Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark Region Trier hat auf Grund des § 7 Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) von der Fassung vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153, BS 2020-1) in der derzeit gültigen Fassung, in der Sitzung am 21. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Anzeige gegenüber
der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als Kommunalaufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.310.000 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.599.450 Euro
der Jahresüberschuss auf 710.550 Euro
2. im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 902.850 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.850.000 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.208.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.641.500 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -2.544.350 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 1.000.000 Euro.
Auf der Basis des § 11 Absatz 6 der Verbandsordnung und dem durch die Verbandsversammlung gefassten Beschluss, werden 50 % des Haushaltsüberschuss des Jahres 2023 = 850.000 € an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet. Entsprechend § 11 Absatz 5 der Verbandsordnung wird folgende Aufteilung vorgenommen:
| Verbandsmitglied | Anteil der Beteiligung | Überschussausschüttung |
| Landkreis Bernkastel-Wittlich | 19% | 80.750,00 € |
| Landkreis Trier-Saarburg | 19% | 80.750,00 € |
| Verbandsgemeinde Schweich | 15% | 63.750,00 € |
| Verbandsgemeinde Wittlich-Land | 15% | 63.750,00 € |
| Ortsgemeinde Bekond | 2% | 8.500,00 € |
| Ortsgemeinde Föhren | 9% | 38.250,00 € |
| Ortsgemeinde Hetzerath | 9% | 38.250,00 € |
| Stadt Trier | 12% | 51.000,00 € |
| insgesamt | 100% | 425.000,00 € |
Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 0 Euro.
Für die Bewilligung von Zahlungen nach der Landesverordnung zur Durchführung der §§ 27 und 42a des Bundesbesoldungsgesetzes an Beamtinnen und Beamte werden festgesetzt: Leistungsprämien und Leistungszulagen in Höhe von 3.800 Euro.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug (gerundet) 9.227.157 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt 9.416.257 Euro
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 9.701.807 Euro
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Bedenken wegen Rechtsverletzungen wurden von der Aufsichtsbehörde nicht erhoben. Die Haushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme vom 08.04.2024 bis einschl. 22.04.2024 während der Dienststunden von montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark Region Trier, Europa-Allee 1, 54343 Föhren, öffentlich aus.