von der Firma Ifa Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG zu einem Pauschalpreis von 12,6 Mio. € zu erwerben. Der Bauträgervertrag soll voraussichtlich am 06.02.2024 unterzeichnet werden.

Wie bereits in der Verbandsgemeinderatssitzung am 04.12.23 und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.11.23 dargestellt, sind im pauschalen Angebotspreis nicht alle Leistungen enthalten. Der Architekt Stein vom Büro Stein-Hemmes-Wirtz hat ermittelt, dass zur Angebotssumme voraussichtlich noch weitere Kosten in Höhe von rd. 2 Mio. € hinzukommen.

Diese Kostenpunkte stellen sich wie folgt dar:

Diesen 14,6 Mio. € Gesamtkosten sind rd. 950.000 € geschätzter Verkaufserlös des jetzigen Rathauses (ohne Parkplatz) gegenüberzustellen.

Darüber hinaus wird die Verbandsgemeindeverwaltung einen Antrag auf Förderung durch die KfW stellen, sobald eine Antragstellung wieder möglich sein wird. Laut Aussage unseres Ansprechpartners bei der KfW soll das hier relevante Förderprogramm „KfW 499“ wieder freigegeben werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 beschlossen ist. Dies könnte aller Voraussicht nach Anfang Februar 2024 der Fall sein. Sollte das Programm in unveränderter Form wieder reaktiviert werden, kann mit einer Zuwendung in Höhe von rd. 280.000€ gerechnet werden.

3.2. Ausschreibung der Innenarchitektur

Bis zur Bezugsreife der Büro- und Verwaltungseinheiten sind neben baubegleitenden Dienstleistungen auch Leistungen zur Ausgestaltung der Innenräume erforderlich, hier insbesondere Leistungen der Innenarchitektur, damit die spezifischen Anforderungen unserer Verwaltung in die vorhandenen Baukörper umgesetzt werden können.

Die Leistungen der Innenarchitektur sollen in einem wettbewerbsoffenen Verfahren ausgeschrieben werden.

Diese umfassen folgende Anforderungen:

Raumakustik / Schallschutzmaßnahmen

Möblierung / Ausstattung (Auswahl und Platzierung, ergonomischer Arbeitsplatz)

Arbeitsplatzbeleuchtung / Lichtgestaltung (direkt / indirekt)

Farbauswahl (in Abstimmung mit Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme)

Raumkennzeichnung / Personenleitsysteme (in Abstimmung mit Farbauswahl)

funktionale Elemente, z. B. Theke Touristinformation, Theke Eingangsbereich/Empfang, Bürgerbüro, Trauraum

Gestaltung flexibler Arbeitsplätze (new work)

Berücksichtigung / Einbindung EDV / IT sowie haustechnische Gewerke

es sind besondere Herausforderungen / Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

die bereits bestehenden Baukörper (Kubatur)

die bereits bestehenden Raumzuschnitte (Fläche)

geringe Deckenhöhen der Obergeschosse (lichte Höhe 2,50 m)

gestalterische Einbeziehung bestehender Balkone

Verknüpfung der beiden Verwaltungseinheiten (Haus II und Haus III)

Die Innenarchitekturleistungen umfassen in Teilen folgenden Kostengruppen:

KG 300 Ausbaugewerke mit u. a. Fliesen-, Tischler-, Bodenbelag-, Maler- und Trockenbau arbeiten etc.

KG 400 technische Anlagen mit u. a. Bürobeleuchtung, W-LAN, Schließanlage

KG 500 Außenanlagen wie z. B. Gestaltung Balkone

KG 600 Ausstattung mit u. a. Ausstattung/Möblierung, Schallschutzmaßnahmen, Personenleitsystem etc.

Als Kriterien werden das Honorar, die Gestaltungsqualität, Kostenkompetenz, Berufserfahrung und die örtliche Präsenz prozentual gewertet. Die Auswahl der am Angebotsverfahren zu beteiligenden Innenarchitekturbüros wurde in gemeinsamer Abstimmung mit dem Büro Stein Hemmes Wirtz getroffen.

Die voraussichtlich anrechenbaren Baukosten betragen ca. 1.245.000 € netto.

Daraus resultierend ist mit ca. 190.000 € brutto an Honorarkosten für die Innenarchitektur zu rechnen.

Seitens des CDU-Fraktion wird angeregt, dass die Arbeitsgruppe „Neubau Verwaltungsgebäude“ frühzeitig in die architektonische Planung involviert werden soll.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die v. g. Honorarleistungen der Innenarchitektur auszuschreiben.

Sofern zeitnahe keine weitere Vergabesitzung terminiert ist, wird die Bürgermeisterin im Einvernehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe der Innenarchitektur ermächtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.3. Investitionsstock

Zur finanziellen Unterstützung bei der Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes der Verbandsgemeinde Schweich hat die Verbandsgemeindeverwaltung fristgerecht einen Antrag auf Förderung aus dem Investitionsstock gestellt.

Dieses Förderprogramm sieht vor, dass zusammen mit dem Förderantrag eine Kostenberechnung, Pläne, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie die Darstellung der Umsetzung des genehmigten Raumprogramms vorgelegt werden müssen. Antragsfrist ist immer der 15.10. eines jeden Jahres und die Bewilligung erfolgt in der Regel im Frühjahr des darauffolgenden Jahres. Die Auftragsvergabe an ein ausführendes Gewerbe darf erst nach Bewilligung erfolgen.

Zur Errichtung eines neuen Verwaltungsgebäudes im Zentrum der Stadt Schweich hatte der Verbandsgemeinderat ein europaweites Vergabeverfahren in der Form des wettbewerblichen Dialogs ausgeschrieben. Der Zeitplan des wettbewerblichen Dialogs sieht vor, dass nach Eignungsprüfung der Teilnahmeanträge den Bewerbern die Anforderungen im Dialog mitgeteilt und erst danach konkrete Angebote mit Preisen vorgelegt werden. Einziger Bieter war die Fa. IFA aus Schillingen mit dem Gebäudekomplex Ecke Brückenstraße/Bernhard-Becker-Str. in der neuen Mitte.

Nach Abstimmungen und Verhandlungen mit dem gewählten Vergabegremium hat der Verbandsgemeinderat auf Empfehlung des Vergabegremiums am 6.12.2023 beschlossen, das Haus 2 (teilweise) und das Haus 3 (komplett) der neuen Mitte Schweich von der Firma Ifa Gesellschaft für Immobilien mbH & Co. KG zu einem Pauschalpreis von 12,6 Mio. € zu erwerben. Der Bauträgervertrag soll voraussichtlich am 06.02.2024 unterzeichnet werden. Bezugstermin soll das 2. Quartal 2026 sein.

Aufgrund des Zeitplans des Vergabeverfahrens war es bis zum 15.10. unmöglich, die geforderten Unterlagen vorzulegen. Die tatsächlichen Kosten lagen erst am Ende des Vergabeverfahrens vor und die Betrachtung einer weiteren Variante im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung hätte erst erfolgen können, als die genauen Kosten feststanden. Eine Darstellung, wie das Raumprogramm umgesetzt werden soll, konnte ebenfalls erst erfolgen, als das Ergebnis des wettbewerblichen Dialogs feststand.

Vor dem Hintergrund dieser Problematik hatte die Verbandsgemeindeverwaltung bereits am 19.09.23 eine Anfrage an die ADD gesendet, wie hier zu verfahren sei. Die ADD kam in ihrer Stellungnahme am 10.10.23 zu dem Ergebnis, dass aufgrund der fehlenden Unterlagen eine Antragsstellung erst in 2024 für 2025 möglich wäre. Dies hätte allerdings zur Folge, dass vor Frühjahr 2025 (Zeitpunkt einer möglichen Bewilligung) kein Auftrag an einen potentiellen Bieter erteilt werden darf. Da dies jedoch dem geplanten Ablauf des wettbewerblichen Dialogs widerspricht, sei der von der Verbandsgemeinde Schweich eingeschlagene Weg nicht mit den Fördervoraussetzungen des Investitionsstocks vereinbar.

Nach zweimaliger Verlängerung der Bindefrist durch IFA Immobilien ist nun der 06.02.24 als Termin für die Vertragsunterzeichnung vereinbart worden. Wie bereits durch die ADD in vorangegangenen Schreiben und Telefonaten kommuniziert, ist der Zeitraum bis zur Vertragsunterzeichnung für ADD und SGD-Nord zu kurz, um den Antrag zumindest auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu prüfen.

Somit scheidet eine Förderung aus dem Investitionsstock aus.

4. Ganztagsfördergesetz (GaFöG), Basismittel, Prioritätenliste VG

Mit dem am 12.10.2021 in Kraft getretenen Ganztagsförderungsgesetz des Bundes (GaFöG) ist ein ab 01.08.2026 stufenweise greifender Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in § 24 des SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe - verankert und richtet sich somit an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).

Der Bund gewährt den Ländern in Form der sog. „Basismittel“ Finanzhilfen zur Förderung des investiven quantitativen und qualitativen Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Auf den Jugendamtsbezirk für den Landkreis Trier-Saarburg entfallen aus diesem Fördertopf rd. 4,7 Mio. Euro.

Die Programmumsetzung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder, in Kraft getreten am 18.05.2023 und auf Basis der landeseigenen Förderrichtlinie vom 26.07.2023. Eine Weiterleitung/Verteilung der Basismittel durch den Landkreis an die Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden als Träger der Grundschulen ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen.

Die Jugendämter sind aufgefordert, gemeinsam mit den Schulträgern einen Maßnahmenkatalog im Rahmen dieses zur Verfügung stehenden Budgets zu erarbeiten.

Dieser Maßnahmenkatalog ist bis zum 31.07.2024 dem Bildungsministerium vorzulegen.

Im Jugendhilfeausschuss des Kreises soll im Juni 2024 über den Maßnahmenkatalog des Jugendamtes Trier-Saarburg beschlossen werden.

Aus diesem Grund wurden die Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden aufgefordert, bis zum 31.03.2024 ihre eigene Prioritätenliste dem Kreisjugendamt vorzulegen. Die Verbandsgemeinden sollen auch ihre Ortsgemeinden, die Schulträger von Grundschulen sind, vertreten und Ansprechpartner für die Kreisverwaltung sein.

Es sind nur realistische Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtinvestitionskosten von mind. 50.000 € anzugeben. Realistisch bedeutet u. a., dass die Maßnahmen bis zum 31.12.2027 abgewickelt sein müssen.

Gute Kriterien für eine Aufnahme in den Maßnahmenkatalog sind

-

Maßnahmen, die die Errichtung von Mensen/Ausgabeküchen und Betreuungsräumen betreffen

-

Maßnahmen, die bereits Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung (sog. Beschleunigungsmittel) erhalten haben und es sich um eine Folgemaßnahme handelt.

-

der Sozialraum

-

Maßnahmen zur Ertüchtigung Akustik/Wärme/Lüftung, ebenso Maßnahmen in Turnhallen und Außengelände, sofern sie für die Betreuung genutzt werden.

Es gilt das Verbot der Doppelförderung.

Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung durch das Land gewährt und beträgt 70 v. H. der tatsächlich zuwendungsfähigen Ausgaben. Nicht förderfähig sind Sanierungsaufwendungen, die ausschließlich der Instandhaltung und dem Werterhalt der Bausubstanz dienen.

Der den Ratsmitgliedern vorliegende Maßnahmenkatalog für die Verbandsgemeinde Schweich wurde in der Sitzung beraten und beschlossen.

Durch die Verortung des Rechtsanspruchs im SGB VIII obliegt die Entscheidung über den Maßnahmenkatalog letztendlich beim Jugendhilfeausschuss des Kreises.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die beratene Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Schweich dem Kreisjugendamt für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog des Kreises vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5. Umfassende energetische Sanierung der Turnhalle der Grundschule Mehring

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.11.2023 unter dem TOP „Sanierungskonzept Turnhallen“ den folgenden Beschluss gefasst:

„Im Falle einer Bewilligung des EFRE-Förderantrages für die energetische Sanierung der Turnhalle Mehring die Architekten/Ingenieure mit den weiteren Planungen und Ausschreibungen zu beauftragen.“

Der Bewilligungsbescheid liegt nun vor. Insgesamt wurden förderfähige Gesamtausgaben in Höhe von 1.257.233,70 € anerkannt. Die Förderquote beträgt 90%. Somit ergibt sich ein Zuschuss in Höhe von 1.131.510,33 €.

Die Grundlage zur Ermittlung der Gesamtkosten für den Förderantrag basiert auf einer Kostenschätzung des Architekturbüros Dillig Architekten GmbH aus Simmern und Betram + Hein Architekten und Beratende Ingenieure PartGmbB aus Kaisersesch. Die Architektenleistungen, die der Kostenschätzung zugrunde liegen, wurden von dem Büro Dillig erbracht. Die TGA-Leistungen stammen von dem Büro Bertram + Hein.

Die folgenden Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

Gebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen: Fassadendämmung, Dämmung Dach / oberste Geschossdecke, Austausch Fenster / Außentüren / Pfosten-Riegel Fassaden, Installation einer RLT-Anlage

Nichtgebäudeseitige energetische Sanierungsmaßnahmen: Erneuerung der Wärmeversorgungsanlagen auf Basis Erneuerbarer Energien, Umrüstung der Wärmeverteilung auf Niedertemperatursysteme durch Heizkörpertausch

In den o.g. Gesamtkosten sind Architektur und TGA-Planungsleistungen in Höhe von 250.929,36 € enthalten. Diese wurden mit pauschal 25% auf die Baukosten berechnet. Die Architekten- und TGA-Planungsleistungen wurden separat im Rahmen eines wettbewerbsoffenen Verfahrens ausgeschrieben und werden an das leistungsfähigste Büro vergeben.

6. Sportstätten-Förderprogramm 2025

Der Sportausschuss der Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 folgende Prioritätenliste für das Sportstätten-Förderprogramm 2024 beschlossen:

1.

Tennisverein Igel, Umwandlung bestehender Tennisplatz in Ganzjahresplätze

2.

VG Ruwer, Generalsanierung Freibad Ruwertal

3.

VG Saarburg, Sanierung des Freibades in Saarburg

4.

VG Konz, Sanierung Sportplatzumkleidegebäude Konz-Oberemmel

Die Kreisverwaltung bittet um Mitteilung, ob die bereits zur Prioritätenliste 2024 gemeldeten Maßnahmen der Verbandsgemeinden für das Jahr 2025 weiterhin Gültigkeit besitzen.

Für die Prioritätenliste 2024 wurden folgende Maßnahmen der Verbandsgemeinde Schweich gemeldet:

  1. Umwandlung Tennenplatz Leiwen in ein Kunstrasenspielfeld (Ortsgemeinde Leiwen)
  2. Umwandlung Tennenplatz Kenn in ein Kunstrasenspielfeld (Ortsgemeinde Kenn)
  3. Gemeinsamer Kunstrasenplatz der Ortsgemeinden Fell/Longuich/Riol

Die von der ISE Trier erstellte Sportentwicklungsstudie für die VG Schweich vom Juli 2023 kam zu dem Ergebnis, dass die Versorgung mit Sportplätzen in der Verbandsgemeinde Schweich grundsätzlich ausreichend erscheint. Engpässe gäbe es in den Herbst- und Wintermonaten, was zu einer hohen Auslastung der vorhandenen Kunstrasenplätze führt. Aus sportfachlicher Betrachtung für die zukünftige bauliche Entwicklung und mit Blick auf die Förderkriterien (sportfachliche Notwendigkeit und Dringlichkeit) wurde folgende Einschätzung abgegeben:

Die mittelfristige Entwicklung eines weiteren Kunstrasenplatzes im Verbandsgemeindebezirk ist sportfachlich notwendig.

Mit Blick auf die Förderkriterien der VV-Sportanlagenförderung (sportfachliche Notwendigkeit und Dringlichkeit) verfügt das interkommunale und kooperative Vorhaben Fell/Kenn/Riol/Longuich über die besten Voraussetzungen mit folgenden Möglichkeiten:

1.

Der Bau eines reinen Kunstrasenplatzes würde mit einem gedeckelten Zuschuss i. H. v. 100.000 € gefördert. 1.800 Nutzungsstunden wären nachzuweisen. Diese Ausbaustufe wäre bei einem bestehenden Platz die kostengünstigste Variante im Vergleich zu einem Neubau an einem neuen Standort.

2.

Bei einem Bau eines Kunstrasenplatzes inkl. weiterer Sportanlagenbereiche wären Fördersätze bis zu 40% der Gesamtkosten (förderfähiger Kosten) möglich. Hier würden u. a. Laufelemente (z. B. Sprintbahnen, Laufstrecken), Mehrgenerationensportgeräte oder auch Multifunktionsfelder zum Sportplatz ergänzt.

3.

Mit dem Bau einer multifunktionalen Großsportanlage, die weitere Sportanlagen zusätzlich zu einem reinen Kunstrasen umfasst, wären Fördersätze bis zu 40% der förderfähigen Gesamtkosten möglich. Diese Variante könnte folgende Teilbereiche umfassen: Rundlaufbahn, Beachvolleyballanlage, Multifunktionsfeld, Mehrgenerationensportanlage.

Die Ortsgemeinden Fell, Kenn, Longuich, Riol und die Sportvereine streben die Schaffung einer gemeinsamen Sportanlage weiterhin an.

Die ADD Trier weist darauf hin, dass nur noch Maßnahmen in die Prioritätenlisten aufgenommen werden dürfen, für die der Maßnahmenträger bis zum 15.11. des Vorjahres (für die Prioritätenliste 2025 wäre dies bis zum 15.11.2024) vollständige Antragsunterlagen vorlegen und mit deren Umsetzung unmittelbar nach einer Bewilligung begonnen werden kann.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass die Prioritätenliste 2024 so lange Gültigkeit besitzt, bis die Planungen für ein gemeinsames Projekt der Ortsgemeinden Fell/Kenn/Longuich/Riol soweit fortgeschritten sind, dass Antragsunterlagen rechtzeitig vorliegen und die Reihenfolge neu überdacht werden kann.

Die SPD-Fraktion regt an, dass die Prioritätenliste nicht wieder so aufgestellt werden soll wie derzeit vorgeschlagen. Vielmehr soll das aus der Studie ergebene Resultat nun auch umgesetzt werden. Hier wurde festgehalten, dass das interkommunale Projekt von Fell/Kenn/Longuich/Riol als das wahrscheinlichste förderfähige Projekt angesehen wird. Von daher müsste dieses in der Prioritätenliste auch auf den ersten Platz gestellt werden. Bis zum 15.11.2024 sei noch ausreichend Zeit die entsprechenden Antragsunterlagen fertigzustellen.

Seitens der CDU-Fraktion wird diese Ansicht geteilt. Wenn eine großangelegte Studie beauftragt wird und diese zu einem Ergebnis/Vorschlag kommt, dann sollte man diesen auch annehmen und versuchen umzusetzen. Die Änderung der Prioritätenliste wird vorgeschlagen.

Die FWG-Fraktion unterstützt diesen Vorschlag. Die Gelder aus dem Fördertopf sind nicht unendlich. Wenn eine erhöhte Möglichkeit besteht eine Förderung zu bekommen, dann sollte diese auch wahrgenommen werden. Zur Umsetzung bedarf es jedoch einer engagierten Unterstützung der Vereine, welche dann in Zusammenarbeit mit der Verwaltung die Anträge auf den Weg bringen müssen.

Somit steht folgende Prioritätenliste der Verbandsgemeinde Schweich für das Sportstättenförderprogramm 2025 zur Abstimmung:

  1. Interkommunale Sporteinrichtung inklusive Kunstrasenplatz Fell/Kenn/Longuich/Riol
  2. Umwandlung Tennenplatz Leiwen in ein Kunstrasenspielfeld (Ortsgemeinde Leiwen)

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, die oben aufgeführte Prioritätenliste für das Sportstätten-Förderprogramm 2025.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7. Beschaffungen Feuerwehr

7.1. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) für die Feuerwehr Mehring

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Verbandgemeinde für die Feuerwehren sieht für den Haushalt 2023/2024 die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehr Mehring vor.

Aufgrund der baulichen Situation im FWGH Mehring müssen bei der Beschaffung wesentliche Punkte der Fahrzeugabmessungen beachtet werden.

Für die Neubeschaffung des Fahrzeugs sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt € 60.000 vorgesehen. Aufgrund der aktuellen Lage am Fahrzeugmarkt ist die Preisentwicklung erst mit tatsächlicher Angebotsabgabe feststellbar. Eine Förderung des Fahrzeugs erfolgt aus den jährlichen pauschalen Zuwendungen i.H.v. ca. € 13.000.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges (MTF) für die Feuerwehr Mehring. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen.

Aufgrund der teils dynamischen Lage am Fahrzeugmarkt wird die Vergabe, in Abhängigkeit einer Preisbindung und Auftragsmöglichkeit, im VG-Rat oder HFA durchgeführt. Bei terminlichen Abweichungen zu möglichen Sitzungsterminen wird die Bürgermeisterin, in Abstimmung mit den Beigeordneten, zur Vergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7.2. Gebrauchtes Wechselladerfahrzeug (WLF)

Das Entwicklungs- und Beschaffungskonzept der Verbandgemeinde für die Feuerwehren sieht für den Haushalt 2023/2024 die Beschaffung eines gebrauchten WLF für den Logistikstandort Föhren – IRT vor. Die Zusammenhänge und die Erforderlichkeit wurden im Feuerwehrausschuss dargelegt.

Für die Beschaffung des Fahrzeugs sind für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt €100.000 vorgesehen. Eine Förderung/Zuschuss des Landes ist für ein Fahrzeug in der Form nicht möglich. Ein vergleichbares Neufahrzeug kostet aktuell ca. €400.000.

Eine formelle Ausschreibung für ein gebrauchtes Fahrzeug ist nicht möglich. Die Wirtschaftlichkeit der Angebotspreise kann über ein externes Wertgutachten oder vergleichbare eigene Marktanalyse erfolgen.

Die Technik des Fahrzeugs ist größtenteils nicht feuerwehrspezifisch, wodurch auch auf ein ziviles Fahrzeug am Markt zurückgegriffen werden kann. Lediglich die Sonderausrüstung wie z. B. Farbgebung, Funk, Sondersignalanlage und wenige andere Umbauten müssen ggf. vorgenommen bzw. angepasst werden.

Da die Beladung mittels Abrollbehältern hoch flexibel und zukunftsfähig gestaltet werden kann, ist diese Variante einem Mehrzweckfahrzeug vorzuziehen. Die gewählte Variante (26t., 3-Achser) ist identisch mit den bereits vorhandenen Fahrzeugen anderer Kommunen. Zudem können auch Abrollbehälter genutzt und zum Einsatz gebracht werden, die der Landkreis für das Logistikkonzept des Landkreises beschafft und vorhält. Auch handelsübliche Abrollbehälter (z. B. von Baufirmen, Speditionen) können aufgenommen werden.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beschaffung eines gebrauchten WLF. Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Fahrzeuge am Gebrauchtfahrzeugmarkt ausfindig zu machen.

Aufgrund der dynamischen Lage am Fahrzeugmarkt wird die Vergabe, in Abhängigkeit einer Preisbindung und Auftragsmöglichkeit, im VG-Rat oder HFA durchgeführt. Bei terminlichen Abweichungen zu möglichen Sitzungsterminen wird die Bürgermeisterin, in Abstimmung mit den Beigeordneten, zur Vergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

7.3. Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) für die Feuerwehr Klüsserath sowie Mehrzwecktransportfahrzeug 1 (MZF-1) für die Feuerwehr Leiwen

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 1. März 2023 wurde beschlossen, dass die Beschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeugs (MTF) für die Feuerwehr Klüsserath und eines Mehrzwecktransportfahrzeugs 1 (MZF-1) für die Feuerwehr Leiwen ausgeschrieben werden soll.

Aufgrund Verfügbarkeit von entsprechend passenden Fahrgestellen war es bisher nicht möglich, die Ausschreibungen mit passendem wirtschaftlichem Ziel durchzuführen.

Die Ausschreibungen werden jetzt erfolgen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Verzögerung zur Kenntnis und beschließt, dass aufgrund der teils dynamischen Lage am Fahrzeugmarkt die Vergabe, in Abhängigkeit einer Preisbindung und Auftragsmöglichkeit, im VG-Rat oder HFA durchgeführt wird. Bei terminlichen Abweichungen zu möglichen Sitzungsterminen wird die Bürgermeisterin, in Abstimmung mit den Beigeordneten, zur Vergabe ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Breitbandausbau Gewerbegebiete

Die Bauarbeiten für den geförderten Breitbandausbau in den Gewerbegebieten in den Verbandsgemeinden Konz, Saarburg-Kell und Schweich sind technisch abgeschlossen. Somit sind es die ersten Ausbauarbeiten in Gewerbegebieten des entsprechenden Förderprogramms landesweit, die fertiggestellt werden konnten. Damit stehen nun schnelle Internetverbindungen für weitere 79 Betriebe zur Verfügung. Das neue Glasfasernetz bietet Übertragungsraten von 1.000 Megabit pro Sekunde und bei Bedarf auch mehr. In der Verbandsgemeinde Schweich wurden 15 Adressen in Bekond (Auf Bowert), 25 in Longuich (Im Paesch) und 6 in Schweich (Schlimmfuhren) ausgebaut. Von den rund 700.000 € Ausbaukosten übernimmt der Bund rund 50 Prozent, von Seiten des Landes wird eine endgültige Förderzusage von 40 Prozent erwartet. Auf die Verbandsgemeinde Schweich entfällt ein Betrag von 15.784,86 €.

Die symbolische Inbetriebnahme des Ausbauprojektes mit Vertreter:innen der Verwaltung, den Kommunen, den Fördermittelgebern und Westconnect fand am 24.01.2024 in Kell am See statt.

9. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegt ausschließlich der Bürgermeisterin sowie den Beigeordneten. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Verbandsgemeinderat. Bis zum 30.01.2024 hat die Verbandsgemeinde für folgende Projekte Zuwendungen erhalten, bzw. in Aussicht gestellt bekommen:

Datum

Zu-wendungs-geber

Anschrift

Betrag

Zuwendungs-zweck

24.10.

2023

Herbert Schu GmbH

54340 Leiwen

130,01 €

Sachspende: 5 Handbrausen für Freiwillige Feuerwehr Leiwen

31.10.

2023

Herrn Pascal Michalsky

54340 Longuich

300,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Bekond

30.10.

2023

Schlag GmbH

54343 Föhren

250,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Bekond

03.11.

2023

Jungbluth Förder-technik GmbH

56642 Kruft

400,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Bekond

10.11.

2023

UTS Sicherheit und Service GmbH

54343 Föhren

1.000,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Bekond

18.12.

2023

Brand AG

54340 Longuich

1.000,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Bekond

zu erwarten

West-energie AG

54294 Trier

1.500,00 €

Sponsoring: Anschaffung eines Spielmobils für die Jugend-feuerwehren der VG

11.01.

2024

Gewerbe-verband Schweich e.V.

54338 Schweich

100,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Schweich

26.01.

2024

Gewerbe-verband Schweich e.V.

54338 Schweich

1.000,00 €

Geldspende: Freiwillige Feuerwehr Schweich

Die Annahme der Zuwendungen ist vorbehaltlich der Zustimmung durch die Kreisverwaltung Trier-Saarburg als Aufsichtsbehörde zu beschließen.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der vorgenannten Zuwendungen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter der Bürgermeisterin - § 119 Abs. 3 LBG

Am 01.01.2021 ist das Landesgesetz zur Änderung beihilferechtlicher und nebentätigkeitsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Damit wurde u. a. das Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz (LBG) und die Nebentätigkeitsverordnung (NebVO) geändert.

In § 119 LBG wurde folgender Abs. 3 neu eingefügt:

Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 01.04. jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Ausführungen Satz 1 sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.

Nachstehend die Unterrichtung für das Jahr 2023:

Folgende zum Hauptamt der Bürgermeisterin gehörenden Funktionen wurden in 2023 wahrgenommen:

1. Flugplatz Trier GmbH

VG ist Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

2. Förderverein Krokowa

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung; Vorstand

3. Förderverein Seniorenbetreuung in der VG

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung; Vorstandsmitglied kraft Satzung

4. GStB

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

5. GVV Kommunalversicherung

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung

6. Holzvermarktung Rheinland-Pfalz Südwest

VG ist Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

7. Kommunale Klärschlammentsorgung für die Region Trier (KRT AöR)

VG ist Mitglied, Verwaltungsratsversammlung

8. LAG Mosel, Lokale Aktionsgruppe Mosel; (LEADER)

VG ist Mitglied; Vorsitzende der Aktionsgruppe

9. Landwerke Eifel AöR

VG ist Mitglied, Mitglied im Verwaltungsrat; stellv. Verbandsvorsteherin entsandt über Zweckverband Wasserwerk Kylltal

10. Mosellandtouristik GmbH

VG ist Gesellschafter, Gesellschafterversammlung

11. Verein Römische Weinstraße

VG ist Mitglied, Mitgliederversammlung; Vorsitzende

12. Zweckverband Eifel-Mosel

VG ist Mitglied, Verbandsausschuss/Verbandsversammlung

13. Zweckverband Industriepark Region Trier (IRT)

VG ist Mitglied, Verbandsausschuss/Verbandsversammlung

14. Zweckverband Integratives Schulprojekt (ISP)

VG ist Mitglied, Verbandsvorsteherin im Wechsel

15. Zweckverband Wasserwerk Kylltal

VG ist Mitglied, Verbandsversammlung/Verbandsvorsteherin

Folgende öffentliche Ehrenämter in Beteiligungen Gremien hat die Bürgermeisterin in 2023 wahrgenommen:

1. Beirat des Jobcenters Trier-Saarburg

VG ist Mitglied, Vorsitzende über den GStB entsandt

2. GStB

- Vorsitzende der Kreisgruppe Trier-Saarburg/ Mitglied im Bezirksverband

- Mitglied im Vorstand, Landesausschuss und Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft

3. Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE)

- VG ist Mitglied im kommunalen Spitzenverband RGRE, seit April 2022 ist die Bürgermeisterin als Präsidentin des RGRE gewählt und neben Hauptausschuss/ Präsidium auch im europäischen RGRE (CEMR) vertreten.

Folgende Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst hat die Bürgermeisterin in 2023 wahrgenommen:

1. GVV Regionalbeirat Rheinland-Pfalz/ Saarland, Mitglied

Folgende Nebentätigkeiten im privaten Bereich hat die Bürgermeisterin in 2023 wahrgenommen:

1. Deutsches Rotes Kreuz (DRK)

- Mitglied und Vorsitzende im Ortsverband Schweich, Teilnahme an Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen, Mitgliederehrungen und Kreisverbandssitzungen

2. Kommunalbeirat Westenergie, Mitglied

Für die Tätigkeit als Verbandsvorsteherin im Zweckverband Kylltal erhielt die Bürgermeisterin im Jahr 2023 eine Aufwandsentschädigung in Höhe 3.582,75 € brutto.

Für die Tätigkeit als Präsidentin des RGRE erhielt die Bürgermeisterin in 2023 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 2.304,00 €.

Für die Mitgliedschaft im GVV Regionalbeirat Rheinland-Pfalz/ Saarland hat die Bürgermeisterin ein Sitzungsgeld in Höhe von 150,00 € erhalten.

Für die Tätigkeit im GStB-Vorstand und ihre Mitgliedschaften in den GStB-Ausschüssen erhielt die Bürgermeisterin im Jahr 2023 Sitzungsgelder in Höhe von 315,00 €.

Alle sonstigen Sitzungsgelder sind an die Verbandsgemeinde abgeführt worden.

11. Verschiedenes

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Herr Bollig (CDU) regt an, dass der Verbandsgemeinderat besser über Vergabeangelegenheiten informiert werden soll, wenn eine Ermächtigung zur Auftragsvergabe an die Bürgermeisterin beschlossen wurde.

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Herr Ortsbürgermeister Egner (OG Longen) weist darauf hin, dass die Nutzung der Tribünenanlage in der neuen Stefan-Andres-Halle sehr komplex sei. Ehrenamtlichen Vertretern der Vereine sei es nicht zuzumuten, die Tribüne bei Veranstaltungen selber aufzubauen. Es wäre wünschenswert, wenn ein Hausmeister hier unterstützend Tätig sein könnte. Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass die Stefan-Andres-Halle in den Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltung Trier-Saarburg fällt und diese über den Personaleinsatz entscheidet.

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Frau Kartheuser (Grüne) fragt an, wann der Umzug in die neue Frida-Kahlo Schule in Schweich erfolgen soll. Die Verwaltung berichtet, dass der Umzug in den Sommerferien 2024 geplant sei.

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Weiter fragt Frau Kartheuser, wie der aktuelle Sachzustand zum Projekt „Mehringer Höhe“ sein. Die Verwaltung teilt mit, dass gemäß des Beschlusses des Verbandsgemeinderates das Projekt weiterhin „ruhend gestellt“ ist.

12. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse

TOP 2 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Beförderung eines Mitarbeitenden im Fachbereich 2 Finanzen zu.

TOP 3 nicht öffentlich

Personalangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der rückwirkenden Höhergruppierung eines Mitarbeitenden im Team Digitalisierung zu.

TOP 4 nicht öffentlich:

Personalangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt einer Höhergruppierung und einer Eingruppierung einer Elternzeitvertretung im Bereich Klimaschutzmanagement zu.

TOP 5 nicht öffentlich

Rechtsangelegenheiten:

Der Verbandsgemeinderat stimmt einem Vergleich in einem Rechtsstreitverfahren zu. Hierbei wird die Zahlung angefallener Personalkosten geltend gemacht.