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Amtsblatt VG Schweich
Ausgabe 14/2024
Bekanntmachungen anderer Behörden und Stellen
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Haushaltssatzung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier 2024

vom 4. April 2024

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier hat auf Grund des § 7 Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) von der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 21. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Anzeige gegenüber

der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.310.000 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.599.450 Euro

der Jahresüberschuss auf 710.550 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 902.850 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.850.000 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.208.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.641.500 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.544.350 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro.

§ 5 Auszahlung von Überschüssen aus dem Jahr 2023

Auf der Basis des § 11 Absatz 6 der Verbandsordnung und dem durch die Verbandsversammlung gefassten Beschluss, werden 50 % des Haushaltsüberschuss des Jahres 2023 = 850.000 € an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Entsprechend § 11 Absatz 5 der Verbandsordnung wird folgende Aufteilung vorgenommen:

Verbandsmitglied

Anteil der Beteiligung

Überschussausschüttung

Landkreis Bernkastel-Wittlich

19%

80.750,00 €

Landkreis Trier-Saarburg

19%

80.750,00 €

Verbandsgemeinde Schweich

15%

63.750,00 €

Verbandsgemeinde Wittlich-Land

15%

63.750,00 €

Ortsgemeinde Bekond

2%

8.500,00 €

Ortsgemeinde Föhren

9%

38.250,00 €

Ortsgemeinde Hetzerath

9%

38.250,00 €

Stadt Trier

12%

51.000,00 €

insgesamt

100%

425.000,00 €

§ 6 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 0 Euro.

§ 7 Leistungszahlungen

Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt: Leistungsprämien und Leistungszulagen in Höhe von 3.800 Euro.

§ 8 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug (gerundet) 9.227.157 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.416.257 Euro

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 9.701.807 Euro

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Bedenken wegen Rechtsverletzungen wurden von der Aufsichtsbehörde nicht erhoben. Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 08.04.2024 bis einschl. 22.04.2024 während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, öffentlich aus.

Föhren, 28.03.2024
Zweckverband Industriepark Region Trier
gez. Manuel Follmann, Verbandsvorsteher